# S T #

3 9 0

Bekanntmachungen ",

.

von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Erlöschen der Auswanderungsagentur Im Obersteg & Cie. in Basel.

Am 1. Januar 1921 ist das Patent der Herren Johann Im Obersteg und Charles Im Obersteg, Geschäftsführer der Auswanderungsagentur Im Obersteg & Cie. in Basel, erloschen.

Ansprüche, die nach . Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur Im Obersteg & Cie. in Basel deponierte Kaution geltend gemacht werden wollen, sind dem unterzeichneten Amte vor dem 31. Dezember 1921 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 10. Februar 1921.

(2.).

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Verpfändungsgesuch einer Dampfschiffsgesellschaft.

Die Zürcher Dampfbootgesellschaft in Zürich-Wollishofen stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden: a. die sämtlichen der Schiffahrt auf dem Zürchersee dienenden Grundstücke, mit Einschluss der Gebäude, Schiffswerften, Docks, Hafen- und Landungsanlagen; b. den gesamten Schiffspark und dessen Ausrüstung, die gesamte Ausrüstung der Docks, Werften, Werkstätten, Hafenund Landungsanlagen, sowie das gesamte übrige zum Betrieb und Unterhalt gehörende Material im Sinne des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und SchiffahrtsUnternehmungen in der Höhe von Fr. 200,000 im II. Range zu verpfänden zur Sicherstellung eines durch teilweise Umwandlung ihres Aktienkapitals neugeschaffenen Obligationenkapitals von Fr. 240,000.

391 Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren hiermit öffentlich bekanntgemacht unter Anset/.ung einer mit dem 27. März 1921 ablaufenden Frist zur Erhebung allfälliger Einsprachen, welche dem eidg. Eisenbahndepartement in Bern Schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 24. Februar 1921.

(2..)

Der Sekretär .des eidg. Eisenbahndepartements:

Dr. Leimgruber.

Appenzellerbahn in Herisau.

Nachlassverfahren.

Einladung zur Versammlung der Prioritätsaktionäre.

Die Prioritätsaktionäre der Appenzellerbahn werden hiermit zur Teilnahme an der auf Donnerstag, den 31. März 1921 angesetzten Versammlung der Prioritätsaktionäre eingeladen, um über die im Nachlassverfahren vorgeschlagene Umwandlung der Prioritätsaktien in Stammaktien zu beschliessen. Die Verhandlungen finden im Gemeinderatssaal (Gemeindehaus) in Herisau statt und beginnen um 11 Uhr vormittags.

Die Prioritätsaktionäre haben ihre Titel bis spätestens 28. März 1921 bei einer der Filialen des Schweiz. Bankvereins in Basel, St. Gallen, Zürich oder Herisau oder bei der AppcnzellAusserrhodischen Kantonalbank in Herisau zu deponieren. Sie werden dagegen von der Depositenstelle eine Quittung erhalten, ·die als Stimmrechtsausweis dient.

Wer sich durch einen andern vertreten lassen will, hat diesem eine Vollmacht auszustellen. Zu Zustimmungserklärungen im Namen der Vertretenen ist eine ausdrückliche Ermächtigung erforderlich.

Zur gültigen Annahme des Antrages der Unternehmung ist die Zustimmung der Mehrheit der ihr Stimmrecht ausübenden Prioritätsaktionäre, die auch mehr als die Hälfte des gesamten Prioritätsaktienkapitals repräsentieren, notwendig.

Zustimmungserklärungen können auch binnen 30 Tagen nach 4er Versammlung noch schriftlich abgegeben werden, jedoch erst

392

nach vorheriger Deposition der Aktien bei einer der obgenannten Depositenstellen.

Prioritätsaktionäre, die eine Erklärung weder an der Versammlung, noch binnen der Nachfrist abgeben, werden bei den Stimmen nicht mitgezählt, bei Berechnung des Aktienkapitals als ablehnend betrachtet.

· · Die Akten, der Nachlassvertragsentwurf, das Gutachten'der Schätzer, der Bericht über die Bilanz, das Schuldenverzeichnis und das Gutachten des Sachwalters über die NachlassVertragsangebote liegen für die Prioritätsaktionäre vom 11. März 1921 an beim Betreibungsamt Herisau zur Einsicht auf.

St. G a l l e n , den 10. März 1921.

(2.).

Der vom schweizerischen Bundesgericht

z. G. 203

.

bestellte Sachwalter: Dr. W. Wegelin.

Appenzellerbahn in Herisau.

Nachlassverfahren.

Einladungen zu den Gläubigerversammlungen.

Die Gläubiger folgender Anleihen: 4^2 °/o Obligationenanleihen I. Hypothek : im Betrage von Fr. 1,250,000 (I.Gruppe) 4*/2 % Obligationenanleihen I. Hypothek im Betrage von ,, 450,000 (II. ,, ) 4 % Obligationenanleihen II. Hypothek im Betrage von . .

,, 950,000 (HI. ,, ) sowie die Kurrentgläubiger (IV. Gruppe) der Appenzellerbahn, deren Forderungen am 8. Juli 1920 noch ausstanden und nicht gemäss Art. 52 des B. G. über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Sehiffahrtsunternehmungen vom 25. September 1917 privilegiert sind, werden hiermit zur Teilnahme an den Gläubigerversammlungen auf Donnerstag, den 31. März 1921 im Gemeinderatssaal (Gemeindehaus) in Herisau eingeladen.

393

Die Verhandlungen beginnen um 2 Uhr nachmittags mit der Erläuterung des Nachlassvertrages durch den Sachwalter und die Vertreter der Unternehmung. Hierzu sind die Gläubiger sämtlicher Gruppen eingeladen. Die Verhandlungen mit den einzelnen Gruppen und die Abstimmungen finden statt : für die Gruppe I (Gläubiger des Obligationenanleihens I. Hypothek im Betrage von Fr. 1,250,000) um 3 Uhr, für die Gruppe II (Gläubiger des Obligationenanleihens I. Hypothek im Betrage von Fr. 450,000) um 3 Va Uhr, für die Gruppe III (Gläubiger des Obligationenanleihens II. Hypothek im Betrage von Er. 950,000) um 4 Uhr, für die Gruppe IV a (Kurrentgläubiger und nicht vollgedeckte Pfandgläubiger des allgemeinen Zivilrechts mit Forderungen über Fr. 250) um 4»/2 Uhr, für die Gruppe IV b (Kurrentgläubiger mit Forderungen unter Fr. 250) um 5 Uhr.

Die Obligationäre der Anleihen I. und II. Hypothek haben ihre Titel bis spätestens 28. März 1921 dem Schweizerischen Bankverein in Basel, St. Gallen, Zürich oder Herisau oder der AppenzellÂusserrhodischen Kantonalbank in Herisau einzusenden, von der sie dagegen eine Quittung erhalten werden, die als Stimmrechtsausweis dient.

Von den teilnahmeberechtigten Kurrentgläubigern haben nur diejenigen Stimmrecht, welche ihre Forderung auf die Aufforderung des Sachwalters vom 14. Juli 1920 hin rechtzeitig, d. h. bis zum 21. August 1920, angemeldet haben. Sie erhalten Ausweiskarten beim Eintritt in das Versammlungslokal.

Wer sich durch einen andern vertreten lassen will, hat diesem eine Vollmacht auszustellen. Zu Zustimmungserklärungen im Namen des Vertretenen ist eine ausdrückliche Ermächtigung erforderlich.

Zur gültigen Annahme des vorgeschlagenen Nachlassvertragéà ist die Zustimmung aller Gruppen notwendig. Die Gruppen I, II, III und IV a werden als zustimmend betrachtet, wenn die Anträge mindestens zwei Dritteile der Stimmen der ihr Stirn tnrecht ausübenden Gläubiger und zwei Dritteüe der Forderungen in jeder Gruppe auf sich vereinigen. In Gruppe IV b genügt die einfache Mehrheit der Stimmenden und der Forderungen der Gruppe.

394 Zustimmungserklärungen können auch binnen 30 Tagen nach der Versammlung der Gruppe noch schriftlich abgegeben werden, jedoch von dea Anleihensgläubigern auch erst «nach vorheriger Deposition ihrer Titel beim Schweizerischen Bankverein in Basel, St. Gallen, Zürich oder Herisau oder bei der Appenzell-Ausserrhodischen Kantonalbank in Herisau.

Wer eine Erklärung weder an der Gruppenversammlung, noch binnen der Nachfrist abgibt, wird bei den Stimmen nicht mitgezählt, bei den Forderungen als ablehnend betrachtet.

Die Akten, der Nachlassvertragsentwurf, das Gutachten der Sehätzer, der Bericht über die Bilanz, das Schuldenverzeichnis, das Verzeichnis der stimmberechtigten Forderungen und Gläubiger und das Gutachten des Sachwalters über die Nachlassvertragsangebote liegen für die Gläubiger vom 11. März 1921 an beim Betreibungsamt Herisau zur Einsicht auf.

St. G a l l e n , den 10. März 1921.

(2.).

Der vom schweizerischen Bundesgericht

Z G. 204

# S T #

bestellte Sachwalter: Dr. W. Wegelin.

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Lieferung von Postsäcken.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf der hiernach angeführten Sorten von Postsäcken: 1. 2500 Säcke der Grosse I (für den Inlandsverkehr); 2. 3500 ,, ,, ,, III (für den Inlandsverkehr); 3. 3500 ,, ,, ,, IV (für den-Inlandsverkehr); 4. 500 Zeitungssäcke der Grosse III mit Handgriff; 5. 5000 Wertsäcke.

Die Inlandsäcke sind mit der einseitigen Aufschrift ,,Post", die Wertsacke innen und aussen mit der Aufschrift ,,Schweiz, Postes suisses, Svizzera" zu zeichnen. Die Zeitungssäcke erhallen keiue Aufschrift.

Auf der Innenseite der Säcke sind die Firma des Lieferanten und die Jahrzahl 1921 mittels Stempels anzubringen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1921

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.03.1921

Date Data Seite

390-394

Page Pagina Ref. No

10 027 867

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.