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Schweizerisches Bundesblatt.

VllI. Iahrg. Il.

Nr. 31.

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23. Inni 1856.

Bericht der

Commission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes während des Jahres 1855, sowie über die Staatsrechnung vom gleichen .Jahre.

(Vom 30. Mai 1856.)

Einleitung.

Tit.

Die kommission, welche der hohe Ständerath mit der Prüfung und .Begutachtung der Geschäftsführung des Bundesrathes, des Bundesgerichts und der eidgenössischen Staatsxechnung vom Jahre 1855 beauftragte, .fand sich zu diesem Zwecke den 19. Mai in der Bundesstadt ein.

Von 7 Eommiffionsmitgliedern waren jedoch nur 4 erfchienen; die übrigen, sowie auch die an deren Stelle einberufenen Ersazmänner, hatten ihre Abwesenheit theils durch Krankheit, theils durch Landesabwesenheit oder unverschiebbare Kantonalgefchäfte entschuldigt. Jm Laufe der Woche langte jedoch noch ein fünftes Mitglied ein.

Dem Art. 16 des Gesezes über den Geschäftsverkehr der gefetzgebenden Räthe vom 22. Ehristmonat 1849 entsprechend, lag beim Zusammentritt der Eommiffion der bundesräthliche Bericht über seine Geschäftsführung im Drucke vor. Gedruckte Exemplare der Staatsrechnung, sowie auch des .Verwaltungsberichts des Bundesgexichies, wurden uns im Laufe der exsteu Woche zugestellt. Die zu den Berichten gehörigen Aktenstücke und Eontrollen, sowie insonders das aus die Staatsxechnung bezüglich..,. sehr weitschichtige Material u. s. w. fand sich geordnet auf den betreffenden Departements vor.

Behufs Anhandnahme der umfassenden Arbeit vextheilte fich die Kommission , nach frühexm Vorginge, in die verschiedenen Geschäftskreise , wobei beliebig je einem oder zwei Mitgliedern ein, beziehungsweise zwei

Bundesblatt. Iahrg. VIII. Bd. II.

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58 Departement oder Geschäftskreise zur nähern Untersuchung unv Bericht^ erstattung übertragen wurden. Diese Spezialberichte und die damit verbundene^ Anträge wurden dann von .versammelter kommission einläßlich berathen , gesichtet und präzifirt, und die daherigen Ergebnisse zu gegenwärtigem ..^e-^ sammtbexichte zusammengereiht, den wir hiemit Jhxer Bexathung.zu unterlegen uns beehren.

Daß derselbe ivedex auf Vollständigkeit, noch auf eine Jhrer Erwartung entsprechende Gründlichkeit Anspruch mache, brauchen wir ^icht zu erwähnen. Es fchien uus auch bei der in den gedruckten Berichten des Bundesrathes und Bundesgexichtes sehr einläßlich gehaltenen Darstellung der Verwaltung und des Haushalts des Bundes überflüssig, in unserm Berichte weiter auszuholen, als die zu machenden Bemerkungen es er-.

.heischten.

A.

^eschäftssiihrnng des Bundesrathes.

Die Eommisfion hält es -- ähnlich wie die frühern kommissionen des Stände- und des Nationalrathes - f.ür ihre Pflicht, gleich am Eingange ihres Berichtes das Zeugniß abzulegen, daß das Gesammtergebniß des Untersuchs der bundesräthliche.n Verwaltung einen besriedigenden Eindruck auf fie gemacht habe. Den eidgenössischen Räthen, wie dem gefammten Schweizervolke muß es zur größten Beruhigung gereichen, zu wissen, daß es dem also sei; und in der That ist nichts so fehr geeignet, das allgemeine Vertrauen und die Anhänglichkeit an die bestehenden BundesEinrichtungen zu beleben, als die möglichst verbreitete Kenntni^ des Eifers, der Sachkenntniß und der Umsicht, womit fortwährend die Jnteressen des Bundes gewahrt werden.

Wir gehen zu den Bemerkungen über die einzelnen Gefchäftskreife des Bundesrathes über.

.1. ^e^att^rei... de... ....oliti^en Departements.

Das abgeflossene Jahr charakterisirt sich, im Vergleiche zu den letztvorangegangenen, gewissermaßen dadurch, daß die Schweiz in keine erheblichen internationalen Streitigkeiten verwickelt war.

Obgleich zum größern Theile von Staaten nmgeben , die an dem großen europäischen Kampfe Theil nahmen, blieb es ihr doch beschieden, ungestört ^der Entwicklung ihres staatlichen Lebens und vieler Orts der zeit^ gemäßen Behandlung materieller Fragen obzuliegen.

Der bundesräthliche Bericht betont, daß der Schweiz nicht nur von keiner Seite Zumuthungen gemacht worden, welche auf eine Beeintxächtlgung oder Mißkennung ihrer neutralen Stellung hätten hindeuten können ,

59 sondern daß auch im Allgemeinen die Beziehungen derselben zu den auswäxtigen Staaten so ^befriedigend gewesen, daß - mit Ausnahme des österreichisch^.ssinischen Konflikts ^- wenig Erhebliches zu berichten sei, eine Erklärung, ^ie auch wir, nach genommenem genauerem Einblick in die .

behandelten Geschäfte des politischen Departements , vollständig begründet gefunden haben.

Der wichtigste Gegenstand betras, wie bemerkt, die E r l e d i g u n g des tessinisch^östexreichischeu Konflikts. Da jedoch die Bundesvexsammlung mit diesem Geschäfte sich schon zur Genüge besaßt hat, und dasselbe durch di.. Uebereinkunft vom 18. März 1855 in .einem, ab Seite

des zunächst betheiligten Kantons gebilligten Sinne seine Erledigung ge-

funden , so halten wix eine fernere^Besprechung der Sache für fruchtlos.

Die weitern Mittheilungen des Bundesrathes aus seinem V e r k e h r mit den a u s w ä r t i g e n S t a a t e n , so wexthvoll dieselben für die Kautonalbehörden in Betreff der Fremdenpolizei , des Niedexlassungswesens , der Besorgung von Legitimation - und andern bürgerlichen Aktenstücken u. s. w. sind, veranlassen Jhre Eommission zu keinen Bemerkungen; nur wollte es dieselbe bei näherer Durchsicht der Akteu bedünken, daß in einigen, jedoch wenigen Fällen der Bundesrath beinahe eine zu große Bereitwilligkeit an den Tag gelegt habe, auf Begehren einzugehen, welche von auswäxtigen Gesandtschaften untex dem Titel von bons offices für in der Schweiz niedergelassene Staatsangehörige gestellt wurden. Hiemit will jedoch die Commission keineswegs der im diplomatischen Verkehr allexwärts üblichen.

Handbietung zu Akten der Gefälligkeit entgegentreten, so lange nämlich keine unbescheidene Einmischung durchblickt.

Aus dem Abschnitte über die Gxänzverh^ältuisse ergiebt es sich, daß es dem Bundesrathe, ungeachtet des im Ehristmonat 1854 erhalte^ nen Auftrags, noch nicht gelungen ist, die obschwebenden Grenzanstände zu erledigen. Mehrere find jedoch auf dem Wege, es bald zu werden, und durch die bei sämmtlichen Grenzkantonen eingezogenen Erkundigungen erzeigt es fich , daß der Pendenzen überhaupt nur mehr wenige sind. Wix gewärtigen demnach, daß die Erfüllung des erhaltenen Auftrages dem Bundesrathe in nächster Zeit möglich werde..

Betreffend den schon im Jahre 1853 ertheilten und im Jahre 1854 wieder erneuerten Auftrag zur B e r i c h t e r s t a t t u n g über die z w e c k mäßigste diplomatische V e r t r e t u n g der Schweiz imAuslande, verspricht der Buudesrath, diesen Bericht aus die nächste ordentliche Session der Bundesversammlung vorzulegen. Es ist sonach diese Vorlage zu gewärtigen.

Da die Mission des eidg. Repräsentanten im Tessin mit

dex Erledigung des österreichisch^tessinifchen Konflikts und der gleichzeitigen

Herstellung der inuern Ruhe in i^s.^ Kantone (am ^. ^lpril 1855^ aufhörte und der Bundesrath mit d.^ sür Straßenbauten in diesem Jahre daselbst noch verwendeten Summe pon ^r. 2.^,5.^1. 43 die Verabreichung

60 weiterer Subs.dien nicht mehr für nothwendig erklärt, so erachtet es Jhre Eommisfion als selbstverständlich, daß der von der B n n d e s v e r s a m m lung unterm 3. August 1853 f ü x T e s s i n e r ö f f n e t e , u n b e d i n g t e Kredit nunmehr e r s c h ö p f t und geschlossen sei.

^. ^eschäst^rei^ de.^ ^e^artemeut^ d.e^ Innern.

B u n d e s k a n z l e i . Ungeachtet der frühern genauen Untersuchungen des Kanzleiwefens der Bundesbehörde hat Jhre Commission es dennoch sür Pflicht erachtet, auch diesem Gegenstande ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden , und fie ist in Folge des gemachten Untersuchs im Falle, ihre volle Zufriedenheit mit den Leistungeu des Kanzleipersonals und der auf der Bundeskanzlei herrschenden Ordnung und Geschäftsthätigkeit auszufprechen.

Die Protokolle der Bundesversammlung , des National- und Stände^ raths, so wie des Bundesrathes und desseu Missivenbuch find vollständig und sauber ins Reine geschrieben , kollationirt und, soweit möglich, bereits gebunden. Die Register darüber find bis ans den Tag nachgetragen und, nach unserer Anficht, ganz zwekmäßig angelegt. Ueber jede nur irgend exwähnenswerthe Kanzleifunktion giebt eine , auf den Tag nachgeführte Eontrolle Aufschluß. Die Art und Weise, wie die erledigten Akten fortirt und aufbewahrt werden , bevor sie ins Archiv abgestoßen werden können, ist befriedigend. Die Expedition und das Rechnungswesen der Kanzlei find gut geordnet, und die ..^rrektur und Herausgabe der Drucksachen, welche in allen drei Sprachen von einem und demselben Kanzleibeamten besorgt wird , zeugt von dessen Tüchtigkeit und unverdrossenem Pflichteifer.

Frühern Bemerkungen der geschästsuntersuchenden Kommissionen ist so weit es möglich war, Rechnung getragen worden ; weßnahen wir uns einzig zu folgenden Aussetzungen veranlaßt finden : a. Die im Protokoll des Bundesrathes neben dessen Verhandlungen ein...

getragenen Präsidialverfügungen sind nicht überall richtig mundirt.

So z. B. k^mmt häufig der Fall vor, daß Verfügungen vom 4.

und 5. eines Monats unter dem Kolumnentitel ,,Simung vom 3ten^ eingetragen sind. Beim Nachsehen mit Hülfe des Registers hat dies jedoch keinen Uebelstand, da alle Gegenstände im Protokolle wie im Register mit gleicher fortlaufender Nummer bezeichnet sind.

Bereits hat indeß die Kanzlei selbst diesen Fehler eingesehen und^ denselben im Protokolle des lausenden Jahres , wie wir uns dessen überzeugten, vermieden.

b. Jn einem frühern Eommissionalberichte (v. Jahre 1852) wurde der Bundesrath eingeladen, in Erwägung zu ziehen, ob die mit bedeu^ tenden Kosten veranstaltete, in der That aber wenig praktischen Nutzen

61 gewährende s. g. authentische Ausfertigung aller Beschlüsse der B u n d e s v e r s a m m l u n g und des B u n d e s r a t h e s fortgesetzt w.rden solle. Eine Erklärung hierüber ist unsers Wissens au die Bundesversammlung nicht ersolgt, und es wird die Arbeit fortgesetzt, ohne einen für Jhxe kommission ersichtlichen Werth. Origiginalexemplare von jenen Beschlüssen lassen sich leicht mit besondern Abzügen ans der gedruckten offiziellen Sammlung veranstalten, und wohl in den seltensten Fällen n^ird man zum Nachschlagen in jenex Sammlung von groß Folioformat Zuflucht nehmen. Jhxe E.^mmission hält es demnach am Platze, daß der B u n d e s r a t h zux e n d l i c h e n Entscheidung ü b e r die v o r e r w ä h n t e F r a g e eingeladen werde.

c. Bei dem wohleingexichteten Rechnungswesen der Bundeskanzlei mußte es befremden, daß im abgewichenen Jahre z w e i Na^txagskxedite für Dxn.^osten und ein Nachtragskredit für Buchbinderrechnungen dex Bundeskanzlei verlangt werden .mußten. Die Schuld davon fällt jedoch nicht der Bundeskanzlei, fondern der M i l i t ä r v e r w a l t u n g zu, indem die nicht vorgesehenen Ausgaben durch den Dxu^ des neuen Exerzierreglements im Kostenbetrage von Fr. 18,239. 25 Rp. und

das Einbinden demselben, welches Fr. 14,639. 27 Rp.kostete, veranlaßt wurden. Ohne diese außerordentlichen Aufgaben hätte dex ordenttiche Kredit von Fr. 40,000 für die übrigen Druck- und Lithogra-

phiekosten, im Betrage von Fr. 27,178. 80, nicht nur ausgereicht,

fondern es hätte sich noch eine Minderverwendung von Fr. 12,821. 20 auf^diesex Rechnung ergeben. Ein ähnliches Resultat würde sich auf der Rechnung füx Buchbinderarbeiten erzeigt haben. Dex guten Ordnung halber , und um nicht zu einex unrichtigen Beurthe.lung einzelner Verwaltungszweige Anlaß zu geben , müssen wir wünschen, daß künftig keine ähnliehen Erscheinungen mehr vorkommen.

B n n d e s b l a t t und G e s e t z e s s a m m l u n g .

Ungeachtet der ReAuktion d^x ^lusl..ge des Bundesblattes auf 2250 Exemplare ist dennoch ein Vorrath von 819 Exemplaren (der bund.sräthliche Bericht giebt unrichtigerweife 619 an) für das Jahr 1855 auf dem Lager geblieben. Erwägt man . daß im gleichen Jahre nur 27 Exemplare von fxühern Jahrgängen verkauft wurden, ein Betrag d e x ^ v o n frühern Vorgängen nicht wesentlich abweicht, so dürste auch dieser Vorrath immer n.^ch zu groß erscheinen.

Es verdient demnach ganz unsere Billigung, wenn zu Ende dieses Berichtsabschnitts gemeldet wird , daß die Gesammtauflage des Bundesblattes für das

lausende Jahr auf 2000 Exemplare (1250 deutsche und ^50 französische)

reduzirt worden sei. Unsers Eracht^ns könnte noch weiter gegangen werden, indem spätexe Nachfragen fich doch meistens nur auf die Gesetzessammlung beziehen werden, die in .4.^50 Exemplaren (die drei Sprachen zusammengerechnet) herauskömmt, und von einzelnen Theilen des Bundesblattes, namentlich von Berichten und Botschaften, überdies noch beson^ere Abdrük.e besorgt werden und sonach jederzeit bezogen werden können.

62 Dagegen sind wir mit der zu Anfang des lausenden Jahres getr.^ffenen Veränderung de^ Formats des Bundesblattes vollständig einverftanden, und zollen insbesondere der so eben im D.uck erschienenen Registera r b e i t zu den 4 e r s t e n B ä n d e n der o f f i z i e l l e n Sammlung unfern Beifall.

A r c h i v e . Der diesjährige Bericht über den Stand der R e pert o r i e n ^n den ältern eidg. Abschieden gewährt alle nur wünschbar^ Einsicht in die Sachlage. Ebenso vernimmt man mit Befriedigung, daß der Druck des letzten Vlll. Bandes diefer Sammlung (die Periode von 1778^179.^) begonnen habe und der Band nächstens erscheinen werde. Es läßt dies nur wünschen, daß mit der Fortfe^..ng der übrigen

.Bände nicht gezögert werde.

Nachdem das Generalrepertorium zum h e l v e t i s c h e n A r c h i v e nebst Register vollendet vorliegt, wird nun zur Anfertigung der Svezialrepextorien in den drei Richtungen eines Nominal^, L o k a l - und R e a l Registers geschritten werden. Vorher ist jedoch, wie sich die kommission .überzeugte, unerläßlich, daß noch eine übersichtliche Vergleichung der vorhandenen Konzepte mit den Protokollen und^ Missivenbücheru vorgenommen werde, um vorhandene Lücken und Unrieht.gkei.en in den letztern möglichst zu ergänzen. Bereits ist hierin schon Erhebliches geschehen. Wir erwarten jedoch , daß auf diese Arbeit nicht mehr Zeit, als absolut nothwendig ist, verwendet werde, indem die noch übrige Hauptarbeit der Anfertigung von Spe^ialrepertorieu über jeden einzelnen, in den 4034 Bändenummern enthaltenen Gegenstand das außerordentliche Hülsspersonal auf diesem Archive noch lange in Anspruch nehmen wird.

Ungeachtet des.i.^ Jahre 1854 schon sestgesetzten peremtorisehen Jahrestermins und der im Jahre 1855 erneuerten Empfehlung unausgesetzten Eifers und bestmöglicher Zeitbenutzung an das betreffende Archivpersonal, liegt gegenwärtig über den zweiten Zeitraum des neuen eidgenössischen A r c h i v s (vom Jahre 1814 ^ 1848) weder das Generalrepertorium, noch ein Register dazu vollendet vor. Der Hauptgrund hievon wird immer noch der mangelhasten Ablieferung der in jene Periode gehörenden Akten , fowie vielfacher anderweitiger Dienstinanfpruchnahme zugeschrieben. Daß noch Lücken existiren, davon konnte sich die kommission schon in einem flüchtigen Ueberblicke überzeugen , sowie daß^ die Ablieferung von Ulkten , oder wenigstens von genauen Verzeichnissen derselben, z. B. betreffend militärische Rekognoseirungen, das Artillerie^Jnspektorat, den militärischen Gesundheitsdienst ^e. , aus nicht hinlänglich ersichtlichen Gründen verweigert wird. Solche Lücken müssen aber allerdings erst ergänzt werden, bevor zur Nummerirnng und Aufstellung des Generalrepertoriums und zur Anfertiguug eines Registers dazu geschritten werden kann. Wir schlagen demnach ^or, ,,den Bundesrath neuerdings einzuladen, daß er für Ergänzung der ,. Archivalien des Zeitraumes von 1814-1848 die noch erforderlichen ..wirksamen Maßregeln treffe und sonach darauf hinwirke, daß wenigstens ^das Generalrepertoriu... nebst Register über das neue eidg. Archiv baldigst .. vollendet werde. ^

63 Warum Jhre Kommission fich vorläufig mit einem Generalreperto^ium über dieses Archiv zufrieden geben und die Anfertigung von Svezial....epertorien auf einen spätern günstigen Zeitpunkt verschieben will, davon liegt dex Grund daxin, weil sie das größte Gewicht darauf legt, daß nun^nehx gegenwärtig, wo die Archivräume im neuen Bundesrathhause fiix ^das n e u e s t e eidgenössische Archiv bezogen werden können, vor Allem aus für Aufstellung und Ordnung dieses neuesten Archives gesorgt werde.

Seit bald 6 Jahren befinden sich die in ^dieses Archiv gehörigen Ak-

^en noch ohne systematische Axchiveintheilung bei den verschiedenen BundesBehörden untexgebxacht. Und da braucht es denn gewiß keines besondexu ^.chaxsbli.^es, um einzusehen, daß, w^nn nicht mit außerordentlicher, unausgesetzter Thätigkeit zur Sichtung der mit einem Male erfolgende^

Aktenabschiebung von 6 vollen Jahrgängen aus allen den vielbethätigte.^

.Verwaltungszweigen der neuen Bundesbehorden geschritten wird, in Kurzem eine Verwirrung entstehen muß, hei welcher einer Menge von Aktennachfragen entweder gar nicht. mehr, oder nur äußerst langsam entsprochen ^rden kann. Um dieser Verwirrung bei Zeiten vorzubeugen, bedarf es dem-

nach gewiß der ganzen Thätigkeit des ordentlich angestellten Archivpersonals,

weßwegen wix demselben nicht noch gleichzeitig eine Aufgabe stellen möchten, die voraussichtlich ebenfalls noch eine Reihe von Jahren zux voll-

ständigen Erledigung erheischen dürfte.

Bei diesem Punkte erlaubt fich die Eommission, dem Bundesrathe uoch gelegentlich zu bemerken, da^ fie mit dex Art und Weise, wie die Archivalien in den bereits bestehenden Archiven äußerlich geordnet und aufgestellt sind, nicht einverstanden ist, sondern daß sie dem Systeme dex ^naterienweisen Ausscheidung und einfacher Einkartirung der Axchivalieu ^or dem bestehenden den Vorzug geben möchte.

.^ P o l y t e c h n i s c h e Schule. Aus dem Bericht über die polvtech-

mische Schule hat die Eommission mit Befriedigung den guten Fortgang dieser, der Eidgenossenschaft zur Zierde gereichenden, neuen Schöpfung exsehen. Wenn es auch zu wünschen gewefen wäre, daß lebenslängliche Anstellungen von Professoren nur in Ausnahmsfällen, wie der Art. 1 5 des ^betreffenden Bundesgesetzes dies vorschreibt, stattgefunden hätten, so be.greift die kommission doch vollkommen die Gründe, welche den Bundesxath , beziehungsweise den Schulrath nöthigten, diese ausnahmsweise Anstellung beinahe beim Drittheile der Gewählten eintreten zu lassen.

Erfreulich ist auch das Anfehen und die Theilnahme, welche die Anstalt bereits genießt, und die fich theils durch die Zahl der Besucher, theils durch den Betrag dex ihr zugekommenen Schenkungen beurkundet. Hiezu hat enfers Erachtens nicht wenig der Umstand beigetragen, daß dex Schulrath beförderlich auf Organisation der verschiedenen Direktionen, Konferenzen ^und Sammlungen bedacht war, und hinwieder die Schuldixektion und das gesammte Lehrerpersonal einen, bald allgemein kundgewordenen, Eifer in .Handhabung der Diseipltn und allseitiger wissenschaftlicher Anregung der

Schüler an Tag legte. -- Uebex die Resultate dex Schule kann fxeilich

^64 exst später ein maßgebendes Uxtheil gefällt werden. Jhre kommission er^ wartet nur Günstiges. Zu diesem . Behufe ^ empfiehlt sie dem Bundes-.

rathe, wie dem Schulrathe, mit allem Eifer auf möglichst baldige Errich-.

tung der neuen Gebäulichkeiten hinzuwirken, da nach dem Berichte des.

Schulraths die vorhandenen provisorischen bedeutende Mißbestände zeigen und vollends kaum ausreichen, wenu die drei Kurse vollständig erstell^ werden sollen. --.. Ueber die an den Fond des Polytechnikums für das Jahr 1855 zu verabfolgende Summe, sowie über dessen Besorgung , verweisen wir auf die unten bei der Staatsrechnung zu machenden Be^ .merkungen.

A u s w a n d e r u n g s w e s e n . Die Auswanderung hat im ver.^.

slossenen Jahre ans mehrern, hier nicht nähex zu bezeichnenden Gründen,.

nicht in dem Maße stattgefunden, als man nach dem Voxgange im Jahre^ 1854 annehmen zu müssen glaubte. Es dürfte dieselbe auch bei der gegen.^ wärtigen Aussicht auf billigern Lebensunterhalt und der dem Arbeiter mehr gebotenen Gelegenheit zum Verdienste noch mehr sich vermindern. Gleich^ wvhl glaubt Jhre kommission , daß der Bundesrath die Füxsoxge fü^

dieses wichtige Erleichterungsmittel des Volkes nicht außer Acht lassen,.

sondern demselben stetsfort, ^wie im verflossenen Jahre, die verdiente Aufmerksamkeit wiedmen solle. Deßwegeu scheinen uns denn auch die Gründe, warum von der Vollziehung des dem Bundesrathe bei der letztjährigen Bexathung der Geschäftsführung ertheilten Auftrags (V S. 1.^4 Ziff. 3 de.. ofsiz. Gesetzessammlung) Umga...^ genommen wurde, nicht genügend, und wir möchten vielmehr denselben neuerdings an die Erfüllung des daherigeu ^Auftrags erinnern.

Eine erfreuliche Erscheinung bieten die Fortschritte , welche die Schweiz im Jn-, wie im Auslande auf dem Gebiete des Ausstellungsw e sens macht. Jn der umsichtigen Unterstützung daherigex Bestrebunger.

liegt ein mächtiger Antrieb zur Hebung der Landwirtschaft, der Jndustrie und der Kunst im Lande. Damit jedoch bei den oft schnell auf einander folgenden Ausstellungen ähnlicher Art jeweilen die Erfahrungen der vorgehenden möglichst benutzt werden können , ist erforderlich , daß die amtlich veranstalteten Berichte nicht lange auf sich warten lassen. So sind z. B. von der letzten landwirtschaftlichen, G e w e r b e - und Kunstausstellung in Paris nur die Berichte über das Kunstfach und übe.^ die Viehau^ftellung veröffentlicht worden, wogegen derjenige iiber die^ Jndustrie und die Landwirtschaft noch fehlt. Wir hoffen, es werde.

dem Bundesrathe gelingen, auch hierin den gerechten Erwartungen des .hiebei vorzüglich interesfirten Theils der schweizerischen Bevölkerung bal....

zu entsprechen.

^ .^. .^es^äst^r.^ de^ ^u^- und ^I.^eide^artenreut^.

Bei der Prüfung dex Geschäftsführung und der Rechnungen des Justiz- und Polizeiwesens hat die kommission mit Befriedigung sich vou ^deIn regelmäßigen Geschäftsgang des Departements, der Sparsamkeit in den Ausgaben, der vollkommenen Jnstandhaltung dex Protokolle und Sammlungen, sowie von der Uebereinstimmung überzeugt, die zwischen deu eidgenössischen Justizbeamten und den Kantonalbehörden im Allgemeinen ge^herrscht hat.

Es liegt nicht in dex Aufgabe dex Eommifsion , in eine genauexe Pxüfung aller Fragen, sowohl bundes- als kantonalstaatsxechtlicher Na^ tur, einzutreten, die an den Bundesrath zur Entscheidung eingelangt find ., allein fie glaubt hiex bemerken zu müssen, daß die einschlägigen Beschlüsse .im Allgemeinen nach Maßgabe dex Ansichten gefaßt worden sind , die in ähnlichen Fällen im Schoße dex Bundesversammlung Geltung gefunden haben. Wenn neue Fälle vorkamen, so sind bei dem Entscheide stets die nämlichen gemäßigten Grundsätze befolgt worden. Es muß hiex jedoch be-

merkt werden, daß diese Billigung der Geschäftsführung des Justiz- und

Polizeiwesens im Allgemeinen keineswegs als eine Beistimmung zu^ jeder einzelnen Schlußnahme und Maßregel des Bundesrathes oder des Depaxtements angesehen werden darf; denn die Bundesversammlung kann nicht in den Fall kommen , süx jeden einzelnen Fall besondere Rechtsgxundsätze .Ind eine besondere Jurisprudenz aufzustellen und in Anwendung zu bringen.

Die Genehmigung einer Geschäftsführung ist , selbst wenn sie in den allgemeinsten Ausdrücken ausgesprochen wird, stets unter Vorbehalt einzelner Fälle aufzufassen, und zwar um so mehr, wo es sich um Rekurse odex Beschwerden handelt.

Wir müssen hier hervorheben, daß das Jahr 1855, ^wenn man von den nun amnestirten Wahlunruhen im T essin absieht, in strafrechtlicher Beziehung sehr befriedigende statistische Ergebnisse aufweist.

Die Strafuntersuchungen wegen Verbrechen und Vergehen, sowie wegen Uebextxetungen der Zollgesetze und der Post- und Pulverregalien, sind weniger zahlxeich gewesen als im vorhergehenden Jahre. Dagegen hat die Zahl dex Eivilprozesse in Folge der stets steigenden Entwicklung der Eisenbahnunternehmungen und der dadurch gewöhnlich und unvermeidlich bedingten Zwangsexpropriationen zugenommen.

Eine gerichtliche Thatsache, die die . ganze Aufmerksamkeit der eidg.

Räthe verdient , ist die Zunahme der Untersuchungen und Prozesse wegen .Werbungen für den ausländischen Kriegsdienst. Die Zahl dieser Unter-

suchungen stieg im Jahr 1855 auf 92, während in den Jahxen 1850 bis

1854 im Ganzen bloß 290 stattgehabt haben. Die Errichtung dex Legiouen in französischen und englischen Diensten hat viel dazu beigetragen, .die Thätigkeit der Werber zu erhöhen; es hat sich aber herausgestellt, .daß auch sonst die Werbung mit ihren offenen und heimlichen Versprechun-

^6 ^eu in der Schweiz ftetsfort betrieben. wird, und daß die Bundes- und Kantonalgesetze nicht im Stande sind, fie zu unterdrücken.

Der Generalprokuxator der Eidgenossenschaft hat in feinem beachtens.verthen Berichte mehrere Uebelstände hervorgehoben, die sich in der Handhabung der neuen Rechtsinftitutionen gezeigt haben.

Glücklicherweife betreffen dieselben eher die Vollziehung als die Gesetze selbst ; der Bundesrath hat die zwei bedeutendsten dieser Uebelstände mittels Kreisschreiben vom 17. August im Wesentlichen bereits gehoben. Nach der Ansicht Jhrer kommission wäre hier indessen noch etwas beizufügen.

Der Art. 74 des Bundesstrafgesetzes schreibt vor, daß in der Regel die im Gesetz vorgesehenen Verbrechen und Vergehen den Kantonalgerichten zur Untersuchung zu überweisen seien ;. doch stehe es dem Bundesrathe frei, sie durch die Bundesasfisen beurthei.len zu lassen. Nun tritt aber häufig der Fall ein, daß derartige Verbrechen und Vergehen an die Kantonalgerichte zur Untersuchung und Beuxtheilung überwiesen werden , ohne daß der .Bundesrath davon Kenntniß erhält. -^ Aus diese Weise wird die Untersuchung aus eine einfache Anzeige eines untergeordneten Angestellten, manchmal selbst eines Privaten, eingeleitet und der eidg. Staatsanwalt wird ^davon erst dann in Kenntniß gefetzt, wenn er, zur Wahrung des Eivilinteresses des Bundes, vor dem Richter erscheinen soll. Und hat die EidGenossenschaft bei solchen Fällen nur Eivilinteresse.n zu wahren^ Es ist klar, daß die dem Bundesrathe durch das Gesetz ertheilte Befugniß , solche Urtheile vor dem Bundesgexicht anhängig zu machen , meist illusorisch ist , sobald der Bundesrath selbst nicht die erforderliche und Vorläufige Kenntniß von dex Untersuchung und dem Prozesse besitzt. Viel ein-.

facher wäre es gewesen, wenn das Gesetz für solche Fälle das Einleitungsverfahren geradezu vorgeschrieben hätte, so daß der Bundesrath vor Allem davon Kenntniß erhielte. Vielleicht ist es Sache der Gesetzgebung, hiefür Sorge zu tragen. Doch glaubt die kommission, daß der Bundesrath auf dem V o l l z i e h u n g s w e g e dem Uebelstande abhelfen könnte. Die Hauptsache aber ist, daß der Bundesrath in den Stand gesetzt werde, nötigenfalls den ganzen Sachverhalt zu kennen und im einzelnen Falle die Untersuchung und Beuxtheilung deu Kantonsgerichten zu überlassen oder dem
Bundesgerichte zu überweisen.

Der Uebelstand, den wir soeben^. berührt haben, so wie derjenige, der ^vom Bundesrathe in seinem Kreisschreiben vom 17. August hervor^gehoben wurde, entspringt aus der Ungewißheit des Gerichtsstandes, die ^durch die erwähnte Gesetzesbestimmung selbst autorisirt ist. Man hatte .vorausgesehen , daß diese Bestimmung zu einer sonderbaren und willküx^chen Rechtspflege Anlaß geben würde, sobald das Gefetz kein anderes Rechtsmittel gegen die Urtheile der Kantonalgerichte gestattet, als die Kassation wegen Formfehlern. Anderseits ist es wahr, daß die Erfahrung noch nicht der Art ist, um für die Zukunft nicht eine gleichmäßigere und beständigere Anwendung des Gesetzes Rossen zu lassen. Die Notwendigkeit für Abänderung des Gesetzes dürfte fich vielleicht noch lange nicht erweisen.

67 Wix können diesen kurzen .Bexicht nicht schließen, ohne dem Depaxtement und dem eidg.. Generalprokurator ein ermuthigendes Wort für jene lange und beschwerliche Arbeit über die H e i m a t h l o s e n zu zollen, die.

zwar langsam, aber sicher ihrem Ende entgegengeführt wird und gleichzeitig von der Thatkraft, wie von der Humanität der neuen Bundesein-

xichtungen Zeugniß ablegt.

Schließlich gereicht es uns zum Vergnügen, bemerken zu können, daß das neue eidg. Staatsrecht, sowie das Eivil^ und Strafrecht, sich mit jener

ruhigen und glücklichen Gleichmäßigkeit entwickeln, die die Kraft der Gesetze und die allgemeine Zustimmung zu diesen Rechtsiustitutionen beweist.

^. ^eschaft.^rei... de... ..^ititarde.^artemer^.

Der Bericht ist logischer und erschöpfender gehalten , als diejenigen ^er vorigen Verwaltungsjahre. Eine Menge von Daten finden fich darin, welche den frühern Berichterstattungen . fremd , aber zur Würdigung ^der Geschäftsführung unerläßlich und daher von den betreffenden PrüfungsEom.^.issionen wiederholt gefordert waren.

Die dieser Abtheilu^ g des Rechenschaftsberichtes angefügten Tabellen

bieten das befriedigende ^Ergebniß, daß die Wehrfähigkeit der Schweiz in personeller und materieller Beziehung allerdings namhafte Fortschritte gemacht hat. Finden sich im Bestande des K r i e g s m a t e r i a l s auch noch einige Lücken ^or, die nach Mitgabe des zutreffenden Bundesgefetzes ohne fernere Zögerung zu ergänzen sind, so sollten diese Leistungen den betreffenden Kantonen, sowie dem Bunde, von welchem man mit Grund fordern darf, daß er zuerst ein gutes Beispiel gebe, doch bald möglich werden. Der neueste Zuwachs bürg.^ dafür, daß es den Ständen, mit Ausnahme vielleicht eines .einzigen , dessen Verhalten der Eomm^ssion eben so unerklärlich als unzu-

lässig erscheint, mindestens nicht an gutem Willen gebricht. Die Lücken im

Manns chaftsbestande dürften ihren Grund großenteils in einer mangelhaften Truppenformation haben; sie stehen aber gleichzeitig im Zusammenhange mit den Anwerbungen für den fremden Kriegsdienst und rnit der Auswanderung. Eine Ergänzung des Mannschaftsbestandes wird übri-

gens um so leichter fallen , als die diesfälligen Etats eine beträchtliche ,

den Ausfall mehr als ersetzende Anzahl von Ueberzählungen verzeigen. Das .Bundesheer zählt nämlich -- den eidg. Stab nicht eingerechnet -- pro 1855 einen effektiven Bestand von

74,095 Auszügeru 42,660 Reservisten

zusammen 116,755^Mann, währenddem der Genexaletat bloß

69, 56.^ Auszüger

34,785 Reservisten zusammen 104,354, also 12,401 Mann weniger hiefür beau-.

sprucht.

68 Hinzuzurechnen ist dann noch die Landwehr mit 46,188 Mann, welche den effektiven Gesammtbestand der schweizerischen Armee ^ auf

162,943 Mann bringt.

Auch in Beziehung auf die übrigen militärischen Leistungen spricht

fich der bundesräthliche Bericht im Ganzen sehr günstig aus. So seien die Revision der kantonalen Militärgesetze fast durchgehend angebahnt, die Auswahl und Ausrüstung der Mannschaft der verschiedenen Waffeu

gut, deren körperliche und geistige Tauglichkeit vorhanden, die Dienstpferde

mit wenigen Ausnahmen brauchbar , die Disziplin musterhaft, sowohl im eidgeuössischen als kantonalen Unterrichte Befriedigendes geleistet worden.

Als die schwache Seite unsers Wehrwesens wird die mangelhafte Bildung mancher höherer Offiziere und des Generalstabes im Allgemeinen aufgeführt. So lange diese Lü.^e besteht, wird die schweizerische Armee nie eine seetüchtige im wahren Sinne des Wortes geheißen werden können.

^Genügen einige Wochen Dienst, um gut ausgerüstete und gut instruirte ^Mannschaft für den Felddienst praktisch zu befähigen, fo ist dieß namentlich bei dem höhern Eadxe noch keineswegs der Fall. Die Heranbildung einer brauchbaren Armee, vorerst aber ihrer Führer, bedarf der sorgfältigsten Pflege, einer Pflege, welche n.icht ans die Zeiten der Verwendung verschoben bleiben und allermindestens darin bestehen soll, daß man für den erforderlichen theoretischen und praktischen Unterricht gewissenhaft und unablässig sorgt. Jn dieser Beziehung waren die Leistungen des Bundes bisher ungenügend, und seine Mitschuld ist es zum Mindesten, wenn höhere Offiziere ihrer Aufgabe nicht vollständig gewachsen sein sollten. Uebrigens dürften die demnächst stattfindenden Truppenzufam.nenzüge den sichersten Werthmesser für den Tüchtigkeitsgrad unserer Truppen in Haupt- und Gliedern abgeben. Warte man diese Prüfuugszeit vor allem aus ab , ehe man unser militärisches Leistungsvermögen über- oder unterschätzt. Jnzwischeu und trotz des beginnenden Friedens sei man bemüht, die Erfahrungen zu Nutzen zu ziehen, welche die neuesten Kriegsereignisse zum Frommen unserer allerdings aufblühenden ^ Wehrkraft zu Tage gefördert haben. Ju letzter Beziehung dürfte namentlich die Frage der Beschaffung einer zuverlässigern Kriegswaffe für die Jnfanterie die eidg. Räthe bald und ernst-

hast beschäftigen.

Zu besondern Bemerkungen bieten nur folgende Stellen des Berichtes Veranlassung :

1. Der Bundesrath hält aus den Fall hin, als die Applikationsschule ferner in T h u n belassen werden wolle , bauliche Einrichtungen in oder außerhalb der dortigen Kaserne unvermeidlich. Während man anderwärts, ohne nur die leiseste Zusage füx einen bleibenden Wasfenplatz zu erhalten, sich bemüht^ passende Räumlichkeiten der Eidgenossenschaft zu Abhaltung ihrer Jnstrnktionskurse zur Verfügung zu stellen, darf man sich wie billig verwundern, wie der Ort, welcher bisher als der bedeutendste eidg. Wassenplatz gegolten und als solcher auch den größten Nutzen ge-

69 zogen hat und noch zieht, der Ort, welcher die Bundes^ und Mannschafts.lasse verhältnißmäßig am meisten beansprucht, gleichwohl Bedenken zu tragen scheint, billigen, aber laut und entschieden ausgesprochenen Wünschen der Bundesbehörden und der schweizerischen Wehrmannschaft entgegen zu kommen. Die kommission billigt die Ansicht des Bundesrathes, daß ^ o n f e r n e r e r Abhaltung g r ö ß e r e r eidg. Kurse au b e s a g t e m O r t e n u r i n s o f e r n d i e R e d e sein d ü r f e , a l s eine d e u v o r w a l t e n d e n B e d ü r f n i s s e n e n t s p r e c h e n d e Anstalt, beziehuugsw e i s e K a s e r n e , d o r t s e i t s d e r M i l i t ä r v e r w a l t u n g z u r ...^erfügung gestellt werde.

2. Die Verpflegung kommt die Eidgenossenschaft fast durchweg höher zu stehen als die Kantone. Den Hauptgrund erbliekt die Eommission iu dem Umstande , daß die bezüglichen Verträge regelweise für das ganze Jnstxuktionsjahr abgeschlossen und daher Ehaneen mit in Kauf genommen werden müssen, vor welchen sich der Lieferant schon zum Voraus zu sichern sucht. Könnte fich das Oberkriegskommissariat dazu verstehen, für einzelne oder auch für mehrexe nach einander folgende Kurse befondexe VexpflegungsKontrakte abzuschließen, so stünde zweifelsohne süx das Militärbudget ein günstigeres Ergebniß in Aussicht.

3. Uebex die Frage, in wiefern durch Vermehrung des eidg. Jnstruktionspersonals in den niedern Graden eine Diensterleichterung bezweekt werden kön.ne, für die von den Kantonen geforderten Eadremannschafteu zu den Rekrutenschulen der Spezialwaffen , berichtet der Bundesrath wesentlich Folgendes : Die Einberufung von Eadremannschaft zum Rekrutenunterr cht sei durch Art. 69 des Bundesgesetzes über die Militärorganisation vorgeschrieben und ein geeignetes Mittel, um die neuernannten odex beförderten Offiziere und Unteroffiziere in den Wirkungskreis ihres neuen Grades einzuführen. Die Auffindung guter Unterinstruktoren wäre eine schwierige und kostspielige Sache, und die Ablösung der Mannschaft iu .der Mitte des Kurses eine störende Maßregel. Lästig könne die Stellung der Eadremannschaft nur für diejenigen Kantone sein, welche ihr Eadre nicht vollzählig erhalten, daher man die angestrebte Di.ensterleichterung iu Eompletirung des Eadres , in einer xegelmäfsigen und gut kontrollixteu Reihenfolge der
in Dienst kommandirten Mannschaft suchen so.l. ^ Die kommission theilt nnn ebenfalls die Ansicht, daß eine Diensterleichterung der Eadremannschaft nicht auf dem Wege der Vermehrung des Jnstruktionspersonales oder der Ablösung anzustreben sei. Gleichwohl hält fie dieselbe nothwendig und zulässig.

Die Voxtheile, welche der Bundesrath in dex Festhaltung seiues bisherigen Systems wahrzunehmen glaubt, sind bloß zum Theil vorhanden.

Einmal besehlägt der Beschluß des schweizerischen Bundesrathes , wörnach die dem Altersjahx nach jüngste Eadremannschaft die betreffenden Rekrutenschulen während ihrer v o l l e n Dauer zu besuchen hätte, nur einen gewissen.

Grad derselben. Der andere, worunter namentlich die Corporale und ein.

70 Theil der Wachtmeister, rückt erst nach der Hälfte der Jnstruktionszeit in die Schule, und fühxt demnach alle jene Nachtheile im Gefolge, welche dem Systeme der Ablösung vorgeworfen werden. Zweitens bietet die erste Zeit des Rekrutenunterrichtes dem Eadre sehr wenig geistigen Gewinn.

Derselbe bewegt fich eben in den Anfängen des militärischen Wissens, und.

wegen seines langsamen Fortsehreitens kann er das Eadre natürlich nicht im erwünschten Maße interessiren und bethätigen. Auf diese Weise erhält die Eadremannschast mehr die naturgemäße Bestimmung, das Jnstruktionspersonal in anfänglicher Handhabung des innern Haushaltes zu unterstützen, als selbsthandelnd aufzutreten. Jn dieser Beziehung lehxt abex die Erfahxung, welche man in den kantonalen Kursen gemacht hat, zur Genüge, daß ein gehörig betätigtes Jnstxnktionspersonal vollständig ausreicht.

Besser ist es daher, man lasse die Eadre, namentlich des Genie's, der Artillerie und der Cavallerie, erst etwa in der dritten Woche in die betreffenden Rekrutenschulen, dann aber insgesammt und zahlreicher einrücken.

Dadurch wird der doppelte Vortheil erreicht, daß die Kantone einerseits eine größere Auswahl tüchtiger Offiziere und Unteroffiziere, und anderseits Gelegenheit erhalten, dieselben öfter in Dienst zu ziehen. Die Erfahrung lehxt, daß auch nach einem anhaltend längern Dienste das Erlernte bald wieder vergessen ist. Dieser Fatalität kann einzig durch öfteres Jndienst...

ziehen wirksam vorgebeugt werden.

Was also die Eommission anstrebt, besteht nicht in einer Schmälerung des Unterrichtes , sondern in einer zweckmäßigen Eintheilung, beziehungsweise Verlegung desselben auf verschiedene Kurse. Der Art. 69 der eidg.

Militärorganisation widerspricht dieser Neuerung nicht , weil darin bloß der Grundsatz ausgesprochen ist, daß die erforderliche Eadremannschaft iu die Rekrutenkurse zu ziehen sei, die Bestimmung der Dienstzeit aber gauz dex Vollziehung anheimgegeben wird.

Mit Rücksicht nun auf die Thatsache, daß die angedeutete Diensterleichterung der Mannschaft ohne Nachteil für ihre militärische Ausbildung wohl gewährt werden darf, beantragt die Eommission . Es sei dex .Bundesrath e i n z u l a d e n , s e i n e n Beschluß vom 20. Februar 1852, b e t r e s s e n d den Eintritt der E a d x e s in die R e k r u t e n schulen im Sinne der E r w ä g u n g abzuändern.

4. Uebex den ihm gewordenen weitern Austrag, nach Anleitung des Axt. 69 dex Militäxorganisation xeglement..risch zu bestimmen, wie weit dex Vorunterricht in den Kantonen sich zu erstrecken habe, bevor die Rekruten der Spezialwaffen in den eidg. Rekrutenschulen eintreten können, läßt fich der Bundesrath also vernehmen :.

Der betreffende Voxuntexxicht wexde fehr ungleich, sast durchweg .mangelhaft oder gar nicht ertheilt. Die Leute nehmen auch kein Jnteresse daran, betxachten ihn vielmehr von Anfang an für überflüssig. Dem Uebelstande werden keine reglementaxischen Bestimmungen, fondern bloß die Uebexnahme des Vorunterrichtes durch den Bund abhelfen. Jn diesem Falle

^ bliebe den Kantonen nur die Aufgabe zugetheilt, die Rekruten zu besammeln und zu prüfen, ob fie die erforderlichen körperlichen und geistigen Eigenschaften besitzen, um in die gewählte Waffe eintreten zu können. Au diese Prüfung würde fich ein kurzer ^ Unterricht über die Stellung des Soldaten. ohne Gewehr, über die Wendungen, Richtungen und Grundsätze des Marschirens knüpfen, welchen der Kanton vor dem Eintritt des Detafchements in den eidg. Dienst zu ertheilen und der 2 bis 3 Tage anzudauern hätte. Ein solches Verfahren dürfte aber mit Art. 69 der eidg.

Militärorganifation nicht in völligem Einklang befunden werden, daher

der Bundesrath vor allem aus die Willensmeinung der h. Bundesversammlung entgegennehmen wolle. ^ Die Kommission theilt die Grundanschauung und Haupttendenz des Bundesrathes. Nur in zwei Punkten bekennt sie sich zu einer etwas abweichenden Ansicht :.

Der Axt. 69 der Militäroxganisation bestimmt, daß die Scharsschützen einen xeglementarisch zu bestimmenden Voruntexxicht im Schießen in ihren Kantonen erhalten sollen. Von dieser Vorfchrist sollte nicht Umgang genommen werden. Der betreffende Voruntexricht ist schon deßhalb uothwendig, um bei der Auswahl der Scharfs^ützeurekruteu mit Sicherheit zu Werke gehen zu können; dann aber wird einer ohnehin zu kurzen Jnstxuktionszeit bedeutender Vorschub geleistet, wenn die Scharfschützenaspiranten rechtzeitig mit einer Waffe sich vertraut machen, deren Handhabung mit so vielen Subtilitäteu verbunden ist. Zudem hat dieser vorläufige Unterricht für die Kantone fast gar keine Auslagen zur Folge, indem die jungen Leute fast allerwärts auf ihre Kosten in den betreffenden Militärbezirken zu einigen Schießübungen im Jahre zusammengezogen werden.

Der bereits allegirte Artikel 69 der Militärorganisation verfügt nicht,

daß sämmtliche Rekruten . der Spezialwaffen einen vollständigen Unterricht in der Soldatenschule in ihren Kantonen erhalten sollen, son^eru beschränkt denselben aus das Bedürsniß. Jn sofern darf die Dauer des Vorunterrichts auf 2 bis 3 Tage xeduzirt werden, ohne daß man dem ^esetze deßhalb Zwang anthut, wenn während demselben die betreffende Rekrutenmannschaft nur denjenigen Grad von soldatischer Bildung erhält, welcher nothwendig ist, um den Marsch aus einen möglicherweise entferntern Waffenplatz nach den Regeln der Soldatenschule antreten zu können.

Selbstverständlich müßte jedoch die Mannschaft auch mit der Tragart des Gewehrs einigermaßen vertraut gemacht und zu dem Behuf die bezüglichen Handgriffe in das Programm der betreffenden Lehrgegenstände aufgenomwen werden.

Eine Verlängerung der eidg. Jnstruktionszeit für diejenigen Waffel, deren Rekrutenkurse 42 Tage zählen, dürfte der Uebernahme der Soldatenschule wegen wohl kaum nothwendig sein. Auch unter dem bisherigen System mußte der Bund süx den nux mangelhaft extheilten Vorunterricht

72 bereits einstehen. Dagegen wäxe der Rekrutenunterricht der Scharfschützen, dessen Dauer überhaupt zu kur.^ ist, auf 5 Wochen zu erstreben.

Nach diesen Andeutungen glaubt die kommission, es sei die Ein.ladung an den Bundesrath, welche v o r i g e s Jahr bei Berathuug d e s R e c h e n s c h a f t s b e r i c h t e s , i n B e t r e f f d e s kantonalen V o r u n t e r r i c h t e s beschlossen w u r d e (S. eidg. G e s e t z e s s a m m l u n g Bd. V, S. 1 6 5 , 7), e i n f a c h zu w i e d e r h o l e n .

5. Dem Bundesrathe ist schließlich die Frage zur Prüfung v orgelegt worden, ob und durch welche Mittel dem beinahe in allen Kantonen mehr oder weniger hexvoxtretenden mangelhaften Beftande der Cavalleriekompaguien zu begegnen sei. Die berichterstattende Behörde anerkennt nuu ebenfalls, daß die Verminderung dieser Waffe keine bloß vorübergehende Erscheinung, sondern vielmehr mit der Thatsache in Verbindung zu bringen sei, daß der Pferdebestand in der Schweiz im Allgemeinen abgenommen, der Preis dieser Thiere theurer geworden, Mann und Pferd für den Dienst mehr beansprucht werden , die Verpflichtung, bei Aenderung eines Pferdes den Remontenkurs zu bestehen, sowie die Aussicht auf geringe Entschädigung bei Pferdverlusten oder Beschädigungen im Dienste abschreiend wir-

ken. Als Mittel zur Ausgleichung dieser Anstände schlägt der Bricht vor :.

Beschränkung der Dienstzeit für den Auszug und die Reserve aus höchstens 8 und beziehungsweise 4 Jahre, Vermehrung der Jnstxuktionsplätze, mehr

Nachsicht bei der Einschätzung und mehr Rü^sicht bei der Abschaltung der

Pferde , Dispensation der Reserve von der beendigen Haltung eines Pferdes und von eigentlichen Jnstruktionskursen in Friedenszeite... Even.tuell wird Verschmelzung von Auszug und Reserve unter Festsetzung einer kürzern Dienstzeit oder Uebernahme größerer pekuniärer Opfer von Seite der Kantone und wahrscheinlich auch des Bundes als einziges Rettungs-.

mittel erklärt.

Was der Bundesrath in erster Linie zu thun erschlägt, haben die Cavallerie stellenden. Kantone, fo viel an ihnen liegt, zum größten Theil schon, ja noch mehr versucht. Fast alle verabreichen dem Reiter eine mehr oder rnindex beträchtliche Entschädigung süx die Haltung eines Pferdes, erleichtern oder übernehmen dessen Ausrüstungskosten. Einige, wie z. B. Zürich, ^aben die Dienstzeit im Auszug und Reserve aus ein Minimum eingeschränkt. Dessen ungeachtet stößt die Rekrutirung allerwärts auf Schwierigkeiteu und es verringert sich der Bestand der Eaval.lerie von Jahr zu Jahr.

Pro 1855 sehlten dem Auszuge bereits 248 und der Reserve 84 Mann.

Jm laufenden Jahre wird der Mangel noch fühlbarer sein. Kaum wird eine Vermehrung der Jnstruktionsplätze, ein milderes Verfahren, uament^ lich bei der Abschätzung der Pferde, und was der Bund sonst noch iu Aussicht stellt, das Grundübel heben, welches d.^.in liegt, daß die Dienstzeit des Reiters außer allem Verhältniß zu seinen Leistungen steht. Man bringt eben nicht in Anschlag, daß der Reiter, indem er erstens fich selbst und zweitens ein Pferd zur Verfügung stellt, drei bis vier Mal mehr leistet als jeder Fußgänger. Für diese Leistungen kann derfelbe .nur auf

73 Zweifache Weise entschädiget werden : Entweder so, daß man den Eavalleristen auf Staatskosten beritten macht und ihn auf diese Weife der lasti^eu Haltung und Unterhaltung eines Pferdes enthebt, oder aber daß mau seine Mehrleistungen bei Festsetzung der Dienstzeit gehörig berücksichtig^ Das erste Versahreu wäre behufs Eompletirung der .Cavallerie das wirksamste. Es hat iu denjenigen Kantonen , wo es zu Rekrutirung der Trompeter und des Arbeiterpersonals zur Anwendung kam, bereits seine guten Früchte getragen. Mit unfern Einrichtungen dagegen ließe sich dieses System kaum vereinbaren, und eben so wenig wäre es geeignet, unserer Eagallerie brauchbare Reiter und ein taugliches Material zu beschaffen.

Das zweite Auskunftsmittel war vor Erlaß dex eidg. Militärorga.nifation in der Mehrzahl der Kantone bereits Gesetz und hat sich iu sofexr..

bewährt , als die Rekrutirung der Eavallerie damals nicht die mindeste.

Schwierigkeit bot. Nach demselben sollte man wiederholt greifen.

Die Vortheile eines solchen Verfahrens springen in die Augen.

Alle diejenigen, welche das natürliche Gefühl haben, daß fie nur iu ihxex Jugend einer Waffe Ehre machen, deren Hauptelement die Kühnheit ist, oder nicht vorsehen, stetsfort ein eigenes Pferd zu halten, oder endlich - und dazu dürfte wohl die Großzahl der Wehrpflichtigen gehören -^hre militärische Lausbahn gerne xasch vollendet hätten - werden sich gerne zu den Opfern, welche der Reiterdienst beansprucht, verstehen, wenn ihnen.

die srühere Diensterleichterung wieder zugestanden wird.

Auf diese Weise erhalten die Kantone den regl.emeutaxischen Mannschaftsbestand , ohne daß sie denselben förmlich erkaufen müssen und die Eidgenossenschaft ein rüstiges , gut instruites und brauchbares Eorps , Welches in Zeiten der ^Verwendung den Dienst nicht versagt.

Mit der bisherigen Reserve-Eavallerie war es doch nicht allexwärts so exnst gemeint, und wollte man ihr noch diejenigen Erleichterungen zu Theil .werden lassen, von welchen der bundesräthliche Bericht spricht, so würde fie zu einer Abtheilung des Bundesheeres herabfinken , die bloß noch auf dem Papiere, aber in der Wirklichkeit nicht mehr bestünde. Dagegen wäre die Besorgniß , möglicherweise dennoch eine Verwendung zu erhalten, sü..: Manchen ein Grund, der Waffe den Rücken zu kehxen.

Die kommission beantragt .
Der Bundesrath w i r d eingeladen, die O r g a n i s a t i o n der Cavallerie aus Grundlage .^r Verschmelzung von Auszug und R e s e r v e und die F e s t s e t z u n g .^in^r kürzern Dienstzeit a b z u ändern.

^. Dex Bericht hebt hervor , daß die Rekruten von U r i und U n t e r w a i d e n no.^ immerfort mit nicht ordonnanzmäßigen Stu^ern in die eidg. Schulen rückeu. Mit Rückficht aus ihre Bemerkungen zum Rechenschaftsbericht pro 1853 glaubt die Commission wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß sie ein solches Versahren für unzulässig und jedenfalls ^nzweckmässig erachtet.

Bundesblatt. Iahxg. vIII. Bd. II.

13

74 7. Der Bundesrath läßt die Geneigtheit zur Vornahme einer Um^ gestaltung der Eentralfchule durchblicken, wenn er in feinen Bestrebungen.

hei der Bundesversammlung unterstützt werde. Dieselbe würde hauptsächlich daxin bestehen, daß der theoretische Unterricht von dem praktischen gefördert, zu einer schicklichen Zeit, etwa im Winter, abgehalten und auf zwei Kurse, der eine in deutscher, der andere in französischer Sprache, vertheilt würde. Auf diese Weise hofft man, den Beschwerden einer allzulangen Dauer der Schule ohne Unterbrechung , dem schädlichen Umstand der Sprachverschiedenheit vorzubeugen und gleichzeitig die Applikationsschnle und die Truppenzusammenzüge nutzbarer zu machen.

Die Eommission ist mit den Einrichtungen ^nd den Leistuugen der Zen^tralschule zu wenig vertraut, um ein zuverlässiges Urtheil über die angestxebte Resorm abgeben zu können. Sie weiß nur, daß der Nutzen dieser .Schule auch in ihrer gegenwärtigen Gestalt vielsach beanstandet und namentlich gefunden wird, der lang andauernde Dienst laste allzu unverhältnißmäßig auf den untexu Schichten der Eadremannschaft. Jn sofern erscheint der Gedanke an eine Modifikation der Schule als durchaus zeitgemäß und die Bestrebungen des Bundesrathes mindestens eines Versuches werth.

8. Die Eommission vermißt einen Aufschluß darüber , wie es mit der Revision des Regimentes über den innern Dienst stehe, welche fchor..

vor Jahren angestrebt und dann wirklich angebahnt worden. Jhres Erachtens follte die daherige Arbeit nicht weiter verschoben werden.

Eine Revision des Vetexinärreglementes erachtet die Eommiffion ebenfalls für zeitgemäß. Hüte man sich aber, bei Feststellung der Grundsätze über Pferdschatzungen vor einer Easuistik, welche die Vorsorge des Bundes ins Zwielicht zu stellen vermöchte. Die Gefahren, welche mit den bishexigen Pserdabfchatzungen verbunden waren , haben nicht wenig zur Verminderung des Bestandes der Eavallerie beigetragen.

Bei Erlaß einer gemeinschastlichen Trompeterordonnanz sür alle Waffen dürfte nicht übersehen werden, daß dieselbe. im Vergleich zu der Ordonnanz der Tambouren einer mehrfachen Vervollständigung bedarf.

9. Bei der Untersuchuug der Buchführung des Departements, des .Oberkriegskommissariates und d.^s Verwalters des Materiellen hat sich die Eommission überzeugt, daß die dortseits gehaltenen und im ständeräthlichen

.Bericht über die Geschäftsführung des Jahres 1853 speziell aufgeführten Eontrollenbüchex, Jnventarien und A.^ten in Ordnung und bis auf den Tag

des Abschlusses (31. Dezember 1855) nachgetragen sich befinden. Auch wurde den Bemerkungen in jenem Berichte dadurch Rechnung getragen ,

a. daß man auf der Militärkauzlei das Protokoll und das Korrespondenzbuch fallen und zur Geschäftskontrolle ein Doppelregister anfertigen ließ, welches die Buchführung bedeutend vereinfacht und für den Geschäftsverkehr doch vollkommen ausreicht ; b. daß auf der gleichen Kanzlei eine zweimaligere Marschroutenkontrolle angelegt wurde, und

75 c. daß der Verwalter des Materiellen die bereits früher schon gehaltene Sammlung der Ergebnisse der Schießübungen der Scharsschützen nunmehr auch auf diejenigen der Artillerie , soweit solches möglich war , ausgedehnt hat.

.^. ^..eschat^r.ei^ de^ ..^inau^de.^artemeut....

Es unterliegen bekanntlich diesem Departemente folgende Geschäftskreise.

1) Finanzverwaltung,

^) Münzverwaltung,

3^ Pulver^ und Zündkapselnverwaltung.

Was die erstere anbelangt , so hatte die kommission Gelegenheit, fich mit derselben bei ihren Untersuchungen über die Staatsrechnung hinlänglich bekannt zu machen. Sie sreut sich bei dieser Gelegenheit, die gute Ordnung, die sie in allen Theilen dieser Verwaltung beobachtet hat, mit Lob anzuerkennen. Sowohl die Staatsbuchhaltung , als d^e Eassaverwaltung befinden sich in geordnetem und geregeltem Gange.

Die alle Monat vorgenommenen Kassasturze find jeweilen von dem Depaxtementschef bescheinigt. Bei einer vom einem Mitgliede der Kommission vorgenommenen Untersuchung fand sich die Kasse in vollständiger Ordnung.

Die Eontrolirung und Revisionen werden mit Genauigkeit gehandhabt.

Die Kosten find allerdings nicht unbedeutend, da hieraus bloß dem Büreau des Finanzdepartements eine Ausgabe von beiläufig Fr. 10,000 erwachfen ist^) Jmmerhin muß rnan aber anerkennen, daß ein gutgeordnetes StaatsRechnungswesen nicht nur den Reichthum des Staates sichert, sondern

auch im öffentlichen ^eben den Sinn für Rechtlichkeit und Ordnung kräftiget.

Die dem Geschäftsberichte beigefügten Ueberfichten der finanziellen Ergebnisse in der Periode von 1848 bis 1854 find zweckmäßig abgefaßt, und bilden eine interessante Beilage zum Berichte. Dieselben sollen natürlich fortgesetzt werden.

Bei dem Besuche der Münzstätte konnte sich die kommission von der guten Anordnung der. Einrichtungen überzeugen. Da im verflossenen Jahre der Münzbetrieb kaum erst begonnen hat , so muß es spätern Berichten aufbehalten bleiben, die Ergebnisse dieses Gesehäftskreises näher in's Auge zu fassen.

Was die Pulververwaltung anbetrifft, so walten bekanntlich dermalen über deren Produkte Untersuchungen ob, deren Resultat später zur Kenntniß gebracht werden wird.

*) Daran zahlten die Rechnnngsgebex Fr. 17^7. ....1.

76 Der Prozeß, betreffend die Pulvermühle in Altstätten, hatte einen für die Eidgenossenschaft günstigen Erfolg, wirkte aber in so weit nachtheilig ein, daß die Wiedererstellung dieser Mühle dadurch bedeutend verzögert wurde. Dieselbe soll nunmehr im nächsten Monate wieder in Gang gesetzt werden.

6. ^eschat^l.x.ei... de.^ ..^audet..^ und ...^oltde^artement....

Obwohl durch die Bundesverfassung zunächst nur die Verwaltung des Zollwefens unter den Attributen der Bundesbehörden aufgezählt sich findet, so führte doch die Menge und Wichtigkeit von Fragen, die aus dem Gebiete des Handels und Verkehrs zur Entscheidung an die BundesBehörden gelangen, so wie die ausschließliche Berechtigung des Bundes zum Abschluß von Zoll^ und Handelsverträgen mit dem Auslande dazu, daß der Geschäftskreis dieses Departements in zwei Hauptgeschäftszweige, den des H a n d e l s - und den des Z o l l w e s e n s zexfällt. Dab.ei läßt fich jedoch die innige Beziehung und stete Wechselwirkung zwischen beiden nicht verkennen.

.^. ^ndelswesen.

Wenn es überhaupt schon keine leichte Aufgabe sein dürfte , die Handelsbeziehungen eines Landes zu den umgebenden Staaten in bestimmten, statistischen Zahlenverhältnissen nachzuweisen , so muß dies für die Schweiz noch um so mehr Schwierigkeiten haben , als bekanntlich in den wenigsten Kantonen nähere statistische Notizen über die Verhältnisse der Produktion, des Handels und der Konsumtion erhoben werden, und zudem die Schweiz in Bezug auf ihren Warenabsatz zum größten Theile auf überseeische Länder angewiesen ist, wo die Erhebung der Resultate des Handels meist

zur Unmöglichkeit wird.

Bei der ausgedehnten Konkurrenz, welche unfern Jndnstrie..len daselbst in stets wachsendem Maße droht, ist es auch leicht erklärlich, daß dieselben kein besonderes Jnteresse haben, über den Umfang und den Werthbetrag ihres Exportes genaue Angaben zu machen ; -- und so pflichten wir denn in der Hauptsache der im buudesräthlichen Berichte geäußerten Ansicht bei, daß der Handelsmann in der Regel schneller und besser von demjenigen unterrichtet fei, was ihn in seinem speziellen Handelsartikel interessirt.

Dessen ungeachtet läßt sich der Werth der, auf amtliche oder sonst möglichst zuverläßige Berichte gestützten Uebersichten der Handelsbewegungen der Schweiz, welche den Hauptinhalt dieses Berichtsabschnittes ausmachen, nicht verkennen.

Es ist der kommission auch nicht entgangen , daß die diesfälligen Mittheilungen von Jahr zu Jahr vollständiger , umfassender und eben deswegen auch interessanter werden. Und es darf sich der Bundesrath nur

77 überzeugt halten , daß in dem Maße , n1 welchem er seine Konsulate zu noch einläßlicherer .Abfassung und schnellerer Einsendung diesfallsigex Berichte anhält, er an Anerkennung der oberkontrollirenden Behörde, wie des handeltreibenden Publikums , gewinnen werde.

Werthvolle Winke enthalten die Mittheilungen über die Ha n. o e l s b e z i e h u n g e n der Schweiz zu den einzelnen Ländern und S e e h ä f e n . Wenn es ohnehin schon ein Gebot der Klugheit für ein, dem System möglich ausgedehnter Handelsfreiheit huldigendes Land ist, seine von entgegengesetzten Grundsätzen geleiteten Nachbarstaaten in ihrer han^

Apolitischen Entwicklung sorgfältig zu beobachten, um im gegebeneu Momente jede, wenn auch noch fo geringe Erleichterung durch Handelsverträge ^. sich zu Nuzen ziehen zu können , so kann es vollends der Schweiz nur zur Ermunterung gereichen, wenn fie aus dem Berichte ersieht, daß allmählich auch Frankreich der Einführung eines fxeiern Systems sich zuzuneigen scheint, daß auch der Handelsstand von B e l g i e n gegen die Schranken der Schuzzölle sich auszusprechen beginnt, und daß selbst im römischen S t a a t e die früher angedeutete Reduktion der Zölle wirklich eingetreten ist.

Noch speziellere Winke liegen in dex Bezeichnung der vorzüglichsten

Absa^orte sür unsere industriellen Erzeugnisse, so wie in der Angabe der daselbst vorherrschenden Beurtheilungsweise der lezterr , wie dieß z. B. namenlich mit dem Feingehalte der einerseits nach England, anderseits nach .

Rußland auszuführenden G o l d w a a r e n der Fall ist.

Unter den V e r h a n d l u n g e n mit den K a n t o n e n für Erleichterung des Handels und Verkehrs im Jnnern der Schweiz heben wir namentlich die Frage der Regulirung der Patentgebühren für Handelsreisende hervor , welche Gebühren in einzelnen Kantonen wiederholt schon Anlaß zu Klagen gegeben haben. Die Feststellung einer Norm, die nicht überschritten werden darf, sch.ene uns hier vollständig gerechtfertigt, zumal aus der Art und Weise, wie einigen Orts die Gebühren von Schweizerbürgern gegenüber von Kantonsangehörigen sür solche Patente bezogen

werden, deutlich genug die Tendenz der Fiskalität und nicht blos die der

polizeilichen Gewerbsüberwachung hervorleuchtet. Da indeß der Bundesverfammlung hierüber ein Spezialbericht verheißen ist, fo enthält fich die Kommission weiterer Bemerkungen.

Der Bericht erwähnt endlich r^ch eines Schrittes, den der Bundesxath, aus Ansuchen mehrerer Handelsleute ^on Lugano und auf Empfehlung der Regierung von Tessin , bei den k. k. österreichischen Behörden zu dem Zwecke gemacht.hat, daß der T r a n f i t vom ....angeusee ü b e r L u v i n o nach L u g a n o und v ^ n d.. ü b e r P ^ r l e z z a nach Me n a g g i o am E o m e r s e e gestattet werde. E.^ hat diese .Angelegenheit seit Erstattung des Berichts einen weitern Schritt zu ihrer Entwicklung gethau, indem bereits ein.. Erklärung des k. k. österreichischen Ministeriums des Auswärtigen in dem Sinne ersolgt ist, daß ..-- unter Vorbehalt der Zustimmung der im österreichisch ^ lombardischen Zollverbande stehenden Herzogtümer

78 Modena und Parma -. die lombardische Zollstätte in Luvin... zu dem..

jenigen Grade werde erhoben werden, der ihr die Ueberweisung der Durchfuhxsendungen vom Langende nach dem Lugauersee und umgekehrt gestatte.

Betreffend jedoch die Ausladung von zu Schiffe kommenden Gütern und Reifenden in Porlezza, wie an andern am Luganersee gelegenen, l.o.nbardifchen Ortschaften , wurde die endliche Bewillignngserklärung noch verschoben, bis über die .Ausführung des Da.npffchiffunternehmens auf diesem See ein bestimmtes Programm vorliege.

.u. ZolI^erwaItnn^.

Wenn die kommission das Zeitgemäße einer Revision der auf das Zollgesetz vom 27. August 1851 basirenden Vollziehungsverordnung gerne anerkennt , so sieht sie gleichwohl nicht ein , mit welchem Grunde die Befetzung der S t e l l e des O b e r z o l l d i r e k t o r s von dem Erlaß jener .Vollziehungsvorschriften abhängig gemacht werden könne. Ein EausalZusammenhang ^wischen beiden Fragen scheint ihr schlechterdings nicht zu bestehen, vielmehr unzweifelhafte Gründe dafür zu sprechen, daß die durch das Gesetz vorgesehene und gewiß nothwendige technische Aushülfe dem ^Departement gewährt werde. Das Departement könnte dann um so mehr noch der Besorgung des Handels^ und Verkehrswesens obliegen. auf welchem G biete sich dem Departementschef ein gewiß fruchtbares Fe.d eröffnen müßte, wenn seine Thätigkeit für das Zollwesen weniger beansprucht, beziehungsweise derselbe der Funktionen eines Oberzoll^irektors enthoben würde.

Der Bundesrath glaubte den Zoll auf G e r b ^ e r r i n d e , die aus dem 1V. Zollgebiete aufgeführt wird, in der Weife rednziren zu sollen,

daß gemahlene Rinde statt 80 Rappen bloß 10 Rappen , ungemahlene

statt Fr. 1 nur 15 Rappen per Zentner zu zahlen hat. Als Veranlassungsgrund führt der bundesräthliche Bericht den an , daß der Kanton Tefsin nur ungefähr den zwölften Theil feiner eigenen Produktion konfumirt, und daher für den Absatz seiner überflüssigen Rinde auf das Ausland angewiesen ist. Die kommission erachtet diese Maßregel als durch die Umstände und den Art. 6 i d..s Zollgesetzes vollständig gerechtfertigt.

Die Gesammtkoften der im Berichtsjahr vollendeten Ne u baute in

Ehiasso belaufen sich auf Fr. 118,100. 38, während dieselben im An-

sauge höchstens auf Fr. 88^100 veranschlagt worden. Verschiedene ur.sprünglich nicht vorgesehene Verumständungen mögen diesen Mehrkostenaufwand nothwendig gemacht haben und im vorliegenden Falle rechtfertigen.

Bei Vornahme künftiger Bauten dürfte man. aber doch etwas mehr Vorficht und Oekouomie walten lassen.

Das neu aufgestellte ...lmtsb ürgsch ... f t s f o r m u l a r räumt den Bürgern die Vergünstigung ein, die Bürgschastsverpflichtung der Verwaltung auf drei Monate zu künden. Die kommission geht von der Voraussetzung aus , daß wenn auch von dieser Vergünstigung Gebrauch gemacht werde.

79 ^er betreffende Bürge nach Mitgabe des Art. 13 des Verantwortlichkeit^ Gesetzes dex Verwaltung für abfälligen Schaden gleichwohl noch während sünf Jahren zu haften habe.

Der Best and des P e r s o n al s der Z o l l v e r w a l t u n g , mit Ausschluß der Gränzwächter, beträgt 362 Angestellte. Derselbe hat sich dem^aeh im Berichtsjahre im Grunde nicht vermehrt, was aber im Jahr 1856 wegen der Errichtung der Hauptzollstätte in St. Eergues und Vermehrungen anderwärts der Fall sein wird.

Mit Ausnahme des vierten und sechsten Zollgebietes , wo eigene G x ä n z w ä c h t e x k o x p s bestehen, wird der Gränzdienst durch die KantonalLandjäger besorgt. Dafür werden die betreffenden Kantone mit Averfalsnmmen von der Zollverwaltung entschädiget , die je nach der Zahl der für den Gränzschutz benöthigten Landjäger , deren kantonalen Besoldungen , sowie andern maßgebenden Verhältnissen bemessen und vertxagsweise festgesetzt werden. Der Kanton Waadt hat nun gegen Ende des Berichtsjahres seinen diesfä.ligen Vertrag gekündet, und in Folge neuerer Unterhandlungen

wurde der Entschädigungsbetrag von Fx. 9,859. 14 auf Fr. 25,000

erhöht. Gegenüber einzelneuSummen, welche andere Kantone für Besorgung des Gxänzschutzes beziehen, mag der dem Kanton Waadt gewährte Betrag von Fr. 25,000 etw..s hoch erscheinen. Den Aufwand jedoch , welcher für Ausstellung eines besondern Gränzfchutzes im vierten und sechsten Zollgebiet zu bestreiteu ist, erreicht ex. bei Weitem nicht. Das Zolldepaxtement nimmt an, daß wenn der dortige Gränzdienst durch eigene Mannschaft hätte besorgt werden müssen, dafür 44 Mann benöthiget gewesen wären. kommen nun die 58 Gränzwächter im Teffin dex Eidgenossenschaft auf Fr. 45,800 und die 52 Mann in Genf auf Fr. 41,700 zu stehen , fo hätte nach demselben Maßstabe für Besoldung und Ausrüstung eines eigenen Gränzwächterkorps im Kanton ^aadt Fr. 34,980 ausgegeben werden müssen,

was die stipulirte Summe um Fr. 9,980 übersteigt.

Aus diesem und noch andern naheliegenden Gründen glaubt die Eommission, habe der Bundesrath weise gehandelt, sich mit dem Kanton Waadt zu vereinbaren. Dagegen erachtet sie mit demselben, daß die dem Kanton Neuenburg für seine 23 Mann bisher bezahlte Entschädigung das Maß

der Billigkeit überschreite.

Von der Voraussetzung ausgehend , daß während der Gränzspexre ^egen Tessin das dortige Personal der Gränzwächter um 8 Mann vermehrt worden und daher zu reduziren fei, wurde im letztjährigen Prüfungsberichte ^on dex nationalräthlichen kommission der Wunsch für sofortige Entlassung ^er betreffenden und bloß provisorisch angebellten Mannschaft geäußert.

Bei Vollziehung dieses Ansinnens ergab es sich jedoch , daß bezüglich dex Zahl der zu entlassenden 8 Gränzwächtex ein Jxrthum unterlaufen, indem seiner Zeit das Personal bloß um 4 Mann vermehrt wurde. Dies hatte alsdann wieder eine Vermehrung des Eorps bis aus den Bestand von 58 ^ur Folge.

^0 Die beträchtliche Verminderung der Zollübertretungen, die meis^ zu Gunsten der Verwaltung erfolgte Abwandlung derselben , dann die Rechnungsergebnisse im Berichtsjahr überhaupt bieten ein sicheres Beleg

dafür, daß der Sinn für Ordnung und Pünktlichkeit, welcher von Anfang.

an bei der Zentralvexwaltung heimisch war und noch ist , allmählig das gesammte Dienstpersonal mit wenigen Ausnahmen durchdringt. Hoffen wir, daß es einer durchgreifenden Eontrolle gelingen werde, einzelnen Uebelständen^.

wann und wo fie sich noch zeigen, ebenfalls zu begegnen.

Zum Schlusse glaubt die kommission noch anführen zu sollen, daß fie sowohl auf der Departementskanzlei als dem Reehnungsbüreau von der schon in frühern Berichten als zweckmäßig erachteten Buchführung Einsicht genommen und solche in bester Ordnung und vollständig nachgetragen ge^ funden hat.

7. ^esch astfrei... de^ ^.^t- uud ..^a udentemente.

Von allen eidgenössischen Verwaltungen kommt die Postverwaltung am unmittelbarsten mit dem Publikum in Berührung; sie muß nicht nux alltäglich , sondern so zu sagen jeden Augenblick zahlreichen und mannig^ faltigen Bedürfnissen entsprechen. Als sie in'^ Leben trat, mußte sie natürlich sich gegen frühere Gewohnheiten verstoßen, Jnteressen verleben

und demzufolge zu lebhaftem Tadel ...lulaß gebeu. Und es hat ihr auch

an Bemerkungen, Beschuldigungen uud Reklamationen nicht gemangelt während de^. ^ersten Jahren ihres Bestehens. Jetzt aber hat man sieh an ihre Einrichtungen gewöhnt und die Rückkehr zu den frühern Verhältnissen würde eben so viele Klagen veranlassen , als die eingetretenen Vex^ änderungen zux Folge hatten. Wenn das Publikum gegenwärtig zufrieden scheint, so soll damit nicht gesagt sein, daß nichts weiter zu thun sei, und der Bundesrath wird, wir hoffen es, nichts unterlassen, um bei diesem wichtigen Zweige der öffentlichen Verwaltung alle möglichen Verbesserung gen einzuführen.

Bevor wir aus die eigentliche Geschäftsführung von 1855 eintreten, glauben wir die im vorjährigen Berichte hervorgehobenen Punkte , sowie das, was der Bundesrath in dieser Hinsicht gethan hat, kurz berühren zu sollen. Es hatte die Bundesversammlung durch Beschluß vom 2l. Juli v. J. den Bundesrath eingeladen, die Frage, ob es nicht zweckmäßig wäre, die Frist von s^chs Jahxeu zu reduziren.. nach der^n Ablauf erst die von Post^ und Telegraphen beamten beigebr^chten Bürgfcheine zurückerstattet werden müssen, einer Prüfung zu unterwerfen und auf angemessene Weise zu erledigen. Jn seinem Geschäftsberichte für das Jahr 1855 bemerkt der .Bundesrath, da^ß die Bestimmungen, betreffend die von verschiedenen eidg.

^Beamten beizubringenden .Bürgschaften, im Bundesgesetze vom 9. .De^ember 1850 enthalten seien, und daß er Abänderungen dieses Gesetze.^

81 .weder zweckmäßig noch hinreichend begründet finde. Jhxe Commission theilt diese Anschauungsweise und ist dex Meinung , eine Erneuexung dieser Ein-

tadung sei nicht statthaft.

. Die vorjährige Commission hatte den Bundesrath auch auf den Umstand aufmerksam gemacht , daß mehrere auswärtige Staaten sür ungenügend frankirte Briefe den vollen Portobetrag beziehen, wodurch die Schweiz genöthigt ward, Reziprozität auszuüben. Es ist nun, wie wir vernommen haben, der Postverwaltuug geluugen, sich mit Frankreich, Belgien und Sardinien dahin zu verständigen , daß dem Empfänger , auf dessen Begehren i.u Falle ungenügender Frankirung, der Betrag der Frankomaxken erstattet wird. Man darf hoffen, daß auch m.t den Staaten des deutsch...

österreichischen Postvereins eine Verständigung in dem Sinne zu Stande kommen wird, daß ungenügend srankirte Briefe nur mit dem noch fehlenden Betrag belastet werden, wie dieß schon seit längerer Zeit für den Verkehr im Jnnern der Schweiz gebräuchlich ist. Es ist zu bedauern, daß

die Eomptabilität mit Frankreich, Belgien und Sardinien die Einführung

dieses Verfahrens, das bedeutend einfacher als das diesen Ländern gegeuüber eingehaltene ist, nicht gestattet.

Die Bundesversammlung hatte im Jahre 1854 den Bundesrath eingeladen, die Frage in Betreff der Errichtung einer Sparkasse zu untersuchen, in welcher die Eondukteure den ganzen oder theilweisen Betrag der Vergütungen für abgetretene Plätze, je nach dex Größe ihrer Besoldung, anzulegen verhalten würden. Jn seinem Geschäftsberichte sür 1854 bemerkt

der Bundesrath , daß er auf dieseu Vorschlag hauptsächlich deßhalb nicht

habe eingehen können, weil eine solche Kasse sür die Postverwaltung lästig werden könnte. Die letztjährige Eommission hat die vom Bundesrathe an.^ geführten Gründe zwar nicht gebilligt, allein sie behaxxte nicht weiter auf diesem Gegenstande.

Retraite- oder Erfparnißkassen für alle Angestellten der Verwaltung wären eine höchst nützliche Einrichtung, die um so weniger auf Schwierigkeiten bei der Ausführung stoßen würd^, da die meisten Angestellten fich beeilen würden, die ihnen du^eh dieselbe gebotenen Vortheile so schnell als möglich sich zu verschassen. Es ist dieß eine Frage, welche gewiß alle Aufmerksamkeit der Oberbehörden verdient, und die Eommissson sähe mit Vergnügen , wenn der Bundesrath sich damit befaßte. Hinsichtlich einer Sparkasse für die Kondukteure alleiu uud in dem beschränkten Maße, wie solche vorgeschlagen wurde , glaubt die Eommisston , wenn sie schon die sür die betreffenden Angestellten davon zu erwartenden Voxtheile vollkommen anerkennt, doch nicht einen förmlichen dahexigen Antrag erneuern zu sollen.

Die vorjährige kommission hatte die Aufmerksamkeit des Bundesxathes aus die Besoldungen der meisten Postangestellten , namentlich dex Subalternen, gelenkt. Sie fand dieselben zu niedrig und außer Verhältnis^ .zu den Leistungen und der Verantwortlichkeit der Betreffenden. Jn seinem

82 Berichte bestätigt der Bundesrath diese Ansicht und beruft sich hiebei auf die Thatsache, daß eine große Zahl. von Postangestellten, und zwar gerade von den befähigtern, ihre Anstellung aufgeben, sobald sich ihnen einträglichere Stellen darbieten. Jhre Commission ist der Ansicht, daß sämmtliche Angestellten im Allgemeinen, und die Postangestellten im Besondern gehörig besoldet werden sollen , indem dies in Verbindung mit der Aus-

ficht auf Beförderung das einzige Mittel ist , den Eifex und den Muth

pon Angestellten zu beleben, die sich beschwerlichen und unerquicklichen Beschäftigungen wied.nen. Angesichts aber des beträchtlichen Ausfalle..^, den die Rechnungen des letzten Jahres aufweisen, sowie der Aussichten, die uns die Erstellung der Eisenbahnen gewährt, hält die kommission den jetzigen Zeitpunkt nicht füx geeignet, fich mit einer Revision der Befoldungen zu beschäftigen , wenn schon die Behandlung dieser Frage nicht wohl lange mehr aufgeschoben werden darf.

Wir gelangen nun zu der uns speziell gestellten Aufgabe, d. h. zur Prüfung der Geschäftsführung im Jahr 1855.

Die Post- und Bauvexwaltung umfaßt eine so große Zahl verschiedenartiger Verwaltungszweige, fie erstreckt sich aus so kleinliche und unbedeutende Details, daß wohl kaum verlangt werden darf, daß wir selbst durch die aufmerksamste Prüfung uns eine genaue Einsicht und Wüxdiguug aller Theile derselben hätten verschaffen können.

Schon in der Einleitung seines Berichtes macht der Bundesrath auf die Zukunft aufmerksam, die den^ Posten droht. Er stellt eine fühlbare Verminderung im Ertrage dieses so wichtigen Zweiges der Staatseinnahmen in Ausficht. Er befürchtet, daß die Erstellung der Eisenbahnen eine vollständige Umwälzung in unserer Postverwaltung zur Folge haben werde, daß wir dadurch zur Einstellung aller oder doch der meisten der einträglichen Linien gezwungen und nur solche uns verbleiben werden , die einen jährlichen Ausfall ergeben, daß die Eiseubahnen den Posten eine bedeutende Eonkurrenz in der Beförderung von Briefen und vorzüglich von Fahrpoststücken unter .^ 10 machen dürften, welchen Mißbrauch die Ver^ waltung weder aufzudecken noch zu unterdrücken im Stande wäre.

Es ist schwierig, ja so zu sagen unmöglich, die Veränderungen vorauszusehen , welche diese Verkehrsmittel , an deren Erstellung mit so großem Eifer in der ganzen Schweiz gearbeitet wird , bei uns mit sich bringen werden ; allein wenn man nach den Vorgängen in anderen Länder urtheilt, so stellt sich uns die Zukunft doch nicht in so düsterm .Lichte dar. Wenn einerseits nicht in Abrede zu stellen ist, daß die meisten einträglichen Linien aufgehoben werden müssen uud daß dieß einen bedeutenden Ausfall zur Folge haben wird, so darf anderseits angenommen werden, daß eine Menge der bisher nicht einträglichen Kurse künftig ein befriedigendes Ergebniß voraussehen
lassen. Ueberall hat die Zahl der Reisenden in überraschendem Grade zugenommen in Folge der entstandenen Eisenbahnverbindungen, die so zu sagen, dieselben aus der Erde hervorzubringen scheinen. Darf man also nicht auch annehmen , daß diese Wirkung über ein ziemlich betxächt-

83 liches Gebiet auf beiden Seiten dex Eisenbahnen sich erstreben werden, wodurch untergeordnete Kurse zu Hauptkursen sich erheben und, theilweise wenigstens, ^den Ausfa.l decken werden, dex die Folge des Eingehens mehrerer gegenwärtig sehr einträglicher Linien sein wird .^ -- Jf: nicht vorauszusetzen , daß die größere Geschwindigkeit der Verkehrsmittel auch die Zahl der Briefe und die Sendungen kleinerer .Pakete, deren Ertrag ja für die Verwaltung ein reines Benefiz ist, vermehren werde .^ Sei es nun mit diesen Voraussetzungen wie ihm wolle, immerhin m^ß man sich darauf gesaßt machen, den Postertrag so lange abnehmen zu sehen, als nicht ganze Eisenbahnliuien in Betrieb gesetzt sind und wir nur unter sich nicht zusammen^ hängende Bahnstrecken besitzen. Bis zu jenem Zeitpunkte wird die Verwaltuug die Mittel für den Transport der Reifenden liefern und kostspielige Kurse unterhalten müssen. ^ei so zweifelhaften Verhältnissen ist es daher besser, sich keinen Täuschungen zu überlassen und mit dem Bundesrathe zu denken , d^ß der künftige Postertrag die Summen dex vergangenen Jahre ^.

Bricht erreichen werde.

personal.

Das Personal dex Verwaltung hat im verflossenen Jahr um 180 Angestellte zugenommen, welche Zunahme in der Vexmehxung der Kurse und hauptsächlich in der im Kanton Basel-Landschaft stattgehabten Reoxganifation ihren Grund hat.

BesoIdnn^en.

Dex Bundesrath bemerkt, daß viele Angestellte dringend BesoldungsErhöhungen verlangen. Da wir diesen Gegenstand bereits bei Anlaß dex letztjährigen Bemerkungen behandelt haben, fo werden wir hier nicht mehx darauf zurückkommen.

^f.^ast.^ang ..nd .^e..^n..n^n..esen.

Der Bericht sagt, daß die von Angestellten begangenen Uebertretun^gen und Dienstfehler , in soweit sie der Verwaltung zur Kenntniß gelangten, gerügt und bestraft, Vergehen und Verbrechen aber den Gerichten überwiesen worden sind.

Regelmäßigkeit des Dienstes, Beobachtung der Reglemente und Pflichttreue der Angestellten sind in einer Verwaltung wie die Postadministxation unerläßlich. Gehörige Strenge von Seite dex obern Verwaltungsbehörde wird wesentlich zur Erhaltung des guten Rufes unserer Posten und .^ux Befestigung des öffentlichen Zutrauens beitragen.

Jhre kommission hat daher diesem Gegenstand eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewiedmet.

Die Rechnungen der Rubrik ,,Verschiedenes^ weisen eine Summe von Fr. 6960. .^0 aus, die von dex Verwaltung für abhanden gekommene Gegenstände oder als Vergütungen für Vexletzungen von Pexsonen bezahlt

84 wurden. Dieser Betrag ist sehr gering im Vergleich mit den bedeutenden,.

meistenteils noch in kleinen Groups verpackten Summen, die bei der Besörderung durch so viele Hände gehen. Bedenkt man hiebei noch den Um^ stand, daß an den meisten Orten die Effekten auf der Straße oder an Stellen, die Jedermann zugänglich sind, abgeladen werden, so wird man erstaunen , daß nicht mehr Gegenstände abhanden kommen oder nicht häufigere Pexsonenbeschädigungen zu beklagen sind. Der verschiedenen derartigen im Jahr 1855 vorgekommenen Fälle sind 85 an der Zahl. Jhre Eommifsiou hat sich die Akten über 15 Fälle, die ihr die wichtigsten schienen, vorlegen lassen un..^ fie hat die einzelnen Aktenhefte sorgfältig geprüft.

Mit Befriedigung konnte fie daraus ersehen, daß sobald^ eine Anzeige erfolgte , die Verwaltung fich stets beeilte , eine Administrativuntexsuchung anzuordnen und den Fall jedes Mal, wenn der Verdacht auf Unterschla^ung begründet war, bei den Gerichten anhängig zu machen. Jn manchen Fällen hat die Verwaltung die zu leistenden Entschädigungen ganz oder theilweise auf sich genommen ; wir können für die meisten Fälle die daherigen Schlußnahmen nicht tadeln. Die Verwaltung muß ermuthigt werden, auf dem Wege gerechter Strenge fortzuschreiten ; über die Zuverläßigkeit der Angestellten darf kein Zweifel walten und nichts verr.achläßigt werden, um die Unschuld zu rechtfertigen oder die Schuldigen zur Strafe zu ziehen.

.^o^t.^en.

Der bundesräthliche Bericht stellt die Notwendigkeit einer Abände^ rung der Paket- und selbst auch der Brieftaxen in Aufsicht. Obwohl die Behandlung eines solchen Gegenstandes in zahlreichen Rathsverfammlnngen, wie dieß bereits die Diskussion des daherigen Gesezes bewiesen hat, große Schwierigkeit darbietet , so kann die kommission doch nicht umhin , die Verwaltung aufzumuntern , fich mit dieser Frage zu beschäftigen und die Materialien zu sammeln, welche den einschlägigen Berathungen der Bundesversammlung zu Grunde zu legen find. Wird für die Brieftaxe das bisherige System , das den Bedürfnissen und Gewohnheiten unsers Volkes besser als die Einheitstaxen zu entsprechen scheint, beibehalten, so dürften einige Aenderungen vorgenommen oder wenigstens Maßregeln getroffen werden, um ein, wie es scheint in ziemlich großem Maßstabe, betriebenes Umgehen der Gesetzesbestimmungen zu verhindern. Wirklieh sollen in gewissen industriellen Gegenden, wo die Bevölkerung sehr zusammengedrängt ist und ein lebhafter Korrespondenzverkehr herrscht, die Bestimmungen de^ Gesetzes von den Kaufleuten dadurch umgangen werden , daß diese ledern gemeinschaftlich eine Person für die Besörderung ihrer Briefe in einem Umkreise von zwei bis drei Stunden besolden. Es wäre vielleicht zweckmäßig, zu untersuchen , ob diesem Mißbrauch nicht gesteuert werden könnte, indem man für diese .zahlreichen alltäglichen.

.Korrespondenzen Erleichterungen gewähren , oder aber eine strenge Aufsicht gegen Uebertretungen ausüben würde.

85 ^ortosreil^it.

Die Vollziehung der Bestimmungen des Gesetzes und des Reglements ..iber die Portofreiheit stößt auf manche Schwierigkeiten. Es ist zu wünschen, daß der Bundesrath in Erwägung ziehe, ob die Vollziehung dieser Vorschriften nicht durch gewisse Maßnahmen erleichtert werden könnte , ohne daß der Postertrag dadurch geschmälert würde.

^nrs.^esen.

Die Verwaltung hat im Jahr 1855 mehrere neue Kurse errichtet, .wovon die wichtigsten der Lausanne-Dole- und der Neuenbuxg-Dole-Kurs sind, und eine gewisse Anzahl anderer, die überflüssig oder unnütz geworden, eingestellt. Jm Ganzen hat die Zahl von befahrenen Wegstunden um .58 zugenommen; im Jahr 1854 wurden 11.^.. Stunden und am Ende 1855 1234 Stunden befahren.

Jhre Eommisfion muß^ die Aufmerksamkeit des Bundesrathes ganz besonders auf die Frage wegen Beibehaltung oder Aufhebung gewisser Kurse lenken.

Sie hat zu ihrer Ueberraschung gesehen , daß auf Strafen, die mit bereits in Betrieb gefetzten Eisenbahnen parallel laufen, uoch Tag- und Nachtkurse fortbestehen, was eine nach ihrer Ansicht ganz unnütze Ausgabe verursacht. Die Bundesverfassung wollte, daß iu keinem Kanton die zur ^eit der Centralisation bestehenden Postverbinduugen vermindert werden könnten; allein sie wollte nicht, daß gewisse Kurse beibehalten würden , nachdem die Erstellung anderer Besörderungsmi^tel konzedirt worden, und sie konnte dieß auch nicht wollen.. Wenn irgend ein Kanton, gestützt auf diese Bestimmungen, den Fortbestand von Kursen verlangen wollte, die durch di.^ Errichtung der Eisenbahnen unnütz geworden find, so wär.., nach der .Ansicht Jhrer Eommission, eine solche Foxderung rechtlich nicht stichhaltig und der Bundesrath kann also jetzt schon zux Aushebung überflüssig gewordener Kurse schreiten; immerhin jedoch wird ex gut thun, in Gewärtigung der Vollendung größerer Bahnstrecken die Aufhebung von Kursen nur in wohl begründeten Fällen anzuordnen. Die Beförderung von Briefen und Paketen durch die Eisenbahnen wird stets zunehmen; das Publikum muß fich also nach und nach an die Verändernngen, die durch die Ankunft und die Abfahrt der Bahnzüge veranlaßt werden, gewöhnen.

Wir sehen im Abschnitte ,,Beziehungen zu den auswärtigen Postverwaltungen ^ daß s^ lang.^ d.^ Transport bald mittels Wagen odex Dampfschiffen, und bald durch Eisenbahnen stattfindet, sür die
Vexwaltung eine schwierige .Aufgabe darin besteht, die Abfahrts- und Ankunftszeiten ihrer Kurse in Einklang zu bringen. Diese Uebelstände werden aber nach uud nach mit der soxtschreitenden Jnbetriebsetzung ^dex Eisenbahnen fieh vermindern.

Der bundesräthliche Bericht enthält interessante Angaben über di.^ Ergebnisse der schweizerischen Posten gegenüber derjenigen auswärtiger Staateu. Sie finden sich in einem Tableau zusammengestellt, dem wir einige.

86 dex auffallendsten Resultate

entnehmen.

Bauern z. B.

mit einer um

2,000,000 stärkern Bevölkerung als die Schweiz, bezieht von seineu

^Posten 918,952 Franken weniger als unser Land; die Zahl der Briefe

ist um 2,319,748 ^geringer. Belgien, mit 2,100,000 Einwohnern mehr, befördert doch^6,494,254 Briefe weniger als die Schweiz. Der

Ertrag ist um 94.5,503 Franken stärker; allein die Bxiestaxen find iu Belgien auch höher als in der Schweiz.

Hinsichtlich der Ausgaben sieht sich die Eommission in Betreff der

Rubriken ,, Besoldungen ^ und ,. Eommissäre und Reisekosten ^ zu keinen Bemerkungen veranlaßt.

B n r .

^ n .

^ e .

.

.

.

.

.

Die Büreaukosten von 1855 überstiegen die von 1854 um Fr. 24,398. 53.

Diese Mehrausgabe rechtfertigt fich durch die Vermehrung des Personals und die Anfertigung einer gxößexn Anzahl von Formularen und Registern.

Es ist einer kommission nicht möglich, fich zu vergewissern, ob die Büreaukosten nicht die richtigen Schranken überschreiten ; sie kann nur untersuchen, ob die Ausgaben sür jedes Büreau im Vergleich zu seiner Bedeutung sich nahezu gleich stehen, und auch eine solche Untersuchung würde längere Zeit erfordern, die mit der für die Prüfung der ganzen Verwaltung zu verwendenden außer Verhältnis^ stünde. Gerade in diesen Ausgaben aber können fich Mißbräuche Anschleichen, und daher wäre auch eine fortwährende Aufsicht nothwendig; allein die kommission muß sich hier darauf beschränken, die strengste Sparsamkeit anzuempfehlen.

^...srmateriat.

Die Ausgaben für neue Anschaffungen betragen Fr. 263,524. 10.

Die Verwaltung hat im verflossenen Jah.re 82 neue Wagen und Schlitten

angeschafft, wovon 66 zu 2 bis 16 Plätzen und 16 Omnibus zu 6 bis

16 Plänen sür den Eisenbahndienst. Die vorjährige kommission hatte die Aufmerksamkeit der Verwaltung auf die Frage gelenkt, ob es nicht zweckmäßig wäre, keine 16-plätzigen Wag.^n mehr anzuschaffen. Man scheint dieser Bemerkung Rechnung getragen zu haben, indem unter den 66 für den Straßendienst bestimmten neuen Fuhrwerken fich nur zwei 16-plätzige vorfinden, die übrigens schon im vorletzten Jahxe bestellt wurden. Jm Jahr 1856 wird ungefähr die gleiche Anzahl Wagen angeschafft werden. Bedarf die Verwaltung wirklich aller dieser Wagen, so hat die kommission gegen diese Aufgabe nichts einzuwenden, wenn gleich die Zahl der alljährlich neu angeschafften Fuhrwerke ihr außer Verhältniß mit der gewöhnlichen Abnutzung zu stehen scheint. Da jedoch der Betrag dieses Ausgabepostens dem .Ausfall, den .die Kantone im letzten Jahre erlitten haben, ziemlich gleichkömmt, so hat s.ch die Eommission veranlaßt gesehen, diesen Punkt einer genauern Prüfung zu unterwerfen, um zu sehen, ob das bei den Materialanschaffungen beobachtete Verfahren nicht darauf hinzielt, die Kantone zu Gunsten .^ex Eidgenossenschaft zu übervorteilen. Wir werden später aus diesen ^unkt zurückkommen.

87 ^rans^ort.^osten.

Jm Jahr 1855 haben die Transportkosten diejenigen vou 1854 um Fr. 443,908. 56 überstiegen und sind eine der Hauptursachen des letztjährigen Ausfalles gewesen. Dieser Betrag fällt auf 7 Kategorien, unter denen wieder als die bedeutendsten die neu errichteten Jahreskurse mit einer Summe von Fr. 107,475. 98 und die Hafertheurungszulagen an die Unternehmer mit einer Snmme von Fr. 140,556. 20 erscheinen. Diese.

Ausgabenvermehrung erscheint, trotz ihres sehr bedeutenden Belanges, durch die Umstände, welche sie herbeigeführt haben, gerechtfertigt. Jhxe Eommission beschränkt fich daher darauf, dem Bundesrathe dringend anzuempfehlen, diesem wichtigen Ausgabeposten seine ganze Aufmerksamkeit zu wiedmen.

....^rs.^iedenes.

Die Ausgaben füx ..Verschiedenes^. geben nns keinen Anlaß zu besondexn Bemerkungen. Wir haben weiter oben über einen der unter diese

Rubrik fallenden Artikel, nämlich über die Vergütungen wegen Beschädi-

gungeu ^e. uns bereits ausgesprochen.

^r^ni^ der ..^e^nnn^.

Die Einnahmen der Postverwaltung betrugen im Jahre 1855 die

Summe von . . . . . . . . . . . Fr. 7,713,587. 3I und die Ausgaben . . . . . . . . . . ,, 6,504,869. 48 Reinertrag: Fr. 1,208,717. 83 Der Reinertrag von 1854 betrug . . . . . ,, 1,548,997. 70 mithin ergiebt sich füx das Jahr 1855 eine Ver.

minderung von . . . . . . . . . Fr. 340,279. 87 Dieses Ergebniß ist für die Kantone, die allein unter diesem Verluste leiden, nicht sehr erfreulich, wiewohl es an und für sich weder für die Verwaltung noch für die Eidgenossenschaft ein schlechtes ist.

Es veranlaßt uns dieses zur Prüfung einer ernstern Frage, süx welche wir Jhre Aufmerksamkeit noch einige Augenblicke in Anspruch nehmen .müssen.

Wir haben gesehen, daß der Ausfall hauptsächlich von der Verrnehrung der Transportkosten herrührt. Faßt man nur diesen Artikel in's Auge, so ergiebt sich offenbar ein Verlust für die Kantone. Allein, um gerecht zn sein, darf der Ausfall nicht diesem Artikel allein zur Last gelegt werden ; rnan kann ihn ebenfalls den Anschaffungen von Material zuschreiben, denn diese Vermehrung sällt in eine andere Rechnung als in die des Reinertrages.

Die an die Kantone zu leistenden Entschädigungen betragen nach dex im Jahre 1852 festgesetzten Seala die Summe von Fr. 1,486,560. 92 Die an die Kantone im Jahr 1855 geleistete^ Ver^

gütung beträgt . . . . . . . . . .

mithin ergiebt sich ein Unterschied von ..

.

.

.

.. 1,208,717. 83

Fr.

2.^7,843. 09

88 Die Ausgaben für Anschaffungen haben betragen:

für neue Wagen und Schlitten . . . . Fr. 186,984. 92 ,, Fuhrwesenmaterial . . . . . . .

,,

76,539. 18

Zusammen: Fr. 263,524. 10 Wenn man also, besonders in Berütsichtigung des schlechten Jahrganges, im Jahr 1855 keine neuen Fuhrwerke angeschafft hätte, so würden die Kantone einen Ausfall von nur Fr. 14,318. 99, demnach einen ganz unbedeutenden Verlust zu txagen gehabt haben.

Der wirkliehe Verlust , der den Kantonen zur Last fiel , rührt nicht sowol von einem eigentlichen Defizit , als gewissermaßen von einem Kapitalswechsel her, indem der Materialien^Eonto um diesen ganzen Betrag zugenommen, während er auf der andern Seite nur um den wirklichen Abnutzungsbetrag des Materials, der auf 10 ^ jährlich angeschlagen wird, fich vermindert hat.

Wir sehen uns hiedurch veranlaßt , zu untersuchen , ob dieses Ergebniß nicht einem fehlerhaften Verfahren im Rechnungswesen zuzuschreiben ist, oder einer irrigen Anschauungsweise in Betreff der durch die Bundesverfassung dem Bunde gegenüber den Kantonen angewiesenen Stellung.

Der Axt. 33 der Bundesverfassung bestimmt, daß die Eidgenossenfchaft das Postwesen im ganzen Umfange der Schweiz übernehme; untex Ziff. 4 a heißt es : Die Kantone erhalten jährlich die Durchsehnittssumme des reinen Ertrages, den sie in den Jahren 1844, 1845 und ^46 vom Postwefen auf ihrem Gebiete bezogen haben. Wenn jedoch der reine Ertrag, welchen der Bund vom Postwesen bezieht, für Bestreitung dieser Entschädigung nicht hinreicht, so wird den Kantonen eine verhältnißmäßige Summe in Abzug gebracht.

Der Sinn dieses Artikels erscheint uns klar; offenbar kann der Bund in keinem Falte angehalten werden, die Entfchädiguug an die Kantone aus andern Mitteln zu bestreiten, als aus dem Postertrage. Eben fo klar scheint es aus diesem Artikel sowohl, als aus dem Art. 39 sich zu ergeben, daß der ganze Mehrertrag über die an die Kantone zu leistende Entschädigung dex Eidgenossenschaft augehöre. Eine weiter zu untersuchende Frage besteht darin, wem das Material angehört.^ Den K a n t o n e n oder dem Bunde^ Wir find der Anficht, daß es dem letztern angehöre; denn die Kantone find für das Material, das sie der Eidgenossenschaft abgetreten, bezahlt worden, und wir glauben daher nicht, daß fie das Eigenthumsrecht auf diefes nämliche Material neuerdings beanspruchen könnten. Sehen wir nun, nachdem das Recht des Bundes gehörig nachgewiesen und anerkannt worden ist, welche Rechte den Kantonen zustehen.

Jn den Jahren 1849, 1850 und 1851 haben die Kantone einen

Verlust von Fr. 984,832. 32^ a. W., mithin im Durchschnitt

Fr. 328,277. 44 jährlich zu tragen gehabt; während den Jahren 1852, 1853 und 1854 hat die Eidgenossenschaft die Summe von

^ ^r. 487,234. 34 n. W. oder im Jahr durchschnittlich Fr. .162,411. 44 ^. W. gewonnen. Das letzte Jahr ergab wieder eiu Defizit für die ..^a^toue. Das Material hat fich iu all' diesen Jahren zu Gunsten des Bundes fortwährend au Werth vermehrt. Die Verluste auf der eineu uud die Vergütungen aus der andern Seite könnten noch viel beträchtlich.^ sein. Wenn z. B. die Ausgaben auf eine kleine Zahl von Jahxeu beschränkt würden, so wäre es leicht möglich, für die Eidgenossenschaft wähxend mehrern Jahren fortwährend einen bedeutenden Gewinn zu erzielen, dagegen aber ebenso eine Reihe von Verlusten für die Käutone herbeizuführen, während der Bund deu Material bestand wieder in Ordnung brächte.

Nach unserer Anficht dürfen die Art. 33 und 39 der Bundesverfassung uicht iu dem Sinne verstanden werden , daß die Eidgenossenschaft aus deu den Kantonen zur Last fallenden Verlusten Nutzen ziehe. Der Zweck jener Bestimmung war, daß die Eidgenossenschaft nie verhalten werdest ^ürfe , die für die Kantone auf dem Postwesen allfällig erwachsenden Verluste aus andern Einkünften zu decken.

Dieß ist der wahre Sinu ^des fraglichen Artikels. Die Verfassung wollte nicht und konnte auch uicht wollen , daß die Kantone Verluste zu exleiden hätten , während die Posten in Wirklichkeit einen genügenden Ertrag abwerfen, um sie zu eutschädigen. Der Art. 33, Ziss. 4 a sagt wohl, daß die Kantone alljährlich die Duxchschnittssumme des reinen Postertrages erhalten sollen , woraus gefolgext werden könnte, daß alle Rechnungen nothwendig am Ende eines jeden Jahres abgeschlossen werden müßten und der Verlust oder Gewinn nach Maßgabe dex Verfassungsbestimmungen zu vertheilen sei. Allein dies hieße den Geist dieser Bestimmungen verkennen und den Buchstaben an dessen Stelle setzen, was eben die Behörden nicht dürfen.

Es ist demnach nothwendig , diese Frage ernstlich zu prüfen und zu ^untersuchen, ob in Fällen, wo, wie im letztverfloffenen Jahre, der Ausfall Beinahe gänzlich der ^lnfchaffung von Material zugeschrieben werden kann, ^s billig sei, den ganzen Verlust durch die Kantone tragen zu lassen. Der Bund hat zum Unternehmen nichts beigetragen; er läuft keine Gefahr daber und genießt allen Nutzen. Nach unserer ..nsicht könnte er daher auch gehalten werden, zu den Ausgaben für die Anschaffung eines Material..^ das ihm doch ais Eigenthum
zufiel, beizutragen. Die Eidgenossenschaft würde dann, bei allfäiligem Defizit in Folge solcher Anschaffungen, diefeu Ausfall den .Kantonen wieder vergüten , wenn sich wieder ein Ueberfchuß herausstellte. Oder man könnte den Kantonen für die Vermehrung des ...Nateriaiinventars Rechnung tragen oder sonstige zweckentsprechende Maßnahmen treffen. Die kommission will sich nicht anmaßen, die zu beschließenden Vorkehrungen zu bezeichnen; allein sie ist der Ansicht. daß es nur gerecht und billig wäre , wenn in dieser Begehung Etwas gethan und der Bundesrath eingeladen würde, diese Angelegenheit zu prüfen und der BundesVersammlung darüber Bericht zu erstatten.

Sie beehrt sich daher, zu beantragen : Der Bundesrath sei eingeladen , zu untersuchen , ob für den Fall .,

.^....desblatt. ^ahrg.VIII. Bd. II.

l4

90 daß der Ertrag der Posten unter dem Betrag der an die Kantine zu entrichtenden Entschädigungssumme . bleibt , nicht der ganze oder theiles...

.Betrag der für die Anschaffung ...on neuen Wagen und vom Fuhrwesenmaterial verwendeten Summen von der Verlustsumme in Abzug zu bringen wäre.

Hierüber habe der Bundesrath der Bundesversammlung bald möglichst.

Bericht und Anträge zu hinterbringen.

Bn^s.^rnng.

Die Büreaux der Eentralverwaltung wurden von der kommission einer ausmerksamen Prüfung unterworfen. Zu diesem Ende hat sie sich die meisten Vücher und Eontrollen vorweisen lassen, und macht es sich nun zur Pflicht, ihre Befriedigung auszusprechen über die Ordnung und Regelmäßigkeit^..

.welche in diefem Verwaltungszweige herrscht.

B^n^efen.

Da die Eidgenossenschaft keine öffentlichen Bauten auszuführen hat und ihre daherige Betheiligung sich nur auf die Unterstützung solcher Unteruehmungen beschränkt, die einen ziemlich bedeutenden Landestheil der Schweiz betreffen, so war der Wirkungskreis des Bundes in diesem Verwaltung^ zweige bisher ein ziemlich beschränkter.

Jndessen hat fie angefangen, sich an Unternehmungen zu betheiligen, die mehr oder weniger die ganze Schweiz oder auch nur kleinere Landestheile angehen. Mit Vergnügen haben wix ans dem bundesxäthlichen Berichte ersehen, daß die vexschiedenen Arbeiten, an denen di... Eidgenossenschaft einen mehr oder weniger thätigen Antheil genommen, im verflosseneu Jahre etwelche Fortschritte gemacht haben.

Seit der Abfassung des bundesräthlichen Berichtes find zwei dieser Unternehmungen einigermaßen gefördert worden. So hat in de.^ ersten Monaten des lausenden Jahres die Ausschreibung des Tunnels durch den Eol de Menouve stattgefunden, und die Angebote führten zu einem sehr gün^ stigen Resultate ; die Bewerbung wird bald abgeschlossen werden und darauf-^ hin der definitive Zuschlag erfolgen. Man darf hoffen, daß dieses für ^i^u großen Theil der Schweiz wichtige Werk bald in Angriff genommen werden könne.

Eine Unternehmung, welche das g a n z e Land noch iu höherm Grade interessi, scheint ebenfalls einer günstigen Löfung entgegenzugehen.

Die Brünigstraße wird die unmittelbare und höchst notwendige Verbin^ dung zwischen wichtigen Gegenden der innern Schweiz eröffnen, die bishex und jetzt noch saft gänzlich von einander getrennt sind. Die Pläne find vollständig aufgenommen und ^ dem eidg. Post- und Baudepartemeut zu^gestellt worden. Die betreffenden Kantone werden nicht säumen, über eiu^ für sie so wichtige Angelegenheit einen Entscheid zu fassen, und di^ .^id^ genossenschaft wird kein Bedenken tragen, sich im Verhältniß zu dem fur sie daraus erwachsenden Vortheile dabei zu betheiligen.

9l Die Eisenbahnen nehmen die eidg. Postverwaltung in materieller Beziehung.

nicht in Anspruch , weßhalb der bundesräthliche Bericht sich nur auf eine geschichtliche Zusammenstellung beschräukt. Wir folgen diesem Beispiele und wollen hier keiner Diskussion rufen über eine Frage, die in vielen Gegenden der Schweiz so große gegenseitige Ereiserung erregt hat. Mag die Frage von anderer Seite in Anregung gebracht werden ! Dagegen wendeu wir unsern Blick einer neuen Jnstitution zu, die bishex wenigstens zu keinerlei Mißhelligkeiten Anlaß gegeben und auch nicht zu Anregung von Zwistigkeiten geeignet ist, sondern eher die Aufgabe zu haben scheint, eine Annäherung der Menschen, die Zeit und den Raum überflügelnd, zu bewirken.

^e^ra^en.

Die T e l e g r a p h e n bestehen in dex^Schweiz erst seit wenigen Jahren, und doch haben sie bei uns bereits eine Entwicklung gewonnen, wie in wenigen andern Ländern, und die noch weit bedeutender zu werden ver-

spricht; denn schon genügt die Zahl der Linien und Dräthe den täglich

wachsenden Bedürfnissen nicht mehr. Jm letzten Jahre wurden 42^ Stunden neue Linien errichtet ; im laufenden Jahre werden ebenfalls weitere Strecken gebaut ; die Vermehrung des Verkehrs ruft einer Vermehrung dex Angestellten ; die Bedürfnisse werden den Voranschlag übersteigen und die Verwaltung wird zweifelsohne genöthigt sein, Nachtragskredite zu verlangen, die man ihr auch gewiß bewilligen wird; denn in diesem Zweige dex öffentlichen Verwaltung darf man nicht stehen bleiben, sondern man muß vorwärts schreiten, wenn man nicht Rückschritte machen mill. Es läßt^sich nicht voraussehen, ob die Einnahmen im gleichen Verhältnisse wie die Ausgaben zunehmen werden. Die Taxe für den Verkehr ist so niedrig, daß die Betriebskosten dadurch, wie wir glauben, nicht gedeckt werden. Wir müssen daher darauf denken, diesen .Ausfall durch den Transit wieder einzubringen, was aber nur möglich wird, durch die Unterhaltung einer genügenden Anzahl von Linien und Angestellten , um Verzögerungen in der Expedition dex Depeschen zu vermeiden. Eine erfreuliche Thatsache ist die täglich zunehmende Ausdehnung dex Telegraphenwerkstätte , die den nicht nur aus der Schweiz, sondern auch vom Auslande her einlangenden Bestellungen nicht mehr genügen kann und abermals erweitert werden muß. Es liegt in ihr eine Erwerbsquelle nicht nur für die Verwaltung, sondern auch füx die zahlreichen Arbeiter, denen sie Verdienst gewährt.

Das Rechnungswesen der Zentralverwaltung ist sehr ausgedehnt und in's Einzelne gehend. Die kommission bedauert , daß sie nicht dasselbe einer genauen Prüfung unterwerfen konnte ; indessen hat sie fich die meisten Bücher und Kontrollen vorlegen lassen. Das Rechnungswesen wird nach dem gleichen Verfahren wie das der Postverwaltung geführt, mit welcher diese

Administration viele Aehnlichkeit hat, und auch in Bezug auf Ordnung,

Regelmäßigkeit und gute Buchführung wetteifert. Es gereicht uns daher zum Vergnügen, das bereits oben in Betreff der Zentralpostvexwaltung Gesagte hinsichtlich der Bureaux dieser Verwaltung wiederholen zu können.

9.^

^ Bnndesgericht.

Was in Bezug auf das Justiz und Polizeiwesen gesagt wurde, dürfte auch sür den Bericht des Bundesgerichtes genügen. Man kann bei der Prüfung desselben nicht zu tief eindringen , ohne die Unabhängigkeit der drei Gewalten gewißermassen zu gefährden. Wenn etwas hervorgehoben werden soll, fo verdient konstatixt zu werden, daß das Bundesgericht sich das Zutrauen des Publikums iu dem Grade zu erwerben gewußt hat, daß es häufig angesprochen wird , selbst wenn seine Zuständigkeit bestritten werden könnte.

Die kommission unterstützt eifrig den Vorschlag , den das Bundesgericht in seinem Berichte auf Abänderung des ^rt. 1.^8 des Eivilprozeßgesetzes gemacht hat. Man muß sich zwar zur Abänderung der Gesetze ni..l..t sehr geneigt zeigen, um so weniger,. wenn sie eine noch zu kurze Probe bestanden haben. Allein hier handelt es sich nicht um die Erfüllung bloßex Förmlichkeiten, sondern um die Gewährung von Garantien für den Magistraten , was ebenfalls eine Garantie für die Parteien ist. Die Meinung des Richters muß sich durch den endlichen Abschluß der Prozeßverhandlungen und der Akten bilden. Jede Zwifchenverhandlung , welche den Richter uöthig.^n würde, eine Meinung über das Materielle die Streitfrage selber auszusprechen , bevor ^ie Mittel der Parteien erschöpft find, wäre e^iue Verletzung der gesammtheitlichen Ausfassung des Prozesses, welche durch das Gesetz beseitigt werden muß. Wenn da^ Gese^ selbst den Richter, welcher seine Meinung über den Streitgegenstand geäußert hat, rekufiren läßt , fo kann man eiue Bestimmung nicht begreifen, die den Richter nöthigt, sich während des Laufes des Prozesses aufzusprechen.

Wenn eine Bemerkung über di^ Geschäftsführung des Bundesgerichtes erlaubt ist, fo will die Eommission den Wunsch aussprechen. daß die Uxtheile des Gerichts und seiner Abteilungen beschleunigt und den Parteien

mit mehr Beförderung mitgetheilt werden , als dies gewöhnlieh geschieht.

Auch ist zu wünschen , daß die Urtheile und andern Akten , welche vvm Bundesgexicht ausgehen, auch mit der ä u ß e r n Würde angethan seien, welche dem Standpunkte der Magis.ratur so wohl ansteht.

Und wenn die Auswahl des Papieres und ...ine schöne Schrift keineswegs zu verachtende Zuthaten find . so ist es von noch größerer Wichtigkeit, daß die Originalen der Akten und Urtheile, welche man den Parteien zustellt, mit den Unterschriften des Präfidenten und des Gerichtsschreibers und mit dem Siegel des Gerichtes versehen werden , statt sie bisweilen bloß vom Gexichtsfchreiber unterzeichnen zu lassen. Zu den Betrachtungen über An^ stand und Würde muß man die der Authentieität der A.^ten zukommende

Wichtigkeit beifügen.

Eine letzte Bemerkung muß die kommission noch machen.

Diese

betritt die Notwendigkeit, für Aufstellung und gute Haltung der Archive des Bundesgerichtes zu sorgen , welche gegenwärtig in einen Kasten der Kanzlei

93 des Justiz^ und Polizeidepaxtements verwiesen find. Diese einfache .Bemerkung wird genügen, um Oxdnung in die Sache zu bringen.

Die kommission stellt daher nur folgende Anträge :

1) Die Geschäftsführung des Bundesgerichtes ist genehmigt.

2) Der Bundesrath ist eingeladen , einen Gesetzentwurf , betreffend Abänderung des Art. 178 des Bundesgese^es über das Verfahren vor dem Bundesgexichte in Eivilsällen, im Sinne des vom Bundesgerichte gestellte... Antrages, der Bundesversammlung vorzulegen.

.^.

Eidgenössische ^taatsrechnnng vom Jahr 1855.

Berwaltungsrechnung.

^innahm^n.

I. E r t r a g der Jmmobilien und a n g e l e g t e n K a p i t a l i e n .

A. Liegenschaften.

Rechnung Fx.^ 30,846. 57 Voranschlag ,, 33,254. -Mindereinnahme Fr. 2,407. 43

Die der Eidgenossenschaft angehörenden Liegenschaften sind folgende..

a. Allmend in Thun: Rechnung Fr. 6,791. 57 Voranschlag ,, 6,^00. -Der Ertrag rührt theils von einer Vergütung des eidgenössischen ^Militärdepartements im Betrage von Fr. 2500, theils von anderweitiger Vermiethung hex.

h. Liegenschaft in Beip: Rechnung Fr. 1,800.

Voranschlag ,, 2,500.

Diese Liegenschaft mußte bekanntlich seiner Zeit von der Eidgenossenschaft an e.ne schlechte Schuld übernommen werden. Das dafür auf-

geführte Kapital beträgt Fr. 87,460. Der Ertrag von Fr. 1800 steigt mithin nicht über 2 Prozent.

Bei diesem geringen Ertrage mußte sich^ die Eommiss.on veranlaßt finden, sich nähere .Auskunft geben zu lassen, um ...eurtheilen zu können, ob nicht den sch^n in srüher.n Berichten ausgesprochenen Wünschen in Bezug aus Veräußerung dieser Liegenschaft Folge gegeben werden sollte. Dex erste Pachtvertrag lief ..m 11. November 1^54 zu Ende. Der Bundesxath ließ sich damals vom Herrn Staatskassier einen ausführlichen Bex.cht uber diese Angelegenheit erstatten, von dem wir Einsicht genommen haben.

Nach den in demselben enthaltenen Auseinandersetzungen und den Auf.^

94 Klärungen , die ihr r.och mündlich gegeben wurden , hält die Commission dafür, es sei in der That nicht der Fall, den Verkauf zu erzwingen, und die Eidgenossenschaft werde besser dabei fahren, wenn einstweilen noch damit zugewartet werde. Die Fr. 1800 Einnahmen sind der Betrag des Pachtzinfes. Der Ertrag aus den Waldungen, d^r in dem verflossenen Jahre null war, soll steh in spätern Jahren um so ergiebiger herausstellen.

c. Ertrag des Bodens der Festungswerke: Rechnung Fr. 611..

Voranschlag ... 450.

d. Pulvermühlen und Dependenzen: Rechnung Fr. 14,734.

Voranschlag ,, 13,564.

e. Zollhäuser:

Rechnung

Fr. 5,520.

Voranschlag ,. 8,340.

Fr. 1,390.

Voranschlag ,, 1,500.

f. Zündkapselnfabrik: Rechnung

Von den unter d , e und f aufgeführten Objekten entrichten die betreffenden Verwaltungen an die eidgenössische Finanzverwaltung den Zins zu 4 Prozent.

Der Ertrag der Zollhäuser ist darum kleiner als der Voranschlag, weil, wie bereits der Bericht erwähnt hat, mehrere Zollgebäude erst Ende des Jahres vollendet wurden.

Der Betrag der rückständigen Pachtzinfe war

am 31. Dezember 1^54 . . . . . . . Fr. 151. 49.

,,

,,

,,

1855

.

.

.

.

.

.

.

,,

79.

^0.

R. Kapitalien des ehemaligen Kriegsfonds.

Rechnung Fr. 117,751. 86.

Voranschlag . .. 128,000. ^Mindereinnahme Fr. 10,248. .14.

Die Mindereinnahme rührt daher, daß ein kleineres Kapital zinstragend angelegt war, als im Budget vorgesehen worden.

Diese Anlagen werfen durchschnittlieh einen Zins von 4 Prozent ab.

Die Zinsrückstände betragen Fr. 3040. 38.

Eine Summe von Fr. 625,000 war bei schweizerischen Banken an-

gelegt (Fr. 425,000 à 3 Prozent, Fr. 200,000 à 3^ Prozent) und

erwirkte einen Ertrag von Fr. ..291. 67.

Der Bestand der Kasse war am 31. Dez. 1855 Fr. 3,701,160. 52

ab: Bankdepos^ten, die an diesem Tage erneuert wurden

,,

625,000.

-

Fr. 3,076,160. 52 oder mit Jnbegrifs der Kassensaldi der beiden Jnva^

lidensonds . . . . . . . . . . Fr. 3,077,620.^7.

Am 31. Dezember 1854 war der Bestand . 3,469,357. 70.

Der Bericht bemerkt: Von der obigeu Summe sind im Durchschnitt etwas über zwei Millionen, also der Betrag des doppelten Geldkontingents in der Hauptkasse und eirea Fr. 900,000 in den Kr.eiskasfen d^r P.^ und Zollverwaltung zur Unterhaltung der lausenden Verwaltung.

9^ Der Vorrath der Billon- und Kupfermünzen betrug am 3l. Dezember.

1855 beiläufig 1 Million , so daß im Jahr 1855 eine Abnahme vou ^ixea Fr. 643,000 stattgefunden hatte. Seither hat dasselbe fortwährend .

abgenommen, so daß es bis Ende des Jahxes wohl auf beiläufig 1,^ Million ..ommen wird.

ll. Zinse von G u t h a b e n und V o r s c h ü s s e n .

Rechnung Fr. 43,259. 67.

Voranschlag . ,, 46,552. 62.

Mindexertxag Fr. 3,292. 95.

. Es rührt dieser Minderertrag hauptsächlich daher, daß die MiiuzVerwaltung im verflossenen Jahr ein Kapital von nur Fr. 2448. 48 verzinste , während man beim Budget vou der Voraussetzung ausgieng, fie

werde bereits ein Kapital von Fr. 300,000 für den Betrieb der Miinzstatte verzinsen können.

Bekanntlich wird nämlich der Grundsatz festgehalten , daß die ver-

schiedenen Spezialverwaltungen die ihnen von der eidgenössischen FinanzVerwaltung vorgeschossenen .Kapitalien zu 4 Prozent verzinsen.

Die Vorschüsse betrugen für die Pulververwaltung Fr. 360,000. Zündkapseluverwaltung ,, 7,000. --

Münzverwaltung

..

2,448. 48

Postverwaltung ... 444,539. 06 Telegraphenverwaltung ,, 314,525. 07 Der Zündkapselnverwaltung hat man den Zins erlassen, angeblich aus ^dem Grunde, weil. die verkaufbaren Voxräthe derselben das Kapital beDeutend übersteigen. Wir werden hieraus zurückkommen.

I1l. Regalien und Verwaltungen.

Die Eommifsion behandelt hiebei sowohl Einnahmen als Ausgaben..

A.

Einnahmen Ausgaben ..Nehreinnahme

^...llverivaltnua.

Rechnung.

Voranschlag.

5,726,135. 37 3,293,258. 57 2,432,876. 80

5,600,000 3,337,700 2,262,300

Unterschied. ^

126,135. 37 44,441. 43 170,576. 80

Es ergibt sich also eine Mehreinnahme gegen den Voranschlag von Fr. 126,135. 37.

Minderausgabe ^,, Totalmehreinnahme

^ ,,

..

..

,, ,, 44,441. 4.^.

.. Fr. 170,576. 80.

Das Jnventar hat einen Zuwachs erhalten von Fr.

Abschatzung zu 10 Prozent . . . . . ,.

Bleibt Vermehrung . . . . . . . Fr.

8,890. 34.

7,741. 26.

1,149. 08.

.^ Der Eonto der Gebäulichkeiten hat zugenommen um Fr. 101,887. ....7^

(^hia^o mit Fr. 37,082. 44, Co1 des Roches mit Fr. 29,218. 20,..

I..es Brenets mit. Fr. 10,787 u. s. w.)

bringen wir von der Ausgab... von . . . Fx. 3,293,258. 57 iu Abzug : Vergütung ^ an die Kantone für den Loskauf . Fx. 2,454,564. 36 .Vergütung für übernommenen Schneebruch über den St....

Gotthard . . . . .

50,759. 88

.,2,505,324.24 Fr. 787,934. 33..

so reduziren sich die Ausgaben auf . . . . .

Der wirkliche Reinertrag der Zölle ergibt fich daher in folgendem Weiset

Einnahmen Ausgaben

. . . . . . . . Fr. 5,726,135. 37

.

.

.

.

.

.

.

.

.

..

787,934. 3 3

Fr. 4,938,201. 04 Vermehrung des Mobiliars . . . . ,.

1,149. 08 ..

der Gebäulichkeiten . .

101,887. ^7 Fr. 5,04l ,237. 79 mithin ein Ertrag von mehr als 5 Millionen, wovon zufällt der Eidgenossenschaft . . . . . Fr. 2,535,913. 35 den Kantonen . . . . . . . ,, 2,454,564. 36 dem Schneebruch auf dem St. Gotthaxd ..

50,759. 88 wi... oben:. Fr. 5,041,23.^. .^ ' Der Geschäftsbericht weist die Ursachen der Differenzen zwischen Rechnung und Voranschlag nach.

Wir fügen hier noch bei, daß die ZolleiI.nahmen fich in folgendem Weis^ nach den Zollgebieten ...extheilen ^

1. Zollgebiet Basel Fr. 2,649,572. 66 2.

,, Schasshausen ,, 736,858. 25 3.

,, Ehur ,, 600,026. 80 4.

,, Lugano ,, 371,181. 59 5.

,, Lausanne ,, 596,832. 91 6.

,, Genf 771,663. 16 Fr. 5,726,135. 37 B.

^o^neru.altuna.

Rechnung.

Einnahmen Ausgaben

Fr.

Rp.

7,713,^87.. ^1 7,713,587. 31

Voranschlag.

Fr.

Rp.

7,83l,877. 08 8,111,177. 0^ 279,300. --

Differenz.

Fr. Rp.

118,28..). 77 397,5.^9. 77 279,300. -

97 Nach dem Voranschlage war eine Mehrausgabe von Fr. 27.),300 vorgesehen, die sich nicht ergeben hat, weil

Fr. 379,589. 77 weniger verausgabt

und ,,

118,289. 77 weniger eingenommen wurden.

Stellen wir Rechnung und Voranschlag einander entgegen, so finden wir:^ Einnahmen.

Ertrag der Reisenden .

Mindereinnahme.

.

.

.

.

Fr.

^

^ ^ ^ ...

.

..

..

..

...

,, ...

..

Bri^

.

Pakete und Gelder Zeitschriften . .

.. Transitgebiihren .

,,

,,

,, .,

,, ,,

,, ,,

,, ,,

^

^

^

Gebühren und Empsangscheine . . .

Fachgebühren Vergütung auswärtiger Postverwaltungeu fiir diesseitige Séditionsleistungen . . ^ Konzessionen . . ^ Verschiedenes . . ^ ^

.

.

.

.

15,494. 94 52,067. 49 36,955. 97 .

-

^

--

.

.

.

.

.

-

bleibt Mindereinnahme .

^

Ausgaben.

Gehalte und Vergütungen Eommissäre und Reisekosten .

.Büreaukosten . . . . .

Dienstkleidung . . . . .

Gebäulichkeiten . . . . .

.

^

^

Postmaterial . . . . .

Transportkosten . . . .

Verschiedenes . . . . .

Reinertrag , Vergütung an die Kantone und Ueberschuß . .

-

.

.

--

--

,, ,,

^ .

.

2,235.

29,296.

Fr. 152,239.

33,949.

^ Fr. 118,289.

^

--

2,500. 70 1,094. 15

^

,, 17,928. 12 52 73 36 Fr. 33,949. 5.^ 59 77

.

.

.

Fr. 26,751. 67

843.

169.

4.853.

2,340.

20,070.

^ 39,590.

^ 11,409.

^ Fr. 106,030.

^ ^ ^ ^

71 23 91 91 91 61 57 52

.

,, ^291,559. 25

Fr. 397,589. 77 Die Ausgaben bestehen aus

^ .

^

Fr. 12,426. 62

^iu^^u^^

..

.

.

^

^

^

ab. nebenstehende Mehreiunahme

--

16,188. 71

Mehxeinnahme.

.Verwaltungsausgaben . . . . Fx. 6,504,869. 48 .Vergütung an die Kantone . . ,, 1,208,717. 83 Fx. 7,713,587. 31

.

.

.

^

^^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

-

98 Die Jntegralentfchädigung an die Kantone beträgt Fr. 1,486,560. 92.

Mithin erlitten die Kautone im verflossenen Jahre einen Verlust vou

Fr. 277,843. 09 (beinahe 19 ^).

Das Jnventar hat folgende Veränderung erfahren ^

Bestand am 31. Dezember 1854 . . Fr. 1,139,140. 71 Abgang . . . . . . . . .

93,362. 15 Fr. 1,045,778. 56 Neue Anschaffungen . . ... . . . .. ^ 329,565. 80 Fr. 1,375,344. 36 Abschatzung 10.^ . . . . . . . 137,534. 44 Bestand am 3l. Dezember 1855 Fr. 1,237,809. 92

^

Es hat mithin eine Vermehrung des Bestandes um Fr. 98,669. 21 stattgefunden.

Die Eommission glaubt hier beifügen zu sollen , daß ihr die Berechuungsweise zur Ausmittluug des neuen Jnventarbestandes , wie fie bei der eidgenössischen Staatsxechnung im Allgemeinen stattfindet , eine ungewohnte und nicht xichtige scheint. Es wird wohl allgemein angenommen und ist in den Verhältnissen begründet, daß die Abschätzung auf dem alten Bestande nach Abzug des Abgangs vorzunehmen ist, und daß alsdann erst die neuen Anschaffungen zuzurechnen sind. Nach dieser letztern Rechnungsweise würde sich das Jnventar um den Zehntheil der neuen Anschaffungen, d. i. Fr. 32,956. 58 höher stellen, was, wenn dem Postulate der Eom-

mission in Bezug auf die Entschädigung an die Kantone (S. 89) Folge

gegeben wird, eine praktische Bedeutung erhält.

Stellen wir die oben erhaltenen Resultate zusammen, so erhalten wi.^

Verwaltungseinnahmen . . . . . . Fr. 7,713,587. 31 Verwaltungsausgaben . . . . . . ,, 6,504,869. 48 Mehreiunahme . . . . . . . . Fr. 1,208,717. 83 Dazu Vermehrung des Jnventareonto

.

.

..

98,669. 21

Eigentlicher Reinertrag . . . . . . Fr. 1,30.^87. 04 oder wenn auf den neuen Anfchafsungen nichts abgeschrieben und mit-

hin noch zugezählt werden . . . ,, 32,956. 58 Reinertrag . . . . . . . . . Fr. 1,340,343. 62 Jm Jahre 1854 waren .die Verwaltungseinnahmen . . . . .

., Verwaltungsausgaben

. . . . .

Fr. 7,425,794. 35

,, 5,876,796. 65

^Mehxeinnahme . . ^ . .. . . . . F r . 1,548,997. 70 dazu Vermehrung des Jnventaxeonto . .

,, 90,880. 67

eigentlicher Reinertrag . . . . . . Fr. 1,639,878. 37

99 Der Vergleich der beiden Jahre Folgendes :

Mehrausgabe i. J. 1855

1854 und 1855 exgiebt mithiu

. . . Fr. 628,072. 83

ab: größexe Vermehrung des Jnventar^ Eonto

.

.

.

.

..

.^

.

.

..

7,788.

54

Eigentliche Mehrausgabe . . . . Fr. 620,284. 29 ^ .

ab: Mehreinnahme 1855 . . . . ., 287,792. 96 exgiebt . . . . . . . . . Fr. 332,491. 33,umwelche Summe das Jahr 1855 hinter den vorigen zurückgeblieben ist.

Es geht aus dem Obigen hervor, daß die Ausgaben in weit stärkerm Maße zugenommen haben, als die Einnahmen.

Dieses Ergebniß ist sicherlich geeignet, die Aufmerksamkeit des Bun-

desraths in hohem Grade auf fich zu ziehen.

Der Geschäftsbericht bezeichnet als Hauptursachen des ungünstigen Ergebnisses einerseits den beginnenden Betrieb der schweizerischen Eisenbahnen, anderseits die fortdauern.^ Höhe der Postführungszahlungen.

Wenn wir nun das Letztere a.lerdings als begründet anerkennen müssen, so kann dagegen im verflossenen Jahre die Einwirkung der Eisenbahnen noch nicht sehr bedeutend gewesen fein. Je mehr sich aber dieselbe künftig wird geltend rnachen, und uns also mit noch ungünstigern Ergebnissen bedroht, um so notwendiger ist es, bei der Erstellung der Kurse mit möglichster Umsicht zu Werke zu gehen. Wir verweisen hiebei auf die bereits gemachten Bemexkungen.

Bezüglich der Art, wie der Reinertrag der Postverwaltung ausgemittelt wird , wobei mau bisher den Zuwachs des Jnveutareonto gar nicht iu Betracht gezogen hat , hat die kommission ebenfalls im frühern Theile . dieses Berichtes ihre Ansichten ausgesprochen.

C. ^ele^raphenvermaltuu^.

Rechnung.

Voranschlag.

Ausgaben . ..Fr. 324^,520 Fr. 333,800 Einnahmen . .. 324,520 ^ ,, 240,000 0 Fr. 93,800

Unterschied.

Fr. 9,279. 95 ,, 84,520. 05 Fr. 93,800. --

Die Einnahmen bestehen aus Verwaltungseinnahmen . ^Fr. 305,821. 83

Staatszuschuß . . .

..

18,698. 22

Der Jnventareonto hat folgende Veränderung erlitten :

Bestand am 31. Dezember 1854 Fr. 76,644. 13 Abgang . . . . . . . . . 12^184.^ Fr. 64,459. 42 Zuwachs . . ^ . . . . .. 51,917. 80 Fx. 116,377. 22 Abschatzung 10 ^ . . . . ,, 11,637. 72

Fr. 104,739. 50

100 Mithin hat das Jnventar, das aus Biireaugeräthfchaften, Linienbau-, matexial und Apparaten besteht, um Fr. 28,095. 37 zugenommen.

Das Endergebniß stellt sich mithin folgendermaßen:.

Verwaltungsausgaben

Verwaltungseinnahmen

Fr. 324.520. 05 ..

305,821. 83

Mehrausgabe . .. . Fr. 18,698. 22 Dagegen Vermehrung des Jnventars . . . .

,,

mithin Vorschuß der Verwaltung Fr.

Jni vorigen Jahre waren die

28,095. 37 9,397. 15

Einnahmen. . . . Fr. 235,688. 50 Ausgaben . . . . ^ 218,718. 47 Mehreinnahme. . . Fr. 16,970. 13 ab: Verminderung des Juventareonto . .

..

3,255. 37

Reinertrag . . . . Fr. 13,714. 66 Da aber im Jahr 1854 keine Zinse an die Finanzverwaltung, da^

gegen dieses Jahr solche im Betrag von Fr. 10,980. 18 abgerichtet wurden, so vergleichen sich die Resultate der beiden Jahre folgend ermaß eu ..

1854 obige Fr. 13,714. 66 ab: Zins von Fr. 234,484. 07 à 4^ .. 9,379. 36 bleiben . . . . . . . . . . Fr. 4,335. 30 wogegen i. J. 1855 Reinertrag . . Fr. 9,397. 15

Ju Bezug auf die erst in diesem Jahre eingeführte Zinszahlung bemerkt der Geschäftsbericht: da sür die Zukunft anzunehmen sei, daß die Telegraphenverwaltung einen Ueberfchuß der Einnahmen über die Ausgaben abwersen werde , so habe man beschlossen , aus diesen Ueberschüsfen die sxühern Defizite und die Anleihensraten zurückzuzahlen, und inzwischen die diessälligen Vorschüsse der Staatskasse ^verzinsen zu lassen.

Demzusolge werden die betreffenden Vorschüsse von dem Beginne de^ Telegraphenunternehmens an bis zum 310 Dezember 1854, nebst deu betreffenden Zinsen zusammengestellt, nämlich : Vorschüsse der Staatskasse . . . . . . . Fr. 161,843. 79 Rückzahlung des ersten Termins des unverzinslichen Anleihens der Kantone, von derselben . . .

...

80,041. -

Zinfe dieser Summe bis zum 31. Dezember 1854 ab: Vorschuß der Telegrapheuverwaltung im Jahr

Fr. 241,884. 79 .. 9,569. 31 Fr. 251,454. 10

1854 . . 0 . . . . . . . . . .. 16,970. 03 bleibt Betrag der Schuld aus den 31. Dez. 1854: Fr. 234,484. 07

101

Transport: Fr. 234,484. 07 Hiezu kommen nun im Jahr 18.^ Rückzahlung des zweiten Termins des unverzinslichen Anleihens

Staatszuschufi . .

. ^ . .

Bestand der Schuld aui 31. Dezember I855

,,

80,041. --

.^ l 8, .^8. 22 Fr. 333,223. 29

Die Zinse pxo 18.^5, nämlich

4 ^ von Fx. 234,484. 07 . . Fr. 9,379. 36 sechsmonatlich.er Zius von

Fr. 80,041 à 4 ^ . . . .

. . 1,600. 82 Fr. 10,980. 18

erscheinen in den Ausgaben der Verwaltung unter der Rubrik ,, V e r s c h i e d eues. ^ Der Deutlichst wegen wird ...s angemessen sein, hiefüx in der nächsten Rechnung einen besondern Posten aufzustellen.

Wenn nun auch die kommission sich nicht veranlaßt findet, eine Einwendung gegen Aufstellung des Gruuds..^es zu machen, daß die TelegraphenVerwaltung nach und nach das für dieselbe ausgelegte Eapital rückerstatte und inzwischen verzinse, so findet sie es dagegen nicht zuläßig, daß diese Schuld unter den Aktiven .des Staatsvermögens erscheine, und dieses um einen Betrag von mehr als Fr. 333,000 größer erscheinen macht, als es wirklich ist. Der Vermögensstatus soll das r e e l l e Vermögen anzeigen und keine Posten enthalten. welche nur auf dem Papier vorhanden sind.

Vom unverzinslichen Anleihen de.x Kantone, im Betrage von Fr. 400,205,

find noch drei Termine mit Fr. 240,123 zu bezahlen. Die illusorische Vergrößerung des Staatsvermögens könnte mithin bis auf Fr. 573,346. 29 anwachsen, und es ergäbe sich überdieß die merkwürdige Erscheinung, daß jeweilige V o r s c h ü s s e der Telegraphenverwaltung das Staatsvermögeu vermindern, V e r l u s t e dagegen dasselbe vermehren würden.

Es ergiebt fieh ferner aus der Bilanz der Telegraphenverwaltung, daß dieselbe am 31. Dezember 1855, außer dem Jnventar von Fr. 104,739. 80, noch ein Guthaben bei der sardinischen Telegraphenverwaltung für gelieferte Apparate hat, im Betrage von Fr. 9144. 95. Dieses Guthaben erscheint dagegen nicht in der Staatsrechnung , so daß diese nicht mit der Rechnung der Verwaltung übereinstimmt.

Die Eommission stellt daher folgende Anträge: 1) Es sei ^die Summe von Fr. 333,223. 29, welche in den Aktiven des Vermögensstatus unter der Rubrik ,,E A u s s t ä n d e im Allgemeinen..

erscheint , von den Aktiven in Abzug zu bringen.

2) .^s fei die Summe von Fr. 9144. 95, welche d^ schweizerische Telegxaphenverwaltung bei der sardinischen Telegraphenverwaltung zu gut hat, im Status unter dem Jnventax der Telegraphenvexwaltung aufzunehmen.

^02 1).

^utververwattun^.

Rechnung.

Voranschlag.

Unterschied.

Einnahmen^. . Fr. 787,228. 88 Fr. 507,900 Fr. 279,328. 88 Ausgaben . . .. 651,313. 03 ,, 437,900 ,, 213,413. 03 Mehreinnahme Fr. 135,915. 85 F^.. 70,000 Fr. 65,915. 85 Der größere Umfang der Fabrikation, und mithin auch der größere Ertrag, rühren, wie der Geschäftsbericht bemerkt, von dem starken Pulververbrauche der Eifenbahnunternehmungen her.

Das Staatsvermögen befitze bei der Pulververwaltung ein Guthaben

von Fr. 324.000.

^

Dasselbe besteht aus folgenden Posten.

A.

Bei d e n B e z i r k s v e r w a l t u n g e n .

I. Material. ^

Fabrikationsmaterial .

Bauholz . .

Verpackungsmaterial^ Gerätschaften . .

Schießpulvex .

. ^

Pulvermacher

.

ll .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Guthaben.

.

.

Pulververkäufer und Behörden .

Kasse . . . . .

ab: Guthaben von Liefexanten

.

F r . 93,906. --

,, 639. 8 0 ,, 7,773. 3^0 ,, 31,566. 4 0 .. ^80,077. 90 Fr. 213,963. 40 Fr.

270. 6 9

. 16,401. 01 ,, 36,947. 9 6 Fr. 267,583. 06 ,,

7,200. --

Fr. 260,383. 06 B. Bei der Een t r a l v e r w a ltung.

Gerätschaften .

.

.

.

Fr.

306. --

Guthaben bei der Zündkapselnverwaltung ..

Kasse

.

.

.

.

.

53,398. 39 9,912.

5 5

Fr.. 324,000. -Die beiden letztern Posten sind in der Rechnung der Pulververwaltuug bloß unter dem Titel ,,Kassa^ aufgeführt, wogegen die Schuld der Zündkapselnverwaltung nirgends erwähnt ist. .^luf unsere diesfälligen Bemerkungen sollen diese Posten künftig getrennt aufgeführt werden.

Für Erwerbung von Jmmobilien wurden Fr. 125,366. 21 veraus^gabt, fo daß am 31. Dezember 1855 der Bestand der zur Pulververwaltung gehörenden Jmmobilien Fr. 4.41,596. 40 beträgt.

103 E.

..^u.^i.a.^lnvern.altuna..

Rechnung.

Einnahmen Ausgaben Mehxeinuahme

Voranschlag.

Fr. 26,099. 15 .. 23,822. 73 Fr. 2,276. 42

Unterschied.

Fr. 48,460 Fr. 22,360. 85 ,, 43,000 ,, 19,177. 27 Fr. 5,460 .Fr. 3,183. 58

Hier ist hingegen der Umfang des Betriebs unter den Annahmen des Voranschlags geblieben.

Diese Verwaltung erscheint als Schuldnerin an

das Staatsvermögen bloß für . .

. .

Dagegen schuldet sie noch an die Pulververwaltung

Fr. 7,000. .-,, 53,398. 39

zusammen : Fr. 60,398. 39 Jhre Bücher weisen diese Summe in folgender Weise auf^ Zum Verkauf bestimmte Waaren und Vorräthe Fr. 26,388. 72 Bei der Fabrikation verbrauchbare Vorräthe ,. 18,121.53

Maschinen, Apparate, Werkzeuge und Geräthe Debitoren . . . .

. .

.. 15,265. 14 ..

623. -Fr. 60,398. 3..)

DerJmmobilien-Eonto hat um Fr. 1418. 65 zugenommen, und beträgt

am 31. Dezember 1855 .

.

.

.

.

Fr. 36,155. 77.^

Mithin fieekt dermalen ein Kapital von beinahe Fr. 100,000 in der Verwaltung , während im verflossenen Jahre der Verkauf von Zündkapseln

und Schlag.. öhrchen nicht völlig Fr. 12,000 erreichte.

Die Rechnung ergibt einen Vorschuß von Fr. 2276. 42. Dabei ist aber zu bemerken, daß die Zündkapselnverwaltung weder ihrer gesälligen Schwester, der Pulververwaltung , noch der Staatskasse die vorgestreckten Eax^talien verzinst, mithin den Zins von beiläufig Fr. 60,000 erspart hat. Bringt man diesen Zins in Anschlag, so ergibt sich für die Verwaltung statt des Vorschusses ein etwelcher Verlust.

Es macht nun zwar die Eidgenossenschast weder reicher noch ärmer, ob die Rechnung auf die eine oder andere Weife gestellt werde , ob die Verwaltungen für die ihnen gemachten Vorschübe Zinsen entrichten oder nicht. Aber wenn man einmal diesen Grundsatz, der die Rechnungen nicht eben vereinfacht, angenommen hat, so hatte man wohl keinen andern Zweck im Auge , als eine klare Einsicht in die Resultate der Verwaltungen zu erhalten. Um so mehr sollte aber alsdann das angenommene Prinzip überall durchgeführt und vermieden werden, die Ergebnisse anders darzustellen, als

sie eigentlich sind.

Aus diesem Grunde stellt die Eommission den Antrag : es soll iu .Zukunft die Zündkapselnverwaltung gleich den andern Verwaltungen die ihr gemachten Vorschüsse verzinsen.

104 ^.

^un^nermaltung.

Rechnung.

Voranschlag.

Unterschied.

Einnahmen Fr. 114,736. 30 Fr. 1,537,333. -- Fr. 1,422,596. 70 Ausgaben ,, 175,710. - ,, 1,577,943. 46 ,, 1,402,233. 46 Mehrausgabe Fr. 60,973. 70 Fr. 40,610. 46 Fr. 20,363. 24 Der bedeutende Unterschied zwischen Rechnung und Voranschlag rührt daher, daß man glaubte, es würden bereits Prägungen in größerm Maß....

stabe im Jahr 1855 vorgenommen werden.

I. Rechnung über die Errichtung der Münzstätte.

Jn den Jahren 1854 und 1855 wurde verausgabt: für bauliche Einrichtungen Fr. 24/252. 63

,, technische Einrichtungen

^, 12,891. 32

.. Maschinen, Gerätschaften und

Mobilien

.

.

.

,, 54,620. 4 5

,, Verschiedenes .

.

.

,, ,, Maschinen für die Frankomarkenfabrication und Einrichtuug

derselben

.

.

1,277. 3 6

. , ,, 6,704. 24 Fr. 99,746. --

Die Gesammtkosten für die Einrichtung der Münzstätte he.aufen sich auf

beiläufig Fr. 115,000.

Bewilligte Kredite für 1854 und 1855 Fr. 83,800 Wirkliche Ausgaben .

99,746 Ueberschreitung des Kredits um .

Fr. 15,946

Diese Uebexfchreitung hat ihren Grund theils in Mehrausgaben für die Münzeinriehtungen, theils in der Erstellung der Frankomarkenfabrikation..

1l. J n v e n t a r i u m .

Der Bestand des Jnventars war am 31 . Dez. 1854 Fr. 41,812. 15 und ,, ,, ,, 1855 ., 80,5.^). 91 mithin Vermehrung v o n .

.

.

.

F r . 38,75^. 7.^ Die neuen Anschaffungen betrugen Fr. 42,327. 8.^ , wogegen für Abgang und Abschaffung in Abzug kamen ,, 3,569. 1 l.

lll.

R e c h n u n g über B e s o l d u n g e n und B ü r e a u a u s l a g e n v o r Beginn des B e t r i e b s . Fr. 4,6^. 66.

1V. Rechnung über die B r i e f m a r k e n f a b r i k a t i o n .

Einnahmen Fr. 4,36l. 48

Ausgaben

,, 3,6.'2. 21

Vorschuß Fr.

689. 2.^, wobei, wie der Berich. andeutet, kein Ansatz für die Antheile an den Besoldungen des Münzdirektors un^

105 ^.Vexifitatoxs gemacht worden ist. Die Briefmarken sollen der Postver..waltung ungefähr zum kostenden Preise geliefert werden.

Künftig wird, aus Gründen, die wir billigen müssen, diese Rechnung nicht mehr gesondert erscheinen.

V.

Rechnung über den M ü n z s t ä t t e b e t r i e b .

Einnahmen ^ Fr. 107,647. 93 Ausgaben ,, 110,374. 82 Vexluft . Fr. 2,726. 89 Die suh I1I aufgeführten Auslagen find bei dex Ausmittlung dieses ^Fazits nicht berücksichtigt worden. Der Betrieb beschränkte sich auf die Prägung von eixea 500,000 Rappenstücken.

Dex Geschäftsbericht verbreitet sich über die Ursachen, die den Verlust

Hauptsächlich herbeigeführt haben.

Ergebnisse.

Zur obigen Mehrausgabe von .

.

.

Fr. 60,973. 70 .müssen wir noch den in die Einnahme gebrachten Vorschuß der Staatskasse zur Deckung des Verlusts des Müuzstättebetriebs rechnen mit .

.

. . .

...

2,726. 89

Fr. 63,700. 59 Ziehen wir hievon die Vermehrung des Jnveutars

ab mit . . .

.

so bleibt als eigentliche Mehrausgabe .

.

.

.

.

,, 38,758. 76 Fr. 24,941. 83

Diese weist sich auf fo.gende Art nach :.

Einrichtungskosten , die nicht aus dem Jnventar erscheinen , nämlich

^.otalkosteu .

.

.

.

ab: Vermehrung des Jnventars

Fr. 56,556. 46 ,,

38,758. 76

Fx. 17,797. 70 Anschaffung von Gerätschaften für die Bxief^narkenfabxikation , die nicht in den Kosten der Münzstättestecken, sondern einen besondern Ausgabeposten

bilden . . . . . . . . F r . 428.

Besoldungen und Büreaukosten vor dem Münzbetrieb . . . . . . .

,, 4,677.

Verlust auf dem Münzbetrieb . Fr. 2,726. 89 ab: Vorschuß aus dex BriefmarkenFabrikation . .

.

.. 689. 27 .. 2,037.

Fx. 24,941.

8...

66 62 83

Der Ausstand der Finanzvexwaltung bei dex Münzverwaltung beträgt

Fx. 11,095. 02. Diese Summe ist in dex Bilan^ dex Münzvexwaltuug folgendermaßen nachgewiesen : Bnndesblatt. Iahrg. VIII. Bd. II.

15

106 Vorrät^ an Vexbrauch^aterial Fr. 11 ,.068. 50 Kasse . . . . . , 2.^ .^

^. 11,^95. 02 Die Eommiffion hält dafiir, daß es auch bei dieser Verwaltung von Interesse sei, die ^gent..ich..n finanziellen Ergebnisse iti der Rechnung genau dargestellt zu finden. Zu dem Ende muß aber bei diesem Geschäftskreise wie bei deu andexu der Gxundsatz festgehalten werden, daß die Verwaltuua^ jeweileu das in ihr liegende Kapital verzinse. Zu diesem Kapitale find die sämmtlichen Kosten für Erstellung der Einrichtungen, fiir ..Besoldungen ^.d ^^^uau^a.en vor beginn ^s .Betriebs u. s. .w. z.i ^..chnen.

..^ie Eommiff.on dehnt daher ihren le^tgewachten Antrag auch ..tus

diefen Gefchäftszweig aus.

IV. K a u z l e i e iun a h m en u^nd V er.gii^tuug^.i.

A.

Kanzleieinnahmen.

Rechnung

.

.

.

.

.

.

.

Fr. 6,843.

^2

Voranschlag . . . . . . . . ., 5,^00. -^B.

.^ehreinnahme .^ . . . . .

Fr.

Einnahmen des Militärdepartements.

94.3. 92

Rechnung . . . . . . . Fr. 90,681. ^3 Veranschlag . . . . . . ,, 79,700. Mehreinuahme

. . . . . Fr. 10,^81.. 63

Wir beziehen uns auf unsere Bemerkungen uutex der .Rubrik ^^ilit.^r^erw.altu^.g.^ C.

Justizeinnahmeu.

Rechnung . . . . . . . Fr. 3,460. 10 Voranschlag . . . . . . . .. 2,000. -Mehreinnah^ . . . . . . . . Fx. 1,460. 1.0

^u...a.aben.

I. Z i n s v e r g ü t u n g e n .

Rechnung . . . . . . Fr. 104,126. 61 Voranschlag . . . . . . .. 102,888. 02 M e h x a u .

^ a .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

F r .

.

1 , ^ 3 8 .

5.^

II.

A l l g e m e i n e V e r w a l t u u g s k o s t e n.

Rechnung.

Nationalrath Ständerath .

Bundesrath.

Bundeskanzlei Penfioneu .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Voranschlag.

Fr. 40,080. 45 Fr. 88,825. -..

1,573. 65 ,, 3,250. -., 46,920. 10 ,, 52,200. .-.^ ^ 129,148. 05 ,, 141,850. -.. 33,241. 25 ,, 31,800. Fr. 250,963. 50 Fr. 317,92.^ abgezogen die nebenstehenden

Weniger als Voranschlag.

Fr.

,.

,,.

,.

..

Fx.

..

Fr.

48,744. .^5 1,676. 35 5,27..). 90 12,701. 95 - -68,402. 75 1,441. 25 66,96l. 50

Mehr als Voranschlag.

Fr.

^ .

,, ..

Fr.

---^ 1,441. 25 1,441. 25

Man ersteht, daß namentlich die Voranschläge für die Bundesversammlung bedeutend größer find, als die gehabten Verausgabungen.

IlI. D e p a r t e m e n t e.

Weniger Mehr Rech^..ung.

Voranschlag.

als Voranschlag.

als Voranschlag -Politischem. Departement . . . Fx. 47,849. 45 Fx. 51,500. -- Fx. 3,650.. 55 Fr. Departem..nt des Junern . . .

., 160,665.^ 97 ,, 201,^10. 53 .. 40,644. 56 ,, -Militari..axtement . . . . ^ 9,668.

,, 11,000. - ,, I,^2. -,, -^ ^Finanzde.^.trtement . . . . .

-- ^ 2,004. 86 ^ 3l,604. 8^ ^ 29,^(). -Handels- und Zolldepartement 5,000. ..- ,, 3,994. 08 ., -. - 1,005. 92 ,, -----Post- und Ba.udepartement 47 ,, 82,700. --- ^ 60,687. 53 ^ .

^,012.

. .. 38,...26. 06 - 43,300. -5,173. .^4 ^ Justiz^ nnd Polizeidepartement

^. 310 ,932^ 73 Fr. 424,4.0. 53 Fr. 115,482. 66 Fr.

a^gez^g..u die nebenstehenden 2,004. 86

Fx. 113,477. 80

2,004. 86

^

.

.

.

^

108 Es ergiebt sich aus der obigen Uebexsicht, daß die Gesamtausgaben der Departement um Fr. 113,477. 80 unter dem Boranschlage geblieben sind.

Beim Departement des Jnnern fanden Minderausgaben statt.

für das Auswanderungswefen . . . Fr^. 6,500. ...-

.. die polytechnische Schule . . .

^ 27,356. 65

.. Unvorhergesehenes .

,,

.

.

.

.

6,312. 98 u. s. w.

Die Budgetüberschreitung beim Finanzdepartement rührt hauptsächlich von der Rubrik ,,außerordentliche Aushülse her,^ wo der Voranschlag um

Fr. 1,509. 83 überschritten wurde.

Der bedeutende Unterschied beim Post^ und Baudepartement ergibt fich daraus, daß der Beitrag von Fr. 60,000 für die St. Bernhardsstraße noch nicht verausgabt worden ist.

Polytechnische Schule.

Durch Bundesbeschluß vom Juli 1854 find für diese Anstalt folgende Kredite eröffnet worden : für die^ erste Einrichtung der Schule

^. Rechnung des Jahres 1855 .

Fr. 144,000

,, 127,000

Wie die Verwaltungsxechuung ausweist, hat die polytechnische Schule von der eidgenössischen Kasse im Jahx 1854 die Summe von Fr. 99,643. 35 bezogen.

Mit dieser Angabe stimmt nun aber die von der Schulverwaltung aufgestellte Rechnung nicht übereiu, sondern weist eine Einnahme von der Bundeskasse im Betrage von Fr. 117,500 nach.

.

.

Diese Verschiedenheit rührt daher , daß zwei Mandate , nämlich : Fr. 8,000 aus den 21. Januar 1856

,, 10,000 ,,

,, 19. Februar

,,

noch unter die Einnahmen des Jahres 1855 aufgenommen worden sind, wogegen Fr. 143. 35, die das Departement des Jnnern direkte für die Schule ausgelegt hat , von derselben nicht rückvergütet worden sind , und daher auch nicht in den Ausgaben erscheinen. Der obige Unterschied von Fr. 17,856. 65 kommt von diesen 3 Posten her.

Die Ausgaben,

welche die .Schulrechnuug aufweist, sind im Ge-

schäftsberichte nicht vollständig ausgeführt.

Sie bestehen aus solgenden

Posten :

Besoldungen . . . . .

Sammlungen . . . . .

Beamtungen und Verwaltung Unvorhergesehenes . . . .

.

.

.

.

. Fr. 42,893. 63 . ,, 70,445.. 73 .

. . 14,610. 53 . ,, 3,088. 47

zusammen: Fr. 131,038. 36

10^ Dieselben wurden .gedeckt duxch obige von der Staatskasse erhaltene . Fr. 117,500. -...

denBeitrag von Zürich . . . . .

..

12,000. ,, Schulgebühren . . . . . . .

,, 80. --

..

den alten Baarsaldo

. . . . .

,, 1,521. 05 Fr. 131,101. 05

so daß die Rechnung einen Baarsaldo von Fr. 62. 6.) erzeigt.

Am Schlusse des Geschäftsberichtes wird erwähnt, daß der Bundesxath , in Vollziehung des Axt. ^ des Gesetzes über die Errichtung einer eidgen. polytechnischen Schule, vom 7. Hoxnung 1854, vexfügt habe..

es solle der auf dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der pol^-

technischen Schule für das Jahr 1855 im Belaufe von Fr. 127,000 fich erzeigende Vorschlag von Fr. 27,356. 65 in den Fond der polytechnischeu Schule gelegt und zu diesem Ende von dem Voranschlage der allgemeinen Verwaltungsxechnung abgeschrieben werden.

Die kommission sieht fieh in Folge der angeführten Unregelmäßigleiten zum Antrage veranlaßt^ es möge der Bundesrath eingeladen werden, dasüx zu sorgen, daß die Jahresrechnung der polytechnischen Schule mit dex Staatsrechnung in Uebereinstimmung gebracht und darnach die Summe ermittelt werde, die nach dem Gesetze vom 7. Februar 1854, Art. 6, in

den Schulfond fällt.

Uebex die Art der Verwaltung des künstigen Schulfonds finden sich in dem Geschäftsberichte keine Andeutungen. Die kommission hält dafür, es werde dieser Fond am besten mit den andern Geldern dex Eidgenossenschast verwaltet, und sodann jeweilen als eine besondere Rubrik in der^ Staatsrechnung aufgeführt.

.^

S p e z i a l v e r w a lt u n g e n.

1V.

A.

Militärverwaltung.

Die dem Militärdepartement für das Jahr 1855 bewilligten ordentlichen und außerordentlichen Kredite betragen .

.

Die wirklichen Ausgaben laut der Verwal. tuugsrechnuugen . . . . . . . . . .

Fr. 1,456,481. -,,

1,354,866. 65

weniger als veranschlagt

. . . . . . Fr. 101,614. 35

Zunahme des Jnventars

. . . . . .

Abschaltung

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

...

.

Vermehrung . . . . . . . . . . Fr.

127,101. 04 ^),587.

05

46,513. 99

Bei einzelnen Abtheilungen, wie z. B. der Eentralschule , dem Jnstruktionspersonal der Scharfschützen, den Wiederholungskursen, des Genie's und der Guiden, dem Unterhalt der Regiepferde, dem Fouragemagaziu

110 in Thun, dem Kriegsmaterial und den Magazinen ist der Voranschlag überschritten worden; bei andern, wie namentlich den Wiederholungskursen der Artillerie, der Cavallerie und der Scharfschützen, sowie bei einzelneu Rekrutenkurfen und der Unterstützung an Offiziere zeigen stch Ersparnisse.

Da bei dem Schwanken der Lebensmittelpreise, dem ungleichen Bestande der in Dienst tretenden Rekrutenabtheilungen und taktischen Einheiten die Bedürfnisse des militärischen Unterrichtes selten ficher vorgefehen unv ermessen werden können, so glaubt die Eommiffion, die Ueberfchreitungen des Voranschlages auf ^en betreffenden Abteilungen im Allgemeinen um s^ weniger beanstanden zu sollet,. als dieselben durch Nichtvexwendungeu auf andern Rubriken mehr als. eompenfirt erschein..^ ^ Bloß folgender Bemerkungen ^ann sich diesfal.ls die Eommisston nicht enthalten : ^ Die Ueberschreitung des Kxedites für die Zentralschule, im Belange von Fr. 10,931. 11, rührt hauptsächlich von den Anschaffungen aus das Jnventar und den Futterpreisen her. Es sollte nun aber 1) die Zentralschule nicht mit Ausgaben belastet werden , wofür das Budget andere und selbstständige Rubriken eröffnet. Dies ist namentlich mit den Jnventaranschaffungen im Betrage von Fr. 2,080. 37 der Fall.

Es sind darunter zum größten Theile Gegenstände begriffen, welche index Rubrik ,,Kriegsgexäthschaften und Mobilie^ ihre Verrechnung hätten sinden sollen.

2) Es dürfte die Frage einmal gründlich untersucht werden, ob die Verpflegung der Dienstpferde. aus dem Wege des Akkoxdes derjenigen durch die fog. Fourage-Regie nicht vorzuziehen sei. Schon in dem Bericht zur Staatsrechnung pro 1853 wurde die Schattenseite eines solchen Lieferungss.^stems berührt und dabei leise angedeutet, daß es vielleicht im pekuniären Jnteresse der eidgenössischen Militärverwaltung liegen dürfte , darauf zu vernichten. Die seitherigen Rechnungsergebnisse haben die Eommiffion keines ^ Bessern belehrt. Schon im Allgemeinen glaubt sie solchen Administrationszweigen nicht das Wort reden zu können; im Besondern aber will es ihr bedünken , daß eine Verwaltung , welche so beträchtliche Ausgaben , wie die Fouxag.^Regie in Thuu vexzeigt, unmöglich einen. reellen Gewinn zu bieten vermöge.

Die Militärrechnung ver.zeigt aus der Ansgaberubrik ,,Kriegsgeräthschast^. eine Budgetüberschreitung von Fr. 6,421. 77. Hätte man die Auslagen für Jnspektion des Materiellen^ in den Kantonen besser rubrizirt, nämlich unter Abtheilung ,,Sendungen und kommissionen.., wohin sie uaturgemäß gehören, so wäre die fragliche Budgetüberschreitung um ein Betxächtliches gemindert worden.

Die Stellung der Rechnung im Allgemeinen betreffend, so wiederholt die Eommission die frühere Bemerkung, daß ^nicht das Finanzdepartement, welchem offenbar bloß die Revision obliegt, sondern das Militärkarte.ment damit behelliget werden sollte. Auch dürfte die Revisionsbehörde

111 .iu eint und andexex Beziehung ihre Pxiifungseutscheide mit wehr Nach^druck verfolgen.

Noch hat da.s Finanzdepaxtement die Rechnung iiber die Zentralschule

.nicht xevidirt.. Die Reichhaltigkeit des Stoffes mag die Verspätung. recht-

^fertigen..

B. Zollverwaltung.

C. Postvexwaltung.

1.^. Telegxaphenverw..ltung.

^. P^ulververwaltuug.

.^. Ziiudkapseluvexwaltuug.

G. ^uzve....^^^^

Uebex diese sämmtlichen Verwaltungen habeu wir unsere Bewer^ge^ .uutex dem Titel ..^iu nahmen^ gewacht.

V. U n b e d i n g t e r K r e d i t f ü r T e s s i u .

Ausgaben für Straße.nbauten

.

Fr. 27,571. 43.

. Aus dem Berichte des Hexxn eidg. Eommissäxs geht hexvox.. daß^ i..t ganzen 1.) verschiedene Bauten ausgeführt worden find. Bekanntlich 'haheu sowohl die Eidgenossenschaft, als der Kanton .Tessiu und die Ge.....

meinde.u die Kosten derselben bestritten. Die Beiträge bestehen in folg......^ ^eu Verhältnissen zu einander..

Eidgenössische Kosten . . . eixea Fr. 179,000.

Kanton Tesfin . . . . .

,, .. 139,000.

Gemeinden . . . . . .

.......

91,0.00.

Der Verlust bei der Hanfspinnerei, im Betrage vou Fr. 15,800. 43 exscheiut in der Genexalxechnung , wo er durch deu Gewinn und Verlusteont^ abgeschrieben worden ist. Die Baarvorschüsse für dieseu Gegenstand betrugen Fr. 40,3.^1. 70 und wurden bis auf obige Summe rückerstattet.

^eneraIre.^nnn^.

Der Geschäftsbericht bemerkt, daß, u..u. die Verbindlichkeit dies...x ...^echnuna^ zu erleichtern , dieselbe nunmehr in einer neuen saßlicheu Forru .aufgehellt worden sei. Zur Vergleichung liegt die Rechnung, nach alter Art dargestellt, ebenfalls bei. Wir können die vom Bundesrathe ange.ordnete Aenderung nur billigen und halten dafür, daß die Zahleuzusammenstellungen in der ^euen Form ^dermauu leicht verständlich seiu .werden^ Da grundsä^lich durchaus keine Aenderung stattfindet, sondern.

diese nur in dem äußern Gewande besteht , so erleidet es auch gar keiueu Aust^d... die Ergebnisse der neuen Aufstellung mit denjenigen der fxüheru Rechnungen zu vergleichen.

Jn Bezug auf einzelne Pofieu diesem Rechnung bemerken wix..

^Miinz- und Medaillensammlung. ^ Der Bestand dieser Sammlung , ..die ...inen besonder Juv.entarposteu bildet, war

112 am 31. Dezember l854 . . . Fr. 7,760. 79 ,. ., ., 1855 . . . .. 8,672. 36 mithin Zuwachs von . . . .

Fr.

911. 57.

Die Muster, von der Londoner Jndustrieausstellung herrührend, welche im vorjährigen Jnventar mit Fr. 712. 50 aufgeführt waren, sind a^ die polytechnische Schule abgegeben und durch den Gewinn- und Verlusteont.^ abgeschrieben worden.

Die vom Herrn Professor Eolladou xü.kerstattete Summe voi...

Fr. 2500 erscheint als Depot für eine künftige Jndustrieausstellung.

Die Kanzleibibliothek war in den bisherigen Jnventaxien für die Summe von Fr. 15,498. 31 aufgeführt. Der Bundesxath hat für angemessen erachtet, dieselbe aus der Rechnung auszuscheiden, so daß sie ebenfalls durch den Gewinn- und Verlustkonto abgeschrieben worden ist. Die kommission findet diese Versügung uach den erhaltenen Aufschlüssen für.

augemessen.

Der Jnventax-Eonto hat folgende Aenderungen erlitten .

Zunahme.

Abnahme.

Militärverwaltung . .

Zollverwaltung . .

Postverwaltung . .

Telegraphenvexwaltuug Münzverwaltuug . .

Baudepartemeut

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

,, ..

..

..

. . . . . , ,

Kauzleien . . . . . . .

Münz- und Medaillensammlung . ^

Abgabe der Londoner Mustex .

Abgang der Kanzleibibliothek .

127,101.

8,890.

329,565.

51,917.

42,327.

04 Fr. 94,180. 55^ 34 , 7,741. 2^ 80 , 230,896. 5..)

80 . 23,822. 43^ 87 . 3,569. 11

87. 05 .

..

883. 64 .

..

911. 57

,.

125. 04

2,833. ^4 --

--

..

-- -- .

712. 5^ ,.

^- ^ 15,498. 31 Fr. 561,685. 11 Fr. 379,379. 33.

Die Gesammtvermehrung des Jnventax.^Eonto beträgt daher Fr. 182,305.

78 Rp.

.

.Bestand des Jnventax^Eonto am 31. Dez. 1855 .

Vermehrung wie oben

Fr. 2,702,862. 1.^

. .. ^ 1854 . .. 2,520,556. 3^ . . . . . . . . Fr. 182,305. 78.

...^erIn.^gens-...^^^^ ...ud Bilanz.

Die Einnahmen der Verwaltungsrechnung betragen Fr. 14,985,150. 8^

.. Ausgaben ^

,,

,,

Vorschlag dex Verwaltungsrechnung . . . .

Rechneu wir hiezu den Vorschlag der General-

,, 14,230,672. 61

Fx.

^ xechnung . . . . . . . . . . ..

^o ergibt fich als Vermehrung de.^ Staatsvermögeus Fr.

754,478. 20

598,551. 21.

1,353,029. 4^

11^ Der Voranschlag setzte den

.Vorschlag der Vexwaltungsxechnung zu Fr. 590,000 ,.

,. Generalrechnung . ,, ,, 400,000 zusammen .

Fr. 990,000 an, wird also um

Fr. 563,029. 41 duxch die Rechnung übextroffen , wozu freilich dex nicht in die Rechnung gehörige Posten von Fr. 333,223. 29, die TelegraphenVerwaltung betreffend, nicht unbedeutend beiträgt.

Nach dem Vermögens -Status vom 3l. Dezember 1855 betrage...

die Aktiven des Vermögens .. Pasfiven .

.^

. . . . . . Fr. 10,835,458. 47 . . . . . . ,. 1,785,226. -

Reines Vermögen auf den 31. Dezember 1855 .

Fr.

Dasselbe betrug am 31. Dezember 1854 . . ..

9,050,232. 47

7,697,203. 0^

woraus fich die gleiche Vermehrung wie oben er^

gibt, nämlich . . . . . . . . . Fr. 1,353,029. 41

Die nachfolgende Zusammenstellung weist nach, wie fich diese Vex^ mehrung auf die verschiedeneu Geschäftskreise dex eidgenössischen FinanzVerwaltung vertheilt.

^eru.^rung de.^ ^taat.^rn.^ge.....^ durch sollende ^innal^u.en: I. E r t r a g dex Jmmobilien und Eapitalieu.

Fr.

Ertrag der Jmmobilieu .

.

,, Kapitalien . . .

.

Zuwachs an Zinsrückständen .

bei Festungswexken^Fr. 79. 60

beim Kriegsfond ,. 2,610. 70 ^ ^ Ausstand bei der Thunex Allmend

Rp.

Fr. Rp^

30,846. 57

117,751. 8.^ ..

^.

2,690.^ 30 200. -151,488. 73

A b :. Verlust beim Verkauf des Revisionsschuppeus von Col des Roches . . . Fr. 500. Straszinsnachlaß,

Fol. 97des Zins-

xodels . . . ,,

43. 79 ^ II. Zinse von Guthaben und Vorschüssen .

.

^ ^ ^ .

.

.

.

.

.

.

.

^ .

.

.

.

.

.

.

^

Il.l. Zollverwaltung.

543.

79

150,944. 94 43,259.67

Einnahmen . . . . . . 5,726,135. 37 Ausgaben . . . . . . 787,934. 33 4,938,201. 04 ^^^^^ Uebextrag.^. 194,204.^1

.^4

^ Fr.

Rp.

Fr.

Rp.

Uebertrag . . . . . 194,2.04. .^l Leistungen au die Kantone für den Loskauf der Zölle

Fr. 2,454,564. 3^

Uebernommen.^ Schneebxuch auf d.

St. Gotthard . . ..

50,759. 88

2,505,324. 24 2,432,876. 80

.^uventar-Zuwachs Fr. 8,890. 34

,, Abnahme ,, 7,741.26 bleibtZunahmevon . . . .

Erworbene Zollgebäude . . .

1,149. 08 101,887. 67 .^-.^^^ 2,535,913. 55

.1V. Postverwaltung. .

.^nahmen . . . . . . 7,713,587.31 Ausgaben . . . . . . 6,504,869. 48 1,208,717. 83 Vergütung an die Kantone (statt

1,486,560.92) . . . . 1,208,717 83

Jnventar-Zuwachs

V.

Fr. 329,565. 80 ,, Abnahme ,^ 230,896. 59 ^ 98,669. 21 .^--^-^^ Telegrapheuverwaltuug.

Einnahmen . . . . . . 305,821. 83 Ausgaben

.

.

.

.

.

.

.

^^^ ^

IninuS Jnventar-ZuwachsFr.51,917. 80 ,, Abnahme .. 23,822.. 43 ^

.

18,698. 22

.

^

98,669. 21

28,095. 37 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

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.

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.

.

.

^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

Jrrthümlich aufgeführter Ausstand bei der Tele-

grahenverwaltung . . . . . . . . .

9,397.

1 5

333,223. 29

VI0 Pulververwaltung.

Einnahmen . . . . . . 787,228. 88 Ausgaben.. . . . . . . 651,313.^03

135,915. 85 Uebertraa^ 3,307,323. ^

115 Fr. Rp.

Fr. Rp.

Uebextrag^ . . . . . 3,307,323. 6.^ VIl. Z ü n d k a p s e l n v e x w a l t u n g .

Einnahmen . . . . . . .

26,099. 15

Ausgaben . . . . . . . . 23,822. 73 .^^.^^^

2,276. 42

VlII. Münz- und M e d a i l l e u s a m m l u n g : Zuwachs

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

911. 5 7

^ I.^. . D e p o t fiix die k ü n f t i g e J u d u s t x i e a u s -

stelluug.

Rückzahlung von Hrn. Prof. E.

. . .

2,500. --

3,313,011. 65 ^erInindernn^ de.^ ^taatsveru......^^ durch sollende ^ln^g^en:.

Fx.

I. Z i n s v e r g ü t u n g e n . . .

Rp.

Fr. Rp.

104,12^. 61

^ .il. V e r w a l t u n g s k o s t e u .

Ausgaben für dieselben . . . 250,963. 50 Davon ab . Kanzleieinnahmen .

6,843. 9^

244,119. 58 Jnventar^Zuwachs Fr. 883. 64

,,

Abnahme ., 2,833^. 54^ Bleibt Jnventar^Abnahme

1,949. 90 ^ ^ ^^ .^ ^

246,069. 4.^

.llI. D e p a r t e m e n t e .

Ausgaben . . . . . . .

Einnahmen des Mil^äxdepaxte^

310,932. 73

ments . . Fr. 90,^1.. 63 Einnahmen des Justizdepaxte-

ments

. . .. 3,460. 10 ^

94,.1.41.73 216,791. --

Jnventar^Zunahme Fx. 87. 05

Abnahme ,, .125.04 exgiebt Jnventax^Abnahme

37. 99 ^ ^ ^. ^ ^^ Uebextrag..

216,828. 9.^ 567,025. 08

116 Fr. Rp.

Fr. Rp.

Uebertrag . . . . . . 567,025. 08 IV. Militärverwaltung.

Ausgaben . . . . . . . 1,354,866. 65 Fr. 127, 101 .04 ,, Abnahme ,, 80,587.05

Jnventax.^Zuwachs

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

-

46,513. 99 -------------.-----

1,308,352.

66

V. M ü n z v e r w a l t u u g .

Ausgaben . . . . . . . 175,710. -- ^ Einnahmen . . . . . . 114,736.30 60,973. 70 Jnventar-Zunahme Fr. 42,327. 87 ^ Abnahme .. 3,569. 11 .

.

.

.

.

^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^ ^

38,758.

76

22,214. 94

Verlust dex Münzstätte, gedeckt

durch die Staatskasse . . .

2,726. 89

-^--.-..-^--^

24,941. 83

VI. Straßenbauten im Kanton Tessin . .

. 27,571. 43

VII. Verlust bei der Hanfspinnerei im T e s s i n

15,880. 43

VIII. J n v e n t a r - A h n a h m e u .

Durch Abgabe der Londoner-

Mustex au das Polytechnikum

Durch Abschreibung des Anschlag-

preises der Kanzleibibliothek .

712. 50 15,498. 31 .

16,210. 81 1,959,982. 24

Aus der vorhergehenden Zusammenstellung geht hervor, daß von ^ Rubriken eine Vermehrung von . . Fr. 3,313,011. 65, und

von 8 Rubriken eine Verminderung von

.. 1,959,982. 24 herrührt,

mithin im Ganzen wieder wie oben eine Vermehrung von . . . . . . . Fr. 1,353,029. 4l.

Wir weisen hiex noch nach, wie sich diese Vermehrung am 31. Dezember 1855 ans die verschiedeneu Vermögenstheile repartirt.

117 Aktiven.

Vermehrung. Verminderung.

Fr.

Rp.

Fr.

Rp.

--

--

Immobilien . . . . . . . . . 227,672. 53 -- Angelegte Kapitalien des ehem. Kxiegssonds - - 127,211.47 .Ziusxü.^ände . . . . . . . .

- - - - . . 2,153. 43 Ausstände im Allgemeinen . . . . . 267,675. 53 -Juventar-Eonto . . . . . . . .

182,305. 78

bleibt Vermehrung vou . . . . . .

782,591. 76

Depot für die künftige Jndufixieausstelluug 2,500. --- -Kasse . . . . . . . . . . . 231,802.82 -- --911,956.66 129,364.90 Ab:: die nebenstehende Verminderung . . 129,364. 90 Passiven.

Vermindexung.

Staatsanleihen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

F r . 481,701.

--

.H.^othekaxschuld . . . . . . . . . . . .

Telegxaphen-Auleihen . . . . . . . . .

,, 8,695. 65 ,, 80,041. Fr. 570,437. 65

Vermehxung der Aktiven . . . . . . . .

Vexminderung der Passiven . . . . . . .

Fr. 782,591. 76 ,, 570,437. 65

ergibt

wiederum eine Vermehrung des Staatsver-

mögens von . . . . . . . . . . .Fr. 1,353,029. 41 Bringt man nach dem Antrage der kommission die irrthümlich

Aufgenommenen Fr. 333,223. 29 in Abzug , rechnet ^dagegen die Fx. 9,144. 95 hinzu, so exgiebt fich ein Vermögens-Status am 31. Dezembex 1855 von . . . . . . . . . . Fx. 8,726,154. 13 und eine Vermehrung des Vermögens von .

.

.

...

1,028,951. 07

^echnnn^ ^....er d...n .^nvalidensond.

Dieser Fond, der seit 1852 von den^ allgemeinen Staatsvermogen abgesondert behandelt wird, bleibt iu feinem <^ Bestande gleich, da die eingehenden Zinsen für Pensionen verwendet werden.

Der Bestand ist Fr. 477,000 und der Fond größtenteils zu 4.^ augelegt.

Zinsrückstände find bloß Fr. 113. 6.^.

Der Ertrag des Fonds war Fr. 1.^8. 75. Die bezahlte^ Pension beliefeu fich auf Fr. 53,010, so daß ein Staatszufchuß von Fr. 33,241. 25 not^ig war.

Aus folgender Tabelle ersehen Sie, Tit., die Verkeilung der Pensionen..

430 3.)0 ^4.^ 300 ^ 240 200 1^ l00 ^ ^0 3 1 8 5 5 1 7 2 8 5 7 Bern . . . . .

1 ^ ^ 1 Glaxus . . . . .

Solothurn . . . .

1 1 1 1 1 Schaffhaufen . . .

3 ^ 2 4 ^ppenzell A. Rh. . .

1 2 1 2 St. Galleu . . . .

1 Graubiindeu . . . .

6 4 5 6 3 1 1 5 1 Aargau . . . . .

4 1 Thurgau . . . . .

2 1 1 3 Tesfiu . . . . .

7 3 5 6 ^ 8 1^ 17 1 .^ Kantou

Zürich

Lu.ern

.

.

Fr.

.

.

.

.

.

.

.

.^

.^

.^

3 ^

.

.

1

--

.^

.t

-

^

2 4 1 4

^

^

.

.

Waadt

.

.

.

.

.

Genf

.

.

.

.

.

Verschiedene Beiträge .

Anzahl der Theilhaber :.

Total derselben .. 227.

3

^

.

-

26

.

^

1l^

--

34

-

1

--

6

l

--

1 41

--

--

-

1 22

33

33 ^

7,155 10,330 14.^ 100 1,035 1,700 2,705 1,450 405 11,130 990 2,085 13,185 345 250 53,010 ^.

11^ ^renns^nvalidensond.

Bestand am 3l. Dezember 1854 . . . . . Fr. 1,198,24.6. 21 ^ ^ ..

^ ^ . . . . . ^ 1,245,708. 70 ^ermehru.rg

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

47,4.^.

4.^

welche von deu kapitalifixt.^n Zinsen .herrührt.

Ziusrü^stäude erscheinen keine. Die Anlagen find mei^ zu 4^...

Zu Ende unserer Berichterstattung ..angelangt, bitten .wir ^ie, Tit.,.

um wohlwollende Aufnahme und nachsichtige Beurtheilung ^erse.^en.

Genehmigen Sie anbei, .Tit.., die Versicherung unserer vollkommene....

.Hochachtung.

Bern, deu 30. Mai 1.^6.

Die Mitglieder der ^viumissiour Nager.

.^tähelin.

Schwarz.

Briatte

Battagline

1^. Zusammenstellung der A n t r a g e d e r kommission.

A. . B u n d e s r a t h .

1) Der Bundesrath ist wiederholt eingeladen, für Ergänzung d.er Archivalien des Zeitraums von 1814 bis 1848 die noch exsorderlicheu wirksamen Maßregeln zu treffen und sodann daraus hinzuwirken, daß wenigstens das Generalrepextorium nebst Register .üb.er dieseu Zeitraum baldigst vollendet werde.

2) Der Bundesrath ist eingeladen, seineu Beschluß vom 20. Februar 1852, betreffend den Eintxitt der ^adxes in die Rekxuteuschulen, in dem Sinne abzuändern, daß die betreffende Eadremannschast gleichzeitig , jedoch nicht schon beim Beginn der Schule , einzuberufen sei.

3) Der Bundesrath ist wiederholt eingeladen, nach Anleitung des Art. ..^ der Militäroxganisation, reglementarisch zu bestimmen, wie weit der Vorunterricht in den Kantonen sich zu erstrecken habe, bevor die Rerruten der Spezialwasseu in die eidgenössische Rekruteufchule eintreten können.

120 4) Der Bundesrath ist eingeladen, die Organisation der Cavallerie aus Grundlage der Verschmelzung von Auszug und Reserve und der Festsetzuug einer kürzern Dienstzeit abzuändern, beziehungsweise einen dahinzielenden Vorschlag den eidgenössischen Räthen zu hinterbringen.

5) Der Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen, ob süx den Fall, daß der Ertrag der Posten unter dem Betrag der an die Kantone zu eutrichtenden Entschädigungssumme bleibt, uicht der ganze oder theilweise Betrag der für die Anschaffung von neuen Wagen und vom Fuhr. wesenmaterial verwendeten Summen von der Vexlustsumme in Abzug zu bringen wäre.

Hierüber habe der Bundesrath der Bundesversammlung bald mög-

lichst Bexicht und Anträge zu hintexbringen.

B. B undesgericht.

.^) Der Bundesrath ist eingeladen, einen Gesetzesentwurf, betreffend Abänderung des Art. 178 des Bundesgesetzes über das Verfahren von dem Bundesgerichte in Eivilfällen , im Sinne des vom Bundesgerichte gestellten Antrages, der Bundesversammlung vorzulegen.

C. S t a a t s r e c h n u n g .

7) Der Bundesrath ist eingeladen , die Summe von Fr. 333,223. 29, welche in den Aktiven des Vermögensstatus unter der^Rubrik ..l^. .^usstände im A l l g e m e i n e n ^ erscheint, von den Aktiven in Abzug zu bringen.

8) Der Bundesrath ist eingeladen, die Summe von Fr. 9,144. 95, welche die eidg. Telegraphenverwaltung bei der sardinischen Telegraphenverwaltung zu gut hat, im Status unter dem Jnventar der Telegxaphenvexwaltung aufzunehmen.

9) Der Bundesrath ist eingeladen, die Verfügung zu treffen, daß die . Zündkapseln- und Münzverwaltung in Zukunft die ihnen gemachten Vorschüsse , gleich den andern Verwaltungen , verzinsen.

10) Der Bundesrath ist eingeladen, dasür zu sorgen, daß die Jahresrechnung der polytechnischen Schule mit der Staatsrechnung in Uebereinstimmung gebracht und sonach die Summe ermittelt werde, die nach dem Gesetze, betreffend die Errichtung der polytechnischen Schule

vom 7. Februar 1854, Art. 6, in den Schulfond fällt.

1^. Jm Allgemeinen.

11) ^Jm Uebrigen wird der Geschäftsführung

des Bundesraths vom

Jahre 1855 die Genehmigung extheilt.

12) Die Geschäftsführung des Bundesgerichts. so weit sich der darüber

erstattete Bericht verbreitet, ist gut geheißen.

13) Die vom Bundesrathe vorgelegte Staatsrechnung von 1855 ist genehmigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Commission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes während des Jahres 1855, sowie über die Staatsrechnung vom gleichen Jahre. (Vom 30. Mai 1856.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1856

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.06.1856

Date Data Seite

57-120

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