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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 20. September 1856.)

Der schweizerische Generalkonsul in L o n d o n übersandte dem Bundes...

rathe, mit Zuschrift vom 16. dieß, ein vom Regierungsstatthalter des Staates Panama unterm 4. August l. J. erlassenes Dekret, wodurch räuberischen Angriffen von Seite dortiger Eingebogen vorgebeugt und für die seit längerer Zeit gefährdete Sicherheit der mit der Eisenbahn über die Landenge von P a n a m a Reifenden gesorgt sein soll.

Das erwähnte Dekret enthält folgende Verordnung : ,.Art. 1. An den Ankunfts- uud Abfahrtstagen der Schiffe, die Reisende aus oder nach Kalifornien führen, wird der Departementspräfekt oder der Stadt-Alkade, in Begleitung der für die Aufrechthaltung der Ordnung nöthig erscheinenden Zahl Polizeimannschaft, sich nach dem Bahnhof verfügen.

,,Art. 2. Wenn die verfügbare Polizeimannschaft zu dem obgedachteu Zweke nicht genügend erscheint, fo mag der Präfekt oder an dessen Stelle der Alkade die Hilfe der regulären Truppen ansprechen, zu welchem Ende er sich an die zuständige Militärbehörde zu wenden hat.

,,Axt. 3. Der Agent der amerikanischen Dampfschifffahxtsgesellschaft

für den stillen O re a n wird dem Departementspräsekten zu gehöriger Zeit die Ein- oder Ausfchiffungsstunde für die Passagiere zur Kenntniß bringen; der Präfekt hat hievon dem Alkaden sofort Anzeige zu machen, wenn er es für zwekmäßig erachtet, diesem Beamten feine dießfälligen Obliegenheiten zu übertragen.

,,Art. 4. Die bewaffnete Mannschaft, die den Bahnhof gemäß obiger Verfügung zu befezen hat , darf so wenig als der sie besehligende Funktionär denselben verlassen , bevor die Reisenden und ihr sämmtliches Gepäk vollständig ein- oder ausgeschifft sein werden.

,,Art. 5.. Für den unerwarteten Fall, daß zwischen den Reisenden und den Stadtbewohnern Streit entstehen sollte, hat der aus dem Bahnhof befindliche Beamte dem Staatsgouverneur sofort Anzeige zu machen, damit dieser die erforderlichen Maßregeln treffen kann."

Mit Rükficht auf den eröffneten Betrieb der Nordostbahn auf der Streke B a d e n - B r u g g , hat der Bundesrath die Aufhebung des Postbureau in K r e u z s t r a ß e beschlossen.

(Vom 25. September 1856.)

Der Bundesrath hat beschlossen, die von der Regierung des Kantons Waadt der Westbahngesellschaft unterm 13. dieses Monats ertheilte Konzession für Erstellung einer Eisenbahn von Yverdon nach V a u m a x e u s der h. Bundesversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

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Auf die Gesuche der Direktion der Glattthalbahn, vom 1. und 15.

dieß, uud iu Anwendung des Art. 1 des Bundesbeschlusses vom 20. Juli 1853, hat dex Bundesrath die hiernach bezeichneten Angestellten der Glattthalbahn für die. Dauer ihrer Anstellung vom Militärdienste befreit ..

a. den Bahniugenieur; b. den Bahnaufseher; c. den Bahnwärter; d. die Stations- und Haltstelleuvorsteher und deren Stellvertreter; e. die Zugführer und Kondukteure; f. die Lokomotivführer und die Heizer.

g. dix Wagenwärter.

Dabei wurde der Direktion genannter Eisenbahn zur Pflicht gemacht, den Militärbehörden der Kantone , in denen die genannten Angestellten militärpflichtig waren, und - bei Personen des eidgenössischen Stabes - dem schweizerischen Militärdepartement über Alter, Namen, Heimath und Wohnoxt, so wie über die militärische Stellung der Betreffenden, behufs Bexichtigung der Mannschaftslisten, auch von Dienstentlassungen der betreffenden.

Eisenbahnangestellten, jeweilen die exforderlichen Mittheilunge.r zu machen.

(Vom 26. September 1856.)

Zum Kommis auf dem Hauptpostbüreau N e u e n b u r g ist H.^rr Leopold l^ubourg, von La Coudre, bisheriger Posttommis in La Cha.^-de-^'onds, gewählt worden.

Herr Jakob Friedrich B e x t o f s , in Kleiuhüningen, Kts. Basel^tadt,.

ist zum Pulvexvexkäufex in dort patentixt worden.

B e r icht i g u n g e n.

Ju dem iu voriger Nummex dieses Blattes, Seite 480, erschi..neu^ Beschlußentwurfe soll es im Axt. .^ heißen: vom 1. Mai 1858 .^ gerechnet, statt ,,von dem Zeitpunkte der Eröffnung ihr.^s .Betriebes auf dex ganzeu Bahnstreke...

Die im Axt. ^ aufgeführten Alinea 2, 3 und 4 gehören ^ Ar^ tikel 4.

Aus Seite 496 hievor, oberste Zeile, lese man: unserer statt ihx.^r.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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27.09.1856

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