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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zu den Rechnungen und Bilanzen der Kriegsorganisationen für die Lebensmittelversorgung der Zivilbevölkerung. 1914 bis 1918.

(Vom 29. März 1921.)

I.

Die Massnahmen des Bundes zur Sicherung der Lebensmittelversorgung während des Krieges und seither stützen sich auf den Bundesbeschluss vom 3. August 1914 betreffend Massnahmen zum Schütze des Landes und zur A u f r e c h t e r h a l t u n g der N e u t r a l i t ä t . Infolge der ausgesprochenen Abhängigkeit unseres Landes vom Weltmarkte waren diese Massnahmen teilweise sehr einschneidend und stiessen auf mannigfache Schwierigkeiten. Die Tätigkeit zur Sicherung der Landesversorgung hatte sich naturgemäss hauptsächlich zu erstrecken auf die Beschränkung der Ausfuhr, die Hebung der Inlandsproduktion und die Förderung des Importes von notwendigen Lebensmitteln. Dabei war der Bundesrat bestrebt, das Schweizervolk und seine Wirtschaftsverbände zur wirksamen Mitarbeit heranzuziehen und die Anordnungen, soweit tunlich, im Anschlüsse an die Einrichtungen für die Armeeverpflegung zu treffen.

Nur wenige wirtschaftliche Organisationen konnten solche Aufgaben ohne weiteres übernehmen. Die meisten dieser Organisationen mussten den neuen Aufgaben angepasst oder erst geschaffen werden. Neben den kantonalen und kommunalen Behörden haben folgende Organisationen bei der Sicherung der Lebensmittelversorgung des Landes besonders mitgearbeitet : für

Milch und Milcherzeugnisse: Der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten, mit seinen regionalen Unterverbänden, die Genossenschaft schweizerischer Käsehandelsfirmen, Milchindustrie und Milchhandel;

Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. III.

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für die Fleischversorguug und die D u r c h f ü h r u n g de» Zuchtviehexportes: Das schweizerische Bauernsekretariat, die landwirtschaftlichen Kantonalvereine und Genossensehaftsverbände, die Kommission schweizerischer Viehzuchtverbände ; für die Obstversorgung: Landwirtschaftliche Genossenschaftsverbände, Verband schweizerischer Obstverwertungsund Obsthandelsfirmen ; für die K a r t o f f e l v e r s o r g u n g : Landwirtschaftliche Genossenschaftsverbände, Kartoffelhandel; für den Lebensmittelimport: Die vier Lebensmittelsyndikateder S. S. S.

Für die Durchführung verschiedener Massnahmen musste der Bund naturgemäss die Funktionen von Zentralstellen, auf einzelnen Gebieten sogar notgedrungen den Import auf eigene Bechnung, übernehmen. Diese Aufgaben wurden in der Hauptsache dem Volkswirtschafts- und dem Militärdepartement übertragen, die sie zunächst dem bereits bestehenden ordentlichen Verwaltungsapparat einzugliedern suchten. Das Militärdepartement übernahm von Anfang an den Getreideimport und errichtete zu diesem Zwecke beim Oberkriegskommissariat das eidgenössische Bureau für Getreideversorgung (Brotamt), dem später noch das Lebensmittelbureau für Z i v i l b e v ö l k e r u n g (Monopolwaren) folgte.

Das Volkswirtschaftsdepartement übertrug die Durchführung der die Lebensmittelversorgung betreffenden Aufgaben in der Hauptsache seiner Abteilung für L a n d w i r t s c h a f t . Mit zunehmendem Geschäftsumfang wurden auch bei der Abteilung für Landwirtschaft nach und nach besondere Verwaltungssektionen geschaffen, die aber unter der Oberleitung des Vorstehers der Landwirtschaftsabteilung verblieben. Es sind dies die eidgenössische Zentralstelle für K a r t o f f e l v e r s o r g u n g , der Dienst für l a n d w i r t s c h a f t l i c h e H i l f s s t o f f e und das eidgenössische Milchamt. In einem spätem Zeitpunkte errichtete das Volkswirtschaftsdepartement beim eidgenössischen Veterinäramt das Bureau für Viehverkehr.

Als selbständige, dem Volkswirtschaftsdepartement direkt unterstellte kriegswirtschaftliche Organisationen wurden errichtet: dasBureau für Schlachtviehimport, die Warenabteilung, die eidgenössische Anstalt für Schlachtviehversorgung,, die eidgenössische Fettzentrale und das eidgenössische Fürsorgeamt.

Die Massnabmen des Bundes bezweckten nicht nur die Sicherung der Landesversorgung durch Ausfuhrbeschränkungen, Förderung;

349 der Lebensmittelproduktion, Lebensmittelimport und Anlage von Vorräten an haltbaren Lebensmitteln, sondern es sollten auch Missbräuche im Verkehr mit Lebensmitteln nach Möglichkeit bekämpft, eine gleichmässige Verteilung der wichtigsten Lebensmittel bewerkstelligt und eine ungebührliche, für das Volk unerträgliche Steigerung der Kosten der Lebenshaltung verhindert werden. Dieses Programm führte u. a. auch zur Förderung der Lebensmittelproduktion durch Belehrung, Subventionen, Beschaffung und Verbilligung von Produktionsmitteln (Saatgut, Dünger, Pflanzland, Kraftfuttermittel), zu Vorschriften über Zwangsanbau (Getreide, Kartoffeln, Gemüse), zur allgemeinen Beschlagnahme einzelner Lebensmittel (Getreide, Kartoffeln, Milch und Milcherzeugnisse), zur Abgabe von Lebensrnitteln unter den Gestehungskosten des Bundes (Monopolwaren), zu besondern Verbilligungs- und Fürsorgemassnahmen (Milch, Brot, Kartoffeln, Monopolwaren) und zur Eationierung der wichtigsten Lebensmittel (Brot, Mehl, Teigwaren, Kartoffeln, Beis, Zucker, Milch, Butter, Käse, Speisefette und Speiseöle). Besonders die Vorschriften über Zwangsanbau und Eationierung von Lebensmitteln wurden in Verbindung mit den kantonalen und kommunalen Behörden durchgeführt.

Hauptsächlich zur Entlastung des Volkswirtschafts- und des Militärdepartementes und zur Vereinheitlichung aller Massnahmen für die Lebensmittelversorgung des Landes wurde durch Bundesratsbeschluss vom 13. September 1918 das eidgenössische Ern ä h r u n g s a m t errichtet. Dieser Beschluss umschreibt dessen Aufgaben und Stellung wie folgt: «Art. 1. Zur Besorgung der Geschäfte, die sich auf die Volksernährung,' die Futtermittelbeschaffung, ferner die Warenverteilung, die Preisfestsetzung und die Bekämpfung des Wuchers mit Nahrungsmitteln und Futtermitteln beziehen, wird ein dem Bundesrat in seiner Gesamtheit unterstelltes eidgenössisches Ernährungsamt errichtet.

Dem Ernährungsamt können auch andere mit diesem Zwecke im Zusammenhang stehende Aufgaben übertragen werden.

Die Bereitstellung der für die Landesverteidigung zu reservierenden Lebens- und Futtermittel wird durch das Militärdepartement angeordnet.» Organisatorisch brachte die Errichtung des Ernährungsamtes, abgesehen von der Schaffung des der Direktion beigegebenen Generalsekretariates, keine durchgreifenden Änderungen.. Die beim Volkswirtschafts- und Militärdepartement bereits bestehenden und den Departementsvorstehern direkt unterstellten Kriegsabteilungen konn-

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ten ohne weiteres an das Ernährungsamt übergehen. Soweit dies nicht der Fall war, mussten zunächst die Tätigkeitsgebiete abgegrenzt und danach die Warenvorräte und das Personal ausgeschieden und der Direktion des Ernährungsamtes unterstellt werden. Dem Ernährungsamt wurde sodann die vom Bundesrat gewählte eidgenössische Ernährungskommission beigegeben.

Verschiedene kriegswirtschaftliche Ämter waren bei ihrer Schaffung naturgemäss von einem Tag auf den andern eingerichtet und in Tätigkeit gesetzt worden. Einheitliche Vorschriften über die Anlage und die Kontrolle des Kechnungswesens und der Buchhaltung für die verschiedenen kaufmännischen Handelsbetriebe grössten Stils bestanden nicht. So kam es, dass die Buchhaltung nicht auf ganzer Linie nach dem gleichen System eingerichtet wurde. Die Leiter und Buchhalter der einzelnen Abteilungen, die zum grösseren Teil aus dem privaten und genossenschaftlichen Kaufmannsstande herbeigeholt wurden, richteten die Bechnungsführung, im Einvernehmen mit der Direktion des eidgenössischen Kassen- und Rechnungswesens, nach Massgabe ihrer bisherigen Erfahrungen und in Anpassung an die Eigenheiten der einzelnen Betriebe ein. Die üblichen Rechnungsabschlüsse wurden auch regelmässig erstellt, aber die Kevision aller Einzelheiten der teilweise sehr umfangreichen Buchhaltung blieb im Rückstände. Um diesen Mangel zu beheben, wurde, im Einvernehmen mit dem Finanzdepartement und der Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte, anfangs April 1918 im Volkswirtschaftsdepartement ein eigenes Revisionsbureau geschaffen, das Rechnungswesen und Buchhaltung aller kriegswirtschaftlichen Einrichtungen des Departements erstinstanzlich zu revidieren hatte.

Das Revisionsbureau hatte seine Arbeit aber kaum recht begonnen, als am 13. September 1918 das eidgenössische Ernährungsamt errichtet wurde. Ein Teil der Beamten des Revisionsbureaus des Volkswirtschaf tsdepartementes ging nunmehr an das Ernährungsamt über, für das ebenfalls ein eigenes Revisionsbureau eingerichtet wurde.

Dieses stellte sich zunächst die Aufgabe, die neuen Rechnungen der bestehenden Abteilungen des Eruährungsamtes ohne Verzug und fortlaufend zu revidieren. Die Revision der frühern Jahresrechnungen und des dazugehörenden, sehr umfangreichen Materials sollte zwar parallel erfolgen, musste aber doch den laufenden Geschäften
nachgestellt werden. Sie verzögerte sich auch infolge der durch die Oberrevision (Finanzkontrolle) nachträglich geforderten Monatsrechnungen, die bis zum Zeitpunkt der Einführung einer erstinstanzlichen Revisionsstelle von keiner der Warenabteilungen angefertigt worden sind. Die Forderung der Finanzkontrolle stützte sich auf Art. 67 und ff. des Réglementes über die Organisation der

351 Finanzverwaltung und die Einrichtung und Führung des eidgenössischen Kassen- und Eechnungswesens vom 19. Hornung 1877, welche sich wohl für die Buchhaltungen der ordentlichen Verwaltung, sowie einzelner ausserordentlicher Abteilungen (Massnahmen) als zweckmässig und praktisch erwiesen haben, hingegen für die Warengeschäfte, bei welchen die Abwicklung eines Geschäftes sich oft monatelang hinzieht und wo Ketten- und Kommissionsgeschäfte, ferner Verrechnungen in Konto-Korrent tägliche Erscheinungen sind, keine praktische Anwendung finden konnten. Die Aufstellung dieser Monatsrechnungen hätte besonders in bezug auf die Belegung grosse Schwierigkeiten bereitet und überdies die Einstellung von weiterem Personal erfordert. Die erstinstanzliche Eevision wurde dann in Angriff genommen durch Prüfung der Bücher anhand der Unterlagen und ist zurzeit noch nicht bei sämtlichen Abteilungen zum Abschluss gelangt.

Die Eevision hat, von kleineren Irrtümern abgesehen, für die Bechmingsabschlüsse der früheren Jahrgänge keine wesentlichen Fehler oder grosse Abweichungen ergeben, so dass, um eine weitere Verzögerung der Vorlage an die eidgenössischen Bäte zu vermeiden, die Zusammenstellung der Eechnungen pro 1914--1918 erfolgt ist, bevor sie in vollem Umfange auch die Oberrevision des eidgenössischen Finanzdepartementes passiert hatten. Über die bisher festgestellten Differenzen und Mängel geben die Eevisionsprotokolle Auskunft.

Die Bechnung des Ernährungsamtes pro 1919 ist abgeschlossen und diejenige pro 1920 ist dem Abschlüsse nahe; sie werden den eidgenössischen Bäten in nächster Zeit ebenfalls zur Behandlung zugehen können.

Die hier vorgelegten Eechnungen sind in zwei Gruppen ausgeschieden. Die W a r e n a b t e i l u n g e n umfassen die Verwaltungszweige mit Handelsbetrieben (An- und Verkauf von Waren). Die M a s s n a h m e n - A b t e i l u n g e n enthalten die Verwaltungszweige, die in der Eegel keine eigenen Handelsgeschäfte betrieben, sondern sich mit andern Aufgaben der Lebensmittelversorgung beschäftigten (Subventionen zur Förderung der Inlandsproduktion, Ausfuhrkontrolle, Überwachung der Produktion und des Handels, Fürsorgemassnahmen, Bationierung der Lebensmittel). Verschiedene Ab-teilungen erscheinen deshalb, ihrer Tätigkeit entsprechend, in beiden,1 Gruppen, weil getrennte Bechnungen geführt werden mussten, Die Jahresrechnungen der Warenabteilungen wurden ergänzt durch die entsprechenden Bilanzen.

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II.

Über die einzelnen Abteilungen und ihr Rechnungswesen sollen die nachfolgenden Mitteilungen kurz orientieren und als Erläuterungen dienen: Eidgenössisches Bureau für Getreideversorgung (Eidgenössisches Brotamt). Anfangs August 1914 wurde das Bureau für Getreideversorgung eingesetzt und als Unterabteilung dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat beigegeben, da dieses ohnehin die Kriegsgetreidevorräte verwaltete. Die erste Aufgabe des Bureaus für Getreideversorgung war die Übernahme und die Einfuhr der im Auslande liegenden Getreidevorräte schweizerischer Importeure (Handel und Mühlen). Es hatte im weitern durch neue Getreideankäufe die Getreidevorräte des Landes zu ergänzen und das vorhandene .Getreide zweckmässig an die Mühlen zuzuteilen. Daneben konnte auch der Privathandel Getreide importieren, der jedoch angesichts der bestehenden Schwierigkeiten nicht zur Entwicklung kam. Erst durch Bundesratsbeschluss vom 9. Januar 1915 über die E i n f u h r von Getreide, Mehl und Futtermitteln durch den Bund wurde das Einfuhrmonopol für Brotgetreide und gleichzeitig auch für Kraftfuttermittel geschaffen. Es wurden infolge der Blockade Massnahmen notwendig, um bei den Entente-Staaten die geforderten Garantien zu bieten, dass das importierte Getreide nur für die Inlandsversorgung Verwendung finde. Der importierte Hafer wurde vom Getreidebureau zu Einstandspreisen dem Oberkriegskommissariat überwiesen, das die Abgabe an die Armee und an Private besorgte. Die übrigen Kraftfuttermittel wurden, soweit solche überhaupt beschafft werden konnten, direkt an den Grosshandel, namentlich an die landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände, abgegeben. Das Getreidebureau besorgte überdies, wie sich aus den vorliegenden Eechnungen ergibt, auf Wunsch von Interessentenkreisen auch die Einfuhr von verwandten Waren, wie Spezialgerste und Malz für die Industrie.

Die mit den Vorschriften über die Brotversorgung verbundenen mannigfachen Kontrollmassnahmen in den Mühlen und Bäckereien wurden von Organen des Oberkriegskommissariates ausgeübt. Neue Aufgaben brachten sodann die Vorschriften über die Beschlagnahme der inländischen Getreideernte und die zwangsweise Ausdehnung des inländischen Getreidebaues, gemäss den Bundesratsbeschlüssen vom 2. und 21. August und 3. September 1917.

Die wachsenden Schwierigkeiten erforderten die Einführung der B r o t k a r t e auf 1. Oktober 1917. Die damit verbundenen Mehrarbeiten veranlassten den Bundesratsbeschluss vom 10. August

353 1917 betreffend Errichtung eines eidgenössischen Brotamtes. Das beim Oberkriegskommissariat hierauf errichtete Brotamt umfasste folgende drei Abteilungen: für Auslandgetreide (Getreidebureau), für Inlandgetreide, für Eationierungs- und Kontrollwesen.

Mit dieser Organisation ging das Brotamt im September 1918 an das eidgenössische Ernährungsamt über.

Die Wegleitung zur D u r c h f ü h r u n g der G e s c h ä f t e des G e t r e i d e b u r e a u s bzw. des Brotamtes nach rein kaufmännischen Grundsätzen wurde eingeschränkt durch die Forderung einer möglichst billigen A b g a b e des Brotes an die Bev ö l k e r u n g und den späterhin erfolgten Entschluss der vorgesetzten Behörden, den Preis für Brot bzw. für Backmehl nicht mehr zu erhöhen, unbekümmert um die Gestehungskosten des Brotgetreides.

Infolgedessen traten an die Stelle der anfänglichen bescheidenen Überschüsse schon im Laufe des Eechnungsjahres 1918 erhebliche Mehrausgaben.

Einstands- und Verkaufspreise der Monopolverwaltung für 100 kg Weizen gestalteten sich wie folgt: Datum der Preisfestsetzung

Einstandspreis aus damaligen Käufen Fr.

Abgabepreis Fr.

l September 8. ...

30.04 30. -- 1914 { November 4. ...

32.75 32. -- [ Dezember 24. . . . 35.12 35. -- ..../Februar 22. . . . 50.82 40.-- iyif> \ September 20. . . . 37.04 37. 50 l Januar l 47. 22 40. -- 1916 { Februar 22 48. 68 43. -- (Mai 9 51.70 46.-- f Januar l 54. 77 50. -- .,.,,, l Februar 24 63.28 56.-- 1Ji/ \ April 27 85. 43 56. 75 [juli 3 88.58 64.-- 1918 Keine Änderung des Abgabepreises pro 1918.

1919 Juli l 70. 96 63. -- Das inländische Getreide wurde zu folgenden Preisen pro 100 kg übernommen: 1914 Fr.

Weizen Eoggen Dinkel (Spelz, Korn) .

29.-- 24.-- 28.--

1915 Fr.

1916 Fr.

36.50 84.-- 24.--

38.-- 36.-- 25.--

1917 1918 Fr.

Fr.

64.-- 64.-- 57.--

64.-- 64.-- 50.--

354 Für die Ernten 1917 und 1918 wurden für Mehrablieferungen über das Pflichtquantum Prämien ausgerichtet in der Höhe von Fr. 4 bzw. Fr. 6 pro 100 kg Weizen und Eoggen und von Fr. 3 bzw.

Fr. 4 pro 100 kg Dinkel (Art. 14 der Verfügung des schweizerischen Militärdepartements vom 25. August 1917 und Art. 33 des Bundesratsbeschlusses vom 24. Mai 1918).

Für die Durchführung von N o t s t a n d s a k t i o n e n sind vom Getreidebureau in den Jahren 1917 und 1918 zusammen Fr. 13,805,576.10 ausgegeben worden. Diese Ausgabe stützt sich auf die Bundesratsbeschlüsse vom 29. Mai, 3. Juli und 23. November 1917, sowie vom 23. Oktober 1918, wonach für Einwohner mit bescheidenem Einkommen eine besondere Verbilligung des Brotes durchgeführt wurde. Schon vor Erlass des Bundesratsbeschlusses vom 20. Mai 1917 sind Beiträge an die Verbilligung des Brotes für Bedürftige und Notleidende vom Bunde auf Eechnung des Getreidebureaus geleistet worden, gestützt auf das Kreisschreiben des schweizerischen Militärdepartementes vom 21. November 1916 an die Regierungen der Kantone.

Vom 1. Januar 1919 an wurden die Kosten dieser Notstandsaktion auf Eechnung des eidgenössischen Fürsorgeamtes übernommen.

Lebensmittelbureau für Zivilversorgung (Abteilung für Monopolwaren). Mit der Mobilmachung der Armee im August 1914 war das Oberkriegskommissariat genötigt, zur vorsorglichen Äufnung der Kriegsvorräte Lebensmitteleinkäufe aller Art zu machen. Dabei wurde nicht nur auf die Bedürfnisse der Armee, sondern nach Anordnungen des Bundesrates auch auf die fortschreitende Warenknappheit für die Zivilbevölkerung entsprechende Eücksicht genommen.

Diese Geschäfte gingen über den Konto «Armeeproviant» bis 15. November 1915. Von diesem Zeitpunkte an wurde getrennte Eechnung geführt unter dem Titel «Lebensmittelbureau für Z i v i l v e r sorgung», als Untersektion des Verpflegungsbureaus des Oberkriegskommissariates. Den Anlass hierfür bildete die Schaffung des Einf u h r m o n o p o l s für Bei s, gemäss Bundesratsbeschluss vom 2. Oktober 1915. Dieses wurde notwendig, weil die vom Importhander' gekaufte Ware in den Hafenplätzen blockiert war und erst nach längeren Verhandlungen freigemacht -werden konnte. Wie beim Getreidebureau bestand also auch beim Bureau für Zivilversorgung die erste Aufgabe darin, vom schweizerischen Handel erworbene,
aber zufolge der Kriegsmassnahmen des Auslandes zurückgehaltene Vorräte zu übernehmen, unter dem Schütze und der Garantie der Bundesregierung einzuführen und zu verwerten. Unter ähnlichen Verhältnissen erfolgte durch 'Bundesratsbeschluss vom =18. Februar 1916 die Schaffung des E i n f u h r m o n o p o l s für Zucker. Daneben

355 befasste sich das Bureau für Zivilversorgung in bescheidenem Rahmen mit dem Ankauf und der Abgabe von Hülsenfrüchten, Haferprodukten und andern Nahrungsmitteln.

Mit der Schaffung des Ernährungsamtes wurde das Bureau für Zivilversorgung vom Oberkriegskommissariat losgelöst und bildete die A b t e i l u n g für M o n o p o l w a r e n , der auch die Beschaffung und Abgabe von Kraftfuttermitteln, einschliesslich Hafer, Gerste und Mais und deren Mahlprodukte, übertragen wurde.

Die Durchführung der Lebensmittelmonopole geschah nach den gleichen G r u n d s ä t z e n und Wegleitungen, die für das Getreidemonopol Geltung hatten : möglichst billige Abgabepreise 'an die Konsumenten. Durch die Beschaffung von verhältnismässig preiswürdigen Kraftfuttermitteln sollte das Fütterungsverbot von Brotgetreide wirksam unterstützt und die viehwirtschaftliche Produktion (Milch,'Fleisch, Fett) angeregt werden, was angesichts der Tiefhaltung der Milchpreise unerlässlich war.

Vom 1. Dezember 1916 bis 30. Juni 1917 wurden Eeis, Maisgriess, Hafer und Zucker durch Vermittlung der Kantone in bestimmten Mengen zu h e r a b g e s e t z t e n Preisen an B e d ü r f t i g e verabfolgt, gemäss Kreisschreiben des schweizerischen Militärdepartementes an die Kantonsregierungen vom 21. November 1916. Diese Massnahme wurde aufgehoben mit der Konzentration der Notstandsaktion auf Milch und Brot, gemäss Bundesratsbeschlüssen vom 4. April 1917 betreffend Milch und vom 29. Mai 1917 betreffend Brot.

Eidgenössisches Bureau für Schlachtviehimport. Um den ständig wachsenden Importschwierigkeiten zu begegnen, beschloss der Bundesrat, als im Frühjahr 1915 einige Aussicht bestand, aus Italien und andern Ländern Schlachtvieh zu erhalten, unterm 14. Mai 1915 (dieser Beschluss ist in der amtlichen Sammlung nicht publiziert) den Import von Schlachtvieh auf Eechnung des Bundes zu organisieren. Ein Monopol wurde damit nicht geschaffen. In Ausführung dieses Beschlusses wurde im Volkswirtschaftsdepartement ein Bureau für Schlachtviehimport errichtet und bis zur Schaffung der eidgenössischen Anstalt für Schlachtviehversorgung dem Veterinäramt angegliedert. Das Bureau beschränkte seine Tätigkeit in der Hauptsache auf den Import der von Italien im Warenaustausch zugestandenen Kontingente an Schlachtvieh, besonders an Schlachtschweinen. Die Importe
aus andern Ländern, die mehrfach versucht wurden, ebenso wie der Import von Gefrierfleisch, stiessen mit der Zeit auf ausserordentliche Schwierigkeiten. Die Verkaufspreise des importierten Schlachtviehes wurden ungefähr den Gestehungskosten

358 für die ganze Schweiz einheitlich angesetzt. Sie waren regelmässig etwas niedriger als für inländisches Schlachtvieh, so dass diese Importe zugunsten der Konsumenten preisregulierend wirkten.

Eidgenössische Zentralstelle für Kartoffelversorgung. Die Abteilung für Landwirtschaft hatte sich schon im Frühjahr 1915 mit der Beschaffung von Saatkartoffeln und im Herbst 1915 mit der Vermittlung von Speisekartoffeln zu befassen.

Durch Bundesratsbeschluss vom 11. August 1916 b e t r e f f e n d K a r t o f f e l v e r s o r g u n g des Landes wurde im Volkswirtschaftsdepartement eine Zentralstelle für K a r t o f f e l v e r ·sorgung errichtet und der Abteilung für Landwirtschaft unterstellt.

Ihre Hauptaufgabe bestand darin, den Handel mit Kartoffeln zu organisieren und gegebenenfalls durch Einkäufe von Kartoff ehi im Inlande einen billigen Ausgleich in der Versorgung der einzelnen Landesgegenden zu schaffen. Es wurde ihr zudem das E i n f u h r monopol für K a r t o f f e l n , mit Inbegriff des Kartoffelmehles und ähnlicher Produkte, übertragen. Die Tätigkeit der Zentralstelle, welcher eine Fachkommission beigegeben war, beschränkte sich .zunächst auf die Übernahme und weitere Durchführung der schon von der Abteilung für Landwirtschaft aufgenommenen Einfuhr von Saat- und Speisekartoffeln, namentlich aus Deutschland und Italien.

Durch den Bundesratsbeschluss vom 13. September 1916 betreffend .Kartoffelversorgung des Landes wurden die Vorschriften durch Konzessionierung des p r i v a t e n K a r t o f f e l h a n d e l s erweitert.

Pur Speisekartoffeln wurden sodann Höchstpreise festgesetzt, die allerdings später zeitweise blossen Eichtpreisen Platz machten.

Die importierten oder im Lande aufgekauften Kartoffeln wurden in ·der Eegel durch Vermittlung von Kantons- und Gemeindebehörden, sowie an Produzenten- und Konsumentenorganisationen und schliesslich an gemeinnützige Gesellschaften zum Selbstkostenpreis abgegeben.

Die auf 1. Oktober 1917 erfolgte Brotrationierung bewirkte eine «ehr gesteigerte N a c h f r a g e nach K a r t o f f e l n und stellte damit an die Einrichtungen der Kartoffelversorgung neue, schwierige Aufgaben. Durch Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 1917 wurde eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Kartoffeln und eine zwangsweise Vermehrung des K a r t o f f e l b a u e s für
1918 angeordnet. Daran schloss sich eine summarische Eationierung und eine Einschränkung der Verfütterung und der Ablieferungszwang von Kartoffeln. Für Mehrlieferungen von Kartoffeln der Ernte 1918 wurden vom Bunde Überpreise bezahlt (Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 3. September 1918).

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Der Herbst 1918 brachte zwecks individueller Eationierung die K a r t o f f e l k a r t e . Um entbehrliche, weniger haltbare und kleine Kartoffeln der menschlichen Ernährung dienstbar zu machen, wurden in fünf verschiedenen Brennereien der Kantone Bern, Freiburg und Waadt auf Rechnung der Zentralstelle T r o c k e n a p p a r a t e aufgestellt zur Herstellung von Kartoffel-Walzmehl. Es können damit bei durchgehendem Betrieb täglich zirka 70 Tonnen Kartoffeln verarbeitet werden. Die Eesultate des Trocknens sind unter den ·ausserordentlichen Verhältnissen befriedigend.

Dienst für landwirtschaftliche Hilîsstoîîe. Für die Bedürfnisse des Weinbaues, des Kartoffelbaues und der Industrie mussten schon im Jahre 1915 von der Abteilung für Landwirtschaft K u p f e r v i t r i o l und andere Hilfsstoffe für die Landwirtschaft eingeführt werden.

Ihre Beschaffung war für die Erhaltung der Produktionsfähigkeit der Landwirtschaft von allergrösster Wichtigkeit. Um die Einfuhr des Kupfervitriols möglichst zweckmässig gestalten und seine gleichmassige Verteilung sichern zu können, wurde durch Bundesratsbeschluss vom 21. Juli 1916 ein Einfuhrmonopol für K u p f e r v i t r i o l errichtet. Dadurch konnte auch die im Inland notwendig gewordene und an die Hand genommene Fabrikation von Kupfervitriol vom Bunde tatkräftig unterstützt werden. Insbesondere wurde die im Einvernehmen mit der Abteilung für Landwirtschaft betriebene Fabrikation von Kupfervitriol in Bex erheblich ausgedehnt. Es wurde sodann die E i n f u h r von p h o s p h o r s ä u r e und kalihaltigen Düngemitteln auf Rechnung des Bundes ·organisiert, ohne dass hierfür ein Monopol bestund. Der grösste Teil dieser Düngmittel kam von Deutschland und konnte nur auf dem Wege des Warenaustausches beschafft werden.

Zur Gewinnung von phosphorhaltigen D ü n g e m i t t e l n , die während des Krieges bedrohlich knapp wurden, liess die Abteilung Versuche zur Gewinnung aus inländischem phosphorsäurehaltigern Material (Lagerstätten bei Buchs, St. Gallen) machen, allerdings ohne nennenswerten Erfolg. Ebenso übernahm der Dienst für landwirtschaftliche Hilfsstoffe die Rechnungen aus der Verarbeitung und V e r w e n d u n g der M a i k ä f e r , deren Sammlung im Jahre 1918 durch eine Verfügung vom 25. März 1918 angeordnet worden war.

Warenabteilung. A. Konto Waren. Die
Warenabteilung entstand aus dem «Bureau für Import von Petrol und Benzin», das gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 12. Februar 1916 betreffend Einfuhr von Petrol und Benzin geschaffen und dem Volkswirtschaftsdepartement angegliedert wurde. Durch diesen Beschluss ·wurde tatsächlich ein Monopol für die Einfuhr von Petrol und Benzin

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errichtet und durch Bundesratsbeschluss vom 11. April 1916 zudem auf Benzol und andere Ersatzstoffe von Benzin und Petrol, sowie auf Mischungen dieser Produkte ausgedehnt. Beim Verkauf galt der Grundsatz, die Ware mit einem Preiszuschlage so abzugeben, dass die Warenabteilung, ausser der Deckung der Verwaltungskosten, einen gewissen 'Betrag zum Ausgleich allfälliger Eückscbläge zurücklegen konnte. Damit weniger bemittelte Konsumenten die notwendig gewordenen Aufschläge auf Petrol nicht in vollem Umfange tragen mussten, leistete die Warenabteilung bestimmte Beiträge an die N o t s t a n d s a k t i o n für verbilligtes Petrol, die vom Fürsorgeamt durchgeführt wurde. Zur Verhinderung der Spekulation wurden Engros- und Detailpreise für Benzin und Petrol aufgestellt.

Da sich die Marktverhältnisse immer ungünstiger gestalteten, musste schliesslicb, gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 14. Juli 1917 betreffend die Abgabe des Brennstoffes für Motorfahrzeuge, zu einer E a t i o n i e r u n g der betreffenden Brennstoffe geschritten werden.

Der Warenabteilung wurden eine Eeihe weiterer Aufgaben Überbunden. In erster Linie wurde sie mit der B e k ä m p f u n g der W a r e n s p e k u l a t i o n und des Sachwuchers auf Grundlage der Bundesratsbeschlüsse über die Bestandesaufnahme und die Beschlagnahme von Waren vom 18. Februar, 10. März und 11. April 1916 beauftragt. Anhand dieser Beschlüsse wurde über eine bedeutende Menge Spekulationswaren, insbesondere Kolonialwaren, wie Eeis, Kaffee, Tee, Schokolade, sowie über Seife, die Beschlagnahme verhängt.

Nach Preisfestsetzung durch fachmännische Schätzungskommissionen wurde die Enteignung der Waren durchgeführt, und zwar meistens unter beträchtlichen Einbussen für die Betroffenen. Da aber ein Teil dieser Waren zur Eeglierung der Preise im Inland diente, mussten für den Bund, trotz der für ihn günstigen Abschätzungsresultate,.

Abschreibungen vorgenommen werden. Durch dieses Verfahren wurde hauptsächlich eine wirtschaftlich vorteilhafte Preisregulierung für Kaffee und Tee erwirkt.

Anfangs 1917 zeigte sich sodann mehr und mehr die Notwendigkeit, den Schweizern im Auslande, besonders in den Staaten der Zentralmächte, den Bezug von Lebensmitteln aus der Heimat auf dem besten und billigsten Wege zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke wurde ab 1. Februar 1917 der
Versand von L e b e n s m i t t e l p a keten an Schweizer in den Z e n t r a l s t a a t e n , der vordem noch von Geschäften und Privatpersonen besorgt worden war, ausschliessh'ch von der Warenabteilung übernommen. Die Warenabteilung erlitt aus diesem Geschäft keinen direkten Verlust. Bia zum 31. Dezember 1918 wurden von ihr total 486,472 Pakete zu je 5 kg an Schweizer ini Auslande spediert.

359 Anfangs 1917 begann auch die Versorgung des Landes mit Fetten und Ölen aller Art die Behörden zu beschäftigen. Zur rationellen Ausbeutung der vorhandenen Vorräte wurden daher von der Waren abteilung Versuche zur E n t k e i m u n g von Mais und andern ölhaltigen Früchten zwecks Gewinnung von Speiseöl gemacht und durch dieses Verfahren mit der Zeit dem Lande ordentliche Quantitäten Speiseöl und ferner die Abfallprodukte aus diesem Verfahren, Seifensubstanz und Futterkuchen, zu entsprechenden Preisen zur Verfügung gestellt, Durch den Bundesratsbeschluss vom 17. Juli 1917 betreffend die Organisation des Volkswirtschaftsdepartementes wurde die Warenabteilung allgemein zum An- und V e r k a u f der für die Landesversorgung notwendigen W a r e n , unter besonderer Berücksichtigung der Fettversorgung des Landes, ermächtigt.

Gestützt darauf beschäftigte sie sich mit der Einfuhr von Fett und Speiseöl. Diese Waren wurden nach erfolgtem Import in der Eegel dem Bureau der vier Lebensmittelsyndikate oder offiziellen Verteilungsstellen zur Verfügung gestellt. Unter den gleichen Gesichtspunkten wurde der Bundesratsbeschluss vom S. März 1918 betreffend den Handel mit Knochen und deren V e r w e r t u n g erlassen.

Danach lag der Warenabteilung die Organisation dieses Handels und der Verwertung der gewonnenen Knochen zum Zwecke der Gewinnung von Industriefett, Düngemitteln und weitern Abfallprodukten ob.

Die E i n f u h r t ä t i g k e i t der Warenabteilung erstreckte sich mit der Zeit auf eine ganze Eeihe dem Lande nach und nach fehlender Waren. Zum Teil beschränkte sich die Abteilung beim Import der Waren auf die Eolle eines offiziellen Vermittlers (Handelsbureaux in Holland und Spanien).

Ähnlich wie beim Import war die Warenabteilung auch beim Warenexport tätig, dadurch, dass sie schon von ihrer Entstehung an teilweise mit der D u r c h f ü h r u n g der W i r t s c h a f t s - und Kompensationsabkommen mit ausländischen Staaten beauftragt wurde.

Durch den Bundesratsbeschluss betreffend die Versorgung des Landes mit Obst und Obsterzeugnissen vom 27. Oktober 1917 sowie die Verfügung vom 29. Oktober 1917 übernahm die Warenabteilung auch die Überwachung des Handels mit Dörrobst. Zur Versorgung der Fürsorgestellen und der Armee, sowie zur Bereitstellung einer eisernen Eeserve kaufte sie die ihr angebotenen Mengen Dörrobst zu Preisen auf, wie sie in Verbindung mit der Kommission für die Obstversorgung und den Obsthandel festgesetzt worden

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·waren. Um das in den Jahren 1917 und 1918 durch Private immer mehr aufgekommene Dörren von Obst und Gemüse rationell zu fördern, wurden von der Warenabteilung zirka 500 Dörranlagen unter Kontrolle gestellt.

Sehliesslich besorgte die Warenabteilung die Verwertung der durch Verfügung vom 27. August 1918 beschlagnahmten Eosskastanien, Bucheckern und Eicheln, deren Sammlung gestützt auf die Verfügung vom 25. September 1918 vorn eidgenössischen Departement des Innern' organisiert worden war. Infolge der veränderten Verhältnisse auf Ende 1918 entsprachen diese Geschäfte jedoch nicht den gehegten Erwartungen. Die Eosskastanien rnussten, anstatt dass man sie verarbeiten konnte, als blosse Futtermittel verwendet werden.

B. Konto Massnahmen. Im Juli 1916 übernahm die Warenabteilung von der Handelsabteilung den Teil des Ausfuliräienstes, der bisher von der Handelsabteilung besorgt worden war. Für die erteilten Ausfuhrbewilligungen wurden nach Massgabe der Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mutmasslichen Ausfuhrgewinne veränderliche Gebühren erhoben, die ihre Grundlage in Beschlüssen des Bundesrates und des Departementsvorstehers hatten. Die bezüglichen Vorschriften wurden im Bundesratsbeschlus» betreffend Ausfuhrverbote vom 30. Juni 1917 zusammengefasst.

Unterm 30. August 1918 wurde dieser Beschluss abgeändert.

Eidgenössische Anstalt für Schlachtviehversorgung. Zum Zwecke der Fleischversorgung der Armee und, soweit nötig, der Zivilbevölkerung, wurde schon im August 1914 zwischen den landwirtschaftlichen Organisationen der Schweiz und dem Armeekriegskommissariat die Schlachtviehlieferung für die Armee vertraglich geordnet.

Das Angebot an Schlachtvieh nahm zusehends ab und die Viehund Fleischpreise gingen dementsprechend in die Höhe, so dass Einrichtungen zur Eequisition von Schlachtvieh und Massnahmen zur Eegulierung der Vieh- und Fleischpreise notwendig wurden. Zu diesem Zwecke wurde durch Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaf tsdepartementes vom 18. Mai 1917,gestütztauf denBundesratsbeschluss vom 13. A p r i l 1917 betreffend den Verkehr mit Vieh, eine eidgenössische A n s t a l t für Schlachtviehversorgung errichtet. Die Leitung der Anstalt besorgte ein dreigliedriger Vorstand, dem eine Aufsichtskommission aus den verschiedenen Interessentenkreisen beigegeben wurde. Die Anstaltdeckte,
an Stelle der bisherigen Organisationen, in erster Linie durch Aufkäufe im Inlande, den Fleischbedarf für die Armee, lieferte aber auch für die Zivilbevölkerung Schlachtvieh an Private und wirkte

361 so regulierend auf den Viehhandel und die Fleischpreise. Zudem sorgte sie durch die Anlage von Gefrierfleischvorräten, für welche namhafte Summen aufgewendet werden mussten, für Fleischreservert im Falle noch grösserer Fleischknappheit. In der Folge vermochten: allerdings diese und andere Massnahmen, wie die Beschränkung des Fleischgenusses, nicht mehr genügend preisregulierend zu wirken oder den daneben bestehenden Viehhandel wirksam zu beeinflussen,, so dass zu Höchstpreise n für Fleisch und sogar für lebendes Schlachtvieh geschritten werden musste. Unterm 28. November 1918 erliess das Ernährungsamt eine Verfügung über den Ausgleich zwischen.

Viehbestand und F u t t e r v o r r ä t e n und Vermehrung des Auftriebes von Schlachtvieh. Danach waren über die bisherigen regelmässigen Abgaben an Metzger und Händler hinaus mindestens 3 %.

des vorhandenen Eindviehbestandes der über zwei Jahre alten Tierean die eidgenössische Anstalt für Schlachtviehversorgung abzuliefern..

Infolge dieser Massnahme war die Anstalt in der Lage, ihren Bedarf an Vieh, hauptsächlich zur Anlage von Gefrierfleischvorräten, einzudecken. Die aus der Gefrierfleischanlage sich ergebenden Fettabfälle wurden teilweise durch die Anstalt selbst für die Fettfabrikation verwendet.

Die bereits bestehenden Bureaux für Schlachtviehimportund für den Viehverkehr wurden der Anstalt angegliedert und der gleichen Leitung durch den Anstaltsvorstand übertragen^ Abteilung für Landwirtschaft (Vermehrung der landwirtschaftlichen Produktion). Die Abteilung für Landwirtschaft gelangteseit Kriegsausbruch infolge ihrer Zweckbestimmung in erster Liniedazu, zwecks Förderung und Zuteilung der inländischen Produktion und der Kegelung der Ausfuhr einheimischer Produkte kriegswirtschaftliche Einrichtungen zu treffen. Bei Lösung dieser mannigfachen Aufgaben entstanden bei ihr, trotzdem sie nach Möglichkeit in Anlehnung an die bestehenden eidgenössischen und kantonalen Institutionen, die landwirtschaftlichen Vereine, Genossenschaften und Verbände arbeitete, eine Anzahl Dienstzweige, die mit Errichtung des Ernährungsamtes von ihr abgetrennt und als selbständige Abteilungen an das Ernährungsamt übergingen (Milchamt, Zentralstelle für Kartoffelversorgung, Dienst für landwirtschaftliche Hilfsstoffe). Die übrigen Tätigkeitsgebiete wurden nunmehr in der
Abteilung für Vermehrung der landwirtschaftlichen Produktion zusammengefasst und blieben mit dem Dienst für landwirtschaftliche Hilf sstoffe auch fernerhin dem Vorsteher der Abteilung für Landwirtschaft unterstellt. Die Förderung der Lebensmittelproduktion erfolgte während den ersten Kriegsjahren, unter Vermeidung von.

362 Zwangsmitteln, insbesondere durch Anregung der freiwilligen Mitarbeit. Diese wurde angestrebt durch Fühlungnahme mit den kantonalen Behörden, den landwirtschaftlichen Organisationen, Schulen und Versuchsanstalten, sowie durch eine äusserst rege Aufklärungstätigkeit (Kurse, Vorträge, Aufklärung durch die Presse, populäre Schriften). In der Folge genügte dies aber nicht mehr. Durch Bundesratsbeschluss vom 16. Februar 1917 b e t r e f f e n d Hebung der l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n P r o d u k t i o n wurden die Kompetenzen erweitert; ausser der Möglichkeit von Zwangsmassnahmen für die Beschaffung von Pflanzland für die Kleinproduktion wurde namentlich auch eine bessere Verwertung der hauswirts c h a f t l i c h e n A b f ä l l e angestrebt. Von 1918 an wurde sodann eine obligatorische B e k ä m p f u n g der M a i k ä f e r durch die Kantone veranlasst, wofür vom Bunde Subventionen verabfolgt wurden.

1917 wurde eine allgemeine landwirtschaftliche Anbaus t a t i s t i k angeordnet und durch das eidgenössische statistische Bureau durchgeführt. Am 15. Januar 1918 erfolgte ein neuer Bundesratsbeüchluss b e t r e f f e n d die V e r m e h r u n g der Lebensmittelproduktion. Im neuen Beschlüsse wurde unter anderm die Ausrichtung von Beiträgen zur Beschaffung von Pflanzland und Saatgut zur Förderung des Anbaues von Nahrungsmitteln für Bedürftige, sowie die Entrichtung-von Subventionen für die Beschaffung ron landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten grundsätzlich geregelt.

Besonderes Gewicht wurde im Zusammenhang mit der Vermehrung der landwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt der Vermittlung von Saatgut für Landwirtschaft und Gemüsebau beigelegt.

Die Züchtung und Gewinnung von Saatgut im Inlande wurde durch Subventionen an die betreffenden Organisationen (Saatzuchtgenossenschaften, Feldbesichtigungen) gefördert. Besondere Aufmerksamkeit schenkte die Abteilung von Anfang an der Versorgung des Landes mit Obst und Obsterzeugnissen. Während in den Jahren 1914 und 1915 eine ausreichende Landesversorgung zu verhältrtismässig bescheidenen Preisen durch Handhabung der Ausfuhrverbote und Zusammenarbeit mit den Produzenten- und Handelsorganisationen möglich war, wurden im. Herbst 1916 durch den Bundesratsbeschluss vom 6. Oktober 1916 betreffend die Obstversorgung weitergehende Massnahmen
notwendig. Danach wurde für den Ankauf von Obst und Obsterzeugnissen bei den Produzenten zum Zwecke des Wiederverkaufes eine Bewilligung und die Festsetzung von Höchstpreisen vorgesehen. Die Durchführung der Maiisnahmen erfolgte auch weiterhin im Anschlüsse an die genannten Organisationen, die als Zentralstellen dienten. Der

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Abteilung wurde eine Kommission beigegeben, in der die verschiedenen Interessentenkreise vertreten waren. Während den folgenden Jahren -wurden, entsprechend den wachsenden Schwierigkeiten in der Lebensmittelversorgung, noch weitgehende Massnahmen notwendig, die durch den Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1917 und die sich darauf stützenden Verfügungen des Volkswirtschaftsdepartementes bzw. des Ernährangsamtes geordnet wurden. Auch mit den Konservenfabriken wurden besondere Abmachungen betreffend die Bereitstellung von Vorräten ihrer Fabrikate getroffen.

Durch Bundesratsbeschluss vom 21. August 1918 betreffend die Versorgung des Landes mit Pelderzeugnissen und Gemüse wurden die Kontrollvorschriften über die Ernte, die Fütterung und das Dörren von Gemüse ausgedehnt. Der Handel mit "Weisskraut und Weissrüben wurde von einer Bewilligung der Abteilung für Landwirtschaft abhängig gemacht und es wurden Höchstpreise für diese Produkte aufgestellt.

Das stark schädigende Auftreten des Kohlweisslings veranlasste zu besondern Bekämpfungsmassnahmen, die in einer Verfügung vom 18. Juni 1918 niedergelegt sind. Danach wurden den Kantonen und Gemeinden Bundesbeiträge an die Bekämpfungskosten "verabfolgt.

Der A u s f u h r d i e n s t der Abteilung für Landwirtschaft wurde von Anfang an mit einer bestimmten Preispolitik für wichtige Inlandsprodukte verbunden, um im Inlande eine ungebührliche Preissteigerung für die betreffenden Erzeugnisse zu verhindern. Hierbei kamen neben Obst- und Obsterzeugnissen insbesondere Milch- und Milcherzeugnisse, Zucht- und Nutzvieh in Betracht. Die Abteilung für Landwirtschaft war überdies zuständig für die Erteilung der Ausfuhrbewilligungen für Holz, für Häute und Felle und andere Landeserzeugnisse. In Anlehnung an die Wirtschaftsverbände wurden auch für diese Artikel Organisationen zur Sicherung der Landesversorgung geschaffen, speziell die Genossenschaft schweizerischer Käsehandelsfirmen, die Genossenschaftskommission schweizerischer Viehzuchtverbände, die schweizerische Häute- und Feilieferantengenossenschaft und die schweizerische H o l z v e r w e r t u n g s - u n d Exportgenossenschaft. Ausser den ordentlichen Ausfuhrgebühren, die in den Rechnungen verbucht sind, hatte sich die Eidgenossenschaft bei der Genossenschaft schweizerischer Käseexportfirmen aus dem Käseexport und
bei der Kommission schweizerischer Viehzuchtverbände aus dem Viehexport noch Gewinnanteile vorbehalten. Diese sind vom eidgenössischen Finanzdepartement direkt vereinnahmt worden und erscheinen nicht in den Eechnungen des Ernährungsamtes.

Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. III.

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Die zur Ausfuhr bestimmten einheimischen landwirtschaftlichem und Industrieprodukte dienten teilweise als Kompensationsartikel zur Beschaffung wichtiger Nahrungsmittel und Bedarfsartikel (Dünger, Saatgut, Kartoffeln, Brennstoffe usw.) bei Durchführung: von Austauschabkommen mit Nachbarstaaten. Die Abteilung für Landwirtschaft war, soweit es solche Waren betraf, mit dem Vollzug dieser internationalen Vereinbarungen beauftragt.

Die Einnahmen an Ausfuhrgebühren wurden später, abgesehen von den Ausgaben für die Vermehrung der landwirtschaftlichen Produktion, zur Preisregulierung der Milch, bzw. zur Verbilligung der Konsummilch, verwendet. Über die Zuschüsse des Bundes an die Milchversorgung, weichein den vorliegenden Eechnungen bei der Abteilung für Landwirtschaft gebucht sind, gibt der Abschnitt, über das Milchamt und das Pürsorgeamt genauem Aufschluss. E» sei indessen noch erwähnt, dass gemäss der Verfügung vom 22. Januar 1917 eine Gebühr für die Bewilligung zur Verarbeitung von Milch auf Weichkäse und ähnliche Käsesorten vereinnahmt wurde,, die der erzielten Mehrverwertung der Milch entsprach.

Viehverkehr. Das zuerst dem Veterinäramt unterstellte Bureau, für Viehverkehr erhielt seine Grundlage in den Bundesratsbeschlüssen vom 18. April und 12. Juni 1917 betreffend den Verkehr mit Vieh. Die Beschlüsse sahen zur Verhütung der Auswüchse im Handel mit Vieh eine Kontrolle vor über den Viehhandel, die Metzgereien, Grossschlächtereien und die Fleischwarenfabriken. Für die Bewilligungen wurden Gebühren erhoben, deren Ansätze in den Departementsverfügungen vom 27. April 1917, abgeändert am 18. Juni 1917, festgelegt waren. Das Bureau beschränkte seine Tätigkeit auf die Kontrolle und hatte mithin keinen Warenverkehr. Dementsprechend einfach sind seine Bechnungen,.

die sich aus den Gebühren, abzüglich den Verwaltungskosten, zusammensetzen.

Eidgenössisches Milchamt. Die Massnahmen erstrecken sich auf die Sicherung der Landesversorgung mit Milch- und Milcherzeugnissen.

Bei Kriegsausbruch erfolgten ungesäumt Verhandlungen zwischen dem Volkswirtschaftsdepartement, dem schweizerischen BauernSekretariat, dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten,, dem Verband schweizerischer Käsehändler und andern Interessenten,.

um die damals grossen Käsevorräte angesichts des plötzlich unterbrochenen Exportes
zweckmässig zu verwerten und so das Vertrauen der Landwirte zu weiterer Milchablieferung in die Käsereien zu befestigen. Als Gegenleistung für die vom Volkswirtschaftsdepartement üerbei gewährte moralische Unterstützung verpflichteten sich die-

365Milchproduzentenverbände, die Milch während des Winterhalbjahres 1914/15 zu bisherigem Preise an die Konsumenten abzugeben.

Nach Neujahr 1915 galt die Marktlage als hinreichend gefestigt, und hätte nicht das Übereinkommen betreffend die Käse- und Milchversorgung bestanden, so würden die Milch- und Milchproduktenpreise schon damals eine rasche Bewegung nach oben angeschlagen haben. Es wurden nun regelmässig von Halbjahr zu Halbjahr, nach vorausgegangenen gemeinsamen Verhandlungen mit Vertretern aller Interessentenkreise, mit dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten, welchem sich der Grossteil der schweizerischen Milchproduzenten angeschlossen hatte, sogenannte Übereinkommen über die Milchversorgung vereinbart, in welchen sich der Verband verpflichtete, die notwendige Konsummilch zu vereinbarten Preisen zu liefern und alle Landesteile zu versorgen. Die Milchpreise blieben lange Zeit relativ niedrig, d. h. die Preisbewegung für Milch folgte nicht der starken Preissteigerung anderer Hauptnahrungsmittel. Die aufsteigende Preisbewegung für Käse und Kondensmilch erschwerte jedoch die Ablieferung der Milch für den Konsum. Um dem zu begegnen, musste die Ausfuhr von Käse und Kondensmilch allmählich an stark erschwerende Bedingungen geknüpft werden.

Das Volkswirtschaftsdepartement beteiligte sich an der Ausfuhr von Milchprodukten durch Erhebung von Ausfuhrgebühren und Gewinnbeteiligung bei der staatlich kontrollierten Genossenschaft schweizerischer Käsehandelsfirmen (Käseunion). Ein anderer Gewinnanteil am Käseexport wurde auch dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten zugestanden, unter der Bedingung seiner Mitarbeit an der Milchversorgung. Den Kondensmilchfabriken wurde die Verpflichtung überbunden, die zur Winterversorgung erforderliche Menge Frischmilch zum Ankaufspreise abzugeben, ohne besondere Entschädigung für Sammel- und Behandlungskosten zu erhalten. Durch diese Massnahmen konnte die Versorgung des Landes mit Frischmilch während den Jahren 1915 und 1916, ohne dem Bund besondere Ausgaben zu verursachen, zu verhältnismässig niederen Preisen durchgeführt werden. Die Staatskasse hatte durch Beteiligung am Gewinn der Käseunion und durch die Ausfuhrtaxen für Milchprodukte gegenteils Einnahmenüberschüsse zu verzeichnen.

Inzwischen hatten aber die andern Zweige der Landwirtschaft'
eine bessere Eendite zu verzeichnen, gegen welche die Milchproduktion verhältnismässig zurückblieb. Infolge anderer, besserer Verwertungsmöglichkeiten der Milch wurde überdies die Milchablieferung für den Konsum beeinträchtigt. Die Beschaffung von Kraftfuttermitteln wurde mehr und mehr erschwert (Fütterungsverbot für Getreide,

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Mahl Vorschriften, Verhinderung der Einfuhr). Diese Verhältnisse zusammen bedingten ein starkes Sinken der Milchproduktion, welche sich besonders von 1917 an bemerkbar machte und die Durchführung der Landesversorgung mit Milch und Milcherzeugnissen mehr und mehr erschwerte und durch den Milchhandel auch verteuerte. Vom Frühjahr 1917 an war deshalb eine namhafte Milchpreiserhöhung unvermeidlich. Um diese Preissteigerung für die Bevölkerung erträglicher zu machen, setzten die unter dem Abschnitt «Fürsorgeamt» genannten Verbilligungsmassnahmen ein. Neben den dort behandelten, direkt an die Konsumenten verabfolgten Beiträgen wurden solche auch in den Übereinkommen des Volkswirtschaftsdepartementes mit dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten vereinbart, um die stark gestiegenen Zufuhr-, Transport- und Vertriebsspesen auszugleichen und ein noch stärkeres Ansteigen der Milchpreise in den Städten zu verhindern. Diese Beiträge wurden den mi Ichliefernden Verbänden ausgerichtet und waren an die Bedingung geknüpft, dass die Verbände die Milch zu einem bestimmten, herabgesetzten Preise zu liefern und in Zeiten der Knappheit möglichst alle Milch dem Konsum zuzuführen hatten. Damit wurde erreicht, dass der Milchpreis in den Städten nur wenig höher war als für die ländlichen Konsumenten.

Vom Herbst 1917 an wurden solche Beiträge an die Produzentenverbände in grösserem Umfange notwendig. Wie sich diese Beiträge in der Folge per Kilogramm Milch gestalten, zeigt folgende Übersicht 1. Nov. 1917 I.Mal 1918 1.Nov. 1918 bis bis bis 30.Apr.19183l.Okt.181831.Aug.l919

Allgemeiner Beitrag für alle Konsummilch l Ep. l Ep. 3 Ep.

Dazu allgemeiner Beitrag für Milch nach grossen Plätzen geliefert bis l Ep. bislEp. bis l Ep.

Dazu Beitrag für sog. Fernmilch . . .

l Ep. 0,6-1 Ep. 0,5 Ep.

Dazu besonderer Beitrag für Milch aus betriebsfertigen Käsereien -- -- l Ep.

Bis 1. November 1918 erfolgte die Auszahlung der Beiträge ·an die Milchverbände durch die Abteilung für Landwirtschaft.

Vom 1. November 1918 an gingen die Zahlungen durch die Buchhaltung des Milchamtes. Für November und Dezember 1918 kam seitens des Milchamtes nur eine Akontozahlung von Fr. 250,000 zur Verrechnung.

Während anfänglich die mit dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten abgeschlossenen Übereinkommen zur Sicherung der Milchversorgung genügten, mussten später durch mannigfache gesetzliche Massnahmen diese Abmachungen gestützt und verall-

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gemeinert werden. Schon unterm 9. November 1915 erfolgte ein Bundesratsbeschluss über die Sicherung der Milchversorgung des Landes, wonach das Volkswirtschaftsdepartement unter anderm zur Einschränkung der Milchverarbeitung und zur Milchrequisition ermächtigt wurde. Durch weitere Bundesratsbeschlüsse und darauf sich stützende Verfügungen des Volkswirtschaftsdepartementes, bzw. des Ernährungsamtes, wurden in den folgenden Jahren, in Anpassung an die veränderten Verhältnisse, jeweilen die erforderlichen Anordnungen getroffen : Einschränkungen der Milchverarbeitung, der Viehmast und der Jungviehaufzucht, Höchstpreise für Milch und Milcherzeugnisse, Einkaufsmonopol für Käse, Eationierung von Milch, Butter und Käse. Die Milchrationierung wurde im Bundesratsbeschluss vom 4. April 1917 durch die Kantone vorgesehen. Von dieser Ermächtigung machten besonders die Städtekantone Gebrauch, beklagten sich aber gleichzeitig, dass die Landkantone keine Eationierung hätten und sich vorab mit Milch voll versorgen könnten. Durch die Verfügung des Volkswirtschaf tsdepartementes vom 22. April 1918 wurde dann die Milchrationierung für die Kantone obligatorisch erklärt und durch die Verfügung des eidgenössischen Ernährungsamtes vom 2. Oktober 1918 wurde die eidgenössische M i l c h k a r t e eingeführt und bis 1. April 1920 angewendet.

Vor dem Kriege hatte die Schweiz jährlich etwa 5 Millionen Kilogramm Butter aus dem Ausland bezogen. Die Einfuhr sank nach Kriegsausbruch rasch und kam 1916 zum Stillstand. Der sich geltend machende B u t t e r m a n g e l f ü h r t e zu hohen B u t t e r preisen, welche auf die Milch Verarbeitung rückwirkten und die Konsummilchversorgung erschwerten. Die Errichtung einer eidgenössischen Zentralstelle f ü r Butterversorgung a m i . Juni 1917 führte zu einer allgemeinen Beschlagnahme der Butter zugunsten der kantonalen Butterzentralen. Diese verteilten die Butter zu vereinbarten Preisen an den Kleinhandel. In Verbindung mit der Pettkarte wurde dann vom 1. März 1918 an die B u t t e r k a r t e eingeführt und bis 30. September 1919 gehandhabt.

Für die von der Zentralstelle beschlagnahmte und den Butterzentralen zugewiesene Butter wurde eine Taxe von 20 Eappen per Kilogramm bezogen, von welcher die Hälfte an die kantonalen Butterzentralen rückvergütet wurde. Die Eationierung der Butter
konnte nur dann einigermassen befriedigen, wenn die Ware zuerst zu den festgesetzten Höchstpreisen erfasst werden konnte. Die Butterzentralen haben diese Aufgabe in Verbindung mit dem ihrer Kontrolle unterstellten Handel im allgemeinen in befriedigender Weise gelöst.

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In der Rechnung des Milchamtes für die Zeit vom August 1917 bis 31. Dezember 1918 figurieren als Hauptposten die Einnahmen aus den Buttertaxen und die bezüglichen Bückvergütungen an die Butterzentralen.

Bis zum Jahre 1917 waren noch beträchtliche Käseexport e möglich, und es konnte mit Eücksicht auf die Exportgewinne noch im Jahre 1916 die Anordnung getroffen werden, dass die Käseunion im Inlande den Käse unter dem Einstandspreise dem Kleinhandel zuzuführen hatte. Von 1917 an reduzierte sich die Exportmöglichkeit ; der Inlandsverbrauch an Käse war stark angewachsen und zugleich nahm der unkontrollierte Käsehandel überhand. Die Verarbeitung von Milch auf Käse gestaltete sich rentabler und den Verbänden wurde dadurch die Konsummilchversorgung zusehends erschwert.

Daher erfolgte im Frühjahr 1917 ein Verbot der Weichkäserei und die Beschlagnahme der Käse zugunsten der Genossenschaft schweizerischer Käsehandelsfirmen. Diese Genossenschaft hatte fürderhin den Käse zu vereinbarten Preisen zu übernehmen und nach den Anordnungen des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartementes wieder abzugeben. Zunächst praktizierte die Käseunion ein Konting e n t i e r u n g s v e r f a h r e n , das sich auf den Umsatz der Kleinhändler vor Kriegsausbruch stützte. Diese Kontingentierung erwies sich in der Folge als ungenügend, und so musste dann vom 1. Juni 1918 an die Verteilung der Käse mittels der eidgenössischen Käsek a r t e durchgeführt werden.

Durch Verfügung des Volkswirtschaftsdepartementes vom 18.

August 1918 wurde die Zentralstelle für Butterversorgung in eine eidgenössische Zentralstelle für Milch- und Milcherzeugnisse, bzw. das eidgenössische Milchamt erweitert und der Abteilung für Landwirtschaft beigegeben, die bisher die Milchversorgung direkt geleitet hatte.

Auf die grosse Wichtigkeit des Exportes von Käse, Kondensmilch und Zuchtvieh für die Beschaffung von Lebensrnitteln und Eohstoffen aus andern Staaten (Kompensationsverkehr) sei hier bloss verwiesen.

Eidgenössisches Fürsorgeamt. Der verschärfte Unterseebootkrieg hatte u. a. eine weitere starke Erhöhung der wichtigsten Lebens mittelpreise in der Schweiz zur Folge, und im Laufe der Kriegsjahre waren auch die Kohlen und andere Brennmaterialien sehr teuer geworden. Mit dieser Teuerung hatten die Löhne bis 1917 und z. T.

noch bis 1918 nicht Schritt
zu halten vermocht, und es kamen namentlich jene Schichten der Bevölkerung in Bedrängnis, deren Löhne an und für sich schon nicht hoch waren und jene Familien, deren Gesamteinkommen im Verhältnis zu ihrer Grosse nicht genügte.

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Es wurden daher frühzeitig Eeis, Zucker, Maisgriess und Haferflocken an die untern Volksschichten zu ermässigtem Preise durch die Kantone abgegeben, und zwar auf Kosten des Bundes und der Kantone. In den Kreis dieser verbilligten Lebensmittel wurde vom 1. Mai 1917 ·an die Milch einbezogen. Das Steigen des Brotpreises veranlasste schliesslich auch die Einbeziehung des Brotes. Da es aber mit der .Zeit zu umständlich wurde, die Verbilligung so verschiedener Artikel durchzuführen, beschränkte man sich vom Mai und Juni 1917 an ^,uf die Abgabe von Milch und Brot zu ermässigten Preisen und «teilte die Abgabe der übrigen Nahrungsmittel zu verbilligten Preisen -ein. Dafür wurde die Verbilligung von Brot und Milch erhöht. Zu diesen Artikeln kam im Laufe der Jahre 1917 und 1918 vorübergehend die Verbilligung von Petrol, Brennmaterialien, K a r t o f f e l n und vom 1. Mai 1918 an die sogenannte allgemeine Verbilligung der Milch.

Im April 1917 wurde das eidgenössische Fürsorgeamt errichtet und direkt dem Volkswirtschaftsdepartement unterstellt.

Dem Fürsorgeamt wurde eine beratende Kommission, die eidgenössische Notstandskommission, beigegeben.

Dem Fürsorgeamt wurden im Laufe der Zeit noch verschiedene , andere Aufgaben übertragen. Es gab die «Mitteilungen des eidgenössischen Fürsorgeamtes» heraus. Sie enthielten die Be·schlüsse des Bundesrates, die Verfügungen und Kreisschreiben der Departemente bzw. des Ernährungsamtes und andere Nachrichten ·über die Kriegsfürsorge des Bundes und wurden den Fürsorgestellen ·gratis zugestellt.

Die Abgabe von verbilligter Milch, sog. Notstandsmilch, -wurde durch folgende Bundesratsbeschlüsse geordnet: Bundesratsbeschluss vom 4. April 1917 b e t r e f f e n d die Abgabe von Konsummilch zu herabgesetztem Preise. Die Verbilligung betrug zirka 6 Eappen, davon entfielen auf den Bund 4, Kantone und ·Gemeinden 2 Eappen pro Liter; Beginn im Mai 1917. Der BundesTatsbeschluss vom 22. April 1918 b e t r e f f e n d die Abgabe von Konsummilch an Personen mit bescheidenem Einkommen ersetzte den Beschluss vom 4. April 1917. Die Verbilligung betrug danach ab 1. Mai 191812 Eappen pro Liter (Bund 82/3 Eappen, Kanton und Gemeinde 3 1/3). Die Beitragserhöhung steht mit der Preiserhöhung für Milch im Zusammenhang. Der Bundesratsbeschluss b e t r e f f e n d die Abgabe von Konsummilch an
Personen mit bescheidenem Einkommen (Notstandsmilch) vom 18. O k t o b e r 1918 ersetzte den Beschluss vom ·22. April 1918; er enthält nur unwesentliche Änderungen und wurde

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auf 1. November 1918 wirksam. Das eingetretene Steigen des Milchpreises führte zur Gewährung einer für die Kantone nicht verbindlichen Erhöhung des Verbilligungsbeitrages.

Die auf 1. Mai 1918 eingetretene Preissteigerung für Milch führte,, nach vorausgegangenen Verhandlungen in der Bundesversammlung, zu einer allgemeinen, für die gesamte Bevölkerung bestimmten Verbilligung der Milch. Sie wurde erstmals geregelt, durch den Bundesratsbeschluss vom 1. Mai 1918 b e t r e f f e n d die Gewährung von Beiträgen zur allgemeinen Verbilligung der Konsummilch. In diese Verbilligung wurden, weil sonst schon entsprechend berücksichtigt, die Bezüger von Notstandsmilch nicht einbezogen. Bundesbeitrag 8 Eappen pro Liter, dazu Kantons- und Gemeindebeitrag wenigstens l Rappen, total 4 Eappen, Durch den Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1918 b e t r e f f e n d die Gewährung von Beiträgen zur allgemeinen Verbilligung der Konsummilch wurden die Verhältnisse auf 1. November 1918 neu geordnet. Danach wurde der Bundesbeitrag: auf 2,5 Eappen, der Kantonsbeitrag auf 1,5 Eappen, total auf 4 Eappen festgesetzt.

Die Abgabe von sog. N o t s t a n d s b r o t wurde auf 1. Juni 1917 durchdenBundesratsbeschluss vom 29.Mai 1917 b e t r e f f e n d die Abgabe von Brot zu herabgesetzten Preisen geordnetZulässige Menge pro Kopf und Tag 275 Gramm; Verbilb'gung 15 Eappen pro Kilogramm ; Bund 2/3, Kanton und Gemeinde 1/3. Durch, den Bundesratsbeschluss vom 3. Juli 1917 b e t r e f f e n d dieAbgabe von Brot zu herabgesetztem Preise wurde der Bundesbeitrag entsprechend der eingetretenen Brotpreissteigerungum 6 Eappen erhöht. Er betrug nunmehr insgesamt 21, statt 15 Eappen. Durch den Bundesratsbeschluss vom 23. Oktober 1918 b e t r e f f e n d die Abgabe von Brot zu ermässigtem Preise erfolgte auf 1. November 1918 abermals eine Beitragserhöhung um 3 Eappen per kg. Der Beitrag belief sich nunmehr auf 24 Eappen (Bund 2/3, Kanton und Gemeinde 1/3). Die verbilligten Brotmengen erfuhren infolge Änderung der Brotrationierung jeweils, entsprechende Modifikationen.

Eine Verbilligung der Kartoffeln erfolgte durch Bundesratsbeschluss vom 28. Oktober 1918 b e t r e f f e n d die Abgabevon K a r t o f f e l n an Personen mit bescheidenem Einkommen. Es wurde danach den zum Bezüge von Notstandsbrot oder -milch Berechtigten ermöglicht, die ihnen zustehende Kartoffelration um mindestens Fr. 4 pro 100 kg billiger zu kaufen als auf dem freien Markte (Bund Fr. 2. 67, Kanton und Gemeinde Fr. 1.33);

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gültig vom 25. Oktober 1918 bis 80. Juni 1919. Durch Bundesratsbeschluss vom 31. März 1919 b e t r e f f e n d die A b g a b e von K a r t o f f e l n an Personen mit bescheidenem Einkommen wurde für die Zeit vom 1. April bis 80. Juni 1919 wiederum eine Verbilligung der Kartoffeln angeordnet, und zwar von Fr. 6 (sofern die Kantone ihrerseits ebenfalls wenigstens Fr. 2 pro 100 kg leisten) ; Höchstmenge 25 kg pro Kopf.

Auf Petrol war schon vom 23. Februar 1917 an eine Verbilligung zugunsten der bedürftigen Bevölkerung gewährt worden (pro Liter Bund 7 Eappen, Kanton oder Gemeinde 5 Eappen, total 12 Eappen).

Gemäss Kreisschreiben des V o l k s w i r t s c h a f t s d e p a r t e mentes an sämtliche Kantonsregierungen vom 19. November 1917 wurde vom 1. Dezember an pro Liter ein Beitrag von total 18 Eappen gegeben. (Bund 12, Kantone oder Gemeinden 6 Eappen.) Der Preis betrug 60 Eappen; Bedürftige bezahlten 38, höchstens 40 Eappen. Durch Kreisschreiben des Volksw i r t s c h a f t s d e p a r t e m e n t e s vom 21. Mai 1918 wurde die Verbilligung auf 13 (Bund) und 7 (Kantone) = total 20 Eappen festgesetzt. Durch Kreisschreiben des V o l k s w i r t s c h a f t s d e p a r t e mentes vom 29. August 1918 wurde er auf 15 Eappen (Bund) und 9 Eappen (Kantone) = total 24 Eappen erhöht; gültig ab 1. September 1918. Preis des Petrols für Bedürftige 60 Eappen. Durch den Bundesratsbeschluss vom 1. Februar 1918 über die Leistung von Bundesbeiträgen an die Kosten der Abgabe von Brennmaterialien zu ermässigtem Preise wurde Minderbemittelten pro Kopf und Monat ein Beitrag von höchstens Fr. l an die Kosten der gekauften Brennmaterialien (Holz, Torf, Kohlen) gewährt (Bund %, Kanton und Gemeinde */s), und zwar für die Monate Januar bis März 1918. Die fortgesetzte Steigerung des Kohlenpreises und das Kohlen-Abkommen mit Deutschland veranlassten den Bundesrat zu einer weitergehenden Hilfe, geregelt durch Bundesratsbeschluss vom 29. Oktober 1918 b e t r e f f e n d die Leistung von Bundesbeiträgen zur Verbilligung von Hausbrandkohlen und Kochgas an Notstandsberechtigte. Der Bundesbeitrag pro Berechtigten war: Fr. 8 bei einer Leistung des Kantons von Fr. 2; Fr. 3. 60 bei einer Leistung des Kantons von Fr. 2. 40.

Kantone, die schon 2 und mehr Franken zur Verbilligung aufgewendet hatten, erhielten den Bundesbeitrag als
nachträgliche Vergütung.

Eidgenössische Fettzentrale. Die eidgenössische Fettzentrale stützte ihre Tätigkeit auf den Bundesratsbeschluss vom 15. Januar 1918 b e t r e f f e n d die Versorgung des Landes mit

372 Speiseölen und Speisefetten. Der Import von Speiseölen und Speisefett wurde den privaten und halboffiziellen Stellen, sowie der Warenabteilung überlassen. Die Verteilung der Importware an die Fettverkaufsstellen wurde in der Hauptsache dem Bureau der 4 Lebensmittelsyndikate übertragen. Die Feststellung und Verteilung der Produktion aus gewerbsmässigen inländischen Schlachtungen erfolgte durch die Fettstellen der schweizerischen Metzgermeister in Zürich und Genf, halbamtliche Organisationen, die im Einvernehmen mit dem Verband schweizerischer Metzgermeister geschaffen ·wurden. Bei der Fettzuteilung wirkten überdies mit die Fettstellen der schweizerischen Bäckermeister, Konditoren und Biskuitsfabrikanten. Die Fettzentrale übte mithin die Kontrolle über den Import, über die Inlandsproduktion und die Verteilung der vorhandenen Waren aus. Für die Fettverkaufsstellen an die Konsumenten war eine Bewilligung der Fettzentrale vorgeschrieben. Endlich erfolgte die Kontrolle durch die Ausgabe der Fett kart en an die Konsumenten durch Vermittlung der Kantone und Gemeinden. Um ungebührliche Preissteigerungen oder Preistreibereien zu verhindern, wurden Höchstpreise festgesetzt. Besondere Aufmerksamkeit schenkte die Fettzentrale der Fett- und hauptsächlich der Urproduktion im Inlande.

Es wurde zu diesem Zwecke eine Kontrolle der ölereien und Eaffinerien, sowie der Anpflanzungen ölhaltiger Produkte in der Schweiz angeordnet. Zur Deckung ihrer Kontroll- und Verwaltungskosten, welche durch die Ausgabe der Fettkarten ziemlich verteuert wurden, erhob die Fettzentrale auf der Einfuhr und der Produktion von Fetten Gebühren, die mit den beteiligten Wirtschaftsverbänden auf 5 Eappen pro Kilogramm eingeführte Ware oder Fett aus einheimischen Schlachtungen festgesetzt wurden.

Generalsekretariat. Das Generalsekretariat wurde durch den Bundesratsbeschluss vom 13. September 1918 b e t r e f f e n d die Errichtung des Ernährungsamtes geschaffen. Es hatte zur Aufgabe, den Verkehr unter den verschiedenen Abteilungen des Ernährungsamtes zu leiten und namentlich Geschäfte zu behandeln ·und vorzubereiten, an deren Erledigung mehrere Abteilungen beteiligt waren. Auch die Direktionsgeschäfte wurden zum Teil vom Generalsekretariat vorbereitet. Überdies wurde ihm das Eevisionsbureau unterstellt. Infolgedessen hatte das Generalsekretariat,
wie die vorliegenden Eechnungen zeigen, keine Einnahmen und an Ausgaben nur eigentliche Verwaltungskosten für Besoldungen, Materialanschaffungen, Eeise- und Bureaukosten des Personals der Direktion, des Generalsekretariates und des Eevisionsbureaus.

373

Wir

beantragen, es seien die vorliegenden Bechnungen und Bilanzen des eidgenössischen Ernährungsamtes pro 1914 bis 1918 durch die Bundesversammlung zu genehmigen.

Wir benützen noch diesen Anlass, Sie unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 29. März 1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler:

Steiger.

374

I. Rechnungen.

A. Warenabteilungen.

1. Eidgenössisches Bureau für Getreideversorgung.

(Eidgenössisches Brotamt.)

1914/15.

(1. August 1914 bis 31. August 1915.)

Einnahmen.

Fr.

Verkauf von Waren

155,068,147. 24 Ausgaben.

Beschaffung von Waren

206,366,332. SO Abschluss. *) Fr.

Einnahmen Warenbestand am 31. August 1915 (Buchwert) Ausgaben

155,068,147.24 51,298,185. 26 206,366,382. 50 206,366,332. 50

1915/16.

(1. September 1915 bis 31. Dezember 1916.)

Einnahmen.

Fr.

Verkauf von Waren Kommission auf Malzgesehäften . .

Bussen Aktivzinsen

347,662,156. 58 52,807. 50 19,165.70 36,166.13 -- ·

Fr.

347,770,295. 91

*) Der in der Rechnung 1916 ausgewiesene Einnahmeüberschuss von Fr. 6,807,992. 95 ist das Rechnnngsergebnis vom 1. August 1914 bis 31. Dezember 1916, da auf den 8l. August 1915 keine Gewinn und Verlustreehnung erstellt worden ist.

Der obigen Rechnung liegen die Kassaverkehrszahlen zugrunde, die mit einem Einnahmetotal von Fr. 155,068,147.24 den Erlös der verkauften Waren darstellen, wogegen die Auszahlungen im Betrag von Fr. 213,373,025.96um die in die Bilanz per 3l. August 1915 aufgenommenen . . . ,, 7.006,693.46 gekürzt sind. Es verbleiben demnach an Ausgaben Fr. 206,366,332.50

375

Ausgaben.

Beschaffung von Waren J ) Verwaltungskosten: Fr.

a. Besoldungen .

337,589.10 b. Reisespesen. .

45,391.10 c. Bureaukosten .

132,330. 74 ·Sackspesen Abschreibungen : a. Bureaumobiliar b. Notschuppen .

c. Säcke . . . .

d. Blaohen . . .

Fr.

Fr.

426,262,206.15

630. 36 398,559. 44 3,868,166.14 86,768.90

Kommissionen an die S. S. S. . . .

Passivzinsen

515,310.94 264,859.79

4,354,124.84 225,420. -- 7,815,808. 53 :

439,437,780. 25

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 31. August 1916.

» » 81.

» 1915.

Vermehrung des Lagervorrates . .

148,773,612.55 51,298,185.26

Ausgaben Binnahmenüberschuss

347,770,295.91 97,475,427.29 445,245,723. 20 439,437,780. 25 5,807,992.95

1917.

Einnahmen.

Verkauf von Auslandgetreide . . .

Verkauf von Inlandgetreide . . . .

Ertrag aus Malzgeschäften . . . .

Bussen Aktivzinsen

299,997,546. 34 36,857. 20 1,451,074. 05 58,735.15 8,367. 95

Ausgaben.

Beschaffung von Auslandgetreide . 200,977,093. 55 Beschaffung von Inlandgetreide , .

40,864. 95 Verwaltungskosten : o. Besoldungen . . 251,791.13 b. Eeisespesen . . .

10,829. 25' c. Bureaukosten . . 422,128. 61 684,748.99 Betriebsspesen : a. Säcke 439,232.08 b. Blachen . . . .

52,181.18 491,413.26 Übertrag 202,194,120.75 ') Vom 1. August 1011 bis 31. Dezember 1916.

301,552,580.69

376

Abschreibungen : ei. Bureaumobiliar b. Säcke c. Blachen . . .

d. Maschinen . .

e. Notschuppen .

.

.

.

.

Übertrag Fr2,831.10 869,962.95 109,928. 68 7,113.48 637,968. 21

Fr.

202,194,120. 75

Fr.

1,627,799. 42 5,278,465. 25 166,464. -- 1,186. 75 6,600,320. 50

1

) Notstandsaktionen für Brot .

Kommissionen der S. S. S. . . .

Bückvergütung Brotkartenbussen Passivzinsen

215,868,356. 67

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 31. Dezember 1917 » » 31.

» 1916 Verminderung des Lagervorrates . .

301,552,580.69 67,976,545. 60 148,773,612.55

Ausgaben Einnahmenüberschuss

80,797,066. 95> 220,755,513. 74 215,868,356. 67 4,887,157.07

1918.

Einnahmen.

Verkauf von Auslandgetreide . . .

Verkauf von Inlandgetreide . . . .

Verkauf von landwirtschaftlichen Maschinen Bückvergütete Spesen auf Maschinen Ertrag aus Verfrachtungen für Bechnung Dritter Ertrag aus Malzgeschäften pro 1917 Bussen Aktivzinsen

207,333,106. 30 36,291,730. 75 3,490. -- 2,250. 67 182,311.28 18,586. 60 108,946.45 228,184.-- 244,118,606. 05

Ausgaben.

Beschaffung von Auslandgetreide .

Beschaffung von Inlandgetreide . .

Verwaltungskosten : a. Besoldungen . . 613,978. 95 b. Beisespesen. . .

26,424. 85 c. Bureaukosten . . 671,251. 61 Übertrag 1,811,654.91

253,826,799. 66 52,090,730. 90

' 805,917,580.56

') Ali 1919 vom Eidgenüssischen Fürsorgeamt ausgerichtet.

37 T Fr.

Übertrag d. Anschaffungs- und Vertriebskosten der Brotkarten .

Betriebsspesen: a. Notschuppen . .

b. Säcke c. Blachen . . . .

Abschreibungen: o. Bureaumobiliar .

b. Säcke o. Blachen . . . .

d. Maschinen . . .

e. Notschuppenmobiliar . . . .

/. Amortisationen a.

Notschuppenbau

Fr.

1,311,654.91

Fr.

305,917,530.56

437,515. 08 1,749,169.99 409,563. 10 385,498.62 47,722. 10 842,783.82 24,816. 90 190,042.64 13,411. 60 372.-- 13,252.15 60,833.75 302,729. 04 8,527,110. 85 383,232. -- 6,048.80 6,270.418. 44 :

l

) Notstandsaktionen für Brot . .

Kommissionen der S. S. S Bückvergütete Brotkartenbussen. .

Passivzinsen

323,999,023. 50

Abschtuss.

Einnahmen Warenbestand am 31. Dezemberl918 » » 31.

» 1917 Vermehrung des Lagervorrates . .

244,118,606.0592,987,298. 01 67,976,545.60

Ausgaben Ausgabenüberschuss

25,010,752. 41 269,129,358. 46 323,999,023. 50 54,869,665. 04

2. Lebensmittelbureau fUr Zivilversorgung.

1915.

(November und Dezember.)

Einnahmen.

Verkauf von Waren Einfuhrgebühren auf Beisfuttermehl

10,326,455. 86 3,320. 85 10,329.776.71

Ausgaben.

Beschaffung von Waren . Verwaltungskosten: a. Besoldungen . .

6. Beisespesen. . .

c. Bureaukosten. .

23,991,703. 22 3,888. -- 1,329. 20 691.-- 5,908. 20 :

') Ab 1919 vom Eidgenössischen Fürsorgeamt ausgerichtet.

23,997,611. 42

378

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 31. Dezember 1915 Ausgaben

Fr.

10,329,776.71 14,902,385.15 --

Einnahmenüberschuss

Fr.

25,232,161. 86 23,997,611. 42 1,234,550.44

1916.

Einnahmen.

Verkauf von Waren ^Prämien Aktivzinsen

90,325,104. 92 817,923.15 24,875. 80 91,167,903. 87

Ausgaben.

Beschaffung von Waren 104,776,814. 71 Vr Verwaltungskosten : a. Besoldungen . .

40,245. 75 ,6. Reisespesen . . .

2,825. 40 o. Bureaukosten . .

17,396. 38 60,467.53 Abschreibungen auf Bureaumobiliar 3,237. 20 Einfuhrkommissionen S. S. S. . . .

43,342. 70 Passivzinsen 1,604,599. 77 106,488,461.91

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 81. Dezemberl916 » » 81.

» 1915 Vermehrung des Lagervorrates . .

91,167,903. 87 34,550,559. 85 14,902,385.15

Ausgaben Einnahmenüberschuss

19,648,174.70 110,816,078. 57 106,488,461. 91 4,327,616.66

1917.

Einnahmen.

Verkauf von Waren ') Prämien Aktivzinsen

128,032,921. 98 179,723. 45 1,911. 05 128,214,556.48

*) Etnfuhrgebühren auf Reisfuttermehl; Preisdifferenzen bei missbräuchlicber Verwendung von Industriezucker für den Konsum ; Monopolgebühren auf Weisszucker aus Rüben der Zuckerfabrik Aarberg.

379

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Verwaltungskosten : a. Besoldungen . .

b. Reisespesen . .

c. Bureaukosten und Diverse . . . .

^r75,476. 45 718.95 22,547.13

.Abschreibungen auf Bureaumobiliar.

Kommissionen S. S. S Notstandsaktion auf diesersen Monopolwaren Passivzinsen

F ,-.

Fr.

173,160,542. 01

98,742.53 49,645.15 18,914. 55 212,778.62 3,784,831.63

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 81. Dezemberl917 84,133,934. 85 » » 31.

» 1916 34,550,559.85 Vermehrung des Lagervorrates . .

Ausgaben Binnahmenüberschuss

177,325,454.49 128,214,556.48 49,583,375. -- 177,797,931. 48 177,325,454. 49 472,476.99

Abteilung für Monopolwaren.

1918.

Verkauf von Waren Bussen Aktivzinsen

Einnahmen.

181,228,148. 99 13,000. -- 1,249,162. 32

Ausgaben.

Beschaffung von Waren 172,881,060. 38 Verwaltungskosten : a. Besoldungen . . 137,408.90 b. Reisespesen . . .

8,962. 95 c. Bureaukosten und Diverse . . . .

43,238.22 .

189,610. 07 Abschreibungen auf Bureaumobiliar .

7,514. 40 Kommissionen der S. S. S 6,859.15 1 ) Prämien 4,374, 75 Notstandsaktion auf diversen Monopolwaren 543. 80 Passivzinsen 6,956,689. 95

182;490,311. 31

180,046,652.50

*) Infolge teibveiser Umbuchung dea Prämienkontos auf das Warenkonto · erscheint obiger Betrag unter den Ausgaben.

Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. III.

26

380

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 31. Dezemberl918 » » 81.

» 1917 Verminderung des Lagervorrates. .

Fr.

Fr.

182,490,311.3£ 75,553,498. 26 84,133,934.85

Ausgaben Ausgabenüberschuss

8,580,436. 59' 173,909,874. 72.

180,046,652. 5fr 6,136,777.78:

3. Bureau für Schlachtviehimport.

1915.

(Juni bis Dezember.)

Einnahmen.

Verkauf von Waren

3,515,526. 70'

Ausgaben.

Beschaffung von Waren . . . . .

Verwaltungskosten : Fr.

a. Besoldungen . . . 4,900. -- b. Reisespesen . . . . 5,484. 55 c. Bureaukosten . . . 2,380. 40

3,360,406. 98

12,764.95 711. 76

Passivzinsen

3,373,883.69?

Abschluss.

Einnahmen Ausgaben (Vortrag auf neue Rechnung) Einnahmenüberschuss

3,515,526. 70^ 3,373,883. 69' 141,643. 01

1916.

Einnahmen Verkauf von Waren

14,037,845. 98'.

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Verwaltungskosten : a. Besoldungen . . .

b. Reisespesen. . . .

c. Bureaukosten . . .

13,694,093. 87 7,057. -- 9,811.60 6,932. 28 23,800. 88

Abschreibung auf Mobilien . . . .

Passivzinsen

1,984. 70 7,580.80

13,727,460.2ff'

381 Abschluss.

Einnahmen Ausgaben Bückstellungen

Vl.

18,727,460. 25 250,000.-- Einnahmenüberschuss

Fr.

14,037,845.98 13,977,460. 25 60,385.73

1917.

Einnahmen.

Verkauf von Waren Aktivzinsen

9,171,922. 73 3,279. 21 9,175,201. 94

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Verwaltungskosten: a. Besoldungen . . . .

6. Reisespesen c. Bureaukosten . . . .

9,014,466. 95 *'r8,900.-- 10,228. 55 7,606. 29

Abschreibung auf Mobilien Passivzinsen

26,734.84 274. 85 11,114., 05 9,052,590. 69

Abschluss.

Einnahmen Ausgaben Einnahmenüberschuss

9,175,201.94 9,052,590. 69 122,611.25

1918.

Einnahmen.

Verkauf von Waren Aktivzinsen

5,201,041. 71 7,089. 98

5,208,131.69

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Verwaltungskosten : a. Besoldungen . . . .

6. Reisespesen c. Bureaukosten . . . .

Abschreibung auf Mobilien Passivzinsen

4,341,910.18 25,830.-- 9,841.85 7,719. 82 43,391. 67 183. 60 83. 60

4,385,569.05

3S2

Abschluss.

Fr.

Einnahmen Ausgaben

5,208,181.69 4,385,569. 05 822,562.64

Einnahmenüberachuss

4. Eidgenössische Zentralstelle für Kartoffelversorgung.

1915/16.

(1. Oktober 1915 bis 81. Dezember 1916.)

Einnahmen.

Verkauf von Waren Aktivzinsen

Fr .

13,619,517. 34 , .

9,583.65

13,629,100. 99

Ausgaben.

Beschaffung von Waren 13,241,970.25 Postcheckgebühren auf Einzahlungen bei der Nationalbank 1,012. 85 Übernahme des Verlustes auf Saatkartoffelgeschäft Frühjahr 1915 . . . .

64,052.16 Fr Verwaltungskosten : a. Besoldungen . . . .

10,590. -- 6. Beisespesen . . . .

176.30 c. Bureaukosten . . . .

2,684. 30 13,450. 60 Abschreibung auf Mobilien 788. -- Passivzinsen 7,194. 85

13,328,468. 71

Abschluss.

Einnahmen Ausgaben Bückstellungen

13,328,468.71 299,070.35 Einnahmenüberschuss

13,629,100.99 13,627,539. 06 1,561.93

1917.

Einnahmen.

Verkauf von Waren Aktivzinsen

7,909,178. 73 33,847. 77

7,943,026. 50

383

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Verwaltungskosten : o. Besoldungen . .

b. Reisespesen . . .

c. Bureaukosten . .

d. Bureaumiete . .

Fr.

FI.

8,654,037. 08 Kr.

18,914. -- 1,683. 80 10,611. 41 355. --

31,564. 21 599. -- 110,952.58

Abschreibung auf Mobilien . . . .

Passivzinsen

8,797,152.87

Abschluss.

Einnahmen Warenvorrat per 31. Dezember 1917 Ausgaben Ausgabenüberschuss

7,943,026.50 282,945. 20 8,225,971. 70 8,797,152. 87 571,181.17

1918.

Einnahmen.

Verkauf von Waren Bussen Bückstellungen

27,484,732. 40 896.90 24,449. 65 *) 27,510,078.95

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Verwaltungskosten : a. Besoldungen . .

b. Reisespesen. . .

c. Bureaukosten . .

29,885,728. 48 28,066.45 533. 75 9,583. 87 38,184.07

Abschreibungen : a. Mobilien . . . .

b. Trockenanlagen .

c. Kohlen

1,485. 70 78,327. 80 5. 58 79,819.08 205,431. 30

"Passivainsen

30,209,162.93

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 31. Dezemberl918 » » 31.

» 1917 Vermehrung des Lagervorrates . .

27,510,078. 95 2,912,775. 45 282,945.20

Ausgaben Ausgabenüberschuss ') Nicht verwendete Rückstellungen vom Jahre 191C.

2,629,830. 25 30,139,909. 20 30,209,162. 93 69,253.73

384

5. Dienst für landwirtschaftliche Hilf sstoffe.

1915/16.

(April 1915 bis Dezember 1016.)

Einnahmen.

Fr.

Verkauf von Waren

3,363,131. 27

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Verwaltungskosten : a. Bureaukosten b. Beisespesen

Fr 555. 40 1,527. 45

Passivzinsen

Fr

5,371,839. 59

2,082.85 70,086. 61

5,444,009.05

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand auf 31. Dezember 1916 Ausgaben Einnahmenüberschuss

3,363,131.27 2,640,805. 90 6,003,937.17 5,444,009. 05 559,928.12

1917.

Einnahmen.

Verkauf von Waren

8,177,080. 20

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Verwaltungskosten : a. Besoldungen b. Eeisespesen c. Bureaukosten

8,050,746. 32 5,000. -- 610. 05 1,075. 95

Paesivzinsen

6,686. -- 235,631.--

8,293,063. 32

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 81. Dezemberl917 . .

» » 31.

» 1916 . .

Verminderung des Warenbestandes . .

2,020,260. -- 2,640,805.90

Ausgaben Ausgabenüberschuss

8,177,080.20 620,545.90 7,556,534. 30 8,293,063. 32 736,529.02

385 1918.

Einnahmen.

Fr

Verkauf von Waren Ertrag aus Melassefabrikation . . .

Kursdifferenzen Aktivzinsen

12,616,430. 98 124,960. -- 95,196.45 38,795. 05

"

Fr.

12,875,382.48

Ausgaben.

Beschaffung von Waren .Maikäferbekämpfung und Verarbeitung Kursdifferenz auf Seeschaden-Vergütung Herstellung von Heuersatz . . . .

Verwaltungskosten : Fr.

a. Besoldungen . . . 4,901.60 b. Reisespesen . . . .

84. 50 c. Bureaukosten . . .

737. 40

10,937,066. 58 266,096.03 67,590.40 1,661. 53

5,723.50 859. -- 195,839. 63

Abschreibung auf Mobiliar . . . .

Passivzinsen

11,474,836.67

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 31. Dezember 1918 » » 31.

» 1917 Verminderung des Warenvorrates .

669,089. -- 2,020,260.--

Ausgaben Einnahmenüberschuss

12,875,382. 48 1,351,171. -- 11,524,211. 48 11,474,836. 67 49,374.81

6. Warenabteilung.

1916.

(12. Februar bis 31. Dezember 1916.)

Einnahmen.

Verkauf von Waren Verkauf von beschlagnahmten Waren Aktivzinsen

21,229,290. 59 1,458,928. 68 328,171. 35 23,016,390. 62

386

Ausgaben.

Beschaffung von Waren . . .

Beschlagnahmung von Waren .

Fr.

Verwaltungskosten : 35,825.90 a. Besoldungen .

12,931. 40 fe. Reisespesen. .

10,359. 73 c. Bureaukosten .

Fr.

Fr-

24,791,512. 48 2,287,355. 75

59,117. 03 Abschreibungen : o. Bureaumobiliar .

b. Wagenpark (Zisternen) . . .

7,264. 75 307,050. -- 314,814. 75 453,067. 70

Passivzinsen

27,905,867. 71

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand auf 31. Dezember 1916 Ausgaben Einnahmenüberschuss

23,016,390.62' 6,999,007.45.

30,015,398. OT 27,905,367.71 2,110,030.36

1917.

Einnahmen.

Verkauf von Waren Verkauf von beschlagnahmten Waren Verkauf von Waren für den Paketversand an Schweizer Fr.

im Ausland . . . 3,595,348.94 Abzüglich bezahlte, aber nicht ver203,942. 85 sandte Pakete . ,

26,053,804. 86 644,356. 25

3,391,406. 09 213,929. --

Aktivzinsen

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Beschlagnahmung von Waren . . .

Beschaffung von Waren für den Paketversand Verwaltungskosten : o. Besoldungen . .

67,767. 95 6. Reisespesen . . .

4,785. 50 c. Bureaukosten . .

30,635.11 Übertrag

38,692,830. 93 875,786. 90 3,617,175. 36

103,188. 56 43,288,481.75

30,303,496. 20'

387 Fr.

Übertrag ') Eidg. Fürsorgeamt: Verwaltungskosten *) Generalsekretariat des Eidg. Volkswirtschaf tsdepartementes : Verwaltungskosten 2 ) Notstandsaktion für Petrol . . .

Abschreibung auf Bureaumobiliar .

Passivzinsen

Fr.

43,288,481.75 17,392.45 49,528.90 24,616. 26 12,573. 40 959,613.12 44,352,205. 8S

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 31. Dezember 1917 » » 31.

» 1916 Vermehrung des Lagervorrates . .

30.303,496. 2022,042,771.18 6,999,007.45

Ausgaben Einnahmenüberschuse

15,043,763. 7345,347,259. 93 44,352,205. 88 995,054.05-

1918.

Einnahmen.

Verkauf von Waren Verkauf von beschlagnahmten Waren Verkauf von Waren für den Paketversand an SchweiFr.

zer im Ausland . 4,259,511.30 zuzüglich 1917 bezahlte, aber nicht versandte Pakete 203,942. 85

116,196,839. 10 1,087,518. 50

4,463,454. 15 Kommissionen auf vermittelten Importgeschäften Gebühren für Telegramm-Übermittlung Bussen Aktivzinsen

4,525.01 24,641.45 5,321. 40 2,620,043. 44 124,402,343. 05

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Beschlagnahmung von Waren . . .

Beschaffung von Waren für den Paketversand Übertrag

110,017,023.13 747,293. 58 4,509,817. 93 115,274,134.64

*) Fürsorgeamt und Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartementes führten keine eigene Rechnung.

2) Ab 1. Januar 1919 vom Fürsorgeamt ausgerichtet.

388 Fr.

a

Übertrag Fr 287,968.90 14,665. 75 108,179. 07 38,550.--

) Verwaltungskosten : a. Besoldungen . .

b. Reisespesen . . .

c. Bureaukosten . .

d. Mietzins . . . .

e. Unterhalt der Liegenschaft . . . .

28,797.78

Abschreibungen : o. Bureaumobiliar .

b. Liegenschaft Schönburg . . .

IV.

115,274,134.64

'

478,161.50

33,202.15 140,400.--

173,602.15 59,316. 45 2,593,821. 67

2

) Notstandsaktion für Petrol . . .

Passivzinsen

118,579,036.41

Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 31. Dezemberl918 » » 31.

» 1917 Vermehrung des Lagervorrates . .

Ausgaben Bückstellungen

124,402,343.06 26,841,573. 33 ,22,042,771.18 4,798,802.15 118,579,036.41 8,687,330.25

Einnahmenüberschuss

19Q9m 14«r"^ 1 ul 14& M

^ 127,266,366.66 1,934,778.54

7. Eidgenössische Anstalt für Schlachtviehversorgung.

1917.

(Juni bis Dezember.)

Einnahmen.

Verkauf von Waren

11,827,961. 99

Ausgaben.

Beschaffung von Waren Fettfabrikation Verwaltungskosten : o. Besoldungen . .

b. Reisespesen. . .

c. Bureaukosten .

d. Bureaumiete . .

14,554,506. 50 276,821.50 26,055. -- 4,559. 80 5,737.13 2,144. --

Abschreibung auf Mobilien . . . .

Passivzinsen

38,495.43 3,692. 30 24,214. 81

') Inkl. Verwaltungskosten Fürsorgeamt pro I. Semester.

1 Ab 1. Janaar 1919 vom Fiirsorgeamt ausgerichtet.

14,897,730.54

389 Abschluss.

Einnahmen Warenbestand am 31. Dezember 1917 Ausgaben Einnabmenüberschuss

Fr.

11,827,961. 99 3,085,012.15 14,912,974. 14 14,897,730. 54 15,243.60

1918.

Verkauf von Waren Erlös aus Fettfabrikation

Einnahmen.

Vr.

28,049,289. 52 . . . .

329,744. 20

Ausgaben.

Beschaffung von Waren 29,234,438. 68 Fettfabrikation 96,659.15 Fr Verwaltungskosten : a. Besoldungen . .

60,279. 90 b. Reisespesen . .

11,546. 85 c. Bureaukosten . .

14,465. 80 d. Bureaumiete . .

4,316.40 90,608.95 Abschreibung auf Mobilien . . . .

133. 80 Passivzinsen 161,882. 80 Abschlusü.

Einnahmen Warenbestand am 31. Dezemberl918 4,405,125. 10 » » 31.

» 1917 3,085,012.15 Vermehrung des Lagervorrates . .

Ausgaben Einnahmenüberschuss

28,379,033.72

29,583,723.38 28,379,033. 72 1,320,112. 95 29,699,146. 67 29,583,723. 38 115,423.29

390

8. Rekapitulation der Einnahmen Abteilung

1915

1916

Fr.

Fr.

1 ü Eidg. Bureau für Getreidever- | Einnahmen 156,068,147. 24 347,770,295. 91 sorgung (Eidg. Brotamt) . . l Ausgaben 2) 206,366,332. 50 t)439,437,730.25 Lebensmittelbureau für Zivil( Einnahmen versorgung . (Abteilung für \ Ausgaben Monopolwaren)

10,329,776. 71 23.991,611. 42

91,167,903. 87 106,488,461. 91

t Einnahmen l Ausgaben

3,515,526. 70 3,373,883. 69

14,037,845. 98 ^13,977,460.25

Bureau für Schlachtviehimport

Eidg. Zentralstelle für Kartoffel- j Einnahmen \ Ausgaben

13,629,100. 99 ') 13,627,539. 06

Dienst für landwirtschaftliche y Einnahmen Hilfsstofte . . . l Ausgaben

3,363,131. 27 5,444,009. 05

Warenabteilung

--. --

t Einnahmen l Ausgaben

23,016,390. 62 27,905,367. 71

:;:

Eidg. Anstalt für Schlachtvieh- 1 Einnahmen \ Ausgaben versorgung .

Total-Einnahmen Total-Ausgaben

i) Inkl. Rückstellungen.

*) I.August 1914 bis Sl.Augnst 1915.

3) l. September 1915 bis 81. Dezember 1916.

168,913,450. 65

492,984,668. 64

233,737,827. 61

606,880,568. 23

391

und Ausgaben der Warenabteilungen.

1917

1918

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Setto MehreinWarennahmen resp. bestände ain Mehransgaben 31. Dez. 1918 Fr.

Fr.

--. -- 301,552,580. 69 244,118,606.05 1,048,509,629. 89 --. -- 215,868,356. 67 323,999,023. 50 1,185,671,442. 92 137,161,813. 03 92,987,298. 01 --. -- 412,202,548. 37 --. -- 487,858,180. 32 75,655,631. 95 75,553,498. 26

128,214,556. 48 177,325,454.49

182,490,311. 31 180,046,652. 50

9,175,201. 94 9,052,590. 69

5,208,131. 69 4,385,569. 05

31,936,706. 31 30,789,503. 68

1,147,202. 63

7,943,026. 50 8,797,152. 87

27,510,078. 95 30,209,182. 93

49,082,206. 44 52,633,854. 86

--. -- 3,551,648. 42

8,177,080. 20 8,293,063. 32

12,875,382. 48 11,474,8.36. 67

24,415,593. 95 25,211,909. 04

--. --

30,303,496. 20 124,402,343. 05 44,352,205. 88 ') 127,266,366. 6h' 11,827,961.99 14,897,730. 54

28,379,033. 72 29,583,723. 38

--. --

796,315. 09

177,722.229. 87 --.-- 199,523,940. 25 21,801,710. 38 40,206,995. 71 44.481,453. 92

--.--

4,274,458. 21

497,193,904. --

624,983,887. 25 1,784,075,910. 54

478,586,554. 46

706,965,334. 69 2,026,170,284. 99 243,241,577. 08

--. -- --. --

2,912,775. 45

.-- . -- 689,089. -- --. -- 26,841,573. 33 --. --

4,405,125. 10

1,147,202. 63 203,369,359. 15

Mehraus gaben . . . . 242,094,374. 45 abzüglich Warenbestände 203,369,359. 15 Netto Mehrausgaben . .

-- .--

38,725,015. 30

392

B. Massnahmenabteilung'en.

9. Abteilung für Landwirtschaft.

(Vermehrung der landwirtschaftlichen

Produktion.)

1915.

Einnahmen.

Fr.

Gebühren

486,064. 90

Ausgaben.

Rückvergütung von Gebühren Milchversorgung *) Saatgutvermittlung Verwaltungskosten : Frei. Besoldungen . . . .

14,508. 85 b. Reisespesen und Expertisen 6,650.45 o. Bureaukosten . . . .

8,061. 96 Diverses

Fr.

2,380. -- 57,803. 85 15,154.45

29,221.26 234.50

(Ablieferung an das Eidg. Finanzdepartement) Mehreinnahmen

104,794. 06 381,270.84

1916.

Einnahmen.

Gebühren Kompensationsgeschäft in Kastanienholz Kompensationsgeschäft in Leder . . .

Verschiedenes

7,626,418.06 104,407. 50 3,188. 10 4,508. --

7,738,521.66

Ausgaben.

Rückvergütung von Gebühren . . . .

Diverses : Kompensationsgeschäft Kastanienholz . . . .

89,351. 25 Kompensationsgeschäft Leder 3,141.65 Kalkstickstoff 34,442.45 Gebühren S. S. S. . . .

3,233. -- Verschiedenes 4,996. 90 -- Übertrag

50,714. 05

135,165. 25 185,879. 30 7,738,521. 66

i) Bundesbeitrag für Beschaffung von Saatkartoffeln und Saatgetreide.

393 Milchversorgung !) Saatgutvermittlung Verwaltungskosten : o. Besoldungen . . . .

b. Reisespesen, Expertisen e. Bureaukosten . . . .

Übertrag

Fr.

Fr.

185,879.30 1,445,534. 54 38,711. 95

7,738,521.66

Fr.

38,368. 80 12,788.85 12,761. 47 63,919.12

Mehreinnahmen 1916 Mehreinnahmen 1915 (Ablieferung an das Eidg. Finanzdepartement) Mehreinnahmen

1,734,044.91 6,004,476. 75 381,270. 84 6,385,747.59

1917.

Einnahmen.

Gebühren

, 10,613,153.73

Ausgaben.

Rückvergütung von Gebühren Diverses: Ko m pensationsgeschäf t Kastanienholz . . . .

11,030.95 Massnahmen zur Förderung der landw. Produktion 18,438.95 Verschiedenes 4,469. 45 Milchversorgung *) Saatgutvermittlung 2 ) Förderung Anpflanzung von Walnussbäumen Verwaltungskosten : a. Besoldungen . . . .

63,776.10 b. Reisespesen, Expertisen 7,327.90 c. Bureaukosten . . . .

23,100. 90 Mehreinnahmen 1917 Mehreinnahmen 1916

115,186.30

33,939.35 8,371,936. 26 65,411. 13 4,586.85

94,204.90

8,685,264.79 1,927,888. 94 6,385,747. 59 Mehreinnahmen 8,313,636. 53

') Durchführung von Feldbesichtigungen, organisiert unter Leitung der eidg.

SamenuntersuchuBge- und Versuchsanstalten in Oerlikon-ZUrich und Lausanne; Beiträge für Saatgutlieferungen.

') MasBnahmen geleitet durch das Oberforstinspektorat.

394 AUSWeiS.

Fr.

Ablieferung an das Eidg. Finanzdepartement 8,314,920. 01 abzüglich einer Einzahlung, welche von der Abteilung erst im Jahre 1918 verbucht worden ist 4,480. -- Kasse Mehreinnahmen

ÌY.

8,310,440.01 3,196.52 8,313,636.53

1918.

Einnahmen.

Gebühren

7,246,480.15

Ausgaben.

Rückvergütung von Gebühren Milchversorgung : *) a. Konsurnmiloh (BeiFr träge an Transportkosten usw.)

.

.

.

8,407,064.16 2 ) b. Notstandsmilch . . 9,844,502. 37 3

) Saatgutvermittlung Beitrag an die Durchführung von Motorflugproben Ausbeutung Lager mineralischer Rohstoffe (Phosphatlager bei Buchs) . .

Fütterungsversuche mit Kraftstroh (Schweine) 4 ) Sammlung der Maikäfer Vertilgung der Kohlweisslinge Pflanzland, Saatgut und landwirtschaftliche Maschinen Diverses : Massnahmen zur Förderung landwirtschaftlicher Produktion 5,800. 26 Verschiedenes 17,116. 80 Verwaltungskosten : a. Besoldungen 76,558. -- b. Reisespesen, Expertisen 11,459.45 c. Bureaukosten 42,403. 81 .Mehrausgaben 1918 ') *) s ) *)

48,554.70

18,251,566.53 41,101. 86 11,490.40 12,559. 63 3,099.60 117,989. 05 9,679. 29 110,424. 90

22,917.06

130,421. 26

18,759,804.28 (Übertrag) 11,513,324.13

Siehe auch Rechnung: Eidgenössisches Milchamt pro 1918.

Ab 1919 vom Fürsorgeamt ausgerichtet.

Siehe Fnssnote ') auf Seite 47.

Siehe auch Rechnung ; Dienst für landwirtschaftliche HilfsStoffe pro 1918.

395 Fr.

Übertrag 11,513,324. 13 8,313,636.53

Mehreinnahmen 1917 (Vorsohuss des Eidg. Finanzdepartementes) Mehrausgaben

3,199,687.60

10. Warenabteilung (Massnahmen).

1916.

(Juli bis.Dezember.).

Einnahmen.

Gebühren

»

·. ·. ·. -,

Ausgaben.

Rückvergütung von Gebühren Verwaltungskosten : Fr.

a. Besoldungen 17,500. -- b. Bureaukosten 11,313. 03 ' ' ' ° '

490,514.09 Fr.

3,061. 85

· 28,813. 03 Mehreinnahmen

31,874. 88 458,639.21

Ausweis.

Ablieferung an das Eidg. Finanzdepartement . . . .

Kassa Guthaben beim Postbureau Bundeshaus ' . " . . " . . . .

Debitoren Mehreinnahmen

899,882.48 2,823.68 4,279. 75 51,653. 30 458,639.21

1917.

Einnahmen.

Gebühren

556,768. 95

Ausgaben.

Rückvergütung von Gebühren x ) Verwaltungskosten: a. Besoldungen 17,000. -- b. Bureaukosten 2,680. 30

4,837.50

19,680.30 24,517.80 Mehreinnahmen 1917 » 1916 Mehreinnahmen

532,251.15 458,639.21 990,890.36

i) Die Verwaltungskosten ab September 1917 wurden von der Warenabteilung bezahlt und dem Konto Massnahmen erst in Rechnung 1918 belastet.

Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. IH.

27

396 AUSWeiS.

Kr.

Ablieferung an das Eidg. Finanzdepartement Kasse Postbureau Bundeshaus l . .

Debitoren Mehreinnahmen

881,421. 55 5,646.18 5,049.20 98,773. 43 990,890. 36

1918.

Einnahmen.

Gebühren

696,597. 40

Ausgaben.

Rückvergütung von -Gebühren Fr *) Verwaltungskosten : a. Besoldungen 16,000.-- 6. Bureaukosten 3,497. 65

Fr.

573.15

19,497. 65

Mehreinnahmen

20,070.80 676,526.60 990,890. 36 1,667,416.96

Ablieferung an das Eidg. Finanzdepartement Kasse Debitoren Mehreinnahmen

1,634,337. 53 3,203.88 29,875. 55 1,667,416.96

Mehreinnahmen 1918 Mehreinnahmen 1917

Ausweis.

11. Viehverkehr.

1917.

Einnahmen.

Gebühren . . . . . .

537,792. 50

Ausgaben.

Bückvergütung von Gebühren Verwaltungskosten : a. Besoldungen 11,351. -- b. Beisespesen 1,976. 65 c. Bureaukosten 19,414. 50 d. Verschiedenes 4,434. 85

3,667. 50

37,177. -- Mehreinnahmen ') Verwaltungskosten ab September 1917 Inbegriffen.

40,844.50 496,948. --

397

Ausweis.

Fr.

*) Ablieferung an das Bidg. Finanzdepartement . . . .

Kasse Postoheck Mobilien Mehreinnahmen

472,284. 20 555.90 14,392. 85 9,715.05 496,948. --

1918.

Einnahmen.

Gebühren

333,640.--

Ausgaben.

Rückvergütung von Gebühren Verwaltungskosten : Fr.

a. Besoldungen 16,656.-- b. Reisespesen 5,316. 75 c. Bureaukosten 10,140. 05 d. Verschiedenes 4,133. 95

Fr.

3,992. --

36,246.75 9,990. 60

Abschreibung auf Mobiliar

50,229.35 Mehreinnahmen 1918 Mehreinnahmen 191-7 Mehreinnahmen

283,410. 65 496,948. -- 780,358.65

Ausweis.

Ablieferung an das Eidg. Finanzdepartement Kasse Postoheck Mobilien Mehreinnahmen

765,640. 90 1,825.-- 13,391. 75 1.-- 780,358.65

12. Eidgenössisches Milchamt.

1917/18.

(August 1917 bis Dezember 1918.)

Einnahmen.

Gebühren für technisch verarbeitete Milch 2,380,861. 55 ) Anteil Kasemgeschäft 200,000. -- Ertrag einer Warenvermittlung . . . .

1,366. 80 Bussen 65.-- Zinsen 223. 20 Übertrag 2,582,516. 55 *) Laut den Büchern der Eidg. Staatskasse nur Fr. 465,284.20 abgeliefert. Die Differenz von Fr. 7000. -- betrifft eine Überweisung vom 29. Dezember 1917 vom Posteheck, die bei der Staatskasse auf Rechnung 1918 verbucht ist.

') Vereinbarter Anteil am Exportgewinn aus Kase'in vom Zentralverbanö Schweiz. Milchproduzenten.

2

398 Fr.

2,582,5Iß. 55

Übertrag

Ausgaben.

F Rückvergütung von Gebühren (Anteil der r.

Verbände) 1,078,450.60 Bundesbeiträge für Transportkosten von Konsumrnilch 250,000. -- Verwaltungskosten : Fr.

o. Besoldungen . . . . 142,228. 20 b. Reisespesen 76,831. 20 e. Bureaukosten . . . .

20,848. 40 d. Bureaumiete und Unterhalt 74,005.20 e. Käsekarten 117,507. 85 /. Butterkarten . . . . 150,180. 87 g. Milchkarten 69,973.30 h. Abschreibungen auf Mobiliar 26,990.60 678,565.62

Mehreinnahmen

2,007,016. 22 575,500.33

Ausweis.

Ablieferung an das Eidgenössische Finanzdepartement Kasse Postcheck Ausstehende Gebühren Vorschuss-Konto Mobilien abzüglich: Reserve für noch pro 1918 zu leistende Gebühren-Rückvergütungen. . . .

unabgeklärte Einzahlungen

. .

163,000.-- 352.10

Mehreinnahmen

526,986. 60 497.86 700.14 206,466. 83 4,200. -- 1.-- 738,852. 43

163,352.10 575,500. 33

13. Eidgenössisches Fürsorgeamt.

1918.

Einnahmen Ausgaben.

.

Allgemein verbilligte Konsummilch . .

1 ) Verwaltungskosten: a. Besoldungen . . . .

7,448. 45 b. Reisespesen 2,112. 60 c. Bureaukosten . . . .

9,124. 29 d. Diverse Unkosten . .

6,083. 51 e. Sitzungsgelder . . .

1,377.70 /. Mobilien 560. --

8,010,191.59

--. --

26,706.55 Vorschuss vom Eidgenössischen Finanzdépartement

8,036,898. 14

') Pro II. Semester X918. Die Verwaltungsunkosten pro I. Semester wurden von der Warenabteilung bezahlt.

399

14. Eidgenössische Fettzentrale.

1918.

Einnahmen.

Gebühren Bussen

pr.

694,223. 65 32,007. 50

FT.

726,231.15

Ausgaben.

Rückvergütungen : Gebühren Bussen

Fr975.15 12,047. 60

Verwaltungskosten : a. Besoldungen . . . .

b. Reisespesen c. Miete und Unterhalt d. Bureaumaterial . . .

e. Diverse Unkosten . .

130,331. 50 58,308. 50 12,665. 55 12,304. 80 26,857. 10

Abschreibungen Bureaumobiliar . . . .

Fettkarten

13,022.75

240,467. 45 21,370. 20 201,003.82

Mehreinnahmen

475,864. 22 250,366.93

Ausweis.

Vorschuss des Eidgenössischen Finanzdepartements . . . . 188,897. 53 Kasse 5,634. 56 Postcheck 720. -- Mobilien l. -- Debitoren 29,498. 05 Kontrolleur-Konto 3,410. 85 Ausstehende Gebühren 400,000.-- 439,264.46 Mehreinnahmen 250,366.93

15. Generalsekretariat.

1918.

(September bis Dezember.)

Einnahmen

--.--

Ausgaben.

Besoldungen Reisespesen Diverse Unkosten Mobiliar Vorschuss des Eidgenössischen Pinanzdepar tementes

24,618. 85 1,908.10 9,393. 44 6,464.10 42,384. 49

400

16. Rekapitulation der Einnahmen und Ausgaben der Massnahmenabteilungen.

Abteilung

Landwirtschaft (Vermehrung der landwirtschaftlichen Produktion) . . .

Warenabteilung (Massnahmen) . .

Viehverkehr. . . .

Eidg. Milchamt . .

Eidg. Pürsorgeamt .

Eidg. Fettzentrale .

Generalsekfetariat .

1915

1916

1917

1918

Total

Netto Blelirein.

nahmen resp.

Mehransgaben

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

( Einnahmen 486,064. 90 7,738,521. 66 10,613,153. 73 7,246,480. 15 26,084,220. 44 \ Ausgaben 104,794. 06 1,734,044. 91 8,685,264. 79 18,759,804. 28 29,283,908. 04 t Einnahmen 490,514. 09 556,768. 95 696,597. 40 1,743,880.44 31,874. 88 24,517. 80 20,070. 80 76,463. 48 l Ausgaben | Einnahmen 537,792. 50 333,640.--- 871,432. 50 -- -- \ Ausgaben 40,844. 50 50,229. 35 91,073. 85 t Einnahmen -- 2,582,516.55 2,582,516. 55 -- \ Ausgaben 2,007,016. 22 2,007,016. 22 t Einnahmen -- -- \ Ausgaben 8,036,898. 14 8,036,898. 14 | Einnahmen -- 726,231. 15 726,231. 15 -- 475,864. 22 \ Ausgaben 475,864. 22 -- | Einnahmen -- -- -- 42,384. 49 42,384. 49 ) Ausgaben

3,199,687. 60 1,667,416. 96 780,358. 65 575,500. 33 8,036,898. 14 250,366. 99 42,384. 49

Total-Einnahmen 486,064. 90 8,229,035. 75 11,707,715. 18 11,585,465. 25 32,008,281.08 3 3,273,642. 87 Total-Ausgaben 104,794. 06 1,765,919. 79 8,750,627. 09 29,392,267. 50 40,013,608. 44 11,278,970. 23 Total 1Mehrausgaben

8,005,327. 36

II. Bilanzen.

17. Eidgenössisches Bureau für Getreideversorgung (Eidgenössisches Brotamt).

Aktiva.

Lagervorräte (Buchsaldo) Säcke Debitoren : Kr.

Konsumenten . . .

959,347.59 Lieferanten . . . .

729,140.04 Diverse Debitoren u.

Kreditoren. . . . 2,375,290.95 Notschuppen. . .

Verwaltungskosten

1915.

(3l. August.)

Passiva.

Fr.

51,298,185. 26 2,971,899. 60

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvorschuss Transitorische Passiven

4,063,778. 58 140,371.-- 127,644. 28 58,601,878. 72

p.

58,304,878. 72 297,000. --

58,601,878. 72

1916.

Lagervorräte laut Inventar Säcke Debitoren : 265,197. 32 Spediteure. . .

5,877,893. 65 Kommissariate .

127,727. 25 Diverse . . . .

5,770,818. 22 1,406. 80 110,500. -- 515,603.-- 157,278,163. 07

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvorschuss (nach Überführung des Beingewinnes) Kreditoren : Fr.

Lieferanten . . . . 1,248,076.13 Konsumenten . . . 3,324,371.15

152,705,715.79

4,572,447. 28

157,278,163. 07

401

Mobilien. . .

Blachen . . .

Notschuppen.

148,773,612. 55 2,106,222. 50

402

1917.

Lagervorräte laut Inventar: Fr.

Auslandgetreide . . 67,972,363.85 Inlandgetreide . . .

4,181. 75 Säcke Debitoren : Lieferanten . .

Kommissariate

Fr

67,976,545.60 1,805,192. --

507,718. 93 769,625. 50

Mobilien Blachen Landwirtschaftliche Maschinen.

Notschuppen

') Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvorschuss (nach Überführung des Reingewinnes) Kreditoren: Fr.

Diverse 2,388,133.17 . Spediteure . . . .

447,063. 04 Konsumenten . . . 1,901,965.62

Fr.

67,024,689. 20

4,737,161. 83 1,277,344. 43 14,600. -- 62,650. -- 10,000. -- 615,519. -- 71,761,851.03

71,761,851. 03

1918.

Lagervorräte laut Inventar: Auslandgetreide . . 79,173,047.51 Inlandgetreide 13,814,250. 50 Säcke Debitoren : Lieferanten .

Spediteure Kommissariate Konsumenten Diverse

92,987,298. 01 1,875,628.80 33,425,512. 23 4,323,785. 95 285,447. 80 9,020,522. 83 4,831,631.96

Mobilien Blachen Landwirtschaftliche Maschinen.

Notschuppen-Magazin-Mobiliar .

Notschuppen Transitorische Aktiven . . . .

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvorschuss (nach Übernahme des Verlustes) Kreditoren: 6,132,501. 80 Lieferanten 503,984. 83 Diverse . .

18,744. 30 Spediteure .

2,460,163. 86 Konsumenten . . .

Amortisationen....

Transitorische Passiven

94,200,333. 50

9,115,394. 79 829,863. 23 48,651,255. 41

51,886,900. 77 3.-- 41,920.-- 269,897. 35 8.-- 1,456,218. 59 4,278,972. 41 152,796,846. 93

') Zins von Fr. 1,133,708.33 beim Finanzdepartement 1917 verbucht, vom Brotamt 1918 angewiesen.

152,796,846. 93

ïï.

Lagervorräte laut Inventar Fabrikation : i'r.

Zucker 10,130,221.32 Eeis 831,053.15 Säcke Debitoren : Lieferanten . . . .

Konsumenten . . .

Gesandtschaften . .

Konsulate Kommissariate . . .

Spediteure Handelsbureau Spanien Diverse Neues Abkommen mit Österreich - Ungarn Mobilien.

Kasse . .

1918.

63,299,988. 34

10,961,274. 47 1,292,235. 45

7,414,377. 07 16,580,260. 47 10,097,285. 90 62,843. 70 112,060. 75 35,945. 08

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvoi1schuss (nach Übernahme des Verlustes) Kreditoren : Fr.

Lieferanten . . . . 8,638,231.82 Konsumenten . . .

919,449.10 Gesandtschaften . . 9,735,880.40 Spediteure 2,701.70 Diverse 13,812,002.93 Amerikanische pendente Geschäfte .

148,140.80

iV.

137,797,676.86

33,256,406.75

5,856,215. 81 11,931,780. 70 43,409,314. 87 95,500,084. 35 ·^ 500.-- 171,054,083. 61

171,054,083. 61

405

406

19. Bureau fUr Schlachtviehimport.

Aktiva.

Fr.

Guthaben bei der Nationalbank Debitoren: Konsumenten . .

67,591.50 Lieferanten . . .

59,662. 80

Fr.

1915.

28,503. 71

Passiva.

Rückstellungen Reingewinn (Vortrag)

127,254.30 400.-- 156,158. 01

Mobilien.

Fl.

14,515. -- 141,643.01

156,158. 01

1916.

Debitoren: Konsumenten . .

Lieferanten . . .

Kassa Mobilien

243,309.13 149,707.53 393,016.66 674.67 1.-- 393,692. 33

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvorschuss (nach Überführung des Reingewinnes) ') Rückstellungen

393,692. 33

1917.2

Eidg. Finanzdepartement. (Guthaben nach Überführung des Reingewinnes) . . . . 221,066. -- Debitoren : Konsumenten . .

830. -- Lieferanten. . . . 42,481.67 43,311.67 Kassa 103.78 Baukonto (Schlachthausbau Chiasso) . . .

3,017.55 Mobilien 1.-- 267,500. --

131,192.33 262,500. --

) Rückstellungen \^ ^-\ ^\

') Wovon Fr. 250,000. -- über Gewinn und Verlust und Fr. 12,500. -- über Waren.

') Wovon Fr. 17,500. - über Waren.

267,500. --

\.

\\^ ^\ ^\ 267,500. --

1918.

Eidg. Finanzdepartement (Guthaben nach Überführung des Reingewinnes) . . . .

Debitoren: Konsumenten Kassa Baukonto (Sohlachthausbau Chiasso) . . .

Mobilien

Fr.

251,725. 88 125,085.65 1,000.-- 3,017. 55 l. --

Kreditoren : Lieferanten .

*) Bückstellungen. . .

Fr.

103,330. 08 277,500. --

380,830. 08

380,830. 08

20. Eidgenössische Zentralstelle für Kartoffelversorgung.

1916.

Eidg. Pinanzdepartement (nach Überführung des Reingewinnes) Debitoren : Lieferanten Mobilien

717,986.18

Kreditoren : Konsumenten Rückstellungen.

148,875. 84 1.-- 866,863. 02

567,792. 67 299,070. 35 866,863.02-

1917.

Lagervorräte laut Inventar Debitoren : Fr.

· Konsumenten . . . .

783,527.17 Lieferanten 5,632,576.84 Diverse 228,132. 88 Mobilien.

282,945.20

6,644,236. 89 j

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvorschuss (nach Übernahme des Verlustes) Kreditoren: Fr.

Lieferanten 40,720.44 Konsumenten . . . . 1,012,411.77 Diverse 32,002.24 Rückstellungen.

1,085,134. 45 99,980. 75 6,927,183. 09

407

6,927,183. 09 ') Wovon Fr. 27,600. -- über Waren.

5,742,067. 89

408

1918.

Fr.

Fr.

Lagervorräte laut Inventar Debitoren: Fr.

Konsumenten . . . . 2,597,513.45 Lieferanten 2,143,741.76 Diverse 44,687.60

2,912,775.45

4,785,942.81 153,327.80 139,281.90 1. -- 10,774.80 8,002,103. 76

Trockenanlagen Kohlenvorräte MobUien Transitorisohe Aktiven

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvorschuss (nach Übernahme des Verlustes) Kreditoren: Fr.

Konsumenten . . . .

29,227.38 Lieferanten 348,451.12 Diverse 152,167.94

7,393,929. 52

529,846.44 78,327. 80

Amortisation auf Anlagen

8,002,103. 76

21. Dienst für landwirtschaftliche Hilfsstoffe.

Aktiva.

Lagervorräte laut Inventar Debitoren: Konsumenten

1916.

2,640,805.90 .

7,428.70 2,648,234. 60

Passiva.

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvprschuss (nach Überführung des Beingewinnes) Kreditoren : Lieferanten

2,634,914.27 13,320.33 2,648,234. 60

1917.

Fr.

Lagervorräte laut Inventar Debitoren: Konsumenten . . . .

Lieferanten Diverse

Jr.

185,989.45 653,803. 22 865,375.--

2,020,260. -

1,705,167. 67

Eidg. Pinanzdepartement, Betriebsvorschuss (nach Übernahme des Verlustes) Kreditoren : Fr.

Konsumenten 53,965.60 Lieferanten 87,527. 69 Diverse 1,760. 50

Fr.

3,582,178. 88

143,253.79 3,725,427. 67

3,725,427. 67

1918.

Lagervorräte laut Inventar Debitoren : Konsumenten . . . .

708,662. 27 Lieferanten 1,201,828.29 Diverse 630,067. 60 Mobilien.

669,089. --

2,540,558.16 1.-- 3,209,648.16

Eidg. Pinanzdepartement, Betriebsvorsohuss (nach Überführung des Beingewinnes) Kreditoren : Konsumenten 5,695. 80 Lieferanten 443,442.-- Diverse 398,002.15

2,362,508.21

847,139.95 3,209,648.16

409

Aktiva.

Lagervorräte laut Inventar Debitoren : Fr.

Konsumenten . . . .

94,217.03 Lieferanten 569,857.91 Vorschüsse auf Lieferungen 7,854,583.45

1916.

Fr.

6,999,007. 45

8,518,658. 39 Mobilien. .

Wagenpark

410

22. Warenabteilung.

Passiva.

Fr.

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvorschuss (nach Überführung des Reingewinnes) 15,310,748.98 Kreditoren : Fr.

Konsumenten . . . .

45,515.05 Lieferanten 161,403. 81 206,918. 86

J

i! -- 15,517,667. 84

15,517,667. 84

1917.

Lagervorräte laut Inventar 22,042,771.18 Debitoren : Konsumenten . . . . 2,470,672.25 Lieferanten 7,801,653.16 10,272,325.41 17,858.88 Postcheck .

l. -- Mobilien. .

1.-- Wagenpark 32,332,957. 47

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvorschuss (nach Überführung des Beingewinnes) 30,677,653.65 Kreditoren : Konsumenten . . . .

263,793. 16 Lieferanten 1,187,567.81 Guthaben der Auslandschweizer . . .

203,942.85 1,655,303. 82 32,332,957. 47

Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. III.

1918.

.

'

.

.

,,

,,

.

F

r

.

V

Lagervorräte-la«t- Inventar 26,841,573. 33 Debitoren:- . · · · Fr.

. Konsumenten , » . . 24,326,222» 12 Lieferanten . , . . . 9,833,255.53 34,159,477.65 Postcheck .

31,483.96 Kasse 4,000. -- Wertschriften- , , . , . . , 200. -- Mobilien · 1.-- Wagenpark 1.-- °

' 61,036,736. 94

f

.

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvorschuss (nach Überführung des Beingewinnes) 48,933,186.86 Kreditoren: Fr.

Konsumenten . . . . 2,275,827.29 Lieferanten 1,084,792.54 3,360,619.83 Wagenpark (Vortrag des Erlöses aus dem Verkauf von bereits abgeschriebenen Kesselwagen) 55,600.-- Bückstellungen für voraussichtliche Minderwerte und strittige Forderungen . . 8,687,330.25 61,036,736. 94

23. Schlachtviehversorgung.

1917.

28

Lagervorräte laut Inventar 3,085,012.15 Debitoren: Konsumenten 816,234.83 · Lieferanten ; : ; . : ; " ' 45,908. 68 ^-- 862,143. 51 Kasse . : 241.33 Postcheck 4,164.11 Mobilien. . . ; . ' .

1.-- 3,951,562.10

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsyorschuss (nach Überführung des Beingewinnes) \_ ^\^^ ^-~.

^\___^ ^^"^^ '

3,951,562.10

3,951,562.10

411

Fr.

Lagervorräte laut Inventar Debitoren: Fr.

Konsumenten . . . . 1,968,652.05 Lieferanten . . . . .

387,228.35 Kasse Postoheck Mobilien.

1918.

4,405,125.10

2,805,880.40 89.53 818.23 1.-- 6,711.914. 26

Passiva.

Eidg. Finanzdepartement, Betriebsvprschuss (nach Überführung des Beingewinnes) : ^ ^\^ ^\^ ^*^v^^ ^^-^

Fr.

6,711,914.26

6,711.914. 26

24. Generalbilanz (Warenabteilungen).

(Nach Überführung der Reingewinne bzw. Übernahme der Verluste durch das Eldg. Pinanzdepartement.)

1918.

Waren Pabrikation . . . .

173,565,693.61 28,511,480.09

202,077,123.70 3167864 25 S&cke Bfcchen' 41920-- Anlagen/Notschuppen ' 1,456,218.'59 ' ' Trocknen 153.327,80 1,609,546.39 Mobilien.

17.-- Landwirtschaftliche M a s c h i n e n . . . .

269,897.35 Wagenpark 1.-- Bau (Schlachthausbau Chiasso) . . .

8,017.55 Kohlen 139,281.90 Debitoren 191,803,929.79 Kassa.

5,589.53 Pogtcheck 32,302.19 Wertschriften .

200.-- Transitorische Aktiven 4,289,747.21 402,940,437.86

Eidg. Pinanzdepartement, BetriebsvorSchüsse 297,147,823.33 Kreditoren 47,212,737.84 Wagenpark, Vortrag des Erlöses aus dem Verkauf von bereits abgeschriebenen jJ£££S^\ \ \ \ \ \ \ \.\ \ \ · ÄS Rückstellungen 8,964,830.25 Transitorische Passiven 48,651,255.41 ^ \.

^\ \ \.

^\ \.

\v_ 402,940,437.86

412

Aktiva.

25. General-Gewinn- und Verlustrechnung (Warenabteilungen).

Soll.

Fr.

Verwaltungskosten Betriebsspesen Kommissionen S. S. S Abschreibungen (auf Mobilieri, Anlagen, Säcken und Blachen) Passivzinsen Bückstellungen Notstandsaktionen : Fr.

a. Für Brot . . . . 13,805,676.10 b. » Monopolwaren 213,322.42 e. o Petrol . . .

83,932.71 Saatkartoffelgeschäft Frühjahr 1915 .

Maikäferbekämpfung und Verarbeitung Heuersatz

Haben.

1914--1918.

4,345,847. 49 1,596,806. 20 844,232. 40 6,933,874. 68 38,069,895.10 9,211,950. 95

14,102,831. 23 64,052.16 266,096. 03 1,661. 53 75,437,247. 77

Brutto-Ertrag auf Waren Bussen Kommissionen auf Malzgeeohäften und vermittelten Importgeschäften . . .

Aktivzinsen Einfuhrgebühren und P r ä m i e n . . . .

Kursdifferenzen Ertrag auf landwirtschaftlichen Maschinen , Verfrachtungen für Rechnung Dritter Gebühren für Telegrammübermittlung Total-Verlust 1914/18

Fr.

28,998,301. 08 198,830. 05

1,526,993.16 4,803,406. 70 996,592. 70 27,606. 05 8,490.-- 182,311.28 24,641.45 38,725,015. 30

75,487,247. 77

26. Rekapitulation der Mehrausgaben.

Fr.

A. Warenabteilungen (Seite 390--391) B. Massnahmenabteilungen (Seite 400) Total Mehrausgaben bis 1918 . . .

38,725,015. 30 8,005,327. 36 46,730,342. 66

413

Notstaudsaktioneu.

Milch Brot Petrol

. . ,

1915

1916

1917

1918

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

57,803. 85

1,445,534. 54

Bundesbeiträge, allgemeine Verbilligung.

Div. Monopolwaren (Beiträge an die Kantone für Gebirgstranspprte usw.)

Allgemein verbilligte Milch . . . .

Konsunimilch (Beiträge an Transport-, Saatgutvermittlung Pflanzland, Saatgut und landw.. Maschinen Förderung der Anpflanzung des Wal'nussbauins Herstellung- von Motorpflügen . . .

AusbeutungLager mineralischer Rohstoffe Füt.terungsversuche Kraftstroh (Schweine) . .

Sammlung der Maikäfer Vertilgung der Kohlweisslinge . . .

Massnahmen zur Förderung landw.

Produktion Total

414

27. Tabelle Über ausgerichtete Bundesbeiträge von 1915--1918.

15,164. 45

38,711.95

8,371,936.26 5,278,465. 25 24,616. 26

9,844,502. 37 8,527,110. 85 59,316. 45

19,719,777. 02 13,805,576. 10 83,932. 71

212,778. 62

543.80 8,010,191. 59

213,322. 42 8,010,191. 59

65,411. 13

8,657,064. 16 41,101. 86

8,657,064. 16 160,379. 39

110,424. 90

110,424. 90

11,490. 40

4,586. 85 11,490. 40

12,559. 63

12,559. 63

3,099. 60 117,989. 05 9,679. 29

3,099. 60 117,989. 05 9,679. 29

5,800. 26 35,410,874. 21

24,239. 21 60,944,312. 32

4,586. 85

72,958. 30

18,438. 95 1,484,246. 49 13,976,233. 32

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zu den Rechnungen und Bilanzen der Kriegsorganisationen für die Lebensmittelversorgung der Zivilbevölkerung. 1914 bis 1918.

(Vom 29. März 1921.)

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Jahr

1921

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23

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08.06.1921

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347-412

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