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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung der Aufnahme- und Desinfektionsanlage des Grenz Sanitätspostens in Buchs (SG) (Vom 14. Mai 1957)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen hiermit die Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Errichtung einer Aufnahme- und Desinfektionsanlage des Grenzsanitätspostens in Buchs (SG) zu unterbreiten.

1. Die grenzsanitarische Kontrolle im allgemeinen Laut Artikel 7, Absatz 3, des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1886/18.Februar 1921 (BS 4, 345) betreffend Massnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien kann der Bundesrat besondere Massregeln zur sanitarischen Überwachung des internationalen Grenzverkehrs anordnen, um das Land gegen das Eindringen epidemischer Krankheiten zu schützen. Zu diesem Zwecke besteht seit 1940 der eidgenössische Grenzsanitätsdienst. Er wurde mit Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 1948 (AS 1948, 1208) und mit der gleichzeitig erlassenen Verfügung des Eidgenössischen Departements des Innern (AS 1948, 1210) neu organisiert. Im allgemeinen richten sich die sanitarischen Massnahmen nach den Gesundheitsverhältnissen im Herkunftsland der Eeisenden und in den Transitländern (Art.6 der zitierten Verfügung).

Seit Jahren wird die regelmässige grenzsanitarische Kontrolle bei den einreisenden fremden Arbeitnehmern und den zu einem Erholungsaufenthalt kollektiv in unser Land kommenden Kindern durchgeführt. Über die Anzahl der in den Untersuchungsstellen der wichtigeren Grenzübergänge kontrollierten fremden Arbeitnehmer orientiert folgende Zusammenstellung :

1259 Untersuchte Personen

Jahr

1950 1951 1952 1953 1954

1955 1956 1. Januar 1950 bis 31. Dezember 1956

'

Davon wegen

Zurückgewiesene Personen

70676 110581

730 1106

125 261 124003 139 788 169 761 210 878

844 788 800 1046 1057

950 948

6371

Tuberkulose

°

539 850 588

568 645 875 877 ·

4942

Syphilis

andern übertragbaren Krankheiten

' 188

3 14 11 15 19

242 245 205 136 145 146

1307

26 34 122

Wesentlich grössere Anlagen als für die Kontrolle fremder Arbeitnehmer müssen vorhanden sein, damit bei aussergewöhnlichen Ereignissen die sanitarische Kontrolle ganzer Gruppen oder Transporte von Personen, z.B. von Flüchtlingen, reibungslos und innert nützlicher Zeit erfolgen kann. Diesem Zwecke dienen verschiedene in den Jahren 1944 und 1945 vom Kriegsfürsorgeamt an bestimmten Grenzübergängen erstellte Auffang- und Desinfektionslager, die mit der Übergabe des Grenzsanitätsdienstes an das Eidgenössische Gesundheitsamt (BEB vom 26. Oktober 1945) (AS 61, 928) an dieses übergingen.

Zu ihnen gehört auch das Lager in Buchs (SG).

2. Betrieb des gegenwärtigen Grenzsanitätslagers in Buchs (SG) Notwendigkeit seiner Ersetzung Das Lager bestand ursprünglich aus 17 Baracken. Auch in der Nachkriegszeit hat es gute Dienste geleistet, indem es gestattete, die in grösseren Transporten einreisenden erholungsbedürftigen Kinder und später auch während einiger Zeit die aus Gebieten mit Maul- und Klauenseuche stammenden landwirtschaftlichen Arbeiter rasch zu reinigen und ihre Effekten zu desinfizieren.

Am S.November 1956 musste das Lager von einem Tag auf den andern der ursprünglichen Zweckbestimmung gemäss wieder für die grenzsanitarische Kontrolle von Flüchtlingen in Betrieb genommen und bis zum 28. November für insgesamt 4019 Untersuchungen benützt werden.

Mit Schreiben vom 2. Januar 1955 hat die Kreisdirektion III der SBB die mit ihr seit dem 2.Mai 1945 bestehende Vereinbarung über die mietweise Überlassung des Terrains für das Desinfektionslager auf den 31. Januar 1956 gekündigt, weil auf diesem Platz das neue Postgebäude vorgesehen ist. Die Kreisdirektion III erklärte sich aber am I.Dezember 1955 damit einverstanden, das Lager bis zum Baubeginn am'gegenwärtigen Standort zu belassen. Seither be-

1260 mühte sich das Gesundheitsamt in Verbindung mit der Kreisdirektion III, der Generaldirektion der PTT-Verwaltung sowie der politischen und der Ortsgemeinde Buchs, einen geeigneten neuen Standort zu finden, was nach mühsamen Verhandlungen erst kürzlich gelang.

Die Erfahrungen bei der Ankunft der ungarischen Flüchtlinge haben gezeigt, dass ein aus zahlreichen, in der Eegel als Ess- und Schlafräume eingerichteten Baracken bestehendes Lager für die Aufnahme, die Verpflegung, die Kontrolle und Behandlung durch den Grenzsanitätsdienst und die Organisation der Weiterreise nicht die richtige Anlage ist, sobald die Flüchtlinge nicht mehr einzeln oder in kleinen Gruppen, sondern in Scharen von mehreren hundert Leuten eintreffen. Um die in ganzen Eisenbahnzügen ankommenden Flüchtlinge bei der Ankunft sogleich unter Dach bringen zu können, ist ein sehr grosser Baum nötig, ebenso, um sie nach der Untersuchung, Beinigung und der Desinfektion ihres Gepäcks bis zur Weiterreise zu beherbergen. Es hat sich ferner gezeigt, dass der Bau von verhältnismässig kleinen Holzbaracken auf die Länge gesehen unwirtschaftlich ist. Sie brauchen häufige Unterhaltsarbeiten und sind trotzdem nach kurzer Zeit baufällig. Es kommt dazu, dass sie für andere Zwecke nur ganz beschränkt zu verwenden und daher schwer zu vermieten sind. So konnten das bisherige Lager Buchs nur als Truppenunterkunft und einzelne Bäume als Magazin für Sanitätsmaterial des Boten Kreuzes verwendet werden. Die Möglichkeit, die Gebäulichkeiten je nach den vorliegenden Umständen für andere Zwecke, in erster Linie als Lagerräume auszumieten, für die in Bahnhofnähe in der Begel Bedarf vorhanden ist, bestand nicht, weil die einzelne Baracke dafür zu klein, der Boden zu schwach, die Zufahrt ungeeignet ist usw. Im Hinblick auf den notwendigen Abbruch wurden im Sommer 1956 vier Holz- und eine Durisolbaracke verkauft.

Man wird vielleicht darauf hinweisen, dass im November 1956 ein Teil der Flüchtlingszüge nicht an der Grenze, sondern im Landesinnern sanitarisch kontrolliert wurde. Es wäre aber falsch, daraus zu schliessen, es erübrige sich, in Buchs eine Aufnahme- und Desinfektionsanlage zu unterhalten. Wenn man die Flüchtlingszüge vom 29. November 1956 an direkt in die Unterkunftsorte leitete und die sanitarische Kontrolle dort nachholte, so war dies darauf
zurückzuführen, dass die damals angeordnete Hilfsaktion so umfangreich war und so rasch ablaufen musste, dass sie nur mit militärischen Betreuungs-Detachementen und unter Benützung leerstehender Kasernen als Unterkunft durchgeführt werden konnte. Solche Anordnungen, die unter ausserordentlichen Verhältnissen stets nötig werden können, entheben uns aber nicht von der Verpflichtung, an den wichtigsten Grenzübergängen, zu denen auch Buchs gehört, leistungsfähige Aufnahme- und Desinfektionsanlagen einzurichten und zu unterhalten. Dabei sind die letzten praktischen Erfahrungen und die neuesten Erkenntnisse in der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu berücksichtigen. Diese führen dazu, für Buchs eine grundsätzlich neue Anlage vorzusehen, die nicht mehr wie das bisherige Lager aus einer grösseren Zahl von Holz- und einigen Durisolbaracken besteht, sondern nur vier Gebäude aufweist, von denen zwei grosse Bäume ent-

1261 halten und geeignet sind, je nach den Umständen zu andern Zwecken benützt und vermietet zu werden. Neu zu erstellen sind zwei Gebäude, während zwei aus dem bisherigen Lager Buchs weiter verwendet werden und eines aus dem Lager St.Margrethen nach Buchs zu verlegen ist.

Die Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements ist ihrerseits darauf angewiesen, über ein von dieser Aufnahme- und Desinfektionsanlage getrenntes Lager zu verfügen, in welchem sich solche Personen einige Tage oder Wochen aufhalten können, denen aus irgendeinem Grunde die Weiterreise ins Landesinnere nach der Eeinigung und Desinfektion nicht sofort gestattet werden kann und die daher an der Grenze zurückgehalten werden müssen.

3. Die projektierte Aufnahme- und Desinfektionsanlage Als Standort der neuen Anlage kommt nach gründlicher Untersuchung der örtlichen Verhältnisse nur das der Ortsgemeinde Buchs (SG) gehörende Terrain zwischen der Arlbergbahn und der SBB-Linie südlich des Bahnhofs in Betracht.

Das Land kann für 7,70 Franken erworben werden, während in dieser Lage Preise bis 12,50 Franken erzielt werden.

Die politische Gemeinde Buchs trägt zur Errichtung der Anlage bei, indem sie Wasserversorgung und Kanalisation im Nachbargebiet früher als nach einem generellen Plan ausführen und bei der Korrektion der Zufahrtsstrasse bis zur projektierten Anlage heranführen wird. Die Kosten dieser Erschliessungsarbeiten werden auf 30 000 Franken geschätzt, woran der politischen Gemeinde von der Ortsgemeinde 7500 Franken und vom Bund als Gebühr für den Anschluss an die Kanalisation rund 10 000 Franken vergütet werden.

Der vorgesehene Bauplatz kann mit Geleiseanschluss versehen werden, so dass, wenn nötig, ganze Züge unmittelbar an die Anlage herangeführt werden können und jede Störung im Bahnhof- und Ortsverkehr vermieden wird. Gleichzeitig wird aber auch erreicht, dass der sanitarische Betrieb ungestört vor sich gehen kann und nach erfolgter Desinfektion der Abtransport leicht und reibungslos möglich ist. Die Möglichkeit des Geleiseanschlusses ist aber auch für die Verwendung der Anlage zu andern Zwecken, vor allem als Lagerhaus, von ausschlaggebender Bedeutung.

Der vorliegende Plan beruht auf dem Grundsatz der strengen Trennung der Anlage in einen Teil, in dem sich die Flüchtlinge vor der Eeinigung und der
Desinfektion ihres Gepäcks aufhalten (sogenannter «unreiner Teil») und in einen zweiten, der sie nach der Eeinigung beherbergt (sogenannter «reiner Teil»). Im grossen Aufnahmeraum, der mehreren hundert Personen geschützte Unterkunft bieten kann, erfolgt eine erste personelle Kontrolle. Die anschliessende Eeinigung und Desinfektion geht im nächsten, mit Duschen, Heissluftschränken, Untersuchungszimmern und den erforderlichen Aus- und Ankleideräumen versehenen Gebäude vor sich. Eäume und Einrichtungen sind so dimensioniert und angeordnet, dass auch bei grossem Andrang der durchgehende Betrieb gewährleistet ist. Ferner wird ausreichend Platz vorgesehen, damit auch eine Eöntgen-

1262 Untersuchung vorgenommen werden kann. Dem grossen Aufnahmeraum auf der «unreinen» Seite entspricht der Warteraum der «reinen» Seite, wo sich die von der Eeinigung und der ärztlichen Untersuchung kommenden Personen bis zum Abtransport aufhalten und wo sie nötigenfalls auch mit Kleidern ausgestattet und die erforderlichen Anordnungen für die Weiterreise usw. erledigt werden können. Die mitgeführten Effekten können in Gegenwart des Besitzers zur Ungeziefervernichtung bereit gemacht und behandelt werden. Die Bäume der Verwaltung sind in zweckmäs'siger Verbindung mit den Aufnahme- und Warteräumen angeordnet. Den Abschluss der Anlage bildet das Ess- und Küchengebäude mit dem «unreinen» und «reinen» Teil, die beide von der Küche aus leicht bedient werden können. In diesem Trakt ist auch die Garderobe und der Aufenthaltsraum für das Hilfspersonal untergebracht. Im rückwärtigen Teil des Grundstückes befindet sich die alleinstehende kleine Absonderungsbaracke, die dazu dient, festgestellte Fälle von übertragbaren Krankheiten sofort abzusondern.

Sie werden aber hier nicht länger hospitalisiert, sondern in die nächsten Spitäler eingewiesen.

Die grossen Aufnahme- und Warteräume, ebenso auch die Essräume können im Bedarfsfalle zum Übernachten benützt werden. Zu diesem Zwecke werden einfache Waschmöglichkeiten installiert und Strohsäcke im Magazin eingelagert.

Es ist aber als Eegel festzuhalten, dass die neue Anlage nicht für längeren Aufenthalt, sondern lediglich dazu bestimmt ist, ankommende Personen zu reinigen und sanitarisch zu kontrollieren, um den raschen Abtransport ins Landesinnere unter möglichster Vermeidung jeder Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu gestatten.

Das Lager, in dem die von der Polizeiabteilung zu betreuenden Personen, denen die Weiterreise nicht sofort gestattet werden kann, für mehrere Tage oder einige Wochen Unterkunft finden sollen, kann der Aufnahme- und Desinfektionsanlage südlich angegliedert werden. Es umfasst vier aus dem bestehenden Lager zu übernehmende Holzbaracken mit Pritschenlagern für 200 Personen sowie Aufenthaltsräumen ; ferner wird eine Baracke mit den Büros für die Verwaltung und Fürsorge sowie einer kleinen Krankenabteilung übernommen. Eine weitere Baracke mit Wasch- und Toiletteneinrichtungen steht ebenfalls zur Verfügung.

Für die Verpflegung dient
die Küche der Aufnahme- und Desinfektionsanlage.

Soweit es möglich ist, werden vorhandene Bauten und Einrichtungen in die neue Anlage übernommen. So wird die bestehende Küche, ein Durisolbau, mit allen Einrichtungen weiter benützt. Die gegenwärtige Desinfektionsbaracke, ebenfalls eine Durisolkonstruktion, wird ausgeräumt und am neuen Standort zum Essgebäude ausgestaltet. Die Desinfektionsanlage von St. Margrethen wird nach Buchs versetzt. Neu zu errichten sind somit nur das grosse Aufnahme- und Wartegebäude sowie die neue Absonderungsbaracke, die beide ebenfalls in Durisol-Bauweise erstellt und so den vorhandenen Gebäuden angepasst werden.

Das geschilderte Vorgehen bringt einen stufenweisen Aufbau der neuen Anlage und den entsprechenden schrittweisen Abbau des bestehenden Lagers, so dass die technischen Anlagen, die bei einer überraschend nötig werdenden Inbetrieb-

1263 nähme unerlässlich wären, stets vorhanden sind und nur die allfällig noch nicht bestehenden Aufenthaltsräume behelfsmässig besorgt werden müssten. Mit der Verwendung der noch geeigneten vorhandenen Anlagen und Einrichtungen werden beträchtliche Kosten eingespart.

' Die Versetzung der Desinfektionsanlage von StaMargrethen nach Buchs ist gegeben, weil die dort bestehenden Einrichtungen'für einen eigentlichen Desinfektionsbetrieb nicht ausreichen. Ausserdem bedarf das Desinfektionsgebäude, insbesondere sein morsch gewordener Boderf, einer umfassenden Instandstellung.

Die in St.Margrethen vorhandenen 7 Holzbaracken und die Küche (Durisol) sind instandzustellen, da dieses Lager für die Polizeiabteilung wertvolle Dienste leisten kann. Auf diese Weise werden in Buchs und in St.Margrethen wieder Anlagen vorhanden sein, die den Bedürfnissen des Grenzsanitätsdienstes und der Polizeiabteilung bzw. dieser allein genügen, wobei lediglich zwei Neubauten zu erstellen sind.

Einzelne Baracken des bisherigen Lagers dienten verschiedenen Institutionen, so der Sektion Werdenberg-Sargans des Schweizerischen Boten Kreuzes und dem Samariterverein Buchs als Materialdepot und als Übungslokale. Oft wurden der Gemeinde Baracken und Küche für militärische Einquartierung zur Verfügung gestellt. Mit Bücksicht auf ihre Leistungen zur Erschliessung des Bauplatzes wünscht die politische Gemeinde Buchs, dass ihr auch die neue Anlage zum gleichen Zwecke überlassen werde. Es erscheint angemessen, diesem Begehren zu entsprechen und vorzusehen, dass bestimmte Teile der Anlage soweit dies jeweils der Betrieb im gegebenen Zeitpunkt zulässt, vorübergehend für militärische Einquartierungen frei gegeben werden. Möglich ist sodann, wie erwähnt, dass die Anlage während der Zeit, wo sie voraussichtlich für längere Dauer nicht für grenzsanitarische Kontrollen benützt werden muss, andern Zwecken dienstbar gemacht wird. So können z.B. die grossen Bäume gut als Lagerräume vermietet werden, worauf bei der vorgesehenen Konstruktionsweise und in der Anlage der Zufahrt Bücksicht genommen wird. Der Geleiseanschluss, dessen Kosten gemäss der Auskunft der Kreisdirektion III der Schweizerischen Bundesbahnen von der Bundeszentralverwaltung zu übernehmen sind, wird für diese zuletzt erwähnte Verwendung vorteilhaft sein. Die Geleiseanlage kann aber
auch für die Bahn ein erhebliches Interesse erlangen, nämlich dann, wenn mit ihr das südlich der Desinfelttionsarilage gelegene Land für neue Industriebetriebe und Lagerhäuser erschlossen wird, die zu einem vermehrten Bahnverkehr führen würden. Sofern diese Erwartung bestätigt wird, ist die Kreisdirektion III bereit, das Geleise zurückzukaufen, so dass sich die gegenwärtige Aufwendung der Bundeszentralverwaltung auf einen noch zu bestimmenden Anteil reduzieren würde.

4. Die ärztliche Untersuchungsstelle Für die grenzsanitarische Kontrolle der im gewöhnlichen Beiseverkehr in Buchs einreisenden Arbeitnehmer ist eine von der Aufnahme- und Desinfektionsanlage unabhängige Untersuchungsstelle nötig, da es nicht möglich ist, diese

1264 Kontrolle mit dem Desinfektionsbetrieb zu kombinieren. Ferner kann der bisherige Zustand (administrative Arbeit, Erhebung der Blutprobe im bisherigen Lager, Durchleuchtung und allgemeine Untersuchung in der Privatpraxis des Grenzarztes) auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden. Eine rationelle Arbeitsweise, die bei der stets ansteigenden Zahl der zu kontrollierenden fremden Arbeitnehmer (vom I.Januar bis 31. Dezember 1956 15 243 Personen) unerlässlich ist, kann nur mit einer nahe beim Bahnhof gelegenen Untersuchungsstelle erreicht werden. Zu diesem Zwecke soll nach der Inbetriebnahme der neuen Anlage vorläufig eine der im alten Lager vorhandenen Baracken verwendet werden. Die Kreisdirektion III der Schweizerischen Bundesbahnen stellt dem Gesundheitsamt das für dieses Provisorium benötigte Terrain im Bahnhofareal zur Verfügung, in der Meinung, dass später abgeklärt werden soll, wie diese Untersuchungsstelle im umzubauenden Aufnahmegebäude des Bahnhofs eingeordnet werden kann.

5. Kostenberechnung Der geschilderte Grundplan wurde von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt und gestützt auf die in jüngster Zeit bei der sanitarischen Kontrolle von Flüchtlingen gemachten Beobachtungen und die Bedürfnisse der Polizeiabteilung erstellt. Dabei wurde vor allem darauf geachtet, durch Einfachheit der Anlage und ihrer Einrichtung eine möglichst vielseitige Verwendung für andere Zwecke offen und die Kosten niedrig zu halten.

Es wurde auch untersucht, ob eine Eeduktion der Kosten möglich wäre, ohne dass die Leistungsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt würde. Dabei stellte man sich zunächst die Frage, ob ein Aufnahmegebäude für 300 statt für 500 Personen ausreichen würde. Beim vorliegenden Projekt wurde auf die Erfahrungen abgestellt, die im November/Dezember 1956 bei den Flüchtlingszügen mit 400 bis 600 Personen gemacht wurden. Geeignete organisatorische Anordnungen werden es ermöglichen, dass die projektierte Anlage auch für eine wesentlich erhöhte Frequenz genügt. Diese hohe Leistungsfähigkeit ist wichtig und notwendig, weil Buchs die einzige derartige Anlage an der Ostgrenze sein wird. Eine kleinere Anlage könnte allerdings ebenfalls für Transporte bis zu etwa 500 Personen genügen. Bei grösserer Frequenz würden sich aber unvermeidlich Schwierigkeiten einstellen. Es
ist nicht angezeigt, diese in Kauf zu nehmen. Im vorliegenden Falle wäre die Kostenreduktion übrigens gering, indem ein Aufnahmegebäude für 300 Personen nur 84 000 Franken billiger wäre als die projektierte Anlage. Beim Essgebäude, das bereits vorhanden ist und nur verlegt wird, ergibt sich keine Kostenreduktion.

Wenn auf die Verwendung der grossen Aufenthaltslokale als Lagerräume verzichtet würde, könnten Fundamente und Böden leichter konstruiert werden.

Die dabei zu erzielende Einsparung würde 8700 Franken beim Aufnahme- und 3700 Franken beim Essgebäude betragen. Die Einsparung von insgesamt 12 400 Franken würde aber die rationelle Ausnützung der Anlage in der Zeit,

1265 wo sienicht für grenzsanitarische Zwecke benützt werden muss, unmöglich machen.

Nach den vorläufigen Berechnungen der Direktion der eidgenössischen Bauten ist mit folgenden Kosten zu rechnen : Fr.

A. Aufnahme- und Desinfektionsanlage 1. Zu verlegende Bauten: a. Desinfektionsgebäude, von St.Margrethen nach Buoha zu verlegen (neuer Unterbau, teilweise Unterkellerung) 6. Küchen- und Essgebäude, aus dem alten Lager an den neuen Standort zu versetzen (neuer Unterbau, verschiedene Ergänzunseni .

. . .

. . . .

. .

2. Neue Bauten : a. Aufnahme- und Wartegebäude (mit Verwaltung) b. Absonderungsgebäude

Fr.

217 330

269240

486 570

710240 80500

790 740

B. Lager der Polizeiabteilung 3. Sechs Holzbaracken aus dem alten Lager an den neuen Standort versetzen G. Gemeinsame Anlagen 4. Landerwerb, 13000 m2 zu 7,70 Franken. . .

5. Erschliessung: a. Kanalisation im Areal b. Hausanschlüsse für Wasser, Kanalisation .

c. Umgebungsarbeiten (Strassen im Areal, Garten, Einfriedigung) 6 Geleiseanschluss .

. .

7 Gebühren Unvorhergesehenes Objektkredit 8. Mobiliar: a. Sitzplätze (1000 Stück) b. Essplätze (mit Tischen; 300 Stück) . . .

c. Bureaueinrichtung, Notbetten, Strohsäcke usw 9. Essgeschirr, Bestecke, Küchengeräte . . . .

Gesamtkosten

Fr.

1 277 310

129 500 100 100

67600 52400 138 190

258 190 KK-i -i QA

1 958 000

18000 7800 9200

35000 7000

42000 2000000

1266 Die projektierte neue Aufnahme- und Desinfektionsanlage ist nicht nur wegen der Kündigung des Mietvertrages über den gegenwärtigen Standort sofort zu erstellen, sondern vor allem, weil eine leistungsfähige Anlage, wie sie an der Süd-, West- und Nordgrenze vorhanden sind, auch an unserer Ostgrenze unerlässlich ist. Das vorgesehene Bauprogramm ermöglicht, dem Wunsche der Postverwaltung gemäss das bisher benützte Terrain im Herbst 1957 zu räumen.

Gestützt auf diese Darlegungen ersuchen wir Sie, den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss gutzuheissen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 14.Mai 1957.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Streuli Der Bundeskanzler : Ch. Oser

1267 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erstellung der Aufnahme- und Desinfektionsanlage des Grenzsanitätspostens Buchs (SG)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. Mai 1957, beschliesst: Art. l Für die Erstellung einer Aufnahme- und Desinfektionsanlage des Grenzsanitätspostens in Buchs (SG) sowie für den Landerwerb wird ein Objektkredit von l 958 000 Franken und für Mobiliaranschaffungen ein Betrag von 42 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

3239

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung der Aufnahmeund Desinfektionsanlage des Grenzsanitätspostens in Buchs (SG) (Vom 14. Mai 1957)

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1957

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21

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7342

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22.05.1957

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1258-1267

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