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Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 41.

Bern, den 9. Oktober 1901.

IL Réglemente und Tarifvorschriften, B. Verkehr mit dem Auslande.

775. (41/01) Teil I, Abteilung A, der schweizerisch-italienischen Gütertarife via Gotthard, vom 1. Mai 1899. Nachtrag L Am 10. Oktober 1901 tritt zum oben benannten Tarit'teil, enthaltend die reglementarischen Bestimmungen, ein Nachtrag I in Kraft, welcher hauptsächlich die durch das Zusatzübereinkommen vom 16. Juni 1898 zum internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 bedingten Änderungen und Ergänzungen, worunter auch neue Frachtbriefformulare, enthält. Die bisherigen Frachtbriefformulare werden nur noch bis zum 9. Oktober 1902 (einschließlich) angenommen.

Exemplare dieses Nachtrages können bei unserm kommerziellen Bureau, sowie bei den übrigen beteiligten Verwaltungen zum Preise von 40 Cts. das Stück bezogen werden.

Luzern den 5. Oktober 1901.

Direktion der Gotthardbahn

776. (41/01) Teil I, Abteilung A, der belgisch-baseler Gütertarife, vom 1. Januar 1893. Nachtrag VI.

Am 10. Oktober 1901 gelangt zum oberwähnten Tarif ein Nachtrag VI zur Ausgabe. Derselbe enthält diejenigen Änderungen und Ergänzungen, welche infolge der auf genannten Tag stattfindenden Inkraftsetzung des Pariser Zusatzübereinkommens, vom 16. Juni 1898, zum internationalen

371

Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr, vom 14. Oktober 1890, erforderlich werden.

Bern, den 4. Oktober 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

Teil I, Abteilung A, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom L Februar 1898. Nachtrag V.

41/01)

777. (

Am 10. Oktober 1901 tritt zum vorstehend bezeichneten Tarifteil ein Nachtrag V i n Kraft, welcher i n d e r Hauptsache d i e durch d a s über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 bedingten Änderungen und Ergänzungen derreglementarischenn Bestimmungen für den deutsch-italienischen Güterverkehr enthält.

Exemplare dieses Nachtrages können bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg oder bei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden.

Luzern, den 5. Oktober 1901.

Direktion der Grotthardbahn.

778. (41/01) Teil I (reglementarische Bestimmungen) der belgischitalienischen Gütertarife, vom 1. September 1900.

Nachtrag 1.

Am 10. Oktober 1901 tritt zum obenbezeichneten Tarifteil ein Nachtrag l in Kraft, der in der Hauptsache die Änderungen und Ergänzungen der reglementarischen Bestimmungen für den belgisch-italienischen Güterverkehr enthält, die durch das Zusatzübereinkommen vom 16. Juni 1898 zum internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 bedingt werden.

Der Nachtrag kann bei unserm kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 5. Oktober 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

779. (41/01) Teil I (reglementarische Bestimmungen) der niederländisch-italienischen Gütertarife, vom 1. Januar 1803.

Nachtrag III.

Am 10. Oktober 1901 tritt zum obenbezeichneten Tarifteil ein Nachtrag III in Kraft, der hauptsächlich die Änderungen und Ergänzungen der reglementarischen Bestimmungen für den niederländisch-italienischen Güterverkehr enthält, die durch das Zusatzübereinkommen vom 16. Juni 1898 zum internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 bedingt werden.

Der Nachtrag kann bei der Eisenbahndirektion in Köln bezogen worden.

Luzern, den 5. Oktober 1901.

Direktion der Gotthardbahn 372

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

780. (41/01) Teil I, Abteilung A, der deutsch-französischen Giltertarife. Verkehr mit und über Elsass-Lothringen.

Nachtrag L Am 10. Oktober 1901 tritt zum Teil I A (reglementarische Bestimmungen) der Nachtrag I in Kraft. Exemplare desselben können von den Verbandsverwaltungen und unserer Drucksachenkontrolle unentgeltlich bezogen werden.

Strassburg, den 2. Oktober 1901.

Die geschäftsführende Verwaltung: Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

781.

(41/01) Tarif der Strassenbahn Zürich-Höngg.

Tarifkündigung.

Hierdurch bringen wir zur allgemeinen Kenntnis, daß die bisherigen Tarife der Linie Zürich (Hardstraße) -- Höngg mit 31. Dezember 1901 außer Kraft treten.

Über die Inkraftsetzung des neuen Tarifes und Transportreglementes erfolgt eine besondere Publikation.

Höngg, den 6. Oktober 1901.

Verwaltungsrat der Strassenbahn Zürich-Höngg.

B. Verkehr mit dem Auslande.

782.

(41/01) Personen- und GepäcktariMain-Neckar-Bahnhn -- Schweiz, vom 1. April 1898.

Ergänzung.

Am 1. Juli 1901 sind folgende Taxen eingeführt worden : Gepäckfracht für 10 kg.

von für die Strecken Darmstadt MNB a b nach ohne mit Freigepäck M.

Basel

M.

Klosters über Zürich 2. 04 --. 34 Triberg ,, ,, Stuttgart-Rorschach 1. 87 --. 34 Basel, den 8. Oktober 1901.

Direktorium der Schweiz. Centr albahn.

373

783. (4(41/01) Tarif commun (G. V.) PL M Nr. 207 für die Beförderung von Auswanderern und ihres Gepäcks nach Marseille etc., vom 25. Mars 1897.Neuausgabe.abe.

Eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs tritt am 1. November 1901 in Kraft.

Bern, den 5. Oktober 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

784. ( '/»O Französisch - österreichisch - ungarisch - rumänisch serbisch - bulgarisch - orientalischer Personen- und Gepäckverkehr. Teil II, Hefte B und C, vom 1. März 1898.

Aenderung der Gepäcktaxen.

4(41/01))

Mit Gültigkeit vom 1. November 1901 an werden die entsprechenden in den obgenannten Tarifheften enthaltenen Gepäcktaxea durch die nachstehenden aufgehoben und ersetzt: via Delle oder Petit-Croix Gepäcktaxe per 10 kg.

Paris für die Strecken von und nach a. ohne Freigepäck Fr.

Adrianopel 5. 77 Belgrad 5. 77 Budapest 5. 23 Bukarest über Verciorova . . .

6. 68 ,, ,, Predeal . . . .

6. 32 Constantza über Verciorova . .

7. 13 ,, ,, Predeal . . .

6. 61 Crajova 6. 35 Konstantinopel über Verciorova.

7. 38 ,, ,, Predeal . .

6. 86 ,, Belgrad . .

5. 77 Salonicki 5. 77 Sophia 5. 77 Bern, den 8. Oktober 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

785.

(41/01) Tarif für den internationalen Randreiseverkehr zwischen Italien einerseits und Deutschland, OesterreichUngarn, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz anderseits, vom 1. April 1891. Teilweise Kündigung.

Die Generaldirektion der sächsischen Staatseisenbahnen kündigt diesen Tarif, soweit an demselben Strecken der sächsischen Staatsbahnen beteiligt sind, auf 1. Dezember 1901.

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Unter Bezugnahme auf die Publikation 618 (34/01), vom 19. August 1901, bringen wir noch zur Kenntnis, daß die in Frankfurt a. M. und Darmstadt für den Rundreiseverkehr mit Italien für Touren nördlich und südlich der Alpen aufliegenden Fahrtausweise auch noch nach dem 1. Oktober 1901 unverändert weiter ausgegeben werden.

Luzern, den 3. Oktober 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

IY, Güterverkehr.

B. Verkehr mit dem Auslande.

786.

(41/oO Teil II, Abteilung A, Heft l, der schweizerischitalienischen Gütertarife, vom 1. November 1900.

Ergänsnng.

Auf den 1. November 1901 wird die Station Zürich-Tiefenbrunnen der Schweiz. Nordostbahn in die Abteilungen a--c des Ausnahmetarifes Nr. 3 (Holz) des oben genannten Tarifteiles einbezogeu ; die Frachtsätze betragen :

a

b

c

Franken für 100 kg.

Zürich-TiefenbrunnenJS^; ;

}; g

}; «

0.98

Luzern, den 8. Oktober 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

787. 0*Voi) Teil II, Abteilung B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900.

Abfertigangsbefugnisse der Magazzini generali in Genova P. C. Calate.

Die Vorschriften über die Abfertigung des Verkehrs mit den Stationen und Ladestellen in Genova auf Seite 17 des Teils II, Abteilung B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife gelten nicht für den Verkehr der neuen Magazzini generali (allgemeine Magazine), die mit der Ladestelle Genova Piazza Caricamento Calate verbunden sind; diese Magazine werden, mit Gültigkeit vom 15. Oktober 1901 an, zugelassen: a. für an sie adressierte, als Frachtgut und in Wagenladungen aufgelieferte Sendungen von Gütern aller Art (ausgenommen gefährliche und schädliche Güter, wie unter litt, a der oben genannten Vorschriften für gewöhnliches Frachtgut genannt) und von Fahrzeugen, gleichviel ob die Sendungen der Verzollung unterliegen oder nicht; b. für von ihnen als Frachtgut aufgelieferte Sendungen von Gütern aller Art (ausgenommen gefährliche und schädliche Güter, wie unter litt, a der oben genannten Vorschriften für gewöhnliches Frachtgut genannt) und von Fahrzeugen ; die Sendungen können als Stückgut oder in Wagenladungen aufgegeben werden, ausgenommen die Sendungen von Lebensmitteln als beschleunigtes Frachtgut, die nur bei Aufgabe in Wagenladungen zugelassen sind.

Luzern, den 5. Oktober 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

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788. (41/01) Nachtrag II zum Teil II, Heft 9, der norddeutschschweizerischen Gütertarife.

Mit 1. November 1901 tritt zum Teil II, Heft 9 (Kartoffelstärkefabrikate) der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 15. März 1899, ein Nachtrag II in Kraft, durch welchen die Stationen Friedland i. Meckl., Nilbau und Schwerin a. W. neu in den Tarif einbezogen werden.

Zürich, den 3. Oktober 1901.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

789.

(41/01) Interner Gütertarif der Eisenbahnen in ElsassLothringen.

Ausnahmetarif für Düngemittel and Rohmaterialien der Kunstdüngerfabrikation Aenderung.

Vom 1. Oktober 1901 ab erhält im Ausnahmetarif für Düngemittel und Rohmaterialien der Kunstdüngerfabrikation, vom 1. August 1900, der Absatz ,,Einstreupulver u. s. w." des Abschnitts I, l A, folgende Fassung: ,,Einstreupulver für Stalldünger, aus Superphosphat, rohem Kalisalz und Gips oder nur aus zweien dieser Stoffe zusammengesetzt."

Zu -gleicher Zeit wird in dem Abschnitt I, l A, des Ausnahmetarifs der Artikel ,,Kartoffeldünger (Gemisch von Superphosphat, schwefelsaurem Ammoniak, Chilesalpeter und Hörn- oder Blutmehl)" aufgenommen.

Strassburg, den 27. September 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

790. (41/01) Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren im internen badischen Verkehr, vom 1. November 1898.

Ergänzung.

Am 2. Oktober 1901 wird die Neubaustrecke Überlingen -- Kluftern mit den Stationen Bermatingen-Ahausen, Kluftern, Markdorf, MimmenhausenNeufrach, Nußdorf i. Baden, Oberuhldingen-Mühlhofen und Unteruhldingen für den Tierverkehr eröffnet.

Ferner wird mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1901 die bisher nur für die Beförderung einzelner Stücke Kleinvieh eingerichtete Station Dogern auch für das Ein- und Ausladen von lebenden Tieren in besonderen Wagen eröffnet.

Karlsruhe, den 2. Oktober 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

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791. (41/01) Seehafen-Au Ausnahmetarif if im

rheinisch-we

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1901 ab ist ein Seehafen-Ausnahmetarif im rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbände ausgegeben worden.

Preis 0,15 Mark.

Strassburg, den 30. September 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Karlsruhe,, den 30. September 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

792.

(41/01) Heft 8 dersüdwestdeutschenn Gütertarife (Baden -- Pf als), vom 1. Februar 1896. Nachtrag XII.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1901 wird zum Heft 8 des Verbandsgütertarifs (Baden -- Pfalz) der Nachtrag XII ausgegeben. Derselbe enthält in der Hauptsache den Stationstarif für Ludwigshafen a. Rh. Soweit durch den Nachtrag Frachterhöhungen eingeführt werden, bleiben die seitherigen niedrigeren Frachtsätze noch bis zum 20. Oktober 1901 in Gültigkeit.

Karlsruhe, den 6. September 1901.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern, Ausnahmetaxen für übst bis auf Widerruf, längstens bis rung von Obst, getrocknetem, mindestens 10000 kg. folgende Von

und Pflaumenmus. Vom 1. Oktober 1901 31. Dezember 1902, treten für die Befördeund Pflaumenmus in Wagenladungen von Frachtsätze in Kraft: nach

Heller per 100 kg.

Ruina

Bregeuz \ 535 5d5 Buchs / ,, St. Margrethen 540 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 114, v. 28. Sept. 1901.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 3. Oktober 1901 : 552. Neuausgabe des Tarif commun (G. V.) Nr. 207 für den Transport von Auswanderern und ihres Gepäcks, mit Vorbehalt.

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553. Entwurf eines Nachtrages II zu Teil II, Heft 9, der norddeutschschweizerischen Gütertarife.

554. Nachtrag II zum schweizerischen Transportreglement -- italienische Ausgabe -- mit Vorbehalt.

Genehmigt am 5. Oktober 1901 : 555. Interner Tarif der Montreux -- Berner Oberlandbahnen, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 8. Oktober 1901 : 556. Entwurf zu einem Nachtrag I zum Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Italien via Gotthard.

557. Ergänzung des Personen- und Gepäcktarifes Main-Neckar-Bahn -- Schweiz durch Aufnahme von Gepäcktaxen Darinstadt -- Klosters.

558. Ergänzung des Teiles II, Abteilung A, Heft l, der schweizerischitalienischen Gütertarife durch Aufnahme der Station Zürich-Tiefenbrunnen in den Ausnahmetarif Nr. 3 für Holz etc.

559. Entwurf III zum Teil H, Heft l, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, mit Vorbehalt.

560. Nachtrag HI zum Gütertarif G B -- J S etc.

561. Änderung der Gepäcktaxen im Teil II, Hefte B und C, der französisch - österreichisch - ungarisch - rumänisch - serbisch - bulgarisch - orientalischen Personen- und Gepäcktarife.

562. Ausnahmetaxen für Lebensmittel Arbon -- Davos-Platz.

2. Sonstige Mitteilungen.

Teil l der belgisch-italienischen Gütertarife, Nachtrag 1; Teil I der niederländisch-italienischen Gütertarife, Nachtrag III; Teil I, Abteilung A, der belgisch-deutschen Gütertarife, Nachtrag VI.

Durch Präsidial Verfügung vom 4. Oktober 1901 ist den vorstehend erwähnten Nachträgen die Genehmigung unter Vorbehalt erteilt worden.

Diese Nachträge enthalten die durch das Zusatzübereinkommen zum internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bedingten Änderungen und Ergänzungen.

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1901

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4

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41

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.10.1901

Date Data Seite

316-316

Page Pagina Ref. No

10 019 786

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