164 Um die Sache gehörig bekannt zu machen, hat der Bundesrath be..

schlossen, da.s erwähnte Programm textuell (in deutscher Uebersezung) zu veröffentlichen. (Siehe unten. "Jnserate".)

Wahlen des Bundesrathes.

Zollbeamte .

4. Februar, Herr Johann R o x s c h a c h - S a u t e r , Drechsler, in Arbon, Kts. Thurgau, zum Zolleinnehn.er in dort.

5.

5.

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-8.

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Herr J. J. Z e l l e x , von Liestal, bisheriger Kontroleur bei Kanal und Achse, zum Einnehmer an der genannten Zollstatte.

Postbeamte .

Februar, Herr Friedrich B r e n n e r , von Weinfelden, zum Posthalter in Amrischwyl, Kts. Thuxgau.

..

Herr Jules Arnold Henr.), von und in Eortaillod, Kts.

Neuenburg, zum Postkommis in 1a Chaux-de-Fonds.

,, Herr Heinrich S e n n h a u s e r, von Lütisburg, Kts. St..

Gallen, zum Posthalter daselbst.

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Herr Adolph A r n o l d , Handelsmann, von und in Reiden, Kts. Luzern, zum Posthalter daselbst.

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Programm betreffend Die durch königliche Schlußnahme vom 25. Oktober 1855 eröffnete Preisbewerbung für die Erfindung einer nicht zu d e n N a h r u n g s s t o f f e n g e h ö r e n d e n Substanz, welche die bisher bei der Industrie gebrauchten Mehlstoffe ersezen könnte.

Da duxch Anwendung der stärkemehlartigen Stoffe bei Gewerben, wie z. B. zum Leimen des Papiers, zur Vexdikung der für's Bedruken vou Stoffen bestimmten Farben und Firnisse, so wie zum Glätten der Fäden und zur Appretur von Geweben , eine gewisse Ouautität NahrungsProdukte der Konsumtion entzogen wird, so hat die belgische Regierung beschlossen, einen Konkurs zu eröffnen und eine Belohnung von Fr. 10,000

165 auszufezen für die Erfindung einer Substanz, welche auf eine vollstend i g e und ö k o n o m i s c h e Weise die Nahrungsstoffe in ihrer technischen Anwendung erfezen könnte.

Weil die Regierung beabsichtigt, der Alimentation einen bedeutenden^ Theil derjenigen Stoffe wieder zuzuwenden, die ihx bis jezt entzogen wurden, so ist es nothwendig, daß die zur Exsezung der Mehlstoffe vorzu-

schlagende Substanz kein Nahxungsmittel sei, wenigstens nicht in Belgien;

auch muß sie die zum Gebrauch bei Gewerben erforderlichen Eigenschaften besizen, in hinlänglicher Menge vorhanden und zu wohlfeilem Preise er-

hältlich sein.

.Die Konkurrenten sind daher gehalten, der zur Prüfung der Eingaben niedergefezteu Kommission s i c h e r e B e w e i s e von der Wirksamkeit der Substanz zu liefern, deren Benuzuug sie statt der bisher gebrauchten stärkemehlartigen Stoffe vorschlagen. Zu diesem Ende müssen sie zu Gunsten der von ihnen angegebenen Substanz Z e u g n i s s e vorweisen, welche ihneu von Fabrikanten ausgestellt wurden, die ihx Experiment entweder bereits gebrauchen,^ oder von demselben einen genügenden Versuch gemacht haben.

Zudem müssen die erwähnten Zeugnisse von kompetenten Behörden beglau-

bigt sein.

Die Konkurrenten find ebenfalls gehalten, der Kommission gleichzeitig mit der umständlichen Auseinandersezung von der Axt der Bereitung und Anwendung der von ihnen zum Gebrauche vorgeschlageneu Substanz eine sür die vornehmenden Versuche hinlängliche Quantität der Materie zuzustellen , so wie auch davon bereitete Muster. Ferner muß die genaue Angabe gemacht werden , wie hoch die präparirte Substanz komme , und welche Quantitäten davon jährlich in Belgien geliefert oder produzirt werden könnten.

Nötigenfalls haben die Konkurrenten selbst vor der Kommission die Art der Extraktion des von ihnen angerühmten Ersazmittels klar und überzeugend darzuthuu, so wie von dessen Wirksamkeit hinlängliche Beweise abzulegen.

Der Erfinder muß nothwendig auf den Alleinhandel mit den. Suxrogat verzichten.

Der zur Einsendung mehrgedachter Substanz anberaumte Termin geht bis zum l. Brachmonat dieses Jahres.

Weil der Konkurs ein a l l g e m e i n e s J n t e r e s s e zum Zweke hat, so wird kein Unterschied zwischen der Nationalität der Konkurrenten statt-.

finden.

Die Zuschriften muffen in f r a n z ö s i s c h e r oder f l a m ä n d i f c h e x .

Sprache gemacht oder von einer Uebersezung in einer der genannten Sprachen begleitet werden. Dieselben sind vor der angegebenen Zeitfrist , mit allen Beweisen und Belegen, an das Departement des Jnnexn in Brüssel .einzusenden.

166 Geschehen in der Sizung der zur Prüfung der Bewerbungen durch königliche Schlußnahme vom 25. Weinmonat 1855 niedergesezten Kom^ mission.

Brüssel, den 24. November 1855.

Der Sekretär . ^

(.^lg.)

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Der Präsident : (.

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^I II .

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Genehmigt vom Minister des Jnnern .

(Sig.) 1^. ^o.^ u.e.^.er.

Bekanntmachnng.

nnterw 12. Januar wurde dem Bundesrathe vom konigl. dänischen Konsulate in Bern der Todscheiu für einen am 23. Juli 1855 auf der .Jnsel St. T h o m a s verstorbenen Heinrich M a r t i n eingesandt.

Da im Todscheine die Hetmathsgemeinde des Verstorbenen nicht genaunt ist, sondern derselbe bloß als S c h w e i z e r b ü r g e r angegeben wird, so ladet die unterzeichnete Kanzlei diejenige Staatskanzlei, so wie dte Gemeinde und Polizeibehörde^ welche den genannten M a r t i n als ihre...

Angehörigen erkennen sollte, hiermit ein, idr davon gefällige Anzeige macheu zu wollen.

Bern, den 8. Februar 1856.

Die schweizeris^... Bnndes^nzIei.

Ansschreibung von erledigten Stellen.

(Anmeldungen ohne g u t e L e n m u n d s z e n g n i s s e können nicht berü^ sichtet werden.^ 1 ) K o n t r o l e u r au der Hauvtzollstätte bei K a n a l uud Achse in Basel. Jahresbesoldung Fr. ^0o0. Anmeldung franko bis zum 23.

d. Mts. bei der Direktion des I. schweiz. Zollgebiets tu Basel.

.t) E i n n e h m e r der .^ebenzollstätte Cerneux-l^équignot, Kts. ^teueuburg. Jadresbesoldung Fr. 7.^0. Anmeldung franko bis zum 16. Fe.

bruar d. J. bei der Zolldirektton in Lausaune..

^ Posth.alter^mit B r i e s t r ä g e r d i e n s t in B i r m e n s t o r f , Kt.^.

Zürich. Jahresgehalt Fr. 280. Anmeldungen franko bis zum 14. Fe.

bruar d. J. bei der Kreispostdirektion Zürich.

^) P o s t k o m m i s aus dem Postbiirean S o l o t h u r n . Jahresbesoldung Fr. 1oo0. Anmeldung sranko bis zum i4. Februar d. J. bei der

Kreispostdirektiou Basel.

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09.02.1856

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