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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die vorzeitige Bestehung der Rekrutenschule durch Arbeitslose 1921.

(Vom 20. Juni 1921.)

Von verschiedenen Kantonen wurde die Anregung gemacht, es möchte den Leuten, die im Jahre 1921 als diensttauglich ausgehoben werden und im Jahre 1922 die Bekrutenschule zu bestehen haben, gestattet werden, die Eekrutenschule schon im Jahre 1921 zu bestehen, wenn sie arbeitslos sind. Es haben nämlich schon viele Arbeitslose das Gesuch dazu gestellt, weil sie während der Arbeitslosigkeit den Dienst viel leichter leisten können, als wenn sie einmal wieder Arbeit gefunden haben werden. Die Dienstleistung während der Arbeitslosigkeit würde auch eine Entlastung der privaten und staatlichen Arbeitslosenunterstützung mit sich bringen.

Wir sind daher sehr damit einverstanden, dieser Anregung Folge zu geben, deren Berechtigung kaum wird bestritten werden können. Es sind dabei aber zwei Schwierigkeiten zu überwinden: der Mangel an Kader in den diesjährigen Rekrutenschulen und Eücksichten auf das allzu knappe Budget.

Mit der ersten Schwierigkeit wird sich das Militärdepartement abzufinden suchen. Mit dem Budget steht es aber wie folgt: Als das Budget für die Eekrutenschulen 1921 aufgestellt wurde, war die Aushebung noch nicht beendigt ; es standen also keine sichern Angaben über die Zahl der auszubildenden Rekruten zur Verfügung.

Entgegen einer Berechnung, die sich auf frühere Aushebungsergebnisse stützte, stellte sich nun heraus, dass trotz der verschärften Tauglichkeitsbestimmungen zirka 3000 Füsiliere und Schützen mehr ausgehoben worden waren, als das Budget vorsah, und zwar war dieses unerwartete Eesultat zustande gekommen zum guten Teil deswegen, weil die Aushebungskommissionen die verschärften Tauglichkeitsvorschriften nur ungenügend zur Anwendung gebracht hatten. Das mag zum Teil auch darauf zurückzuführen sein, dass die jungen Leute in der grossen Mehrzahl mit Nachdruck erklärten, Dienst leisten zu wollen. Durch Verfügung vom 19. März 1921 ordnete das Departement eine nochmalige scharfe Musterung in den Rekrutenschulen an, um der Vorschrift zum Durchbruch zu verhelfen und um zugleich die Innehaltung des Budgets zu sichern. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt, wird aber voraussichtlich die Zahl der aus-

662 gebildeten Eekruten nicht mehr ganz auf die budgetierte Anzahl herunterbringen. Dies schon deshalb nicht, weil sehr viele Leute gar nicht ausgemustert sein, sondern Dienst leisten wollen, was ja von einem andern Standpunkt aus ein sehr erfreuliches Zeichen ist.

Wir haben über diese Verhältnisse in unserer Antwort auf die kleine Anfrage des Herrn Nationalrat Stähli vom 7. Juni 1921 eingehend berichtet und gestatten uns, auf diese Antwort hier noch speziell hinzuweisen.

Das Militärdepartement wird also auch ohne die Arbeitslosen, die ihre Eekrutenschule schon im Jahre 1921 statt erst 1922 bestehen möchten, voraussichtlich eine grössere Anzahl Eekruten ausbilden lassen müssen, als budgetiert war, und dementsprechend wird voraussichtlich auch eine gewisse Kreditüberschreitung eintreten. Trotzdem möchten wir den Arbeitslosen entgegenkommen. Wir sind aber nicht in der Lage, schon heute ein Nachtragskreditbegehren zu stellen, weil wir aus den oben angegebenen Gründen und weil uns die Zahl der Arbeitslosen nicht bekannt ist, die von der einzuräumenden Ermächtigung Gebrauch machen werden, nicht wissen, um wie viel Mann die budgetierte Eekrutenzahl wird überschritten werden. Eine zuverlässige Berechnung der eventuellen Kreditüberschreitung kann erst auf Jahresende, d. h. wenn die Bekrutenschulen beendet sind, aufgestellt werden. Wir werden daher die Überschreitung erst mit der Staatsrechnung begründen können; dies musste übrigens bei Überschreitung des Kredites für Bekrutenschulen stets so gehalten werden. Wir verweisen z.B. auf die Staatsrechnung 1920, Seite 116 und 117.

Endlich sei noch darauf hingewiesen, dass im Jahre 1922 um soviel weniger Eekruten werden auszubilden sein, als Leute des Jahrganges 1901 ihre Eekrutenschule vorzeitig im laufenden Jahre absolvieren.

Wir haben darauf gehalten, die gesetzgebenden Eäte über das von uns beabsichtigte Vorgehen rechtzeitig zu informieren, und beehren uns, Ihnen zu beantragen: Die eidgenössischen Eäte wollen von dem vorstehenden Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis nehmen.

· B e r n , den 20. Juni 1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

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Schulthess.

Der Bundeskanzler: Steiger.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die vorzeitige Bestehung der Rekrutenschule durch Arbeitslose 1921. (Vom 20. Juni 1921.)

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1921

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26

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1451

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.06.1921

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661-662

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