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Schweizerisches Bundesblatt.

VIII. Iahrg. II.

Nr. 62.

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22. November 1856.

Instruktion

für .die Kantonal- und Lokalkomite der dritten allgemeinen Schweiz.

Industrieaustellung in Bern, im .Jahr 1857.

Die Aufgabe der in den verschiedenen Kantonen aufgestellten Komite zur Vermittlung zwischen den Ausstellern und der Vollziehungskommisfiou besteht in Folgendem : 1) die Kantonal- xesp. Lokalkomite haben die Gewerbtreibenden ihres Kantons zur Anfertigung und Einsendung von geeigneten Ausstellungsgegenständen zu ermuntern ; 2) überallhin, wo es wünschbar erscheint, Aufschlüsse über die Ausstellung zu geben , und insbesondere die nöthigen Belehrungen über die Produkte zu ertheilen, welche sich zur Ausstellung eignen; 3) die Anmeldungen von Ausstellungserzeugnissen ihres Kantons resp..

Bezirks entgegenzunehmen und der Vollziehungskommisfion zuzustellen; 4) eine Vorprüfung der einlangenden Ausstellungsgegenstände, so wie der jeder Sendung beizufügenden Faktur anzuordnen; Gegenstände, welche nicht würdig scheinen, in die Ausstellung aufgenommen zu werden, den .Einsendern zurückzustellen ; mangelhast ausgefertigte Fakturen ergänzen zu lassen und den ausstellungswürdigen Produkten Würdigungszeugnisse beizusezen .

5) Rülsendungen entgegen zu nehmen von Gegenständen , bei welchen entweder unterlassen wurde, anzugeben, wohin fie nach dem Schlusse der Ausstellung zu senden seien -), oder solcher Produkte, welche nicht ausgestellt werden konnten, sei es, daß sie dazu nicht würdig erschienen, oder daß sie wegen leichter Entzündung , oder aus andern erheblichen Gründen zurükgewiesen werden mußten ; )

Wir . hoffen zwar, daß dieses nicht vorkommen werde.

Bundesblatt. Iahrg. VIII. Bd. II.

70

604 6) der Bollziehnngskommisfion über alle Fragen, welche sie in Be^ txess dex Ausstellung zu thuu genöthigt sein wird, die wünschbaxe und be...

förderliche Auskunft zu ertheilen und der Ausstellung überhaupt durch Rat^

und That kräftig au die Hand zu gehen.

Wix erlauben uns zur nähern Erläuterung und Begründung hierüber einige wenige Bemerkungen.

Ad 1. Es kann uns nicht gleichgültig fein, wie die Ausstellung aus^ fällt. Bietet fie nur ein mangelhaftes Bild dex in d^ex Schweig bestehen^.

den industriellen, landwirtschaftlichen und Kunstpxoduktiouen, so kann sie natürlich den schönen Zwek nicht exreichen, der ihr voxgesezt ist. Es kauu

daher wiedex nicht gleichgültig sein, ob die vexschiedenen Produktionszweige

nur so durch Zufall oder durch systematisch angewandte Mittel repräsentirt werden. Greifen die uiedergesezten Kantonalkomite zum Leztern, so wird nach unserer Ueberzeugung die Ausstellung von der Produktionsfähigkeit^ dex Schweiz ein äußerst ruhmvolles Zeugniß geben. Es erscheint uns deßhalb vou ganz besonderer Wichtigkeit , daß Sie , Tit. , nichts versäumen, um von den Rohstoffen jedex Axt hinweg bis zu den vollendetsten technischen Produkten hinauf alles x e p r ä s e n t i x e n zu lassen,^ was zur Vexvollfiändiguu^g der gewünschten Uebexsicht iibex die Gesamtprodukte dex Schweiz dienen kann.

Zu diesem Zweke erlauben wir uns, Jhnen eine Klassifikation dex Gegenstände als Beilage A mitzusenden, welche, so viel uns bekannt, alles umsaßt, was di.^ Schweiz produzirt. Wix bitten Sie, diese Klassifikation sorgfältig zu durchgehen und sodann dafür zu sorgen , daß uns von allen den verzeichneten Ge^ genständen, welche in Jhrem Kanton oder Bezirk vorhanden sind, die voxzüglichsteu Mustex für die Ausstellung zugehen. Wir sagen, ^die voxziiglichsten Muster^ und denken uns darunter Gegenstände, welche von an....

dexn durch Neuheit, durch Güte und Vollendung dex Arbeit, durch Verhessexung dex Erzeugung, durch Anwendung neuer oder wohlfeilerer Stoffe, durch die Masse, in der sie erzeugt werden, oder auch im Verhältniß zur Güte durch Wohlfeilheit sich auszeichnen. Wir heben dieses hervor, um die Ausstellung nicht allzusehr mit gewöhnlichen Handwerkeraxbeiten, welche ubexall in gleichex Weise und Güte vorkommen, zu überfüllen.

Sie werden damit einverstanden sein, daß Produkte von gleicher Beschaffenheit oder nur fehx unwesentlicher Verschiedenheit, in einer nicht gxößexn Zahl eingesendet werden sollen, als der Zwek der Ausstellung es erfordert. Diese Beschränkung muß ganz besonders bei gxößeru Gegenständen eintreten.

Wo daher Muster und Proben zux vollständigen Kenntniß dex Gegenstände und zux Beuxtheilung ihrex verschiedenen Beschaffenheit genügen, wie dieß bei den Produkten des Bergbaues, dex chemischen Fabrikation, den zux Jndustrieerzeugung dienenden landwirtschaftlichen und vielen audexn Produkten dex Fall ist, find nux diese Mustex oder Proben in eut-.

spxechendex Größe einzusenden. Sollte dagegen ein Produkt uux dann

605 gründlich benrtheilt werden können, wenn es aus ganzen Stüken besteht, so ermuntern Sie die Fabrikanten, solche zur Ausstellung zu bringen.

Bei Geweben können jedoch bloße ^Musterkarten zur Beurtheilung der Leistungen nicht genügen. Hier find entweder ganze Stüke oder Abschnitte von einer Größe einzusenden, wie sie für den gewöhnlichen Zwek ihrer Anwendung nöthig find. Dergleichen Abschnitte find an deu Enden zu siegeln, indem Nachmessungen unmöglich stattfinden können.

.. Gegenstände von sehr schwerem Gewichte oder sehr großem Umfange, welche ein dem Zweke der Ausstellung entsprechendes Jnteresse nicht bieten, werden um so weniger gewünscht, wenn solche aus größerer Entfernung herbeigeführt werden müßten, oder wenn deren Transport mit besonder^ Schwierigkeiten und großen Kosten verbunden sein würde. Jn solchen Fällen dürften Modelle vorzuziehen fein. Jmmerhin aber müßten spezielle Anfragen für die Einsendung von besonders schweren Gegenständen an die Vollziehungskommisfion gerichtet werden, ohne deren Zusage die Abfenduna^ zu unterbleiben hätte.

Ehemische oder andere Produkte, welche während dem Transport oder in der Wärme sich entzünden könnten, werden, gleich den leicht entzündlichen Artikeln , nicht zugelassen. Wir nennen namentlich Schießpulver, Knallpulver, Schießbaumwolle, Zündhölzchen ^. ....

Oele, Spirituosen ..... können nur in wohlverwahrten gläsernen Ge..

sässen ausgestellt werden. Gegenstände, welche sich, ohne zu verderben, nicht wohl aufbewahren lassen, bleiben von der Ausstellung entfernt. Von den Rohstoffen jeder Art erscheinen neben jenen, welche sich durch vorzügliche O.ualität auszeichnen, insbesondere diejenigen geeignet, welche im Verkehr eine größere Bedeutung haben und deren Beschaffenheit aus den Stand der Jndustrie, zu deren Erzeugung sie dienen, Einfluß übt. Dasselbe gilt namentlich auch von den Spinn- und Webstoffen jeder Art.

Käs^ werden nur in die landwirtschaftliche Ausstellung vom 1. bis 10. Oktober aufgenommen. Sie unter Glas zu stellen, ist nicht absolut erforderlich.

Nicht zugelassen werden solche Produkte..

a. welche zum Zweke der Ausstellung vom Auslande bezogen wurden^ b. welche schon bei einer frühern schweiz. Ausstellung konkurrirt haben.

Um die Kantonalkomite auch mit der Art und Weise, wie das Preisgericht die Ausstellungsgegenstände beurtheilen
wird , bekannt zu machen, legen wir das Regulativ über die Zusammensezung des Preisgerichts und seiner Funktionen in der Anlage B bei.

Ad 2. Je mehr die Gewerbtreib enden und das Publikum über die

Wichtigkeit und Bedeutung unserer Ausstellung aufgeklärt sind, desto voll-

kommener ^wird das Hauptziel erreicht werden. Wir machen die Erfahrung täglich, daß allseitige Belehrung über das Unternehmen noch sehr wünschbar erscheint und ersuchen Sie daher, auf die Jhnen angemessen scheinende Weife für gehörige Aufklärung, namentlich über alles das, was den Ausstellern zu wissen nöthig ist, zu sorgen.

606 Jnsbesondere wollen Sie nicht ermangeln , rechtzeitig über die Be^.haffenheit ausstellungswürdiger Produkte nach allen Seiten Winke zu ge.beu, schüchterne, aber oft sehr tüchtige Arbeiter zur Beschikung dex Aus-

stellung direkt aufzumuntern und allfällige Pfuscher, die Ausstellungsgegen^

stände anzufertigen gedenken, noch vor dem Beginne derselben aus die Anforderungen an würdige Ausfiellnngserzeugnisse aufmerksam machen. Auch ..wollen Sie ferner iu Bezug aus die Großindustrie Jhres Kantons nichts

versäumen, damit dieselbe möglichst xepräsentirt sei.

Ad 3. Wie bekannt , Rollen die Anmeldungen von Erzeugnissen für die Ausstellung bis 31. Jänner 1857 den Kantons.^ und Lokaikomite eiu^ gegeben und dann sofort der Vollziehnngskommission eingesandt werden.

Um Leztexes müssen wir dringend bitten, indem es uns sonst unmöglich ^..ürde, rechtzeitig alles dasjenige vorzu.^hreu, was für die Eröffnung auf den 15. Juni u.^oedi^.. erforderlich ist. Damit wir noch vor der Be^ schikung der Ausstellung .^r die Masse des Einengenden orient werden, ist es uns sehr erwünscht, wenn Sie die eingehenden Anmeldungen, sobald Sie davon Notiz genommen und den Vorschriften des .^. 7 des Programms entsprechend gefunden haben, uns. sollte ^s auch vereinzelt geschehen müssen, zustellen. Wo hingegen einer Anmeldung die im angeführten Paragraphen verlangten Eigenschaften fehlen, so wollen Sie sofort für d^ren Vervoll^ Bändigung die nöthig.^n Schritte thun.

Ad 4. .....iueu richtigen Takt erfordert die Vorprüfung der Aus.fiellungsgegens^än.^e. Es ist unnöthig , hier die Kennzeichen für ausstellungswürdige Produkte nochmals zu berühren. Wir haben dieß bereits gethan und müssen bei diesem A.^te uns auf Jhre Einsicht verfassen. Daß Sie dabei d^ richtige Mitte finden werden, dürfen wir .mit Vertrauen ubexall voraussezen und .uit allex Zuversicht auf die größte Unparteilichkeit bei dieser Handlung rechnen.

Wie das Programm im ^. 8 andeutet, werden die Fxa^osten von den S p e d i t i o n s p l ä z e n bis nach Bern von dex Vollziehungskommission in denjenigen ^äiien bestritten , wo den Kantonalkomite betreffende Ausstellungsgegen^ände zur Vorprüfung zugestellt und von diesen mit Wüx-

digkeitszeugnissen ^ieher gesandt wurden. Ueber die Art, wie die Spe^ dition stattzufinden hat, gibt ^as in Beilage C mitfolgende Reglement, nebst den Formularen von Wüxdig.eitszeugn^sen und Frachtbriefen die nähere Auskunft.

Aussteller, ^ ^ie Vox.^rii^ung umgehen wollen, find dazu berechtigt, und ausstellungswürdige Gegenwände werden von uns deßhalb nicht abge^ wiesen; hingegen tr..ge^ aisdann solche Aussteller die Transportkosten süx ihre Gegenstände ^f...^. D^ Vollziehungs^ommi^on mu^ fich vorbehalten, ausnahmsweise .^.^ch mi.^ Ei^zel^en verkehren zu können.

Was die Fa^ux b.^tri^t, so bitten wir dringend, den im .^. ..) des Programms ausge^ell.^u Forderungen genau nachzukommen. Die Formulare zu den Faktuxeu .^iegeu bei, so daß fie dieselben, wenn Jhne... ...ieß passend erscheinen sollte, schou vor den Anmeldungen an solche vertheilen können,

607 .von welchen Sie eine Betheiligung erwarten. Jmmerhin aber feheint es zwekmäßiger, erst die Anmeldung abzuwarten.

Jn Betreff der Spedition werden den Kantonal - xefp. Lokalkomite die Speditoxen bezeichnet werden, welchen Sie die Sendungen anzuvertxauen haben. Wir werden mit diesen akkordireu und Sie mit den Bedingungen, welche beiderseitig eingegangen worden find, bekannt machen.

Alle Sendungen für die Ausstellung sind an unser ^Speditionskomite deutlich als ..Gegenstände für die lll. schweizerische Jnduftrieansstellung^ zu adresfiren. Daß dieselben bis spätestens de.. 1. Juni ^857 hier anlangen müssen, ist unbedingt uothwendig.

Eine Verantwortlichkeit für abfällige Beschädigungen^der Gegenstände

auf dem Transporte kann die Vollziehungskommifsion nicht übernehmen.

Sie wird jedoch, so weit möglich, die Spedieren akkordgemäß zur Entschädigung allfälligex selbstverschuldeter Beschädigungen verpflichten.

Jn Betreff der Auslagen ersuchen wir die Kantonal- und Lokalkomite, solche auf die einzelnen Aussteller zu vertheilen und von ihnen zu beziehen.

Ad 5. Wir halten es für überflüssig , Jhnen in^ Bezug auf Jhre hier angedeuteten Funktionen noch weitere Mittheilungen zu machen ; dagegen können wir nicht umhin, Ad 6 schon jezt den Wunsch auszudrüken, Sie möchten uns mit aller Beförderung Auskunft geben , wenn besondere Schritte nöthig wären , um von allen auf Jhrem Kantonsgebiete oder in Jhrer nähern Umgebung vorkommenden, und zwar s^wol von den bereits allgemein bekannten, als vo^ den in weitern Kreisen nur theilweise oder gar nicht bekannten Rohstoffen, so wie den industriellen, landwirtschaftlichen und Kunstprodukten, wie sie sich in der schon früher erwähnten Klassifikation der Ausstellungsgegenstände verzeichnet finden, Repräsentanten an der Ausstellung zu haben.

Jm Uebrigen verlassen wir uns mit aller Zuversicht auf Jhre that-

kräftige Unterstützung in dem für das ganze Vaterland wichtigen Unter-

nehmen.

B e r n , den 3. November 1856.

Jm Namen der Vollziehungskommission

der dritten schweiz. Ausstellung, D^er P r ä s i d e n t ^ ^tämpsti.

Der Sekretär .

J. ..^ern-^ermann.

^08

Beilage A.

^ssl^ltt^ ..^ ^^nlI^^.^n^ ^um Behufe ihrer Verkeilung an die Ausstellungskommifsionen.

Gruppe L

^h^sse zum Theil auf der ersten Stufe der Verarbeitung.

^ .

.

.

.

^ .

.

.

i n e r .

^ l r e i .

.

^ .

1. Baustoffe.

Thone , Kalke , G.^ps , andere Baumaterialien (mit Gruppe ll. für Ee-^ mente, künstliche Steine :.e.).

2. B r e n n s t o f f e .

Steinkohlen , Braunkohlen , Torf (mit Gruppe Il. für Kokes und künst^ lichen Torf).

3. Erze.

a. Roh.

Eisenerze, Kupfererze, Bleierze, Goldsand ^e.

b. Halbfabrikate. Roheisen, Kupferhüttenprodukte ...e. (mit Gruppe ll.).

4. Mineralische Produkte nicht metallischer Natur und zu technischen Z w e k e n gebraucht.

Kochsalz.

^

Rohe Farben.

Mineralien, in der Töpferei und Glasfabrikation dienend. ^ ...^ ^ Bedürfnis Bitume und Naphten.

^ init Gruppe II.^ ..^laun.

^ Bittersalz.

Flußspath.

.^ Steine zum Schmuk.

Polir-, Puz- und Schleifmittel (mit Gruppe Vl.).

609 Mühlsteine (mit Gruppe lll.).

Mineralische Düngemittel (mit landwirtschaftlicher Expertise).

Schreibtafeln und lithographische Steine (mit Gruppe ........).

5. Wifseuschaftliche geologifche, paläoutologische und or.^kt o g n o s t i s c h e Sammlungen, geologische Karten^) und

Durchschnitte.

^.

Jllustrationen oder Modelle aus den G e b i e t e n des B e r g b a u e s , Salin e u b e t r i e b e s , H ü t t e n k u n d e o d e r z u

Unterrichtszweken (mit Gruppe II., ll.l., und .^., j.^ nach der

Natur des Stoffes).

.1^. ..^an^nrei^.

1. Holzarten (mit Gruppe VIl.).

2. Rinden und Gerbestosse.

3. Farben (Krapp, Safflor).

(mit Gruppe lI. und l^.. (Gerberei).

id.

4. Pech, Theer, Harze, Aether, Oele id.

5. Leinwandfasexn, Flachs, Hanf ...e. (mit Gruppe V.).

^. Rohstoffe zu verschiedenen chemischen, technischen oder Mediziualzwekeu

(mit Gruppe .1l.).

7. Wissenschaftliche oder technische Sammlungen oder Unterrichtsmittel über Gegenstände der Gruppe I, B.

.^. ...^ierr^.

1. Thierhäute, Pelze (mit Gruppe I^....).

^. Wvlle, Haare, Borsten (mit Gruppe V.).

3. Federn.

4. Seide, roh und filirt (mit Gruppe V.).

.^. Wachs. unverarbeitet (mit Gruppe V.).

^. Thiere und Thiertheile zu technischen und Medizinalzwekeu (zum Theil mit Gruppe ll.).

^. Illustrationen und Sammlungen zu zoologischem Unterricht.

truppe IL ...^udu^rieu und Bewerbe, vorzugsweise auf die Anwendung der Ehemie gegründet.

1. M e t a l l u r g i e .

Mit Zuziehung ^ ^^.

^ou Gruppe VI. ^ ^^^ ^ Wenn die technische Ausführung mit in Beurteilung sallen soll, so ist sie n^ Gruppe X zusammen zu berathen.

^10 ..^.^. ^

. .. ...

M.t Zuziehung

vou eruppe VI.

Draht.

Stahl.

Verzinntes und verzinktes ^..^ ^ ^

Blech.

.^.^ ^ ^.^ ^ ^^ .....^ ....^ Guß^sstu^ Neustlbex, roh, und Draht.

Andere Metalle und Legirungeu als Halbfabrikat.

2.

Ehemische P r o d u k t e zu .technischen und Medizinal^ zweken.

Einfache Stoffe, Säuren, Basen, Salze.

Malerfarben, Tinten, Bleistifte, Kreiden.

Flüchtige Oele, Harze, Firnisse, Kitte, Ledexwichsen, Siegelt (z. T^

mit Gruppe I., z. B. Pech, Theer).

Leim und Gelatine.

.Kosmetiea und hauswirthschaftliche Mittel, Parfumerie.

Holzkouservixung und Beizen.

Guttapercha und Kautschukwaaxeu.

Stärkegummi, briiish GuIn, LeiogoInme (siehe ll., 3 Stärkemehl).

3. Beleuchtung, B e h e i z u n g , t r o k u e Destillation, F e t t ^ produite.

Oele und Oelraffinerie.

.^amphin, Paxaffiu, Photogene, Mineralöl ..e.

Steaxinlichte.

^

Wachslichte.

Unschlittlichte.

Seifen.

Kohlen und Nebenprodukte der Kohlenbrennerei.

Künstliche Heizfioffe.

4. Z u b e r e i t u n g ^uud A u f b e w a h x u u g von N a h x u u g s ^ uud Genußmitteln.

Mehl, Stärkemehl, Sago, Teigwaaren, Oblaten ^(flehe ll. 2).

Milchzuker.

Zichorie und Kaffeesurxogate.

Ehoeolade.

Eonserven.

Gegohxene Flüssigkeiten, Wein, Biex, Branntwein, Weingeist, Li.^ueuxe^ Essige, (Wein vielleicht bei Landwirtschaft).

Tabak, fabrizirter.

Zusammengefezte Nahrungsmittel allex Art.

5. Bleicherei, Färberei, Zeugdxuk, Appretur.

Garne.

l von Färbern oder Zeugdrukern ausgestellt, und nicht Wollstoffe.

1 fiix Gespinnst odex Gewebe.

61l ^.d^.^ Gemixte Stoffe.

Wachstuche.

^ ^ ^^ ^ ^^^ ausgestellt, und ^ ^ ^ ^^ ^ ^^ 6. Z ü n d w a a r e n .

Zündhölzer.

Zündschwamm.

Zündschnüre, Sprengschnüre.

Schießbaumwolle.

Schießpulvex.

Feuerwerkerei.

7. Glas, Thonwaaren, gemente.

Töpferei und Thonwaaxen.

Fayenee.

Wedgwood.

Gemeine Töpferei, Gefchirre, Kachelofen, Deichsel.

Gebrannte Steine.

Eemente.

Glas.

Straß, künstliche, Schmuksteine und Perlen.

Kristallglas.

Halb.x^alle.

Glas zu optischen Zweken (mit Klasse IV. optische Jnstxumente).

Spiegel und Spiegelbeleg.

Gemeines weißes Tafel- und Hohlglas.

8.

G e r ä t s c h a f t e n in den a u f g e f ü h r t e u chemischen G e ^ w e r b e n dienend.

.Heiz- und Beleuchtungsvorrichtungen.

.Utensilien chemischer Laboratorien.

Unterrichtsmittel aus dem Gebiete der Ehemie.

truppe IIL ...^....aschiuenbau und ^a^inenbauwer^en.^e.

Dampfmaschinen, Lokomotive, Schiffsmafchinen.

Dampfkessel mit Zubehör.

Wasserräder uud Turbinen, oder Modelle solcher.

Göpel.

.Krahnen, Auszüge, Winden.

.Rammen.

^

^12 Fuhrwerke aller Art. (Mit Zuzug der Kommission von Gruppe VI...

V1l. und I.^. für Luxuswagen, Eisenbahnwagen, der Jury für die ^ landwirtschaftliche Ausstellung für Lastwagen, Leiterwagen ^e.)

Pumpen, Sprizeu. Wasserhebungsmaschinen.

Gebläse, Ventilatoren.

Pressen, Walzwerke, Ealander, Appreturmaschinen, Pxägwerke (mit der Kommission Gruppe 1l., Ealander und Appreturmafchineu).

Hobelmaschinen, Drehbänke, Stanzmaschinen, Sägen.

Mühlen und Mühlentheile.

Maschinen für Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Flechtmaschineu (mit der Kommission von Gruppe V.).

Drukmaschinen, Buchdruker, lithographische Pressen, Kopierpressen ^.

W a a g e n (Brüken, Dezimal- und audere Waagen).

Zusammeugeseztere W e r k z e u g e (zum Theil mit dex Kommission von

Gruppe IV).

Hiilfsmaschinen der verschiedenen Gewerbe, die nicht besonders namhaft gemacht sind.

L a n d w i r t s c h a f t l i c h e Maschinen (mit der Jury für die landwirth^

schaftliche Ausstellung ^).

Z e i c h n u n g e n und Modelle m e c h a n i s c h e r G e g e n s t ä n d e und dahiu gehörende Unterrichtsmittel.

^ r l ä u t e r u n a e n . Die landwirtschaftlichen Maschinen können vor. solcher Art sein, daß sie nach den Grnndsäzen der Mechanik beurtheilt werden müssen^ z. B. Drainröhrenpressen, komplizirte Dreschmaschinen n. s. w. Bei den ein-

sachern: Egge, Psiug n. s. w. mag in der Regel das Urtheil des praktischen

Landwirths, in Verbindung mit Proben, auf die Leistungen ausreichen.

truppe IV.

^n^trnmeute.

1.

2.

Z.

. 4.

5.

Uhren uud Chronometer.

Optische, g e o d ä t i s c h e , astronomische und Meßinstrumente.

Physikalische Jnstrumente, Apparate und Modelle.

Chirurgische Jnstrumente, Apparate und Modelle.

Musikalische Jnstxumente.

^. Graphische und andere physikalische Unterrichtsmittel.

eruppe V0 ^erarbeituu^ der ^aser..i durch ...^..virueu,. ^^iuu.eu, ^ebeu, ^irlreu..

..^techteu, ^til.en,^ Stoppeln.

1. Halbfabrikate.

H auf und Flachs, geröstet und gehechelt.

613 Wolle, gewaschen, entfettet.

Seide, abgehaspelt, roh und filirt.

2. Garne und Zwirn.

Baumwolle, Wassergarn, Mühlegaru, ungebleicht.

W o l l e , Streich und Kammgarne.

L e i n w a n d , Hanf- und Flachsgarne (Hand- uud Mafchinengefpinnst)..

Floretfeide.

Z w i r n , von Lein, Baumwolle, Seide.

..3. Breite G e w e b e (Zeuge).

Baumwollstoffe, glatte, ungebleichte und weiße (Eambries..

Eallieos, Madapolams, Shirtings, Mousseline, Stramine).

..

g e k ö p e r t e und gemusterte, weiß oder eiufarbig.

,.

barchente, weiß und gefärbt (wenn nicht von Färbern ausgestellt).

..

..

Tülle, und brochirte Stoffe.

,, ,,

glatte, gefärbte, einfarbig (Eanevas ^e.).

B u n t g e w e b e , mehrfarbige (Möbel, Kölsch,

.,

Sammte.

Ginghams).

Wollstoffe.

S t r e i e h w o l l w a a r e n (glatte und geköperte Tuche, Zeph^re, Eastorines, Flanelle, Easimir, Bettdekeu, Teppiche).

. K a m m w o l l e w a a r e n , glatte, geköperte, gemusterte, einfaxbige und bunte (Mousselinelaine, Merinos, Alepines, Orleans, Lastings, poi1 de chèvre etc.)

Seidenstoffe, einfarbige und mehrfarbige, glatte, Atlasse, Sammte und Kreppe.

Leinwandstoffe, glatte.

., Damaste, Drillich, Tafelgedeke.

Gemischte Gewebe, Baumwolle uud Wolle.

., ,, ,, Seide.

.,

Seide und Wolle.

.,

Bauwolle und Leinwand.

^,

Shawls.

., ^ Bodenteppiche.

4. .Bänder von Seide, glatte, saçonnirte, Atlas, Sammt ^e.

,, ^ ^.on Baumwolle.

., von Leinwand.

5. Stikereien, Weiß- und Buntstikexei (auf Mousseline, Tüll, Str.^..

. min ..e.).

.^. Spizen und .Blonden, Häkelwaaren, Filets.

^14 7. Borden, Guxte, F x a u s e n , Gimpen, D r e s s e n , Garnit^ tuxen, T x a g b ä n d e x , Sprizenschläuche und andere Posa.^ m e n t i e x - und S e i l e r a x b e i t e n .

8. G e w i r k t e W a a x e n , S t x u m p f w e b e r e i , S t x i k w a a x e n .

..). S t x o h g e f l e c h t e und Gewebe, dazu gehörige gemischte Fabrikate.

10. W e r k z e u g e und Maschinen der Spinner, Weber, Strumpfwirker^ Posamentier u. s. w. (mit ^ Gruppe I1l.)

truppe VI.

...^etaltarlIeiteu und ....^atseu.

1. Gußwaareu der Glokengießer, Zinngießer, Gelbgießer ..^ (Eisenguß mit Gruppe 1l).

2. Erzeugnisse der Schlosser, Spengler, Nadler, Haftenmacher, Siebmachex, Hufschmiede, Waffenschmiede, ^ Büchsenschmiede, K u p f e r s c h m i e d e , G o l d s c h l ä g e x ^ Plaqueaxbeitex, Feileuhauer, Juweliere, Draht^ axbeiter, Silberschmiede, Nagelschmiede u. s. w.

3. Fabrikmäßig dargestellte g e p r e ß t e Blechwaaren^, mechanische Schrauben, gepreßte Nägel, Stifte, Garnituren, Zündkapseln, Gewehre, Metallknöpfe und andere .^...uin^ eailleriewaaren.

4. W e r k z e u g e (einfache), Zangen, Hämmer, Ambose, Schraubte, Feilkloben, Meissel, Bohrer, Sägen, Beile, Aexte, Uhrfedern^ Stahlfedern, Sensen, Sicheln u. s. w.

truppe VII.

....^I^waareu, ....^oruarb.eiteu , .^^b^, ^.elwaar.eu ...te.

1. Fouxniere.

2. P a x q u e t e x i e .

.3. A r b e i t e n der Tischler und Ebenisteu, Möbel, auch Polster^

möbel (leztexe mit Gruppe 1^).

Wagnexarbeit, grobe Schnizwaaxe, Dr...chslexarbeit, K ü f e x a x b e i t , K o r b g e s l e c h t e , Bürsten und Pinsel, Leisten und Kämme, Schachteln, Spielwaaren und ähnliches iu Holz, Horn, Knochen, Fischbein ..e., Dxapexieu,.

Holzvergoldungen u. s. w.

615

^ru^e VIII.

.^a.^ertal.riliatniu uud ...^abri^ate au.^ .^a^ier^ ^..ucherdruli. und ^chr.^ie^er.ei.

... Papiere aller^ Art zum Schreiben, Bedruken, Paken ..x.

2. Preßspäne und Pappen, Dachpappen.

3. Spielkarten, Smirgelpapier.

4. Buchbinderei und ^Portefeuillearbeit.

5. Eartonage.

6. Tapeten.

7. Buchdrukerei und T^pengießerei.

^rn^e IX.

..^.eder und ^erarbeiten.

^nl^.terarl.eiteir.

^el.teiduu^e..nerl.e.

1. L e d e ^ , lohgares, weißgares, sämisch gegerbtes Leder, Glanzleder, gepreßte Leder, gefärbte Leder, Saffiane, Eoxduane, Maroquin ...e.

Pergament.

2. S c h u s t e r a x b e i t und S a t t l e r a r b e i t .

3. Polsterarbeit, Roßhaarflechten (Luxuswagen und Möbel mit Klasse Vll, und erstexe auch mit Klasse lll und Vl).

4. S c h n e i d e r a r b e i t und N ä h w a a r e n , K a p p e n m a c h e r a x b e i t e u .

5. H a u d s c h u h m a c h e x a r b e i t e u und S ä k l e r a x b e i t e n .

6. K ü x s e h n e r a r b e i t e n .

7. H u t m a c h e r a r b e i t und Filzfabrikate.

8. Schirm m a c h e r a r b e i t .

..). F e r t i g e F r a u e n k l e i d u n g v e r f c h i e d e u e x . Art (Modistenarbeit).

^rn^e X.

^un^eiverbe, deren ^r.^eu^ui^e uirl)t i.n die ^uu^au^^telluug au^ennmmeu ^ind.

1. Lithographie.

2. .^lographie.

3.

4.

5.

6.

7.

.^.

Graveur- und Kuvf..rstecherarbeit.

Emaillemalexei und Pox^ellanmalerei.

Glasäzen und Glasmalen.

Galvanoplastik, Naturselbstdruk.

Daguerot^pie und Photographie.

Schnizwer^ in Elfenbein, Holz, Horn, Kork, Pappe, Bernstein (Kunftgegenstände darstellend).

616 9. Reliefs, Globen.

10. Künstliche Blumen , Lederblumen , Federblumen , Flokwollblumen ^ Gelantineblumen ^.

11. Wachsbildnexei.

12. Kunstgüsse in Zink (falsche Bronee) I Bxonee ^ (mit Gruppe V).

Eisen ^ 13. Arbeiten von Bildhauern, Architekten, Steinmezen, Thon-Ornamente..

14. Zimmermalerei, Storesmalexei und Druk, Lakiererarbeiteu.

Notiz. Aufgenommen sind hier Knnstleistnngen , die einen gewerbsmäßigen Be^ trieb voraussehen, oder bei welchen außer der unmittelbaren .Bandarbeit d^s Künstlers andere technische .^ülfsmittel in's Spiel treten, oder die weniger rein künstlerifche al.^ dekorative Bedeutung haben nud mehr als marktfähige Waare angesehen werden müssen.

Beilage B.

Regulativ , betreffend

die ^usammensezung des Preisgerichts und seine Funktionen...

Abtheilung : .)n.)ustri.^f....n.

^erson^lbe^and.

Art. 1.

Fiix jede der zehn Gruppen, in welche sämmtliche AusstellungsGegenstände klassifizirt find, wird eine Beurteilungskommission

aufgestellt.

Axt. 2.

Jede dieser zehn Kommissionen hat einen Vorstand^, sämmtliche .Vorstände vereinigt bilden das Preisgericht, welches von einem Prä^ sidenten geleitet wird.

Art. 3.

Die Ernennung dem h. Bundesrathe Sollte diese h.

Ernennung durch die

des Preisgerichts fällt nach .^.14 des Programms zu.

Behörde jedoch die Sache ablehnen, so wird die Vollziehungskommisfiou vorgenommen.

617

Art. 4.

Die Anzahl der Mitglieder der Beurteilungskommission wird je.

nach Bedürfniß von der Vollziehungskommisstou auf den Vorschlag des be. treffenden Vorstandes festgesezt. Die Wahl derselben erfolgt durch die.

.Vollziehungskommission ebenfalls auf den Vorschlag des Vorstandes jeder Gruppe. Die Stellvertreter .^r Vorstände werden v.^n jed..r einzelne^.

Kommission selbst ernannt.

Axt. 5.

Als Präsident des Preisgerichts wird von der Vollziehungskommissio^ eines feiner Mitglieder bezeichnet.

Kompetenzen und ^nn^tiionen.

Art. 6. ^ Dem Präfidenten des Preisgerichtes liegt ob, dafür zu sorgeu .

a. daß vor der Einberufung die Zutheilung der Ausstellungsgegenstände an die betreffenden Beurteilungskommissionen, beziehungsweise deren

Vorstände, stattfinde;

..... daß in Fällen, wo die Klassifikation eine von Mitgliedern verschiedener Beurteilungskommissionen vorzunehmende Expertise vorschreibt, die reglementarischen Anordnungen zur Bildung einer gemischten Kommission getroffen werden.

c. Er hat die Verhandlungen des Preisgerichtes zu leiten.

Art. 7.

Dem Präsidenten des Preisgerichtes wird beigegeben. ein von der .Vvllziehungskommisfion gewählter Sekretär, der über die Verhandlungen in den Sizungen des Preisgerichtes, so wie über die Verfügungen des Präfideuteu Protokoll zu führen und demselben in Vollziehung seiner Geschäfte.

Hülse zu leisten hat.

Axt. 8.

Dem Preisgericht kommt dex endgültige Entscheid zu über Zuerkenuung von Preisen an die Aussteller auf Antrag der Beurtheilungskomnnfstoneu.

Jm Fall der Verhinderung eines Mitgliedes des Preisgerichtes wird der Stellvertreter des Vorstandes dex betreffenden Gruppe zu den Verhandlungeu zugezogen.

Es können über die Leistungen der Aussteller einer Gruppe nur iu Gegenwart des Vorstandes der betreffenden Beurteilungskommission ode:^ seines Stellvertreters Beschlüsse gesaßt werden.

^18 Das Preisgericht kann auf Antrag eines Experten, im Falle von Meinungsverschiedenheit unter denselben, eine neue Expertise anordnen odex die Anzahl der Experten durch zwei neue Mitglieder vermehren.

Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte einen Berichterstatter über die gesammte Ausstellung.

,

Axt. 9.

Die Vorstände der Beurteilungskommissionen haben.

1) die ihrer Gruppe zufallenden Ausstellungsgegenstände den Experten ihrer Beurteilungskommission zuzuweisen; 2) gegenwärtig zu fein bei Beurtheilung jedes einzelnen Gegenstandes ihxex Gruppe.

3) die Anträge der Experten sammt Motiven genau protokollier zu lassen ; 4) diese Anträge in der Sizung des Preisgerichtes vorzutragen ; 5) einen Bericht über ihre Gruppe als Material zum Gesamtbericht abzufassen oder zu sorgen, daß ein solcher ganz oder theilweise von einem Kommissionsmitgliede verfaßt, an den Präfidenten des Preis^ geeichtes abgeliefert werde.

Bei Verhinderung des Vorstandes einer Beuxtheilungskommission über^ uimmt in allen Fällen der Stellvertreter die Funktionen desselben.

Art. 10.

Die Beurteilungskommissionen werden so zusammengeht, ^aß min-

destens zwei Experten für eine, ans möglichst gleichartigen Gegenständen bestehende Unterabteilung einer Gruppe vorhanden find. Es kann eine und dieselbe Person in verschiedenen Sektionen als Experte mitwirken.

Die Experten für die U.rterabtheilungen werden von den Vorständen zu einer bestimmten Zeit einberufen und nehmen di^ Beurtheilung in deren Gegenwart vor.

Bei Meiuu^gsoerschied^^it entscheidet ^ie Mehrheit, oder bei Gleich^ heit der Stimmen der Vorstand. Jedem Kommission^mitg^d i^ gestattet, se..ne Minderheitsmeinuug zu Protokoll zu geben, die der Vorstand dem Preisgericht in Original vorzulegen hat ; auch ^ann es neu... Expertise beantragen (siehe Art. 8).

Zu den Geschähen einer Beurteilungskommission können mit Ein^ willigung des Präsiden^ ^es Preisgerichts süx die Beurteilung besonderer Spezialitäten oder bei Verhinderung eines Mitgliedes andere Sachver^ ständige zugezogen werden, welche alle Befugnisse der Kommifs^nsmitgli.....^ haben. Jn den Fällen , in welchen die Klass.^ation dex Aus^elluugs.gegenfiän...e eine gemischte B.^urtheilungsko.nm^on vorschreibt (s. Art. ^, .^), trifst dex Präsident des Preisgerichtes , im Ei^erfiändniß .r^it ^en Vox^ standeu ^er betre^fe.ideu Gruppen , die Anordnungen zur Bildung einex solche^ Kommission .und bezeichnet die Gruppe, in welche ...as R.s..xat übex die Beurtheilung aufzunehmen ist.

61^ ^inzi^ien nnd ..^odns der Beurtl,eitnng.

Art. 11.

Die Anerkennungen (Preise), welche dem Aussteller ertheilt wexdeu .....^nuen , bestehen .

a0 in einer Deukmunze I. blasse in Gold,

b. ..

..

.. .

c.

.,

,,

,.

H.

.

^ Silber,

lll.

,,

., Bronze,

Ueberdieß können Ehrenerwähnungen im Gefammtberichte ausgesprochen .werden, welche den Betreffenden durch schriftlichen Auszug aus demfelbeu ^uitzutheilen find.

Auch da , wo durch besondere Stiftungen .Geldpreise ausgesezt werden, entscheidet das Preisgericht über die Würdigkeit der Ausstellungsgegenstände ^und die Ertheilung eines dieser Anerkennungspreise.

Den Preisen der l., II. und IlI. Klasse wird ein Diplom beigegeben, auf welchem der Name des Ausstellers, der Gegenstand, für welchen der.

^reis erworben wurde und die Hauptmotive des Preisgerichtes angegeben find.

Art. 12.

Die Denkmünze l. Klasse - in Gold -- kann nur zuerkannt werden für Leistungen von a u s n a h m s w e i s e r V o l l k o m m e n h e i t , fei ...s unter dem Gesichtspunkte der Kunst, des G e f c h m a k s , der W i sf e n s c h a f t oder der Arb eit, oder für sehr f o l g e r e t che Erfindung geu und E n t d e k u n g e n , oder endlich für eine sehr a n s e h n l i c h e Erw e i t e r u n g des N u z e n s eines schon bekannten, für das V e r k e h r s leben b e d e u t e n d e n G e g e n s t a n d e s . durch n a m h a f t billigere Herstellung..

Zur Ertheilung der Denkmünze in Gold bedarf es ^ der Stimmen des Preisgerichts ; sie kann in keinem Falle ertheilt werden, wenn sie nicht von den unmittelbaren Experten, beziehungsweise deren Mehrheit, beau-

tragt ist.

Axt. 13.

Die Denkmünze ll. Klasse -- in Silber -- kann zuerkannt werden, für Gegenstände, die sich hervorheben durch vorzüglichen Geschmak, Form und A r b e i t , oder für den Nachweis einer namhaften V e r b e s s e r u n g in der Herstellung eines Verbrauchsgegeustandes, möge diese in großer.

D a u e r h a f t i g k e i t oder Wohtfeilheit o^er zwekentfpreehendern Beschaffenheit liegen, oder endlich für fleißige und mit Sach.^enntmß angefertigte Sammlungen und Modelle zum Zweke des öffentlichen Unternichts in mathematischen, technischen oder naturwissenschaftliehen Fächern.

Für Zuerkennung der Denkmünze in Silber bedarf es außer dem Antrag der unmittelbaren Experten, beziehungsweise deren Mehrheit, der absoluten M e h r h e i t der Stimmen der Preisgerichtsmitglieder.

Bnndesblatt. Jahrg. VIII Bd. II.

71

^0 Art. 14.

Die Deukwiiuze III. Klasse -- in Bxouze -- kanu extheilt werden.

fiix Gegenstände, die fich bei mäßigem Preise durch guteu G e s c h w a k ,

. ^ w e k r n ä ß i g e F o r m und t a d e l l o s e A r b e i t auszeichnen , oder sur nachgewiesene V e r b e s s e r u n g e n in der H e r s t e l l u n g v o ...

^ e w e x b s e x z e u g n i s s e u , oder endlich fiix v erdie.u ^li.ch e .Be...

strebuugeu zur Hexstellung technischer Lehrmittel.

Die Zuexkennung der Denkmünze iu Bronze geschieht nach dem iur Art. 13, Lemma 2 bezeichneten Modus.

.Axt. 15.

Zur Ertheiluug der Ehxenexwähnung im Gefammtbexichte .und zur Ausfertigung .eines schriftlichen Auszuges aus demselben bedarf es des .Antrags ^dex Mehrheit der Experten uud der Zustimmung von wenigstens

vier Mitgliedern des Preisgerichts.

Art. 16.

Keiu Aussteller wird geuöthigt, deu Preis feiner Ausfielluugsgegeustände Deutlich anzugeben. Wünscht derselbe, daß das wichtige Momeut des Preises mit iu die Beuxtheilung gezogen werde , so^ hat ex seine Au-

gaben zu macheu, bezüglich

a.. des Erzeugungsoxts (seinen Wohnort), b. der Zeit der Ablieferung zur Ausstellung (Datumaugabe), .... ausgedruckt in schweizerischem ^Maß, Gewicht und Geld.

^Bei ^Gegenständen, die Preisschwankungen unterliegen, ist dem Aus..^ steller gestattet, bis zur Zeit der Beuxtheilung jeweilige Korrekten seiner ersten Angabe zu machen.

Dex Aussteller bestimmt, ob seine Preisangaben uux zu Handen der .Beurtheilungskommission dienen, oder auf der Waaxe selbst angeheftet ^werden sollen.

.Axt. 17.

Ein Aussteller kann für mehrere Ausstellungsgegenstände, die ..iuem und demselben Fabrikationszweige angehören, nur eine Anerkennung ex^ halten, dagegen mehrexe, sofexn er Gegenstände liefexte, die verschiedenen ^ Fabxikationszweigen zufallen..

Jn keinem Falle kann anstatt der Kumulation mehrerer Deuku^uzeu ^ diejenige einex höheru ^Klasse zuerkannt werden.

Art. 18.

Gegenstände, die wedex deu Ehaxakter der Gemeiuuüzig^it an ^ch txageu, uoch eine .Rolle im Deutlichen Vexkehx spielen .önueu, duxfeu .nicht .höher als mit dex Deukmünze^iu Brouze^bedacht werden.

621 .Beilage C.

Reglement, betretend

die Versendung von ^egenstanden an die dritte ^schweizeris....^ Industrieausstellung in Bern, im .Jahr 1857.

1.

Jn jeder Ortschaft, welche eine besondere Spedition erhält, wird ein Beauftragter vom Kautonalkomite bezeichnet, welcher die Jnteressen der Aussteller besorgt und mit dem Zentralkomite in Bern korrespondirt. Alle .Verhandlungen gehen durch ihn.

2.

Er nimmt von de.u Ausstellern die Eolli in Empfang und führt über dieselben eine genaue Kontrole. ^Er besorgt, im Einverständnis mit dem Zentralkomite, die Versendungen nach Bern.

3.

Er übermittelt dem Zentralkomite durch die Post ein Doppel der Deklarationen, resp. Fakturen über alle Eolli.

Diefe Fakturen (Deklarationen) (siehe Formular B) sind auf b l a u e s

Papier gedrukt für Ausstellungsgegenstände, welche mit einem Würdigkeitszeugniß (welch' lezteres der Faktur beizuheften ist) verfeheu find, und für.

.welche von dem Zentralkomite die Fracht bezahlt wird.

Dagegen wird die Faktnr (Deklaration) auf weißes Papier gedrukt (stehe Formular C), wenn die Trausportkosten dem Aussteller zufallen und die Eolli franko uach Bern gelangen müssen.

^

4.

Ueber jeden Ausstellungsgegenstand, sei er in einem Eollo oder in mehreren ^Eolli verpakt, ist eine eigene. Faktur auszufertigen; jedoch können ähnliche oder eine gewisse Reihenfolge bildende Gegenstände, die von demselben Aussteller herrühren, auch in eine einzige Faktur getragen werden.

5.

Der Beauftragte des Kantonalkomite begleitet ferner jede Sendung wit einem Doppel der Faktur, ebenfalls auf blauem Papier, wenn die

.^22 Fracht der Zeutxalkommission zur Last fällt, und auf weißem Papier, ^venn fie vom Versender getragen wird, und überdieß mit einem gewöhnWichen Frachtbriefe, in welchem die Eolli und die beigegeben..u Fakturen (Deklarationen) verzeichnet find.

6.

Er wixd dafür Sorge tragen, daß zusammengehöxeude Eolli gemeinsam verladen und unterwegs nicht von einander getrennt werden.

7.

Alle Eolli, die nicht mit Zeugnissen versehen sind, durch welche die ^ Bezahlung der Fracht dem Zentralkomite in Bern (^. 8 des Programms) iiberbunden wird, sind f r a n k o nach Bern zu senden.

8.

Die einzelneu Eolli sollen folgendermaßen beschaffen sein : Jedes muß aus einer guten Kiste, Schachtel, Faß u. s. w. bestehen und so geöffnet werden können, daß die Wiederverpakung dex Waaxe in das gleiche Eollo^ nach dem Schluß der Ausstellung gebracht werden kann.

Kisten, Fässer u. s. w. find demnach nicht mit Nägeln, sondern .mit guten Schrauben zu verschließen.

Das Verpakungsmatexial . Heu , Stroh . Werg u. dgl. muß txo.ue und rein sein.

Das Einsen in bloßes Pa..^ oder Wachstuch ist so viel als möglich zu vermeiden , und sofern es dennoch verwendet werden will , ^.ur von ganz gutem Stoffe zu wählen.

Sehr werthvolle Sachen find in Kästchen mit Schlössern zu verpaken, deren Schlüssel besonders nach Bern gesendet wird. Dieses Kifichen , in denen die Gegenwände ausgestellt werden können, wird übexdieß in größere

Vexsendkifien gepakt.

Jn jedes Eollo hat der Versender ein deutlich geschriebenes Blatt mit seinex Adresse zu legen.

Jedes Eollo ist außexhalb mit deutlichen Zeichen und Nummer, und überdieß mit einer darauf geklebten Bezeichnung des Eigentümers und seines Wohnortes zu versehen.

9.

Beschädigungen sall^ zu Lasten des Eigentümers de^ Waare, oder je nach Umbänden des Speditors; bei dex in Bern zr. beobachtenden Sorgfalt kann das Zer.tralkomite in dieiex Beziehung kei.^.e Verantworte lich^eit übernehmen.

62^

A.

Formular eines Wurdigkeitszeugnisses.

.Nr. des Scheiues.

.dritte [chive^eris...)... ..^udu^.rie-, ^audwirthschaft- und .^nn^au^^lluu^ ...^ ..^eru, im ..^ahr .^.^.

N.

N.,

den

......

1857.

Jm Namen des Kantoualkomite des Kantons . . . . . . wird hiemit bescheinigt, daß von demselben der hienach beschriebene Ausstellungsgegenstand einer Voxprüsung unterworfen und für die Ausstellung als würdig erklärt worden ist, in Folge dessen die Frachtkosten von . . . . . . nach Beru der Vollziehungskommisfion in Bern zu tragen obliegen.

Gegenstand

. . . . . . . . . . . .

Name des Ausstellers und .Wohnort . . . . . . . . . . . .

Nummer und Bezeichnung des Eollo oder der einzelnen Eolli, uebst

Angabe ihres Gewichts.

Nr.

. . . .

Zeichen . . . .

.^

. . . . .

Angabe des Speditors und der Lieferungszeit.

Jm Namen des Kantonalkomite in (Unterfchrift.)

.Kontxolnummer in Bern.

^4

^ Formular einer Faktur

für Ausstellungsgegenstände mit Würdigkeitszeugnissen.

Der Unterzeichnete übersendet am . . . . durch . . . . . . . . .

au das Zeutralkomite der schweiz. Industrieausstellung in Bern folgende Eolli ^ AxtdexEolli.

Z.^cheu.

Nummex.

Gewicht iu

eidg. Pfdn.

Inhalt des Eollo oder der Eolli.

Diese Eolli sollen spätestens bis . . . . . . . in Bern abgeliefert seiu.

Sie gehören

dem

. . . . . . . .

iu . . . . . . . . und find,

späterer besonderer Verständigung iu günstiger Zeit vorbehalten, nach dem Schluß der Ausstellung zurükzusenden an . . . . . . . . . . . . . . .

in . . . . . . . . . . . .

Ausgefertigt iu ...... deu (Unterschrift des delegirten Absenders des Kantoualkomite.)

^ .^.

Formular einer Faktur fii.^ ^nsstel^ungs^egenst..^....^ o.^ne ....^rdig.keitsze...tgnisse.

Der Unterzeichnete überfendet am ..... durch ........

.....u das Z eu tr a l ko m i te der schweizerischen Industrieausstellung in Bern fol...

aendes Eollo (folgende Eolli)..

Artder^olli. Zeichen.

Jnhalt des Eollo oder

Nummer.

eid^. Pfdu.

der Eolli.

Dieses Eollo soll (diese Eolli solle^ spätestens bis ..... iu Bern abgeliefert sein. Sie gehören dem . . . . . . . . in ..........

und find , späterer besonderer Verständigung in günstiger Zeit vorbehalten, ^.ach dem Schlusse der Ausstellung zurukzuseuden au ...........

.^

.............

Ausgefertigt iu . . . . . . deu . . . . . . . .

(Unterschrift des delegirteu Absenders betreffenden .....autoualkomite. )

^26

Ausrus ^u

einer neuen A^.ienzeichnnng für die allgemeine dritte schweig ..Industrieausstellung, in Verbindung mit einer Ausstellung sur .^unst und .^andwtrthschaft in Bern, im .^ah^. 1857....

^ .

I ^ .

Es ist bekannt, daß im Ansauge des laufenden Jahres von Seit^ gemeinn.izigex und industrieller Männer die Abhaltung einer allgemeinem schweizerischen Jndufirieausstellung in Bern auf das nächste Jah... angeregt uud dafür die Theilnahme, besonders der industriellen Bevölkerung, nach.gesucht wurde. Die Unternehmer giengen dabei von dem Gedanken aus, daß eine möglichst genaue Uebersicht von dem gegenwärtigen Stande der industriellen Leistungen des Gesammtvaterlandes eben so notwendig als uiizlich sein müsse, und es richtete fich ihr Augenmerk deßhalb besonders auf eine Jndustxieausfiellung.

Die zu diesem Unternehmen nöthigen Gefräste .wurden durch ein.^ Aktienzeichnung, vorzüglich von deu Jndustrielleu und Handwerkexklasseu der Stadt und des Kantons Bern sür den ersten Ansang in der Weise gefichert, daß zur Organisation und den einleitenden Vorarbeiten geschritten wexdeu konnte. Als hierauf dann noch duxch die Beiträge des Bundes, der .Kantousregierungen uud einzelner Gesellschaften weitere Subsidien zur Verfügung gelangten, durfte auch an eine Erweiterung dex Ausstellung

gedacht und die Laudwixthschast mit ihren mauuigfaltigeu

P r o d u k t i o n e n und G e r ä t h s c h a f t e n in den Bereich derselben gezogeu werden, ohne daß jedoch deßhalb eiu besonderer Aufruf au die.

industrielle und landwirthschastliche Bevölkerung, weder speziell im Kantou Beru, noch im allgemeinen iu deu übrigen Kantonen erlassen wurde, da im Ganzen an Beiträgen zum Gesammtunternehmen gezeichnet worden find ^

an Aktien .

^

.

.

.

.

.

.

. Fx. 40,000

Unterfiüzung von Kautonsxegiexungen und Gesellschaften ..

Buudeszuschuß

.

.

.

.

.

.

,,

9.000 32,600.

Fx. 81,60^

627 Allein wie bedeutend diese Summe auf den ersten Blik auch fcheineu mag, fo wird fie dennoch voraussichtlich nicht zureichen, die mancherlei großen Kosten zu deken, welche das Unternehmen erfordert, wenn dasselbe würdig und dem beabsichtigten Zweke entsprechend ausgeführt werden soll, indem außer dem Hauptgebäude noch ein beinahe eben so grvßes Nebengebäude und besondere Einrichtungen für die Aufnahme des auszustellenden .Viehesauszufühxen sind, welche auf ungefähr Fr. 80,000 veranschlagt werden mussen. Einen sernern bedeutenden Kostenpunkt bilden , außer den Speditions-, Verwaltungs- und anderweitigen Auslagen, welche zum Voraus uicht bestimmt werden können, vorzüglich auch die Prämien für die Viehaussteller, für welche eine Summe von mindestens Fr. 25,000 bestimmt ist.

Unter diesen Umständen muß es einleuchtend sein, daß die Ausstellung^ behörde ernstlich darauf Bedacht zu nehmen hat, dem Unternehmen die ..öthige finanzielle Grundlage zu sichern und durch weitere Aktienzeichnungen die hinlänglichen Fonds aufzubringen.

Zu diesem Ende wendet fie sich zutrauensvoll ganz besonders an die landwirtschaftliche Bevölkerung aller Kantone, für deren Pxoduktenausstellung eine solche bedeutende Pxämiensumme ausgesezt ist, in der sichern Voraussicht, bei derselben diejenige Theilnahme an dem Unternehmen zu finden, welche in Folge der in ihreu Jntereffen bereits getroffenen Anordnungen erwartet werden darf.

Aber auch an die industrielle Bevölkerung der übrigen Kantone, welche fich bis anhin nur sehr spärlich an unserm Unternehmen betheiligt hat, glauben wir unfern Ruf ergehen lassen zu dürfen, mit besonderer Rükficht auf den in Aussicht stehenden großen bildenden Vortheil, welchen fie^ aus dem Unternehmen zu ziehen die Hoffnung nähren können.

Wir hegen zwar die Anficht, daß bei einigermaßen lebhafter Frequenz der Ausstellung durch das Publikum ein Verlust von den Aktionären nicht zu befürchten ist und ihnen die gezeichneten Aktien seiner Zeit wieder werden zurükerstattet werden können. Da jedoch die Anzahl der Besucher nicht schon im Voraus bestimmt und die Summe der Eintrittsgelder somit nicht ficher veranschlagt werden kann , so erachten wir es der Klugheit gemäß, auch für den ungünstigsten Fall die nöthige Vorsicht zur Dekung der Auslagen anzuordnen und eine möglichst große Aktienzahl aufzubringen, wodurch sodann auch eine Einbuße, die, wie wir hossen wollen, uicht eintreten wird, fich auf eine große Anzahl Beteiligter ausdehnt, und den Einzelnen um

so weniger belästigt.

Diese Aktienzeichnung hat,

wie aus dem Gesagten hervorgeht, zum

Zweke, ein allfällig fich ergebendes Defizit zu deken, was durch Aktieu von Fr. 20 ermöglicht werden soll.

Die Aktionäre bilden die allgemeine Versammlung für die Ausstellung, an welcher jeder Aktionär eine Stimme hat. Nach Beendigung des Unter^ uehmens wird genaue Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben al.^ gelegt und Gewinn und Verlust aus alle Aktieu gleichmäßig verteilt werden.

628 Kein Aktionär haftet für mehr als deu Betrag seiner gezeichneten Aktie..

--- Jedex Aktionär erhält eine persönliche Freikarte zum Besuche der Aus.stellung unter Bedingungen, welche durch ein Reglement fefigesezt wexdeu.

Die Einzahlungen geschehen bei den Kantonal- resp. Lokalkomite, welche die weitere Vermittlung mit uns besorgen werden, und zwar fiu.d allsogleich 50 % baax einzuzahlen mit Riiksicht aus den Umstand, dass die schon betheiligten Aktieninhaber eben diesen Betrag bereits exlegt habeu.

Wir zählen zuversichtlich auf eine xege Theilnahme der Repräsentant teu der größexu Industrie, so wie der Gxoßzahl unsexex gliiklichexweise zu gegenwärtiger Zeit in günstigen Verhältnissen stehenden Landwixthe, und .iberhaupt aller derjenigen , welche Sinn sür die großartige Erscheinung haben, die Früchte des Kunst- und Arbeitsfieißes und die Erzeugnisse und Rohstoffe des Bodens eines ganzem Landes, und zwar des geliebten schweiz.

.Vaterlandes in je den besten Proben aus einem Punkte zu überschauen, fich

an der industriellen und landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit utrsers Volkes und Landes erfreuen und neue Ermunterung zu verstärktem Wirken schöpfen zu können.

Möge unser Ruf in allen Gauen den gewünschten Anklang finden und dem Auslande den ueueu Beweis leisten, daß alle Klassen unsers Volkes, und namentlich die landwirtschaftliche Bevölkerung, durch ihre Theilnahme stets den wahren Vortheil des Vaterlandes zu erkeuueu uud zu unterstuzen eben so geneigt als willig sind.

B e r n , den 17. November 1856.

Jm Namen der Vollziehungskommissiou der dritten schweiz. Ausstellung, Der Präsident:

Stämpfli.

Der

Sekretär :.

J. Kern-Germann.

#ST#

Summarische uebersicht der

Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Monat Oktober 1856.

Einfuhr.

Die Gesamteinfuhr dieses Monats betrug..

20,062 Stüke Vieh, wovon Schmalvieh .

..

Großvieh .

.

.

.

.

.

Für Franken 50,839 an Wexth, .bestehend in Miihlfieiueu, Akergerätheu, Oekonomiefuhrwexken, Gefährten u. s. w.

Stüke.

14,881

5,181

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Instruktion für die Kantonal- und Lokalkomite der dritten allgemeinen schweiz.

Industrieaustellung in Bern, im Jahr 1857.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1856

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

62

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.11.1856

Date Data Seite

603-628

Page Pagina Ref. No

10 002 067

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