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Zu 1330

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1921 (zweite Folge).

(Vom 9. Dezember 1921.)

Anlässlich der Beratung über den Bundesbeschluss vom 17. Februar 1921 betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1920 (zweite Folge) wurde folgendes Postulat angenommen: «Der B u n d e s r a t wird eingeladen, zu berichten, mit welchen M i t t e l n zu erreichen i s t , dass in Z u k u n f t die im Voranschlag eingeräumten K r e d i t e eingehalten werden, und class Ü b e r s c h r e i t u n g e n nur in wirklichen N o t fällen u n t e r Beachtung der verfassungsmässigen R e c h t e der B u n d e s v e r s a m m l u n g , vorkommen können.» Wir haben die Prüfung und Beantwortung dieses Postulates d em Finanzdepartement übertragen. Dieses erliess am 11. März 19'21 an sämtliche Departemente und Verwaltungsabteilungen, an die Bundeskanzlei sowie an das Bundesgericht und an das eidgenössische Versicherungsgericht ein Kreisschreiben, durch welches zur Prüfung der Frage eingeladen wurde, wie dem Wunsche der Bäte -am zweckmässigsten Nachachtung verschafft werden könnte.

Wir beehren uns, Ihnen in den nachstehenden Ausführungen auf Grund der in den Antworten enthaltenen Vorschläge und gestützt -auf unsere eigene Prüfung die Grundlinien zur Kenntnis zu bringen, die wir in Zukunft einzuhalten gedenken, um Ihren Wünschen gerecht zu werden, soweit dies in unserer Macht liegt.

Vorgängig dieser Einzelausführungen erlauben wir uns einige allgemeine Äusserungen zu der zu behandelnden Frage zu machen.

Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. V.

17

216 Die Bestrebungen, die in dem zu beantwortenden Postulatniedergelegt sind, sind keine neuen. Schon im Jahre 1868 hatte die Bundesversammlung beschlossen, es seien im Geschäftsberichte die Summe der durch Nachtragskredite bewilligten Ausgaben und die Summe der Ausgaben laut besondern Kreditbewilligungen auszuscheiden. Wir verweisen ferner beispielsweise auf das Postulat vom 3. Juli 1876: «Der Bundesrat wird eingeladen, die Budgetansätze ohne dringende Notwendigkeit nicht zu überschreiten und die jeweilen erforderlichen Nachkredite rechtzeitig der Bundesversammlung zur Genehmigung vorzulegen», sowie auf dasjenige vom 20. Juni 1879: «Der Bundesrat wird eingeladen, dafür zu sorgen, dass künftig keinerlei Nachkredite von der Bundesversammlung verlangt werden, welche nicht Ausgaben betreffen, die durchaus nicht vorauszusehen waren und daher im Budget nicht berücksichtigt werden konnten.» Wir möchten nicht etwa aus diesen von Zeit zu Zeit sich wieder holenden Postulaten den Schluss ziehen, dass es von keinem grossen Nutzen sei, nach Mitteln zu suchen, die dem Wunsche der Bundesversammlung gerecht werden könnten. Wenn es auch nicht möglich sein wird, die Nachtragskredite ganz zum Verschwinden zu bringen,, so wollen wir nichtsdestoweniger alles tun, um sie auf das Notwendigstezu beschränken. Dass in der heutigen Zeit wieder ein Postulat aufgestellt wurde, wie solche früher schon angenommen worden sind,.

möchten wir in erster Linie auf den Umstand zurückgeführt wissen,, dass in den letzten Jahren durch die Kriegs- und Nachkriegszeit die Anforderungen an die einzelnen Abteilungen der Bundesverwaltungbedeutend angewachsen sind und alle Verhältnisse sich jeweilen in kurzen Zeiträumen verschoben haben, so dass gewisse Posten desBudgets oft schon bei Beginn des VoranschlagsJahres den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr entsprachen; wir erwähnen hierbei spielsweise die Veranschlagung der Arbeitslöhne und der Buveaukosten. Mit dem Anwachsen der ganzen Verwaltung und deren Gesamtausgaben musste notwendigerweise auch ein Anschwellen, der nicht voraussehbaren Ausgaben Hand in Hand gehen. Dazu kommt der Einfluss des Gesetzes der wachsenden Staatsaufgaben auf die Ausgaben, sowohl auf die im ordentlichen Voranschlag voraussehbaren als auf diejenigen, die im Laufe eines Voranschlagsjahres sich als durchaus dringlich
erweisen. Den Wirkungen dieses Gesetzes, wird sich unser Land ebensowenig wie jeder andere Staat entziehen tonnen.

Nachstehende Tabelle, deren Angaben der Staatsrechnung entnommen sind, zeigt uns die Entwicklung der Nachtragskredite ia..

den letzten zehn Jahren:

217

Jahr i

! 1911 1912 1913 1914 1915 1916 , . .

1917 . . .

1918 . . .

1919 1920

BruttoNachtragsKredite

NettoNachtragskredite

2

3

Fr.

8,577,917 6 954 883 6,415,311 7.756,325 22,168,728 23,065,0] 1 39,102,522 58,932 447 82,422 823 59.383.978

Fr.

3,351 039 2 481 055 2,889 194 2,588 034 10,411 069 8,151 939 7 828 551 6 125 775 17 447 324 16.049.049

Prozentsatz des ursprunglichen Voranschlages 4 %

3Ö 2* 2s

24 ]0o 4o 3 6

23 5 7

4.0

Die Kolonne 2 enthält die Bruttonachtragskredite der Verwaltungsrechnung, wobei für das Jahr 1920 auch die Nachtragskredite der Regiebetriebe zugezählt sind, soweit sie die Verwaltungsrechnung betreffen. Die Kolonne 3 bringt die Nettonachtragskredite nach Abzug der Kreditübertragungen, verschiedener durch besondere Bundesbeschlüsse und ganz ungewöhnliche Umstände veranlasste Ausgaben sowie der Teuerungszulagen. Kolonne 4 gibt den Prozentsatz der Nettonachtragskredite zu den ursprünglichen Ausgabenvoranschlägen an. Aus der vorstehenden Zusammenstellung ist eine Steigerung der Nachtragskredite festzustellen, die allerdings einen unregelmässigen Verlauf nimmt. Im Gegensatz zu dieser Steigerung der Bruttobeträge zeigt es sich aber,, dass das Verhältnis der reinen Nachtragskredite zu den Ausgabenvoranschlägen, abgesehen von den Jahren 1915 und 1.919, sich immer im Rahmen eines Prozentsatzes von 2.8--4,2 % gehalten hat, was keinesfalls als aussergewöhnlich anzusehen ist, um so weniger, als nicht eine fortwährende Steigerung dieses Prozentsatzes festzustellen ist. Zu diesem Schlüsse kommt auch die eidgenössische Finanzdelegation in ihrem an die Finanzkommission gerichteten Bericht vom 30. September 1921 (Bundesblatt 1921, Bd. IV, S. 847 ff.), worin sie den Ursachen der sehr e r h e b l i c h e n Nachtragskredite nachforscht. Die Finanzdelegation äussert sich darüber wie folgt: «Wenn man diese Nachtragskredite näher ansieht, so kommen drei Kategorien in Betracht: 1. Übertragungen von nicht aufgebrauchten Krediten des Vorjahres ;

218 2. Nachtragskredite, verursacht durch Bundesbeschlüsse; 8. Nachtragskredite, verursacht durch mangelhafte Budgetieraug, oder solche, die wirklich nicht vorgesehen werden konnten.

Bei grössem Baukrediten, Plusskorrektionen etc. ist die Kategorie l nie ganz zu unterdrücken. An der zweiten Kategorie kann Ihre Delegation nichts ändern. Einfluss haben Ihre Kommissionen und die Finanzdelegation nur auf die dritte dieser Kategorien, die aber den kleinsten Teil der Nachtragskredite ausmacht (2--4 % per Jahr).

Schon die Bundesversammlung des Jahres 1863 war um dieso Nachtragskredite besorgt und hat mit Bundesbeschluss vom 22. Juli 1863 betreffend die Genehmigung der Geschäftsführung des Bunde«rates sowie der eidgenössischen Staatsrochnung 1862 u. a. beschlossen : . . . . Ziffer 6. Finanzdepartement. Es soll im Geschäftsberichte jeweilen ausgeschieden werden: a. die Summe der durch Nachtragskredite bewilligten Ausgaben; b. die Summe der Ausgaben laut besondern Kreditbewilligungen unter Angabe der betreffenden Bundcsbeschlüsse.

Soll bei den Nachtragskrediten Eemedur geschaffen werden, so müsston sich die eidgenössischen Bäte vornehmen, in den Bundesbeschlüssen jeweilen bei den Fällen, wo nicht Dringlichkeit vorliegt, einen Artikel aufzunehmen, der bestimmt, dass die erstmalige prinzipiell bewilligte Ausgabe auf das ordentliche Budget verwiesen wird und dass im laufenden Jahre gestützt auf den betreffenden Bundesbeschluss per Nachtragskredite keine Ausgaben gemacht werden dürfen.» Es wird selbstverständlich auch unser Bestreben sein, für die Zukunft daran mitzuwirken, dass nicht nur ein weiteres Steigen di-r eigentlichen Nachtragskredite vermieden wird, sondern auch, dass die absoluten Beträge, d. h. die Bruttonachtragskredite, wieder vermindert werden, und wir hoffen, es werden uns diese Bestrebungen auch dadurch erleichtert werden, dass wir aus der Nachkriegs- und Krisenzeit mit ihren nicht vorauszusehenden Wirkungen in eine Zeit ' gelangen, die im ganzen Wirtschaftsleben und damit auch im Staatshaushalt stabilere Verhältnisse zeigt.

Über die Verteilung der Bruttonachtragskredite gibt nachfolgende Tabelle auf Seiten 220--223 Aufschluss.

Wir beschränken uns im folgenden darauf, Ihnen in einigen Sätzen die Eichtlinien anzugeben, nach denen wir in Zukunft vorzugehen gedenken, um Nachtragskredite zu vermeiden oder doch iti bescheidenem Rahmen zu halten.

219 1. Die Beiträge zum Voranschlag als ITauptgrundlage der Kredite sollen sorgfältig vorbereitet und rechtzeitig erstellt werden, damit sie von allen Amtsstellen mit der notwendigen Gründlichkeit durchberaten werden können. Die Kredite sind bei aller Sparsamkeit so zu bemessen, dass Nachtragskreditbegehren voraussichtlich nicht gestellt zu werden brauchen.

2. Bei der Beratung des 'Voranschlagsentwurfes werden Abstriche ohne vorherige Anhörung der betroffenen Departemente und Abteilungen in der Eegel nicht vorgenommen.

8. Über die Verwendung der Kredite ist von den zuständigen Überwachungsstellen eine strenge Aufsicht auszuüben. Notwendig ist vor allem die ständige Überwachung der Kredite durch die Abteilungsvorstände, damit vor der gänzlichen Erschöpfung dieser Kredite rechtzeitig Massnahmen zur Einschränkung der Ausgaben ergriffen werden können.

4. Gesuche um Gewährung von Vorschusskrediten sollen vom .Finanzdepartement und seinen Organen einer genauen Prüfung unterzogen und vom Bundesrate nur in Fällen unumgänglicher Notwendigkeit bewilligt werden. Die vom Bundesrate bewilligten Vorschusskredite sind jeweilen mit allfälligen andern Nachtragskreditbegehren der Bundesversammlung in der nächsten Session zur Genehmigung zu unterbreiten.

5. Nachtragskreclitbegehren, die sich nicht auf einen vom Bundesrate bereits bewilligten Vorschusskredit stützen, werden unnachsichtlich zurückgewiesen, wenn die'materielle Prüfung durch das Finanzdepartement ergeben hat, dass die in Frage kommenden Kredite in den Voranschlag des folgenden Jahres eingestellt werden können, ohne dass durch eine Verzögerung wesentliche Interessen des Bundes beeinträchtigt würden.

6. Bei der Zuweisung von neuen Aufgaben an gewisse Zweige der Bundesverwaltung ist dafür zu sorgen, dass diesen gleichzeitig die für die Durchführung dieser Aufgaben erforderlichen Kredite eingeräumt werden.

7. Beitragsgesuche, durch welche ein Nachtragskreditbegehreri erforderlich würde, sind in Zukunft, Notfälle vorbehalten, abzuweisen.

220 Nachtragskredite

1911

1912

1913

Tilgung und Verzinsung -- 630,000 Allgemeine Verwaltung : 23,000 20,000 25,500 A Nationalrat 10,000 ·200 12,000 B Ständerat 8,450 13,750 . 58,500 C. Bundesrat 14,720 14,267 29,000 D. Bundeskanzlei .

169,858 2,950 8,100 E Bundesgericht F. Eidg. Versicherungsgericht . .

A. Politisches Departement : 43,894 200,613 I. Abteilung für Auswärtiges . .

57,748 1,975 1,700 500 II. Innerpolitisclie Abteilung . . .

B. Departement des Innern : 2,025 -- -- I . Departementskanzlei . . . .

49,600 182,175 24,025 II. Abteilung für Kultur, Wissensch.

563,076 III. Oberbauinspektorat 602,525 92,500 2,746,262 1,769,339 1,657,519 IV. Baudirektion 128,225 1,500 V. Inspektion für Forstwesen . .

322,700 37,000 22,867 4,000 VI. Amt für Wasserwirtschaft . .

C. Justiz- und Polizeidepartement: -- -- -- I. Departementssekretariat . . .

II. Justizabteilung -- 41,025 -- III. Grundbuchamt . . . . .

2,000 1,600 22,000 IV. Polizeiabteilung V. Bundesanwaltschaft VI. Versicherungsamt 7,470 4,000 47,700 VII. Amt für geistiges Eigentum . .

D. Militärdepartement : 51,397 53,388 117,960 Verwaltungs- u. Instruktionspersonal 3,277,952 2,486,610 2,987,706 Übrige Rubriken E. Finanz- und Zolldepartement: I. Finanzverwaltung : A. Finanzbureau .

5,000 4,750 11,168 B. Finanzkontrolle 200 7,800 C. Kassen- und Rechnungswesen -- 3,300 5,784 -- D. Beitrag an den Invalidenfonds -- -- E. Prüfung der Fragen zur Erschliessung neuer Einnahme__ quellen . . . .

Übertrag 6,834,934 5,653,680 6,202,259

221 1914

1915

1916

1917

1918

1919

1920

1,602,300 9,093,314 7,261,500 11,668,925 9,104,421 25,183,148 3,500,000

-- -- -- 3,300 -- --

-- -- . -- 12,620 10,800 --

52,800 --

140,540 12,250

-- 14,389 260,769 1,573,884 70,100 33,686

3,250 10,100 40,000 943,353 104,000 23,975

-- -- -- -- -- -- --

-- -- -- 5,500 -- -- --

35,000 - 56,000 -- 6,500 -- -- -- 47,900 23,400 15,050 --· --

-- 299,607 106,095 . --

320,705 49,520 49,000 340,336 146,027 --

34,069 9,800

444,976 33,053

993,555 2,408,179 43,292 47,375

124,470

--

211,886 17,705

390,193 37,306 35,625 473,631 88,228 131,973

12,047 12,886 16,273 -- -- 99,294 62,000 618,808 648,080 911,853 54,400 339,000 64,087 366,403 693,881 894,796 1,779,240 4,320,256 5,091,211 6,991,195 5,500 35,500 57,117 175,242 576,487 33,707 53,968 116,757 255,931 47,450

-- -- -- 30,650 2,100 1,000 --

-- 25,000 -- 7,000 -- ' 900 --

-- 2,150 -- 15,353 16,699 85,562 14,660 12,337 16,132 235,079 1,703,631 1,717,941 16,485 14,809 23,306 21,123 35,144 20,879 87,004 94,076 111,240

209,192 28,570 72,920 144,650 1,012,416 1,051,664 1,898,005 3,141,910 10,869,136 10,189,755 11,970,288 8,935,246 12,073,665 9,742,951

646,400 -- 4,500

753,640 17,985 6,000

545,605 3,545

I

400,168

--

556,166 36,895 30,617

158,395 39,652 57,013

375,012 65,232 98,335

--

30,000 30,000 7,613,230 22,075,033 19,327,041 26,730,041 26,305,070 48,785,452 30,751,670

222 Nachtragskredite

1

IL III.

IV.

V VI

1912

1913

Übertrag 6,834,934 5,653,680 6,202,259 Statistisches Bureau .

61,441 58,844 8,800 Amt für Mass- und Gewicht .

10,500 56,700 Amt für Gold- und Silberwaren 4,291 Zollverwaltung 35,500 44,000 6..300 Steuerverwaltung .

F. Volkswirtschaftsdepartement : I. Abteilung für Industrie u. Gewerbe II. B.-A. für Sozialversicherung . .

III. Gesundheitsamt IV. Landwirtschaft i V. Veterinäramt .

. . .

: VI. Handelsabteilung

1

1911

G. Post- und Eisenbahndepartement: I. Eisenbahnwesen und Luftamt II. Postverwaltung III. Telegraphen- u. Telephonverwalt.

IV. Verschiedenes : A . Unvorhergesehenes . . . .

B. Kriegsbeihilfen an das eidg.

Dienstpersonal

8,200 -- 5,800 550,000

-- 49,981 11,350

-- 53.000 15,500 4,452

160,000

31.843

40,000

6,200

16,025

28,300

--

2,025

--

915,842 1,072,344 --

-- --

--

-- 8,577,917 6,954,883 6,415,311

Schon in unsern frühern Einladungen an die Departemente usw..

haben wir jeweilen regelmässig mitgeteilt, dass jeder Nachtragskredit,, welcher bei der Aufstellung des ordentlichen Voranschlages hätte verlangt werden können, der Bundesversammlung nicht unterbreitet, sondern in den Voranschlag eines der nächsten Jahre verwiesen werden solle und dass nur solche Nachtragskreditbegehren an die eidgenössischen Bäte weitergeleitet würden, die sich auf eine absolut notwendige' und dringende Ausgabe beziehen. Wir werden auch in Zukunft in dieser Eichtung für strenge Befolgung besorgt sein, und die aufgeführten Richtlinien den Departementen usw. zur Kenntnis bringen.

Wir fügen noch bei, dass wir auch bereits bei der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1922 bemüht waren, nach den obigen Grundsätzen zu handeln.

223 1914

1915

1916

1917

1918

1919

. 1920

7,613,230 22,075,033 19,327,041 26,730,041 26,305,070 48,785,452 30,751,670 2,000 900 -- 83,643 124.597 205,476 22,385 32,341 4,130 13,633 47,780 2,665 4,930 27,635 -- 16,684 500 13,178 16,433 600 -- -- -- 3,311,203 3,196,579 2,368,276 58,000 -- 429,809 146,192 55,898 -- -- -- -- 7,000 12,000 58,600 -- -- --

5,200 15,300 15,400 -- --

1,430 -- --

206,000 775,440

--

17,000

15,000

--

--

-- 50,000 -- -- --

15,930 -- --

240,000 -- 34,751 9,600 -- 20.000

80,938 610,334 90,263 215,681 1,238,818 22,898 46,266 2,301,924 1,158,081 594,489 432,831 1,003,775 64,843 70,620 51,586 76,267 78,161 16,362

3,500 131,939 138,148 194,675 22,740,374 16,337,134 12,552,364 -- 4,838,371 8,626.259 10,286,594 -- 1,200

--

2,700,000 12,000,000

--

287,000 --

568,484 --

7,756,325 22,168,728 23,065,011 39,102,522 58,932,447 82,422,823 59,383,978

Im weitem verweisen wir auf den Passus in der Einleitung xur Voranschlagsbotschaft für das Jahr 1922, Seite IV, wo bezüglich der Vorschusskredite und Nachtragskredite folgendes gesagt ist: «Die Verwaltungsabteilungen sollen mit den Voranschlagskrediten auskommen. Vorschusskredite und Nachtragskredite sollen künftig nur noch in Fällen gewährt werden, wo die erhöhten Ausgaben unabwendbar nötig werden infolge von Beschlüssen der Bundesversammlung oder infolge der Übertragung neuei: Aufgaben an eine Verwaltungsabteilung, denen sie ohne Krediterhöhung nicht gerecht ·werden kann.»

224 Wir beantragen, es sei durch vorstehenden Bericht und die darin von uns für die Zukunft vorgesehenen Massnahmen, die wir, ·sofern Sie damit einverstanden sind, sämtlichen Verwaltungen des Bundes zur Kenntnis bringen werden, das von Ihnen unterm 17. Februar 1921 gestellte Postulat betreffend die Einschränkung der Nachtragskredite als erledigt zu betrachten.

Im weitern beehren wir uns, Ihnen nachstehend die Nachtragskreditbegehren, II. Folge, für das laufende Jahr zu unterbreiten.

Wir machen dabei auf folgende Änderungen gegenüber den Nachtragskreditbotschaften der letzten zwei Jahre aufmerksam.

In den Botschaften über die Bewilligung von Nachtragskrediten für die Jahre 1919 (II. Folge) und 1920 (II. Folge) wurden keine Kreditforderungen betreffend Teuerungszulagen aufgenommen, da uns die nötigen Kredite für die bei den entsprechenden Eubriken sich ·ergebenden Kreditüberschreitungen durch die Bundesbeschlüsse vom 4. Februar 1919 bzw. 27. April 1920 grundsätzlich bewilligt worden sind.

In gleicher Weise hätte man gemäss Art. 2 des Bundesbeschlusses vom 28. Januar 1921 betreffend die Ausrichtung von Teuerungszulagen an das Bundespersonal im Jahre 1921 bei der Abfassung der Botschaft über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1921 (II. Folge) verfahren und die Teuerungszulagen als bereits bewilligt ausser acht lassen können. Es empfiehlt sich jedoch, nachdem nun einmal neben den bereits bewilligten Beträgen für die Teuerungszulagen die noch benötigten Betreffnisse festgestellt werden konnten, diese letztern ebenfalls in die Botschaft einzubeziehen. Durch diese Aufnahme der Teuerungszulagen gewinnt die Zusammenstellung der Nachtragskreditbegehren an Vollständigkeit, und die Teuerungszulagen erfahren damit die gleiche Behandlung wie andere bereits durch Bundesbeschlüsse bewilligte und trotzdem in die Botschaft eingestellten Kredite.

Erster Abschnitt.

Tilgung und Verzinsung, I. Eidgenössische Anleihen.

G. Provisionen und Spesen auf der Tilgung und Verzinsung der Anleihen

Fr.

50,000

225 Bei der Aufstellung des Voranschlages für 1921 war nicht vorauszusehen, inwieweit die 4^/2 % IV. Eidg. Mobilisationsanleihe von 1916 konvertiert werden konnte, noch wie hoch sich der Betrag der neuauszugebenden-6 % Eidg. Kassenscheine, IV. Serie 1921, belaufen würde.

Auf den nicht konvertierten Titeln der am 15. Februar 1921 rückzahlbaren IV. Mobilisationsanleihe musste die übliche Kommission von ^s % sowie auf den am 5. September 1921 zur Zahlung fällig geAvordenen Coupons der 6 % Kassenscheine eine solche von 1 U % ausgerichtet werden.

II. Verzinsung von Passivkapitalien Fr. 2,000,000 Die Nachforderung ist durch folgende drei Umstände begründet, die bei Aufstellung des Voranschlages nicht vorausgesehen werden konnten : 1. Das Guthaben der Postverwaltung in laufender Eechnung beim Finanzdepartement betrug durchschnittlich 20 Millionen Franken mehr als angenommen worden war. 2. Die Verzinsung der Barguthaben der Spezialfonds erfordert rund Fr. 800,000 mehr als im Vorjahre, in der Hauptsache zurückzuführen auf eine Änderung der Berechnungsgrundlage beim Deckungsfonds der Militärversicherung. 3. Für die Verzinsung der Gelder der eidgenössischen Versicherungskasse sind rund Fr. 750,000 erforderlich.

Der Kreditnachforderung von Fr. 2,000,000 steht eine M i n d e r ausgabe ini gleichen Betrag bei I. B. b. Schwebende Schulden (Schatzanweisungen) gegenüber.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, A. Nationalrat Fr. 73,400 2. Taggelder und Eeiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen Fr. 61,000 Bisherige Kreditüberschreitung Fr. 23,290. Voraussichtlicher Kreditbedarf für die Monate November und Dezember Fr. 37,700.

3. a. Taggelder und Eeiseentschädigungen an die Sekretäre Fr.

10,900 Im Voranschlag wurden die Ausgaben für den Übersetzer des Nationalrates eingestellt wie folgt: Taggelder und Reiseentschädigungen Fr. 3500, Teuerungszulagen Fr. 2000, zusammen Fr. 5500.

Gemäss dem neuen Geschäftsreglement des Nationalrates und dem B. E. B. vom 28. Dezember 1920 sind jedoch an Stelle des Übersetzer,-»

226 zwei Sekretäre getreten. Diese beziehen nach Massgabe des abgeänderten Art. 2 der Instruktion für die Übersetzer des Natioualnhcl Ständerates vom 24. März 1899 vom 1. Januar 1921 an ein Taggeld von Fr. 50 und eine Zulage von Fr. 12 per Tag und Fr. 10 per Nacht, wenn sie ausserhalb von Bern ihre Tätigkeit ausüben.

Zudem werden ihnen die Transportauslagen vergütet. Dagegen werden den Sekretären des Nationalrates und dem Übersetzer des.

Ständerates keine Teuerungszulagen mehr ausgerichtet. Die Ausgaben für die beiden Sekretäre belaufen sich bis dahin auf Fr. 13,400; bis Ende des Jahres dürften sie Fr. 16,400 betragen. Es ist demnach ein Nachtragskredit von Fr. 10,900 erforderlich.

4. a. Bedienung Fr. 1,300' Vom Kredit sind noch vorhanden Fr. 2000. Mutmasslicher Bedarf für die Monate November und Dezember Fr. 3300.

4. b. Garderobe-, Aufsichts- und Bewachungsdienst der Tribünen im Bundeshaus-Mittelbau während der Tagung der eidgenössischen Eäte . . . . Fr. 200* Noch vorhandener Kredit Fr. 561. Bedarf für die Monate November und Dezember Fr. 750.

B. Ständerat . . . Fr. 11,800 1. Taggelder und Keiseentschäcligungen an die Mitglieder der Kommissionen Fr. 10,000 Vom Kredit sind noch vorhanden Fr. 7004. Voraussichtlicher Bedarf für die Monate November und Dezember Fr. 17,000.

2. a. Taggelder -und Reiseentschädigung an den Übersetzer Fr.

800 Nach dem Voranschlag betragen die Kredite für Taggekler und Eeiseentschädigungen Fr. 3500, für Teuerungszulagen Fr. 2000, zusammen Fr. 5500. Mit Bundesratsbeschlnss vom 28. Dezember 1920' wurden jedoch die Entschädigungen des Übersetzers des Ständerates.

in gleicher Weise geregelt wie diejenigen der Sekretäre des Nationalrates (siehe Begründung unter II. A. 3. a: hiervor), was eine entsprechende Vermehrung der Ausgaben zur Folge hat. Vom Gesamtkredit von Fr. 5500 sind noch vorhanden Fr. 700. Mutmasslicher Bedarf für die Monate November und Dezember Fr. 1500.

3. o,. Bedienung Fr. 1,000 Noch vorhandener Kredit Fr. 1000. Bedarf für die MonateNovember und Dezember ungefähr Fr. 2000.

227

B. Bundeskanzlei Fr. 24,200 1. Personal Fr. 3,700 b. Aushilfe Fr. 3,700 Die Ausgaben, die im Jahre 1919 Fr. 11,900 erreicht hatten, sanken letztes Jahr infolge der Belohnung von zwei zu Magazin·arbeiten verwendeten Buchbinderarbeitern aus dem Kredit «Buchbinderrechnungen», Eubrik II. D. 2. b., auf Fr. 310. Im Laufe dieses Jahres sind nun sämtliche Tagesentschädigungen für Aushilfe auf ·die Eubrik II. D. 1. 6. «Aushilfe» gebucht worden. Überdies sind. Änderungen in der Verteilung der Bureaux, Magazine und übrigen Bäume ·der Materialverwaltung eingetreten; der dadurch veranlasste Umzug ·erforderte eine erhöhte Anzahl von Arbeitstagen, was eine fühlbare Vermehrung der Auslagen bewirkte.

2. Material Fr. 20,500 d. Schreibmaterial : 1. Bundesversammlung Fr. 6,500 Der Papier- und ganz besonders der Kuvertverbrauch ist sehr gross.

*. Post- und Telegraphengebühren. . . Fr. 3,400 Erhöhung der Transportkosten, der Post-, Telegraphenuud Telephongebühren.

/. Dienstkleidung Fr. 600 Der bewilligte Kredit reicht nicht aus, einmal, weil wegen der geringern Qualität der in den letzten Jahren verwendeten Zutaten mehr Ausbesserungen notwendig wurden, und auch infolge einer Ideinen Unterlassung in unserer Berechnung.

.g. Stenographisches Bulletin Fr. 10,000 Der Umfang des stenographischen Bulletins ist grösser, als vorgesehen war ; sodann Erhöhung der Tagesentschädigungen des Personals gemäss Bundesratsbeschluss vom 17. März 1921.

E. Bundesgericht I.

Fr. 12,925

Gerichtshof.

c. Buhegehälter und Pensionen Fr. 8,625 Buhegehalt des zurückgetretenen Bundesrichters Monnier und Pensionen an die Witwen der verstorbenen Bundesrichter Keichel, Schurter und Picot für den Best des Jahres.

228

II. Gerichtskanzlei.

a. Besoldung des gesamten K a n z l e i p e r s o n a l s . . . .

Aushilfe während des Militärdienstes eines Beamten.

III. Allgemeine Ausgaben a. Bureau-.und Kanzleibedürfnisse 3. Postgebühren und Verschiedenes Hauptsächlich höhere Postgebühren.

d. Auslagen für das Gebäude 2. Heizung und Beleuchtung Kohlenankauf für den ganzen Winterbedarf.

Fr.

700

Fr. 3,600 Fr. 2,4.00 Fr. 1,200

F. Eidgenössisches Versicherungsgericht Fr. 37,633 II. Gericlitskanzlei . Fr. 8,033 a. Besoldungen des gesamten Kanzleipersonals . . . Fr. 3,577 Ist auf die letzten Sommer vorgenommenen Beförderungen und auf andere Entschädigungen zurückzuführen.

/;. -Nichtständiges Personal Fr. 1,800 Infolge starker Arbeitsbelastung und längerer Krankheit eines Kanzlisten ist die vorübergehende Einstellung eines schon früher verwendeten Au.shilfsangestellten notwendig geworden. Sodann erforderte die Abfassung von Urteilen in italienischer Sprache im Laufe des Jahres mehrmals den Beizug eines italienischen ausserorclentlichen Sekretärs.

c. Teuerungszulagen Fr. 2,656Dieser Nachtragskredit ist in der angesichts der unerwartet hohen Geschäftslast noch notwendigen Beibehaltung der ausserordentlichen Sekretäre und in den obenerwähnten Beförderungen begründet.

III. Allgemeine Ausgaben Fr. 29,600 a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse 3. Post-, Telegraph-und Telephongebühren . . . Fr. 1,600 Auf die neuen, mit 1. Januar 1921 in Kraft getretenen, erhöhten Posttaxen zurückzuführen.

d. lieiseauslagen an Eichter und Kanzleibeamte . . Fr. 3,000 Eine Folge der Geschäftslast.

e. Unentgeltliche Verbeiständung, Sachverständige, Zeugen Fr. 25,000 Zum grössten Teil in den vielen in Militärversicherungsstreitigkeiten notwendig gewesenen Expertisen begründet.

22$

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges

Fr. 410,672

1. Besoldung des Personals der Abteilung.

&. Aushilfspersonal Fr. ,3,800 Auf Anfang dieses Jahres wurde der Kurierdienst neu organisiert. Statt der 7 Kuriere mit Tagesentschädigungen wurden nur noch 2 Kuriere beibehalten, welchen an Stelle der bisherigen Tages entschädigungen als voll beschäftigten Angestellten ein fester Monatslohn von je Fr. 650. ausgerichtet wurde. Diese Bezüge wurden aus dem Kredit für das Aushilfspersonal bezahlt, was obige Mehrforderung bedingt, der aber eine entsprechende Ersparnis auf dem Kredit für die diplomatischen Kuriere gegenübersteht.

14. Reisekosten der diplomatischen Vertreter . . . Fr. 20,000 Der bewilligte Kredit von Fr. 30,000 hat sich als ungenügend erwiesen. Die Ausgaben für schon ausgeführte und noch bevorstehende Eeisen werden annähernd obigen Betrag erfordern. Nachdem die Ausgaben unserer Konsulate nunmehr ganz zu Lasten des Bundes, fallen, dürfte es in seinem Interesse liegen, wenn die Geschäftsführung der Konsulate durch die zuständigen diplomatischen Vertreter in grössern Zeitabständen vermittels der Vornahme von Inspektionen überwacht wird. Solche Inspektionen werden vomPolitischen Departement nur nach Massgabe des Bedürfnisses angeordnet; sie verursachen namentlich in überseeischen Ländern, w» ihnen eine erhöhte Bedeutung zukommt, infolge der grossen Entfernungen nicht imbeträchtliche Kosten.

15. Besoldung des Personals der Gesandtschaften.

Fr. 83,015&. in Köm: Aushilfspersonal . . . . Fr. 1,600 Da ein Aushilfsangestellter im Monat September an Typhuslängere Zeit erkrankt war, erforderte dessen Ersatz obige Mehrausgabe.

c. in Wien: Ständiges Personal. . . Fr. 4,085 Nachdem der zum Aushilfspersonal gerechnete juristische Beirat der Gesandtschaft im Laufe des Jahres um seine Entlassungeingekommen ist, haben wir ihn durch einen ständigen Gesandtschaftssekretär ersetzt, dessen Besoldung obigen Betrag erfordert.

Diese Mehrausgabe wird ausgeglichen durch eine Ersparnis von Fr. 4300 auf dem Kredit für das Aushilfspersonal.

230

/. in London: Aushilfspersonal . . . Fr. 23.000 Der Andrang auf dem Passbureau der Gesandtschaft erforderte -die Einstellung von vermehrten Aushilfskräften, welche obigen Mehrkredit veranlassen. Diesen Ausgaben stehen erhöhte Einnahmen .gegenüber, welche bis Ende August Fr. 300,000 betragen.

n. in Eio de Janeiro : Aushilfspersonal Fr. 4,330 Die vorgesehene Wahl eines Kanzleisekretärs erfolgte erst auf ·den 1. November 1921, so dass der einschlägige Kredit bis zu diesem Datum nicht in Anspruch genommen wurde; dafür ergibt sich eine Mehrbelastung des Kredites für das Aushilfspersonal in der Höhe ·des verlangten Nachkredites.

18. Miete, Heizung, Beleuchtung und Bedienung der Gesandtschaftskanzleien : ...

F r . 50,000 Die grosse Ersparnis, die wir auf diesem Kredit im Jahr 1920 ·erzielten, hatte uns veranlasst, den vorjährigen Kredit von Fr. 250,000 ·auch für das Jahr 1921 in gleicher Höhe zu belassen. Nach den bisherigen Eechnungsergebnissen ist aber bis Ende des Jahres ein Mehrbedarf von etwa Fr. 50,000 vorauszusehen, welcher i'n der Hauptsache dadurch bedingt ist, dass die Verzinsung des Anlagekapitals der Gesandtschaftsgebäude in Paris, Born und Berlin mit dem Fortschreiten der Zahlungen einen Mehrbetrag von Fr. 45,000 erheischt und dass ferner die bezüglichen Ausgaben der Gesandtschaften in Washington und Bukarest, im Gegensatz zum Jahre 1920, in welchem die Ausgaben in Washington durch Eückvergütungen gedeckt werden konnten und in Bukarest noch keine Miete zu bezahlen war, den Kredit nunmehr voll belasten.

22. Besoldung des Personals der Konsulate . . . . Fr. 90,000 Verschiedene Abrechnungen aus dem Jahre 1920 trafen infolge der grossen Entfernungen zu spät ein, um in die Staatsrechnung für 1920 aufgenommen zu werden. Dadurch ergibt sich eine Mehrbelastung in diesem Jahre, die obige Summe erfordert. Die Durchschnittsbesolduug eines Angestellten stellt sich auf rund Fr. 3000.

23. Zulagen an das ständige Personal der Konsulate Fr. 9,270 a. Ortszulagen Fr. 7,000 5. Familienzulagen » 2,270 Verschiedene Versetzungen während des Jahres erforderten diese Mehrkredite, die sich durch entsprechende Minderausgaben auf andern Krediten ausgleichen.

25. Umzugskosten der Berufskonsuln und des Personals der Konsulate Fr. 20,000

231 Die Neubesetzung des Postens in Köln und die Entsendung eines provisorischen Verwesers nach Batavia erfordern diesen Mehrbetrag.

26. Eeisekosten der Konsuln und des Personals der Konsulate Fr. 15,000 Der Kredit von Fr. 5000 hat sich als unzureichend erwiesen.

Es scheint uns im Interesse des Landes zu liegen, dass da, wo es nötig ist, einerseits den Konsuln Gelegenheit geboten werde, mit den in ihrem Konsularkreis liegenden Kolonien Fühlung zu nehmen, anderseits der übrigens im Konsularreglement vorgesehene Besuch schweizerischer Ausstellungen durch gewisse Konsuln erleichtert werde. Die derart angeordneten Eeisen, verschiedene Dienstreisen von Konsuln sowie endlich eine grössere Eeise nach dem Westen Canadas, zu welcher unser Generalkonsul in Montreal ermächtigt wurde, werden einen Mehrkredit von rund Fr. 15,000 erfordern.

27. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Konsularkanzleien Fr. 30,000 Dieser Kredit ist erforderlich zur Deckung der Mietzinserhöhungen und der zu spät eingetroffenen Abrechnungen aus dem Jahre 1920. Die durchschnittliche Ausgabe beläuft sich für ein Konsulat auf Fr. 1380.

28. Bureaubedürfnisse usw. der Konsulate Fr. 40,000 Der ordentliche Kredit betrug Fr. 200,000, zu welcher Summe Sie uns in erster Folge einen Nachkredit von Fr. 70,000 bewilligten.

Bis Ende September mussten Fr. 250,000 verausgabt werden. In dieser Summe ist ein Teil der Abrechnungen für das III. Vierteljahr noch nicht inbegriffen, so dass wir mit Fr. 310,000 als Gesamtausgabe rechnen müssen. Die ersten Jahre nach Inkraftsetzung der Konsularreforrn bedingen naturgemäss eine bedeutende Ausgabe aus dem Grunde, weil die Bureaueinrichtungen, die grösstenteils Privateigentum der Konsuln waren, vom Bund übernommen werden müssen.

Ausserdern musste der neu ernannte Generalkonsul in Shanghai für die erste Einrichtung (Miete einer Kanzlei, Mobiliaranschaffungen, Bureauniaterial und Angestelltenlöhne) mit reichlichen Mitteln ausgestattet worden; über die daherige, durch einen Kreditbrief der Nationalbank ausgewiesene Summe von Fr. 35,000 wird teilweise erst im nächsten Jahre verfügt werden und, soweit sie nicht zur Verwendung kommt, wird Rückerstattung erfolgen.

32. Beitrag an das internationale Bureau des ständigen Schiedsgerichtshofes im Haag Fr.

87 Der Auteil der Schweiz an den Kosten dieses Bureaus hat sich um diesen kleinen Betrag höhergestellt.

Bundesblatt, 73. Jahrg. Bd. V.

18

232 85. Beitrag an das schweizerische Bote Kreuz zur Durchführung einer Hilfsaktion für Eussland Fr. 100,000 Sämtliche Botkreuz-Vereine Buropas rüsten zurzeit, um dem Elend zu steuern, das in Kussland zur Katastrophe geworden ist.

Auch das schweizerische Bote Kreuz hat am 10. Oktober 1921 den Beschluss gefasst, eine Hilfsaktion durchzuführen. Von diesem Entscheide wurden wir verständigt, und die Direktion des Boten Kreuzes tritt mit dem Ansuchen an uns, der beabsichtigten Hilfsaktion unsere Unterstützung zu gewähren.

Es soll eine ärztliche Expedition vorbereitet werden, welche unter der Obhut des Generalkommissärs Dr. Nansen voraussichtlich für die Dauer eines Jahres ein Spital in Bussland übernehmen wird.

In der vom internationalen Komitee für Busslandshilfe in Brüssel zusammengerufenen Konferenz, in der auch die Schweiz vertreten war, wurde angesichts der unbedingten Notwendigkeit einer sofortigen Hilfeleistung für Bussland eine Besolution gefasst, in welcher die einzelnen Staaten eingeladen wurden, nach Möglichkeit die Aktionen der privaten Vereinigungen zu unterstützen. Der Aufforderung der internationalen Komitees für Busslandshilfe sowie dem Gesuche des schweizerischen Boten Kreuzes Folge gebend, ersuchen wir Sie um die Gewährung eines Kredites von Fr. 100,000 für die Leistung eines einmaligen Beitrages an die Kosten der vom schweizerischen Boten Kreuz in Aussicht genommenen Hilfsaktion.

II. Innerpolitische Abteilung

Fr. 7,500

1. c. Teuerungszulagen Fr. 4,000 2. Bureaukosten Fr. 8,500 Verteuerung der Druckarbeiten und des Bureaumaterials.

B. Departement des Innern.

I. Departemeutskanzlei

Fr. 1,881

1. b. Teuerungszulagen

Fr.

1,881

Bei der Aufstellung des Voranschlages 1921 wurden die Teuerungszulagen für zwei Aushilfen des internationalen Katalogs der wissenschaftlichen Literatur in der Bubrik «Verschiedenes» (II. Nr. 6) aufgenommen. Diese Teuerungszulagen sind aber durch das Finanzdepartement gestrichen worden in der Meinung, dass sie aus dem ordentlichen Kredit der Departementskanzlei auszurichten seien.

Nun reicht dieser Kredit hierfür nicht aus.

233

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst Fr. 409,161 D. Eidgenössische Technische Hochschule Fr. 317,626 L Beamtungen Fr. 10,000 5. Kanzleikosten, a. Kanzlei- und Druckkosten Fr. 10,000 Bei der ausserordentlichen Steigerung namentlich der Preise für Druckarbeiten und der'grbssen Zahl der Studierenden reicht der veranschlagte Betrag von Fr. 30,000 bei weitem nicht mehr aus.

(Ausgaben 1920: Fr. 44,500).

II. Verwaltung Fr. 45,599 2. Eeinigungskosten (Löhne und Material) Fr. 10,000 Vermehrung infolge Bezuges eines Teils des Neubaues.

4. Beleuchtung und elektrischer Strom für technische Zwecke Fr. 20,000 Die Folgen der stark erhöhten Preise für Gas- und Elektrizität wurden bei der Veranschlagung unterschätzt. Weiter kommen Mehrausgaben hinzu durch die Inbetriebsetzung neuer Bäume.

5. Wasserzinse Fr. 3,599 Mehrausgabe entsprechend den erhöhten Preisen.

6. Mobiliar und Einrichtungen, a. Unterhalt Fr. 12,000 Es wurden ausserordentliche Arbeiten notwendig, deren Ausführung aus dem Kredit von Fr. 14,000 nicht möglich war. Für den weitern Ausbau des physikalisch-chemischen Laboratoriums des mineralogisch-petrographischen Instituts wurden Fr. 3850 (Fr. 2650 für Apparate und Fr. 1200 für Installationsarbeiten) verwendet; die Beseitigung von Wendeltreppen im Physikgebäude erforderte Fr. 1250 und die Gas- und Wasserinstallationsarbeiten im Chemiegebäude kamen auf Fr. 4000 zu stehen. Erhöhte Materialpreise.

III. Kosten des Lehrpersonals Fr. 252,920 1. Professoren: a. Besoldungen und Kuhegehalte . Fr. 59,400 Einem Teile der Professoren wurde auch in diesem Jahre Extrateuerungszulagen ausgerichtet und 9 im Buhestand befindliche Professoren erhielten höhere Benten (Bundesratsbeschlüsse vom 16. September und 3. Oktober 1921).

234

6. Entschädigung für besondere Leistungen (Lehraufträge und Stellvertretung Fr. 2,000 Vier Professoren mussten wegen Erkrankung für längere Zeit beurlaubt werden, weshalb ausserordentlich hohe Stellvertretungskosten entstanden.

2. Hilfslehrer und Assistenten.

a. Besoldungen Fr. 178,220 Eine Mehrausgabe von Fr. 3950 entsteht erstens durch Gewährung von Zulagen an die beiden Hilfslehrer (Bundesratsbeschluss vom 3. Oktober 1921.) Ferner wurden die Besoldungsverhältnisse der Assistenten auf den 1. Oktober 1920 neu geordnet, was bei Aufstellung des Voranschlages für 1921 noch nicht in Betracht gezogen werden konnte. Dafür vermindert sich der für Teuerungszulagen (unter VIII) vorgesehene Betrag um etwa Fr. 155,000.

4. Entschädigungen für Prüfungen und für Expertisen zu den Maturitätsprüfungen der kantonalen Mittelschulen Fr.| 8,400 Die Entschädigung an die Examinatoren für die einzelne Stunde wurde durch Buudesratsbeschluss vom 19. Juli 1921 von Fr. 5 auf Fr. 10 erhöht.

6. Entschädigungen für Exkursionen, Abordnungen, Umzugskosten und Beiträge an Studienreisen . . . . Fr. 4,500 Die Exkursionen, die allmählich wieder in vollem Umfange aufgenommen worden sind, erfordern bei den heutigen hohen Bahnpreisen grössere Mittel. Aus diesem Grunde sind auch die Umzugsentschädigungen grösser als früher.

8. Beitrag an die Witwen- und Waisenstiftung der Professoren . . . . . Fr. 400 Neues Mitglied ; eine Professur die seit Jahren unbesetzt geblieben war, wurde wieder besetzt.

IV. Unterrichtsmittel, Werlcstättcn, Laboratorien und Sammlungen Fr. 9,107 2. Unterrichtsmittel aller Art für einzelne Fachschulen und Unterrichtsfächer Fr. 1,300 Die Verlegung der Schlussdiplomprüfung an der Ingenieurschule auf zwei Zeitpunkte hat grössere Ausgaben für die Beschaffung

235

der Unterlagen für die Diplomarbeiten zur Folge. Da die Studierenden diese Kosten zu vergüten haben, ergeben sich entsprechende Mehreinnahmen.

10. a. Physikalische Laboratorien ; . Fr. 1,000 Zur Abhaltung der Vorlesungen und Übungen eines Professors mussten elektrische Einrichtungen geschaffen werden, deren Kosten aus dem ordentlichen Kredit nicht ganz gedeckt werden konnten.

11. Sternwarte, b. Ausserordentlicher Kredit Fr.

29 Die Erstellungskosten für die Beobachtungshütte, wofür ein Extrakredit von Fr. 1700 bewilligt wurde, sind um Fr. 29 höher.

17. Bibliothek . . . . . ' . ' . ' . ' . . . Fr. 3,000 Zur Deckung der Kosten für die notwendigen Buchbinderarbeiten und die abonnierten Lieferungswerke ist ein Nachtragskredit erforderlich. Die Abonnementspreise für Zeitschriften sind stark, zum Teil um das Mehrfache gestiegen.

19. Maschinenlaboratorium Fr. 8,778 Die Akkumulatorenbatterie enthielt positive Platten die von der ersten Installation herrühren und die nach dreizehnjährigem Betriebe verbraucht waren. Es mussten deshalb diese Platten durch neue ersetzt werden; zudem wurde die Beinigung der Batterie notwendig.

Mit der Instandstellung konnte nicht zugewartet werden.

Dem Gesamtbetrag für die Eidgenössische Technische Hochschule von Fr. 317,626 stehen voraussichtliche Einsparungen auf andern Rubriken und Mehreinnahmen von rund Fr. 205,000 gegenüber, so dass die tatsächliche Überschreitung noch etwa Fr. 112,626 beträgt.

E. Materialprüfungsanstalt an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Fr. 13,600 I. Besoldungen Fr. 2,000 3. Ausserordentliche Aushilfe und Dienstreisen Fr. 2,000 Aus den Dienstreisen für Flaschenprüfungen erwachsen vermehrte Kosten, die indessen als Rückvergütung wieder die Einnahmen vergrössern.

//. Betrieb ' . ' . ' . ' . . . ' . ' .° . . . .

Fr. 11,500 1. Betriebskosten Fr. 3,000 Bei den erhöhten Materialpreisen und der vermehrten Inanspruchnahme der Anstalt reicht der Kredit von Fr. 9000 nicht aus. Übrigens betrugen diese Ausgaben schon im Jahre 1920 Fr. 12,000.

236 2. Unterhalt Fr. 1,000 Die Ainslersche 50 Tonnen Zerreissmaschine musste ausgebessert werden, und die Anschaffung zweier Spannungsmesser erwies sich als unbedingt nötig, was nicht vorausgesehen werden konnte.

3. Bureau- und Druckkosten . . . . Fr. 3,500 Der Kredit von Fr. 4500 reichte schon im vorigen Jahre nicht mehr aus. Dazu kam der Neudruck der schweizerischen Normen für die hydraulischen Bindemittel und der grössere Bedarf an Ausfertigungsformularen. Ferner muss mit vermehrten Fracht- und Portoauslagen gerechnet werden.

4. Verwaltung des Gebäudes . . . . Fr. 4,000 Infolge unvorhergesehener Ausbesserung und Installationsänderungen reicht der Kredit von Fr. 12,000 nicht aus.

Diesen Mehrausgaben von zusammen Fr. 13,500 stehen Mehreinnahmen von rund Fr. 15,000 gegenüber.

F. Forstliche Zentralanstalt Fr.

350 II. Betrieb.

1. Postgebühren und Frachtkosten . Fr. 350 Seit Feststellung des Voranschlages ist eine Erhöhung der Bahnfrachten und eine bedeutende Steigerung der Posttaxen eingetreten. Diese Änderungen machten sich für die Anstalt besonders fühlbar, weil zahlreiche Pflanzen- und Werkzeugtransporte auszuführen waren. Der Mehrausgabe stehen entsprechende Minderausgaben und Mehreinnahmen von etwa Fr. 550 gegenüber.

G. Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Fr. 5,950 I. o. Besoldungen Fr., 5,450 Die Mehrausgabe ist auf Änderungen im Personalbestande zurückzuführen. Man sah von definitiven Anstellungen ab und begnügte sich mit Hilfskräften, die im Taglohn bezahlt werden. Dafür werden die Ausgaben für Teuerungszulagen um zirka Fr. 7600 unter dem veranschlagten Betrag bleiben.

II. 4. Dienstreisen Fr.

500 Der für auswärtige Untersuchungen vorgesehene Kredit ist bereits erschöpft. Da noch weitere Untersuchungen durchzuführen sein werden, ist ein Nachtragskredit nötig. Dem Bunde erwachsen dadurch keine effektiven Auslagen, weil sie von der Anstalt wieder verrechnet werden.

237

H. Meteorologische Zentralanstalt Fr. 4,535 I. Besoldungen.

8. Teuerungszulagen Fr.

285 Diese Mehrausgabe rührt von Änderungen in den Kinderzulagen her.

II. Betrieb.

4. Druckkosten Fr. 4,300 Die grosse Preissteigerung in Löhnen und Unkosten aller Art im Lithographiegewerbe machen es dem Verleger des täglichen Wetterberichtes unmöglich, diese Veröffentlichungen zu den gleichen Bedingungen wie früher zu liefern. Die Direktion der Anstalt sieht sich daher gezwungen einen Zuschuss von wenigstens Fr. 4800 zu gewähren.

J. Schweizerisches Landesmuseum Fr. 1,200 IV. Museumsbetrieb.

4. Beleuchtung Fr. 1,200 Der Lichtstrom war zu Anfang des laufenden Jahres teurer als Ende 1920, weshalb die Mehrausgabe im Voranschlag für 1921 nicht vorgesehen werden konnte. Vom Frühling hinweg wurde der Strom dann allerdings etwas billiger; jedoch bedarf die Anstalt jetzt dessen mehr, weil z\vei grosse neue Lampen zu grösserer Sicherheit angeschafft werden mussten. Bis Ende September waren für Beleuchtung Fr. 3108. 40 ausgegeben. Dazu kommt jetzt noch die Ausgabe für das Vierteljahr mit den kürzesten Tagen, eine Ausgabe, die auf mindestens Fr. 1050 bis Fr. 1100 zu berechnen ist.

N. Verschiedenes Fr. 66,000 22. Postwertzeichen an wohltätige Anstalten und Vereine (Art. 60 des Postgesetzes) Fr. 6,000 Laut Mitteilung der Oberpostdirektion wird der Fr. 125 000 betragende ordentliche Kredit infolge Berücksichtigung einer Anzahl begründeter Gesuche bis Ende des Jahres um Fr. 6000 überschritten werden, weshalb um einen Nachtragskredit von dieser Höhe nachgesucht werden muss.

24. Unterstützung der Stiftung «Schweizer. Volksbibliothek» Fr. 60,000 Dieser 'Ansatz gründet sich auf den Bundesbeschluss vom 23. Juni 1921 betreffend die Unterstützung der Stiftung «Schweizer.

Volksbibliothek» (A. S. n. F. 1921 Nr. 30, S. 537).

238

III. Eidgenössisches Oberbauinspektorat. . . Fr. 450,000 IV. Beiträge an Kautone für öffentliche Werke. . . Fr. 450,000 81. b. K o r r e k t i o n der Trême bei Bulle. Nachsubvention (Kanton Freiburg).

(Bundesbeschluss vom 23. Juni 1921.)

1. Jahresrate, jährlicher Höchstbetrag Fr. 50,000 In diesem Beschlüsse wurde nicht bestimmt, in -welchem Jahre die Auszahlung der ersten Jahresrate erfolgen könne. Da aber die Arbeiten jetzt schon stark fortgeschritten sind und die beteiligten Gemeinden und Korporationen mit grossen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, beantragen wir Ihnen, die erste Zahlung noch in diesem Jahre auszurichten und daher den obigen Kredit in dieser Form zu bewilligen.

75. Entwässerung der rechtseitigen Eeuss-Ebene von Erstfeld bis zum V i e r w a l d s t ä t t e r s e e ; Kanton Uri.

(Bundesbeschluss vom 18. Oktober 1921.)

1. Jahresrate, jährlicher Höchstbetrag Fr. 400,000 Im Artikel 3 obigen Bundesbeschlusses ist vorgesehen, dass die erste Auszahlung des Bundesbeitrages schon im Jahre 1921 stattfinden könne.

Da die Arbeiten bedeutend fortgeschritten sind, ist diese Auszahlung Ende dieses Jahres gerechtfertigt und ersuchen wir Sie deshalb, diesen Kredit zu bewilligen.

IT. Direktion der eidgenössischen Bauten . Fr. 385,750 II. Bureaukosten . . . ._ .o ._ , % . . . . . _ . . . Fr. 7,000 Bei der eidgenössischen Bauinspektion in Zürich wurde bis jetzt vom Ersatz für einen zum Bauinspektor beförderten Bauführer aus Sparsamkeitsrücksichten Umgang genommen, so dass das Personal daselbst (2 statt 3 Techniker und ein Kanzlist) stärker in Anspruch genommen ist als vordem. Es musste deshalb eine Veränderung der ArbeitsZuteilung vorgenommen werden, indem dem Kanzlisten mehr rechnerische Arbeiten, wie Nachrechnen der Masskontrollen, Kostenberechnungen usw., zugewiesen wurden, wodurch die technischen Beamten entlastet und die zeichnerischen Arbeiten besser gefördert werden konnten.

Bei der Bauinspektion in Thun, die über keinen Kanzlisten verfügt, werden die schriftlichen Arbeiten von einem Techniker besorgt, der auch für zeichnerische Arbeiten verwendet wird. Da die andern

23» drei technischen Beamten mit der Herstellung von Bauplänen, Werkzeichnungen, Vorausmassen und Kostenvoranschlägen sowie mit Bauführung vollauf beschäftigt sind, mussten dem erstgenannten Bautechniker auch die arithmetischen Arbeiten Überbunden werden.

Aus den angeführten Gründen haben wir die Baudirektion zur Anschaffung von zwei Eechenmaschinen zum Gesamtpreise von Fr. 4,500 ermächtigt.

Zu dieser unvorhergesehenen Ausgabe kommen noch die Ausgaben für die alljährlichen Materialanschaffungen und Drucksachen der Baudirektion in Bern und ihrer Bauinspektionen in Zürich, Thun, Lausanne und Lugano, die zusammen einen Betrag von » 17,500 ausmachen werden. (K. 1920 = Fr. 17,926. 85). Für 1921 ergibt sich somit bei dieser Rubrik ein Ausgabenbetrag von Fr. 22,000 Im Voranschlag vorgesehener Kredit » 15,000 Erforderlicher Nachtragskredit Fr. 7,000 III. Reisekosten und Expertisen Fr. 4,000 Die Ausgaben werden im Jahr 1921 betragen: für Reisekosten rund Fr. 33,000 für Expertisen rund » 1,000 Fr. 34,000 gegenüber Fr. 33,226 im Jahre 1920. Ordentlicher Kredit laut Voranschlag .

» 30,000 Erforderlicher Nachtragskreclit Fr. 4,000.

IV. Hochbauten Fr. 275,250 b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten Fr. 115,200 1. Bundeshaus Westbau; bauliche Änderungen im Tiefparterre . . . . Fr. 6,900 Die Asphaltböden der nunmehr als Bureaux benützten Räume Nr. 11 und 16 im Tief parterre des Bundeshauses Westbau (früher Archivräume) sind trotz Linoleum belages gegen die Kälte ungenügend abgedichtet. Ferner haben diese Lokale wie auch der Raum Nr. 14 zu wenig Tageslicht. Durch Einziehen von Parkettböden mit Unterlage und Erweitern der Lichtöffnungen kann den Übelständen abgeholfen werden.

240

2. Anstalt für Prüfung von Baumaterialien der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich . . Fr. 3,100 Unter Eubrik IV. b. 5 ist im Voranschlag 1921 (Seite 88 der Botschaft) für die Instandstellung der Vorderseiten des Gebäudes ein Kredit von Fr. 10,000 bewilligt worden. Bei Durchführung der Arbeiten hat sich gezeigt, dass der Fassadenverputz in einem viel schlechtem Zustande war, als angenommen werden konnte. Grosse Flächen mussten bis auf den Mauergrund entfernt und durch neuen Verputz ersetzt werden. Viele Hausteinpartien in Sandstein befanden sich in stark verwittertem Zustand. Sie wurden abgespitzt und in Kunststeinmasse ergänzt. Auch mussten das Dachgesims mit den Kiesschutzblechen einer gründlichen Ausbesserung unterzogen und .angefaulte Balkenköpfe mit Verschalung ersetzt werden. Die daherigen Mehrkosten betragen Fr. 3100.

3. Mannschaftskaserne in Thun; Umänderung der Heizanlage . . . . Fr. 51,000 Die bisherige Kesselanlage veralteten Systems arbeitete in den letzten Jahren unwirtschaftlich. Die Heizfläche der beiden Siederöhrendampfkessel erwies sich für die Beheizung der ganzen Kaserne bei voller Besetzung als viel zu klein, um eine angemessene Wärme zu erreichen. Die Folgen davon waren beständige Beschwerden seitens der Truppen trotz starker Benützung der Heizkessel. Bei einem der beiden Heizkessel zeigte es sich, dass die Siederöhren und der Kesselmantel durchrostet waren. Eine Ausbesserung des nach 23 Jahren ausgedienten Kessels war ausgeschlossen, und für einen weitern Gebrauch wollte niemand die Verantwortung oder Garantie übernehmen.

Auch beim zweiten Rohrheizkessel, der ebenfalls stark abgenützt ·war, gaben die Siederöhren beständig zu kostspieligen Ausbesserungen Veranlassung. Durch Ersetzung der beiden alten Heizkessel durch drei gusseiserne Gliederkessel kann die Heizfläche von 84 m 2 auf 141 m8 gebracht werden, d. h. es können statt nur 588,000 Wärmeeinheiten in der Stunde deren 987,000 zur Auswirkung gebracht -werden (Normalleistung 7000 W. E. auf l m a Heizfläche). Die Kesselauswechslung empfahl sich schon im Interesse der Kohlenersparnis und grösserer Betriebssicherheit.

Als weitere Verbesserung der Heizanlage wurde von der Erstellei'in, Firma Gebrüder Sulzer, die Vornahme einer neuen Gruppenteilung der Heizanlage angeregt. Bis anhin musste die ganze Heizung in Betrieb gesetzt werden, auch wenn nur ein Teil der Kaserne belegt war, wodurch unnütze Ausgaben entstunden.

241

Die Kosten für den Umbau der Heizanlage in der Mannschaftskaserne in Thun sind veranschlagt wie folgt: I. Kesselanlage.

Abbrechen des alten Kesselmauerwerks Fr.

860 Neue Kesselanlage » 44,250 Bauliche Arbeiten » 5,890 Fr. 51,000 II. G r u p p e n t e i l u n g .

Westlicher Flügel: 2 Gruppen . . . l r-BV -MOTM l> östlicher Flügel: 3 Gruppen. . . . f ·w Isolierung der Leitungen » 2,785 Bauliche Arbeiten Fr. 3,915 Fr. 21,000 Während mit der neuen Gruppenteilung vorläufig noch zugewartet werden konnte, musste mit der Auswechslung der Kessel noch vor Eintritt der Heizperiode begonnen werden, um nicht Gefahr zu laufen, mitten im Winter die Heizung wegen Ausbesserungen unterbrechen zu müssen.

.

Wir stellen deshalb hier den zunächst benötigten Kredit von Fr. 51,000 ein.

4. Verwaltungsgebäude der Armeemagazine in Ostermundigen ; Umänderung der Kocheinrichtungen . Fr. 1,300 Der im laufenden Jahr neugewählte Magazinverwalter, dem eine der beiden Wohnungen im Verwaltungsgebäude als Dienstwohnung zugewesen wurde, stellte das Gesuch, es möchte die bestehende Kocheinrichtung mit Holzfeuerung zeitgemäss umgeändert oder durch eine zweckmässigere Einrichtung (Gas oder Elektrizität) ersetzt werden. Das Begehren wurde vom Verwalter damit begründet, dass er zufolge der in Stadtwohnungen nicht mehr gebräuchlichen Kochherdeinrichtung mit Holzfeuerung gegenüber seiner bisherigen Kücheneinrichtung mit Gas- und elektrischer Feuerung zur Anschaffung von andern Kochgerätschaften gezwungen wäre, die ihm nicht unbedeutende Kosten verursachen würde.

Eine durch die Baudirektion vorgenommene Prüfung ergab, dass von der Einrichtung eines Gasherdes abgesehen werden musste weil ein Anschluss an die städtische Gasleitung in der Nähe nicht möglich ist. Dagegen zeigte sich die Möglichkeit, eine elektrische Kocheinrichtung zu erstellen. Auf Antrag des Militärdepartements haben wir alsdann in beiden Küchen des Verwaltungsgebäudes elektrische Kochherde einrichten lassen, was eine Ausgabe von Fr. 1300

242

verursacht. Anlässlich der nächsten Neufestsetzung der Mietzinse für Dienstwohnungen wird zu prüfen sein, ob in Eücksicht auf di& getroffenen Verbesserungen eine Erhöhung der Mietzinse einzutreten habe.

5. Armeemagazine Gesehenen, Dachumdeckung . . . . . . Fr. 11,000 Die Dächer der beiden Armeemagazine befanden sich in einem derartigen Zustande, dass deren Umdeckung vor Eintritt der Schneefälle angeordnet werden musste, um Unfälle durch abstürzende Ziegel zu verhüten. Das Umdecken der beiden Dächer samt Ersatz der schadhaften Ziegel und der verfaulten Schneefangstangen sowie die Erneuerung der Lattung und der Blechgarnituren werden auf Fr. 11,000 zu stehen kommen, ein Betrag, der nicht dem Kredit für ordentlichen Gebäudeunterhalt entnommen werden konnte.

6. Flugplatz Dübendorf ; Ausbesserung der Hangars (Notstandsarbeit) . . Fr. 20,000 Die Gemeindebehörde von Dübendorf hat im letzten Frühjahr das Gesuch gestellt, die eidgenössische Verwaltung möchte auf dem Flugplatz Notstandsarbeiten zur Beschäftigung der Arbeitslosen ihrer Gemeinde ausführen lassen. Die Flugplatzdirektion hatte damals bereits ein grosses Programm über rückständige Arbeiten die wegen Mangels an Krediten nicht ausgeführt werden konnten eingereicht. Wir beschränkten uns jedoch darauf, einstweilen nur die dringendsten Arbeiten, wie Strassenverbesserungen, Unterhalt des Flugplatzes und Instandstellung der Hangars, anzuordnen und bewilligten hierfür unterm 17. Mai 1921 einen Betrag von rund Fr. 62,100, wovon Fr. 35,000 für Arbeitslöhne und Fr. 27,100 für Material. Die andern von der Flugplatzdirektion vorgeschlagenen Notstandsarbeiten sind in die Kreditvorlage des Arbeitsamtes betreffend Massnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit aufgenommen worden.

Für das notwendige Material zur Ausbesserung der Hangars wurde der. Baudirektion ein Betrag von Fr. 20,000 zur Verfügung gestellt.

7. Zollhaus in Camedo (Tessin) . . . Fr. 900 Für die Umdeckung des Ziegeldaches sowie die Erneuerung des äussern Anstriches am Zollgebäude in Camedo ist im Voranschlag für 1920 ein Kredit von Fr. 8200 bewilligt worden, wovon ein Betrag von Fr. 7780 auf das Jahr 1921 übertragen werden musste. Bei der Abdeckung des Daches kamen faule Balken zum Vorschein, die aus gewechselt werden mussten, wodurch eine Mehrausgabe von Fr. 900 entstund.

243

8. Postgebäude in Sitten Fr. 16,000 Im Voranschlag für das Jahr 1921 (S. 89, Nr. 75) ist ein Kredit -von Fr. 141,300 für den innern Umbau des Postgebäudes in Sitten bewilligt worden. Nachdem die Baupublikation und Einsichtnahme der Pläne seitens der Ortsbehörde erfolgt war, erteilte diese letztere 'die Baubewilligung unter dem Vorbehalte, dass der Haupteingang des Gebäudes nach Baureglement umgeändert oder erweitert werde.

Diese nachträglich verlangte Projektabänderung, welche Arbeiten betrifft, für die in der ursprünglichen Kostenberechnung nichts vorgesehen ist, wird Mehrkosten zur Folge haben, die sich laut dem detaillierten Kostenanschlag auf Fr. 16,000 belaufen werden. Wir sehen uns daher veranlasst, um Bewilligung eines entsprechenden Nachtragskredites einzukommen.

9. Magazingebäude der Telephonverwaltung an der Ackerstrasse in Zürich 5; elektrischer Aufzug . . . Fr. 5,000 Für die Erstellung eines elektrischen Aufzuges im Magazin gebäude der Telephonverwaltung an der Ackerstrasse in Zürich 5 ist im diesjährigen Voranschlag (Seite 92 der Botschaft) ein Kredit von Fr. 23,000 vorgesehen. Laut Abrechnung kommt jedoch diese Umbauarbeit auf Fr. 28,000 zu stehen. Über die Ursachen der Kreditüberschreitung äussert sich die Baudirektion wie folgt: Zur möglichsten Verminderung der baulichen Arbeiten war vorgesehen, den Aufzug in den bestehenden Lichtschacht einzubauen.

Bei Ausarbeitung des Ausführungsplanes ergab sich jedoch, dass diese Verteilung wesentliche Nachteile für die Belichtung der untern Stockwerke und für die Ventilation der Aborte zur Folge gehabt haben würde. Es rnusste deshalb für den Aufzug ein besonderer Schacht an einer Zwischenwand des Gebäudes erstellt werden, was infolge der notwendigen Gebälkdurchbrüche und der Urnmantelung mit Backsteinmauerwerk Mehrkosten im Betrage von rund Fr. 5000 nach sich zog.

\c. Neubauten Fr 160,050 i. Institut für Haustierernährung an x der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich; I. Piate . . Fr. 80,000 Von dem mit Bundesbeschluss vom 22. Juni 1921 bewilligten Kredite von Fr. 150,000 für den Bau eines Institutes für Haustier ernährung an der landwirtschaftlichen Abteilung der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich stellen wir hier einen Betrag von Fr. 30,000 ein. Der P>,est von Fr. 120,000 ist im Voranschlag für das Jahr 1922 vorgesehen.

244

2. Zollgebäude in Koggenburg -(Berner Jura) ; Hausankauf Fr. 19,000 Die Zollverwaltung hat im Jahre 1919 in Roggenburg ein Haus in Miete genommen, um darin den Chef der VI. Sektion des Grenzwachtkorps des I. Zollkreises unterzubringen. Die Eigentümerin ist kürzlich gestorben, und es hat deren Sohn die Liegenschaft der Zollverwaltung zum Preise von Fr. 10,000 angeboten. Da auch andere Kaufsliebhaber auf die Liegenschaft sich zeigten und in Roggenburg grosse Wohnungsnot herrscht, so dass die Zollverwaltung dort kein anderes Unterkommen für den Grenzwachtmeister finden könnte, befand sie sich in der Zwangslage, die Liegenschaft zu erwerben..

Die Direktion der eidgenössischen Bauten bezeichnet den verlangten Kaufpreis von Fr. 10,000 in Anbetracht der günstigen Lage und dea befriedigenden Zustandes des Gebäudes als sehr vorteilhaft. Für die Instandstellung des Hauses (Neuerstellung der Abortanlage, Einrichtung eines weitern Zimmers im Dachstock sowie einer Waschküche im angebauten Schuppen) ist ein Betrag von Fr. 8650 nötig.

Dazu kommen noch die Fertigungskosten mit etwa Fr. 850. Der erforderliche Kredit beläuft sich somit auf Fr. 19,000.

3. Ehemalige Sauttersche Liegenschaft in Kreuzungen; Umbau zu Zollzwecken und Landzukauf. . . Fr. 25,800 Durch Bundesbeschluss .vom 19. Oktober 1921 betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1921, I. Folge, haben Sie auf unsern Antrag hin den in der bezüglichen Botschaft eingestellten Kredit für den Ankauf der Besitzung Konrad Sautter in Kreuzungen von Fr. 27,000 auf Fr. 30,000 erhöht, da zwecks Unterbringung einer Grenzwächterfamilie, deren Wohnung gekündigt war, eine der vier Wohnungen vorweg instandgestellt werden musste.

Es lag im Interesse des Bundesfiskus, die Instandstellung der drei andern Wohnungen sowie des Gebäudes überhaupt anschliessend ausführen zu lassen, einerseits weil die Arbeiten mit geringern Kosten ausgeführt werden konnten, wenn sie ohne Unterbruch erfolgten, anderseits weil vor Instandstellung der leerstehenden Wohnungen diese nicht vermietet werden konnten, was einen, bedeutenden Zinsausfall für die Verwaltung bedingt hätte, ganz abgesehen davon, dass andernfalls teure Privatwohnungen für die Unterbringung der an jenen Punkt der Grenze zu stellenden Grenzwachtrnannschaft hätten in Miete genommen werden müssen.

Aus den vorerwähnten Gründen haben wir uns entschlossen, den nach Abzug der bereits bewilligten Fr. 3000 noch benötigten

24& Kredit von statt im nächstjährigen Voranschlag hier vorzusehen.

Auf Antrag des Zolldepartements befürworten wir bei diesem Anlasse noch die Erwerbung eines an die Liegenschaft Sautter anstossenden Landstreifens, welcher den Ausläufer zwischen der Landesgrenze und der Grenzstrasse bildet. Es handelt sich um ein kleines Grundstück im Halte von etwa 880 m2, das als Gartenland vorteilhaft verwendet werden könnte und die Zollliegenschaft gegen unliebsame Nachbarschaft sichern würde. Das fragliche Bodenstück wäre zum Preise von erhältlich.

Erforderlicher Nachtragskredit

Fr. 25,000

Fr.

800

Fr 25,800

4. Zollgebäude in Stabio-Confine . . Fr. 2,550 Für den Ankauf und die Instandstellung eines Gebäudes in Stabio-Confine bewilligten Sie einen Kredit von Fr. 32,000 (Bundesbl.

1921,1., 268). Nach Auszahlung der Kaufsumme und der Fertigungsgebühren von zusammen Fr. 27,364 verblieb noch ein Eestbetrag von Fr. 4636, welcher bestimrnungsgemäss zur Bestreitung der Kosten der nötigsten Instandstellungsarbeiten Verwendung gefunden hat.

Die Ausbesserungen am Äussern des Gebäudes waren aber von grösserer Tragweite, als dieses bei der ersten Untersuchung vorhergesehen werden konnte. So erwiesen sich z.B. die Fensterläden grösstenteils als morsch und dem Verfalle entgegengehend Ein Belassen in diesem baufälligen Zustande den Winter über konnte nicht in Frage kommen.

Ihre Erneuerung sowie die Ausführung anderer Instandstellungsarbeiten, welche nicht vorausgesehen werden konnten, haben es mit sich gebracht, class die Gesamtkosten der Wiederherstellung auf Fr. 7186 aufgelaufen sind und eine Mehrausgabe von Fr. 2550 verursacht haben.

5. Ankauf einer Liegenschaft in Sauverny (Genf) und Ausbau derselben zu Zollzwecken Fr. 82,700 Im Voranschlag für 1921 ist für den Aufbau eines Stockwerkes auf das Zollhaus II in Sauverny zwecks Schaffung einer weitern Grenzwäehterwohnung ein Kredit von Fr. 31,500 vorgesehen (S.

Botschaft zum Voranschlag für das Jahr 1921, S. 89). Diese Lösung wurde der Kostenersparnis wegen gewählt, obschon die Zollverwaltung sich nicht verhehlte, dass durch den Stockwerkaufbau das Gebäude eine turmartige Gestalt bekäme und verunstaltet würde.

Auch war vorauszusehen dass die durch den Stockwerkaufbau zu

246 gewinnende neue Wohnung nicht auf lange hin den Bedarf an Wohngelegenheiten für das Zollpersonal zu decken imstande sein werde.

Bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden konnte, wurde eine in unmittelbarer Nähe des Grenzwächterwohnhauses sich befindende Gebäulichkeit durch Feuer teilweise zerstört. Das bis auf die Hauptmauern heruntergebrannte Gebäude wurde daraufhin samt dem dazugehörenden Grund und Boden im Halte von 237 m2 der Zollverwaltung zum Preise von Fr. 6000 zum Kauf angeboten.

Eine durch die eidgenössische Baudirektion vorgenommene Schätzung des Landes mit den zum Aufbau noch verwendbaren Gebäudeteilen ergab einen den angebotenen Verkaufspreis um mehr als das Doppelte übersteigenden Verkehrswert. Ferner fällt bei der Beurteilung des Verkaufsangebotes in Betracht, dass der an der wichtigen Strassenverbindung von Gex nach Versoix gelegene Grenzwachtposten Sauverny, welcher gegenwärtig drei Mann stark ist, notwendigerweise verstärkt werden sollte. Dieses konnte aber bis jetzt, in Ermangelung der nötigen Wohngelegenheit, nicht geschehen.

Auch ein Teil des jetzt dort befindlichen Personals ist nicht gut untergebracht, so dass die Zollverwaltung für weitere Wohnungen gute Verwendung hätte. Ein Projekt der eidgenössischen Baudirektion über den Ausbau der fraglichen Brandruine hat ergeben, dass drei ·bis vier Wohnungen zu l--3 Zimmern und Küche erstellt werden können. Die bezüglichen Umbau- und Ausbaukosten, einschliesslich der Umgebungsarbeiten, Wasser- und Lichtinstallation sowie der Kanalisation, sind auf Fr. 76,700 veranschlagt.

Der Ankauf der in Bede stehenden Besitzung für die Bundesverwaltung kann daher als günstig bezeichnet werden, und wir haben, um die sich bietende Gelegenheit nicht zu verpassen, unterm 12. Juli 1921 beschlossen, diese Liegenschaft vorbehaltlich der Kreditgenehmigung käuflich zu erwerben und das brandbeschädigte Gebäude als Grenzwächterwohnhaus einzurichten.

Wir ersuchen daher um Bewilligung des erforderlichen Kredites von Fr. 82,700, dem, wie eingangs erwähnt, bei Eubrik IV. b. Umbauxmd Erweiterungsarbeiten, Nr. 66 a, eine Minderausgabe von .Fr. 31,500 wegen Nichtverwendung des Kredites gegenüberstehen wird.

V. Strassen- und Wasserbauten Fr. 10,500 6. Wasserbauten Fr. 10.500 1. Unterhalt Fr. 4,000 Der im Voranschlag für das Jahr 1921 vorgesehene Kredit von Fr. 30,000 für Unterhalt der Ufersicherungen an Flüssen und Bächen

247 sowie der Kanäle, Brücken und Quellenleitungen auf den Liegenschaften des Bundes erweist sich als ungenügend. Im Jahr 1920 mussten hierfür notwendigerweise Fr. 86,725 ausgegeben werden. Mit dem von Jahr zu Jahr zunehmenden Besitzstand des Bundes an Liegenschaften wachsen auch die Ausgaben für deren Unterhalt.

2. Zollhaus Chancy II (Genf) ; Trinkwasserversorgung Fr. 5,500 Das im Zollhaus Chancy II untergebrachte Zollpersonal war für seinen Wasserbedarf einzig auf den zum Hause gehörenden Sodbrunnen angewiesen, welcher aber mangels genügender Höhe des Grundwassers dem Wasserbedarf der Bewohner des Hauses nicht genügte, auch nicht, seitdem im Jahre 1916 auf Veranlassung der Direktion der eidgenössischen Bauten der Schacht tiefer gebohrt worden war. Der nächste Brunnen, der dem Personal bei eintretender Trockenheit zur Verfügung steht, ist vom Zollhause etwas 1200 m, also zu weit abgelegen, ein Zustand, der im Hinblick auf die Gesundheit des Personals sowohl als auf die Sicherheit des Gebäudes (Feuersgefahr) als unhaltbar bezeichnet werden muss.

Die einzige Lösung bot die Zuführung des Wassers aus der Leitung der Stadt Genf, eine Massnahme, die schon früher einmal erwogen, von der man aber der allzu hohen Kosten wegen (Fr. 9600) ,,wieder abgekommen war. Da die Leitung inzwischen näher an das Zollhaus herangeführt wurde und die Kosten des Anschlusses auf nur noch Fr. 5500 zu stehen kommen, glaubten wir, die günstige Offerte nicht von der Hand weisen zu sollen.

3. Waffenplatz Wallenstadt, Brückenreparatur Fr. 1,000 Im Monat November musste die untere Brücke über den Fabrikkanal auf dem Waffenplatz Wallenstadt, deren Unterhalt Sache des Bundes ist und die sich in stark beschädigtem Zustande befand, wieder in Ordnung gestellt werden. Es handelte sich um die Instandstellung der beiden Widerlager, Ersatz des Brückenbelages und teilweise Ausbesserung des Eisengeländers. Es war dringend notwendig, diese Ausbesserungen sofort auszuführen, weil die Widerlager stark ausgeschwemmt waren, so dass Gefahr des Einstürzens der Brücke bestand.

VI. Gebäudeversicherung.

Fr. 45 000 Aus den in der Botschaft zum Voranschlag für das Jahr 1921 (Seite 101/102) angegebenen Gründen wurde der Kredit für Versicherung der eidgenössischen Gebäude um Fr. 16,000, d. h. auf Fr. 111,000 erhöht. Die diesjährigen Ausgaben für Brandversicherungsbeiträge werden jedoch voraussichtlich den Betrag von Fr. 156,000 erreichen Bandesblatt.

73. Jahrg.

Bd. V.

19

248 (Kechnung 1920 = Fr. 112,888), so dass wir genötigt sind, um eineä Nachtragskredit von Fr. 45,000 einzukommen.

Über die Ursachen der Kreditüberschreitung äussert sich die Baudirektion wie folgt: ImHerbst 1920, alson a ch der Aufstellung des Voranschlages für 1921, wurden von den meisten Kantonen sogenannte Eevisionsschatzungen der brandversicherten Gebäude vorgenommen, die eine bedeutende Erhöhung der Versicherungssummen zur Folge hatten. Es mussten daher im laufenden Jahr ausser den erhöhten Jahresbeiträgen noch die Betreffnisse für Nachbezug pro 1920 bezahlt werden, .was zusammen etwa Fr. 40,000 mehr ausmachte (Kanton Bern allein etwa Fr. 15,000).

Anderseits wurden die Zuschlagsprämien für die Nachversicherung der früher nicht nachversicherten Gebäude mit Fr. 5000 (s. Botschaft zum Voranschlag 1921, S. 102) viel zu niedrig eingeschätzt; es hätten hierfür richtiger Fr. 10,000 in Eechnung gestellt werden sollen.

Es muss zugegeben werden, dass unter den obwaltenden Umständen eine Veranschlagung der Kosten für Gebäudeversicherung äusserst schwierig und die Kreditüberschreitung unvermeidlich war.

Einmal ist nicht zum voraus bekannt, wie hoch die einzelnen Gebäude eingeschätzt werden, dann sind auch die Ansätze für die Brandsteuer und die Nachversicherung bei einzelnen Kantonen nicht jedes Jahr die gleichen. · VII. Mobiliaranschaffung und -unterhalt für die Zentralverwaltung Fr. 27,000 a. Mobiliaranschaffung . . . . : Fr. 27,000 Die durch Verlegung der Abteilung für Volkszählung des eidgenössischen statistischen Bureaus nach Interlaken (Hotel Metropol) verursachten Mehrkosten für Beschaffung von Gestellen und Bureaumobiliar werden sich auf rund Fr. 27,000 belaufen.

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung Fr. 17,000 1. Hausdienst Fr. 14,000 Vom 1. Oktober hinweg wurden den Aufräumerinnen und- den Dienstboten keine Teuerungszulagen mehr ausgerichtet, dafür aber etwas höhere Löhne bewilligt (Bundesratsbeschluss vom 26. Juli 1921). Dies führte zu einer Mehrbelastung des Kredites VIII. 1. um ungefähr Fr; 11,000, welcher Betrag jedoch bei der Eubrik X, Teuerungszulagen, erspart wird.

Die etwa Fr. 11,000 betragenden Kosten des Hausdienstes (Besoldung des Abwartes und des Aufräumepersonals, Reinigungsmaterial) für die Bureaux der Abteilung Volkszählung des eidgenössi-

249 sehen statistischen Bureaus im Hotel Metropol in Interlaken können bis auf einen Betrag von rund Fr. 8000 aus dem im Voranschlag bewilligten Kredit gedeckt werden.

Wir bedürfen somit eines Nachkredites von Pr. 11,000 zuzüglich Pr. 3000 = Pr. 14,000.

3. Beleuchtung Fr. 3,000 Der Voranschlagskredit von Fr. 55,000 wird zufolge der Installation der Abteilung für Volkszählung des eidgenössischen statistischen Bureaus im Hotel Metropol in Interlaken um rund Pr. 3000 überschritten werden.

V. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

2. Reisekosten Fr. 2,000 Die im Jahre 1921 in aussergewöhnlichem Masse erfolgte Zunahme der Aufforstungs-, namentlich aber der Waldwegprojekte, hauptsächlich verursacht durch die Beschaffung von Tätigkeit für Arbeitslose, und die dadurch bedingte Prüfung der Projektvorlagen an Ort und Stelle vor Antragstellung auf Subventionierung der Arbeiten durch den Bund, nehmen die Porstinspektionen in ungeahntem Masse in Anspruch und dementsprechend auch den Kredit für Eeisekosten.

Die meist dringliche Prüfung der Projekte, weil in vielen Fällen mit der Arbeit baldigst begonnen werden wollte, konnte nur dank der günstigen Herbstwitterung mit dem Eingang solcher einigermassen Schritt halten und ist bis anfangs November 1921 noch nicht zum Abschluss gelangt, vielmehr muss noch der ganze Monat November hierzu in Anspruch genommen werden, während der Kredit für Eeisekosten annähernd erschöpft ist. Hierzu hat auch eine Beise holländischer Oberförsterkandidaten in der Schweiz zum Studium der Aufforstungen und Verbaue beigetragen, die während 8 Tagen durch unsere Forstinspektoren abwechslungsweise begleitet und geführt werden mussten.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung Pr. 1,500 6. Bureaukosten.

d. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren . . Fr. 1,500 ' Die Aüsgabenvermehrurtg wird im allgemeinen verursacht durch die auf den Anfang dieses Jahres eingetretene Erhöhung der Postgebühren ; zum Teil ist sie auf die erhebliche Zunahme der Korrespondenz mit dem Ausland in Zivilstands- und Verlassenschaftsangelegenheiten zurückzuführen.

250

IT. Polizeiabteilung

Fr. 86,600

8. Polizei- und Transportwesen Fr. 40,000 Von dem für die Hilfsaktion des Bundes zugunsten notleidender Schweizer im Ausland im Jahre 1921 zur Verfügung stehenden Kredit von Fr. 91,285. 94 sind bis Ende Oktober rund Fr. 77,000 verausgabt worden. Im Monat September allein mussten über Fr. 20,000 zu Unterstützungszwecken, im Monat Oktober ungefähr Fr. 82,000 ausgegeben werden. Die ansehnlichen Zahlungen nach Deutschland nehmen für sich allein einen erheblichen Teil des Kredites in Anspruch Da im November wiederum mit einer Ausgabe von etwa Fr. 20,000 und im Monat Dezember wegen verschiedener grösserer Unterstützungsaktionen (Wien, Berlin, Budapest, möglicherweise auch Tirol) und wegen der Wiederkehr zahlreicher periodischer Anweisungen mit der Ausrichtung eines noch wesentlich grössern Betrages gerechnet werden muss, ist leicht zu erkennen, dass die noch vorhandenen Mittel (Best des Unterstüt/ungskredites, rund Fr. 14,000) für die Weiterführung des Unterstützungswerkes nicht ausreichen.

4. Bureaukosten.

b. Buchbinderarbeiten Fr.

500 Erhöhung der Preise des Eohmaterials und der Herstellungskosten im Buchbindergewerbe.

c. Schreibmaterialien Fr. 8,200 Es handelt sich uni eine einmalige Ausgabe zum Ersatz von acht; seit vielen Jahren im Gebrauche stehenden und nunmehr abgenutzten Schreibmaschinen. Die Materialverwaltung der Bundeskanzlei ist in der Lage, den Umtausch aus der Liquidation ihres Schreibmaschinenbestandes zu ungefähr der Hälfte des gegenwärtigen Marktpreises auszuführen. Durch die Weiterben'ützung der alten Maschinen würde der Geschäftsbetrieb ungünstig beeinflusst.

d. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren . . Fr. 2,500 Erhöhung der Postgebühren; Vermehrung der Telegramme und der frankaturpflichtigen Korrespondenz in Eekurs-, Auslieferungsund Unterstützungsangelegenheiten.

6. Zentralpolizeibureau.

a. Besoldungen.

3. Aushilfe Fr. 28,800 Die Arbeiten aller drei Dienstzweige des schweizerischen Zeniralpolizeibureaus waren infolge Personalmangels so sehr in Rückstand gekommen, dass unbedingt eine rasche Nachführung der Tückständigen Arbeiten angestrebt werden muss. Gleichzeitig wurde die Vereinigung von zwei Registern vorgenommen und der Ge-

251 schäftsbetrieb des Zentralstrafenregisters und des Erkennungsdienstes vereinfacht. So werden auch beträchtliche Auslagen für Neuanschaffungen von Eegistermaterial vermieden, indem Gestelle und Schachteln für das nun vereinigte Eegister von der Zentralstelle für Fremdenpolizei übernommen werden konnten. Bei Belassung des gegenwärtigen doppelspurigen Systems hätte die Erweiterung des sich als unzweckmässig erwiesenen Teiles des Begisters dringend durchgeführt werden müssen. Die Arbeit wird mit Hilfe von 24 arbeitslosen bisherigen Angestellten durchgeführt.

6. Bureaukosten Fr. 11,600 Miete von Schreibmaschinen und Anschaffung von Papier für die zu erstellenden Personalbogen. Die Auslagen für dieses Material sind erforderlich für die oben erwähnten ausserordentlichen Arbeiten.

Die Personalbogen hätten ohnehin nach und nach angeschafft werden müssen.

V. Bundesanwaltschaft

Fr.

500

3. Verwaltungskosten.

d. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren . . Fr. 500 Mehrausgabe verursacht durch die erhöhten Postgebühren.

Tl. Tersicherungsamt

Fr. 3,900

1. a. Besoldungen Fr. 2,200 b. Teuerungszulagen Fr.

500 Die Stelle eines kommerziellen Experten I. Klasse wurde auf den 1. Februar 1921 durch einen Beamten mit höherer Besoldung als der bisherigen besetzt. Mehrbedarf rund Fr. 900. Auch war infolge Abwesenheit von 3 Kanzleibeamten im Wiederholungskurse für 2 Monate Aushilfe erforderlich. Bedarf Fr. 1300.

2. Reisekosten Fr. 1,200 Eeise nach Paris und Deutschland zur Ermittlung der Anforderungen, denen die dortigen schweizerischen Geschäftsstellen genügen müssen. (Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921.)

VII. Amt für geistiges Eigentum

Fr. 31,600

3. Druck der Patentschriften Fr. 26,000 Der durchschnittliche Herstellungspreis der Patentschriften hat sich in Wirklichkeit höhergestellt (Fr. 66--67) als im Voranschlag in Aussicht genommen wurde (Fr. 60--65). Ferner wurde eine einmalige Mehrausgabe durch eine Änderung in der Art der Verrechnung der Preise für die Clichés der Patentzeichnungen verursacht.

252 8. Postgebühren und Verschiedenes Fr. 5,500 Die im Jahre 1921 eingetretene Erhöhung der internen und internationalen Postgebühren sowie die bedeutende Zunahme portopflichtiger Sendungen des Amtes, welche der Ablauf ausserordentlicher Pristerstreckungen in den 8 letzten Monaten des Jahres verursachen wird, lassen einen Mehrbetrag an Porti von etwa Fr. 3800 voraussehen. Dazu kommen rund Fr. 1700 Mehrausgaben für Telephoneinrichtungen und -gebühren infolge der Verlegung des Amtes in die Bureaubaracken auf dem Spitalacker.

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal . . - Fr. 310,993 4. Abteilung für Kavallerie.

c. Bureaukosten Fr. 1,800 Trotz allen Sparmassnahmen reicht der Kredit nicht aus. Das ist zum guten Teil dem Umstände zuzuschreiben, dass verschiedene Ausgaben, die das Jahr 1920 betrafen, zu Lasten des Kredites 1921 verrechnet werden mussten. Eine weitere unerwartete Mehrausgabe ist auf den Umzug der Abteilung an die Amthausgasse zurückzuführen, bei welchem Anlasse z. B. die Telephonanlage neu eingerichtet werden musste. Überdies ist bei der Kreditberechnung der in Aussicht gestandene Preisabbau zu hoch gewertet worden, der dann leider nicht in dem erwarteten und gewünschten Masse eintrat.

5. Abteilung für Artillerie.

b. Aushilfspersonal Fr. 1,670 Infolge Krankheit von Beamten befanden sich die Kontrollarbeiten bei der Abteilung für Artillerie so im Eückstande, dass die Anstellung von Aushilfskräften nicht zu umgehen war. Das Aushilfspersonal entnahmen wir dem Bestände der Postverwaltung. Während der Festzeit werden wir dasselbe der genannten Verwaltung wieder zur Verfügung stellen müssen, so dass die von ihm zu besorgenden Arbeiten erst im Januar 1922 beendigt werden können. Der Einfachheit halber haben wir das JKreditbegehren bis zur Vollendung der bezüglichen Arbeiten berechnet.

6..Abteilung für Genie Fr. 3,323 a. Bureau der Abteilung: 1. Besoldung der Beamten . . . . Fr. 600 3. Bureaukosten » 1,200 e. Teuerungszulagen » 1,523

253 Zu a, l, und c. Die Stelle des Bureauchefs der Abteilung für Genie wurde nicht wieder besetzt; dagegen teilten wir der Abteilung geeignete Beamte des aufgelösten Bureaus für Befestigungsbauten zu.

Wir beschränkten diese Zuteilung auf das allernotwendigste ; doch ergab sie bei den Besoldungen und Teuerungszulagen eine Mehrausgabe, die hier eingestellt wird. Bei den Teuerungszulagen ist noch zu bemerken, dass auch die Zulagen für die Aushilfsarbeiter in Betracht fallen.

Zu a, 3. Die vom Bureau für Befestigungsbauten übernommenen und weiterzuführenden Arbeiten sind die hauptsächlichsten Gründe der vermehrten Ausgaben. Auch war der Kredit von Anfang an etwas zu knapp bemessen.

7. Abteilung für Sanität Fr. 217,800 a. Bureau der Abteilung.

2. Aushilfspersonal Fr.

800 Die Erkrankung eines Kanzlisten machte die Anstellung von Aushilfspersonal notwendig, und es wurde der Abteilung zu diesem Zwecke ein Beamter der Posiverwaltung zugeteilt. Dessen Besoldung wird bei Eubrik 2, die Teuerungszulage dagegen bei Bubrik d eingestellt.

b. Bureau der Militärversicherung Fr. 127,500 2. Aushilfspersonal Fr. 105,000 Bei der Aufstellung des Voranschlages 1921 wurde mit einem Durchschnittspersonalbestand von 80 Aushilfen gerechnet. Dabei ging man von der Voraussicht aus, dass die Arbeiten der Militärversicherung infolge der Wiederabhaltung der Schulen und Kurse im Jahre 1921 nicht abnehmen würden.

Dagegen konnte nicht damit gerechnet werden, dass die Neuanmeldungen aus den Schulen und Kursen des Jahres 1921 sowie die Ansprüche aus der Mobilmachungszeit einen so grossen Umfang annehmen würden, wie das tatsächlich der FalHst. Die wirtschaftliche Notlage veranlasst alle diejenigen, die glauben, aus einem Militärdienst, sei er früher oder erst jetzt geleistet worden, einen Anspruch gegen die Militärversicherung begründen zu können, sich als Patient dieser Versicherung zu melden. Die Zahl der zu bebändernden Fälle . nahm infolgedessen ganz gewaltig zu, und wenn viele von ihnen sich schliesslich ohne Leistungen des Bundes erledigen lassen, so geben doch auch sie grosse Arbeit.

Die Zahl der Aushilfsangestellten konnte infolgedessen nicht herabgesetzt werden, im Gegenteil. In den ersten neun Monaten

254

wurden durchschnittlich 97 Aushilfen beschäftigt; der Bestand wird im letzten Vierteljahr durchschnittlich 102 Mann betragen. Da& Militärdepartement hat den jeweiligen Personalvermehrungen stets1 besondere Aufmerksamkeit geschenkt und seine Zustimmung erst dann erteilt, wenn mit dem vorhandenen Personal wirklich nicht mehr auszukommen war.

4. Eeisekosten Fr. 7,500 .Mehrbedürfnisse werden zum guten Teil durch die Expertenkommissionen verursacht, die zum Zwecke einer schnelleren Überweisung der Patienten an die Pensionskommissionen eingerichtet wurden. Sodann entstehen Mehrkosten infolge der Inspektionsreisen aller Art; auch nehmen die Vertretungen der Militärversicherung vor den Instruktionsrichtern des eidgenössischen Versicherungsgerichts einen bedeutend grössern Umfang an, als vorauszusehen war.

5. Entschädigung an Ärzte und Spitäler Fr. 9,000 Angesichts der unerwartet grossen Zahl von Krankmeldungen aus den Wiederholungskursen muss dieser Kredit angemessen erhöht werden.

6. Kompetenzen der Pensionskommission Fr. 6,000 Im durchaus zu begrüssenden Bestreben, die vielen noch hängigen Fälle so rasch wie möglich zur Pensionierung zu bringen, wurden die Sitzungen der Pensionskommission vermehrt. Die Kosten haben dementsprechend zugenommen.

d. Teuerungszulagen Fr. 89,500 Die Mehrausgabe steht im Zusammenhang mit der Vermehrung des Aushilfspersonals bei der Militärversicherung und mit der Anstellung eines Aushilfsbeamten bei der Abteilung.

8. Abteilung für Veterinärwesen.

c. Bureaukosten Fr. 400 Der seit vielen Jahren gleichgebliebene Kredit reicht infolge der eingetretenen Erhöhung der Telegramm- und Telephontaxen und den sonstigen Verteuerungen aller Art, trotz allen Einschränkungen nicht mehr aus.

11. Kriegsmaterialverwali'ung d. Eidgenössische Zeughäuser.

1. Besoldungen.

a. Beamte

Fr. 9,000

Fr. 2,700

255 Die Besoldung des eidgenössischen Zeughausverwalters in Chur im Betrage von Fr. 4200 konnte im ordentlichen Voranschlag nicht berücksichtigt werden, weil die Verwaltung dieses Zeughauses erst auf 1. Januar 1921 vom Kanton an'den Bund überging und die Wahl des Zeughausverwalters ebenfalls erst auf diesen Zeitpunkt erfolgte.

Die Mehrausgabe von Fr. 4200 wird auf Fr. 2700 beschränkt infolge eingetretener Veränderungen beim übrigen Beamtenpersonal der Zeughausverwaltungen.

e. Waffenkontrolle Fr. 6,800 2. Taggelder und Eeisekosten » . . . Fr. 5,000 Dieses Kreditbegehren ist die Folge der stärkern Inanspruchnahme der Waffenkontrolleure bei den gemeindeweisen Waffeninspektionen.

4. Bekleidungsentschädigungen . . . Fr. 1,800 Am 4. April 1921 beschlossen wir u. a. die Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung für die Militärbeamten und Instruktoren zu erhöhen. Die Erhöhung, die 66 % beträgt, kommt auch den Waffenkontrolleuren zugut.

12. Verwaltung der Militär Justiz.

b. Militärgerichte Fr. 12,000 Der Kredit muss in ausserordentlicher Weise beansprucht werden, da immer noch Fälle aus dem Aktivdienst die Militärgerichte beschäftigen. Auch laufen stets Gesuche um Aufhebung der Kontumazurteile ein, denen entsprochen werden muss und die jeweilen neue Verhandlungen zur Folge haben. Eine weitere Belastung hat sich auf diesem Kredit ergeben, weil dem Stellvertreter des frühern Oberauditors noch die Besoldungen für die Monate Januar und Februar ausgerichtet und hier eingestellt wurden. Sodann wird die Besoldung der Kanzleigehilfin des Oberauditors zu Lasten dieses Kredites bestritten; diese Ausgabe wird allerdings vom Jahre 1922 an von der Militärkanzlei übernommen, da der Oberauditor die Gehilfin von da an nicht mehr das ganze Jahr benötigt.

13. Entschädigung an die Kommandanten der Heereseinheiten Fr. 65,000 c. Eeisekosten und Entschädigung für Equipement und persönliche Bedienung Fr. 85,000 Dieser Kredit musste schon im Jahre 1920 fast um Fr. 20,000 überschritten werden, und es ist erklärlich, dass für 1921 noch eine grössere Belastung des gleichgebliebenen Kredites eintreten musste, da die Zahl der Unterrichtskurse 1921 viel grösser ist als im Jahre

256 1920. Überdies rnusste auch den Kommandanten der Heereseinheiten, gleich wie den Instruktoren, eine höhere Kleiderentschädigung zugebilligt werden. Und schliesslich wurden auch die Eeisezulagen erhöht. Die Kommandanten der Heereseinheiten beziehen die gleichen Zulagen wie die Beamten und Instruktoren. Die Ausgaben lassen sich naturgemäss nicht zum voraus bewerten, doch dürfte ein Kreditzuschuss in obenstehendem Betrag genügen.

e. Eücktrittsgehalte Fr. 30,000 Der Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1920 ist nach Ablauf der Beferendumsfrist in Kraft getreten ; die gestützt auf seine Vorschriften zugebilligten Bücktrittsgehälter machen für das Jahr 1921 Fr. 30,000 aus.

B, Instruktionspersonal.

Die gegenwärtigen Lebens- und Unterkunftsverhältnisse sowie die heute geltenden Preise im Schneidergewerbe zwangen uns, einzelne Entschädigungsansätze der Kompetenzverordnung für das Instruktionspersonal zu erhöhen, und es werden infolgedessen die hierauf bezüglichen Kredite (Eeisekosten und Entschädigungen für das Equipement) nicht ausreichen. Diesen Mehrausgaben, die infolge des noch im Gange sich befindenden Militärdienstes, zurzeit nicht zahlemnässig belegt werden k'örine'n,' stehen Minderausgaben gegenüber, so dass zu hoffen ist, dass sich auf Jahresschluss bei dem Voranschlagsabschnitt «Instruktionspersonal» keine Überschreitung ergeben wird. Minderausgaben werden sich, wie in frühern Jahren, bei den Besoldungen und Teuerungszulagen zeigen, die auf Personaländerungen, Nichtbesetzung vakanter Stellen usw. zurückzuführen sind. Sodann halten nicht alle Instruktoren das ganze Jahr Eationspferde; bei den in der Armee eingeteilten Instruktoren fällt im Militärdienst der Unterhalt und die Wartung der Eationspferde zu Lasten des Militärkurses. Minderausgaben werden auch infolge des Preisabbaues auf den Futtermitteln festzustellen sein.

Unter diesen Umständen halten wir es für geboten, von der Formulierung von Nachtragskreditbegehren Umgang zu ntshmen.

Selbstverständlich werden wir vorkommende Überschreitungen im Berichte zur Staatsrechnung erörtern.

G. Unterricht

Fr. 67,000

1. Aushebung Fr. 55,000 Bei dieser Eubrik sind erhebliche Mehrausgaben entstanden, die bei der Aufstellung des Voranschlages nicht vorauszusehen waren.

257 Gegenüber den im Voranschlag vorgesehenen 18,440 Eekruten ergaben die Aushebungen deren 21,510. Die Ausbildung der über den Voranschlag ausgehobenen 3100 Mann hätte gegenüber dem Voranschlag beim Abschnitt Eekrutenschulen eine Kreditüberschreitung von iy2 Millionen Franken nach sich gezogen. Um das zu vermeiden, musste der grösste Teil der zu viel Ausgehobenen nachträglich ausgemustert werden. Zu diesem Zwecke wurden bei Beginn der Eekrutenschulen eingehende Eintrittsmusterungen durchgeführt. Das verursachte nicht unbedeutende Mehrkosten, denen anderseits sehr grosse Einsparungen gegenüberstehen. Die Zahl der nachträglich Ausgemusterten beträgt 2800 Mann.

Wir haben sodann die Kompetenzen der Mitglieder der Aushebungskommissionen erhöht, was auch Mehrausgaben verursachen wird.

5. Vorunterricht.

c. Beiträge an die Kadettenkorps Fr. 12,000 Bei diesem Kredit wird der Beitrag an die Kadettenkorps und der Mindererlös auf der verschossenen Munition eingestellt. Im Jahre 1920 wurden an Barbeiträgen Fr. 5 für einen Schüler = Fr. 9800 ·ausbezahlt. Diese Ausgabe wird im laufenden Jahre nicht geringer sein, so dass für die Buchung des Mindererlöses auf Munition fast gar nichts mehr übrigbleibt. Nach den Mitteilungen der Kriegsmaterialverwaltung wird diese Ausgabe sich auf etwa Fr. 12,500 belaufen, weshalb wir eine Nachforderung von Fr. 12,000 einstellen.

Die Bechnungsverhältnisse bei den Abschnitten E e k r u t e n schulen, Wiederholungskurse und Kaderschulen können zur Stunde nicht in einer Weise überblickt werden, die eine genaue Prüfung über den Stand der in Frage kommenden Kredite ermöglichen würde. Viele Schulen und Kurse sind noch im Gange, andere werden erst beginnen. Eine grosse Zahl von Abrechnungen befindet sich in Eevision, und solche von zu Ende gegangenen Kursen sind noch nicht abgeliefert worden. Unter diesen Umständen ist es nicht möglich, heute schon zur Deckung allfälliger Überschreitungen Nachtragskreditbegehren zu berechnen und zu begründen. Dagegen kann zuversichtlich damit gerechnet werden, dass die Mehrbedürfnisse durch Ersparnisse gedeckt werden, so dass bei dem Hauptabschnitt U n t e r r i c h t eine Überschreitung nicht eintreten wird.

Die Kredite für die E e k r u t e n s c h u l e n werden allerdings, nicht ·eingehalten werden können. Wie wir schon in unserem Berichte vom 20. Juni 1921 betreffend die vorzeitige Bestehung der Eekruten-

258 schule durch Arbeitslose ausgeführt haben, sind etwa 8000 Füsiliere und Schützen mehr ausgehoben worden, als der Voranschlag vorsah. Wie bereits erwähnt, ordnete das Militärdepartement eine nochmalige scharfe Musterung in den Eekrutenschulen an. DieseMassnahme, die allerdings, bei den Militärdienstfreudigen nicht mit grossem Wohlwollen aufgenommen wurde, hatte zur Folge, dass noch etwa 2800 Mann ausgemustert wurden. Die verbleibenden 200 Mann -- ungefähre Berechnung -- belasten aber das Budget in unvorhergesehener Weise. Eine weitere empfindliche Belastung ist durch die Einberufung von Eekruten entstanden, die infolge Arbeitslosigkeit wünschten, die Eekrutenschule vorzeitig bestehen zu können..

Wie Sie bereits wissen, haben wir diesen Begehren entsprochen (vgL unsern Bericht an die Bundesversammlung vom 20. Juni 1921),.

und es sind, soweit wir das heute feststellen können, etwa 700 Arbeitslose zu den Bekrutenschulen eingerückt.

Bei den W i e d e r h o l u n g s kür sen dagegen darf mit ziemlicher Sicherheit mit einem Kreditrest gerechnet werden. Einmal konntefestgestellt werden, dass bei vielen Einheiten die Bestände niedriger waren, als bei der Ausarbeitung des Voranschlages angenommen wurde. Anderseits haben Nachrechnungen ergeben, dass die Einheitspreise bei verschiedenen Eubriken über dem tatsächlichen Geldbedarfe stehen. Zahlenmässig kann das heute noch nicht mit aller wünschbaren Deutlichkeit festgestellt werden, doch werden diese Minderausgaben ohne weiteres dem Preisabbau auf einzelnen Lebensmitteln und Futtermitteln zuzuschreiben sein.

Auch bei den K a d e r s c h u l e n hoffen wir unter den Kreditansätzen bleiben zu können. Wenn auch einzelne Schulen infolge höherer Bestände z. B. den Kreditansatz übersteigen, so sind doch bei andern Schulen, z. B. bei den Offiziersschulen, die Einrückungsbestände unter den Zahlen des Voranschlages geblieben.

Unter den vorliegenden Umständen verzichten wir auf die Eingabe von Nachtragskreditbegehren ; wir werden, wie dies in den letzten Jahren üblich war, beim Eechnungsabschluss die Angelegenheit des nähern untersuchen und Überschreitungen sowohl als auch Kreditreste im Berichte zur Staatsrechnung eingehend begründen.

G. Kavalleriepferde . . . . F r . 406,400 .7. Ankauf Fr. 255,000 Bekanntlich war die Beschaffung unserer Kavalleriepferde während des Weltkrieges sehr schwierig. Die üblichen Ankaufsgebiete waren uns verschlossen, und es mussten neue in Amerika und

259 Spanien gesucht werden. Die Pferde entsprachen nach Eignung im allgemeinen und Beschaffenheit im einzelnen den Anforderungen nur ungenügend. Der Abgang wurde infolgedessen gross und. damit auch die Zahl derjenigen Eeiter, die ihr Pferd zurückgaben und remontiert werden mussten. Da nicht genügend Pferde beschafft werden konnten, um den Abgang zu ersetzen, ist eine Verhältnismassig grosse Anzahl unserer Kavalleristen ohne Pferde. Um diesem Übelstand zu steuern, der in der Truppe selbst wie auch in der Öffentlichkeit und in den Behörden wiederholt zu lebhaften Beschwerden Anlass gegeben hatte, und weil die Verhältnisse im Laufe dieses Sommers in Irland für den Ankauf günstig waren, beschlossen wir die Erwerbung von 150 Pferden mehr, als ursprünglich vorgesehen waren.

Die Mehrausgabe, die bei einem Einheitspreis von Fr. 1700 den Betrag von Fr. 255,000 erreicht, setzen wir hier ein.

Wir konnten uns zu der Massnahme um so eher verstehen, als es gelungen ist, die Zeit, während welcher die Eemonten im Depot zu bleiben haben, nicht unwesentlich zu verringern. Gegenüber dem Voranschlag ergibt sich hier eine wesentliche Ersparnis, so dass auch mit Berücksichtigung der nachfolgenden, das Kavallerieremontendepot betreffenden Posten der Gesamtkredit wird eingehalten werden können.

2. Kavallerieremontendepot Fr. 26,400 b. Pferdekompetenzen - . . . . Fr.

400 Die Mehrausgabe ist dem Umstände zuzuschreiben, dass dem Adjunkten des Depots die Haltung eines Eationspferdes bewilligt wurde.

e. Stallmiete : Fr. 5,000 Infolge der Erhöhung der Zahl der angekauften Pferde mussten vorübergehend Privatstallungen gemietet werden. Überdies kamen die Ausgaben für Licht und Wasser etwas höher zu stehen, als vorgesehen war.

g. Beschläge Fr. 6,000 Dank der seinerzeit gemachten grössern Anschaffung von billigen Schmiedekohlen mussten wir den Voranschlag im Jahre 1920 mit einer derartigen Ausgabe-gar nicht belasten. Nach Verbrauch des . Vorrates waren wir im laufenden Jahre zur Anschaffung von Schmiedekohlen genötigt.

Die Ausgaben für den Beschlag der Pferde in den Offiziersreitkursen waren erheblich grösser als im Vorjahre. Sodann wurden die Beschläge infolge des trockenen Sommers und der hierauf zurück-

260 zuführenden harten Strassen im allgemeinen mehr abgenützt. Und endlich machte sich ein bedeutender Mehrbedarf an Eisen bemerkbar,, im Hinblick auf die in diesem Jahre wiederum abgehaltenen Wiederholungskurse der Kavallerie, in die auch Pferde des Depots abgegeben werden mussten.

. h. Tierarzneimittel und andere Veterinärkosten . . Fr. 1,000Die Behandlung der aus den Wiederholungskursen der Kavallerie zu erwartenden Pferde wird einen grössern Verbrauch an Tierarzneimitteln zur Folge haben.

i. Unterhalt und Ergänzung des Inventars . . . . Fr. 4,000Im Vorjahre betrug die Ausgabe Fr. 51,917. 70. Durch Sparrnassnahmen aller Art glauben wir aber mit einer Ausgabe von Fr. 89,000 (Fr. 35,000 Kredit und Fr. 4000 Nachtragskredit) auskommen zu können.

l. Verschiedenes Fr. 10,000Aus diesem Kredit wurden bezahlt die Bureaukosten (einsehliesslich Telegramm und Telephon), Wäsche, Heizung der sämtlichen Anstaltsräüme, Versicherungsprämien, Kosten der ärztlichen Behandlung, wobei die freie Ärztewahl in Betracht fällt, Beisekosten für das Verwaltungspersonal, Gärtner- und Kaminfegerarbeiten sowie Beitrag an das Ordinäre in der Depotfiliale Sand. Diese Ausgaben sind naturgemäss auch der allgemeinen Verteuerung unterworfen. Bei der Aufstellung des Voranschlages haben wir dem Andauern der Verteuerung zu wenig Kechnung getragen und den Kredit zu stark vermindert. Er muss auf das durchaus Notwendige erhöht werden.

5. Pferdeinspektionen Fr. 5,000 In der jetzigen Übergangszeit, in der beim Pferdematerial die Folgen der Kriegszeit und deren Nebenerscheinungen erst recht zutage treten, liegt es im wohlverstandenen Interesse der bestmöglichen Erhaltung des wertvollen Pferdematerials, wenn die ausserdienstliche Überwachung der Pferde viel gründlicher als früher durchgeführt wird. Die ausserdienstlichen Inspektionen der Kavalleriepferde bieten den Schwadronskommandanten Gelegenheit, über behandlungsbedürftige Pferde rechtzeitig Meldung einzureichen, wodurch der Bund vor Verlusten bewahrt werden kann. Bei rechtzeitiger Inbehandlungnahme können gefährdete Pferde in vielen Fällen noch jahrelang erhalten bleiben. Die veränderten Massnahmen haben eine Mehrausgabe in obenstehendem Betrage zur Folge, denen in anderer Form erhebliche Minderausgaben gegenüberstehen.

261

6. Pferderücknalimen Fr. 120,000 Diese Mehrausgaben sind auf die Beanspruchung des Pferdematerials während des Aktivdienstes, die damals herrschenden, schlechten Futterverhältnisse und namentlich die geringe Qualität der während des Krieges angekauften Pferde, von der wir bereits gesprochen haben, zurückzuführen, deren Folgen sich im vermehrten Abgang an Pferden geltend machen. Immerhin glauben die massgebenden Stellen, dass bis Ende des Jahres die Kavallerie in der Hauptsache von den nicht mehr einwandfrei diensttauglichen Pferden gesäubert ist. Dieser Mehrausgabe stehen vermehrte Einnahmen gegenüber, bei der Einnahmenrubrik III. D. 2. Kavalleriepferde, für ausrangierte und abgeschlachtete Pferde.

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine Fr. 87,ooo 1. Beiträge an freiwillige Vereine: a. Schiess- und Tambouren vereine, Skikurse, Militärradfahrer Fr. 72,000 Für die Durchführung der obligatorischen und fakultativen Schiessübungen sind im Voranschlag als unentgeltliche Munition vorgesehen worden 8,260,000 Patronen 11 und 1,180,000 Patronen 90/03 im Werte von Fr. 1,427,800. Hiervon wurden in den Voranschlag 30 % oder Fr. 428,340 aufgenommen.

Aus den eingelangten Rapporten geht hervor, dass die Zahl der bezogenen Patronen die obenstehenden Zahlen bereits um 1,700,000 und 140,000 Stück überschreitet, so dass auf Ende des Jahres der Fakturabetrag für die unentgeltliche Munition voraussichtlich den Betrag von Fr. 500,000 erreichen wird. Wir werden demnach mit einer ungedeckten Ausgabe von Fr. 72,000 zu rechnen haben.

4. Transportkosten . . , Fr. 15,000 Die vermehrten Ausgaben für Frachten und Fuhrungen sind auf die grössern Munitionsbezüge durch die freiwilligen Schiessvereine zurückzuführen.

J. Kriegsmaterial.

1. Unterhalt.

e. Transportkosten Fr. 110,000 Die Rechnungsstellungen belaufen sich auf rund Fr. 129,000 Übertrag Fr. 129,000

262 Übertrag Fr. 129,000 Zu gewärtigen sind noch bis Ende des Jahres: a. für Kriegsmaterial und Kriegsmunition: Bechnungen der schweizerischen Bundesbahnen und Camionnagerechnungen Fr. 68,000 b. für Schulmunition: Eechnungen der schweizerischen Bundesbahnen und Camionnagerechnungen » 32,000 Kistenschreinerei des Munitionsdepots .

» 1,000 » 101,000 macht zusammen Fr. 280,000 Im Voranschlage wurde die Ausgabe gewertet auf . . » 120,000 Die Nachforderung beläuft sich somit auf .Fr. 110,000 Diese bedeutende Nachforderung ist in erster Linie den Taxerhöhungen bei den Transportanstalten und der Verteuerung der Fuhrungen zuzuschreiben. Eine durchaus einwandfreie Berechnung der Ausgabe ist leider nicht durchführbar, weil so lange zum voraus -- der Voranschlag wird im Sommer des Vorjahres bearbeitet -- Anhaltspunkte zur sichern Feststellung der Ausgabe fehlen. Sogar gegen Ende des Eechnungsjahres, d. h. bei der Zusammenstellung der Nachtragskredite der 2. Folge, steht eine genügende Übersicht zur genauen Berechnung der Ausgabe nicht zu Gebote, weil ein grosser Teil der Eechnungen erst auf Jahresschluss eingeht.

L, Befestigungen

Fr. 15,840

a. St. Gotthard Fr. 13,800 I. Verwaltung.

a. Festungsbureau.

6. Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung Fr. 1,500 Wie bereits beim Abschnitt B, Instruktionspersonal, erwähnt wurde, haben wir die Entschädigung für die Kleider erhöht. Zum Bezüge der erhöhten Entschädigung sind auch die Beamten und die ständigen Angestellten der Festungsverwaltungen berechtigt; die Mehrausgabe beträgt für die Verwaltung am St. Gotthard Fr. 1500.

263 III. Unterhalt. .

b. Unterhalt der Bauten, Strassen, Exerzierplätze und des Materials, Transporte, Brieftaubenstationen usw Fr. 12,800 Die starken Niederschläge vom 11./12. August 1921, die gewaltige Wasser- und Schuttmassen zu Tale führten, haben an verschiedenen Anlagen der Festungsverwaltung St. Gotthard grössere Verheerungen angerichtet, die zum Teil sofort instandgestellt werden mussten, ·wenn nicht noch grösserer Schaden entstehen sollte. Die normalen Kredite genügen hierfür nicht.

b. St. Maurice Fr. 1,800 1. Verwaltung.

a. Festungsbureau.

3. Bureaukosten Fr.

100 Einige kleinere unvorhergesehene Ausgaben belasten den ohnehin au knappen Kredit um diesen Betrag.

4. Eeisekosten, Arbeiten und Eekognoszierungen der Organe des Festungsbureaus und des Kommandostabes Fr. 1,000 Der Kredit war in letzter Zeit ohnehin zu knapp bemessen. Es clarf auch nicht übersehen werden, dass der derzeitige Chef des Pestungsbureaus mit dem Kommando der Besatzung von St. Maurice betraut worden ist; hieraus sich ergebende Ausgaben für Reisen und Inspektionen sowie Vermehrung der Organe des Kommandostabes,
5. Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung Fr.

700 Wir verweisen auf die Begründung bei L. a., I. a. 6. hiervor.

·v. Schiesskartenbureau.

8. Teuerungszulagen

Fr.

·N* Besoldungsnachgenüsse- . · Es wurden in Sterbefällen ausbezahlt: An die Hinterbliebenen eines Beamten An die Hinterbliebenen von zwei Aushilfsangestellten Zusammen Der Kredit beläuft sich auf Verbleiben ungedeckt oder rund Fr. 4500.

Bundesblatt.

73. Jahrg. Bd. V.

240

Fr. 4,500 Fr. 4,800 » 9,697 Fr. 14,497 » 10,000 Fr. 4,497 20

264

T. Militärvereiclierung . .

Fr. 2,778,000

I. Leistungen für vorübergehenden Nachteil: 1. Kosten der Spitalpflege . . Fr.1,500,000 8. Krankengeld » 1,278,000 Fr. 2,778,000 Wie wir schon im Voranschlag ausgeführt haben, ist es ausserordentlich schwierig, die Geldaufwendungen für die Militärversicherung lange zum voraus zu berechnen. Immerhin hofften wir, dass wir mit dem Jahre 1921 wieder in etwas normalere Verhältnisse übertreten würden. Allein schon das Wiederauftreten der Grippe auf einigen Waffenplätzen stellte unsere Kreditberechnung in Frage, indem der Zuwachs an Patienten dadurch viel grösser wurde. Überdies führte auch die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Militärversicherung Unvorhergesehenermassen viel Patienten zu. Viele glaubten noch Ansprüche an die Versicherung stellen zu können, um damit ihre finanzielle Lage zu erleichtern. Eine grosse Zahl dieser Fälle geht hinsichtlich des Krankheitsfalles auf Jahre zurück. Das erforderte eine grosse Mehrarbeit und weitgehendste Untersuchungen aller Art, da gerade veraltete Fälle einer besondern sorgfältigen Prüfung bedürfen. Schliesslich soll auch noch darauf hingewiesen werden, dass seit der Aufstellung des Voranschlages Spitälern, Sanatorien und andern Pflegeanstalten erhöhte Pflegetaxen zugebilligt werden mussten.

Nach den Erfahrungen früherer Jahre konnte mit 6000 Patienten gerechnet werden ; trotz geringer Bestände der eingerückten Truppen wird diese Zahl im laufenden Jahre ganz wesentlich überschritten werden.

Alle diese Verumständungen hatten zur Folge, dass die bewilligten Kredite in keiner Weise den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen konnten und deshalb in ganz ausserordentlicher Weise auf dem Wege der Nachtragskredite erhöht werden mussten.

Y. Militärflugwesen . . . .

1. Verwaltung.

a. Besoldungen.

1. Beamte c. Beisekosten

Fr. 14,382

Fr. 3,532 » 5,850

Fr. 9,382 Zu a, 1. Der Kredit musste in erhöhtem Masse in Anspruch genommen werden, weil die Anstellung eines Flugzeugingenieurs nicht zu umgehen war. Die Anstellung erfolgte auf 1. Juli 1921, und

265 es wurde diesem Beamten übertragen, die Konstruktion und Ausbesserung der Plugzeuge fachmännisch zu begutachten und zu leiten.

Die Ausgabe beläuft sich für das laufende Jahr auf Fr. 3125.

Der aus der Zollverwaltung hervorgegangene Stellvertreter des Direktors wurde wieder zu der genannten Verwaltung zurückversetzt ; es 'wurde ihm bei seinem Weggange für einen Monat noch der Unterschied zwischen der in Dübendorf bezogenen und der bei der Zollverwaltung inskünftig zur Auszahlung gelangenden Besoldung zuerkannt, mit Eücksicht darauf, dass seine Bückversetzung zum Zoll sehr rasch verfügt wurde. Kosten Fr. 407.

Zu c. Ausserordentliche und unvorhergesehene Auslagen sind entstanden infolge Besichtigungen und Übernahmen von Flugzeugen usw. im Auslande sowie infolge der Teilnahme am Fluge nach Brescia, Loretto und Köm, die auf Einladung der italienischen Begierung erfolgte.

5. Allgemeiner Unterhalt.

a. Auswärtige Ausbesserungen und Hilfeleistungen Fr. 2,500 Die Kosten für Gesamtrevisionen der vom Motorwagendienst übernommenen Camions sowie von ausserordentlichen Eevisionen von Flugzeugmotoren bedingten Ausgaben, die bei der Aufstellung des Voranschlages nicht in Berücksichtigung gezogen werden konnten.

c. Verschiedenes Fr. 2,500 In der Botschaft zum Voranschlag ist ausgeführt worden, dass der Beitrag an die Besoldung des Fachexperten für das Flugwesen bei dem Abschnitt «Verschiedenes» eingestellt werde. Das ist aber leider übersehen worden; es gelang indessen, Einsparungen zu erzielen; so dass statt des ganzen Betrages von Fr. 5500 nur Fr. 25CO nachgefordert werden müssen.

Bei diesem Anlasse machen wir noch darauf aufmerksam, dass auf verschiedenen andern Krediten des Militärflugwesens sich Minderausgaben ergeben werden, die die obenstehenden Nachforderungen hinlänglich decken.

Z. Motorwagendienst . . . .

Fr. 23,300

1. Zentralverwaltung.

e. Kosten der Mobilmachungsvorbereitungen .' . . Fr. 1,000 Die Mehrausgabe ist darauf zurückzuführen, dass seit der Aufstellung des Voranschlages Bellinzona als Nebenschatzungsplatz für den Motorwagendienst geschaffen wurde, wobei die zuständigen Kommandanten und Experten die nötigen Vorbereitungen treffen mussten.

2662. Motorwagenpark.

" c. Miete, Unterhalt und Versicherung Fr. 18,000 Zehn Martini-Camionnettes mussten umgeändert, d. h. die Getriebe der Wagen mussten durch neue ersetzt werden. Sämtliche Wagen wurden bei dieser Gelegenheit einer Generalrevision unterzogen, um später unnütze Kosten für eine nochmalige Abdeckung zu vermeiden. Diese Arbeiten konnten bei der Aufstellung des Voranschlages nicht vorausgesehen werden, weshalb hier ein Nachtragskredit eingestellt werden musste.

3. Materialverwaltung.

a. Aushilfspersonal Fr. 4,300 Die Aufhebung des Zentral-Motorwagendepots Luzern war auf Ende Februar 1921 vorgesehen. Der erst nach Einreichung des Voranschlages für 1921 angeordnete Rückzug eines Teiles des Schatzungsplatzmaterials sowie die Magazinierung und der Verkauf der grossen Materialvorräte nahmen bedeutend mehr Zeit in Anspruch, als vorgesehen war. Das Depot Luzern konnte daher erst Mitte Mai 1921 endgültig aufgehoben werden. Die Mehrausgabe an Besoldungen überschritt den Voranschlag 1921 um Fr. 4290.

E. Finanz- und Zolldepartement.

T. Finanzverwaltung.

A. Pinanzbureau Fr. 49,800 a. Departementskanzlei Fr. 9,800 4. Kommissionen und Experten, Reisekosten Fr. 9,000 Die fachmännische Prüfung der Einkäufe der Abteilung für Monopolwaren sowie der Brotversorgung erforderte bisher allein Fr. 8955. Voraussichtlich werden bis Ende des Jahres in der gleichen Angelegenheit noch weitere Kosten irn Betrage von ungefähr Fr. 3000 entstehen. Am 8. November bewilligten wir einen Vorschusskredit von Fr. 7000 und am 25. November einen solchen von Fr. 2000 für verschiedene unvorhergesehene Kommissionssitzungen.

5.-Bureaukosten Fr. 800 Verteuerung der Buchbinderarbeiten sowie grössere Auslagen für Telegramm- und Telephongebühren.

b. lAegenschaftsvenualtung XII. Ankauf von Liegenschaften. . .

Fr. 40,000 Fr. 40,000

267 Für die Ausführung der Gewässerkorrektion und Entwässerung der rechtsseitigen Eeussebene zwischen Erstfeld und dem Vierwaldstättersee wurde ausser den Bundessubventionen von der Eidgenossenschaft noch ein Beitrag aus Grundbesitz verlangt. Selbstverständlich konnte ein solcher Beitrag nicht für den gesamten, in der Nähe von Altdorf gelegenen, bedeutenden Liegenschaftsbestand des Bundes in Frage kommen. Da aber auch so noch die Erhebung eines Grundbesitzbeitrages an sich und eventuell auch dem Umfange nach bestritten blieb, wurde in Anbetracht der besondern Verhältnisse der Weg der Verständigung beschritten. Durch Vertrag mit der Meliorationsgenossenschaft Keussebene-Uri vom Mai/Juni 1921 haben wir einen einmaligen Grundbesitzbeitrag von Fr'. 40,000 zugesagt, während die Gegenseite auf die fernere Geltendmachung solcher Beiträge für das Werk gegenüber dem Bunde verzichtet hat.

Die Ausrichtung unseres Beitrages erfolgt nach dem Fortschritte der Arbeiten; wir bedürfen einen Nachtragskredit von Fr. 40,000.

B. Finanzkontrolle Fr. 6,741 1. Besoldungen.

&. Aushilfe Fr. 2,995 2. Teuerungszulagen.

b. Aushilfe . " Fr. 3,146 Zu l und 2. Bei Aufstellung des Voranschlages im August des Vorjahres rechneten wir im Hinblick auf den Abbau der kriegswirtschaftlichen Organisationen mit einer baldigen Arbeitsabnahme.

Diese Abnahme traf nicht in dem erwarteten Masse zu. Es konnten im Laufe des Jahres immerhin 7 Aushilfsangestellte entlassen werden.

4. Bureaukosten Fr.

600 Schon letztes Jahr war ein Nachtragskredit von Fr. 800 nötig infolge abermaligem Materialaufschlag und Erhöhung der Telephongebühren. Diese Massnahmen wurden getroffen, als der Voranschlag 1921 schon eingereicht war; sie konnten deshalb darin nicht berücksichtigt werden.

C. Kassen- und Rechnungswesen Fr. 5,000 4. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren . . Fr. 5,000 Die Postcheckgebühren betragen rund Fr. 5000 mehr als vorausgesehen war, was darauf zurückzuführen ist, dass seit Anfang des Jahres die persönlichen Empfangsbescheinigungen der Gutschriftsempfänger durch gebührenpflichtige Quittungen des Postcheckbureaus ersetzt worden sind. Der Mehrausgabe an Postcheckgebühren steht eine grosse Ersparnis an Zeit und Material gegenüber.

268

D. Personelles und Versicherungskasse

Fr. 65,200

II. Versicherungskasse für die eidgenössischen Beamten, Angestellten und Arbeiter .

Fr. 65,200

1. b. Teuerungszulagen Fr. 30,000 Zufolge der Zuteilung von Personaldienstgeschäften an die Verwaltung der Versicherungskasse musste das Aushilfspersonal vermehrt werden. Zum Teil wurde überzähliges Personal der Postverwaltung zugezogen, wodurch der entsprechende Kredit der Postverwaltung entlastet wird.

2. Bureauaushilfe Fr. 19,000 Da die festen Wahlen des Personals der Verwaltung der Versicherungskasse vom Bundesrate erst am 13. Mai getroffen wurden, mussten die Besoldungen bis und mit dem Monat Mai 1921 auf dem Kredit «Bureauaushilfe» verrechnet werden. Für die Vorarbeiten für die Eevision des Besoldungsgesetzes und die Neuregelung der Ortszulagen im Jahre 1922 musste zudem Aushilfspersonal von der Postverwaltung beigezogen werden, dessen Besoldungen der Postverwaltung zurückzuvergüten sind. Der Kredit der Postverwaltung für Besoldungen sowie auch derjenige der Versicherungskasse für diese Eubrik wird dadurch entsprechend entlastet; der Überschuss auf dieser Eubrik wird bei der Versicherungskasse rund Fr. 21,000 betragen (Bundesratsbeschlüsse vom 20. Juni 1921 und vom 11. November 1921).

4. Bureaukosten.

b. Schreib- und Bureaumaterial Fr. 4,000 Der Mehrverbrauch an Schreib- und Bureaumaterial ist die Folge der Arbeits- und Personalvermehrung zufolge der Besorgung von Personaldienstgeschäften durch die Verwaltung der Versicherungskasse (Bundesratsbeschluss 20. Juni 1921).

c. Druck- und Buchbinderkosten Fr. 10,000 Die Erhebung für die Eevision des Besoldungsgesetzes und die Neuregelung der Ortszulagen sowie die Einführung des Personaldienstes erforderten die Drucklegung von Erhebungsformularen und die Vervielfältigung von Vorlagen für die vorberatenden Kommissionen und Abteilungen der Bundes Verwaltung-und die Erstellung von Personalkarten (Bundesratsbeschluss vom 20. Juni 1921).

/. Bureaukosten, Verschiedenes Fr. 2,200 Um das Personal möglichst wirtschaftlich verwenden zu können, mussten verschiedene Schreib- und Eechenmaschinen gemietet werden. Durch die Wahlen des Personals in feste Stellungen wurden

269 ärztliche Eintrittsuntersuchungen notwendig. Dadurch wurde auch dieser Kredit stärker in Anspruch genommen, als vorauszusehen war (Bundesratsbeschlüsse vom 20. Juni 1921 und 11. November 1921).

II. Statistisches Bureau

Fr. 19,502

1. c. Teuerungszulagen für das ständige Personal . Fr. 18,502 5. Bureaukosten Fr.

700 Von dem im ordentlichen Voranschlage festgesetzten Kredit von Fr. 2500 werden dieses Jahr einzig durch die Telephonkosten (Abonnementsgebühren .und Gespräehsrechnungen) etwa Fr. 800 beansprucht. Zur Vermehrung dieser Ausgaben trug 'wesentlich der Verkehr mit dem nach Interlaken verlegten Volkszählungsbureau bei. Ebenso erfuhren die Frankaturen und Porti für die vielen Sendungen von Veröffentlichungen ins Ausland bei erhöhten Taxen eine starke Vermehrung; die daherige Ausgabe wird sich für das ganze Jahr auf gegen Fr. 900 belaufen. Trotz grossier Zurückhaltung in der Anschaffung des eigentlichen Bureaubedarfes kann daher der seit Jahren beinahe gleichgebliebene Kredit nicht genügen.

8. Volkszählung.

b. Bureaumaterial, Keisekosten, Experten usw. . . Fr. 5,300 Die Neueinrichtung des Volkszählungsbureaus brachte Ausgaben in grösserem Betrage mit sich, als vorausgesehen werden konnte, zu welchem Umstände die Verlegung der Abteilung nach Interlaken in erheblichem Masse beitrug. Grössere Ausgabeposten sind: Abonnementsgebühren und Gesprächrechnungen des Telephons etwa Franken 1600; Einrichtungskosten des Telephons Fr. 817. 95; verschiedene notwendige, jedoch unerwartete Anschaffungen Fr. 2660 usw.

III. Amt für Mass und Gewicht

Fr. 1,834

6. Internationales Bureau für Mass und Gewicht in Sèvres Fr. 1,834 An die Generalkonferenz für Mass und Gewicht in Paris im September 1921 hat der Bundesrat Herrn Prof. Eaoul Gautier, Direktor des Observatoriums in Genf, abgeordnet. Die Auslagen dieses Delegierten setzen sich zusammen aus Fr. 274 für Eeiseentschädigung, Fr. 1400 für 28 Taggelder und Fr. 160 für Eepräsentationskosten als Präsident dieser Konferenz. Der ordentliche Kredit für das internationale Bureau für Mass und Gewicht reichte hierfür nicht aus, weshalb wir für diesen Posten, der im Voranschlag des laufenden Jahres nicht vorgesehen werden konnte, einen Vorschusskredit von Fr. 1834 nachsuchen.

270

V. Zollverwaltung

Fr. 194,000

II. Reisekosten und Expertisen.

2. Expertisen Fr. 2,200 Die Vorberatungen für die Aufstellung eines neuen Généraltarifs machen die Einholung zahlreicher Gutachten von Fachexperten der verschiedenen Industrien und des Gewerbes nötig.

III. Bureaukosten Fr. 138,200' 3. Bureaubedürfnisse und Drucksachen.

a. Bureaubedürfnisse Fr. 18,200' Die Verkehrszunahnie und die Durchführung neuer Aufgaben,.

wie Einfuhrbeschränkungen, Passkontrolle usw., verursachten dieseMehrausgabe.

b. Drucksachen Fr. 120,00ft Die Herausgabe eines neuen Gebrauchstarifs und der Mehrverbrauch an Zollformularen infolge des gesteigerten Verkehrs, namentlich an der schweizerisch-deutschen und österreichischen Grenzesind die Ursachen des Überschreitens dieses Kredites.

VI. Verschiedenes Fr. 53,600' 2. Entschädigungen und Verschiedenes.

&. Unterhalt von Mobiliar und Gerätschaften . . Fr. 8,100' An dem Posten- und Bureaumobiliar und den Gerätschaften sind während der Kriegsjahre keine oder nur ganz wenige Ausbesserungen vorgenommen worden, so dass nunmehr die dringend notwendigen Instandstellungsarbeiten nicht mehr hinausgeschoben: . werden konnten.c. Geldverkehr . . , , Fr. l ,000Das Anwachsen der Zolleinnahmen, namentlich bei den StrassenZollämtern an der schweizerisch-deutschen und österreichischen Grenze, machten das Überweisen' grosser Beträge mittels Postcheckkonto an die Kreisdirektionen notwendig.

e. Bussenanteil Fr. 36,000Der niedrige Stand der deutschen und österreichischen Valuta, der viele zum Ankauf von Waren im Ausland veranlasste, und die Erhöhung der Zollansätze sind die Veranlassung zahlreicher Schmuggelfälle. Der für die Bussenanteile vorgesehene Kredit erweist sich daher als um Fr. 36,000 zu niedrig bemessen. Dieser Mehrausgabe stehen aber entsprechend höhere Einnahmen gegenüber, da die Zollbussen in ihrem ganzen Umfang als Einnahme verrechnet werden.

271 /. Umzugskosten und Verschiedenes Fr. 8,500 Das Inkraftsetzen der Statuten der eidgenössischen Versicherungskasse machte die Wiederbesetzung vieler freigewordener Stellen notwendig, was die Versetzung einer entsprechenden Anzahl Beamter und Angestellter und dadurch das Überschreiten dieses Kredites verursachte.

F. Volkswirtsohaftsdepartement.

III. Gesundheitsamt

Fr. 56,003

1. e. Teuerungszulagen Fr. 8,003 2. Bureaubedarf Fr.

700 Wie schon die Rechnungsergebnisse der vorhergehenden Jahre gezeigt haben, reicht der bewilligte Kredit von Fr. 3500 trotz strenger Sparsamkeit zur Bestreitung der Bedürfnisse nicht aus. Zur Deckung der unvermeidlichen Ausgaben bis zum Jahresschluss bedarf es eines Zuschusses von oben ausgesetzter Höhe.

5. Medizinal- und Maturitätsprüfungen Fr. 52,000 Das revidierte finanzielle Eeglement vom 1. Februar 1921 betreffend die eidgenössischen Medizinal- und Maturitätsprüfungen sieht eine Erhöhung der Prüfungsgebühren und der Entschädigungen an die Examinatoren von durchschnittlich 50 % vor. Bei der Aufstellung des Voranschlages konnte diese Erhöhung nicht berücksichtigt werden, weil die gesetzliche Grundlage hierzu fehlte. Die durch diese Revision bedingten Mehrausgaben können nach unsern Berechnungen auf rund Fr. 52,000 veranschlagt werden. Wir bemerken aber, dass diesen Mehrausgaben entsprechende Mehreinnahmen gegenüberstehen.

Beigefügt muss noch werden, dass aus diesem Kredit die nicht unbeträchtlichen Ausgaben für die Revision des eidgenössischen Maturitätsreglementes angewiesen werden.

IV. Landwirtschaft

Fr. 2,006,600

2. Bureaukosten. .'

Fr.

2,100 Die Nachrechnung der Kostenvoranschläge über die zahlreicheil Boden Verbesserungsunternehmen verursacht so viel Arbeit, dass wir uns im Frühjahr 1921 genötigt sahen, zu ihrer Bewältigung eino Rechenmaschine zum Preise von Fr. 2100 anzuschaffen, die uns auch bei den vielen andern rechnerischen Arbeiten gute Dienste leisten wird. Der ordentliche Kredit genügt für diese Ausgabe nicht.

272 3. Stipendien Fr. 4,500 Die derzeitige ausserordentlich hohe Zahl von Stipendiaten ist darauf zurückzuführen, dass mehrere Absolventen landwirtschaftlicher Schulen in Rücksicht auf die Störungen ina Studiengang, -welche die langen Aktivdienste während der Kriegszeit verursachten, ihre Studien an der Eidgenössischen Technischen Hochschule erst nach Beendigung des Krieges aufgenommen haben. Die Erfahrungen während des Krieges haben zudem in weiten Bevölkerungskreisen das Interesse für die Landwirtschaft und ihr Studium stark gefördert und so zur Vermehrung der Studierenden beigetragen.

Wohl ebenfalls eine Folge der Kriegszeit sind die zahlreichen Ge· suche um Reisesapendien. Während mehreren Jahren konnten keine Studienreisen ins Ausland gemacht werden. Das wird nun nachgeholt.

Die neuen Verhältnisse, wie sie sich als Folge des Krieges im Auslande herausgebildet haben, bieten auch für unser Land Interesse und rechtfertigen die Unterstützung von Studienreisen vollauf.

15. Bodenverbesserungen Fr. 2,000,000 Schon zu Beginn des Jahres zeigte sich, dass der in den Voranschlag für das Jahr 1921 eingestellte Kredit von 4 Millionen Franken .nicht gestattete, an in Ausführung befindliche Werke Abschlagszahlungen im bisherigen Umfange zu leisten. Wir sahen uns deshalb .genötigt, die Abschlagszahlungen nur noch von 70 % der ausgewiesenen Baukosten zu berechnen statt von 90 %, wie vorher üblich.

Für Unternehmen mit Kostenvoranschlägen unter Fr. 100,000 konnten Abschlagszahlungen überhaupt nicht mehr geleistet werden.

Trotz diesen einschränkenden Massnahmen war der im Voranschläge vorgesehene Kredit bereits Ende Juli 1921 erschöpft.

Es schien uns nicht zulässig, von diesem Zeitpunkte an alle Auszahlungen einfach hinauszuschieben bis uns der Kredit für das Jahr 1922 zur Verfügung stehen wird. In Rücksicht auf die Versorgung des Landes mit Lebensmitteln hat man während der Kriegszeit die Grundbesitzer zur Ausführung von Bodenverbesserungen ermuntert und für zahlreiche grosse Unternehmen gestützt auf die technischen Vorlagen die Bewilligung zum Beginn der Arbeiten erteilt, bevor die Subventionsgesuche behandelt werden konnten. Die Zusicherung der Gemeindebeiträge und auch der Beiträge der Kantone liess teilweise recht lange auf sich warten, so dass auch die Zuerkennung der Bundesbeiträge erst im Verlaufe
dieses Jahres erfolgen konnte. Inzwischen waren aber die Arbeiten an diesen Unternehmen weit vorgeschritten, und die aufgelaufenen Ausgaben erreichten hohe Summen. Die Kantone ersuchten nun um Abschlagszahlungen auf Rechnung der bewilligten Beiträge, um dadurch das weitere Anwachsen der drücken-

273 den Zinsenlasten zu verhüten und den Meliorationsgenossenschaften die oft recht schwierige Geldbeschaffung für die Weiterführung der Arbeiten zu erleichtern. Wir konnten diese Gesuche nicht einfach mit der Begründung abweisen, der Kredit sei erschöpft. Dies um so weniger, als die öffentlichen Organe auf die rasche Ausführung der Arbeiten drängen, um Arbeitslose beschäftigen zu können.

Wir haben deshalb unterm 6. September 1921 der Abteilung für Landwirtschaft die Ermächtigung erteilt, den im Voranschlage für das Jahr 1921 vorgesehenen Kredit von Fr. 4,000,000 für Bodenverbesserungen bis zum Betrage von 2,000,000 zu überschreiten, in der Meinung, dass bei den eidgenössischen Eäten nachträglich um Bewilligung des erforderlichen Nachtragskredites nachgesucht werden soll. Dieser Nachtragskredit wird voraussichtlich Mitte oder spätestens Ende November ebenfalls erschöpft sein.

T. Veterinäramt

Fr. 65,500

2. a. Druckkosten Fr. 40,000 Der Druck der «Mitteilungen des Veterinäramtes und der Abteilung Landwirtschaft» kam im ersten Halbjahr 1921 auf über Fr. 36,000 zu stehen. Hierzu kommen noch die übrigen Druckkosten, so dass bis Ende Oktober insgesamt Fr. 41,141. 90 verausgabt wurden. Für das zweite Halbjahr müssen die Kosten auf etwa Fr. 40,000 eingeschätzt werden, so dass mit den noch nicht bezahlten Rechnungen für den Druck von Passierscheinen für Fleisch und Geflügel ein Nachtragskredit in der Höhe von Fr. 40,000 verlangt werden muss.

8. Grenztierärztlicher Dienst.

e. Bureaukosten Fr. 2,500 Die Auslagen für die Bedürfnisse der grenztierärztlichen Bureaux steigerten sich infolge der vermehrten Einfuhr von Vieh und Fleisch bei den grossen Zollämtern. Dazu kommen die bedeutend erhöhten Kosten für Heizung, Wartung und Beleuchtung der Bureaux.

13. Teuerungszulagen Fr. 28,000 Bei der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1921 ging man von der Annahme aus, dass den nichtständigen Grenztierärzten infolge Eückganges der Einfuhr an den kleinen Strassenzollämtern für das genannte Jahr keine Teuerungszulagen mehr verabfolgt werden. Die ständige Ungewissheit in der Einfuhr veranlasste uns jedoch, mit dem Beschluss über die endgültige Regelung des Anstellungsverhältnisses der nichtständigen Grenztierärzte bis Ende September zuzuwarten. Auf diesen Zeitpunkt ordneten wir die Besol-

274

düngen der Genannten neu und beschlossen, es seien ihnen bis EndeSeptember die alten Besoldungen zuzüglich den gesetzlichen Teuerungszulagen für 1919 zuzuerkennen. Aus diesem Grunde war eineÜberschreitung des bewilligten Kredites um Fr. 23,000 nicht zu vermeiden.

Regiebetriebe des Bundes, II. Pferderegieanstalt Thun.

Fr. 13,500

1. Verwaltungskosten

Fr. 3,500

d. Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung Fr. 1,300 Nachdem durch Bundesratsbeschluss vom 4. April 1921 die Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung erhöht worden ist, ergibt sich eine Mehrausgabe.

g. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidgenössischen Beamten, Angestellten und Arbeiter.

1. Gemäss Art. 45« der Statuten . Fr. 1,200 2. Gemäss Art. 45b der Statuten . » 1,000 Fr.. 2,200 Diese Ausgaben konnten bei. Aufstellung des Voranschlages nicht genau berechnet werden.

5. Inventaranschaffungen

Fr. --

Die Kosten für Remontenankäufe kamen infolge höherer Ankaufspreise und vermehrter Frachten etwas höher zu stehen, als: angenommen wurde. Dagegen wird der Kredit für Pferderückkäufe nicht aufgebraucht werden, so dass der Gesamtkredit für Inventaranschaffungen nicht überschritten wird.

8. Verschiedenes

Fr. 10,000

Die Anstalt wird nun auch im gleichen Verhältnis wie die Unterrichtskurse mit den Kasernementskosten belastet, falls Personal und Pferde, die ausser Dienst stehen, in den Kasernen untergebracht, werden. Wir berechnen die daherige Ausgabe, welche in unserem Voranschlage nicht eingestellt werden konnte, mit Fr. 10,000.

275

III. Eidgenössische Konstruktionswerkstätte Thun.

1. Rechnung der Konstruktionswerkstätte Fr.

900 B. Gewinn- una Verlustrechnung: ]. Verwaltungskosten.

d. Teuerungszulagen Fr.

700 e. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidgenössischen Beamten usw.

2. gernäss Art. 45fc » 200 3. Rechnung des Elektrizitätswerkes Thun . . . .

A. Betriebsrechnung: 1. Mobilien.

Inventaranschaffungen Fr. 2,400 2. Betrieb.

c. Teuerungszulagen » 3,200

Fr. 5,600

IV. Eidgenössische Pulverfabrik Wimmis . . Fr. 195,450 A. Betriebsrechnung.

1. Mobilien.

Inventaranschaffungen Fr. 195,450 T. Eidgenössische Munitionsfabrik Thun . .

A. Betriebsrechnung 1. Mobilien.

Inventaranschaffungen 2. Fabrikation.

A. Besoldungen und Löhne.

2. Übriges Personal 3. Teuerungszulagen B. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Verwaltungskosten.

c. Eeisekosten

Fr. 146,913 Fr. 146,418

Fr. 46,413 » 50,000 » 50,000 Fr.

Fr.

500

500

Tl. Eidgenössische Munitionsfabrik Altdorf . Fr. 209,777 A. Betriebsrechnung Fr. 209,477 1. Mobilien.

Inventaranschaffungen Fr. 89,477 - 2. Fabrikation.

a. Besoldungen und Löhne.

3. Teuerungszulagen » 120,000

276 B. Gewinn- und Verlustrechmmg 1. Verwaltungskosten.

e. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidgenössischen Beamten usw.

2. gemäss Art. 45Z>

Fr.

Fr.

300

300

VII. Eidgenössische Waffenfahrik Bern. . . . Fr. 196,200 A. Betriebsrechnung Fr. 195,000 2. Fabrikation.

b. Besoldungen und Löhne.

2. Übriges Personal Fr. 70,000 3. Teuerungszulagen » 125,000 B. Gewinn- und Verlustrechnung Fr.

1,200 1. Verwaltungskosten.

b. Bureaukosten Fr.

500 G. Eeisekosten » . 500 e. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidgenössischen Beamten usw.

2. gemäss Art. 45fe » 200 Zu den Kreditforderungen muss bemerkt werden, dass es sehr schwierig ist, die Bedürfnisse eines Betriebes so lange zum voraus zu berechnen, weil hinsichtlich der Materialpreise, der Arbeitsaufträge usw. nicht immer zuverlässige Grundlagen zur Wertung der einzelnen Kreditposten vorhanden sind.

Es haben sich dieses Jahr vermehrte Aufträge eingestellt, die zur Erhöhung einzelner Kredite zwingen, denen aber auch anderseits vermehrte Betriebseinnahmen gegenüberstehen.

Sodann wurden auf Kosten «Kriegsmobilmachung» für die Eegiewerkstätten Maschinen angekauft und Einrichtungen hergestellt.

Beim endgültigen Abschluss des genannten Kontos müssen -diese Ausgaben von den Werkstätten übernommen werden, um auch da die von den eidgenössischen Bäten gewünschte Ausscheidung der Ausgaben herbeizuführen. Es ist angeordnet worden, die Maschinen und Einrichtungen einer neuen Schätzung zu unterwerfen und die Werkstätten mit 50 % des neuen Schatzungswertes zu belasten.

Den aus diesen Massnahmen sich ergebenden Mehrforderungen stehen, wie bereits erwähnt, vermehrte Einnahmen gegenüber. Aber auch bei einzelnen Ausgabenrubriken, z. B. Eohmaterial und Unkosten werden sich Minderausgaben ergeben, die die vorliegenden Mehranforderungen decken werden.

27T

VIII. Münzstätte

Fr.

816

Fr.

20T

Fr.

609*

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

1. Verwaltungskosten.

b. Teuerungszulagen Voranschlag Kechnung c. Versicherungskasse Voranschlag Eechnung

, Fr. 12,977.-- » 18,188.25 Fr.

206.25

-. . .

Fr. 2,306.-- » 2,914.70 Fr.

608.70

Die veranschlagten Beträge reichten zur Ausrichtung der bewilligten Teuerungszulagen und der vorgeschriebenen Einzahlung in die Versicherungskasse nicht aus.

IX. Eidgenössische Versuchs- und Untersuchangsanstalteii

Fr. 15,800

2. Bureaukosten und Drucksachen Fr. 2,800 Das ständige Anwachsen der einlaufenden Untersuchungsproben, und die Zunahme der Versuche bedingen vermehrte Kanzleiarbeiten und daherige Steigerung der Ausgaben für Bureaumaterialien, Telephon, Telegraph und Porto, welch letztere sich infolge der eingetretenen Erhöhung der Posttaxen noch besonders fühlbar machen.

Nebstdem erfordert auch der Ausbau der Getreidesaatgutkontrolle grössere Ausgaben für Formularien. Im Bestreben, die Ausgaben möglichst tiefzuhalten, waren bei der Aufstellung des Voranschlages, die durch vermehrte Versuchs- und Untersuchungstätigkeit bedingte Steigerung der Bedürfnisse unterschätzt, die Möglichkeit der Einsparungen dagegen eher überschätzt worden, so dass nun einzelne Anstalten ausserstande sind, mit den ihnen bewilligten Krediten auszukommen.

4. Betriebskosten Fr. 13,000 Der Mehrbedarf rührt zur Hauptsache davon her, dass ein pensionierter Beamter und ein gestorbener Angestellter durch Hilfskräfte ersetzt wurden, die aus Kredit «Betriebskosten» bezahlt werden müssen. Der Kredit für Besoldungen verzeigt dafür eine wesentlicheMinderausgabe. Die Zunahme der Untersuchungen bedingte vermehrte Ausgaben für Untersuchungsmaterial, die auswärtige Versuchstätigkeit wurde durch die Erhöhung der Bahntarife verteuert^

278 Die vermehrte Untersuchungstätigkeit wird auch höhere Einnahmen zur Folge haben, als im Voranschlag vorgesehen sind. Der Zuschuss aus der Bandeskasse wird demgemäss durch die Nachtragskredite nicht beeinflusst.

Die nachgesuchten Kredite betreffen die landwirtschaftliche Versuchsanstalt Oerlikon, die agrikulturchemische Anstalt Bern, die Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne und die milchwirtschaftliche und bakteriologische Anstalt Liebefeld.

X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

1. c. Teuerungszulagen

XL Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne 5. a. Eeisekosten

Fr. 1,400

Fr. 1,700 Fr. 1,700

Der im Voranschlage für das Jahr 1921 vorgesehene Betrag von Fr. 2000 genügt nicht zur Deckung der Auslagen der Beisen des Personals, die namentlich zu Anfang des Bestandes der Anstalt notwendig gewesen sind zur genaueren Orientierung über den Stand des Weinbaues in den einzelnen Kantonen der romanischen Schweiz und im Kanton Tessili.

Der Gesamtkredit für die Anstalt wird nicht überschritten werden, da auf andern Rubriken wesentliche Einsparungen möglich sind.

XII. Hengsten- und Fohlendepot in Avenches 2. Betriebskosten.

d. Hufbeschläge

Fr.

300

Fr.

300

Der etwas knapp bemessene Kredit reicht nicht ganz aus zur Begleichung sämtlicher Eechnungen der Deckstationen für Hufbeschläge der Hengste..

Der Gesamtkredit wird infolge dieses Nachtragskredites nicht überschritten, da auf andern Rubriken grössere Beträge eingespart werden können.

XlII. Postverwaltnng.

.Gewinn- und Verlustrechnung I. Besoldungen und Entschädigungen

Fr.2,280,000 Fr. 190,000

o. Personal für den Kraftwagendienst Fr. 100,000 Die Entwicklung des Kraftwagendienstes hat eine Erweiterungerfahren, die im Sommer 1920 bei Aufstellung des Voranschlages

279 noch nicht vorauszusehen war und mit der starken Benützung der Kurse zusammenhängt. Infolgedessen sind auch Mehreinnahmen unter VI. 1. zu verzeichnen, die die Mehrausgabe mehr als ausgleichen.

r. Besoldungsnachgenüsse Fr. 90,000 Die Postverwaltung besitzt eine grössere Anzahl Beamte und Angestellte, die nicht in die Versicherungskasse aufgenommen werden können. Für dieses Personal sind beim Bücktritt oder beim Ableben Besoldungsnachgenüsse auszurichten. Diese Verhältnisse konnten bei Aufstellung des Voranschlages noch nicht genügend überblickt werden.

Ibia. Teuerungszulagen Fr.l,700,000 Die Personalverminderung infolge Inkrafttretens der Versicherungskasse des Personals wurde in zahlreichen Fällen auf 1. Januar vorausgesetzt, in denen alsdann der Bücktritt erst auf 1. April oder später erfolgte. Zudem wurde von der Bundesversammlung eine neue Ortszulagenstufe angesetzt, die bei Aufstellung des Voranschlages nicht vorausgesehen worden war. Anderseits werden die Ausgaben für Besoldungen (Bubrik 1) um mindestens 3 Millionen Franken unter dem Voranschlag bleiben.

II. Verzinsung der Kapitalien, Liegenschaften und Postcheckgelder; Mietzinse, e. Mietzinse für Diensträume Fr. 50,000 Es mussten einige neue Mieten für Garagen und Postlokalitäten abgeschlossen werden, die bei Aufstellung des Voranschlages noch nicht vorausgesehen werden konnten.

VII. Vergütungen an Eisenbahnen, Dampfschiffe usw.

b. Postbeförderung auf Nebenbahnen, Dampfschiffen usw Fr. 290,000 Die Mehrleistung an die Nebenbahnen v/urde bei Aufstellung des Voranschlages anhand der voraussichtlichen Tariferhöhungen dieser Bahnen berechnet. In der Folge sind dann aber bei einigen gröBsern Bahnen weit stärkere Erhöhungen eingetreten, als den Berechnungen .zugrunde gelegt worden sind.

IX. Abrechnungen mit dem Ausland.

b. Wertbriefe und Wertschachteln Fr. 10,000 Die Entschädigungen im Auftrage des Auslandes für dort verloren gegangene oder beschädigte Wertbriefe und Wertschachteln aus der Schweiz haben stark zugenommen. Da sie vom Ausland später rückvergütet werden, steht der Mehrausgabe eine entsprechende Mehreinnahme unter IX. 2. gegenüber.

Bundesblatt.

73. Jahrg.

Bd. V.

21

280

XI. Haftpflicht, Versicherung und Verschiedenes.

c. Schadenersatz und Unkosten

-Fr. 40,000

Einige hohe Verlustfälle belasten diese Eubrik in unvorhergesehener Weise.

Wir fügen bei, dass in den übrigen Ausgabenrubriken der Postverwaltung die -wirklichen Ausgaben um mehr als den doppelten Betrag der hier verlangten Nachkredite hinter den Ansätzen des Voranschlages zurückbleiben werden, so dass im Gesamtergebnis sich eine erhebliche Minderausgabe einstellen wird.

XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Gewinn- und Verlustrechnung

. Fr. 3,884,100

VI. Unterhalt und Erneuerung der Telegraphen- und Telephonlinienanlagen.

a. Telegraphenlinien: Fr.

Fr.

1. Materialkosten 35,000 2. c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidg. Beamten, Angestellten und Arbeiter: 1. gemäss Art. 45a der Statuten . . . . . .

500 2. gemäss Art. 45t> der Statuten 900 36;400 b. Telephonlinien : 1. Materialkosten 80,000 2. c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidg. Beamten, Angestellten und Arbeiter: 1. gemäss Art. 45o der Statuten £0,000 2. gemäss Art. 45& der Statuten 15,000 145.000

Fr.

181,400

281 VII. Unterhalt und Erneuerung der Apparate und Einrichtungen'der Telegraphenbureaux, der Telephonzentralen und der Abonnentenstationen.

a. Telegraphenbureaux: Fr.

Fr.

Fr.

2. e. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidg. Beamten, Angestellten und Arbeiter: 2. gemäss Art. 45fc der Statuten . . . . . .

fc. Telephonbureaux : 1. Materialkosten und Apparate 2. c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidg. Beamten, Angestellten und Arbeiter: 1. gemäss Art. 45a der Statuten 2. gemäss Art. 45b der Statuten

1,000

80,000

15,000 8,000 108,000

c. Abonnentenstationen : 1. Materialkosten und Apparate 2. c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidg. Beamten, Angestellten und Arbeiter: 1. gemäss Art. 45« der Statuten 2. gemäsa Art. 456 der Statuten

880,000

45,000 1.8,000 448,000 547,000

VIII. Werkzeuge, Fahrräder und Motorwagen.

». Werkzeuge: 2. Ersatz- von verbrauchtem Werkzeug

80,UOO

282 IX. Zuweisungen an den Erneuerungsfonds.

a. Für Telegraphenlinien : Fr.

1. Ordentliche Zuweisungen .

30,500 2. Rückvergütung der Bahnen an die Kosten von Sicherungsmassnahmen . . . .

2,500,000

Fr.

Fr.

2,530,500 b. Für Telephonlinien : 1. Ordentliche Zuweisungen g. Für Werkzeuge k. Für Materialvorräte

239,700 41,800 18,700 "

2,825,700

X. Abschreibungen.

b. Abschreibung von Material

300,000

Kapitalrechnung

367,400

A. Anlagekonto

365,900

I. Linienbau.

b. Telephonlinien : 2. c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidg. Beamten, Angestellten und Arbeiter: 2. gemäss Art. 45b der Statuten

10,000

II. Einrichtungen von Telegraphenbureaux, Telephonzentralstationen und Abonnentenstationen.

a. Telegraphenbureaux: · Fr.

Fr.

1. Apparate und Materialkosten . . .

155,000 2. a. Arbeitslöhne 6,000 c. Einlagen des Bundes ir.

die Versicherungskasse der eidg. Beamten, Angestellten und Arbeiter: 1. gemäss Art. 45a der Statuten . 1,700 2. gemäss Art. 450 der Statuten 700 163,400 Übertrag

163,400

283

b. Telephonzentralstationen : 2. a. Arbeitslöhne b. Teuerungszulagen . . .

s. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidg. Beamten, Angestellten und Arbeiter: 1. gemäss Art. 45a der Statuten 2. gemäss Art. 456 der Statuten 3. Transportkosten und Verschiedenes

Übertrag Fr.

Fr.

163,400

Fr.

150,000 10,000

8,000 3,000 10,000 181 ..000

Abonnentenstationen : 3.

Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse der eidg. Beamten, Angestellten und Arbeiter: 1. gemäss Art. 45a der Statuten . . . . . .

2. gemäss Art. 456 der Statuten

7,000 · 4,500 11,500 355,900

B. Materialkonto,

' 1,500 II. Wiederverwendetes Altmaterial.

3. "Werkzeug

1,500 Begrün, dung.

Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu VI, a, 2, c; VI, b, 2, c; VII, a, 2, c; VII, b, 2, c; VII, c, 2, c.

Im Zeitpunkte der Aufstellung des Voranschlages, für das Jahr 1921

284 fehlten die notwendigen Unterlagen für eine genaue Berechnung der Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse, ausgeschieden nach den verschiedenen Rubriken und Unterrubriken der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anlagekontos. Insgesamt reicht der mit dem Voranschlag bewilligte Gesamtkredit aus. Es handelt sich bloss um eine Verschiebung zwischen einzelnen Rubriken und Unterrubrikon.

Zu VI, a, l, und VI, b, 1. Die vorgesehenen Voranschlagsansätze erweisen sich als etwas zu knapp bemessen. Indessen wird der in beiden Rubriken a und b verfügbare Gesamtkredit voraussichtlich nicht überschritten.

Zu VII, b, 1. Zufolge verspäteter Lieferung und Montierung grösserer Zentralstationserweiterungen in Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallerà, Winterthur und Zürich mussten provisorische Einrichtungen erstellt werden, wofür kein Kredit vorgesehen war.

Zu VII, e, 1. Nachdem in der Vermehrung der Abonnentenanschlüsse -- nach der ausserordentlichen Steigerung der letzten Jahre -- wieder eine ruhigere Entwicklung Platz gegriffen hat, kann der allgemeine Unterhalt der Abonnentenstationen, der während des Krieges auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden musste, nachgeholt werden; ferner wurde mit der Einschaltung des zweiten Elementes bei den Lokalbatteriestationen begonnen, was während der Kriegszeit wegen der Schwierigkeit der Beschaffung der Elemente und später wegen der hohen Preise unterblieb.

Trotz der Kreditnachforderungen unter VII, b, l, und c, l, wird zufolge Minderausgaben in den andern Unterrubriken der ursprüngliche Kredit der Rubrik VII, b und c, nicht überschritten werden.

Zu VIII, a, 2. Die gegenüber der Vorkriegszeit stark zurückgegangene Qualität der Werkzeuge bedingt höhere Ersatzkosten, als im Voranschlag vorgesehen war. Die Ausgaben auf dieser Unterrubrik werden auf der Einnahmenseite durch entsprechende Entnahme aus dem Erneuerungsfonds für Werkzeuge ausgeglichen (Einnahmenrubrik V, (/).

Zu IX, a, l, b, l, g, k. Infolge starker Bautätigkeit in den letzten Monaten des Jahres 1920 erreichten die Anlagewerte auf Jahresende einen höhern Betrag, als im Zeitpunkte der Vorauschlagsaufstellung angenommen wurde. Dementsprechend erhöhen sich die vom Stand der Anlagewerte auf 1. Januar 1921, berechneten Zuweisungen an den Erneuerungsfonds.

285 Zu IX, a, 2. Die Eückvergütungen der Bahnen an die Kosten von Sicherungsmassnahmen an Telegraphenlinien werden voraufsichtlich die veranschlagte Summe um Fr. 2,500,000 überschreiten.

Diese Eückvergütungen werden dem Brneuerungsfonds zugewieser, weil dieser für den vorzeitigen Abbruch der den Bahnen entlang geführten Anlagen aufzukommen hat. Die Mehrausgabe für Zuweisung an den Erneuerungsfonds wird mithin durch eine gleich grosse Mehreinnahme ausgeglichen.

Zu X, b. Wie in der Begründung zum Voranschlag unter X, a bereits hervorgehoben ist, kann die Höhe der Abschreibungen jeweilen nur schätzungsweise bemessen werden. Das vom Abbruch der Anlagen längs der Bahnen herrührende Material war zu einem grossen Teil nicht wieder verwendbar und musste abgeschrieben werden. Die Ausgabe für Abschreibung von Material wird dem Erneuerungsfonds entnommen und ist somit in der Gewinn- und Verlustrechnung durch eine entsprechende Einnahme ausgeglichen.

Kapitalrechnung, A.. -Ä.nlag'elzoM.to.

Zu 1,1}, 2, c; II, a, 2, c; II, b, 2, c; II, c, 2, c. Gleiche Begründung wie au VI, a, 2, c; VI, b, 2, c; VII, a, 2, c; VII, b, 2, c; VII, c, 2, c der Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu II, a, l und 2, a. Das raschere Fortschreiten in der Elektrifikation der Bundesbahnen auf der Strecke Amsteg-Bellinzoiia-Chiaiso, im Wallis und der Ehätischen Bahnen bedingte die Neueinrichtung beziehungsweise Umänderung der in Frage kommenden Telegraphenbureaux für Parallelschaltungsbetrieb, in erster Linie der Bureaux Altdorf, Bellinzona, Lugano und Chiasso, ferner Chur, St. Moritz und Davos sowie sämtlicher in den Bereich der Elektrifikation fallenden Bureaux 3. Klasse. Bei dieser Gelegenheit wurde in Lugano zwecks wirtschaftlicher Gestaltung des telegraphischen Verkehrs ein gröss&rer Zentralumschalter aufgestellt, der die Zentralisierung des. Tessiner Verkehrs und dadurch eine bessere Ausnützung der kostspieligen la,ngen Leitungen mit der übrigen Schweiz ermöglicht.

Zu II, b, 2, a, und 2, b. Der bei Aufstellung des Voranschlages auf das allernotwendigste herabgesetzte Kredit erweist sich als zu klein, weil unvorhergesehenerweise verschiedene kleinere Zentralstationen II. Klasse verlegt werden mussten und in grössern Zentral-

286 Stationen Erweiterungsarbeiten ausgeführt wurden, um einen einwandfreien Telephonverkehr sicherzustellen.

Zu II, b, 3. Die Mehlausgabe von Fr. 10,000 ist bedingt durch die Erhöhung der Zollansätze von Fr. 12 auf Fr. 60 für Telegrapheriund Telephonapparate sowie durch die Einfuhrgebühr von Fr. 6 für 100 kg, die seit dem Monat Oktober in Kraft getreten sind.

Trotz der Kreditnachforderungen von Fr. 181,000 wird wegen Minderausgaben in den übrigen Unterrubriken dei- ursprüngliche Kredit der Eubrik II, b nicht überschritten werden.

B. MateriaHcoato.

Zu II, 3. Von dem Werkzeug, das von den Verwaltungsstellen als nicht mehr brauchbar zurückgesandt wurde, konnte in den Kreismagazinen ein bedeutend grösserer Teil instand gestellt werden, als bei Aufstellung des Voranschlages vorgesehen wurde.

Die für die Verwaltungsrechnung geforderten Kredite belaufen sich auf Fr. 10,288,517 Die politischen und wirtschaftlichen Probleme der Nachkriegszeit und namentlich auch diejenigen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krisis machen zahlreiche und zum Teil erhebliche Ausgaben notwendig, die bei der Aufstellung des Voranschlages und bei dei: Berechnungder Nachtragskreditbegehren, erste Folge, für das laufende Jahr nicht oder nicht im ganzen Umfange sich übersehen Hessen, die aber anderseits nicht verschoben werden durften. In solchen besonders dringlichen Fällen mussten, wie dies aus der Botschaft ersichtlich ist, durch Bundesratsbeschlüsse und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Bäte die erforderlichen Beträge bereits bewilligt werden, damit die Ausführung der betreffenden Arbeiten usw. innert nützlicher Frist ermöglicht wurde. Dazu kommen Begehren, denen besondere Bundesbeschlüsse zugrunde liegen. Nachstehend gestatten wir uns, auf einige Begehren von besonders grossem Umfang hinzuweisen : Verzinsung von Passivkapitalien Fr. 2,000,000 Unterstützung der Stiftung ;
Fr.

2,060,000

287

Übertrag Korrektion der ïrême bei Bulle. Bundesbeschluss vom 23. Juni 1921 Entwässerung der rechtsseitigen Eeussebene von Erstfeld bis zum Vierwaldstättersee. Bundesbeschluss vom 13. Oktober 1921 Institut für Haustierernährung in Zürich. Bundesbeschluss vom 22. Juni 1921 Bodenverbesserungen Teuerungszulagen (siehe Einleitung dieser Botschaft). Bundesbeschluss vom 28. Januar 1921 Von den übrigen Nachtragskrediten entfallen auf das Militärdepartement Fr. 3,817,415. Nach Abzug'der bereits oben berücksichtigten Teuerungszulagen sind hier für das Militärdepartement einzustellen Der Best von setzt sich zusammen aus vielen kleinern Posten.

Zu diesem Betrag von sind die Kredite der Eegiebetriebe zu zählen, soweit sie die Verwaltungsrechnung beeinflussen, nämlich : Eidgenössische Versuchs- und Untersuchungsanstalten . . . Fr.

15,800 Versuchsanstalt für Obst-, Weinund Gartenbau in Wädenswil » 1,400 Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne » 1,700 Hengsten- und Fohlendepot in Avenches » 300 Pofitverwaltung (Gewinn- und Verlustrechnung) » 2,280,000 Telegraphen- und Telephonverwaltung (Gewinn- nnd Verlustrechnung) » 3,884,100

Fr.

2,060,000

a

50,000

»

400,000

» »

30,000 2,000,000

»

182,756

» »

3,726,150 1,839,611

Fr. 10,288,517

» Gesamtsumme

6,183,300

Fr. 16,471,817

Die für Eegiebetriebe geforderten Kredite belaufen sich auf (Fr. 7,319,856 weniger Fr. 6,183,300) Fr. 1,136,556. Im Betrage

288 von Fr. 7,319,856 sind auch die Teuerungszulagen enthalten, die geniäss Bundesbeschluss vom 28. Januar 1921 zu entrichten sind und für die die Voranschlagskredite nicht ausreichen, nämlich Franken 2,000,507.

Es muss sodann noch bemerkt werden, dass sowohl bei den ·Nachtragskreditbegehren für die Verwaltungsrechnung als bei denjenigen für die Eegiebetriebe diesen Mehrausgaben zum Teil Minderausgaben ani andern Krediten oder auch Mehreinnahmen gegenüberstehen.

Genehmigen Hochachtung.

Sie die Versicherung

unserer

ausgezeichneten

Bern, den 9. Dezember 1921.

Im Namen des schveiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schnlthess.

Der Bundeskanzler: Steiger.

289

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1921 (zweite Folge).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 9. Der zember 1921, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1921 folgende Naehtragskredite bewilligt:

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung, I. Eidgenössische Anleihen.

C. Provisionen und Spesen auf der Tilgung und Verzinsung der Anleihen . . .

M. Verzinsung von Passivkapitalien

l'V.

50,000

Fr.

. 2,000,000 2,050,000

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

2. Taggelder und Reiseenlschädigtingen an die Mitglieder der Kommissionen . .

3 a. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Sekretäre 4 a. Bedienung 4 b. Garderobe-, Aufsiclits- u. Bewachungsdienst usw

61,000 10,900 1,300 200 73,400 Übertrag 2,123,400

290 Fr.

Übertrag

Fr.

2,123,400

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen . .

2 a. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer 3 o. Bedienung

10,000 800 1,000 11,800

D. Bundeskanzler 1. Personal.

b. Aushilfe

3,700

2. Material.

a. Schreibmaterial : 1. Bundesversammlung . .

. Post- und Telegraphengebühren f . Dienstkleidung . . . .

ff. Stenographisches Bulletin .

Fr.

(3,500 3,400 600 10,000 20,500 24,200

E. Bundesgericht.

I. Gerichtshof.

c. Ruhegehälter und Pensionen . . . .

8,625

II. Gerichtskanzlei.

a. Besoldung des gesamten Kanzleipersonals

700

III. Allgemeine Ausgaben.

a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse : 3. Postgebühren und VerFr.

schiedenes 2,400 (l. Auslagen für das Gebäude : 2. Heizung und Beleuchtung 1,200 3,600

12,92?> Übertrag 2,172,325

291 Fr.

Übertrag 2,172,325

F. Eidg. Versicherungsgericht.

II. Gerichtskanzlei.

a. Besoldungen des gesamten Fr.

Kanzleipersonals . . . .

3,577 b. Nichtständiges Personal . .

1,800 c. Teuerungszulagen . . .

2,656

Fr.

8,033 III. Allgemeine Ausgaben.

a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse : 3. Post-, Telegraph-und TeleFr.

phongebühren . . . .

1,600 d. Reiseauslagen an Richter und Kanzleibeamte . . . .

3,000 e. Unentgeltliche Verbeiständung, Sachverständige, Zeugen 25,000 29,600 37,633

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges.

1. Besoldung des Personals der Abteilung: b. Aushilfspersonal 14. Reisekosten der diplomatischen Vertreter 15. Besoldung des Personals der Gesandtschaften : Fr.

b. in Rom: Aushilfspersonal 1,600 c. in Wien : Ständiges Personal 4,085 f. in London: Aushilfspersonal 23,000 h. in Rio de Janeiro : Aushilfspersonal . . . .

4,330 Übertrag

3,300 20,000

33,015 56,315 2,209,958

292 Übertrag 18. Miete, Heizung, Beleuchtung und Bedienung der Gesandtschaftskanzleien .

22. Besoldung des Personals der Konsulate 23. Zulagen an das ständige Personal der Konsulate : Fr a . Ortszulagen . . . .

7,000 b. Familienzulagen . . .

2,270

Fr.

Fr.

56,315 2,209,958 50,000 90,000

9,270 25. Umzugskosten der Berufskonsuln und des Personals der Konsulate . . .

26. Reisekosten der Konsuln und des Personals der Konsulate 27. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt d e r Konsularkanzleien . . . .

28. Bureaubedürlnisse usw. der Konsulate 32. Beitrag an das internationale Bureau des Ständigen Schiedsgerichtshofes im Haag 35. Beitrag an das schweizerische Rote Kreuz zur Durchführung einer Hilfsaktion für Russland

20,000 15,000 30,000 40,000 87 100,000 410,672

II. Innerpolitische Abteilung.

l c. Teuerungszulagen 2. Bureaukosten

4,000 .

3,500 7,500

B. Departement des Innern.

I. Departementskanzlei.

l b. Teuerungszulagen

1,881

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

D. Eidg. Technische Hochschule.

I. Bearntungen : 5. Kanzleikosten : Fr.

a. Kanzlei- u. Druckkosten 10,000 Übertrag

10,000

1,881

2,628,130

293 Übertrag II. Verwaltung : 2. Reinigungskosten (Löhne u n d Material) . . . .

4. Beleuchtung u. elektrischer Strom für technische Z weck e 5. Wasserzinse 6. Mobiliar u. Einrichtungen : a. Unterhalt HI. Kosten des Lehrpersonals : 1. Professoren: a. Besoldungen und Ruhegehalte . · b. Entschädigung für besondere Leistungen . .

2. Hilfslehrer und Assistenten: a . Besoldungen . . . .

4. Entschädigungen für Prüfungen und für Expertisen zu den Maturitätsprüfungen der kant. Mittelschulen .

6. Entschädigungen für Exkursionen, Abordnungen, Umzugskosten usw. . .

8. Beitrag an die Witwen- und Waisenstiftung der Professoren IV. Unterrichtsmittel,Werkstätten, Laboratorien u.

Sammlungen : 2. Unterrichtsmittel aller Art für einzelne Fachschulen und Unterrichtsfächer . .

'10 a. Physikalische Laboratorien Ile. Sternwarte 17. Bibliothek 19. Maschinenlaboratorium .

Übertrag

Fr.

10,000

Fr.

1,881

Fr.

2,628,130

1,881

2,628,130

10,000 20,000 3,599 12,000

59,400 2,000 178,220

8,400 4,500 400

1,300 1,000 29 3,000 3,778 317,626

Übertrag E. Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule.

I. Besoldungen : 3. Ausserordentliche Aushilfe u n d Dienstreisen . . . .

II. Betrieb : 1 . Betriebskosten . . . .

2. Unterhalt 3. Bureau- und Druckkosten .

4. Verwaltung des Gebäudes .

Fr.

Fr.

1,881

2,628,130

1,881

2,628,130

Eidg.

Fr.

2,000 3,000 1,000 3,500 4,000 13,500

I. Forstliche Zentralanstalt., II. Betrieb : 7. Postgebühren und Frachtkosten

350

G. Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der Eidy. Technischen Hoehschule. Fr.

I. a. Besoldungen . . .

5,450 II. 4. Dienstreisen . . .

500 5,950 H. Meteorologische Zentralanstalt.

I. Besoldungen : 3. Teuerungszulagen . . .

II. Betrieb : 4. Druckkosten

235 4,300 4,535

J. Schweizerisches Landesmuseum.

IV. Museumsbetrieb : 4. Beleuchtung Übertrag

1,200

, Übertrag.

295 Kr.

Fr.

1,881

2,628,130

N. Verschiedenes.

22. Postwertzeichen an wohltätige Anstalten u. Vereine 24. Unterstützung der Stiftung ,,Schweizerische Volksbibliothek"

Fr6,000 60,000 66,000 409,161

III. Oberbauinspektorat.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke: 316. Korrektion der Trême bei Bulle 50,000 75. Entwässerung der rechtseitigen Reussebene von Erstfeld bis zum Vierwaldstättersee 400,000 450,000 IV. Direktion der eidg. Bauten. Fr.

II. Bureaukosten III. Reisekosten und Expertisen IV. Hochbauten : b. Umbau-u. Erweiterungsbauten : 1. Bundeshaus-Westbau; bauliche Änderungen im Tiefparterre 2. Anstalt für Prüfung von Baumaterialien, Zürich . .

3. Mannschaftskaserne i n Thun; Änderung der Heizanlage .

4. Verwaltungsgebäude der Arni eemagazine in Ostermundigen ; Umänderung der Kocheinrichtungen . . .

Übertrag Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. V.

7,000 4,000

6,900 3,100 51,000

1,300 62,300

861,042 2,628,130 22

296 Übertrag 5. Armeemagazine Göschenen ; Dachumdeckung . . . .

6. Flugplatz Dübendorf; Ausbesserung der Hangars. .

7. Zollhaus in Camedo. . .

8. Postgebäude in Sitten . .

9. Magazingebäude der Telephonverwaltung an der Ackerstrasse, Zürich 5 . .

Fr.

62,300

Fr.

Fr.

861,042 2,628,130

11,000 20,000 900 16,000 5,000 115,200

c. Neubauten : 1. Institut für Haustierernährung in Zürich, I. Rate .

2. Zollgebäude in Roggenburg ; Hausankauf 3. Ehemalige Sauttersche Lie- · genschaft in Kreuzungen ; Umbau und Landzukauf .

4. Zollgebäude in Stabio-Confine 5. Liegenschaft in Sauverny; Ankauf und Ausbau . .

30,000 19,000 .25,800 2,550 82,700 160,050

V. Strassen- und Wasserbauten : b. Wasserbauten: 1 . Unterhalt . . . . . .

2. Zollhaus Chancy II; Trinkwasserversorgung . . .

3. Waffenplatz Wallenstadt; ßrückenreparatur . . .

VI. Gebäudeversicherung .

VII. Mobiliaranschaffung u.

-unterhalt für die Zentralverwaltung : a. Mobiliaranschaffung .

Übertrag

4,000 5,500 1,000 10,500 45,000

27,000 861,042 2,628,130

297

VIII. Hausdienst usw. : 1. Hausdienst . . . . . . .

3. BeleuchtuDg

Übertrag Fr.

14,000 3,000

Fr.

861,042

Fr.

2,628,130

17,000 385,750 V. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen : 2. Reisekosten

2,000 1,248,792

. Jnstiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung.

6. Bureaukosten : d. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren . .

IV. Polizeiabteilung.

3. Polizei- und Transportwesen 4. Bureaukosten: b. Buchbinderarbeiten . .

c. Schreibmaterialien . .

d. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren . .

6. Zentralpolizeibureau: a. Besoldungen. 3. Aushilfe b . Bureaukosten . . . .

1,500

Fr.

40,000 500 3,200 2,500 28,800 11,600 86,600

V. Bundesanwaltschaft.

3. Verwaltungskosten : d. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren . .

VI. Versicherungsamt.

1 . a . Besoldungen . . . .

b. Teuerungszulagen . . .

2. Reisekosten

500 2,200 500 1,200 3,900 Übertrag

92,500 3,876,922

298 Übertrag

VII. Amt für geistiges Eigentum.

Fr.

3. Druck der Patentschriften ..

8. Postgebühren und Verschiedenes

26,000

Fr.

Fr.

92,500 3,876,922

5,500 31,500 124,000

D. Militärdepartement.

A. Venvaltungspersonal.

4. Abteilung für Kavallerie : c. Bureaukosten. . . .

Fr.

1,800

5. Abteilung für Artillerie: 6. Aushilfspersonal . . .

1,670

6. Abteilung für Genie: «. Bureau der Abteilung: 1. Besoldung der Beamten 3. Bureaukosten . . .

c. Teuerungszulagen . .

600 1,200 1,523

7. Abteilung für Sanität: a. Bureau der Abteilung : 2. Aushilfspersonal . .

b. Bureau der Militärversicherung : 2. Aushilfspersonal . .

4. Reisekosten . . .

5. Entschädigung an Ärzte und Spitäler . .

6. Kompetenzen der Pensionskommission . .

d. Teuerungszulagen . . .

800

105,000 7,500 9,000 6,000 89,500

8. Abteilung für Veterinärwesen : c. Bureaukosten . . . .

400

Übertrag

224,993

4,000,922

299 Übertrag 11. KriegsmaterialVerwaltung : d. Eidgen. Zeughäuser: 1. Besoldungen i a . Beamte . . . .

e. Waffenkontrolle :.

2. Taggelder und Reisekosten . . . . .

4. Bekleidungsentschädigungen . . . .

12. Verwaltung der Militär Justiz: b. Militärgerichte . ' . .

13. Entschädigung an die Kommandanten der Heereseinheiten : c. Reisekosten, Entschädigung für Equipement und persönliche Bedienung .

e. Rücktrittsgehalte . .

Fr.

224,993

Fr.

Fr.

4,000,922

2,700 5,000 1,300 12,000

35,000 30,000

310,993

S. Instruktionspersonal.

G. Unterricht.

Fr.

1. Aushebung 55,000 5. Vorunterricht: c. Beiträge an die Kadettenkorps 12,000 ----- G. Kavalleriepferde.

1.Ankauf 255,000 2. Kavallerie-Remontendepot : b. Pferdekompetenzen . .

400 e. Stallmiete 5,000 g. Beschläge 6,000 h. Tierarzneimittel und andere Veterinärkosten .

1,000 i. Unterhalt und Ergänzung d e s Inventars . . . .

4,000 l. Verschiedenes . . . . .

10,000 5. Pferdeinspektionen . . .

5,000 6. Pferderücknahmen . . .

120,000 · Übertrag

67,000

406,400 784,393 4,000,922

300

Übertrag H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Mililärvereine.

1. Beiträge an freiwillige Vereine : a. Schiess- und Tambourenvereine, Skikurs und Militärradfahrer . . . .

4 . Transportkosten . . . .

Fr.

72,000 15,000 :

87,000

J. Kriegsmaterial.

1.Unterhalt: a. Transportkosten L. Befestigungen: a. St. Gotthard : I. Verwaltung.

a. Festungsbureau : 6. Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung . . . .

III. Unterhalt.

b. Unterhalt der Bauten, Strassen, Exerzierplätze und des Materials,Transporte, Brieftaubenstationen usw.

b. St. Maurice.

I. Verwaltung.

a. Festungsbureau : 3. Bureaukosten . .

4. Reisekosten, Arbeiten und Rekognoszierungen der Organe des Festungsbureaus und des Kommandostabes . . . . . . .

Übertrag

Fr.

Fr.

784,393 4,000,922

110,000

1,500

12,300

100

1,000 14,900

981,393 4,000,922

301 Übertrag 5. Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung . . . .

c. Schiesskartenbureau : 3. Teuerungszulagen .

Fr.

14,900

Fr.

Fr.

981,393 4,000,922

700 240 15,840 4,500

N. Besoldungsnachgenüsse T. Militär versicherung.

L Leistungen für vorübergehenden Nachteil: Fr.

1. Kosten der Spitalpflege . 1,500,000 3 . Krankengeld . . . . 1,278,000

2,778,000 Y. Militärflugwesen.

1. Verwaltung: a . Besoldungen . . . .

c. Reisekosten 5. Allgemeiner Unterhalt: a. Auswärtige Ausbesserungen und Hilfeleistungen c . Verschiedenes . . . .

3,532 5,850 9^382 2,500 2,500 14,382

Z. Motorwagendienst.

1. Zen trai ver waltung : . Kosten der Mobilmachungsvorbereitungen .

1,000 2. Motorwagenpark : c. Miete, Unterhalt und Versicherung 18,000 3. Materialverwaltung: a. Aushilfspersonal . . .

4,300 23,300 3,817,415 Übertrag 7,818,337

302 Fr.

Übertrag 7,818,337 E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Finanzbureau.

a. Departementskanzlei : 4. Kommissionen und Experten, Reisekosten . .

5 . Bureaukosten . . . .

b. Liegenschaftsverwaltung: XII. Ankauf von Liegenschaften

Fr.

Fr.

9,000 800 40,000 49,800

B. Finanzkontrolle.

1. Besoldungen : Fr.

b. Aushilfe 2,995 2. Teuerungszulagen : b. Aushilfe . . '. . . .

3,146 4. Bureaukosten 600

6,741 C. Kassen- und Rechnungswesen.

4. Post-, Telegraphengebühren

und

Telephon.

5,000

D. Personelles und Versicherungskasse.

II. Versicherungskasse : l b. Teuerungszulagen . .

2. Bureauaushilfe . . .

4. Bureaukosten : b. Schreib- und Bureau- .

material c. Druck- u. Buchbinderkosten f. Verschiedenes . . .

Fr.

30,000 19,000 4,000 10,000 2,200 65,200 Übertrag

126,741 7,818,337

303

Fr.

Übertrag

Fr.

126,741 7,818,337

II. Statistisches Bureau. Fr.

l c. Teuerungszulagen . . .

5. Bureaukosten 8. Volkszählung : b. Bureaumaterial . . .

13,502 700 5,300 19,502

III. Amt für Mass und Gewicht.

H. Internationales Bureau für Mass und Gewicht in Sèvres

1,834

V. Zollverwaltung.

II. Reisekosten u. Expertisen : 2 . Expertisen . . . .

III. Bureaukosten : 3. Bureaubedürfnisse und Drucksachen : a. Bureaubedürfnisse .

6. Drucksachen . . .

VI. Verschiedenes : 2. Entschädigungen und Verschiedenes: b. Unterhalt von Mobiliar und Gerätschaften .

c. Geldverkehr . . .

e. Bussenanteil . . .

f. Unizugskosten und Verschiedenes . .

Fr.

2,200

18,200 120,000

8,100 1,000 36,000 8,500

194,000 342,077

F. Yolkswirtschaftsdepartement.

III. Gesundheitsamt. Fr.

l e. Teuerungszulagen . . .

3,303 2. Bureaukosten 700 5. Medizinal- und Maturitätsprüfungen 52,000 Übertrag

Fr.

56,003 56,003 8,160,414

304

Fr.

Fr.

56,003 8,160,414

Übertrag IV. Landwirtschaft. Fr.

2 . Bureaukosten . . . .

2,100 3. Stipendien 4,500 15. Bodenverbesserungen . . 2,000,000 2,006,600 V. Veterinäramt. Fr.

2 a . Druckkosten . . . .

3. Grenzärztlicher Dienst : e . Bureaukosten . . . .

13. Teuerungszulagen . . .

40,000 2,500 23,000 65,500 2,128,103 Verwaltungsrechnung 10,288,517

Regiebetriebe des Bandes.

II. Pferderegieanstalt.

1. Verwaltungskosten : Fr.

d. Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung . .

1,300 ff. Einlagen · des Bundes in die Versicherungskasse .

2,200 5. Inventaranschaffungen «.Verschiedenes

Fr.

Fr.

3,500 -- 10,000 13,500

III.

Eidg. Konstruktionswerkstätte Thun.

1. Konstruktionswerkstätte.

Fr.

B. Gewinn-u.Verlustrechnung: 1. Verwaltungskosten : d. Teuerungszulagen . .

700 e. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse 200 - --* Übertrag

900 900

13,500

305 Übertrag 2. Elektrizitätswerk Thun.

A. Betriebsrechnung : 1. Mobilien,Inventaranschaffungen 2. Betrieb: c. Teuerungszulagen . .

Fr.

900

Fr.

13,500

2,400 3,200 5,600 6,500

IV. Pulverfabrik Wimmis.

A. Betriebsrechnung.

1. Mobilien, Inventaranschaffungen V. Munitionsfabrik Thun.

A. Betriebsrechnung.

1. Mobilien, InventaranschafFr.

fungen 46,413 2. Fabrikation : a. Besoldungen und Löhne : 2. Übriges Personal . .

50,000 3. Teuerungszulagen . .

50,000

195,450

Fr.

146,413 B. Gewinn- und Verlustrechnung.

1. Verwaltungskosten : c. Reisekosten

500 146,913

VI. Munitionsfabrik Altdorf.

A. Betriebsrechnung.

1. Mobilien, InventaranschafFr.

fungen 89,477 2. Fabrikation : «. Besoldung und Löhne 3.Teuerungszulagen . .

120,000 209,477 B. Gewinn- und Verlustrechnung.

l. Verwaltungskosten : e. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse

. 300 '· Übertrag

209,777 572,140

306

Übertrag VII. Waffenfabrik Bern.

A. Betriebsrechnung.

2. Fabrikation : Fr.

b. Besoldungen und Löhne : 2. Übriges Personal , .

70,000 3. Teuerungszulagen .· .

125,000

Fr.

572,140

Fr.

195,000 B. Gewinn- und Verlustrechnung.

1. Verwaltungskosten : Fr.

b . Bureaukosten . . . .

500 c . Reisekosten . . . .

500 c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse .

200 1,200

196,200 VIII. Münzstätte.

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

1. Verwaltungskosten : b. Teuerungszulagen c. Versicherungskasse

207 609 816

IX. Eidg. Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

2. Bureaukosten und Drucksachen . . .

2,800 4. Betriebskosten 13,000 15,800 X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

1. c. Teuerungszulagen XI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne.

5 a. Reisekosten

1,400 .

1,700

XII. Hengsten- und Fohlendepot in Avenches.

2. Betriebskosten : d. Huf beschläge Übertrag

300 788,356

307

Fr.

Übertrag

788,356

XIII. Postverwaltung.

Gewinn- und Verlustrechnung.

I. Besoldungen und Entschädigungen : 0. Personal für den KraftFr.

wagendienst. . . .

100,000 r. Besoldungsnachgenüsse 90,000

Fr.

190,000 I bis . Teuerungszulagen 1,700,000 II. Verzinsung der Kapitalien, Liegenschaften und Postcheckgelder, Mietzinse: e. Mietzinse für Diensträume . .

50,000 VII. Vergütungen an Eisenbahnen, Dampfschiffe usw. : b. Postbeförderung auf Nebenbahnen, Dampfschiffen usw 290,000 IX. Abrechnungen mit dem Ausland: b. Wertbriefe und Wertschachteln .

10,000 XL Haftpflicht, Versicherung und Verschiedenes : c. Schadenersatz und Unkosten . .

40,000 2,280,000 XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Gewinn- und Verlustrechnung.

VI. Unterhalt und Erneuerung der Telegraphen- und Telephonlinienanlagen : a. Telegraphenlinien : Fr.

1. Materialkosten . . .

35,000 2 c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse : · l.gemäss Art. 45, Buchstabe a, der Statuten 500 2. gemässArt.45, Buchstabe b, der Statuten 900 b. Telephonlinien : 1. Materialkosten . . .

80,000 Übertrag

llß,400

3,068,35(>

308

Übertrag 2 c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse : 1. gemäss Art.45, Buchstabe a, der Statuten 2. gemäss Art.45, Buchstabe b, der Statuten

Fr.

116,400

Fr.

Fr.

3,068,356

50,000

15,000 -- VII. Unterhalt und Erneuerung der Apparate und Einrichtungen der Telegraphenbureaux, der Telephonzentralen und der Abonnentenstationeu : a. Telegraphenbureaux : 2 c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse : 2. gemäss Art.45, BuchFr.

stabe b, der Statuten 1,000 b. Telephonbureaux : l. Materialkosten und Apparate 80,000 2 c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse : 1. gemäss Art.45, Buchstabe a, der Statuten 15,000 2. gemäss Art.45, Buchstabe b, der Statuten 8,000 c. Abonnentenstationen : 1. Materialkosten und Apparate 380,000 2 c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse: · 1. gemäss Art.45, Buchstabe a, der Statuten 45,000 2. gemäss Art.45, Buchstabe b, der Statuten 18,000

181,400

547,000 Übertrag

728,400 3,068,356

30»

Übertrag VIII. Werkzeuge, Fahrräder und Motorwagen : a. Werkzeuge : 2. Ersatz von verbrauchtem Werkzeug IX. Zu Weisungen an den Erneuerungsfonds: a. Für Telegraphenlinien : Fr.

1. Ordentliche Zuweisungen . . . .

30,500 2. Rückvergütung der Bahnen an die Kosten von Sicherungsmassnahmen. . . 2,500,000 b. Für Telephonlinien : 1. Ordentliche Zuweisungen . . . .

239,700 g. Für Werkzeuge . .

41,800 Je. Für Materialvorräte .

13,700

Fr.

728,400

Fr.

3,068,356

30,000

2,825,700 X. Abschreibungen : b. Abschreibungen von Material .

.

300,000 3,884,100»

Kapitalrechnung.

A. Anlagekonto.

1. Linienbau.

b. Telephonlinien : 2c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse : 2. gemäss Art. 45, Buchstabe b, der Statuten II. Einrichtung von Telegraphenbureaux, Telephonzentralstationen und Abonnentenstationen.

a. Telegraphenbureaux : Fr.

1. Apparate und Materialkosten 155,000 2 0 . Arbeitslöhne . . . .

6,000 Übertrag

161,000

10,000

10,000 6,952,45&

aio Übertrag c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse : 1. gemäss Art. 45, Buchstabe a, der Statuten 2. gemäss Art. 45, Buchstabe 6, der Statuten o. Telephonzentralstationen : 2 a . Arbeitslöhne . . . .

b. Teuerungszulagen , .

c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse : 1. gemäss Art. 45, Buchstabe a, der Statuteu 2. gemäss Art. 45, Buchstabe 6, der Statuten 3. Transportkosten und Verschiedenes c. Abonnentenstationen : 3 c. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse : 1. gemäss Art. 45, Buchstabe a, der Statuten 2. gemäss Art. 45, Buchstabe 6, der Statuten

Fr.

161,000

Fr.

Fr.

10,000 6,952,456

1,700 700 150,000 10,000

8,000 3,000 10,000

7,000 4,500 355,900

B. Matcriallconlo.

II. Wiederverwendetes Altmaterial : 3. Werkzeug

1,500 __367,400 Regiebetriebe des Bucides 7,319,856

Zusammenstellung.

Verwaltungsrechnung (einschliesslich die Kredite der FrRegieanstalten, soweit sie die Verwaltungsrechuung beeinflussen, nämlich der landwirtschaftlichen Regiebetriebe und der Post- und Telegraphenverwaltung) 16,471,817 Regiebetriebe (Fr. 7,319,856 weniger Fr. 6,183,300 in der Gesamtsumme der Verwaltungrechnung inbegriffen) " 1,136,556

Kapitalrechnung

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1921 (zweite Folge). (Vom 9. Dezember 1921.)

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1921

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5

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50

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14.12.1921

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215-310

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