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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Lugano.

(Vom 21. Mai 1901.)

Tit.

Seit dem 1. Dezember 1875 befinden sich die für den Postund den Telegraphendienst in Lugano benötigten Lokale in einem von der Gemeinde Lugano in günstiger Lage der Stadt zu dem gedachten Zwecke besonders erstellten Gebäude, das von der Postverwaltung seinerzeit gemietet wurde. Der bezügliche Vertrag datiert vom 13. Juli 1874 (mit Nachtrag vom 18. August 1875).

Er wurde auf eine feste Dauer von 25 Jahren, vom Bezug der Lokale an gerechnet, abgeschlossen. Der jährliche Mietzins beträgt Fr. 8920 für das ganze Gebäude.

Bereits Ende der achtziger Jahre machte sich, infolge der starken Zunahme des Verkehrs, bei den Postlokalen im Erdgeschoß Platzmangel geltend. Im Jahre 1891 gelangte die ,,Società pro Lugano" an die Postvervvaltung mit dem Gesuch, es möchte in Lugano von der Eidgenossenschaft ein neues Postgebäude, dessen Räumlichkeiten den Anforderungen des Verkehrs besser entsprechen, erstellt werden. Seit dieser Zeit hat die Frage der Beschaffung neuer Postlokale in Lugano die Postverwaltung beständig beschäftigt. Sie konnte sich dieser Aufgabe um so weniger entziehen, als sie davon überzeugt war, daß die

397 ihr zu Gebote stehenden Lokale für den in steter starker Zunahme begriffenen Postverkehr auf die Dauer unzureichend werden würden.

Ursprünglich stand das Projekt des Umbaues des von der Gemeinde Lugano gemieteten Gebäudes im Vordergrund. Das Bestreben der Behörden und der Bevölkerung von Lugano ging aber mehr und mehr dahin, ein von der Eidgenossenschaft erstelltes Post- und Telegraphengebäude zu erhalten. Ganz abgesehen davon, daß die Gemeindebehörden von Lugano sich zu einem Umbau auf ihre Kosten nicht bereit finden ließen, und auch einem allfälligen Kaufbegehren des Bundes gegenüber sich bestimmt ablehnend verhielten, mußte auch die Postverwaltung schließlich sich sagen, daß eine rationelle Lösung der Frage nur in einem vom Bunde oder von einem Konsortium zu erstellenden Neubau zu suchen sei. Das Umbauprojekt wurde daher fallen gelassen oder vielmehr beschränkte man sich im Jahr 1894 darauf, für das dringendste Bedürfnis einen Anbau aus Holz gegen den Hof des jetzigen Postgebäudes hin zu erstellen.

Die weitern Unterhandlungen in Sachen führten dann dazu, das in nächster Nähe des jetzigen Postgebäudes gelegene Spitalgut, das der Gemeinde Lugano eigentümlich angehört, als Bauplatz für ein neues Postgebäude in der Stadt Lugano in Aussicht zu nehmen. Nach langwierigen Unterhandlungen mußte aber schließlich von dem Plane der Erwerbung dieses Areals abgesehen werden, weil es der Gemeinde Lugano nicht gelang, bezüglich der beiden zu der Spitalliegenschaft gehörenden Kirchen Sta. Martha und Sta. Maria eine Einigung mit den zuständigen Kirchenbehörden zu, erzielen.

In der Folge wurde dann dem Postdepartement vom Staatsrat des Kantons Tessin als Bauplatz für ein Post- und Telegraphengebäude in Lugano das Grundstück angeboten, auf dem sich zur Zeit das tessinisch-kantonale Lyceum befindet. Auch dieser Bauplatz ist in nächster Nähe des jetzigen Postgebäudes, also in günstiger Lage. Trotzdem konnte sich das Postdepartement lange nicht entschließen, auf die Offerte dés Staatsrates des Kantons Tessin einzutreten, weil der geforderte Kaufpreis ihm als ein sehr hoher erschien. Alle Bemühungen, eine Reduktion der sich auf Fr. 250,000 belaufenden Forderung zu erzielen, blieben erfolglos. Mangels eines geeigneten ändern Bauplatzes einerseits und im Hinblick auf die als notorisch zu bezeichnende Unzulänglichkeit
der derzeitigen Postlokale der eine stetige und starke Zunahme des Postverkehrs aufweisenden Stadt Lugano anderseits, blieb dem Postdepartement schließlich doch nichts

398 anderes übrig, als die Offerte des Staatsrates des Kantons Tessin anzunehmen. Auf seinen Antrag hin wurde das genannte Departement unterm 24. August 1900 vom Bundesrat ermächtigt, den im Entwurf vorgelegten Vertrag mit dem Staatsrat des Kantons Tessin betreffend die Erwerbung der Lyceumsliegenschaft in Lugano als Bauplatz für ein neues Postgebäude daselbst, zum Preise von Fr. 250,000, unter Vorbehalt der Krediterteilung durch die eidgenössischen Räte abzuschließen. In seinem Vortrag an den Bundesrat äußerte sich das Postdepartement dahin, daß der tessinische Staatsrat für sein Beharren auf der geforderten Kaufsumme Gründe habe geltend machen können, gegen die schwer aufzukommen gewesen sei. Es wurde namentlich darauf aufmerksam gemacht, daß der Kanton Tessin, wenn er die Lyceumsliegenschaft verkaufe, für das kantonale Lyceum einen Neubau erstellen oder ein Gebäude erwerben müsse, was natürlicherweise ohne bedeutenden Kapitalaufwand nicht möglich sein werde.

Der vom Bundesrat im Entwurf genehmigte Kaufvertrag wurde vom Großen Rat des Kantons Tessin unterm 29. November 1900 ratifiziert. Ein vom 30. November / 6. Dezember 1900 datiertes Schreiben des Staatsrats des Kantons Tessin an das Postdepartement enthält die wörtliche Wiedergabe des soeben erwähnten Großratsbeschlusses, gestützt auf welchen der tessinische Staatsrat unterm 13. Februar 1901 den in doppelter Ausfertigung erstellten Kaufvertrag unterzeichnet hat. Unterm 15. gleichen Monats erfolgte sodann die Unterzeichnung des Vertrages durch das Postdepartement und unterm 30. April abbin dessen Ratifikation durch den Bundesrat, wobei beschlossen wurde, es sei die Regierung des Kantons Tessin noch speciell darauf aufmerksam zu machen, daß Art. 8 des Vertrages fortbestehe. Durch die Bestimmungen dieses Artikels wird nämlich der Regierung des Kantons Tessin die Verpflichtung überbunden, dafür besorgt zu sein, daß die Gemeinde Lugano sich mit der schweizerischen Zollverwaltung vor Erstellung des neuen Postgebäudes über eine definitive Verlängerung des Mietvertrages betreffend die im Stadthause in Lugano untergebrachten Zolllokalitäten verständige. Bis zur Stunde war eine solche Verständigung nicht möglich. Aus diesem Grunde wurde der Staatsrat des Kantons Tessin anläßlich der Ratifikation des Kaufvertrages durch den Bundesrat auf das Fortbestehen
der erwähnten Vertragsbestimmung aufmerksam gemacht. Es ist zu hoffen, daß eine Verständigung über die noch streitigen Punkte werde erzielt werden können, bevor um die Kreditbewilligung für den Bau selbst nachgesucht werden muß.

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Eine der tessinischen Regierung ferner überbundene Verpflichtung, die Verlängerung des Mietvertrages über das derzeitige Postgebäude in Lugano bis zum Bezug des neuen Gebäudes betreffend, kann als erfüllt betrachtet werden, indem der Gemeinderat von Lugano bereits vor längerer Zeit brieflich die Zustimmung zu dieser Verlängerung des abgelaufenen, auf 12 Monate kündbaren Vertrages erteilt hat.

Im übrigen enthält der Vertrag alle unseres Erachtens nötigen Bestimmungen und Vorbehalte über die mit der Erwerbung des Bauplatzes verbundenen Rechte und Pflichten der beiden Kontrahenten. Wir glauben hier auf eine Erörterung der einzelnen Vertragsbestimmungen verzichten zu dürfen, wollen aber doch hervorheben, daß das zu erwerbende Terrain einen approximativen Elächeninhalt von 2424 m 2 hat, so daß der Quadratmeter auf etwas über Fr. 100 zu stehen kommt, wobei aber zu beachten ist, daß auf dem Baugrund verschiedene Gebäulichkeiten sich befinden.

Von dem genannten Flächeninhalt werden allerdings ungefähr 400 m 2 dem Kanton Tessin gratis abzutreten sein, wogegen letzterer die Verpflichtung zu übernehmen hat, längs der an die zu erwerbende Liegenschaft anstoßenden Kirche eine neun Meter breite, in die Via Canova ausmündende Straße zu erstellen, was sehr wichtig ist, indem dadurch das neuprojektierte Postgebäude freigelegt und viel zugänglicher gemacht wird.

Endlich sei hier noch erwähnt, daß der Kaufpreis fällig wird auf den Zeitpunkt, wo die Eidgenossenschaft über das erworbene Terrain frei wird verfügen können. Dies soll spätestens möglich gemacht werden auf einen Zeitpunkt, der drei Jahre -- vom Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrages an gerechnet -- nicht überschreitet. Es ist aber zu hoffen, daß die Eidgenossenschaft früher über den Bauplatz werde verfügen können, damit der Neubau sobald als möglich in Angriff genommen werden kann.

Es ist dies sehr wünschbar, trotzdem die Lokalverhältnisse in Lugano insofern bessere geworden sind, als kürzlich eine nochmalige Erweiterung der für den Postdienst bestimmten Räumlichkeiten ausgeführt wurde. Die Verhältnisse waren nämlich im Laufe der Zeit so unzulängliche geworden, daß sich die Postverwaltung trotz dem vorgeschrittenen Stadium, in welchem sich die Unterhandlungen betreffend die Erwerbung der Lyceumsliegenschaft als Posthausbauplatz befanden, im verflossenen
Jahre genötigt sah, auf Ausführung eines allerdings nicht kostspieligen Erweiterungsprojektes für das Erdgeschoß des jetzigen Postgebäudes zu dringen. Die genannte Verwaltung ging dabei von

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der Erwägung aus, daß auch im günstigsten Falle noch mehrere Jahre vergehen werden, bis an eine Übersiedlung in den Neubau gedacht werden kann. Infolge dieser Erweiterung, die möglich war durch Verwendung bisher anderweitig vermieteter Erdgeschoßräumlichkeiten, ist nun wenigstens soviel erreicht worden, daß für die nächsten Jahre eine ordnungsgemäße Dienstabwicklung gesichert erscheint und daß speciell auch dem mit der Post verkehrenden Publikum mehr Platz zur Verfügung steht.

Über die Zunahme des Postverkehrs in Lugano mögen folgende Zahlen Aufschluß geben. Es betrug: Im Jahre 1891.

Im Jahre 1896.

Im Jahre 1900.

die Zahl der Postreisenden 9,381 12,423 16,821 die Zahl der gewöhnlichen Korrespondenzen . . . 1,078,793 1,301,512 2,230,592 die Zahl der rekommandierten Sendungen . .

29,468 37,978 62,865 die Zahl der abonnierten Zeitungen 596,576 1,047,627 1,071,448 die Zahl der aufgegebenen Fahrpoststücke . . .

59,151 96,515 129,375 die Zahl der distribuierten Fahrpoststücke . . .

45,796 67,060 87,543 die Zahl der umspedierten Fahrpoststücke . . .

45,879 95,453 70,755 die Zahl der Geldanweisungen 18,867 27,593 36,063 die Zahl der Einzugsmandate 1,179 3,278 5,438 Innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren hat sich der Verkehr des Postbureaus Lugano ungefähr verdoppelt ; bei einzelnen Kategorien ist die prozentuale Zunahme eine noch größere, so namentlich bei den aufgegebenen und bei den umspedierten Fahrpoststücken, deren Verarbeitung selbstverständlich ungleich mehr Platz erfordert, als dies bei den Briefpostgegenständen der Fall ist. Erläuterungsweise muß noch bemerkt werden, daß die aus der vorstehenden Darstellung sich ergebende Abnahme der Zahl der u m s p e d i e r t e n Fahrpoststücke im Jahr 1900 gegenüber 1896 nur eine scheinbare ist, indem inzwischen für eine gewisse Kategorie von Fahrpostsendungen die sogenannte summarische Spedition eingeführt wurde, was zur Folge hat, daß die so beförderten Stücke bei der Umspedition zu statistischen Zwecken nicht mehr gezählt werden. Es erscheint durchaus nicht zu hoch

401 gegriffen, wenn die Zahl der vom Postbureau Lugano im Jahre 1900 umspedierten Fahrpoststüke auf 140 bis 150 Tausend veranschlagt wird.

Die Wichtigkeit des Verkehrs des Postbureaus Lugano erhellt auch aus dem Erträgnis des Wertzeichenverkaufs dieser Poststelle, der sich im Jahr 1900 auf Fr. 173,510 belief und damit alle Poststellen des elften Postkreises mit Ausnahme derjenigen von Chiasso, wo der Transitverkehr eine bedeutende Rolle spielt, weit überholt. Gegenüber 1898, in welchem Jahre diese Erhebungen zum ersten Male in die allgemeine Statistik aufgenommen wurden, beträgt die Zunahme Fr. 53,347.

Bis nach Ausführung der bereits erwähnten Umbauten betrug der Flächeninhalt des eigentlichen Postbureaus Lugano 82 m 2 ; nach Erstellung des provisorischen Holzschopfes im Hof kamen noch 55 m2 hinzu. Jetzt verfügen die verschiedenen Bureauabteilungen allerdings über Räume, deren Gesamtflächeninhalt,den Holzschopf mitgerechnet, mit 198 m 2 nicht unwesentlich größer ist, die aber, namentlich wenn die Zukunft ins Auge gefaßt wird, immer noch als unzureichend bezeichnet werden müssen.

In einem gestützt auf ein Lokalitätenprogramm der Postverwaltung durch die Direktion der eidgenössischen Bauten ausgearbeiteten Vorprojekt für einen Neubau, dessen Grundrisse bei den an die Bundesversammlung geleiteten Akten liegen, ist für das eigentliche Postbureau ein Flächenraum von 310 m2 vorgesehen. Für eine Poststelle, deren Verkehr in steter starker Zunahme begriffen ist und die jetzt schon nebst einem Postverwalter und einem Bureauchef 13 Beamte und 25 Angestellte beschäftigt, ist dies nicht zu weit gegangen, zumal bei einem Neubau die einzelnen Räume so groß bemessen werden müssen, daß sie den Anforderungen für absehbare Zeit genügen können, was bei Verwirklichung des vorliegenden Projektes der Fall sein wird. Dieses Projekt ist übrigens kein irgendwie bindendes; es soll in der Hauptsache nur veranschaulichen, daß es möglich ist, auf dem unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte erworbenen Terrain ein Gebäude zu erstellen, dessen Ausdehnung -- speciell im Erdgeschoß -- vollständig hinreicht, um allen Anforderungen, die an neue Postlokale in Lugano gestellt werden müssen, in vollem Umfange zu entsprechen. Die Sehalterhalle ist in dem mehr genannten Vorprojekte mit cirka 70 m2 bedacht,
was nicht zu viel ist, wenn man den sehr regen Aufgabeverkehr, der unter anderm auch durch die vielen Fremden, welche Lugano beherbergt, beeinflußt wird, würdigt. Eine Schalterhalle in der erwähnten Ausdehnung wird einer rationellen An-

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gliederung der verschiedenen Dienstzweige und in Verbindung damit einer prompten Bedienung des Publikums sehr förderlieh sein.

Für die zahlreichen Postreisenden wird sodann ein Wartzimmer von 25 m 2 geschaffen werden können und das schließlich noch verfügbar bleibende Terrain wird die Erstellung einer Remisenbaute in genügender Größe und die Einrichtung eines ausreichenden Posthofes erlauben.

Der Grundriß des ersten Stockes, der um den im Erdgeschoß von der Schalterhalle beanspruchten Raum kleiner gehalten ist, enthält nebst einem für das Postpersonal bestimmten Aufenthaltszimmer -- das eventuell in spätem Zeiten als Briefträgersaal verwendet werden kann -- alle von der Telegraphen- und Telephonverwaltung bei Aufstellung ihres Lokalitätenprogrammes beanspruchten Räume.

Die dermaligen, dem Telegraphen- und Telephonbureau 'Lugano im ersten Stock des von der Gemeinde Lugano gemieteten Gebäudes zur Verfügung stehenden Räume müssen, namentlich wenn an die Zukunft gedacht wird, ebenfalls als unzureichend bezeichnet werden.

Wie den nachstehenden statistischen Angaben zu entnehmen ist, hat sowohl der Telegrammverkehr, als namentlich der Telephonverkehr in Lugano gegen früher ganz erheblich zugenommen. Um den infolge dieser Verkehrszunahme gesteigerten Anforderungen auch nur einigermaßen gerecht werden zu können, sind im verflossenen Jahre verschiedene Änderungen in der Einteilung der verfügbaren Lokale vorgenommen worden. Das bisanhin dem Vorstand des Telegraphen- und Telephonbureaus Lugano angewiesene Zimmer mußte zur Einrichtung der Telephoncentrale verwendet werden.

Als Ersatz mußte dem Bureauvorstand ein Teil des als Telegrammaufgabe dienenden Raumes zugewiesen werden, womit natürlich dem Publikum nicht gedient ist, da das Aufgabelokal an Flächeninhalt bedeutend eingebüßt hat. Auch das Nachtdienstzimmer mußte zu gunsten der Errichtung eines Gehülfenzimmers und eines Apparatenmagazins preisgegeben werden. Trotzdem werden die nun verfügbaren Bureaulokale, wenn der Telegramm- und Telephonverkehr in Lugano sich in bisheriger Weise weiter entwickelt, was zu erwarten steht, in ganz kurzer Zeit nicht mehr genügen.

Die Zahl der ankommenden und abgehenden und der transitierenden Telegramme des Bureaus Lugano im internen und internationalen Verkehr betrug:

403 Im Jahre 1891.

Im Jahre 1896.

53,840

53,954

Im Jahre

1900.

69,387

Trotz des bedeutenden Aufschwunges des Telephonverkehrs hat demnach auch der Telegrammverkehr in Lugano in den letzten zehn Jahren eine bemerkenswerte Zunahme erfahren. Diese Zunahme ist beim Telephonverkehr allerdings ungleich stärker. Es betrug in Lugano : Im Jahre 1891.

Im Jahre 1896.

Im Jahre 1900.

die Zahl der Abonnentenstationen .

47 120 224 ,, ,, ,, Lokalgespräche . . . 9568 22,915 61,518 ,, ,, ,, interurbanen Gespräche 182 2,511 6,998 ,, ,, ,, Transitgespräche . .

245 2,846 5,907 Die Notwendigkeit der Beschaffung größerer Räumlichkeiten auch für den Telegraphen- und Telephonverkehr dürfte damit klar gelegt sein. Die jetzigen Lokale erweisen sich übrigens noch in anderer Beziehung als unzulänglich. Wegen des elektrischen Tramways und der übrigen Starkstromanlagen mußte -- als erstes in der Schweiz -- das Telephonnetz Lugano doppeldrähtig angelegt werden, was zu sehr kostspieligen Kabelanlagen führte. Im jetzigen Gebäude ist eine richtige Kabeleinführung nicht möglich, weil dasselbe zu tief liegt. Der Leitungsverteiler, der im Erdgeschoß untergebracht werden mußte, ist bei der letztjährigen Wassergröße gänzlich unter Wasser gesetzt worden, was eine längere Verkehrsstörung zur Folge hatte. Solche Vorkommnisse können sich, so wie die Verhältnisse in Lugano liegen, häufig wiederholen.

Wir glauben annehmen zu dürfen, durch vorstehende Ausführungen den Nachweis dafür erbracht zu haben, daß ein Bedürfnis für Beschaffung neuer Post-, Telegraphen- und Telephonlokale in Lugano wirklich vorliegt. Wie wir bereits betont haben, ist eine rationelle Lösung dieser Lokalfrage unseres Erachtens nur durch Erstellung eines Neubaues erreichbar. Selbst dann aber, wenn durch weitern Ausbau des Gebäudes, das dermal dem gedachten Zwecke dient, eine Beseitigung des herrschenden Platzmangels und der sonst sich fühlbar machenden Übelstände möglich wäre, so würden wir keine Bedenken tragen, das Neubauprojekt zur Verwirklichung zu empfehlen. Allerdings werden durch diese Art der Erledigung der Lokalfrage den beteiligten Verwaltungen wesentliche Mehrausgaben gegenüber jetzt erwachsen.

Wo es sich aber um einen Ort von der Bedeutung Luganos handelt, kann dieses Moment nicht ausschlaggebend in die Wag-

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schale fallen. Wir begreifen die Behörden und die Bevölkerung der durch ihre bevorzugte Lage zu einem Fremdenort ersten Ranges geschaffenen Stadt Lugano, wenn sie sich in der obschwebenden Frage von Anfang an mit allem Nachdruck für ein vom Bunde zu erstellendes Gebäude verwendeten. Allerdings handelt es sich mit Bezug auf Lugano nicht um den Kantonshauptort, wohl aber um das weitaus größte Gemeinwesen des Kantons Tessin, das zudem, wie bereits erwähnt, eine Fremdenstation von großer Bedeutung ist und auch aus diesem Grunde Anspruch auf ein in seinen innern Einrichtungen mustergültiges und in seiner äußern Gestaltung öffentlichen Charakter tragendes Postgebäude erheben darf.

In der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Finanzlage des Bundes, vom 26. Mai 1899, sind die Kosten für Erwerbung eines Bauplatzes und Erstellung eines Postgebäudes in Lugano approximativ auf Fr. 720,000 veranschlagt worden. Weitere Kostenberechnungen in Sachen sind seither nicht gemacht worden. Es muß indessen jetzt schon betont werden, daß die vorerwähnte Kostenberechnung auf einem niedrigem Kaufpreis für den Bauplatz, als er jetzt bezahlt werden muß, sowie auf einem Lokalitätenprogramm, das inzwischen nicht unwesentlich erweitert wurde, basiert hat. Es dürfte daher kaum möglich sein, mit der genannten Summe auszukommen. Jedenfalls wird aber unser Bestreben seiner Zeit darauf gerichtet sein, die Kreditforderung für die Baute selbst möglichst mäßig zu halten.

Jetzt schon detaillierte Kostenberechnungen anzustellen, hielten wir nicht für nötig, da es sich für einmal nur um die Kreditbewilligung für die Erwerbung des Bauplatzes handelt.

Wir empfehlen Ihnen daher die Annahme des hiernach folgenden ßeschlußentwurfes und benützen dabei gerne den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 21. Mai 1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der I. Vizekanzler: Schatzmann.

405 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes flir ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Lugano.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Mai 1901, beschließt: 1. Dem Bundesrat wird behufs Ankaufs eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Lugano ein Kredit von Fr. 250,000 auf den Zeitpunkt der Übergabe des angekauften Terrains an den Bund, spätestens aber auf Rechnung des Jahres 1904, eröffnet.

2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Lugano. (Vom 21.

Mai 1901.)

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1901

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21

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.05.1901

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396-405

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