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Bundesblatt 109. Jahrgang

Bern, den 30. August 1957

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis 30 Franken im jähr, 10 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Happen die Petitzeile oder deren Baum: -- Inserate franko an Stampili & Gie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Ausführung dringender baulicher Arbeiten an den bundeseigenen Liegenschaften von Effinger- Wildegg (Vom 26. August 1957) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiemit eine Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend die Ausführung dringender baulicher Arbeiten an den bundeseigenen Liegenschaften von Effinger-Wildegg zu unterbreiten.

I. Einleitung Arn 3. Juli 1914 hat der Bundesrat in Vollzug der testamentarischen Auflagen beschlossen, die Verwaltung der der Eidgenossenschaft durch letztwillige Verfügung der am 25. Oktober 1912 verstorbenen Fräulein. Juliette von Effinger zugefallenen Liegenschaften samt Zubehörden der Eidgenössischen Kommission für das Landesmuseum (nachfolgend Kommission genannt) zu übertragen.

Diese der Eidgenossenschaft zugefallene Erbschaft stellt einen Spezialfonds des Bundes mit besonderer ·Zweckbestimmung dar und trägt die Bezeichnung «Stiftung von Effinger-Wildegg» (im folgenden Stiftung genannt). Eine der testamentarischen Auflagen bestimmt, dass das Schloss Wildegg nebst Hof, Garten und den Halden des Schlosshügels sowie der anstossende Wald am Kestenberg in ihrem bisherigen Zustand erhalten bleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.

Für eine Eeihe unaufschiebbarer Arbeiten, die in diesem Zusammenhang ausgeführt werden sollen, reichen nun aber die finanziellen Mittel nicht mehr aus.

Um den ordnungsgemässen Unterhalt der Liegenschaft sicherzustellen, sehen wir uns daher zum erstenmal seit Bestehen der Stiftung gezwungen, mit einem besonderen Kreditbegehren an Sie zu gelangen, Bundesblatt. 109. Jahrg. Bd. II.

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354 II. Liegenschaftsbeschreibung Die Domäne Wildegg liegt -- wie der nebenstehende Situationsplan zeigt -- am rechten Aareufer an der Bahnlinie Aarau-Brugg, nordöstlich des Dorfes Wildegg, ca. 10 Geh-Minuten oberhalb des Dorfkerns. Das Territorium erstreckt sich über die Gemeinden Wildegg-Möriken und Holderbank.

Mit Ausnahme der grossen. zwischen Bahndamm und Aarekanal gelegenen Parzelle Langmatt handelt es sich um eine vollständig arrondierte Liegenschaft, die durch die Hügelzüge des Kestenberges und des Birrberges gegen Norden geschützt ist.

Die Liegenschaft hat eine Fläche von 946 861 m2; davon entfallen auf: Gebäudeplätze (22 Gebäude) 4 522 m2 Wald 396999m 2 Garten und Parkanlagen 14 725 m2 Strassen, Wege und Vorplätze .1 11 204 m2 Gewässer 530 m2 Kulturland 518 881 m2 Das Schloss Wildegg dürfte im 12. Jahrhundert als Vorwerk der Habsburg zur Sicherung ihres «Landes im Eigen» erbaut worden sein. Die Baugeschichte kennt - von Ungewissen Anfängen abgesehen - drei Hauptepoehen : - die Burg brannte 1552 infolge Blitzschlages aus, wurde in langen Jahren im Stil der Spätgotik wieder bewohnbar gemacht und erlebte sodann - um 1700 einen Umbau zum Wohnschloss barocker Prägung, der der Burg ihr heutiges Gesicht verliehen hat.

- 1917 erfolgte die bauliche Instandstellung des Schlosses und Einrichtung zum Museum mit Effingerschem Familienbesitz und wenigen Beständen des Schweizerischen Landesmuseums.

Ab Mitte des 17. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte schrittweise der Bau der Wirtschafts- und Ökonomiegebäude.

So entstanden im Laufe der Jahrhunderte zwei Baugruppen, das Schloss mit der «kleinen Ökonomie» für die Schlossherrschaft und etwas weiter unten das grosse Bauernhaus mit den Viehställen, Korn- und Schafscheunen nebst Zubehör.

Das Schloss stellt mit seiner bis in kleinste Einzelheiten erhaltenen Einrichtung eine ganz einzigartige Erinnerung an die Lebensweise der landverbundenen Oberschicht im 18. Jahrhundert dar.

Mit einer Besucherzahl von heute durchschnittlich etwa 20 000 Personen jährlich zählt es zu den meistbesuchten Schlössern der Schweiz.

III. Die gegenwärtige Lage Das Schloss mit der «Ideinen Ökonomie» steht unter der direkten Betreuung des Schweizerischen Landesmuseums, welches dort zur Ausführung der not-

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356 wendigen Arbeiten im Schloss, Haus, Hof und Garten institutseigenes Personal eingestellt hat.

Im Jahre 1922 pachtete der Kanton Aargau das grosse Bauernhaus mit allen dazugehörigen Gebäuden und dem grossen Landbesitz (144,13 Jucharten) zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Musterschule. Der Pachtvertrag dauerte bis Anfang 1956. Die Nachfolge trat ein sehr gut ausgewiesener, privater Pächter an.

Mit der Übernahme der Pacht durch den Kanton Aargau im Jahre 1922 musste aber auch der landwirtschaftliche Betrieb den Anforderungen der damaligen Zeit entsprechend eingerichtet und anschliessend unterhalten werden.

Doch reichten die finanziellen Mittel nicht aus, um die auf lange Sicht jeweils wirtschaftlichste Lösung zu treffen, so dass in vielen Fällen zu Notlösungen Zuflucht genommen werden musste. An einen nur einigermassen systematischen Unterhalt der teilweise über 100 Jahre alten Gebäude konnte unter diesen Umständen gar nicht gedacht werden.

Diese Lage hat die verantwortlichen Organe der Kommission schon seit Jahren mit Sorgen erfüllt. In einem Bericht vom S.März 1953 kommt der damalige Präsident der Kommission, Herr Ständerat Dr. E.Klöti, in bezug auf die finanzielle Lage der Stiftung zum Schluss, dass die Situation ernst sei und dringend einer Abhilfe bedürfe.

Der gegenwärtige Stand der disponiblen finanziellen Mittel zeigt, wie ernst die Lage ist.

Fr - Das Kontokorrent-Guthaben bei der Eidgenössischen FinanzVerwaltung auf den I.August 1957 betrug noch . . . . . . .

152760 - hievon bereits der Eidgenössischen Bauinspektion zur Verfügung gestellt für vordringliche Reparaturen, deren Aufschieben wegen bestehender akuter Unfallgefahr, ferner im Interesse der Betriebssicherheit und Betriebsmöglichkeit unter keinen Umständen zurückgestellt, werden konnten 142700 verbleiben - daraus sind für das laufende Piechnungsjahr 1957 die ordentlichen Ausgaben für Waldwirtschaft, Gebäudeversicherung, Steuern, Heizung, Eeinigungsmaterial usw. zu bestreiten, welche nach vorsichtigem Voranschlag noch betragen werden

10060

19 184

der errechnete Fehlbetrag von kann mit den voraussichtlichen Einnahmen aus Pacht (12 900 Franken) und Eintrittsgeldern (ca. 5000 Franken) von total . .

9124 17 900

gedeckt werden, so dass auf Jahresbeginn ein kleiner Einnahmenüberschuss von . . ·

8 776

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verbleiben wird, welcher für die laufenden Verbindlichkeiten des nächstfolgenden Jahres zu dienen hat.

Die jährlichen Einnahmen aus dem verpachteten Gutsbetrieb - der Haupteinnahmequelle - betragen gemäss Pachtvertrag 17. 295 Franken für die Jahre 1956 und 1957 und ab 1958 18 736 Franken. Mit einem nennenswerten Ertrag aus dem Walde ist bis auf weiteres nicht zu rechnen, da er jahrelang übernutzt wurde.

Verschiedene schwere Schäden an Gebäuden, Kulturland und Mauerwerk und teilweise bereits erfolgte Einstürze veranlassten! die Kommission, zusammen mit der Direktion der Eidgenössischen Bauten (Bauinspektion Zürich), der Eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei, dem Eidgenössischen Meliorationsamt und der Abteilung für Landwirtschaft eine unifassende Erhebung über die bestehenden Mängel durchzuführen. Die Besultate dieser Untersuchung liegen nun vor und zeigen mit aller Deutlichkeit, wie berechtigt die Sorgen der Kommission uni die Erhaltung der Liegenschaft waren.

Es sei hier vorweggenommen, dass viele der heute krass zutage tretenden Schäden schon bei der Übernahme der Schenkung durch den Bund vorhanden waren und nun im Laufe der Jahrzehnte ein Ausmass angenommen haben, das sofortiges Eingreifen fordert.

Mit der nachfolgend vorgeschlagenen einmaligen, durchgreifenden Sanierung der Liegenschaften dürfte die Lage der Stiftung endgültig gefestigt sein.

Nach dieser Sanierung wird die Stiftung in der Lage sein, aus den Einkünften aus Pacht und Eintrittsgeldern der Besucher für den laufenden, guten Unterhalt aufzukommen, so dass weitere Mittel aus der Staatsrechnung nicht mehr beansprucht werden müssen.

IV. Die dringend auszuführenden Arbeiten

1. Kanalisation Das heutige Kanalisationssystem (Abwasser aus Klärgruben, Meteorwasser, Strassenentwässerung) ist nicht zusammenhängend. Von einem System als solchem kann eigentlich nicht gesprochen werden. Irn Laufe der Jahrzehnte auseinanderliegenden Bauetappen sind offenbar immer wieder Teilstücke ausgeführt worden.

Die Dimensionierungen sind teilweise so, dass die Vorfluterleitungen geringeren Durchmesser aufweisen als die Zuleitungen. Einige Leitungen münden in die Wiesen, andere in Sickerschächte, und nur ein Teil der festgestellten Stränge wird der Hauptleitung zugeführt. Undichte und zum Teil defekte Leitungen sowie die in Sickerschächte oder Wiesland führenden Abwässer verursachen Unterspülungen von Strassen und Wegen, eventuell von Baukörpern. Eine starke Versumpfung von wertvollem Wies- und Kulturland ist die Folge.

Dazukommen: .

o. die Entwässerung des im Peterstoffel liegenden, ca. 27 000 m2 messenden Wies- und Weidelandes und des darüberliegenden Waldgebietes ;

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1). der Einbau eines Kies- und Schlammfanges im Waldgebiet «Bachtalen» zur Klärung des Bächleins; c. die Neuerstellung einer Vorfluteiieitung, die die unter a und & genannten Wassermengen aufzunehmen hat, an Stelle des alten, aus Steinplatten erstellten und zum Teil eingestürzten Kanals, sowie die Erweiterung des Durchlasses unter der zum Schloss führenden Strasse und die Anpassung und Einleitung in die bestehende, in einen offenen Graben führende Kanalisationsleitung; d. die Entwässerung des projektierten Parkplatzes für Personenwagen und Cars im alten Steinbruch.

Die Entwässerung des unter a genannten Gebietes ist sehr dringend. Mit dem eidgenössischen Forstinspektor fand eine Begehung im Waldgebiet und dem darunter liegenden und ständig im Kutschen begriffenen Wies- und Weideland statt. Obwohl bisher keine oder keine nennenswerten Butschungen des Waldes festgestellt werden konnten, besteht die Gefahr, dass bei einem weiteren Abgleiten der Erdschicht ein Nachrutschen des Waldes nicht vermieden werden kann. In einer Tiefe von ca. 0,80 bis 2,00 m sind starke Wasservorkommnisse festgestellt worden. Daraus erklärt sich auch, dass das von der Waldhöhe anfallende Grundwasser zusammen mit dem Meteorwasser das Abgleiten der smi einer lehmigen Mergelschicht ruhenden Erdmasse bewirkt hat.

Die durch dieses Gebiet führende Jaucheverschlauchungsleitung wurde bereits in früheren Jahren abgeschert. Gegenwärtig wird die Anlage durch Einbau von neuen Schiebern und Hydranten verbessert; aber diese Arbeiten lassen sich nur ausführen, wenn grössere Umleitungen vorgenommen werden.

Eine Gewähr für dauernde Benützbarkeit besteht jedoch - der Situation entsprechend - nur, wenn die Hangentwässerung raschmöglichst durchgeführt wird. Eine durchgreifende Sanierung ist unerlässlich. Es ist vorgesehen, parallel zum Waldsaum einen ersten und ca. 50 m talwärts einen zweiten, quer zum Hang führenden Entwässerungsriegel zu erstellen. Mit zwei Leitungssträngen in Sickerrohr sollen die Abwasser abgeführt werden, unter gleichzeitiger Aufnahme des aus den Seitenarmen zugeführten Wassers. Es ist ferner vorgesehen, das anfallende Wasser weitgehend den Waldsäumen entlang in einem offenen Graben zu führen, in den auch das Bächlein aus dem Bachtaler Tobel geleitet werden soll. Die Erstellung eines Kies- und Schlammfanges in der
«Bachtalen» soll den Anfall von Laub, Holz und Geschiebe in die Ableitung verhindern. Die im März 1957 durch die Genietruppe ausgehobene Baugrube kann hiezu benützt werden.

2. Strassen Die Zufahrtsstrasse zur Schlossliegenschaft ist als Naturstrasse angelegt.

Sie ist sehr stark ausgefahren, weist tiefe Fahrrinnen und Schlaglöcher auf. Einzelne Teilstrecken sind unterspült, und an einigen Stellen tritt Wasser aus der Fahrbahn. Verursacht wird dies durch die heutige Abwasserführung. Ohne vorherige Kanalisation der Abwasser ist der Ausbau der Strasse im gefährdeten

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Gebiet unmöglich. Infolge der intensiven Bewirtschaftung der zur Schlossliegenschaft gehörenden Landwirtschaft, unter Verwendung von Traktoren und schwerenMaschinen, wird die schmale Strasse streckenweise für andere Fahrzeuge unpassierbar. Auf einzelnen Teilstrecken drängt sich daher der Bau von Ausweichstellen auf.

Besonders gefährdet ist das Teilstück zwischen Bauernhof und Schloss.

Das starke Gefalle bewirkt bei andauerndem Eegenwetter das Wegspülen des Naturbelages, so dass Gefahr besteht, dass der Strassenunterbau unterspült und aufgerissen wird.

Der dringend nötige Parkplatz für die Schlossbesucher (Personenwagen und Cars) kann auf dem Areal des alten Steinbruches gewonnen werden. 'Um Unfälle beim Parkieren bzw. während der An- und Wegfahrten zu vermeiden, ist ein Kreiselverkehr vorzusehen. Die anfahrenden Wagen benützen den bestehenden, jedoch für diesen Zweck auszubauenden Weg, während die abfahrenden die Wagenremise unifahren.

3. Wasserversorgung und Quellen Die bestehende Wasserversorgung des Schlossareals mit eigenem Quellwasser ist zum Teil sehr alt. Die Gesamtlänge der durch Waldgebiet führenden, aus Steinzeug-, GUSS- und Eternitrohren bestehenden Leitung misst ca. 1400 m ab Kestenbergquelle (Brunegg) bis Reservoir. Ca. 680 m Leitung sind vor einigen Jahren ausgewechselt und in Eternit erstellt worden. Das übrige Leitungsnetz weist an verschiedenen Stellen Undichtigkeiten auf und ist oft auch durch Wurzelzapfen verstopft.

; Bereits im Jahre 1915 ist eine Verbesserung der Quellfassungen und des Ersatzes der Zuleitungen angestrebt worden. Ein weiteres Projekt stammt aus dem Jahre 1933 ; die Wasserversorgung war also schon seit Jahren ein Sorgenkind. Die Ergiebigkeit aller drei Quellfassungen zusammen (Gänslibrunnen, Bergquelle und Kestenbergquelle) schwankt zwischen 10-20 Minutenliter. Diese Messungen stammen aus dem Jahr 1933. In trockenen Jahren, wie 1947, ist mit einem wesentlich schlechteren Resultat zu rechnen. Dazu kommen die Verluste durch Leitungsdefekte. Der Ersatz einer ca.700 m messenden Leitung ist daher unumgänglich.

, Der vorhandene Trink- und Löschwasservorrat beträgt in zwei Reservoiren von je 50 m3 total 100 m3 und reicht für die Versorgung des Schlossgutes samt Wohnungen und Gutsbetrieb, der laufenden Brunnen und der Tränkebrunnen in den besten Jahreszeiten nicht
aus. Eine Löschreserve von 50 m3 ist sichergestellt. Sie reicht bis zum Eintreffen der Feuerwehr innert 10-12 Minuten aus für die Bekämpfung des Feuers im Schloss selbst. Für Löschzwecke an anderen Objekten steht kein Wasser zur Verfügung.

Die Weidbrunnen, die aus dem Überlaufwasser eines der 50-m3-Reservoire gespiesen werden, können nur in niederschlagsreichen Zeiten benützt werden.

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Nach ca. 5-8 Tagen,, an denen keinEegen fällt, sind diese wichtigen Tränkestellen trockengelegt. Der Bauernhof mit Wohnung und Stallungen selbst ist am Leitungsnetz der Gemeinde Möriken angeschlossen. Die Überbrückung der chronischen Wasserarmut aus der schlosseigenen Wasserversorgung ist für das Verbrauchswasser gewährleistet. Löschwasser ist durch zwei Hydranten der Gemeinde-Wasserversorgung in der Nähe des Bauernhofes im Brandfall für diesen sichergestellt. Der Anschluss des gesamten Leitungsnetzes im Schlossgebiet an die Gemeinde:Wasserversorgung unter Zwischenschaltung einer Pumpanlage ist unumgänglich. Die alte und ungenügende eigene Wasserversorgung sollte für die laufenden Brunnen und als Löschwasserreserve beibehalten werden. Der Ersatz der defekten Leitungen wäre etappenweise und aus den Einnahmen des Schlossgutes im Laufe der Jahre vorzunehmen.

4. Waldwirtschaft Einzelne Wege der Bergwaldungen sind stark ausgewaschen; dadurch entstanden Schäden am Kulturland des Landwirtschaftsbetriebes. Das Wegnetz ist an sich gut angelegt, ermangelt aber zu einem grossen Teil eines tragfähigen Oberbaues. Nach dem vorgesehenen Ausbau wird es den allgemeinen in der Forstwirtschaft üblichen Anforderungen entsprechen.

Zur Versorgung der Industriegebiete östlich des Grundstückes «Langmatt» mit elektrischer Energie musste durch den geschlossenen Schachenwald, der zum Teil schöne Eichenbestände aufweist, eine Schneise geschlagen werden. Die Schliessung dieser Waldlücke ist nicht nur vom ästhetischen Standpunkt aus wünschenswert, sondern für die richtige Waldbewirtschaftung unbedingt notwendig. Verhandlungen über die Verkabelung dieses Teilstückes der Freileitung sind im Gange.

5. Konservierungsarbeiten am Holzwerk Um über die Konservierungsarbeiten am Holzwerk der Dachkonstruktionen eine umfassende Orientierung zu erhalten, wurde ein Gutachten eingeholt. Mit Datum vom I.Februar 1957 hat die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt über die Befundaufnahme betreffend Insektenschäden Bericht erstattet. Alle Gebäude mit Ausnahme von dreien weisen mittleren bis sehr starken;Hausbockbefall auf, der teilweise noch aktiv ist. Anobien («Holzwurm») sind praktisch in allen Gebäuden zu finden. Durch den früheren Hausbockbefall an Sparren, Pfosten, Unterzügen und Bodenbrettern wurden einzelne Bauteile derart geschwächt,
· dass rascher Ersatz geboten ist, um der Einsturzgefahr zu begegnen. Eine chemische Behandlung sämtlicher Holzkonstruktionen ist nicht mehr zu umgehen.

6. Melioration der Langmatt Dieses 14,1373 ha messende Grundstück (vgl. Planskizze) wurde im 2. Weltkrieg partiell gerodet, mit dem bereits vorhandenen Kulturland arrondiert und

.;

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humusiert. Die bestehende teilweise Melioration vermochte den Grundwasserspiegel des gesamten Grundstückes noch nicht zu egalisieren ; für einzelne Parzellen bedarf es einer weitergehenden Melioration, um das Grundstück durchgehend kultur- und ertragsfähig zu machen.

7. Landhaus In'der Verwalterwohnung sind die Koch-, Heiz- und Geschirrwaschanlagen zu ersetzen.

Weitere Benovations- und Verbesserungsarbeiten sind im sogenannten Afrikalogis, im Knechtezimmer - das dem Verwalter als Wohnstube dient - und in der Kaminisolation erforderlich.

In der Dépendance sind einige Zimmer, Korridore, Treppenhaus, Küche, Abort, Balkon renovationsbedürftig.

Der Kachelofen des Schlosses droht einzustürzen und darf aus feuerpolizeilichen Gründen nicht mehr geheizt werden. Da ! es sich um ein bedeutendes, datiertes Stück des 18. Jahrhunderts handelt, das zudem für die Lenzburger Ofenkeramik repräsentativ ist, sollte man es erhalten. Das Umsetzen des Ofens und die Beschaffung einer Beheizungsmöglichkeit des Baumes ist nicht zu umgehen.

Überdies bedarf das Landhaus einer teilweisen Aussenrenovation; das Holzwerk ist an einzelnen Stellen bereits derart verwittert und morsch, dass Beparaturen an Fenstern, Jalousieläden, Aussentüren, Dachgesimsen, Balkonbrüstungen unaufschiebbar sind..

8. Stützmauer · Die aus Natursteinblöcken erstellte Stützmauer an der Schloßstrasse bzw.

am untern Zugang zum Landhaus ist einsturzgefährdet. Durch die entstandenen Bisse und Ausbuchtungen dringen Wasser und Erde in das Mauerwerk, das nun auch in erhöhtem Masse frostgefährdet ist. Um Unfälle zu vermeiden, ist die, Wiederinstandstellung der Mauer unumgänglich.

. : 9. Schloss-Remise Der allgemeine Zustand des wertvollen, alten Gebäudes ist, speziell was die Dachkonstruktion und die Holzböden anbelangt, sehr schlecht.

'; .

Die bisherige Schreinerwerkstatt ist unzweckmässig untergebracht und zu klein. Vor allem fehlt es an natürlicher Belichtung und Belüftung. Der vorhandene Ausbau erhöht die Brandgefahr. Sie kann in die bisherige Wagenremise verlegt werden.

Beim Begehen der Bretterbeläge besteht Einbruchgefahr. Eine durchgreifende Sanierung ist zwecks Erhaltung des Gebäudes und zur Unfallverhütung dringend.

362 10. Erlachhaus und Bebhaus Ausser den vor einigen Jahren renovierten Wonnräumen, Küche und Bad sind die Häuser in einem bedenklich schlechten Zustand.

Vor allem ist die Laube am Erlachhaus, die als Zugang und Verbindung der einzelnen Bäume und des Estrichs dient, speziell im Winter der sohlechten Isolation wegen, fast nicht benutzbar. Ebenso ist die Bedachung, wie auch ein grosser Teil der Dachkonstruktion zu ersetzen. Die Hohlraumisolation und Belüftung unter dem Elternzimmer ist ungenügend. Es zeigen sich ausser der Ungezieferplage bereits Schäden am Fussboden und Feuchtigkeitserscheinungen an den Wänden.

11. Ladenschuppen Allgemeine Eenovationsarbeiten sind dringend nötig geworden, so insbesondere die Instandstellung des Daches und das Ausbessern des Verputzes, um einem weiteren Zerfall Einhalt zu gebieten.

12. Treppenturm Hier sind Eeparaturen zur Erhaltung des Naturstein-Mauerwerkes und der Wendeltreppe erforderlich. Der Anbau an Eels und Erdreich hat zur Folge, dass das absinkende Meteorwasser am Mauerwerk beträchtliche Schäden verursacht.

Die Behebung des Schadens hat durch Sanierung der Oberfläche (Terrasse) zu erfolgen, um das Bauwerk zu erhalten.

13. Bauerrihaus Die Westecke des Pächterhauses ist total durchfeuchtet, das im Erdgeschoss liegende Elternzimmer daher auf die Dauer nicht mehr bewohnbar.

Die Küche genügt in verschiedenen Beziehungen den Anforderungen nicht mehr. Der Holzkochherd ist defekt und besitzt, keinen Backofen. Die in die Fensternische eingebaute Schüttsteinanlage ist zu klein und nicht richtig plaziert. Zur Unterbringung von Geschirr und Lebensmitteln mangelt genügender Eaum, auch ein Warmwasserboiler fehlt.

Die bestehende Waschkücheneinrichtung - Waschherd 70 Liter Inhalt, Kreuzhebelwaschmaschine, zweiteiliger Trog und Ausschwingmaschine - ist für den landwirtschaftlichen Betrieb ungenügend. Die Apparate sind zu klein und zumTeil reparaturbedürftig. Ebenso genügt dieBelichtung undBelüftung des als Waschküche eingerichteten Gewölbekellers den Anforderungen nicht. In diesem Eaum drängt sich die Installation einer zweckmässigen Wascheinrichtung auf.

14. Dresch-Scheune - Anbau Aus feuerpolizeilichen und räumlichen Gründen ist es unerlässlich, für die Motorfahrzeuge des Gutsbetriebes eine Einstellmöglichkeit zu schaffen; ein entsprechender Anbau an die Dresch-Scheune erweist sich als die zweckmässigste Lösung.

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15. Schweinestallungen Der heutige Pächter stellte bei der Übernahme der Pacht die Bedingung, dass die Schweinestallungen ausgebaut werden. Die vorhandenen Stallungen eignen sich für die Schweinehaltung nicht. Auch die Ableitung der Jauche ist absolut ungenügend und mangelhaft.

16. Zieglerhaus Von der Bergseite dringt Grund- und Meteorwasser in das Gebäude ein. Durch den Wasseranfall und die Einengung entstehen Feuchtigkeitserscheinungen in den im Parterre hegenden Wohnräumen. Keller und Kellermauerwerk sind durchnässt und gefährden die darüberliegende Decke der Parterre-Wohnung und das aufgehende Bauwerk. Eine Sanierung ist unumgänglich.

17. Jauchegrube Aus praktischen wie finanziellen Gründen ist beabsichtigt, alle Gruben in einer neuen Anlage zu vereinigen. Die Abwasser des Silos werden dieser ebenfalls zugeleitet. Die ohnehin zu kleine und undichte alte Anlage - sie misst nur ca. 100 cm Gesamttiefe - ist mit einer Betondecke und einseitigem Gefalle gegen den Besucherzugangsweg erstellt und einsturzgefährdet.

18. Jaucheverteilanlage Die vermutlich aus den zwanziger Jahren stammende, ca. 1302 m lange und 17 Anzapfstellen aufweisende Jaucheverschlauchungsanlage ist aus verschiedenen Gründen unbrauchbar geworden. Die Pumpanlage mit Überdruckkessel ist bei Inbetriebsetzung lebensgefährlich. Durch veraltete und abgenützte Schieber in der Verteilanlage zu den drei Hauptsträngen und mangels eines Überdruckventils an der Pumpe besteht die Gefahr einer Explosion durch Überdruck im Windkessel.

Im Laufe der Jahre sind in den Hochdruck-Zenaentrohren einige Bruchstellen entstanden. Vermutlich sind auch Brüche und Undichtigkeiten an den Schiebern und Gussleitungen in der Verteilanlage vorhanden. Die im Peterstoffel durchführende Verteilleitung ist, wie durch Sondierungen festgestellt werden konnte, zwischen den Hydranten P und R, mit einer Distanz von 94 m, auf eine Länge von ca. 80 m durch Abrutschen des Terrains abgeschert worden.

Die Wiederinstandstellung der Jaucheverschlauchungsanlage ist für den Landwirtschaftsbetrieb lebenswichtig. Die Erstellung einer neuen Mistwassergrube, mit einem Nutzinhalt von rund 400 m3, bedingt die Verwendung einer Pump- und Verschlauchungsanlage.

Mit der Bevision der Pumpe und der Windkesselanlage rnuss eine Verlegung und bessere Anordnung an die Längsfront der Stallungen und somit in die Nähe der neuen Mistwassergrube einhergehen. Die Schieber- und Verteilanlage muss ersetzt und klarer und einfacher angeordnet werden.

365 19. Allgemeines In über 40 Kostenberechnungen für die Sanierung von Gebäuden, Anlagen und St.rassen sind die heute feststellbaren und als unumgänglich zu bezeichnenden Instandstellungs- und Unterhaltsarbeiten festgehalten.

Anlässlich der im Herbst 1956 und im Winter 1956/57 durchgeführten Beparaturen konnten verschiedene verdeckte Mängel und Schäden an Gebäuden und Anlagen festgestellt werden. Es ist daher anzunehmen, dass bei der Durchführung des vorliegenden Programmes weitere noch nicht erkennbare Mängel und Schäden behoben werden müssen. Kleinere Mängel werden nicht im Detail erfasst und sind zu Lasten der Reserve für Unvorhergesehenes und Verschiedenes zu beheben.

Der gegenwärtige Zeitbauwert der brandversicherten Objekte beträgt ca.

8100000 Franken, ohne die prämienfreien Beträge von ca. 80 Prozent. Die nichtVersicherten Anlagen - Gruben, Stützmauern, Wege und Anlagen, Leitungen aller Art - bedingen eine Sanierung im gleichen Zeitraum mit den Gebäuden. Da es sich um die Erhaltung historischer Bauten handelt, entstehen grössere Kosten als für den Unterhalt von Normalbauten.

Gesamtkosten Nach den von der Eidgenössischen Bauinspektion Zürich erstellten detaillierten Kostenanschlägen (die wir Ihnen zur Verfügung halten) und den Unterlagen der Eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei sowie des Eidgenössischen Meliorationsanltes ist mit folgenden Aufwendungen zu rechnen: .

1. Kanalisation, 2. Strassen . . . . . . · · 3. Wasserversorgung und Quellen 4. Waldwirtschaft 5. Holzkonservierung 6. Melioration Langmatt 7. Landhaus.

8. Stützmauer., 9. Schlossremise 10. Eiiachhaus und Bebhaus . . .

11. Ladenschuppen 12. Treppenturm, 13. Bauernhaus 14. Dresch-Scheune-Anbau

i . . . . ' . . . .

237000 291 000 62 500 35 000 71 200 37 500 91500 8000 70 500 81 000 14 000 1500 84 500 20 500

Übertrag l 055 700

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15.

16.

17.

18.

19.

Schweinestallungen Zieglerhaus Jauchegrabe Jaucheverschlauchungsanlage Allgemeines, Unvorhergesehenes

Übertrag l 055 700 34 000 8500 59 000 30 500 87 300 Totalkosten 1275000

V. Schlussbemerkungen Mit der Instandstellung dieses der Eidgenossenschaft zugefallenen Erbes wird ein wertvolles Kulturgut unserer Heimat vor dem Zerfall bewahrt und ohne Entstellung der äusseren Erscheinung dem Stand der neuzeitlichen Anforderungen angepasst.

Auf Grund der obigen Darlegungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26.August 1957.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Streuli Der Bundeskanzler: Ch. Oser

367 (Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

die Ausführung dringender baulicher Arbeiten an den bundeseigenen Liegenschaften von Effing -Wildegg

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. August 1957, beschliesst:

Art. l Zur Ausführung von dringenden baulichen Arbeiten an den bundeseigenen Liegenschaften von Effinger-Wildegg wird ein Objektkredit von l 275 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

2 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Ausführung dringender baulicher Arbeiten an den bundeseigenen Liegenschaften von Effinger- Wildegg (Vom 26.

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