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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 1. Juni 1921.)

Die deutsche Reichsregierung hat dem zum schweizerischen Honorar-Konsul in Düsseldorf ernannten Herrn Dr. Wilhelm Dunkel, von Bubendorf, das Exequatur erteilt.

(Vom 2. Juni 1921.)

Am 27. Mai 1921 hat der Geschäftsträger von Griechenland in Bern dem Vorsteher des Politischen Departements das Ratifikationsinstrument von Griechenland überreicht zu der in Genf am 6. Juli 1906 abgeschlossenen internationalen Übereinkunft zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde.

(Vom 3. Juni 1921.)

Der Bundesrat hat über die Behandlung von Gesuchen um die Bewilligung zur Ausfuhr elektrischer Energie folgende Beschlüsse grundsätzlicher Natur gefasst: 1. Mit den Gesuchen um Bewilligung zur Ausfuhr elektrischer Energie sind jeweilen auch die Stromlieferungsverträge einzureichen, oder, falls solche noch nicht bestehen, sind mindestens diejenigen Lieferungsbedingungen bekanntzugeben, welche für die Beurteilung des Gesuches in wirtschaftlicher Hinsicht notwendig sind.

2. Auf begründetes Gesuch hin werden Interessenten die wichtigsten Lieferungsbedingungen vom Amt für Wasserwirtschaft bekanntgegeben.

3. Den Gesuchen ist ein genereller Plan der Übertragungsleitungen, sowie ein Plan der Messeinrichtungen beizulegen.

4. Der Termin zur Anmeldung von Strom bedarf oder zur Geltondmachung einer Einsprache gegen das betreffende Ausfuhrgesuch beträgt drei Monate, vom Datum der ersten Veröffentlichung im Bundesblatt und im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet.

In Anbetracht der verfügbaren Energiemengen und mit Rücksicht auf den Umstand, dass durch die im Bau befindlichen Wasserkraftanlagen weitere Mengen Sommerenergie verfügbar werden, hat der Bundesrat über einige Gesuche um Bewilligung zur Ausfuhr elektrischer-Energie folgende Beschlüsse gefasst;

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1. Gesuch l der Schweiz. Kraftübertragung A.-G., in Bern.

(Vgl. Ausschreibung im Bundesblatt Nr. 6 und 7 vom 9. und 16. Februar 1921.

Vgl. auch die Veröffentlichung eines Gesuches der Bernischen Kraftwerke, Bundesblatt Nr. 19 und 20 vom 11. und 18. Mai 1921.)

Energiemenge: maximal 13,500 kW Sommerenergie aus den Anlagen der Bernischen Kraftwerke.

Lieferungszeit : vom l. April bis 30. September, bei günstigen Wasserständen auch in den Monaten März, Oktober und November.

Bezüger: ,,Forces Motrices du Haut-Rhin S. A.a in Mülhausen und ,,Electricité de Strasbourg S. A.a in Strassburg.

Dauer : 20 Jahre.

Bundesratsbeschluss : Der Bundesrat hat die Ausfuhr von maximal 6000 kW bis 31. Dezember 1939 bewilligt. 7500 kW bleiben für den Inlandsbedarf reserviert. Bei günstigen Wasserverhältnissen und bei gedecktem Inlandbedarf kann das Departement des Innern auf Ansuchen hin die Lieferung in den Monaten März, Oktober und November bis auf eine ihm angezeigt erscheinende Quote bewilligen. In der Zeit vom 1. Dezember bis Ende Februar hat eine Lieferung unter allen Umständen zu unterbleiben.

Vorgängig der endgültigen Bewilligung hat der Bundesrat am 20. Mai 1921 der Schweiz. Kraftübertragung A.-G provisorisch gestattet, 4000 kW Sommerenergie auszuführen, unter der Bedingung, dass diese provisorische Bewilligung jederzeit ohne Entschädigung zurückgezogen werden könne und mit der Erteilung der definitiven Bewilligung ohne weiteres dahinfalle.

2. Gesuch II der Schweiz. Kraftübertragung A.-G., in Bern.

(Vgl. Ausschreibung im Bundesblatt Nr. 6 und 7 vom 9. und 16. Februar 1921.)

Energiemenge: maximal 12,000 kW Sommerenergic aus dem Sammelnetz der Gesellschaft.

Liefenmgszeit : 1. April bis 30. September.

Bezüger: ,,Société d'Electricité" in. Nancy.

Dauer: 15 Jahre.

Die Schweizerische Kraftübertragung hat sich verpflichtet, 10,000 kW Jahresenergie aus dem Kraftwerk Amsteg für 4--6 Jahre dem Inlandbedarf zur Verfügung zu stellen. Der Preis für die Abgabe im Sommer ist den Bundesbehörden verbindlich mitgeteilt worden. Er wird Interessenten durch die Gesellschaft auf

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Anfrage hin bekanntgegeben ; auf Wunsch werden die Preise auch durch das eidg. Amt für Wasserwirtschaft Interessenten mitgeteilt. Die Nordostschweizerischen Kraftwerke teilen ihrerseits mit, dass sie über 5000 kW Nachtkraft verfügen, für die im Inland kein Absatz zu finden sei.

Bundesratsbeschlttss : Der Bundesrat hat dem Gesuche entsprochen.

Vorgängig der endgültigen Bewilligung hat der Bundesrat am 20. Mai 1921 der Schweiz. Kraftübertragung A.-G. provisorisch gestattet, 4000 kW Sommerenergie auszuführen, unter der Bedingung, dass diese provisorische Bewilligung jederzeit ohne Entschädigung zurückgezogen werden könne und mit der Erteilung der definitiven Bewilligung ohne weiteres dahinfalle.

3. Gesuche der A.-G. ,,Motor" in Baden.

(Vgl. Bnmicsblatt Nr. 5 vom 2. Februar 1921.)

a. Die A.-G. ,,Motor"1 in Baden besitzt laut Bewilligung Nr. 21 die Erlaubnis für die Ausfuhr von 11,040 kW an die Gesellschaften ,,Houillères de Ronchampu in Ronchamp und ,,Société Lorraine d'Electricité" in Nancy. Sie wünscht die Bewilligung folgendermassen zu erweitern : Energiemenge: um 5000 kW.

Lieferungszeii: Die Lieferung hat während der Sommermonate zu erfolgen. In der übrigen Zeit bei Wasserständen in der Aare bei Aarburg von 4,4 m und darüber.

b. Ferner stellte die ,,Motor" A.-G. das Gesuch, bis zum 30. September 1921 nicht bloss 5000, sondern provisorisch (gemäss Art. 4 der Verordnung betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland vom 1. Mai 1918) 9500 kW an die beiden genannten französischen Gesellschaften ausführen zu können. Die Gesellschaft erklärte sich bereit, im Falle der Erlaubnis sofort auf die Bewilligung Nr. 36 zu verzichten, wonach sie berechtigt ist, bis 31. Juli 1921 12,000 kW an die A.-G. Lonza in Waldshut auszuführen.

Bimdesratsbeschluss : Zu a: Der Bundesrat erteilte der ,,Motor" A.-G. die definitivo Bewilligung, bis 31. Dezember 1936 5000 kW an die ,,Société Lorraine d'Electricité" in Nancy auszuführen in der Zeit vom 16. März bis 15. Oktober jedes Jahres. Bei günstigen Wasser-

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Verhältnissen und bei gedecktem Inlandbedarf kann das Departement des Innern auf Ansuchen hin eine Lieferung einer ihm zulässig erscheinenden Teilquote in der Zeit vom 15. Februar bis 15. März und 16. Oktober bis 15. November bewilligen.

Zu b : Bis zum 30. September 1921 wird der A.-G. ,,Motor" provisorisch die Bewilligung erteilt, nicht bloss 5000, sondern 9500 kW Energie auszuführen unter der Bedingung, dass die Bewilligung Nr. 36 für die Ausfuhr von 12,000 kW nach Waldshut sofort dahinfällt. Diese Bewilligung kann jederzeit ohne Entschädigung zurückgezogen werden.

(Vom 6. Juni 1921.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Aargau an die zu Fr. 54,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Feldweges ,,Burgler-Neulig" in der Gemeinde Hellikon 25 %, höchstens Fr. 13,500 ; 2. dem Kanton Wal l i s an die zu Fr. 192,000 veranschlagten Kosten für Uferschutzarbeiten an der Visp bei Saas, Gemeinden Grund und Almagell, 40 %, höchstens Fr. 76,800.

"Wahlen» (Vom 6. Juni 1921.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vorstand des Hauptzollamtes Basel B. B.-Frachtgut : Froidevaux, Henri, von Muriaux, Vorstand des Hauptzollamtes Basel B. B.Eilgut.

Vorstand am Hauptzollamt Rorschach: Gagg, Emil, von Kreuzungen, Kontrolleur am Hauptzollamt St. Gallen.

Kontrolleur am Hauptzollamt Rorschach: Sehleiniger, Franz, von Klingnau, Kontrollgehilfe in Rorschach.

Revisor der Zollkreisdirektion Chur: Vinzens, Peter, von Truns, Re visionsgehilfe.

Kontrollgehilfe am Hauptzollamt St. Gallen: Staub, Johann, von Sevelen, Gehilfe I. Klasse am Hauptzollamt Rorschach.

Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Schaffhausen-Bahnhof : Farner, Alfred, von Ober-Stammheim, Gehilfe I. Klasse am genannten Zollamt.

449 Einnehmer am Hauptzollamt Genf-Eaux-Vives : Mouchet, Alph., von Genf, Kontrolleur beim genannten Zollamt.

Einnehmer am Hauptzollamt Bouveret : Dessibourg, César, von St. Aubin, Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Pruntrut.

Einnehmer am Hauptzollamt Crassier : Descombaz, Marc, von Lutry, Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Vallorbe-gare.

Einnehmer am Hauptzollamt Perly: Turian, Charles, von PetitSacconnex, Gehilfe I. Klasse am Zollamt Moillesulaz.

Einnehmer am Nebenzollamt Boncourt-route : Hublard, Aug., von Courgenay, Aufseher am genannten Zollamt.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössische Technische Hochschule.

Der schweizerische Schulrat hat nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom erteilt: Als Ingenieur-Chemiker.

Binkert, August, von Littau (Luzern).

Deringer, Hans, von Oberstammheim (Zürich).

Felix, Friedrich, von Parpan (Graubünden).

Hafner, Walter, von Zürich.

Kappeier, Marcus, von Klingnau (Aargau).

Leuzinger, .Peter, von Chur (Graubünden).

Lüthy, Max, von Schottland (Aargau).

Oberlin, Max, von Solothurn.

Oschwald, Franz, von Schaff hausen.

Rheiner, Alfred, von St. Gallen.

Rösli, Armin, von Pfaffnau (Luzern).

Schalch, Jacques, von Schaffhausen.

Scherb, Ernst, von Frauenfeld (Thurgau).

Wüest, Fritz, von Grosswangen (Luzern).

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