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Bericht des

Eidg. Versicherungsgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1920.

(Vom 31. März 1921.)

Hochgeehrter Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

A. Allgemeines.

I. Gerichtsgebäude.

Die in den frühern Geschäftsberichten des Eidg. Versicherungs.gerichts gerügten Mängel des Gerichtsgebäudes machen sich, insbesondere was die Kanzleiräumlichkeiten betrifft, immer empfindlicher geltend.

II. Persönliches.

Nach dem Inkrafttreten des revidierten Organisations Beschlusses vom 22. Juni 1920, welcher die Zahl der Mitglieder des Gerichts auf fünf erhöht und fünf Ersatzmänner vorsieht, hat die Bundesversammlung am 24. Juni 1920 zu Mitgliedern des Gerichts gewählt: Dr. Giuseppe B e r t a , Vizepräsident des Appellationsgerichts des Kantons Tessin, von Giubiasco, in Lugano, bisher Richter im Neben-amt des Eidg. Versicherungsgerichts ; Dr. Ludwig Segesser, Mit.glied des Obergerichts des Kantons Luzern, von und in Luzern,.bisher Richter im Nebenamt des Eidg. Versicherungsgerichts; Dr.

Friedrich S t u d e r , Rechtsanwalt und Nationalrat, von und in Winterthur. Diese neuen Mitglieder haben ihr Amt am 1. August 1920 angetreten.

Zugleich wählte die Bundesversammlung zu Ersatzmännern die Herren Friedrich Buri, alt Nationalist, in Fraubrunnen; Charles Gabus, Mitglied des Obergerichts des Kautons Neuen bürg, in Neuenburg, bisher ausserordentlicher Richter des Eidg.

Versicherungs-

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gericbts; Dr. Hermann Kistler, Advokat in Biel, bisher ausserordentlicher Eichter des Eidg. Versicherungsgerichts. Ausserdem funktionieren gestützt auf Ziff. 2 der Übergangsbestimmungen zum revidierten Organisationbeschluss als Ersatzmänner vom 1. August 1920 hinweg die Herren Dr. Edouard Correvon, Advokat in Vivis, bisher Eichter im Nebenamt des Eidg. Versicherungsgerichts; Karl Koch, Präsident des Obergerichts des Kantons Aargau, in Wohlen, bisher Eichter im Nebenamt des Eidg. Versicherungsgerichts. Der weitere Eichter im Nebenamt, Dr. Hans Müller, Bechtskonsulent der Stadt Zürich, hatte schon früher seine Demission eingereicht.

Mit dem Wegfall der vorübergehenden Verstärkung des Eidg.

Versicherungsgerichts, die durch Bundesratsbeschluss vom 23. März 1920 bis zum 81. Juli 1920 verlängert worden war, sind die seinerzeit vom Bundesrat gewählten ausserordentlichen Eichter von ihrem Amt zurückgetreten.

Hinsichtlich des Bestandes der Kanzlei sind, abgesehen von dorn vollständigen Abbau des aushilfsweise angestellt gewesenen nichtjuristischen Personals, keine Änderungen. zu verzeichnen.

IM. Geiichtsabteilungen.

Die im Jahr 1910 gebildeten ordentlichen und ausserordontlichen Gericbtsabteilungen sind in der ersten Hälfte des Berichtsjahresunverändert geblieben.

Durch Plenarbeschluss vom 29. Juni 1920 sind an deren Stelle gestützt auf Art. 16, 17 und 18 rev. OB folgende Abteilungen getreten : 1. G e s a m t g e r i c h t ; ihm hegt ob: a. Die Behandlung der Berufungen im Sinne von Art. 120 ff. OB und Art. 55, Ziff. 2 und 3, MVG von 1914, sofern der Streitwert Fr. 10,000 erreicht.

b. Die Beurteilung der gegen die genannten Berufungsurteile gerichteten Eevisionsbegehren.

c. Die Beurteilung der Eevisionsbegehren im Sinne von Art. 101, Ziff. l, OB gegen Urteile einer Abteilung.

d. Die erst- und letztinstanzliche Erledigung der Streitigkeiten nach Art. 57 und 58 MVG von 1914 und bis auf weiteres auch nach Art. 7, Abs. 2, BG über die Versicherungskasse für die eidgenössischen Beamten, Angestellten und Arbeiter, vom.

30. September 1919.

489 2. I. Abteilung; ihr liegt ob: a. Die Behandlung der Berufungen im Sinne von Art. 55, Ziff. 2: und 3, MVG von 1914, sofern der Streitwert Fr. 1000, aber nicht Fr. 10,000 erreicht.

b. Die Beurteilung der gegen die genannten Berufungsurteile gerichteten Eevisionsbegehren, sofern sich diese auf Art. 101, Ziff. 2 und 8, OB stützen.

c. Die erst- und letztinstanzliche Erledigung der Streitigkeiten gemäss Art. 57 und 58 MVG von 1914, sofern der Streitwert Fr. 10,000 nicht erreicht.

3. II. A b t e i l u n g ; ihr liegt ob: a. Die Behandlung der Berufungen im Sinne von Art. 120 ff. OB und Art. 55, Ziff. 2 und 3, MVG von 1914, .sofern der Streitwert Fr. 1000, aber nicht Fr. 10,000 erreicht, oder nicht in.

Geld schätzbar · ist und nicht Leistungen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt für Krankenpflege in Frage stehen..

b. Die Beurteilung der gegen die genannten Berufungsurteile gerichteten Bevisionsbegehren, sofern sich diese auf Art. 101,.

Ziff. 2 und 3, OB stützen.

c. Die Beurteilung der Revisionsbegehren im Sinne von Art. 101,.

Ziff. l, OB gegen Urteile des Einzelrichters.

4. Präsident als E i n z e l r i c h t e r ; ihm Hegt ob: a. Die Behandlung der Berufungen im Sinne von Art. 55, Ziff. 2 und 3, MVG von 1914, sofern der Streitwert Fr. 1000 nicht erreicht, sowie im Sinne von Art. 55, Ziff. l, MVG von 1914..

b. Die Behandlung der Eevisionsbegehren gegen die genannten Berufungsurteile, sofern sich diese auf Art. 101, Ziff. 2 und 3, OB stützen.

c. Die Prämienforderungen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt als im Sinne von Art. 10 BG betreffend die Ergänzung des B G über Kranken- und Unfallversicherung vorn 13. Juni 1911 vollstreckbar zu erklären.

5. Vizepräsident als E i n z e l r i c h t e r ; ihm liegt ob: a. Die Behandlung der Berufungen im Sinne von Art. 120 ff. OB, sofern der Streitwert Fr. 1000 nicht erreicht.

b. Die Behandlung der Berufungen im Sinne von Art. 120 ff. OB,.

sofern der Streitwert nicht in Geld schätzbar ist und Leistungen, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt für Kranken-pflege in Frage stehen.

490 ·e. Die Behandlung der Revisionsbegehren gegen die genannten Entscheide, sofern sie sich auf Art. 101, Ziff. 2 und 8, OB stützen.

In der nämlichen Plenarsitzung vom 29. Juni 1920 wurden die 'Gerichtsabteilungen bis Ende des Jahres 1920 wie folgt bestellt: Gesamtgericht. Vorsitzender: Albisser; Mitglieder: Piccard, Berta, Segesser und Studer.

I. Abteilung. Vorsitzender: Albisser; Mitglieder: Piccard, iSegesser und Studer.

II. Abteilung. Vorsitzender: Piccard; Mitglieder: Albisser, Berta und Studer.

IV. Organisation und Geschäftslast des Gerichts.

Im verflossenen Berichtsjahr hat das Eidg. Versicherungs-gericht durch den revidierten Organisationsbeschluss ungefähr diejenige Organisation erhalten, die es angesichts seiner grossen Geschäftslast von Anbeginn postuliert hatte. Immerhin muss bemerkt werden, dass das neue Gericht am 1. August 1920 bedeutende Rückstände zu übernehmen hatte, deren Aufarbeitung längere Zeit erforderte und nur bei intensiver Mitwirkung der Ersatzmänner möglich war. Auch haben die Berufungen in Militärversicherungssachen seit Oktober 1920 wieder stark zugenommen (September 32, Oktober 46, November 55, Dezember 66, Januar 78, Februar 75, März 81). Auf die Ursachen und Folgen dieser Tatsache wird im nächstjährigen 'Geschäftsbericht zurückzukommen sein.

V. Verschiedenes.

Die gefällten grundsätzlichen Entscheide wurden im Berichtsjahr weiter in der «Schweizerischen Zeitschrift für Unfallkunde» («Revue suisse des accidents du travail») veröffentlicht (Verlag Ferd. Wyss, .Bern).

Auf dem Gebiet der Unfallversicherung hatte das Gericht eine ganze Reihe grundsätzlicher Fragen zu entscheiden. Hervorgehoben seien hier nur die Urteile, welche sich mit dem Begriff des Unfalles befassen (in bezug auf die Wundinfektion, Schreckereignisse, Selbst'.tötung im Zustand der Geistesstörung infolge Krankheit, Ertrinken, Vergiftung durch Genuss giftiger Pilze usw.). Zu erwähnen sind auch die Entscheide, die andere als versicherungsrechtliche Fragen betreffen. Die Rechtsstellung der Schweizerischen Unfallversicherungs.anstalt und der Militärversicherung bringt es mit sich, dass das Eidg.

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Yersicberungsgericht sich auch mit öffentlich-rechtlichen Fragen 2u befassen hat. Hierher gehören die Fragen nach der rechtlichen Natur der Verfügungen gemäss Art. 9, V, II und des Vertreters des Oberfeldarztes; nach der Verbindlichkeit dieser Verfügungen für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und die Militärversicherung usw.

Wie schon den Aufstellungen unter III oben zu entnehmen war, sind dem Gericht im Berichtsjahr durch Überweisung der Streitigkeiten gemäss Art. 7, Abs. 2, BG über die Versicherungskasse für die eidgenössischen Beamten, Angestellten und Arbeiter, vom 80. September 1919, weitere Funktionen übertragen worden (vgl. Art. 167bi8 rev. OB).

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahr abgehaltenen Sitzungen beläuft sich auf 258. Diese Sitzungen verteilen sich wie folgt: Gesamtgericht 33 Ordentliche und ausserordentliche Abteilungen 223 Verwaltungskommission 2 258 Darin sind nicht Inbegriffen die «Sitzungen» von Präsident und Vizepräsident als Einzelrichter und als Bichter in Prämienvollstreckbarkeitssachen. Ausserdem ist zu bemerken, dass eine Anzahl von Geschäften auf dem Zirkulationsweg erledigt worden ist.

B. Spezielles.

Die Statistik weist für das Berichtsjahr 1501 hängig gewesene (551 übertragene und 950 neu eingelaufene) sowie 1100 erledigte Geschäfte auf. Im einzelnen ergibt sich folgendes Bild: I. Unfallversicherung.

Im Berichtsjahr sind insgesamt 115 Berufungen gemäss Art. 120 ff.

OB pendent gewesen (64 übertragene und 51 neu eingelaufene).

Davon sind 83 erledigt und 32 auf das Jahr 1921 .übertragen worden.

Von den 83 erledigten Berufungen wurden 84 vom Einzelrichter, 86 von der II. Dreier-, bzw. von der II. Abteilung, und 13 von der Fünferabteilung, bzw. vom Gesaintgericht, beurteilt, und zwar 20 Berufungen innerhalb des 1. Vierteljahres, 17 Berufungen innerhalb des 2. Vierteljahres, 20 Berufungen innerhalb des 3. Vierteljahres, "23 Berufungen innerhalb des 4. Vierteljahres und 8 Berufungen innerhalb eines längern Zeitraumes nach ihrem Einlangen. Von den behandelten 83 Berufungen wurden 20 ganz oder teilweise Bundesblatt. 73. Jahrg.

Bd. II.

33

492 gutgeheissen, 33 abgewiesen, l zur Beweisergänzung und neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen, l durch Nichteintreten erledigt und 28 infolge Vergleichs oder Bückzuges vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 18 dieser Berufungen stammen aus dem Kanton Zürich, 13 aus dem Kanton Basel-Stadt, II aus dem Kanton Bern (wovon 2 aus dem französischen Kantonsteil), 9 aus dem Kanton Luzern, je 5 aus den Kantonen St. Gallen, Neuenburg und Genf, 4 aus dem Kanton Aargau, 3 aus dem Kanton Solothurn,.

je 2 aus den Kantonen Thurgau und Tessin und je l aus den Kantonen Uri, Freiburg, Basel-Land, Schaffhausen, Graubünden und Waadt.

Nach den Nationalsprachen verteilen sie sich also wie folgt : 67 = 81 % stammen aus der deutschen, 14 = 17 % aus der französischen und 2 = 2 % aus der italienischen Schweiz.

Die Zahl der im Berichtsjahr hängig gewesenen Gesuche um Vollstreckbarerklärung von Prämienforderungen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt beträgt 386 (48 vom Jahr 1919 übertragene und 338 neu eingegangene). Davon sind 339 erledigt und 47 auf das Jahr 1921 übertragen worden. 314 wurden ganz oder teilweise gutgeheissen, 5 abgewiesen und 20 als infolge Vergleichs oder Kückzugs erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. Die Erledigung erfolgte in 138 Fälle innerhalb des 1., in 106 Fällen innerhalb des 2., in 54 Fällen innerhalb des 3., in 26 Fällen innerhalb des 4., in 3 Fällen innerhalb des 5., in 8 Fällen innerhalb des 6. Monats; und in 4 Fällen innerhalb eines längern Zeitraumes nach Einreichung der Gesuche. Nach den Kreisagenturen, von denen sie gestellt wurden, verteilen sich diese Gesuche wie folgt: Lausanne 48, La Chaux-deFonds 14, Bern 46, Basel 2, Aarau 18, Luzern 107, Zürich 26, Winterthur 20, St. Gallen 58. Nach den Nationalsprachen ausgeschieden ergibt sich folgendes Bild: 228 = 67 % stammen aus der deutschen, 53 = 16 % aus der französischen und 58 = 17 % aus der italienischen Schweiz. Ausserdem sind 3 Wiedererwägungsgesuche eingereicht worden, auf welche nicht eingetreten werden konnte.

II. Militärversicherung.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahr hängig gewesenen Berufungen gemäss Art. 55 MVG von 1914 erreicht 1000 (439 übertragene und 561 neu eingegangene Geschäfte). Unter den neu eingelaufenen Geschäften befinden sich 405 Berufungen gegen Verfügungen des Vertreters des Oberfeldarztes, 152 Berufungen gegen Entscheide der Eidg. Pensionskommission, 2 Eevisionsgesuche und je l Wiederherstellungs- und Erläuterungsgesuch. Erledigt worden .sind 678 und auf das Jahr 1921 übertragen 322 Geschäfte. Von,den

493 678 Streitigkeiten wurden durch Urteil 550 Fälle erledigt, wovon 8 durch das Gesamtgericht, 488 durch die ordentlichen und ausserordentlichen Kammern und 59 durch den Einzelrichter; durch Abschreibungsbeschluss infolge Bückzugs der Berufung nach erfolgter Aufklärung durch das Gericht oder wegen Vergleichs usw. wurden erledigt 128 Fälle, Wovon 23 durch die Abteilungen und 105 durch den Präsidenten bzw. Vizepräsidenten. Bei 866 der durch Urteil der Abteilungen, bei 39 der durch Urteil des Einzelrichters und bei 49 der durch Abschreibungsbeschluss erledigten Fälle mussten Beweiserhebungen im Sinne von Art. 134 und 136 OB vorgenommen werden. Die Zahl der in diesen Fällen abgehörten Parteien und Zeugen beträgt 371, die Zahl der angeordneten Expertisen 202, worunter 176 medizinische. Ganz oder teilweise gutgeheissen wurden 336, abgewiesen 187, an die Vorinstanz zurückgewiesen 2, durch Nichteintreten erledigt 25 und vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben 128. Innerhalb des 1. Monats nach ihrem Einlangen wurden 37, innerhalb des 2. Monats 41, innerhalb des 3. Monats 68, innerhalb des 4. Monats 45, innerhalb des 5. Monats 65, innerhalb des 6. Monats 39, innerhalb des 3. Quartals 155, innerhalb des 4. Quartals 121, innerhalb des 3. Halbjahres 88 und innerhalb des 4. Halbjahres 19 Geschäfte erledigt. Längere Zeit beanspruchten besonders diejenigen Fälle, in denen umfangreiche Beweiserhebungen, wie Expertisen, und die Beschaffung der notwendigen Grundlagen für dieselben, nicht zu umgehen waren, und in denen die richterlich gesetzten Fristen zum Teil wiederholt erstreckt werden mussten. Nach den Nationalsprachen verteilen sich die erledigten Militärversicherungsstreitigkeiten wie folgt: 475 = 70 % aus der deutschen, 164 = 24 % aus der französischen und 89 = 6 % aus der italienischen Schweiz.

Genehmigen Sie, hochgeehrter Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

L u z e r n , den 31. März 1921.

Im Namen des Eidg. Versicherungsgerichts, Der Präsident: Albisser.

Der Gerichtsschreiber: Lanber.

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