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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erstellung von Stallungen auf dem eidgenössischen Waffenplatz Bière.

(Vom 8. Juli 1921.)

Bière ist neben Kloten-Bülach derjenige Waffenplatz, der am ehesten den Anforderungen entspricht, die die moderne Artillerie an einen Schiessplatz stellen muss, um der Gegenwart angepasste Schiessübungen durchführen zu können. Eine starke Belegung dieses Platzes mit Truppen ist die natürliche Folge hiervon.

Auch von andern Waffen wird der Platz immer in vermehrtem Masse in Anspruch genommen. Der Mangel an Stallungen zwingt sehr oft, Gesuche um Überlassung des Waffenplatzes für Schulen und Kurse abzuweisen.

Dass Bière als Schiessplatz für die Artillerie immer mehr in den Vordergrund treten werde, war auch einer der Hauptgründe für die Erwerbung dieses Platzes durch die Eidgenossenschaft.

Verschiedene immer dringlicher werdende bauliche Veränderungen gaben damals den Anstoss zum Ankaufe, weil ohne dieselben eine Belegung dieses Platzes mit Truppen mit der Zeit sehr in Frage gestellt worden wäre. Es war somit bei Erwebung dieser Anlage vorauszusehen, dass im Verlaufe der Jahre grössere Summen notwendig sein würden, um diejenigen Bauten auszuführen, die eine intensive Ausnützung dieses wichtigen Waffenplatzes ermöglichen würden.

In erster Linie wurde die Verbesserung der Unterkunft für die Truppe, die in hygienischer Beziehung viel zu wünschen übrig liess, in Angriff genommen. Die hierzu notwendigen Verbesserungs odor Neubauten sind nun zum grössten Teil beendigt.

Die Verbesserung der Unterkunft für die Pferde wurde dagegen hintangestellt, trotzdem auch in dieser Hinsicht schon im Jahre 1911 der Kanton Waadt bauliche Veränderungen als dringend not-

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wendig in Aussicht genommen hatte. In annehmbaren Stallungen finden gegenwärtig in Bière nur 192 Pferde Unterkunft. In Holzstallungen, die seinerzeit als Provisorium teilweise aus Abbruchholz erbaut worden sind, ist noch Baum für weitere 112 Pferde. Diese letztern Stallungen sind nun so baufällig geworden, dass ein Ersatz derselben durch Neubauten ein durchaus dringliches Erfordernis geworden ist, um nicht plötzlich vor der Tatsache zu stehen, dass wohl für die Mannschaft die nötige Unterkunft zur Verfügung ist, dagegen diejenige für die entsprechende Anzahl Pferde zum grossen Teile fehlt. Wenn auch gegenwärtig die Möglichkeit des Einsturzes dieser Stallungen durch vorgenommene Abspriessungen etwas vermindert worden ist, so ist trotzdem eine weitere Benützung dieser Stallungen auf Jahre hinaus vollständig ausgeschlossen. Sie sind so baufällig, dass eine wirklich gebrauchsfähige Wiederherstellung ohne umfassende, grössere Beparaturen, welche eine Neuerstellung bedeuten würden, unmöglich ist. Es wäre für jeden Bappen schade, der zur vorläufigen Wiederherstellung derselben ausgeworfen würde.

In Anbetracht der oben erwähnten Verhältnisse hat die Direktion der eidgenössischen Bauten auf Veranlassung unseres Militärdepartements ein Projekt ausgearbeitet, welches den Abbruch der alten, hölzernen und nicht mehr reparaturfähigen Querstallungen, sowie die Erstellung neuer Stallflügel mit 182 Pferdeständen vorsieht.

Einschliesslich der Pferdestände, welche in den bestehenden Stallgebäuden schon vorhanden sind, wird alsdann der Waffenplatz Bière Unterkunft für insgesamt 874 Militärpferde bieten. Diese Zahl ist das strikte Minimum, um die Unterbringung der Pferde einer Feldartillerie-Bekrutenschule sicherzustellen, ohne wie bis anhin gezwungen zu sein, zu dem Behelfsmittel der Notstallungen oder Stallzelte greifen zu müssen. Die Errichtung, der nachherige Abbruch und der Abtransport dieser Not- und Zeltstallungen verursacht alljährlich nicht unwesentliche Auslagen, die durch die Erstellung der vorgeschlagenen Neubauten vermieden werden können. Im Projekt des Kantons Waadt von 1911 war die Schaffung von Unterkunft für 428 Pferde als den vorhandenen Bedürfnissen entsprechend vorgesehen; der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes Bechnung tragend, beschränkt sich das vorliegende Projekt auf die Ermöglichung von
Unterkunft für 374 Pferde. Diese Zahl entspricht den dringendsten Bedürfnissen.

Der Flügelbau, in welchem sich der Krankenstall befindet, ist ebenfalls in einem ganz bedenklichen baulichen Zustande. Das Holzwerk der Fassaden, welche aus Bieg bestehen, ist vom Holzwurm zerfressen und das Deckengebälk, die Biegschwellen, sowie anderes Konstruktionsholz ist stellenweise stark angefault. Angesichts dieses

719 schlechten baulichen Zustandes ist nach Aussagen kompetenter Fachleute eine Desinfektion der Krankenställe nur in ungenügender Weise zu bewerkstelligen; in absehbarer Zeit würde dieser Stallflügel der Gefahr des Einsturzes entgegengehen und müsste vermittels provisorischer Abspriessungen davor bewahrt oder abgebrochen werden.

Die Neuerstellung des Stallflügels, in dem sich der Krankenstall befindet, ist daher ebenfalls notwendig und im Projekte Inbegriffen.

Es sind daselbst in einem grössern Stallraume 9 Stände, 3 Boxen und ein kleiner Dienstraum für den Pferdearzt vorgesehen. Die Isolierabteilung, welche etwas kleiner würde, soll 4 Pferdestände und zwei Boxen enthalten.

Die vorgesehene Zahl der Krankenstallstände entspricht erfahrungsgemäss den vorliegenden Bedürfnissen. Um Transportkosten etc. zu vermeiden, wird fast jedes Jahr in Bière eine Kuranstalt für Militärpferde errichtet, für die ein Krankenstall, der den hygienischen Anforderungen gerecht wird, ein absolutes Erfordernis ist.

Die über den neuen Stallungen projektierten Dachräumlichkeiten sind in Übereinstimmung mit den Dispositionen, welche sich in den bestehenden Stallflügeln vorfinden, einesteils zu Stallwachelokalen, Unterkunftsräumen für die Truppe und Geschirrkammern bestimmt ; andernteils sollen daselbst, und zwar im Flügolbau der Querstallung Nr. 2, welcher dem Zeughause am nächsten zu liegen kommen wird, verschiedene von der Zeughausverwaltung benötigte Diensträume und Magazine untergebracht werden. Für diese vom Zeughausdienst schon seit einer Reihe von Jahren verlangten Räumlichkeiten war seinerzeit in Aussicht genommen, zu gegebenem Zeitpunkte einen Anbau oder einen Aufbau auf einem der Zeughausflügel zu erstellen. Durch das vorliegende Projekt, das nebst den benötigten Räumen auch einen direkten Zugang zu denselben vom I. Stocke des Zeughauses aus vorsieht, kann den vorliegenden Bedürfnissen mit dem geringsten Kostenaufwande entsprochen werden.

Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass, ausser der vollständigen innern Einrichtung der Stallungen und den verschiedenen im Dachgeschoss projektierten Räumlichkeiten, auch die nötigen Aborte, die Pflasterung der zur Pferdewartung dienenden sogenannten Stalldienstplätze, die Installation der erforderlichen Brunnen sowie die Erstellung einer Kanalisationsanlage
vorgesehen ist.

Über die Einzelheiten des Projektes geben die von der Direktion der eidgenössischen Bauten ausgearbeiteten Pläne, die sich bei den Akten befinden, Aufschluss.

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Die mutruasslichen Kosten gehen aus der Zusammenstellung der Direktion der eidgenössischen Bauten hervor, welche auf den in den letzten Jahren in Bière ausgeführten Bauarbeiten, sowie auf den derzeitigen Baupreisen basiert; sie liegt ebenfalls bei den Akten. Wir lassen hier nur die Gesamtsummen folgen, nämlich: 1. Verlängerung des Flügels der Stallungen Nr. 2 mit anschliessender Querstallung und einem Flügel für den Krankenstall, einschliesslich der Passerelle nach dem Zeughause, der Pflasterung der Stalldienstplätze, der Installation der Brunnen und der Erstellung der Kanalisationsanlage Fr. 549,400 2. Verlängerung des Flügels der Stallungen Nr. l mit anschliessender Querstallung, einschliesslich der Pflasterung der Stalldienstplätze, der Installation der Brunnen und der Erstellung der Kanalisationsanlage . » 389,600 Zusammen Fr. 989,000.

Die Kosten des vorliegenden Projektes werden demnach auf Fr. 939,000 veranschlagt, eine zweifellos grosse Summe. Wir sind uns dessen auch wohl bewusst, möchten aber trotzdem nicht verfehlen, Sie dringend zu ersuchen, diesen Kredit zu bewilligen, da einerseits die vorliegenden Neubauten einem absoluten Bedürfnis entsprechen, anderseits die bestehenden Querstallungen, sowie der Krankenstallflügel in einem derart bedenklichen Zustande sind, dass eine Eenovation derselben ausgeschlossen ist, und, um einen Einsturz, bei dem das Leben yon Menschen und Tieren in Gefahr wäre, zu vermeiden, ein Abbruch und die Erstellung von Neubauten nicht länger hinausgeschoben werden darf.

Auf Grund obiger Darlegungen beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Bescblussesentwurf betreffend die Erstellung von Stallungen in Bière zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 8. Juli 1921.

Im Namea des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Schnlthess.

Der Bundeskanzler: Steiger.

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(Eatwurf.j

Buiidesbeschluss betreffend

die Erstellung von Stallungen auf dem eidgenössischen Waffenplatz Bière.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 8. Juli 1921, beschliesst : 1. Für die Erstellung von Stallungen auf dem eidgenössischen Waffenplatze Bière und die damit im Zusammenhange stehende Pflasterung der nötigen Stalldienstplätze, die Installation von Brunnen und die Erstellung der erforderlichen Kanalisationen wird ein Kredit von Fr. 939,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erstellung von Stallungen auf dem eidgenössischen Waffenplatz Bière. (Vom 8. Juli 1921.)

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13.07.1921

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