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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1920 und 1921.

1921

Monate

1920

1921 Mehreinnahme

Januar . . .

Februar . .

März . . .

April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

Fr.

8,312,016. 77 7,207,796. 82 7,312,350. 94 7,726,712. 37 7,060,877. 48 7,052,471. 54 7,493,320. 72 10,114,728.86 7,168,947. 90 8,726,147. 66 9,541,850. 06 10,315,853. 73

7,414,206. 09 7,469,760. 96 7,777,993. 64 5,297,693. 04 5,610,396. 11 6,579,197. 33 6,752,724. 04

Mindereinnahme

Fr.

Total 1920 98,033,074. 85 Auf Ende Juli 52,165,546. 64 46,901,971.21

-- 261,964. 14 465,642. 70

--

fr.

897,810. 68

-- --

.__

2,429,019. 38 1,450,481. 37 , 473,274. 21 740,596. 68

--

5,263,575. 43

--

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Januar bis Ende Juni Juli ,

1921 4251 424

Januar bis Ende Juli

4675

Monat

1920

Zu-oder Abnahme

3827 578 4405

+ 424 -- 154 +

270

B e r n , den 12. August 1921.

(B.-B. 1921, III, 780.)

Eidg. Auswanderungsamt.

820

Benutzungsordnung dei'

Schweizerischen Landesbibliothek in Bern.

(Vom 16. Mai 1914*0 Abänderungen vom 13. Juli 1921.

II. Lesesaal.

Art. 6. Der Lesesaal ist geöffnet von 9--12 Uhr vormittags und 2--7 Uhr (während zwei Wochen im Sommer und Samstags in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März 2--5 Uhr) nachmittags.

Im Sommerhalbjahr bleibt er Samstag nachmittags geschlossen.

Art. 7. Die Handbibliothek und die Zeitschriften im Lesesaal stehen den Besuchern zu freier Verfügung. Die auf der Galerie befindlichen Zeitschriften sind jedoch nur durch Vermittlung des Aufsichtsbearnten erhältlich. Bücher aus andern Beständen der Bibliothek können während der Ausleihstundeu gemäss den für die Ausleihe geltenden Bestimmungen (Art. 15--20) bezogen werden.

An denselben Benutzer werden gleichzeitig nicht mehr als 8 Bände oder 4 Broschürenschachteln (je 2 Bände = l Schachtel gerechnet) abgegeben.

III. Ausleihe.

Art. 15. Das Ausleihzimmer ist geöffnet von 10--12 Uhr vormittags und (ausser Samstags) von 2--4 Uhr nachmittags.

Ausserhalb der Ausleihstunden können im Lesesaal vorausbestellte Bücher in Empfang genommen, entliehene zurückgegeben werden.

IV. Besondere Bestimmungen für den auswärtigen Ausleiheverkehr.

Art. 31. Die verlangten Bücher werden durch die Post verschickt; die Porti für die Sendungen sind von den Benutzern der Bibliothek sogleich zu vergüten, wobei für die Sendungen nach schweizerischen Bestimmungsorten die Taxe für abonnierte Drucksachen in Anwendung kommt. (Bundesgesetz betreffend das schweizerische Postwesen von 1910, Art. 2 5 d : für Pakete bis 2 Kilogramm für Hin- und Rückweg -- 30 Cts.)

*) Siehe Bundesblatt 1914, Bd. III, S. 637.

821

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Abgabe auf

Im Monat Juli

1921

1920

Fr.

Fr.

Obligationen . . . 331,431.25 294,103. 05 Aktien . . . . 989,262. 50 1,445,137. 80 157,390. 90 47,181. 90 Slummlapilalanteilen 3,775. 24 19,834. 95 AnsIäudJertpapieren 57,626. 75.

29,960. 55 ffertpapiernnisiiizen Wselnnnilifefliselännlista Papieren 245,648. 75 384,268. 85 Präniienpittnnjen . 639,445. 70 812,637. 86 1,047. 10 820. 45 Bässen . . . .

Total 2,331,478. 90 3,128,094. 70

1. Januar -- 31. Juli

1921

1920

Fr.

Fr.

2,198,638. 19 2,529,862. 84 5,746,254. 75 5,797,427. 40 442,149. 65 329,063. 78| 129,747. 08 192,708. 85 275,913. 10 266,718. 95] 1,898,222. 55 2,495,080. 9ÛJ 2,187,939. 60 2,230,639. 21 7,307. 15 15,628. 40 12,886,172. 07 13,857,130. 33

Gornergratbahn-Gesellschaft.

Genehmigung des Nachlassvertrages.

Der von der Gornergratbahn-Gesellschaft mit Sitz in Sitten den Gläubigerversammlungen vom 11. April 1921 vorgelegte Nachlassvertrag ist durch Beschluss des schweizerischen Bundesgerichts (II. Zivilabteilung) am 6. Juni 1921 genehmigt worden.

Demnach werden die Titel des 4%igen Obligationenanleihens 1. Hypothek von Fr. 1,500,000 vom 31. Oktober 1911 nur unter den im Nachlassvertrag festgesetzten veränderten Auleihensbedingungen aufrechterhalten und sind entsprechend abzustempeln ; deren am 31. Oktober 1915/16, 17, 18, 19, 20 und am 30. April 1916/17, 18, 19, 20, 21 verfallene Coupons werden unter Umwandlung in Obligationen II. Hypothek von Fr. 225 annulliert.

Die Schweizerische Nationalbank, die Basler Handelsbank, die Berner Handelsbank, die A.-G. Leu & Cie. und die Schweizerische Bankgesellschaft werden bei ihren den Vollzug des Naehlassvertrage betreffenden Erklärungen vom 27. bzw. 28. Juni bzw. 4. Juli 1921 behaftet. Die genannten Bankinstitute werden

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die notwendigen Anmerkungen auf den bisherigen Obligationen und die Auslieferung der neuen Titel besorgen. Noch nicht eingereichte Obligationen sind einem dieser Bankinstitute ohne Verzug zuzustellen.

Nicht erhobene Titel bleiben während der Verjährungsdauer zugunsten der Berechtigten bei der Schweizerischen Nationalbank deponiert. Werden sie während dieser Frist nicht erhoben, so fallen sie an die Krankenunterstützungskasse des Unternehmens, B r i g , den 31. Juli 1921.

Der vom schweizerischen Bundesgericht bestellte Sachwalter: 0. Kluser, Advokat.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Erd-, Maurer-, Kunststein-, Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten zu einem Grenzwächterhaus in Rheinsfelde (Zürich) wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformular sind bei der eidg. BauInspektion in Zürich, Clausiusstrass 37, aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Grenzwächterhaus in Rheinsfelden " bis und mit dem 25. August 1921 franko einzureichen an die

Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 9. August 1921.

(2.).

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Jahr

1921

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.08.1921

Date Data Seite

819-822

Page Pagina Ref. No

10 028 043

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