200 Dr. Eduard Zollikofer, von St. Gallen, o. Professor für Milchtechnik, und Dr.

Peter Meyer, von Basel, ao. Professor für Systematik und Ästhetik der neueren Baukunst, für eine weitere, vom L April 1957 an laufende Amtsdauer wiedergewählt. Im weiteren hat der Bundesrat dem Rücktrittsgesuch des Herrn Dr.

Alfred von Zeerleder, ao. Professor für Leichtmetalle und Elektrometallurgie auf den I.April 1957 entsprochen.

3050

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstelle! des Bundes # S T #

Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischem Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Dezember 1955 bis 30. November 1956 (Vom 12. Dezember 1956) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Artikel 13 des Regulativs vom 1.Juli 1955 für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte Bericht zu erstatten.

I. Zusammensetzung der Delegation

Die Finanzdelegation konstituierte sich zu Beginn des Geschäftsjahres 1955/56 wie folgt: Mitglieder, die Herren: Ständeräte Lusser (Präsident), Haefelin, Speiser Nationalräte Cottier (Vizepräsident), Siegrist, Studer-Burgdorf; Ersatzmänner, die Herren: Ständeräte Danioth, Locher, Eohner Nationalräte Hess-Thurgau, Leuenberger, Schaller.

201 Während des Berichtsjahres eingetretene Mutationen: In der Frühjahrssession ist Herr Lusser wegen Ablaufs der Amtsdauer ausgetreten, das Präsidium ging an Herrn Speiser. Herr Siegrist demissionierte auf Ende Juli. Als neue Mitglieder sind die Herren Locher und Leuenberger gewählt worden. Zu Suppleanten wurden ernannt die Herren Ständerat Klaus und Nationalrat Bringolf-Schaffhausen.

II. Tätigkeitsbericht 1. Allgemeines Die Finanzdelegation hielt insgesamt 14 Sitzungen in Bern und eine in Changins ab, wozu für Inspektionen an Ort und Stelle durch die Gesamtdelegation noch 5 Tage, durch die Sektionen 6 Tage kommen.

Zur Behandlung lagen vor: a. 1526 Bundesratsbeschlüsse, die sich auf die Budgetkredite und den Finanzhaushalt im allgemeinen beziehen; b. die im Kahmen der Nachtragskredite erster und zweiter Teil 1956 gewährten gewöhnlichen Vorschüsse, für welche die Zustimmung der Finanzdelegation einzuholen ist ; c. 543 Eevisionsprotokolle und -berichte und 289 Anregungen und Bevisionsbemerkungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle; d. 22 Fälle von Besoldungssonderregelungen,' welche der Bundesrat im Fall von Chefbeamten gemäss einer im Jahre 1951 getroffenen Vereinbarung der Finanzdelegation zur Gutheissung unterbreitet. Nach wie vor richtet die Finanzdelegation ihr Augenmerk vor allem darauf, dass solche an sich begründete Massnahmen nur in ausgesprochenen Ausnahmefällen getroffen werden und dass damit keine Abschwächung der von den eidgenössischen Bäten und dem Volk gutgeheissenen, gesetzlichen Ordnung eintritt.

Aus den Verhandlungen der Delegation seien insbesondere die folgenden Geschäfte erwähnt: 2. Organisation una Durchführung der Finanzkontrolle a. Im letzten Bericht der Delegation ist unter diesem Titel auf eine im Gange befindliche, gutachtliche Abklärung des organisatorischen Aufbaues und der Überwachungsmethoden der Eidgenössischen Finanzkontrolle hingewiesen worden. Diese Arbeiten sind im Berichtszeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Die lange Dauer der Expertise erklärt sich aus der Vielfalt der zu prüfenden Kontrollfunktionen heraus, und es ist zu begrüssen, wenn die Experten das weitschichtige Gebiet umfassend bearbeiten. Die Finanzdelegation ist daran besonders interessiert, indem sie in ihrer laufenden Überwachung in erheblichem Masse auf die Wirksamkeit der Prüfungstätigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle abstellen muss. Von ihr im Zusammenhang mit der

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Organisation der Finanzkontrolle aufgeworfene Fragen sind zurückgestellt ·worden, indem vorerst das Ergebnis der Expertise abgewartet werden soll.

Im Berichtsjahr hat die Eidgenössische Finanzkontrolle neben dem Ausbau der laufenden Überprüfung der Finanz- und Vermögensrechnung des Bundes die Aussenrevisionen gefördert. Besondere Aufmerksamkeit ist der Überprüfung der Inventarbestände geschenkt worden.

b. Die im Gefolge der Durchführung des Büstungsprogramms eingesetzte Bautenkontrolle ist fortgesetzt worden. Sie liegt im Eahmen der der Eidgenössischen Finanzkontrolle gemäss dem von den eidgenössischen Bäten genehmigten Begulativ übertragenen Aufgaben. Bestrebungen, welche der mit der Kontrolle verbundenen Umtriebe wegen auf eine Aufhebung der Überwachung hinausliefen, sind abgewiesen worden. Die Finanzdelegation begrüsst diese Tätigkeit und beachtet sie als normale Aufgabe der Finanzkontrolle, die grundsätzlich weitergeführt werden soll.

c. Die Prüfung der Auftragserteilung und der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Büstungsprogramm ist fortgesetzt worden. In zwei Fällen, welche ausländisches Kriegsmaterial betreffen, mussten weitergehende Untersuchungen eingeleitet werden.

d. Der Eidgenössischen Finanzkontrolle Ist die Bevision verschiedener, in der Schweiz domizilierter internationaler Ämter übertragen worden. Die Delegation Hess sich über diese ausserhalb des eigentlichen Kontrollbereichs der Kontrollstelle liegenden Mandate berichten und warf die Frage nach den für den Bund allenfalls aus der Übernahme solcher Aufträge entstehenden Verantwortlichkeiten auf. Die rechtliche Abklärung ist noch nicht abgeschlossen.

8. Neben der eigentlichen Finanzkontrolle sind die der Zentralstelle für Organisationsfragen in der Bundesverwaltung übertragenen Aufgaben für die von der Delegation im Hinblick auf einen sparsamen Finanzhaushalt ausgeübte Verwaltungskon trolle ebenfalls von Bedeutung.

Die Zentralstelle setzte die Beratung und Schulung der OrganisationsMitarbeiter in den einzelnen Abteilungen fort. Die von der Finanzdelegation im letzten Bericht festgehaltene Vermutung, die mit diesem System auf breitester Basis eingeleiteten Bationalisierungs- und Beorganisationsmassnahmen könnten zu einer gewissen Überbeanspruchung der Zentrale führen, scheint sich zum Teil zu bewahrheiten. Sie ist von den laufenden
Arbeiten derart in Anspruch genommen, dass wichtige Fragen, wie die Bearbeitung des neuen Organisationsgesetzes der Bundes Verwaltung, immer wieder hinausgestellt werden müssen. Die Finanzdelegation hält dafür, dass diesem Aspekt künftighin noch vermehrte Beachtung zu schenken ist. An sich sollte nämlich die Zentralstelle regelmässig dort einsetzen können, wo die Organisationsmitarbeiter in den Abteilungen nicht im gewünschten Masse unterstützt werden. Deren MögHchkeiten sind weitgehend durch die Einstellung ihrer Abteilungschefs begrenzt, die Bationalisierung und Beorganisation von innen heraus ist vor

203 allem eine Frage des guten Willens und deshalb nicht immer und nicht von vorneherein erfolgversprechend - so dass es an verschiedenen Orten der direkten Intervention der Zentralstelle bedarf. Dafür muss diese aber über die erforderliche- Zeit verfügen. Allerdings war die beabsichtigte Erweiterung des Personalbestandes der Zentrale, infolge der Schwierigkeiten, geeignete Fachleute zu finden, nicht im gewünschten Masse möglich.

In einzelnen Abteilungen konnten, was hervorgehoben werden soll, mit der aktiven Unterstützung der Abteilungschefs bereits beachtliche Ergebnisse erzielt werden. Die Finanzdelegation erwartet, dass die leider feststellbare Zurückhaltung oder das ungenügende Interesse in andern Abteilungen einer positiveren Einstellung Platz macht.

Die Zentralstelle hatte sich ferner mit einer Eeihe von Expertisen zu befassen, die zum Teil im Berichtsjahr abgeschlossen wurden, zum Teil noch laufen.

. Neben diesen die gesamte Verwaltung betreffenden Kontroll- und Organisationsmassnahmen befasste sich die Finanzdelegation u. a. näher mit den folgenden speziellen Organisationsfragen.

4. Spezielle Organisationsfragen a. Einkaufsorganisation ' der Kriegstechnischen Abteilung des Militärdepartementes Die Finanzdelegation hat sich wiederholt mit Fragen der Kriegsmaterialbeschaffung befasst und kam auf Grund der von ihr in der Folge eingeforderten Berichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle zum Schluss, dass die Gesamtorganisation des Einkaufs bei der Kriegstechnischen Abteilung einer Überprüfung bedürfe. Dabei soll insbesondere abgeklärt werden, ob nicht eine bessere Trennung der technischen von den kommerziellen Belangen zweckmässig wäre. Das Militärdepartement beschloss zu diesem Zweck die Einsetzung einer aus Vertretern der Betriebswissenschaften und der Verwaltung gebildeten Expertenkommission. Diese hat ihre Arbeit aufgenommen.

fe. Vakzineinstitut Basel Die Finanzdelegation ersuchte das Volkswirtschaftsdepartement, Massnahmen zur vollen Ausnützung der Leistungsfähigkeit des Institutes zu treffen.

Dem Vorschlag der Delegation ist nun nachgekommen worden; neben seiner angestammten Aufgabe wird sich das Institut, zusammen mit den betreffenden Zuchtorganisationen, künftighin auch mit dem Geflügelgesundheitsdienst befassen.

c. Das Eegistraturwesen in der Bundesverwaltung Ausgehend von
einem Expertenbericht des inzwischen verstorbenen Herrn Prof. Dr. h. c. Walther, ersuchte die Finanzdelegation den Bundesrat Ende 1951, eine umfassende Untersuchung der Eegistraturen in der Bundesverwal-

204 tung durchführen zu lassen.'Der Bericht der mit der Abklärung beauftragten Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung kommt zum Schluss, dass seit dem Jahre 1953 eine wesentliche Verbesserung erzielt wurde; insbesondere sind die Ordnungssysteme und die Kegistraturpläne neuen Erkenntnissen angepasst worden. Die eingeleitete Schulung des mit diesen Arbeiten beauftragten Personals wird fortgesetzt.

5. Fragen des Personalwesens Die Finanzdelegation hat sich der finanziellen Tragweite aller auf diesem Gebiete ergriffenen Massnahmen wegen und im Hinblick auf die Bedeutung eines rationellen Personaleinsatzes regelmässig mit den einschlägigen Problemen befasst. Im Berichtsjahr behandelte sie die Frage der Vereinbarkeit von Nebenbeschäftigungen der Bundesbeamten mit der Bekleidung eines Bundesamtes, welche in Artikel 15 des Beamtengesetzes geregelt ist. Sie erwartet, dass die zuständigen Departemente die erforderlichen Bewilligungen nur auf Grund einlässlicher Prüfung erteilen und regelmässig kontrollieren, ob den gesetzlichen Vorschriften nachgelebt wird.

Die schon im letzten Bericht erwähnten Arbeiten des Politischen Departementes zur Neuregelung der Bezüge der Angehörigen des diplomatischen und konsularischen Dienstes sind fortgesetzt worden. Die Finanzdelegation hat einen Zwischenbericht erhalten, welcher sich rein methodisch mit der Berechnung der Lebenshaltungskosten auf ausländischen Plätzen und der für dieses Personal erforderlichen Zulagenordnung befasst. Eine Schlussnahme erfolgte noch nicht.

Die Finanzdelegation Hess sich über die verschiedenen der Öffentlichkeit bereits bekannten Fälle von Verfehlungen und Unregelmässigkeiten, begangen durch Beamte des Bundes, orientieren. Wenn in diesem Bericht davon kurz die Bede ist, so nicht in der Absicht-, diese Fälle an sich wieder aufzugreifen, sondern um vorweg festzuhalten, dass verallgemeinernde, negative Schlüsse in bezug auf die Integrität des Bundespersonals deswegen nicht am Platze sind.

Eine weitere Feststellung betrifft den Umstand, dass dabei hohe Beamte das in sie gesetzte besondere Vertrauen und die ihrer hohen Stellung zukommende Unabhängigkeit missbrauchten. Davon ausgehend, aber auch ganz allgemein, fragt man sich, weshalb die Vorgesetzten oder die Kontrollorgane von diesen Machenschaften lange Zeit keine Kenntnis
erhielten, obschon im nachgeordneten Personal gerüchteweise davon verlautete. Die Delegation erwartet, dass sich die Verwaltung in ganz besonderem Masse dieses Aspektes der bedauerlichen Vorkommnisse annimmt. Ohne die Notwendigkeit einer straffen Unterstellungsordnung zu verneinen, muss das Bestreben doch dahin gehen, eine selbstbewusste und freie, die Interessen des Bundes wahrende Einstellung jedes einzelnen Beamten zu fördern. Unregelmässigkeiten, die ihm zur Kenntnis gelangen oder die er vermutet, sollen ungeachtet der Person gemeldet werden können. Dem Beamten ist deshalb Gelegenheit zu geben, in guten Treuen festgestellte und seiner Ansicht nach begründete Verdachtsmomente äussern zu dürfen, ohne dass er zu befürchten hat, deswegen Nachteile zu erleiden. Die

205 Delegation will mit dieser Feststellung keinesfalls einem selbstverständlich scharf abzulehnenden Denunziantentum den Weg öffnen; es liegt an den Vorgesetzten aller Grade, den Wert oder Unwert von ihnen zukommenden Angaben zu erkennen, für Klärung besorgt zu sein und gegebenenfalls untunliche Übergriffe zurückzuweisen. Sicher wird damit ein vor allem menschlich schwieriges Problem gestreift ; die Sauberkeit der Verwaltung aber verlangt, dass in solchen Fällen sofort durchgegriffen werden kann.

6. Darlelien gegen Schiffsverschreibungen Der Bund gewährt den schweizerischen Eeedereien, vor allem als Massnahme der Kriegsvorsorge, gegen Schiffshypotheken Darlehen zur Vergrösserung ihrer Tonnage. Durch den Fall der Nautilus S. A. ist das öffentliche Interesse auf diese an sich notwendige und zweckmässige Krediterteilung gelenkt worden.

Aus den der Delegation zugegangenen Unterlagen und Orientierungen war zu entnehmen, dass sich die Eückzahlungen gesamthaft betrachtet vertragsgemäss abwickeln. Die vorgesehene Abklärung der Angelegenheit der Eeederei Nautilus S. A. musste verschoben werden, indem der Bericht der mit der Prüfung beauftragten Experten über die noch hängigen Fragen noch nicht vorliegt.

7. Ausländische Konferenzen, Entschädigungen an Delegierte des Bundes Ausgehend von der ihrer Auffassung nach uneinheitlichen Festsetzung dieser Entschädigungen unterstützte die Finanzdelegation die von der Verwaltung eingeleiteten Bestrebungen zur Schaffung bestimmter Normen auf diesem Gebiet. Das Finanz- und Zolldepartement hat nun «Weisungen betreffend Dienstreisen ins Ausland» aufgestellt, die zweckmässig erscheinen und welchen die Delegation zustimmen kann.

a.

b.

c.

d.

e.

/.

g.

h.

i.

k.

l.

8. Weitere Geschäfte der Finanzdelegation Zuständigkeitsfragen der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Aufnahme von Anleihen, Festsetzung von Ministergehältern, Verbot der Annahme von Trinkgeldern, Rechnungsprüfung beim schweizerischen Fernsehversuchsbetrieb, Kassenführung bei den Abteilungen, Benützung von Dienstfahrzeugen des Bundes, Ankauf von Liegenschaften im Ausland für schweizerische Gesandtschaften, PTT-Bauten, Fragen der Materialbeschaffung, Internationale Hilfstätigkeit, etc.

III. Inspektionen und Besichtigungen Die Gesamtdelegation besichtigte das landwirtschaftliche Versuchsgut Changins, dessen Ausbau und Organisation auf ihre Veranlassung hin durch

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eine Expertenkommission überprüft wurden. Sie konnte feststellen, dass die von ihr früher beanstandeten Punkte im wesentlichen behoben waren. Ausgehend von der zunehmenden Bedeutung eines raschen Ausbaus unseres Strassennetzes und der für den Bund grossen finanziellen Tragweite dieser Maßnahmen liess sie sich an Ort und Stelle über die Planung bzw. den Stand einzelner Arbeiten orientieren. Besichtigt wurden die Projekte Lausanne-Genf und die linksufrige Walenseestrasse. Ebenfalls wurde die aus Meliorationskrediten des Bundes subventionierte Güterstrasse Isleten-Bauen begangen.

Im Anschluss daran inspizierte die Delegation verschiedene unterirdische Militärbauten, die Bheinkorrektion und Meliorationsarbeiten.

Ferner liess sich die Delegation über den Flugsicherungsdienst orientieren.

Die I. Sektion inspizierte verschiedene Zollämter, die II. Sektion begab sich auf militärische Baustellen, die III. Sektion führte keine Inspektionsreise durch. Die Besichtigungen gaben zu keinen besondern Bemerkungen Anlass. " IV. Beziehungen zur Eidgenössischen Finanzkontrolle Die Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle gestaltete sich zufriedenstellend. Diese erfüllt ihre schwierige und nicht in allen Teilen angenehme Aufgabe mit grosser Gewissenhaftigkeit und lässt sich vom Bestreben leiten, ihre Methoden den Erfordernissen der ständig zunehmenden Aufgaben anzupassen. In verschiedenen Fällen konnte ihr die Finanzdelegation die gebotene Unterstützung leisten.

Sie spricht der Direktion und dem Personal Dank und Anerkennung für die gründliche und pflichtbewusste Arbeit aus.

V. Schlusswort Im Zeitpunkt dieser Berichterstattung liegt der Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1957 vor den eidgenössischen Bäten. Er rechnet, ausgehend von den Erwartungen, wie sie noch bei seiner Aufstellung angezeigt waren, mit einem beachtlichen Beinertrag. Inzwischen haben die tragischen Ereignisse der letzten Zeit einmal mehr gezeigt, wie rasch sich bei der heutigen weltpolitischen Unsicherheit die Verhältnisse ändern können. Die auf dem Gebiete der militärischen und wirtschaftlichen Landesverteidigung erforderlich werdenden, neuen Anstrengungen werden zu einer beträchtlichen Ausgabenvermehrung führen. Für die Bundes Verwaltung wie für die öffentliche Verwaltung überhaupt gilt es deshalb noch vermehrt, sich
von der durch die Hochkonjunktur geförderten und weit verbreiteten Ausgabenfreudigkeit nicht beeinflussen zu lassen. Dem Sparen muss wieder grössere Beachtung geschenkt werden. Die Finanzdelegation möchte diese Berichterstattung benützen, um die in letzter Zeit etwas in Vergessenheit geratene Tugend des Masshaltens in jeder Beziehung wieder hervorzuheben. Auch das «Sparen im Kleinen» erbringt bei den zahllosen VerwaltungsVerrichtungen letztlich grosse Beträge. So be-

20T trachtet, kann jeder Bundesbedienstete durch Beschränkung des Aufwandes auf das unbedingt Erforderliche, seinen Beitrag an gesunde Bundesfinanzen leisten. Mit Kontroll- und Eationalisierungsmassnahmen allein ist es nicht, getan, noch wichtiger ist die Einstellung des einzelnen.

Die Finanzdelegation spricht Bundesrat und Bundesverwaltung den wohlverdienten Dank und die Anerkennung für die grosse geleistete Arbeit aus und verbindet damit die Erwartung, dass in den Anstrengungen zur Senkung derVerwaltungsausgaben nicht nachgelassen wird. Sie konnte sich dank ihrer weitgehenden Einsichtnahmemöglichkeiten davon überzeugen, dass schon vieles unternommen wird, glaubt aber, dass diesen Bestrebungen in Zukunft noch vermehrt nachgelebt werden muss.

Auch Parlament und Öffentlichkeit, Wirtschaftsverbände und Interessengruppen haben es in der Hand, durch Masshalten in den Ansprüchen jenen.

Boden zu schaffen, auf welchem allein eine gesunde Ordnung der Bundes-finanzen möglich wird.

Bern, den 12. Dezember 1956.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte,.

3038

Der abtretende Präsident : (gez.) Dr. h. c. E.Speiser, Ständerat

Deckung der von ausländischen Motorfahrzeugen verursachten Schäden (BEB vom 29. Januar 1957)

Wer nach den Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 29. Januar 1957 Deckung für einen von einem ausländischen Motorfahrzeug verursachten Schaden erlangen will, hat den Schadenfall unverzüglich der zur Deckung verpflichteten Versicherungsunternehmung anzumelden.

Besitzt der Führer des schadenstiftenden Motorfahrzeugs einen von einer zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz zugelassenen Versicherungsunternehmung ausgestellten Versicherungsausweis («Internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge» oder «Versicherungserklärung für die Schweiz»), so ist die Meldung an die Gesellschaft zu richten, die diesen Ausweis ausgefertigt hat.

· In allen andern Fällen ist die Schadenmeldung zu richten an die geschäftsführende Gesellschaft gemäss Artikel 3, Absatz l, des Bundesratsbeschlusses.

·208 vom 29. Januar 1957. Es ist dies die «Zürich» Versicherungs- Gesellschaf t, Mythenquai 2, Zürich. Wenn diese Gesellschaft den Schadenfall nicht selber zu erledigen hat, nennt sie den Geschädigten die zuständige Versicherungsunternehmung.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 1956 Übrige Einnahmen

Total 1956

Total 1955

61,686

Monat

Zölle

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

45,353 63,651 62,094 63,196 63,003 65,901 66,608 62,284 66,587 65,608 65,066

10,946 10,826 11,218 14,022 9,884 11,347 16,218 12,331 13,201 16,494 13,200 15,684

56,179 74,869 76,116 73,080 74,350 82,119 78,939 75,485 83,081 78,808 80,750

53,490 54,287 66,302 70,638 66,440 66,031 71,699 66,666 67,148 70,531 69,886 71.218

10,420 12,273 8,337 12,550 8,922 9,532

Jan./Dez. 1956

740,091

155,371

895,462

--

101,126

· Jan./Dez. 1955

645,062

149,274

--

794,336

50,740

Mehreinnahmen

Mindereinnahmen

8,196 1,892

8,567 5,478 6,640 8,319

Bekanntmachung Auf den I.April 1957 werden die Nebenzollämter Ascona und Magadino iür den Verkehr geschlossen und aufgehoben. Ab dem genannten Datum sind die Ein- und Ausgangsformalitäten für den Schiffsverkehr auf dem Langensee -(Lago Maggiore) bei folgenden Zollämtern vorzunehmen: rechtes Ufer: Zollämter Madonna di Ponte Brissago Locamo linkes Ufer:. Zollamt Dirinella.

209 Die Zollabfertigungen auf dem Zollflugplatz Locarno-Magadino werden vom Personal des Grenzwachtpostens Tenero besorgt.

Bern, den 25. Januar 1957.

Eidgenössische Oberzolldirektion

Reglement über

die Durchführung interkantonaler Fachkurse für die Töpferund Keraruikmalerlehrlinge (Lehrtöchter) der deutschsprachigen Schweiz (Vom T.Dezember 1956) Das B u n d e s a m t für Industrie, Gewerbe und^rbeit, nach Massgabe von Artikel 28, Absatz 3, des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung und von Artikel 17 der zugehörigen Verordnung I vom 23. Dezember 1932/25. April 1950, erlässt nachstehendes Eeglement über die Durchführung interkantonaler Fachkurse für die Töpfer- und Keramikmalerlehrlinge der deutschsprachigen Schweiz.

Art. l Verpflichtung zum Kursbesuch Die Töpfer- und Keramikmalerlehrlinge der deutschsprachigen Schweiz, vorbehalten die unter Absatz 3 und 4 erwähnten Ausnahmen, besuchen während ihrer dreijährigen Lehrzeit in jedem Halbjahr einen interkantonalen Fachkurs in den Fächern Zeichnen, Modellieren und Berufskunde.

2 Die Teilnahme an diesen Kursen befreit die Lehrlinge nicht von der Pflicht, während der ganzen Lehrzeit den Unterricht in den geschäftskundlichen Fächern an der örtlich zuständigen Berufsschule zu besuchen.

3 Die zuständige Behörde des Kantons Bern organisiert den berufskundlichen Unterricht für die bernischen Töpfer- und Keramikmalerlehrlinge selbständig. Für den Unterricht dieser Lehrlinge ist der Lehrstoff unter Artikel 6 des vorliegenden Eeglementes massgebend.

4 Die deutschsprachigen Lehrlinge der Kantone Freiburg, Wallis und Solothurn können den berufskundlichen Unterricht im Kanton Bern besuchen.

Bundesblatt. 109. Jahrgang. Bd. L 15 1

210 Art. 2 Träger der Kurse und Kursort Träger der Fachkurse ist die Stadt Zürich.

2 Die Kurse finden an der Kunstgewerbeschule in Zürich statt.

3 Die Schulleitung der Kunstgewerbeschule trägt die Verantwortung für die Organisation und die Durchführung der Fachkurse.

4 Die Schüler und Schülerinnen der Fachkurse unterstehen der Schul- und Hausordnung der Kunstgewerbeschule Zürich.

1

Art. 8 Anmeldung .

Die zuständigen kantonalen Behörden melden der Kunstgewerbeschule der Stadt Zürich die. Lehrlinge sofort nach Abschluss des Lehrvertrages zum Besuche der Fachkurse an.

Art. 4 Pflichten des Lehrmeisters 1 Der Befcriebsinhaber (Lehrmeister) hat dem Lehrling für den Besuch der Fachkurse die nötige Zeit ohne Lohnabzug freizugeben.

2 In den Lehrvertrag ist eine Bestimmung über die Deckung der aus dem Kursbesuch erwachsenden Kosten aufzunehmen.

Art. 5 Unterricht 1 Die Unterrichtszeit beträgt je Halbjahr zirka 70 Stunden. Der Unterricht wird an 1-2 Tagen je Woche erteilt.

2 Die Kurse werden in der Eegel im 2. und 4. Schulquartal durchgeführt.

3 Die Unterrichtszeit wird so angesetzt, dass die Schüler am gleichen Tag hinreisen und heimfahren können.

Art. 6 Lehrstoff 1 Der Unterricht erstreckt sich auf die systematische Einführung des Lehrlings in die grundlegenden Kenntnisse der Töpferei. Dabei ist der Vermittlung der wichtigsten beruflich-theoretischen Grundlagen als Ergänzung der Ausbildung des Lehrlings im Lehrbetrieb besondere Beachtung zu schenken 2 Der Lehrstoff gliedert sich in 1. Berufskunde, a. Materialkunde, b. allgemeine Berufskenntnisse ;

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2. Fachzeichnen; 8. Modellieren.

3 Der Lehrstoff ist so auf die Lehrjahre zu verteilen, dass ihm ein folgerichtiger Aufbau zugrunde liegt.

4 Der Unterricht ist anhand von geeigneten Anschauungsmaterialien und einfachen, überzeugenden Versuchen berufsnahe zu gestalten. Die Erziehung des Lehrlings zum genauen Beobachten und praktischen Denken muss erste Aufgabe des Unterrichtes sein.

8 Die Töpfer- und Keramikmalerlehrlinge können gemeinsam unterrichtet werden.

Lehrstoff in den einzelnen Fächern 1. Berufskunde a. Materialkunde Die Tone. Herkommen und Eigenschaften, wie Plastizität, Bindekraft, Schwindung, Porosität, Farbe, Verhalten im Feuer.

V e r a r b e i t u n g der To'ne. Gewinnung, Aufbereitung, Drehen,Eindrehen, Giessen, Pressen, Trocknen und Brennen.

Brennen der Tone. Der Brennvorgang. Ofensysteme, wie Muffel- und Tunnelöfen und ihre Bedienung. Brennstoffe und Brennhilfsmittel. Kenntnisse über Bau und Bedienung der elektrischen Öfen und Temperaturmessinstrumente.

Unplastische Bohstoffe. Eigenschaften, Behandlung und Verwendung von Quarz, Chamotte, Kalkspat, Feldspat und Metalloxyd.

Die Glasuren. Einführung in die keramische Naturlehre. Veränderung der Tonwaren durch chemische Vorgänge. Glasurfehler und deren Behebung.

Zusammensetzung einfacher Glasuren.

Die Farben. Veredlung der Tonwaren durch Oberflächenschmuck, wie Engoben-, Hörnli-, Unterglasur- und Schmelzmalerei. Glasieren. Wirkung und Zusammensetzung der keramischen Farben. Metalloxyde, Farbkörper, Unter- und Aufglasurfarben.

&. Allgemeine Berufskenntnisse Geschichte der Keramik. Kurze Einführung in die wichtigsten Zeitepochen. Die keramischen Produkte und die verschiedenen Techniken der Tonverarbeitung in den einzelnen Zeitepochen.

Die vier Hauptgruppen der Tonwaren, nämlich Irdengut (poröse, verunreinigte Tone). Ziegeleierzeugnisse, Ofenkacheln, feuerfeste Steine, Töpfergeschirr.

Steingut (poröse, weisse Tone). Geschirr, Filterplatten, Wandplatten; Massen, Glasuren für Kalk- und Tonsteingut.

Steinzeug (dichte, verunreinigte Tone). Klinker, säurebeständige Gefässe, Geschirr, Bohren, Massen, Glasuren.

Porzellan (dichte, weisse Tone). Hart- und Weichporzellan, Tafelgeschirr, Figuren, Elektroporzellan.

212 Unfallverhütung und Arbeitshygiene. Massnahmen zur Verhütung von Unfällen. Unfallschutzvorrichtungen an Öfen, Spritzanlagen und Maschinen. Der Umgang mit giftigen Materialien.

2. Fachzeichnen Töpfer- und Keramikmalerlehrlinge erhalten im wesentlichen denselben Unterricht. Bei den Töpfern wird das Augenmerk mehr auf die Formen, bei den Malern mehr auf die Dekors gerichtet.

Technisches Zeichnen. Die für den Keramiker wichtigen geometrischen Konstruktionen. Herstellen von Werkzeichnungen mit Massangaben. Farbübungen. Entwerfen von geometrischen Mustern und anderen Dekors, von einfachem und reicherem Gebrauchsgeschirr, von Schmuckgefässen und Wappentellern.

Geschmackbildendes Zeichnen. Entwerfen von guten Gefässformen.

N a t u r s t u d i e n . Pflanzen-, Tier- und Gerätezeichnen.

y 3. Modellieren Gefässe, kleine Tiere, Figuren und Eeliefs. Drehen nach Skizzen.

Art. 7 .

Kostendeckung Die Kosten der interkantonalen Fachkurse werden gedeckt durch : a. die Beiträge des Bundes, die sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den zur Verfügung stehenden Krediten richten ; b. die Beiträge der Kantone und Gemeinden im Verhältnis zur Schülerzahl. Die Kosten pro Lehrling und Jahr dürfen den Betrag von 120 Franken nicht überschreiten. Die Kantone richten ihre Beiträge vorschussweise aus und ordnen gegebenenfalls die Verteilung zwischen sich und den Gemeinden; c. den Kursort Zürich, welcher die Schulräume und deren Wartung (Heizung, Beleuchtung, Eeinigung) kostenfrei zur Verfügung stellt ; d. die Stadt Zürich als Träger der Kurse übernimmt die allfällig entstehenden Kursdefizite.

Art. 8 Inkrafttreten Dieses Eeglement ersetzt dasjenige vom 28.April 1947 und tritt am I.Januar 1957 in Kraft.

Bern, den 7.Dezember 1956.

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Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit; Der Direktor: Kaufmann

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213

Offene Stellen Die nachfolgenden Ausschreibungen erscheinen wöchentlich auch im Stellenanzeiger Preis: Inland Fr. 7.-- im Jahr, Fr. 4.-- im Halbjahr. Ausland Fr. 9.-- im Jahr, Fr. 5.50 im Halbjahr - Abonnementsbestellungen an den Verlag Stampili & Cie.

in Bern - Einzelnummern sind beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei erhältlich.

Wo nichts anderes vermerkt ist, gelten die folgenden Vorschriften: die Bewerbungen sind handschriftlich mit Lebenslauf, innerhalb des Anmeldetermins der jeweiligen Anmeldestelle direkt einzureichen. Nicht bereits im Bundesdienst stehende Bewerber haben der Offerte überdies einen Leumundsbericht beizulegen. Die nachgenannten Grundbezüge entsprechen den Ansätzen gemäss Bundesbeschluss vom 21. März 1956 über die Erhöhung der Besoldungen der Bundesbeamten. Dazu kommen zurzeit 9 Prozent Teuerungszulage und die gesetzlichen Familienzulagen sowie der Ortszuschlag von Fr. 75.--- bis Fr. 800.--- pro Jahr, je nach Wohnort und Zivilstand.

Beamte und Angestellte Statistiker II, evtl. I Abgeschlossenes Hochschulstudium mit spezieller Ausbildung in allgemeiner oder mathematischer Statistik. Kenntnisse auf dem Gebiete der Versicherungsmathematik erwünscht. Befähigung zu schriftlichen Abhandlungen. Muttersprache Deutsch; gute Kenntnisse der französischen Sprache notwendig.

Besoldung: 10 945 bis 15 540, evtl. 13 120 bis 17 745 Franken.

Anmeldungstermin: S.Februar 1957. (2..)

38 Offerten an: Bundesamt für Sozialversicherung, Bern 3.

Kanzlist I Freude an Altertümern. Einige Kenntnis von Geschichte und Kultur unseres Landes.

Charakterliche Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Ordnungsliebe, gut leserliche Handschrift und geübter Maschinenschreiber. Praktische Begabung und Sprachkenntnisse sind erwünscht. Als Vorbereitung kann z.B. kaufmännische Berufslehre dienen. Mithilfe bei Ordnungs- und Inventurarbeiten im Museum und in Depoträumen. Alter nicht über 30 Jahre.

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69 Anmeldungstermin: 15.Februar 1957. (3.)..

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60

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Besoldung: 7750 bis 12 128, evtl. 9653 bis 14 228 Franken.

Anmeldungstermin: 18.Februar 1957. (2.).

Offerten an: Direktion der Eidgenössischen Bauten, Bern 3.

6l 2 Tiefbautechniker Abgeschlossene Fachausbildung, wenn möglich mit Praxis. Gewandt im Umgang mit Bauleitern und Unternehmern für die Mitwirkung bei der Ausführung von bedeutenden Stollenbauten. Büro- und Aussendienst. Muttersprache deutsch oder französisch.

Kenntnisse einer zweiten Amtssprache. Offerten unter Angabe der bisherigen Tätigkeit.

Besoldung: 7750 bis 12 128, evtl. 9653 bis 14 228 Franken.

Anmeldungstermin: IS.Februar 1957. (2.).

Offerten an: Direktion der Eidgenössischen Bauten, Bern 3.

62 2 Techniker II, evtl. I Hochbautechniker. Mehrjährige Praxis in Büro und auf Bauplatz. Gewandtheit im Verkehr mit der Unternehmerschaft. Alter 25-35 Jahre.

Besoldung: 7750 bis 12 128, evtl. 9653 bis 14 228 Franken.

Anmeldungstermin: 15-Februar 1957. (2.).

Offerten an: Eidgenössische Bauinspektion, Clausiusstrasse 37, Zürich 6.

63 Kanzlist II, evtl. I Eignung für Arbeiten in Planarchiv. Kenntnis der französischen Sprache.

Der Offerte sind Photo und Zeugnisabschriften beizulegen.

Besoldung 6760 bis 9293, evtl. 7055 bis 10 238 Franken.

Anmeldungstermin: IS.Februar 1957. (2.).

Offerten an: Direktion der Eidgenössischen Bauten, Bern 3.

·

64

Kanzleisekretär I, evtl. Sekretär II Kaufmännische Bildung. Muttersprache deutsch. Gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache. Gewandter Korrespondent.

Besoldung: 8055 bis 12 600, evtl. 9085 bis 13 650 Franken.

Anmeldungstermin: IS.Februar 1957. (2.).

Offerten an: Direktion der Eidgenössischen Bauten, Bern 3.

65 Kanzlist I Abgeschlossene kaufmännische Bildung. Initiativer und zuverlässiger Mitarbeiter für das Bechnungswesen und allgemeine Büroarbeiten. Kenntnis der französischen Sprache.

215 Bewerber aus der Baubranche erhalten den Vorzug.

Der Offerte sind Photo und Zeugnisabschriften beizulegen.

Besoldung: 7055 bis 10 238 Pranken.

Anmeldungstermin: 18. Februar 1957. (2.).

Offerten an: Direktion der Eidgenössischen Bauten, Bern 3.

66

Juristischer Beamter II, evtl. I Junge Kraft mit abgeschlossener juristischer Bildung. Besondere Kenntnisse im Wirtschaftsrecht erwünscht. Muttersprache deutsch, gute Kenntnisse der französischen Sprache.

Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise.

Besoldung: 10 945 bis 15 540, evtl. 13 120 bis 17 745 Franken.

Anmeldungstermin: IS.Februar 1957. (3..).

39 Offerten an: Eidgenössische Justizabteilung, Bern 3.

Stellvertreter des Abteilungschefs Abgeschlossene, umfassende juristische Bildung; Eignung zu administrativer Leitung; Kenntnis der Amtssprachen.

Besoldung: 18 865 bis 23 S20 Franken.

Anmeldungstermin: IB.Februar 1957. (2..)

Offerten an : Chef der Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bern 3.

4l Wissenschaftlicher Experte II (Jurist) Abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium. Muttersprache deutsch oder französisch mit entsprechender Beherrschung der zweiten Hauptsprache.

Besoldung: 10 945 bis 15 540 Franken.

Anmeldungstermin: 11.Februar 1957. (3...)

Offerten an: Eidgenössisches Versicherungsamt, Bern.

20 Kanzleigehilfin II Muttersprache französisch; abgeschlossene Bureaulehrzeit oder Handelsschule; gute Kenntnisse der deutschen Sprache; rasches Maschinenschreiben und Stenographieren.

Den Bewerbungen ist eine Photo beizulegen.

Besoldung: 6318 bis 7928 Franken.

Anmeldungstermin: 9.Februar 1957. (1.)

Offerten an: Personaldienst der Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bern 3.

67 Kanzleigehilfin II (Schweizerisches Zentralpolizeibureau) Tüchtige Sténodactylo. Abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung.

Muttersprache deutsch oder französisch mit guten Kenntnissen der beiden andern Amtssprachen.

Besoldung: 6318 bis 7928 Franken.

Anmeldungstermin: 20.Februar 1957. (2.).

68 Offerten an: Schweizerische Bundesanwaltschaft, Bern 3.

216 Kanzleigehilfin II, evtl. I Gute Allgemeinbildung, wenn möglich abgeschlossene Berufslehre in Handel oder Verwaltung oder gleichwertige Ausbildung.

Besoldung: 6318 bis 7928, evtl. 6465 bis 8348 Pranken.

Anmeldungstermin: 10.Februar 1957. (2..)

42 Offerten an: Direktion der Eidgenössischen Militärverwaltung, Bern 31

Kanzleigehilfin II, evtl. I Gute Allgemeinbildung mit abgeschlossener kaufmännischer oder gleichwertiger Ausbildung; tüchtige Stenodactylographin; Sprachen: Deutsch und Französisch, gute Kenntnisse der englischen Sprache.

Besoldung: 6818 bis 7928, evtl. 6465 bis 8348 Franken.

Anmeldungstermin : 5. Februar 1957. (2..)

44 Offerten an: Kriegstechnische Abteilung, Hallwylstrasse 4, Bern.

Kanzleisekretär II, evtl. I Gute Allgemeinbildung, abgeschlossene kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung; Kenntnis von zwei Amtssprachen, gute Kenntnisse der englischen Sprache.

Besoldung: 7498 bis 11 655, evtl. 8055 bis 12 600 Franken.

Anmeldungstermin: S.Februar 1957. (2..)

Offerten an: Kriegstechnische Abteilung, Hallwylstrasse 4, Bern.

*5 Zeiger I, evtl. Zeigerchef-Stellvertreter Schiessplatz Sand-Schönbühl Abgeschlossene Handwerkerlehre, Fähigkeit zu selbständiger Arbeit.

Besoldung: 6318 bis 7928, evtl. 6465 bis 8348 Franken.

Anmeldungstermin: S.Februar 1957. (2..)

Offerten an : Abteilung für Infanterie, Bern 3.

47

Kanzleigehilfinnen II (Waffenplätze Sitten und Frauenfeld) Abgeschlossene Berufslehre in Handel oder Verwaltung oder mit gleichwertiger Vorbildung. Muttersprache deutsch. Gute Sténodactylo. Befähigung zur selbständigen Erledigung administrativer Arbeiten.

Besoldung: 6318 bis 7928 Franken.

Anmeldungstermini: 23.Februar 1957. (2.).

Offerten an: Abteilung für Artillerie, Bern 3.

69

Kanzleisekretär II, evtl. I Jüngerer Mitarbeiter mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung. Eignung für die Bearbeitung von Personalangelegenheiten.

Besoldung: 7498 bis 11 655, evtl. 8055 bis 12 600 Franken.

Anmeldungstermin: 10.Februar 1957. (2.).

Offerten an: Direktion der Militärflugplätze, Dübendorf.

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217 Techniker II evtl. I Diplomierter Hochbautechniker, wenn möglich mit Praxis, zur selbständigen Bearbeitung hochbautechnischer Aufgaben für ober- und unterirdische Bauten.

Besoldung: 7750 bis 12 128 evtl. 9653 bis 14 228 Franken.

Anmeldungstermin : 10. Februar 1957. (2.).

Offerten an: Direktion der Militärflugplätze, Dübendorf.

7l Techniker I, evtl. Technischer Beamter II Diplomierter Maschinen- (evtl. Elektro-) Techniker für die Führung eines Flugzeugtriebwerkprüfstandes. Wenn möglich Erfahrung auf Triebwerken.

Besoldung: 9653 bis 14 228, evtl. 10 945 bis 15 540 Franken.

Anmeldungstermin: 15.Februar 1957. (2.).

72 Offerten an: Direktion der Militärflugplätze, Dübendorf.

Handwerker, evtl. Spezialhandwerker II (Mechaniker) Abgeschlossene Berufslehre und praktische Tätigkeit im Beruf. Muttersprache deutsch, gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache.

Besoldung: 6465 bis 8348, evtl. 6613 bis 8820 Franken.

Anmeldungstermin: 28.Februar 1957. (2.).

Offerten an: Sektion für Ausrüstung der Kriegstechnischen Abteilung, Papiermühlestrasse 23, Bern 22.

73

Handwerker, evtl. Spezialhandwerker II (Zuschneider) Abgeschlossene Berufslehre als Schneider und praktische Tätigkeit als Schneider und Zuschneider. Muttersprache deutsch, gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache, Besoldung: 6465 bis 8348, evtl. 6613 bis 8820 Franken.

Anmeldungstermin: 28.Februar 1957. (2.).

Offerten an: Sektion für Ausrüstung der Kriegstechnischen Abteilung, Papiermühle· strasse 23, Bern 22.

74

Handwerker, evtl. Spezialhandwerker I (Sattler) Abgeschlossene Berufslehre und praktische Tätigkeit im Beruf, gute Kenntnisse des Leders. Muttersprache deutsch, gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache.

Besoldung: 6465 bis 8848, evtl. 6613 bis 8820 Franken.

Anmeldungstermin: 28.Februar 1957. (2.).

Offerten an: Sektion für Ausrüstung der Kriegstechnischen Abteilung, Papiermühlestrasse 23, Bern 22.

75 Kanzlist I, evtl. Kanzleisekretär II Abgeschlossene kaufmännische oder Verwaltungslehre oder gleichwertige Ausbildung, Stenographie und Kenntnisse im Französischen.

In den Offerten sind Angaben über die früheste Eintrittsmöglichkeit und Gehaltsansprüche zu machen.

Besoldung: 6760 bis 9293, evtl. 7498 bis 11 655 Franken.

Anmeldungstermin: 15.Februar 1957. (1.)

Offerten an: Kanzlei des 4. Armeekorps, Kaserne Zürich.

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218 Kanzleisekretär II, evtl. Buchhalter II Abgeschlossene Berufslehre in Handel, Bank oder Verwaltung. Gute Ausbildung und Praxis im Buchhaltungswesen.

Besoldung: 7498 bis 11 655, evtl. 9085 bis 13 650 Pranken.

Aiimeldungsterrnin: IS.Februar 1957. (2..)

48 Offerten an: Eidgenössisches Kassen- und Bechnungswesen, ßern^S.

Zollkreisdirektor (Schaffhausen, Kreis II) Umfassende Kenntnis des Zolldienstes.

Besoldung: 18 865 bis 23 520 Pranken.

Anmeldungstermin: 17. Februar 1957. (2.).

Offerten an: Eidgenössische Oberzolldirektion, Bern.

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Ingenieur II, evtl. I Dipl. Bauingenieur, Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck.

Abwechslungsreiche und entwicklungsfähige Tätigkeit auf dem Gebiete der Waaserkraftnutzung.

Besoldung: 10 945 bis 15 540, evtl. 13 120 bis 17 745 Pranken.

Anmeldungstermin: 20.Pebruar 1957. (3...)

Offerten an : Eidgenössisches Amt für Wasserwirtschaft, Bollwerk 27, Bern.

32 Kanzleigehilfin II, evtl. Kanzlistin II Tüchtige Sténodactylo. Gute allgemeine Bildung. Gründliche Kenntnisse der deutschen und französischen Sprache sowie Kenntnisse im Englischen. Selbständige Erledigung von einfacherer Korrespondenz und Ausfertigung von schwieriger und vertraulicher Korrespondenz in mehr als einer Sprache.

Besoldung: 6318 bis 7928, evtl. 6760 bis 9293 Franken.

Anmeldungstermin: 28.Februar 1957. (3.)..

Offerten an: Delegierter für Wirtschaftsfragen des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartementes, Bundeshaus-Nord, Bern 3.

78 Juristischer Beamter II, evtl. I (Rechtsabteilung der Geueraldirektion) Abgeschlossene juristische Hochschulbildung; Anwaltspatent und -praxis; Beherrschung der deutschen und der französischen sowie Kenntnisse in der italienischen und wenn möglich in der englischen Sprache.

Besoldung: 10 945 bis 15 540 evtl. 13 120 bis 17 745 Franken.

Anmeldungstermin: IS.Februar 1957. (2..)

Offerten an: Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen in Bern, unter Beilage der Zeugnisse.

Dienstantritt: baldmöglichst.

65 Freie Lehrstellen für Beamte beim Stationsdienst Schweizerbürger, Alter im Jahr 1957 mindestens 17 und beim Eintritt höchstens 25 Jahre; volle Gesundheit, genügendes Hör- und Sehvermögen, normaler Farbensinn; gute Schulbildung (Verkehrs- oder Handelsschule, wenigstens aber Sekundär-, Bezirks-' oder gleichwertige Schulen). Genügende Kenntnis einer zweiten Amtssprache, die

219 von der Verwaltung nach Bedürfnis bezeichnet wird. Bewerber, die weitere Sprachen kennen, erhalten bei sonst gleicher Eignung den Vorzug.

Anmeldungstermin: Handschriftlich bis zum 15.Februar 1957 an eine der Betriebsabteilungen in Lausanne, Luzern oder Zürich, wo auch jede weitere Auskunft erhältlich ist. Der Anmeldung sind beizulegen der Geburts- oder Heimatschein, eine Photographie, alle Schulzeugnisse und die weitern lückenlosen Ausweise über die bisherige Tätigkeit sowie von den militärpflichtigen Bewerbern das Dienstbüchlein.

Die Lehrzeit beginnt im April oder Mai 1957 und dauert 2 Jahre.

Offerten an: Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen. (2..)

68 Lehrlinge für die Edelmetallkontrolle Schweizerbürger; Alter: 18-25 Jahre; abgeschlossene untere Mittelschulbildung; Kenntnis einer zweiten Amtssprache; körperliche Eignung, namentlich hinsichtlich der Sehorgane. Die Lehrzeit dauert mindestens 2 Jahre und schliesst mit dem Diplom für beeidigte Edelmetallprüfer ab. Über Tätigkeit, berufliche Ausbildung und Vorrückensmöglichkeiten erteilt die unterzeichnete Amtsstelle Auskunft.

Besoldung: Tagesentschädigung der Lehrlinge: 9 Pranken im l.-6.Monat; 11,35 Franken im 7.-12.Monat; 14,20 Franken vom 13.Monat an, sofern die I.Zwischenprüfung mit Erfolg bestanden wurde. Ferner wird den nicht am Wohnort ihrer Eltern stationierten Lehrungen ein Zuschlag von 2 Franken pro Tag ausgerichtet. Edelmetallprüfer II: Jahresbesoldung 7203 bis 10 710 Franken (Anfangsbesoldung je nach Alter 7203 bis 9460 Franken).

Anmeldungstermin: 28. Februar 1957. (2.).

84 Offerten an: Eidgenössische Oberzolldirektion, Bern 3.

Kultur- oder Vermessungsingenieur II, evtl. I, mit Geometerpraxis (Kreisdirektion III der Schweizerischen Bundesbahnen in Zürich) Entsprechende Ausbildung. Einige Jahre praktische Tätigkeit erwünscht.

Besoldung: 10 945 bis 15 540, evtl. 13 120 bis 17 745 Franken.

Anmeldungstermin: 9.Februar 1957. (1.)

Offerten an: Kreisdirektion III der Schweizerischen Bundesbahnen, Zürich.

79 Techniker I, evtl. II, oder Technischer Beamter II, evtl. I (Abteilung Kraftwerke in Bern) Elektrotechniker mit abgeschlossener Technikumsbildung und guten französischen Sprachkenntnissen für die Bearbeitung von Fragen auf dem Gebiet der Energiewirtschaft.

Besoldung: 7750> bis 12 128, evtl. 9653 bis 14 228,
oder 10 945 bis 15 540, evtl. 13 120 bis 17 745 Franken.

Anmeldungstermin: 18.Februar 1957. (1.)

80 Offerten an: Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen, Bern.

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Funk- und Radarmechaniker, Instrumentenmechaniker, Elektromechaniker, Elektriker,.

Feinmechaniker und Mechaniker Abgeschlossene Berufslehre in den genannten oder verwandten Berufen. Wenn möglich einige Jahre Praxis. .

Dienstorte je nach Beruf in Dübendorf, Buochs, Interlaken, Meningen, Payerne, Sitten.

220 Besoldung: Im Rahmen der Lohnklassen der Arbeiterordnung.

Anmeldungstermin: 15. Februar 1957. (2.).

Offerten an: Direktion der Militärflugplätze, Dübendorf.

81

15 Feinmechaniker oder Elektromechaniker Abgeschlossene Lehrzeit. Alter womöglich nicht über 28 Jahre.

Besoldung: Im Rahmen der geltenden Arbeiterordnung.

Anmeldungstermin: 15. Februar 1957. (2..)

Offerten an: Direktion der Eidgenössischen Waffenfabrik, Bern.

82

Locherinnen Alter von 18-25 Jahren; abgeschlossene Berufslehre erwünscht; Kenntnisse in der zweiten Amtssprache ; exakte und rasche Arbeitsweise.

83 Eintritt sofort oder nach Übereinkunft.

Besoldung: 5250 bis 6105 Franken.

Anmeldungstermin: 14.Februar 1957. (1.)

Offerten an: Zentrale Ausgleichsstelle, 52, rue des Pâquis, Genf.

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