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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 23. August 1901.)

In Ausführung der Verordnung über die Maßnahmen zum Schutze gegen die Cholera und die Pest vom 30. Dezember 1899 wird betreffend die Überwachung der Reisenden in Bezug auf ihren Gesundheitszustand durchdas Fahrpersonal der Eisenbahnen, Dampfschiffe und Posten in Zeiten von Cholera- oder Pestgefahr eine Instruktion erlassen und dieselbe in die amtliche Sammlung aufgenommen.

Die Artillerieoberlieutenants Charles de Hall e r , von Bern, in Genf, bisher eingeteilt bei Batterie Nr. 5, und Hans B r ü d e r l i n , von und in Liestal, bisher eingeteilt bei Batterie Nr. 52, werden zu Hauptleuten der Feldartillerie befördert. Dem ersteren wird das Kommando der Batterie Nr. 49, dem letzteren dasjenige der Batterie Nr. 51 übertragen.

Dem Kanton U n t e r w a i d e n ob dem W a l d wird an die Kosten für Korrektionsarbeiten an der Großen Schlieren bei Alpnach, zwischen Straße und Eisenbahnbrüeke (Voranschlag Fr. 36,000) ein Bundesbeitrag zugesichert von 331/3 %, bis zum Maximum von Fr. 12,000.

Das allgemeine Bauprojekt der elektrischen Schmalspurbahn (teilweise Straßenbahn) Basel (Kantonsgrenze)-Arlesheim-Dornachbrugg, zwischen km. 0 und 6,310, auf dem Gebiete der Gemeinden Münchenstein, Ariesheim und Dornach (Situationsplan, Längenprofil, Normalprofile für den Unterbau und Begrenzungsprofil des Rollmaterials und des freien Raumes), wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

194 Die vom Eisenbahndepartement versuchsweise getroffene An Ordnung betreffend den Beginn der Sommerfahrplanordnung auf 1. Mai wird vom Bundesrat gutgeheißen.

Die in Ziffer l, litt. «, der Konzession einer Eisenbahn von Wattenwil nach Wimmis, eventuell nach Spiez (Stockenthalbahn), vom 1. Juli 1898, angesetzte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um 3 Jahre, d. h. bis zum 1. Juli 1904, verlängert.

(Vom 27. August 1901.)

In einer am 24. August stattgefundenen Konferenz hat die Direktion der Bern-Neuenburg-Bahn anerboten, durch Reduktion der Zahl der Lokomotiv-Leerfahrten zwischen Bern und AußerHolligen und Lokomotivwechsel in Bümpliz die Durchführung eines Fahrplanes mit 7 Zügen in beiden Richtungen zu ermöglichen. Zufolge dieses Zugeständnisses ist das Departement, in Übereinstimmung mit den beigezogenen Experten, der Ansicht, daß die Führung von 7 Zügen in beiden Richtungen auf der Bern-Neuenburg-Bahn möglich sein wird. Demgemäß wird beschlossen: Der oben genannten Bahn wird, in Abänderung der Verfügung des Eisenbahndepartements vom 9. August 1901, gestattet, auf kommenden Winter einen Fahrplan mit 7 Zügen, inklusive Pariserzüge, in beiden Richtungen einzuführen mit dem Vorbehalte, daß die Gesamtzahl der Fahrten auf der Strecke Bern-Außer-Holligen 20 per Tag nicht überschreiten darf.

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"Wahlen.

(Vom 23. August 1901.)

Finanz- und Zolldepartement.

Alkoholverwaltung.

Kanzlist II. Klasse der Alkoholverwaltung: Robert Kernen, von Reutigen (Bern), zur Zeit Kopist der genannten Verwaltung.

Kopist der Alkoholverwaltung : Adolf Galli, von Oberdiesbach, zur Zeit Aushülfsarbeiter bei der genannten Amtsstelle.

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Chef des Telegraphenbureaus in Sitten : Hermann Rubin, von Grindelwald, Telephongehülfe I. Klasse in Bern.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1901

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35

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28.10.1901

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193-195

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