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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Das Elektrizitätswerk der Stadt Basel stellt das Gesuch um Erneuerung der Bewilligung Nr. 18 zur Ausfuhr von Maximum 300 kW konstanter elektrischer Energie aus dem Kraftwerk Äugst nach der Gemeinde Hüningen (Elsass). Die genannte Bewilligung fällt am 31. Oktober 1921 dahin ; sie ist vorläufig provisorisch, jedoch nur auf Zusehen hin verlängert worden. Die Abgabe der Energie erfolgt wie bisher in der Transformatorenstation an der Hüningerstrasse in Basel.

Die Bewilligung wird für 10 Jahre nachgesucht.

Die zur Ausfuhr bestimmte Energie soll zur Versorgung der Gemeinde Hüningen mit Licht und Kraft verwendet werden.

Dieses Begehren wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Einsprachen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis 19. Januar 1922 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Auf begründetes Gesuch hin werden Stromkonsumenten die wichtigsten Lieferungsbedingungen vom unterzeichneten Amt bekanntgegeben.

B e r n , den 14. Oktober 1921.

(2..)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Rückzug der Messingmünzen.

Art. 5 des Bundesratsbeschlusses vom 23. Oktober 1917 betreffend die Prägung von 5- und 10-Rappenstücken aus Messing sieht den Rückzug dieser Stücke für den Zeitpunkt des Wiedereintritts normaler Verhältnisse vor. Da die Ursachen, die seinerzeit die ausserordentliche Prägung veranlasst haben, heute nicht

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mehr bestehen, hat der Bundesrat-mit Beschluss vom 17. Oktober 1921 den Rückzug der Messingmünzen verfügt.

Die öffentlichen Kassen der Bundesverwaltung und der Bundesbahnen sind angewiesen, und die kantonalen Kassen sowie die Banken werden ersucht, die einlaufenden Messingmünzen nicht mehr auszugeben, sondern an die eidgenössische Staatskasse abzuführen. Wir laden deshalb die Besitzer von Messingmünzen zu 5 und 10 Rappen ein, diese den genannten Kassenstellen zuzuleiten. Für den Ersatz der 5- und 10-Rappenstücke aus Messing durch solche aus Nickel ist gesorgt.

B e r n , den 25. Oktober 1921.

(2.).

Eidg. Kassen- und Rechnungswesen.

Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.

Über die kommende Winter- und die nächste Sommersaison wird das Zollamt St. Moritz (Bngadin) vom 16. Dezember 1921 bis Ende Februar 1922 und vom 1. Juli bis 15. September.1922 geöffnet sein.

Während dieser Perioden können aus dem Ausland nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollabfertigung bei genannter Empfangsstation abgefertigt werden.

B e r n , den 14. Oktober 1921.

(3..).

Eidg. Oberzolldirektion.

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Jahr

1921

Année Anno Band

4

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43

Cahier Numero Geschäftsnummer

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26.10.1921

Date Data Seite

679-680

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10 028 117

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