# S T #

Publikationsorgan für das

i

Transport- und Tarifwesen der

i

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei l Separatabonnement Fr. 1.

No 35.

Bern, ken 28. August 1901.

II, Reglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

633. (35/01) Allgemeine Tarif v or Schriften nebst Güterklassifikation für den internenunddgegenseitigen^ direkten Güterverkehr der schweizerischen Eisenbahnen, vom 1. Mars 1901.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. September 1901 an werden die allgemeinen schweizerischen Tarifvorschriften auf Seite 19 durch Aufnahme eines Artikels 39bis wie folgt ergänzt: l ,,p. Bier in Privatwagen!.

Art. 39bis. Bier in Fässern bei Aufgabe als Stückgut in Privat-Bierwagen wird nach den Bestimmungen für Wagenladungen befördert, unter Berechnung der Fracht für mindestens 2000 kg. für jeden verwendeten Wagen und jede Frachtbriefsendung, bei Aufgabe als Eilgut zu den Sätzen für Eilstückgut und bei Aufgabe als Frachtgut Zu den Sätzen der Stückgutklasse 1. Ist auf dem Frachtbrief die Anwendung des Ausnahmetarifes Nr. l für den Transport von Bier in Fässern vorgeschrieben, so hat die Frachtberechnung auf Grund der Taxen und l Bestimmungen dieses Ausnahmetarifes unter Zugrundlegung des Minimalgewichtes von 2000 kg. stattzufinden. In allen Fällen wird jedoch, sobald $ich nach der gewöhnlichen Frachtberechnung für Wagenladungen eine niedrigere Fracht ergiebt, letztere erhoben."

Bern, den 26. August 1901.

| Direktion der Jura-Simplon-Bahn, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

305

634. (35/01) Zuschlagsfrist sa dea reglementarischen Lieferfristen anlässlich von Militärtransporten am 2. September 1901.

Anläßlich der Manöver des II. Armeecorps hat der Bundesrat eine Zuschlagsfrist zu den reglementarischen Lieferfristen von 24 Stunden bewilligt für alle Güter in gewöhnlicher Fracht, deren Beförderung durch die gänzliche Einstellung des Verkehrs von Gütern in gewöhnlicher Fracht am 2. September 1901 auf den in Bern einmündenden Linien von Freiburg, Biel und Langnau eine Verzögerung erleidet.

Bern, den 24. August 1901.

Direktion der Jura-Simploun-Bahn.

635. (35/01) Einschränkungen im Güterverkehr und Zuschlagsfrist sä den reglementarischen Lieferfristen wegen, Militärtransparten am 2. September 1901.

Anläßlich der Truppentransporte am Einrückungstage der Mannschaften des II. Armeecorps treten mit Genehmigung des Bundesrates im Güterverkehr folgende Beschränkungen ein: 1. Am 2. September 1901 ruht der Güterdienst für Güter in gewöhnlicher Fracht auf den Stationen Aarburg bis und mit Sursee, sowie Rothrist bis and mit Zollikofen, Güterannahme and Güterabgabe Inbegriffen, vollständig und es dürfen diesen Stationen von Samstag den 31. August 1901, nachmittags an, bis Montag den 2. September 1901, abends, keine Frachtgüter zugeführt werden.

2. Auf den Linien und Stationen Basel-Olten, Sursee-Luzern, AarauOlten, Bern-Thun (inklusive Bern) und Olten-Biel wird der Güterverkehr nur soweit sistiert, als dies durch den Ausfall von Güterzügen infolge Bedarfs von Lokomotiven und Fahrpersonal für die Extrazüge erforderlich ist.

3. Für die von den Anordnungen ad l und 2 betroffenen Güter in gewöhnlicher Fracht wird eine Zuschlagsfrist zu den reglementarischen Lieferfristen von einem Tag in Anrechnung gebracht.

4. Im Verkehr von Vieh und Gütern in Eilfracht tritt keinerlei Beschränkung ein.

Basel, den 23. August 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

636. (35/01) Zuschlag s fristen 211 den reglementarischen Lieferfristen für Güter im Verkehr mit derGürbethalbahn..

Bis auf weiteres werden Expressgut und Eilstückgüter auf der Strecke zwischen BernHauptbahnhoff und Bern-Weißenbühl camionniert. Die Entschädigung hierfür ist in den Taxen der Tarife Inbegriffen; jedoch wird für solche Sendungen zu den reglementarischen Lieferfristen eine Zuschlagsfrist von 12Stundenn berechnet.

306

Der Frachtstückgut-, sowie der Wagenladungsverkehr wird zwischen Bern Hauptbahnhof und Bern-Weißenbühl durch besondere Züge vermittelt.

Für diese Güter beträgt der Lieferfristzuschlag 24 Stunden.

Thun, den 20. August 1901.

Direktion der Thunerseebahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

637. (35/01) Teil I, Abteilung A, der niederländisch-deutschen Verbandsgütertarife, vom 1. Januar 1893. Ergänzung.

Unter den im Nachtrag VIII zum Verbandsgütertarif, Teil I, Abteilung A, vom 1. Januar 1893, für Patronen aus Favierschem Sprengstoff und Westfalit festgesetzten Beförderungsbedingungen werden mit sofortiger Gültigkeit auch Patronen aus folgenden Sicherheitssprengstoffen zur Beförderung -- ausgenommen jedoch in dem sich über Frankreich und Belgien bewegenden Verkehr -- zugelassen: < Dahmenit (Gemenge von salpetersaurem Ammonium, salpetersaurem Kali und Naphthalin), Dahmenit A (Gemenge von salpetersaurem Ammonium, doppeltchromsaurem Kali und Naphthalin), Progressit (Gemenge von Ammoniaksalpeter und salzsaurem Anilin, mit oder ohne Zusatz von schwefelsaurem Ammoniak), Roburit (Gemenge von Ammoniaksalpeter, Chlordinitrobenzol und Chlordinitronaphthalin), Boburit I (Gemenge von Ammoniaksalpeter, Binitrobenzol und übermangansaurem Kali, mit oder ohne Ammonsulfat), Ruborti (Gemenge von Ammoniaksalpeter und Dinitrobenzol), Sekurit (Gemenge von Ammoniaksalpeter, Kalisalpeter und Dinitrobenzol), Sicherheitssprengpulver der vereinigten Cöln-Rottweiler Pulverfabriken (Gemenge von einer neutral reagierenden Salpeterart -- Ammoniumsalpeter ohne Zusatz oder mit ganz geringem Zusatz von doppeltkohlensaurem Ammonium oder Baryum -- und einem pflanzlichen oder tierischen. Öle, das im wesentlichen aus Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff besteht; mit oder ohne Schwefel), Voswinkelschem Sicherheitssprengstoffe (Gemenge aus Ammonsalpeter, Dinitrobenzol, Harzen, Paraffin, Fetten und Lacken).

Strassburg, den 19. August 1901.

,

Generaldirektion der Eisenbahnen-in Elsass-Lothringen.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

638.

(35/01) Distanzenzeiger Ostschweiz \ -- Westschweiz, vom 1. Juli 1897. Nachtrag V.

Mit 15. September 1901 tritt zu obigem Distanzenzeiger ein Nachtrag V in Kraft.

l Zürich, den 27. August 1901.

j

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

307

639. (35/01) Interner Personell- und Gepäcktarif üe B B, vom 1. Juni 1901. Berichtigung.

Mit sofortiger Gültigkeit ist folgende Richtigstellung des vorstehend genannten Tarifs vorzunehmen : Tarif Bauma Einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt Kilometer von und nach II. Kl. HL Kl.

II. Kl. m. Kl.

Taxen in Centimes

10 Emmetschloo 70 Winterthur, den 26. August 1901.

50

115

80

Direktion der Tössthalbahn.

640. (35/01) Interner Tarif der Stanserhornbahn, vom 23. Angast 1893.

Ermässigung für Besitzer von schweizerischen Generalabonnements.

Inhaber von schweizerischen Generalabonnements genießen gegen Vorweisung derselben an unserer Kasse 20 % Rabatt auf den gewöhnlichen Taxen unserer Retourbillete.

Stans, den 24. August 1901.

Direktion der Stanserhornbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

641.

35/01)

( Personen- and Gepäcktarif Schweiz -- Belgien, Niederlande und England über Bettingen, besw. Ulflingen, vom 15. Juni 1897. Ergänzung.

Am 15. September 1901 treten nachstehende Taxen in Kraft: von Namur über Hin- und Rückfahrt Gültig Gepäck Sterpenich-Basel-Aarburg-Luzern- I.

II.

Tage per 100 kg.

Km. Meggen oder Olten-Aarau oder Fr.

Fr.

Fr.

Stein-Brugg-Wohlen 853 nach Chiasso 152. -- 106. 55 11 51. 10 Basel, den 27. August 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

642. (35/01) Personen- und Gepäcktarif Württemberg -- Schweiß, vom 1. August 1898. Ergänzung.

Auf 15. September 1901 gelangen folgende Taxen zur Einführung: Von Hin- und RUckfahrt Stuttgart H B über für gewöhnliche Züge nach I I . I I I . .

M.

M.

Chur Ulm-Friedrichshafen-Rorschach . . 27. -- 18. 30 Chur Schaffhausen-Zürich 30. 40 20. 90 Zürich, den 19. August 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

30S

IV. Güterverkehr» A. Schweizerischer Verkehr.

643.

(35/01) Interner Gütertarif Ue B B, vom 1. Juni 1901.

Berichtigung. \

Mit sofortiger Gültigkeit wird die Tarifdistanz Bauma -- Emmetschloo von 11 auf 10 km. abgeändert.

' Winterthur, den 26. August 1901.

l Direktion der Tössthalbahn.

644. (35/01) GütertarifUerikon-Bauma-Bahnn-r VSB and R HB.

Am 15. September 1901 tritt für den Güterverkehr zwischen den Stationen der Ürikon-Bauma-Bahn einerseits und denjenigen der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-RütiBahn), sowie der Rorschach-Heiden-Bergbahn anderseits ein direkter Tarif in Kraft.

St. Gallen, den 27. August 1901.

!

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

645. (35/01)Ausnahmetariff Nr. 6 für Getreide etc., Anhang für Basel 8 C B -- Central- und Westschweiz, sowie G B, vom 21. Juli 1899. Nachtrag III.

Mit dem 15. September 1901 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag III in Kraft.

Basel, den 27. August 1901.

!

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

646. (35/01) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel 8 C B -- Central- und Westschweiz, vom 1. Oktober 1881, Neuauflage vom 1. Januar 1896. Nachtrag VII.

Mit dem 15. September 1901 tritt zum obgenannten Ausnahmetarif ein Nachtrag VII in Kraft.

Basel, den 27. August 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

30»

B. Verkehr mit dem Auslande.

35/01)

647. ( Teil II, Hefte l und 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juni 1899, bezw. 1. Januar 1900.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. September 1901 an werden die Stationen Bischofszell, Burgdorf, Reinach-Menziken, Nyon, Verrières loco, Vevey und Zollikofen mit nachstehenden Frachtsätzen in den Ausnahmetarif Nr. 34 für Petroleum rumänischen Ursprungs der obgenannten Gütertarife einbezogen : Nach

S

z

*

§

-a e

f

H

s

. l

»

g

1 i ach- Men .2 «

ur W

ein§ R

yoS» N

Ss V

« V

a

oll's N

Centimes für 100 kg.

Regensburg Donaulände 216 326 279 502 427 493 345 Zürich, den 27. August 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

648. (35/01) Teil II, Hefte IIB und IIF, der südwestdeutschschweizerischen Gütertarife, vom 1. September 1900, resp.

vom 1. Oktober 1899. Nachträge I.

Mit 15. September 1901 tritt zu den oberwähnten Tarif heften je ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend u. a. geänderte und neue Taxen für Eisen, Calcium-Carbid und Felle und Häute.

Die Nachträge können auf unserm Gütertarif bureau eingesehen und vom 25. August 1901 an bezogen werden.

Zürich, den 24. August 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

649.

(35/01) Ausnahmetarif für Getreide etc. Basel badischer Bahnhof transît -- Central- und Westschweiz, vom 21. Juli 1899. Nachtrag HL

Mit dem 15. September 1901 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 27. August 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

310

i fr

650. (35/01) Aasnahmetarif Nr. 6 für Getreide, Anhang für Pino transit und Chiasso transit, vom 1. Juni 1897.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 11. September 1901 an werden in den obgenannten Anhang die Stationen der Gürbethalbahn mit nachstehenden Taxen aufgenommen : Pino transit Chiasso transit Cts. pro 100 kg.

Belp Bern-Weißenbühl . . . .

Burgistein-Wattenwil...

Groß-Wabern Kaufdorf Kehrsaz Thurnen Toffen Luzern, den 27. August 1901.

175 173 178 173 176 174 177 175

184 182 187 182 185 183 186 184

Direktion der Gotthardbahn.

C. Transitverkehr.

35/01)

651. (

Teil II, Abteilung A, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. Februar 1898. Ergänzung.

Auf den 11. September 1901 wird die Station Eastatt der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen mit folgenden Frachtsätzen in den Ausnahmetarif Nr. 30 (Eisenbahnfahrzeuge) des oben genannten Gütertarifes einbezogen : 1} c Fr. für 100 kg.

Rastatt Rastatt -- /

Pino · Chiasso

· · ·

Luzern, den 27. August 1901.

42 52 46 26

61 40 66 90

Direktion der Gotthardbahn.

652. (35/01) Ausnahmetarif Nr. 2 für Wein etc. Italien -- Deutschland, vom 1. Februar 1898. Nachtrag V.

Am 15. September 1901 tritt der vorstehend bezeichnete Tarifnachtrag in Kraft, womit u. a. eine größere Anzahl weiterer deutscher Stationen in den Ausnahmetarif Nr. 2 für Wein etc. einbezogen werden.

Exemplare desselben können bei der Drucksachenkontrolle der ElsaßLothringischen Bahnen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden.

Luzern, den 26. August 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

311

Ausnahmetaxen.

35/01)

653. ( Ausnahmetaxen fKastanienholzextraktakt Genf transit (La Buchette) und Verrières transit (Couse) -- Wöllan.

Mit 15. September 1901 treten für die Beförderung von flüssigem Kastanienholzextrakt in Fässern in Wagenladungen von 10 000 kg. von Couze und La Ruchette nach Wöllan, Station der k. k. österr. Staatsbahnen, folgende Frachtsätze in Kraft: Centimes für 100 kg.

Genf transit -- Wöllan (für Sendungen von La Rochette) 595 Verrières transit -- Wöllan (für Sendungen von Couze) .

592 Zürich, den 27. August 1901.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

654. (35/01) Badisch-württembergischer Gütertarif, vom J. Dezember 1897. Nachtrag VIII.

Mit Gültigkeit vom 20. August 1901 ist zum badisch-württembergischen Gütertarif, vom 1. Dezember 1897, der Nachtrag VIII erschienen. Durch denselben werden in der Hauptsache die badischen Stationen Bachheim, Bleibach, Döggingen, Elzach, Gutach i. B., Hausen v. Wald, Kappel b. Lenzkirch, Eollnau, Löffingen, überwinden, Röthenbach i. Bad. und Unadingen, sowie die württembergischen Stationen Östmettingen und Thailfingen in den direkten Verkehr einbezogen. Außerdem sind in dem Nachtrag die durch den Ausbau der Höllenthalbahn (Freiburg-Neustadt i. Schwarzw. - Donaueschingen) eintretenden Abkürzungen in den Tarifentfernungen durchgeführt.

Die in den Nachtrag aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß der Vorschrift unter I3 genehmigt.

Exemplare desselben können durch unser Gütertarif bureau unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 15. August 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

655.

(35/01) Teil II, Heft 2, der rumänisch - südwestdeutschen Gütertarife, vom 1. Februar 1898. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1901 tritt für die Beförderung von Getreide, Hülsenfrüchten, Mahlprodukten aus Getreide und Hülsenfrüchten, öl saaten und Malz zwischen Stationen der rumänischen Eisenbahnen einerseits und badischen u. s. w. Stationen anderseits ein neuer Ausnahmetarif Nr. 6 (Teil II, Heft 2) in Kraft.

Derselbe enthält zumeist ermäßigte, teilweise aber auch erhöhte Frachtsätze.

312

Die im Publikationswege bis 31. Juli 1901 in Wirksamkeit belassenen Frachtsätze des gleichnamigen Ausnahmetarifs vom 1. Februar 1898 samt Nachträgen I und II behalten bis zum Inkrafttreten des neuen Ausnahmetarifs, d. i. bis 31. August 1901, Geltung.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 19. August 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

656. (35/oi) Ausnahmetarif für Futter- und Strenmittel.

Ergänsungsblatt 2.

Ausnahmetarif für Futter- und Streumittel, gültig vom 1. Juli bis 30. September 1901.

Ein Ergänzungsblatt 2, betreffend den Geltungsbereich, ist zum 15. August 1901 ausgegeben worden. Dasselbe ist bei unserer Drucksachenkontrolle erhältlich.

Strassburg, den 19. August 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

657. (8r>/01) Heft l des belgisch-siidwestdentschen Gütertarif es.

Neuausgabe.

Unter Aufhebung des Heftes l des belgisch-südwestdeutschen Tarifs vom 1. Januar 1893 und der Nachträge I bis IV tritt am 1. September 1901 ein neues Tarifheft nebst einem Anhange in Geltung. Das neue Heft enthält die besonderen Bestimmungen für den Güterverkehr, das neue Gleichstellungsverzeichnis für die nicht tariflerten belgischen Stationen in Bezug auf das gleichfalls am 1. September 1901 zur Einführung kommende neue Heft 2 6 für den Verkehr mit Basel und sonstige Erläuterungen. Der besonders herausgegebene Anhang zu dem neuen Tarif enthält das Gleichstellungsverzeichnis für die nicht tarifierten belgischen Stationen in Bezug auf die vorläufig noch unverändert in Geltung bleibenden Hefte 3 bis 9 des Verbandstarifs.

Durch eine in das neue Heft l aufgenommene besonders Bestimmung zu den allgemeinen Tarifvorschriften wird die Geltung der in den Heften 2 a, 4 a bis 9 a enthaltenen besonderen Ausnahmesätze für Fische und Heringe hinsichtlich der dem Specialtarif für bestimmte Eilgüter angehörenden Fischsorten vom 1. Oktober 1901 ab auf diejenigen Sendungen beschränkt, welche als Frachtgut aufgeliefert werden. Bei Aufgabe als Eilgut kommen bei solchen Sendungen vom bezeichneten Tage ab die Sätze der regelmäßigen Tarifklassen zur Berechnung.

Strassburg, den 17. August 1901.

Namens der Verbandsverwaltungen: Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

313

658. (35/oO Kilometerseiger der Reichseisenbahnen in ElsassLothringen, vom 1. Mai 1895. Nachtrag IX.

Zum 1. Oktober 1901 gelangt ein Nachtrag IX zu unserem Kilometerzeiger zur Ausgabe. Derselbe enthält anderweite (erhöhte) Entfernungen für Basel (Reichsbahn), sowie Entfernungen für die neu zu eröffnenden Stationen Basel-St. Johann und Deutsch-Oth Haltepunkt.

Der Nachtrag ist bei unserer Drucksachenkontrolle zum Preise von 0,10 Mark erhältlich.

Strassburg, den 21. August 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern, Frachtsätze für Aluminium. Vom 1. September 1901 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1901, werden für den Transport von Aluminium, roh, in Platten, nachstehende Frachtsätze gewährt: Wagenladungen von Von nach 5000 kg. 10000 kg.

Mark per 100 kg.

Lend-Gastein

Neuhausen bei Schaffhausen 2,93 2,62 (Station der badischen Staatsbahnen) Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 99, v. 24. Aug. 1901.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 23. August 1901 : 458. Nachtrag V zum Ausnahmetarif Nr. 2 für Wein etc. Italien -- Deutschland.

Genehmigt am 26. August 1901: 459. Ergänzung der allgemeinen schweizerischen Tarifvorschriften durch Aufnahme eines neuen Art. 39bls für den Transport von Bier in Privatwagen als Stückgut, mit Vorbehalt.

460. Berichtigung der Tarifdistanz Emmetschloo-Bauma im internen Gütertarif der Ürikon-Bauma-Bahn.

461. Berichtigung der Tarifdistanz und der Taxen Emmetschloo-Bauma im internen Personen- und Gepäcktarif der Urikon-Bauma-Bahn.

462. Anwendung der im Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr Schweiz -- Monte Generosobahn enthaltenen Gepäcktaxen von Generosokulm und Bellavista nach Basel in umgekehrter Richtung.

314

463. Anwendung der im Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr Schweiz -- Comersee, Chiavenna und Sondrio enthaltenen Gepäcktaxen von Stationen des Comersees nach Base) in umgekehrter Richtung.

464. Ergänzung des Personentarifes N 0 B -- Ü B B durch Taxen für den Verkehr zwischen Stationen der Urikon-Bauma-Bahn einerseits und Zürich H B und Zürich-Letten anderseits.

Genehmigt am 27. August 1901 : 465. Entwurf zu einem Gütertarif Ürikon-Bauma-Bahn -- V S B und R H B, mit Vorbehalten.

466. Ergänzung des Personen- und Gepäcktarifs Württemberg -- Schweiz durch Aufnahme von Retourtaxen von Stuttgart nach Chur.

467. Ergänzung des Personen- und Gepäcktarifs Schweiz -- Belgien, Niederlande und England via Bettingen durch Aufnahme von Taxen Namur -- Chiasso.

468. Entwurf zu einem Nachtrag III zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. Basel S C B -- Central- und Westschweiz, mit Vorbehalten.

469. Entwurf zu einem Nachtrag III zum Anhang zum Ausnahmetarif für Getreide etc. Basel badischer Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz, mit Vorbehalten.

470. Anwendbarkeit des Specialtarifs Nr. IX für Wein etc. im Gütertarif Bayern -- Genf transit und Verrières transit auf Sendungen von Wein in Reservoirwagen.

471. Ausnahmetaxen für die Beförderung von flüssigem Kastanienholzextrakt in Fässern in Ladungen von 10 000 kg. ab Verrières transit (Couze) und Genf transit (La Rochette) nach Wöllan.

472. Ergänzung des Teiles II, Abteilung A, der deutsch-italienischen Gütertarife durch Aufnahme der Station Rastatt der badischen Staatsbahnen in den Ausnahmetarif Nr. 30 für Eisenbahnfahrzeuge.

473. Entwurf zu einem Nachtrag VII zum Ausnahmetarif für Steinkohlen etc Basel S C B -- Central- und Westschweiz, mit Vorbehalten.

474. Entwurf zu einem Nachtrag V zum Distanzenzeiger für die Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, Leichen, Gepäck und Expreßgut im Verkehr Ostschweiz -- Westschweiz, mit Vorbehalt.

475. Entwurf zu einem Tarif für die Beförderung von Personen, nebst Distanzenzeiger zur Taxberechnung für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, Kranken, Leichen, Gepäck und Expreßgut im direkten Verkehr JN, PSC -- JS, BR, R V T , B A M , AJ, VZ, FM, PBr, P Bö und Y Ste C, mit Vorbehalten.

476. Ergänzung des Ausnahmetarifes für Petroleum im Teil H, Hefte l und 3, der
bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

477. Ergänzung des Anhangs zum schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. ab Pino transit und Chiasso transit durch Aufnahme der Stationen der Gürbethalbahn.

315

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Publikationsorgan für das Transport- und Tarifwesen der Eisenbahnen und DampfschiffUnternehmungen auf dem Gebiete der schweiz. Eidgenossenschaft.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1901

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.10.1901

Date Data Seite

204-204

Page Pagina Ref. No

10 019 749

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.