311 # S T #

1.

2.

3.

4.

5.

Aus den Verhandlungen des Bundesrates

(Vom 31. Januar 1957) Folgenden Kantonen wurden Bundesbeiträge bewilligt: Bern: An die Kosten der Aufforstung und "Verbauung «Leimbach» in der Gemeinde Frutigen; Obwalden: An die Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung «Matthorn» in der Gemeinde Alpnach; St.Gallen: An die Kosten der Aufforstung und Verbauung «Lawinenschadenflächen 1951» in der Gemeinde Vättis; Graubünden: An die Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung «Bärenhag» in der Gemeinde Felsberg und «Mura» in der Gemeinde Safien sowie an die Erstellung des Waldweges «Jux» in der Gemeinde Chur; Tessin: An die Kosten der Verbauung des Wildbaches Zarigo in der Gemeinde Rivera.

3086

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 16. bis 29. Januar 1957 Afghanistan. Herr Mohammed Rahim Gardizi, Attaché, wurde dieser Gesandtschaft zugeteilt, mit Eesidenz in Paris.

China. Herr P eng Hua, Botschaftsrat, der auf einen andern Posten versetzt wurde, hat die Schweiz verlassen.

Grossbritannien. Herr T.S.Tüll, Botschaftsrat, wurde dieser Mission zugeteilt.

Indien. Herr Brigadier K.C.Khanna, Militärattache, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Iran. Herr Hossein Chahidzadeh, Zweiter Sekretär, ist auf einen andern Posten versetzt worden.

Vereinigte Staaten von Nordamerika. Herr Edward E.Keller, Dritter Sekretär, ist in Bern eingetroffen und hat sein Amt übernommen.

3086

312 Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung Auf Grund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Artikel 16 der Vollziehungsverordnung vom 23. Juni 1933 betreffend die amtliche Prüfung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die Eidgenössische Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Prüfung zugelassen und ihnen die beifolgenden Systemzeichen erteilt.

Fabrikant: Lundis & Gyr AG., Zug Zusatz zu Wicklungsstromwandler mit Giessharzisolation Type TCA2.1 Sie unterscheidet sich von der Type TCA 1.1 (Publikation vom 12. April 1955) einzig durch den von 110 mm auf 180 mm vergrösserten Abstand der Befestigungsbolzen.

S

Fabrikant: AG. Emil Pfiffner & Cie., Hirschthal Kombinierter Strom- und Spannungswandler (Messgruppe) Typen EJM 20, EJM 30, EJM 60 Primärnennstromstärken 20 1000 A Sekundärnennstrom 5 oder l A Nennisolationsspannungen 20 kV, 30 kV, 60 kV Betriebsspannungen unter 50 kV Nennfrequenz 162/3 oder 50 Hz

S

Bemerkung: Die Systemnummern 101 bis 125 werden für kombinierte Stromund Spannungswandler (Messgruppen) reserviert, bei denen nicht auf Verlangen des Fabrikanten der Stromwandler und der Spannungswandler getrennte Nummern erhalten.

Bern, den 28.Dezember 1956.

3037

Der Präsident der Eidgenössischen Mass- und Gwinchtskommission K.Bretscher

313 Im Bahmen der technischen Hilfe der Vereinigten Nationen an wirtschaftlich ungenügend entwickelte Länder werden Experten auf folgenden Fachgebieten gesucht : Äthiopien: Vizedirektor sowie ein Mitarbeiter für das Institut für öffentliche Verwaltung.

Dauer der Anstellung: l Jahr eventuell länger; Dienstantritt: 1. Juni/l. August 1957; Sprachkenntnisse: Englisch.

Ägypten: Fachlehrer auf dem Gebiete der Ausbildung von Verwaltungspersonal.

Dauer der Anstellung: l Jahr; Dienstantritt: sobald als möglich; Sprachkenntnisse: Englisch.

Burma: Finanzsachverständiger auf dem Gebiete des Budgetwesens in öffentlichen Verwaltungen.

Dauer der Anstellung: l Jahr; Dienstantritt: I.Juli 1957; Spi-achkenntnisse: Englisch.

Anmeldestelle: Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, welches Interessenten auch nähere Angaben über den Expertenauftrag sowie über die Anstellungsbedingungen erteilt.

Anmeldungstermin: 23.Februar 1957.

3086

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Im Jahre 1956 wurden die Prüfungsreglemente für die Durchführung höherer Fachprüfungen in folgenden Berufen einer Bevision unterzogen und unter Einräumung einer Einsprachefrist von 30 Tagen im Bundesblatt angekündigt.

Nachdem innert dieser Frist keine Einsprachen erfolgten, wurden sie vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement genehmigt.

Beruf

Genehmigt am:

Mechanikermeister Dipl. Installateur im Gas- und Wasserfach Dipl. Florist

S.März 1956 26. Oktober 1956 7. November 1956

Bern, den 30. Januar 1957.

3086

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für berufliche Ausbildung

814

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Das vom Verband Schweizerischer Musikinstrumenten-Fabrikanten und -Händler (Fachgruppe Blech-Blasinstrumentenbau und -Reparaturen) eingereichte Reglement über die Durchführung von Meisterprüfungen im Blech-Blasinstrumentenbau ist, nachdem die im Bundesblatt vom 9. August 1956 angesetzte Einsprachefrist am 10. September 1956 ungenützt abgelaufen war, vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am I.Oktober 1956 genehmigt worden.

Gemäss Artikel 39 der Verordnung I zum Bundesgesetz über die beruf hohe Ausbildung wird hievon Kenntnis gegeben.

Bern, den 80. Januar 1957.

3086

# S T #

·

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für berufliche Ausbildung

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Übersicht der

Referendumsvorlagen von 1950 bis 1956 der Initiativbegehren von 1930 bis 1956 und der

eidgenössischen Abstimmungen seit 1948 Die in dieser Übersicht enthaltenen Tabellen sind auf den 81. Dezember 1956 bereinigt worden. Sie können, in einer Broschüre zusammengefasst, bei der unterzeichneten Amtsstelle bezogen werden.

Preis pro Exemplar; plus Porto oder Nachnahmegebühr, 75 Eappen (Postcheckkonto III520).

1080

Bundeskanzlei Drucksachenbureau

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1957

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.02.1957

Date Data Seite

311-314

Page Pagina Ref. No

10 039 711

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.