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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1957) (Vom 10. Mai 1957)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren ! ' Das Rüstungsprogramm 1951 wird demnächst erfüllt sein. Seither ist die technische Entwicklung ausserordentlich rasch weitergegangen. Von Jahr zu Jahr wurde die Wirkung neuer Waffen gesteigert. Damit ist es auch notwendig geworden, die Abwehrmassnahmen anzupassen. Soll die technische Ausrüstung unserer Armee den heutigen Notwendigkeiten gerecht bleiben, so kann es deshalb mit dem Eüstungsprogramm 1951 nicht sein Bewenden haben. Das Kriegsmaterial der Armee muss weiter verbessert, ergänzt und erneuert werden. Wir sehen uns deshalb veranlasst, Ihnen einen neuen Antrag zur Beschaffung von Kriegsmaterial (Büstungsprogramm 1957) zu unterbreiten, mit welchem das Ziel verfolgt wird, den Anschluss an die heutigen technischen Möglichkeiten und taktischen Bedürfnisse sicherzustellen.

I.

Überblick über die Kriegsmaterialbeschaffungen

1. Das Rüstungsprogramm 1951 Das Büstungsprogramm 1951 verfolgte im wesentlichen den Zweck, die Bewaffnung und Ausrüstung unserer Armee der Truppenordnung 1951 anzupassen und zugleich eine Verstärkung der Kampfkraft herbeizuführen.

Im Büstungsprogramm 1951, ergänzt durch die mit Bundesbeschluss vom 25.März 1955 bewilligten Kredite, waren Materialbeschaffungen im Betrage von 1163 Millionen Franken vorgesehen. Hievon sind bis Ende April dieses Jahres

.

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973 Millionen ausgegeben oder durch vertragliche Abmachungen der Kriegstechnischen Abteilung gebunden. Somit bleiben noch 190 Millionen Franken für weitere Bestellungen verfügbar.

Es mag auffallen, dass das Eüstungsprogramm 1951 bis heute noch nicht vollständig verwirklicht werden konnte. Allein die damals erteilten Kredite waren für ganz bestimmte und eingehend begründete Beschaffungen bewilligt und sie sind ihrer Bestimmung entsprechend verwendet worden. Die bis anhin noch nicht beanspruchten Kredite im Betrage von 190 Millionen Franken betreffen folgende Posten : - Feuerleitradar für die schwere Fliegerabwehr. Diese Anschaffungen konnten mittlerweile abgeklärt werden; die Bestellungen werden demnächst erfolgen; - ein Teil des Kredites für die Panzerabwehr, über welchen demnächst verfügt wird; - Fliegerabwehrpanzer und Brückenmaterial, deren Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, ferner Munition, die mit dem Fortschreiten der sich im Gange befindlichen Abklärungen beschafft wird; - Flugzeugmunition, die zeitlich so in Auftrag gegeben wird, dass sie nach Massgabe der Ablieferung der Flugzeuge zur Verfügung steht ; - Eeservematerial und Ersatzteile für Waffen und Geräte. Die Bestellung ist zum Teil erst möglich, wenn die Waffen und Geräte abgeliefert sind.

Es sind also vorwiegend Verzögerungen in der Entwicklung des Kriegsmaterials, welche dazu führten, dass das Eüstungsprogramm 1951 bis heute noch nicht abgeschlossen werden konnte. Das gilt insbesondere für den Eückstand in der Beschaffung von Panzerabwehrwaffen. Die eidgenössischen Eäte hatten in einer in der Frühjahrssession des Jahres 1951 angenommenen Motion den Bundesrat beauftragt, über die im Eüstungsprogramm 1951 vorgesehenen Anschaffungen hinaus alles zu unternehmen, um die Abwehrkraft unserer Armee durch Vermehrung der Panzerabwehrwaffen, auch bei den Grenz- und Territorialtruppen, zu verstärken. Während die Panzerabwehr auf kurze Distanzen weniger Schwierigkeiten bot, konnte sie auf mittlere und grosse Distanzen mangels geeigneter Waffen nicht ausgebaut werden, und zwar weder bei der Feldarmee noch bei den Grenz- und Territorialtruppen. Zur näheren Begründung wird auf die Ausführungen unter Ziffer III, 3, lit. c, d und e, verwiesen.

Die heute noch freien Kredite aus dem Eüstungsprogramm 1951 werden für die erwähnten Beschaffungen
in vollem Umfange beansprucht.

Das Eüstungsprogramm 1951 enthielt teils Beschaffungen, die vollständig abgeklärt waren und wofür genaue Kostenberechnungen vorlagen, teils aber Kriegsmaterial, das erst in Entwicklung stand und dessen Kosten nur geschätzt werden konnten. Nach Abschluss der Entwicklung zeigte sich da und dort, dass die effektiven Kosten die dem Eüstungsprogramm 1951 zugrunde liegenden Schätzungen überstiegen. Das hatte zur Folge, dass mit den bewilligten Krediten nicht soviele Waffen und nicht soviel Munition beschafft werden konnten,

1234 als ursprünglich vorgesehen war. Das traf zum Beispiel bei der Beschaffung von leichten Fliegerabwehrgeschützen zu.

Aus finanziellen Gründen wurden seinerzeit gewisse Posten nicht in vollem Umfange in das Eüstungsprogramm 1951 aufgenommen. So wurde nicht die ganze, von der Landesverteidigungskommission als notwendig erachtete Dotation'an Artilleriemunition eingestellt. Ebenso wurden für die Luftschutztruppen nur Kredite für die Hälfte des erforderlichen technischen Korpsmaterials verlangt.

2. Die Notwendigkeit neuer

Materialbeschaffungen

Die militärpolitische Lage hat seit der Annahme des Büstungsprogramms 1951 keine Entspannung erfahren. Die Gründe, welche dazu Anlass gaben, den eidgenössischen Bäten die Annahme des Büstungsprogramms 1951 zu empfehlen, sind noch heute gültig. Ein weiterer Schritt in der Erneuerung und Verbesserung der Ausrüstung unserer Armee ist dringend geworden.

Wie im vorhergehenden Abschnitt ausgeführt wurde, konnte im Bahmen des Büstungsprogramms 1951 nicht alles in vollem Umfange verwirklicht werden. Es erweist sich daher als notwendig, die dem Büstungsprogramm 1951 zugrunde liegenden Pläne zum Abschluss zu bringen.

Bewaffnung und Ausrüstung der Armee müssen ständig den neuen Bedürfnissen und der technischen Entwicklung angepasst werden. Seit 1951 sind verschiedene Waffen und Geräte bis zur Fabrikationsreife entwickelt worden, welche die Schlagkraft der Armee erhöhen können und deren Einführung sich heute aufdrängt. Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhange das Sturmgewehr, dessen Serienfabrikation zurzeit vorbereitet wird. Das Ubermittlungsmaterial verschiedener Truppen ist veraltet und muss durch neues ersetzt werden, zudem muss dessen Bestand bei den meisten Truppen wesentlich erhöht werden. Es stehen hiefür von der schweizerischen Industrie entwickelte Geräte fabrikationsreif zur Verfügung. Die Leistungsfähigkeit der Genietruppen und der Sanitätstruppen ist durch Vermehrung ihrer technischen Mittel zu steigern. Für die Panzerabwehr sind in letzter Zeit Waffen für mittlere und grössere Distanzen entwickelt worden, die es gestatten, über die im Büstungsprogramm 1951 bewilligten Kredite hinaus im Sinne der von den eidgenössischen Bäten im April 1951 angenommenen Motion die Feldarmee und namentlich auch die Grenztruppen vermehrt mit modernen Panzerabwehrwaffen auszurüsten. Bereits 1955 wurden einzelne Posten für neues Übermittlungs-, Genie- und Sanitätsmaterial bei den laufenden Ausgaben eingestellt. Solche Beschaffungen gehören aber richtigerweise zu den Büstungsausgaben. Auch aus diesem Grunde ist es angezeigt, die Aufwendungen für neue Materialanschaffungen der nächsten Jahre in die Büstungsausgaben aufzunehmen.

Die taktischen Atomwaffen haben ebenfalls neue Bedürfnisse entstehen lassen. Wenn auch die Anpassung der Armee an die Erfordernisse des modernen Krieges nur auf dem Wege einer Beorganisation erfolgen kann, so müssen doch schon jetzt wenigstens gewisse Massnahmen getroffen werden. Solche Vorkehren

1285 sind 'die Auflockerung der Truppen und Kommandoposten, was neue und zahlreichere Übermittlungsmittel erfordert, sodann die- Erhöhung der Eeichweite der Waffen, die Verbesserung der Geräte der Genietruppen, die Vermehrung des Sanitäts- und ABC-Materials wegen der grösseren Verluste, eine genügende Dotierung der Luftschutztruppen und anderes mehr.

Ende März 1957 hat eine Gruppe von Bürgern und Offizieren Pläne für eine «Aktion Sofortprogramm» unterbreitet. Es kann festgestellt werden, dass die in der vorliegenden Botschaft enthaltenen und in den letzten Monaten ausgearbeiteten Anträge sich zum grössten Teil mit den Forderungen der «Aktion Sofortprogramm» decken, soweit es sich um die Beschaffung von sofort herstellbarem Kriegsmaterial handelt. Nur in der Modellwahl und in einigen weniger bedeutenden Dotationen an Waffen bestehen gewisse Unterschiede. Jedenfalls besteht Übereinstimmung mit der «Aktion Sofortprogramm» darin, dass die mit dem vorliegenden Rüstungsprogramm 1957 angestrebte Verstärkung unserer Abwehrkraft einem dringenden Bedürfnis entspricht.

3. Das Rüstungsprogramm 1957 Aus den im Abschnitt 2 erwähnten Gründen ergibt sich, dass ein neues Rüstungsprogramm notwendig ist.

Mit dem Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1956 betreffend ein Sofortprogramm zur Beschaffung von Kriegsmaterial - nachfolgend Sofortprogramm 1956 genannt - wurden vorweg Kredite in der Höhe von 179 Millionen Franken bewilligt, um gewisse Sofortmassnahmen im Sinne des mit dieser Botschaft unterbreiteten Beschaffungsprogramms durchführen zu lassen, da die Vorlage eines Gesamtprogramms nicht abgewartet werden wollte. Für die Einzelheiten über die Abwicklung des Sofortprogramms 1956 wird auf die Ausführungen unter II und III verwiesen.

Das Rüstungsprogramm 1957 bewegt sich durchwegs im Rahmen der noch heute gültigen Truppenordnung 1951 und enthält nur Materialbeschaffungen, die zweckentsprechende Verwendung finden werden, wie auch die künftige Reorganisation der Armee ausfallen wird.

In das vorliegende Rüstungsprogramm wurden Waffen und Geräte aufgenommen, die weitgehend 'fertig entwickelt sind und in wenigen Jahren hergestellt werden können. Waffen und Geräte, deren Verwendung noch nicht abgeklärt werden konnte oder die noch nicht fertig entwickel^sind, wurden für eine spätere Beschaffung zurückgestellt. Das betrifft
insbesondere die Raketenartillerie, die Selbstfahrartillerie und die künftige Fliegerabwehr auf mittlere und grosse Distanzen. Hier lassen sich die Entwicklung und die Einsatzmöglichkeiten noch nicht genügend überblicken. Auch auf die Vermehrung der Panzer auf die im Rüstungsprogramm 1951 festgelegte Anzahl von 550 Stück (womit für jede Heereseinheit eine Panzerabteilung aufgestellt werden könnte) muss vorläufig verzichtet werden, da die Knappheit der Bestände eine Vermehrung dieser Mittel nur im Zusammenhang mit der Reorganisation der Armee gestattet.

1286 Mit der vorliegenden Botschaft werden keine Kredite für die Beschaffung von modernen Kampfflugzeugen verlangt. Versuche mit ausländischen-Flugzeugen und insbesondere auch mit dem schweizerischen Modell P-16 sind zurzeit im Gange. Wir werden voraussichtlich noch im Jahre 1957 eine besondere Botschaft betreffend die Beschaffung von Kampfflugzeugen unterbreiten.

Möglicherweise werden die beantragten Materialbeschaffungen die Errichtung neuer Bauten bedingen. Diese Frage wird gegenwärtig geprüft. Die in der Märzsession 1957 bewilligten Kredite in der Höhe von 186 Millionen Franken werden ohnehin erst in einigen Jahren aufgebraucht werden können. Neue Kreditbegehren für weitere Bauten werden zu gegebener Zeit in einer besonderen Botschaft gestellt werden.

Das Eüstungsprogramm 1957 wird, wie alle Materialbeschaffungen, Eückwirkungen auf die laufenden Ausgaben haben. Das wird aber nur insoweit der Fall sein, als Material und Munition zu den bereits vorhandenen Kriegsbeständen hinzukommen. Fast die Hälfte der 606 Millionen Franken des Büstungsprogramms 1957 entfällt auf die persönliche Bewaffnung (Sturmgewehr) oder auf Material, welches, wie der Grossteil des Übermittlungsmaterials, das heute vorhandene Material ersetzt und kaum höhere Unterhaltskosten verursachen wird.

Nach den heutigen Erfahrungssätzen wird nach einigen Jahren jährlich mit Ausgaben in der Grössenordnung von 10 Millionen Franken für vermehrten Unterhalt gerechnet werden müssen. Auch auf dem Gebiete der Ausbildung werden sich mit der Zeit Mehrkosten einstellen, weil die Ausbildung am modernen Material mehr Kosten verursacht. Gegenwärtig ist es aber nicht möglich, diesen Betrag auch nur zu schätzen.

Die Abwicklung des Sofortprogramms 1956 Mit Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1956 bewilligten die eidgenössischen Eäte Kredite im Betrage von 179 Millionen Franken zur sofortigen Beschaffung von Kriegsmaterial. Die einzelnen Positionen waren : Millionen Franken

Sturmgewehr Panzer und Panzerabwehr Flugwaffe Fliegerabwehr Luftschutzmaterial Sanitätsmaterial

36 105 20 8 5 10 Total

179

Im folgenden wird die in Aussicht gestellte Auskunft über die Verwendung dieser Kredite gegeben.

Der Kredit von 20 Millionen Franken für die Flugwaffe ist nicht vom Bundesrat nachgesucht, sondern aus der Mitte der eidgenössischen Eäte beantragt worden. Von diesem Betrag sind bis Ende April 1957 Bestellungen für

1287 7,6 Millionen Franken, im wesentlichen für Eohmaterial, aufgegeben worden.

Weiteres Material wird entsprechend dem Portschreiten der Versuche mit dem Mitte April flugklar gewordenen dritten Prototyp des P-16 bestellt werden können. Die in der Dezembersession aus der Mitte der eidgenössischen Bäte gemachten Angaben über die Lieferfristen von Flugzeugen P-16 aus einer Seriefabrikation können nicht eingehalten werden. Die Entwicklung des Flugzeuges P-16 ist noch nicht so weit gediehen, dass den eidgenössischen Bäten schon jetzt Anträge für eine Serienfabrikation gestellt werden könnten.

Der Kredit von 105 Millionen Franken für Panzer und Panzerabwehr setzt sich zusammen aus einem Betrage von 5 Millionen Franken für Panzerabwehrminen und einem solchen von 100 Millionen Franken für die Beschaffung von weiteren 100 Panzern vom Typ «Centurion VII». Die Verhandlungen für diesen Ankauf sind noch nicht abgeschlossen.

Die vorläufigen Abklärungen haben ergeben, dass der zur Verfügung stehende Kredit von 100 Millionen Franken ausreicht, um die 100 Panzer «Centurion VII», die Munition, die Begleitfahrzeuge, die Funkausrüstung und das Korpsmaterial für die vorgesehenen 2 Panzerabteilungen anzuschaffen. Das gesamte Material wird Ende 1959 abgeliefert sein.

Bezüglich der Verwendung der Kredite für Panzerabwehrminen, Sturmgewehr, Fliegerabwehr, Luftschutz- und Sanitätsmaterial verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt III.

III.

Die einzelnen Anträge des Rüstungsprogramms 1957 Aus Gründen der Geheimhaltung kann die vorliegende Botschaft nicht alle Einzelheiten darlegen, die für eine eingehende Prüfung wünschbar wären. Den Mitgliedern der parlamentarischen Kommissionen werden indessen die notwendigen, ergänzenden Angaben gemacht werden.

1. Infanteriewaffen und -munition (219,0 Millionen Franken) In der Botschaft zum Sofortprogramm 1956 wurden die Gründe für die Notwendigkeit der Einführung eines Sturmgewehres als persönliche Waffe des Einzelkämpfers dargelegt. Ursprünglich war vorgesehen, eine erste Serie von 25 000 Stück in Auftrag zu geben, um vorerst die Grenadiere der Infanterie und der Leichten Truppen mit dieser neuen Waffe auszurüsten sowie einen Teil der Maschinenpistolen durch Sturmgewehre zu ersetzen. Die seitherigen Untersuchungen haben ergeben, dass es zweckmässiger ist, unverzüglich eine grössere Stückzahl herstellen zu lassen und damit die Auszugsformationen der Infanterie und der Leichten Truppen auszurüsten. Für das Sturmgewehr als schnellschiessende Waffe wird mehr Munition benötigt als für den Karabiner. Die Eeserven an Gewehrpatronen müssen daher entsprechend der Anzahl Sturmgewehre erhöht werden. Im Sofortprogramm 1956 wurden 36 Millionen Franken

1288 für die Beschaffung von Sturmgewehren bewilligt. Ein Teil davon wurde für die Vorbereitung der Großserienfabrikation verwendet, der Best wird zusätzlich zu den vorstehend erwähnten 219,0 Millionen Franken benötigt.

Mit dem Büstungsprogramm 1951 wurden die Auszugsformationen der Infanterie und der Leichten Truppen mit einem neuen Maschinengewehr ausgerüstet. Aus finanziellen Gründen wurde seinerzeit darauf verzichtet, auch Kredite für die Ausrüstung der Landwehrbataillone zu verlangen. Der Zeitpunkt ist nun aber gekommen, in dem auch die Landwehrinfanterie mit einem neuen, schnellschiessenden Maschinengewehr ausgerüstet werden muss. Durch diese Massnahme wird die Feuerkraft der Grenzbrigaden erhöht.

Seit langem bestand ein Bedürfnis für Kleingranaten, die weiter geschossen werden können als die gebräuchlichen Handgranaten. Zu diesem Zwecke wurden eine Gewehrnebelgranate und eine GewehrsplittergraTiate entwickelt, welche mit dem Karabiner oder dem Sturmgewehr abgeschossen werden können. Im Interesse der Erhöhung der Feuerkraft der Infanterie und der Leichten Truppen soll schon jetzt eine erste Bäte solcher Gewehrgranaten beschafft werden.

Zur Vermeidung weiterer Unfälle bei Minenwerferschiessen wurden Geschosszünder entwickelt, die das Springen der Geschosse in und vor dem Bohr verunmöglichen. Im vorliegenden Büstungsprogramm wird ein Kredit für den Umbau eines Teiles der bisherigen Zünder der Kriegsreserve angefordert.

2. Panzer (20,0 Millionen Franken) Ende 1951 wurde durch die Eidgenössische Konstruktionswerkstätte in Thun in Zusammenarbeit mit einer Anzahl bekannter Firmen der Privatindustrie die Entwicklung eines schweizerischen Panzers KW 80 aufgenommen.

Die zwei Prototypen werden im Verlaufe dieses Jahres für technische Versuche bereit sein. Die Truppenversuche mit den beiden Prototypen dürften anfangs 1958 beginnen. Diese Entwicklung ist soweit fortgeschritten, dass die Planung für die Serienfabrikation bereits beginnen kann. Der direkte Übergang von den Truppenversuchen zur Serienfabrikation würde jedoch bedeutende technische Bisiken mit sich bringen, da nur wenig Erfahrungen in der serienmässigen Herstellung von Panzern zur Verfügung stehen. Das zweckmässigste Vorgehen für die Vorbereitung der Serienfabrikation besteht, ähnlich den Verhältnissen bei der Flugzeugfabrikation, darin,
dass eine Vorserie hergestellt wird, mit welcher die nötigen Fabrikationserfahrungen gesammelt und frühzeitig auch Truppen. versuche auf breiterer Basis durchgeführt werden können.

Es ist vorgesehen, eine Vorserie von 10 Stück herstellen zu lassen, wofür mit einer Fabrikationszeit von 1% Jahren gerechnet wird. Der Preis beträgt einschliesslich Versuchsmunition und Ersatzteile 20 Millionen Franken. Diese Kosten Schemen im Vergleich mit ausländischen Panzern sehr hoch zu sein. Es ist aber zu berücksichtigen, dass es sich nur um eine kleine Auflage handelt. Für die eigentliche Serie wird dank der damit verbundenen Kostendegression der Stückpreis erheblich gesenkt werden können.

1289 3. Panzerabwehr (109,8 Millionen Franken) a. P a n z e r w u r f g r a n a t e n (5,5 Millionen Franken) Die Panzerwurfgranaten Modell 1944, welche in den Jahren 1944 und 1945 hergestellt wurden, genügen den heutigen Bedürfnissen nicht mehr und müssen durch das neue Modell 1957 ersetzt werden. Dieses neue Modell kann sowohl mit dem Karabiner als auch mit dem Sturmgewehr verschossen werden.

b. Eaketenrohre (28,5 Millionen Franken) Im Kahmen der mit Bundesbeschluss vom 25.März 1955-bewilligten 96,5 Millionen Franken für die Vermehrung der Panzerabwehrwaffen war die Beschaffung von Eaketenrohren für die Verbesserung der Panzerabwehr bei der Feldarmee und der Landwehrinfanterie der Grenztruppen in Aussicht genommen.

Dieses Programm soll nun verwirklicht werden durch eine Vermehrung dieser Waffen bei den Füsilierkompagnien der Grenzbrigaden und durch Zuteilung von Baketenrohren an die höheren Stäbe, die Artillerie, die Festungsformationen, die Genie-, Verpflegungs- und Motortransporttruppen sowie die Formationen des Material- und Munitionsdienstes.

Nachdem die Kredite bereits bewilligt waren, ergab sich die Möglichkeit, eine leichtere Waffe mit einer Munition von grösserer Präzision zu entwickeln. Es wurde deshalb darauf verzichtet, weitere schwere Eaketenrohre herzustellen. Das neue, leichtere Eaketenrohr soll der Auszugsinfanterie und den Leichten Truppen .abgegeben werden, während die übrigen soeben erwähnten Truppen mit den bisher vorhandenen Waffen ausgerüstet werden. Das Eaketenrohr mit der verbesserten Munition wird im Jahre 1958 fabrikationsreif sein.

Die für das Eaketenrohr entwickelten Eauchbrand- und Beleuchtungsgeschosse werden dieser Waffe weitere Verwendungsmöglichkeiten geben und vorläufig in einer ersten Dotation sämtlichen vorstehend erwähnten Truppen zugeteilt werden.

Neben dem aus dem Eüstungsprogramm 1951 noch verfügbaren Kredit von 18. Millionen Franken werden für die Beschaffung der zusätzlichen Munition und für die erwähnten Eauchbrand- und Beleuchtungsgeschosse 28,5 Millionen Franken benötigt.

c. 9 cm Leichte Panzerabwehrkanone (8,8 Millionen Franken) In der Botschaft zum Sofortprogramm 1956 wurde dargelegt, dass 220 Stück 9 cm leichte Panzerabwehrkanonen Modell 57 in Fabrikation gegeben wurden.

Eine weitere Anzahl Eohre ist für den Einbau in Festungen beschafft worden,
für welche nun noch die Munition fabriziert werden muss. Beide Beschaffungen dienen der Verstärkung der Abwehrkraft unserer Grenzbrigaden.

,, Die Versuche mit der Motorlafette, auf welche dieses Geschütz aufgebaut wurde, haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Die Fahrzeuge sind technisch gut, aber verglichen mit der relativ kleinen praktischen Eeichweite des Geschützes zu gross. Diese Entwicklung wird deshalb nicht weiter verfolgt.

1240 d. Eückstossfreies 106-mm-Geschütz « B A T » (29,2 Millionen Franken) Die Versuche mit diesem sehr leichten und beweglichen Geschütz amerikanischer Herkunft, welches sowohl auf einem Jeep montiert wie auch auf den Boden gestellt eingesetzt werden kann, haben günstige Resultate ergeben. Die Landesverteidigungskommission hat deshalb beantragt, dieses Geschütz in grosser Zahl einzuführen. Das rückstossfreie Geschütz ist leichter und beweglicher und hat eine grössere Geschosswirkung als die 9 cm leichte Panzerabwehrkanone Modell 1957. Die anfänglich gehegten Bedenken bezüglich Verwendbarkeit des «BAT» wegen des rückwärts austretenden Gasstrahls haben sich nicht als ausschlaggebend erwiesen. Die taktische Verwendbarkeit dieses Geschützes ist dadurch in seltenen Fällen etwas beeinträchtigt, was aber durch die grössere Beweglichkeit mehr als aufgewogen wird.

Das rückstossfreie Geschütz «BAT», von dem bereits zu Lasten der noch verfügbaren Rüstungskredite eine Anzahl bestellt ist, soll für den Ersatz der noch vorhandenen Infanteriekanonen und zur Vermehrung der Panzerabwehrmittel bei den Panzerabwehrkompagnien der Infanterie, den Panzerabwehrkanonenkompagnien der Leichten Truppen, den selbständigen Füsilierbataillonen und den Landwehrbataillonen verwendet werden.

Zusätzlich zu dem vorhandenen Kreditrest aus dem Rüstungsprogramm 1951 von 60,9 Millionen Franken werden für diese Beschaffung noch 29,2 Millionen Franken benötigt.

e. Ferngelenkte Panzerabwehrraketen (23,0 Millionen Franken) In unserem Bericht vom 18. Februar 1955 stellten wir weitere Versuche mit ferngelenkten Panzerabwehrraketen in Aussicht. Diese sind im Jahre 1956 erfolgt, haben aber noch nicht die Resultate ergeben, welche eine sofortige Einführung erlauben würden. In der Zwischenzeit hat ein schweizerisches Unternehmen die Entwicklung solcher Raketen aufgenommen. Die ersten Versuche waren erfolgversprechend. Diese ferngelenkten Panzerabwehrraketen werden die anderen Panzerabwehrmittel (Panzer, rückstossfreies Geschütz «BAT» und leichte Panzerabwehrkanone) in wirkungsvoller Weise ergänzen und unsere Panzerabwehr erheblich verstärken.

Da voraussichtlich in absehbarer Zeit über die Einführung solcher Waffen entschieden werden kann, wird für die Beschaffung einer ersten Rate ein Betrag von 23,0 Millionen Franken eingesetzt. Für den Fall,
dass keine ferngelenkten Panzerabwehrraketen beschafft werden, soll dieser Kredit für andere Panzerabwehrwaffen verwendet werden.

' /. Panzerabwehrminen (19,8 Millionen Franken) Der seinerzeit als notwendig erachtete Bestand an Panzerabwehrminen ist noch nicht erreicht. Diese Minen sind trotz des Auftretens der taktischen Atombombe vorzügliche Panzerabwehrmittel und haben an Bedeutung noch gewonnen, weil die neuen metallfreien Minen nur mit grosser Mühe entdeckt wer-

1241 den können. Nebst den im Sofortprogramm 1956 bewilligten 5 Millionen Pranken werden für eine weitere Eate solcher Minen 19,8 Millionen Franken benötigt.

4. Artillerie (62,6 Millionen Franken) Die Bestände an Artilleriemunition haben die als notwendig erachtete Höhe noch nicht erreicht und müssen ergänzt werden.

5. Flugwaffe Für die Flugwaffe werden im Eahmen dieser Beschaffungen keine Kredite nachgesucht. Es wird auf die Ausführungen in den Abschnitten I und II verwiesen.

6. Fliegerabwehr (48,7 Millionen Franken) Im Bericht vom 18.Februar 1955 haben wir dargelegt, dass die 20mm Fliegerabwehrgeschütze aus Kostengründen nicht in der vorgesehenen Anzahl beschafft werden konnten und dass auch die ursprünglich in Aussicht genommene Munition nur teilweise in Auftrag gegeben worden ist. Für die Munition kam noch dazu, dass sie - entgegen der ursprünglichen Erwartung - für die neuen Geschütze durchwegs neu beschafft werden musste. Diese Kürzung des Programms hatte zur Folge, dass nicht alle Truppen dieses neue Geschütz erhalten haben, die damit hätten ausgerüstet werden sollen. Es war jedoch vorgesehen, an der vollständigen Erfüllung des seinerzeitigen Programms festzuhalten und sobald als möglich die Beschaffung der fehlenden Geschütze und der benötigten Munition nachzuholen. Der Bundesrat verzichtet darauf, schon mit dem Eüstungsprogramm 1957 alle diese Kredite zu verlangen. Die in der Vorlage enthaltenen Geschütze werden mit der gleichen Munitionsdotation ausgerüstet, wie die seinerzeit im Eahmen des Eüstungsprogramms 1951 angeschafften Kanonen.

. Als dringend wird auch die Ausrüstung der Frühwarn-Eadarstationen mit leichten Fliegerabwehrkanonen in der Ausführung als Zwillingsgeschütze erachtet.

Diese Beschaffungen erfordern nebst den im Sofortprogramm 1956 bereits, bewilligten 3,0 Millionen Franken noch weitere 48,7 Millionen Franken.

Bei der Fliegerabwehr auf mittlere und grössere Distanzen - mittlere und schwere Fliegerabwehr - ist die Entwicklung moderner Abwehrmittel im Inland wie im Ausland noch nicht so weit gediehen, dass bereits Beschaffungsanträge gestellt werden könnten. Vorläufig müssen deshalb diejenigen Massnahmen getroffen werden, die geeignet sind, die Wirkung der schweren Fliegerabwehrabteilungen entsprechend den technischen Möglichkeiten zu erhöhen. Mit den hiefür im
Eüstungsprogramm 1951 zur Verfügung stehenden Krediten werden alle Abteilungen mit Suchradargeräten ausgerüstet. Einige der Abteilungen erbalten die bereits vorhandenen Feuerleitradargeräte ausländischer Herkunft.

Bundesblatt. 109. Jahrg. Bd. I.

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1242 Die übrigen Abteilungen werden in einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich mit Feuerleitradargeräten schweizerischer Herkunft ausgerüstet, deren Entwicklung aber noch nicht abgeschlossen ist.

7. Übermittlungsmaterial (41,8 Millionen Franken) Die in stetiger Entwicklung begriffene Technik bringt fortwährend neue Ubermittlungsmittel hervor, welche es erlauben, unsere Übermittlungsnetze leistungsfähiger zu gestalten. Dank der Mithilfe unserer initiativen Hochfrequenzindustrie konnte ein Entwicklungsprogramm auf weite Sicht aufgestellt werden, das gestatten wird, die Armee mit modernsten Geräten auszurüsten.

Dabei wird gleichzeitig eine Vereinheitlichung und Eeduktion der Anzahl Typen erreicht.

Ein grosser Teil des heute in der Armee vorhandenen Funkmaterials ist nach dem Aktivdienst im Ausland zu günstigen Bedingungen gekauft worden. Es ist heute jedoch bereits mehr als 15 Jahre alt und wird immer mehr störanfällig, so dass ein Ersatz nicht mehr hinausgeschoben werden kann. Auch die während den Jahren 1940-1945 in der Schweiz hergestellten Funkgeräte sind heute vom technischen, taktischen und ausbildungsmässigen Standpunkt aus überholt, sie genügen den Anforderungen der Truppe nicht mehr und müssen ersetzt werden.

Im weiteren verlangt der Atomkrieg gewisse Anpassungsmassnahmen, wie Dezentralisation der Truppen und Verdoppelung der Stäbe, was mehr und leistungsfähigere Übermittlungsmittel, im besonderen Funkgeräte, erfordert.

Das Funkmaterial ist einerseits als Ersatz und Vermehrung der bei der Infanterie, den Leichten Truppen und den Fliegerabwehrtruppen vorhandenen Geräte vorgesehen, anderseits zur Ausrüstung von Truppen, die noch über keine oder nur ungenügende Funkmittel verfügen.

Die Übermittlungstruppen sollen modernste Funkfernschreibstationen erhalten, was die Leistungsfähigkeit der Funknetze ganz beträchtlich steigern wird.

Ferner sollen für die Übermittlungstruppen mehradrige Kabel und für die Infanterie, die Artillerie, die Fliegerabwehr- und Übermittlungstruppen neue Telephonzentralen beschafft werden.

Für alle die erwähnten Beschaffungen zusammen werden 41,8 Millionen Franken benötigt.

8. Geniematerial (18,2 Millionen Franken) Die Entwicklung von Baumaschinen hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht, so dass ständig neue Modelle auf den Markt kommen und in der
Privatwirtschaft eingeführt werden. Im Kriegsfalle können die Genietruppen auf diese Maschinen greifen. Für die Schulen und Kurse ist aber die Bequisition nicht anwendbar. Die Armee muss daher für die Ausbildung der Truppen über eigenes Material verfügen. Vorgesehen sind die Beschaffung von Baumaschinen und von mechanischen Werkzeugen (Bohrhämmer, Kompressoren, Benzinkettensägen usw.), der Ersatz eines Teils der ungenügenden Übersetz-

1248 mittel und des Stegmaterials sowie deren Ergänzung, die Vermehrung der mobilen Seilbahnen und die Beschaffung von Material für die Geländeverstärkung.

Insgesamt werden 18,2 Millionen Pranken benötigt.

9. Sanitätsmaterial und Material für den ABC-Dienst (28,4 Millionen Franken) Je leistungsfähiger und vollständiger der Sanitätsdienst ausgerüstet ist, desto grössere Erfolge können in der Behandlung der Verwundeten erzielt werden. Die in Indochina und Korea auf diesem Gebiete gemachten Erfahrungen sind eindeutig. Die geplanten Verbesserungen beziehen sich auf das Gebiet der Krankheitsverhütung, der Prophylaxe, der Frühbehandlung, der NarkoseAnästhesie, des Bluttransfusionsdienstes und des Transportes von Schwerverletzten.

Für die Anschaffung von Sanitätsmaterial und Blutersatz sind nebst den im Sofortprogramm 1956 bewilligten 10 Millionen Franken weitere 23,4 Millionen Franken nötig. Nochmals 5 Millionen Franken sind für die Anschaffung von Schutzhüllen für den Wehrmann gegen radioaktiven Staub vorgesehen.

10. Luftschutzmaterial (21,8 Millionen Franken) Die Luftschutztruppen verfügen heute erst über die Hälfte des notwendigen technischen Korpsmaterials, wie Feuerlöschgeräte und Bettungsmaterial.

Ausserdem fehlt der sogenannte schwere Gasschutz, den sie zur Bettung der Bevölkerung aus vergifteten und verseuchten Bäumen brauchen. Das gesamte fehlende technische Material muss jetzt beschafft werden. Ausser den im Sofortprogramm 1956 bewilligten 5 Millionen Franken sind für die Luftschutztruppen noch 21,8 Millionen Franken erforderlich.

11. Bekleidung und persönliche Ausrüstung (10,0 Millionen Franken) Der festgelegte Bestand an Beserven für Bekleidung und persönliche Ausrüstung ist immer noch nicht erreicht. Für die Beschaffung der am dringendsten benötigten Artikel wird ein Betrag von 10 Millionen Franken eingesetzt.

12. Verschiedenes Material (26,6 Millionen Franken) Zur Ergänzung der ungenügenden Beserven an allgemeinem Korpsmaterial sind 8 Millionen Franken und für die Beschaffung eines Begenschutzes für den Wehrmann 9 Millionen Franken vorgesehen. 6 Millionen Franken werden für die Anschaffung weiterer mobiler Bäckereien benötigt; damit wird die Brotversorgung der Armee weniger von den zivilen, elektrisch geheizten Bäckereien abhängig. Für die Betreuungslager, die heute nur unvollständig ausgerüstet sind, ist Material für Unterkunft und Küchendienst im Betrage von 8,6 Millionen Franken anzuschaffen.

1244 13. Zusammenfassung Das mit der vorliegenden Botschaft beantragte Eüstungsprogramm 1957 setzt sich somit wie folgt zusammen : Millionen Franken

1.

2.

8.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

Infanteriewaffen und -munition Panzer Panzerabwehr Artillerie Flugwaffe Fliegerabwehr Übermittlungsmaterial Geniematerial Sanitätsmaterial und Material für den ABC-Dienst . . .

Luftschutzmaterial Bekleidung und persönliche Ausrüstung Verschiedenes Material

219,0 20,0 109,8 62,6 -- 48,7 41,8 18,2 28,4 21,8 10,0 26,6

Total

605,9

IV.

Finanzieller Überblick In der Botschaft des Bundesrates vom I.Februar 1957 an die Bundesversammlung über die verfassungsmässige Neuordnung des Finanzhaushaltes des Bundes (BB1.1957, I, 505) wird die Bedeutung der Landesverteidigung im Eahmen der übrigen Staatsaufgaben unterstrichen und die Höhe der künftigen Militärausgaben eingehend behandelt. Der voraussichtlich erforderliche Finanzbedarf für die Landesverteidigung wird dabei für die Bechnungsjahre 1959-1968 auf durchschnittlich 800 Millionen Franken im Jahr geschätzt. In diesem Betrage sind sowohl die laufenden Ausgaben als auch die Eüstungsausgaben im Eahrnen der heutigen Heeresorganisation enthalten. Dagegen ist darin den finanziellen Auswirkungen einer Eeorganisation der Armee und der Zunahme der Bekrutenbestände, die in den nächsten Jahren zu erwarten ist, nicht Eechnung getragen.

Die laufenden Ausgaben sind im allgemeinen seit Ende des Aktivdienstes nur geringfügigen Änderungen unterworfen, weisen indessen eine leicht steigende Tendenz auf. Das kommt daher, dass die an Zahl ständig zunehmenden Waffen, Geräte und Bauten vermehrte Unterhaltskosten verursachen und dass auch die Ausbildung mit der Einführung moderner Waffen und Geräte kostspieliger wird.

Die Eüstungsausgaben sind im Unterschied zu den laufenden Ausgaben selbst in kurzen Zeitabständen starken Schwankungen ausgesetzt. Sie sind abhängig von der Notwendigkeit der Anpassung unserer Eüstung an die Ent-

1245 wicklung der Waffentechnik und von den Möglichkeiten, insbesondere der Kapazität unserer Industrie.

Das vorstehend dargelegte Büstungsprogramm 1957 erfordert, wie erwähnt, einen Aufwand von 606 Millionen Franken. Überdies sind in nächster Zeit noch .das Eüstungsprogramm 1951 mit einem Eestbetrag von 190 Millionen Franken und das Sofortprogramm 1956 mit 179 Millionen Franken abzuwickeln. Ausserdem werden wir dem Parlament noch besondere Vorlagen unterbreiten müssen, mit denen Kredite für militärische Bauten und für die Beschaffung von Flugzeugen anzubegehren sein werden.

Infolge der zeitlichen Überschneidung in der Abwicklung der Vorlagen werden die Militärausgaben voraussichtlich in den Jahren 1957 und 1958 den für die späteren Jahre erwähnten Durchschnittsbetrag von 800 Millionen Franken übersteigen.

Der Stand der Vorbereitungsarbeiten würde es an sich erlauben, das mit dieser Botschaft beantragte Programm in einem Zeitraum von 8-4 Jahren zu verwirklichen. Das hätte einmal zur Folge, dass die Militärausgaben auch in den ersten Jahren der Neuordnung des Finanzhaushalts den Betrag von 800 Millionen Franken übersteigen würden. Eine derart rasche Abwicklung des Programms wäre indessen im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auftriebskräfte, welche allen militärischen Inlandsaufträgen innewohnen, bei der gegenwärtigen Konjunkturlage äusserst unerwünscht. Sie sollte, soweit es die militärischen Notwendigkeiten erlauben, vermieden werden. Wir sehen deshalb vor, die Durchführung des Programms über eine etwas längere Zeitspanne, wir rechnen mit etwa 6-7 Jahren,, zu erstrecken.

Wie schon beim Eüstungsprogramm 1951 wurden auch diesmal gewisse Beschaffungen zurückgestellt oder gekürzt, die ebenso dringend wären wie das im Programm aufgenommene Material. So ist darauf verzichtet worden, die Munitionsdotation für die Artillerie und die leichte Fliegerabwehr sowie für das Sturmgewehr und andere Waffen heute schon auf die für den Kriegsfall als notwendig erachtete Höhe zu bringen.

Der mit dieser Botschaft unterbreitete Beschaffungsplan soll möglichst anpassungsfähig bleiben und nicht starr durchgeführt werden. Die Erfahrung zeigt, dass bei der Abwicklung einer umfangreichen Vorlage Abweichungen aus technischen oder militärpolitischen Gründen unvermeidlich werden. Die daraus sich möglicherweise ergebenden Schwankungen können selbstverständlich nicht zum voraus bestimmt werden.

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen beehren wir uns, Ihnen den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend die Beschaffung von Kriegsmaterial (Eüstungsprogramm 1957) im Gesamtbetrag von 606 Millionen Franken zur Annahme zu empfehlen.

1246 Der mitfolgende Beschluss benötigt gemäss Bundesbeschluss vom 29. September 1950/25. Juni 1954 über die Finanzordnung das absolute Mehr der beiden Eäte (Ausgabenbremse).

Genehmigen Sie, Herr-Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 10.Mai 1957.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Streuli Der Bundeskanzler : Ch.Oser

1247 (Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstiingsprogranun 1957) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 10. Mai Ï957, beschliesst :

.

Art. l _a Der Beschaffung von Kriegsmaterial gemäss Botschaft vom 10. Mai 1957 wird zugestimmt und hiefür ein Gesamtkredit von 605,9 Millionen Franken gemäss nachfolgender Aufstellung bewilligt : Millionen Franken

Infanteriewaffen und -munition Panzer Panzerabwehr Artillerie Fliegerabwehr Übermittlungsmaterial Geniematerial Sanitätsmaterial und Material für den ABC-Dienst Luftschutzmaterial Bekleidung und persönliche Ausrüstung Verschiedenes Material Total

219,0 20,0 109,8 62,6 48,7 41,3 18,2 28,4 21,8 10,0 26,6 605,9

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen. Für 1957 ist der Zahlungsbedarf in die Nachtragskredite aufzunehmen.

Art. 2 Dieser Bundesbeschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

L

3246

Für die Annahme dieses Beschlusses ist das absolute Mehr der beiden Bäte erforderlich.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1957) (Vom 10. Mai 1957)

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Jahr

1957

Année Anno Band

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21

Cahier Numero Geschäftsnummer

7344

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.05.1957

Date Data Seite

1232-1247

Page Pagina Ref. No

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