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Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 34.

Bern, den 21. August 1901.

III. Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

612. (34/01) Plakattarif der NO B für Lust- undRundfahrt-bittete, vom 1. Juni 1901. Ergänzung.

Vom 5. September 1901 an gelangen Rundfahrtbillete der Serie II 6 19 auch in Richterswil und Thalwil zur Ausgabe.

Zürich, den 20. August 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

613. (34/01) Plakattarif der J 8 für Sonntags-, Lustfahrts- und Rundreisebillete im direkten Verkehr, vom 1. Juni 1901.

Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit gelangen folgende neue Rundfahrtbillete zur Einführung : II. Kl. III. Kl. Gültig Fr.

Fr.

Tage

Faoug-Lyß-Bern-Kerzers-Faoug od. umgekehrt . 5. 10 3. 60 10 Murten-Lyß-Bern-Kerzers-Murten od. umgekehrt. 4. 65 3. 30 10 Bern, den 20. August 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

293

614. (34/01) Gepäckverkehr zwischen den Stationen Bern-Hauptbahnhof und Bern-Weissenbühl der Gürbethalbahn.

Bis auf weiteres wird der Gepäckverkehr zwischen Bern-Hauptbahnhof und Bern-Weißenbühl durch einen Camionnagedienst vermittelt.

Die Überfuhrgebühr beträgt 30 Cts. pro Gepäckstück, wobei 2 Stücke bis zum Gewicht von zusammen 15 kg. für ein Stück berechnet werden.

Thun, den 19. August 1901.

Direktion der Thunerseebahn.

615. (34/01) Distanzenzeiger sur Berechnung der Taxen für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, Kranken, Leichen, Reisegepäck und Expressgut im direkten Verkehr JS, B B, R V T, V Z, FM, PB, R P B, YSC und JN -- 8 C B, A 8 B, W B, E B, B T B, L H B, H W B, Ö B B und G TB, vom 1. Dezember 1896. Nachtrag VI.

Am 1. September 1901 tritt zum obgenannten Distanzenzeiger ein Nachtrag VI in Kraft. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen zum Hauptdistanzenzeiger.

Bern, den 20. August 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

616.

(34/01) Interner Personen-, Gepäck-, Güter- und Tiertarif der Eisenbahn Châtel St. Denis-Palézieux, vom 29. Aß ril 1901.

Ergänzung.

Für die sämtlichen Güter der Specialtarifklassen des schweizerischen Reformtarifes in Wagenladungen wird mit Gültigkeit vom 1. September 1901 an für den Umlad in Palézieux die ermäßigte Taxe von 4 Cts. per 100 kg.

erhoben.

Châtel St. Denis, den 20. August 1901.

Direktion der Eisenbahn Châtel St. Denis-Palezieux.

B. Verkehr mit dem Auslande.

617. ( Tarif für den schweizerisch-mitteldeutschen Personenund Gepäckverkehr, vom 1. Mars 1900. Nachtrag I.

34/01)

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1901 an tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag I in Kraft.

Basel, den 17. August 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

294

618.

(34/01) Tarif für den internationalen Rundreiseverkehr zwischen Italien einerseits und Deutschland, OesterreichUngarn, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz anderseits, vom l, April 1891.

Kündigimg.

Die preußische Eisenbahndirektion zu Köln kündigt diesen Tarif, soweit Strecken der preußisch - hessischen Staatseisenbahnen beteiligt sind, auf 1. Oktober 1901.

Vom 1. Oktober 1901 ab werden somit die preußisch-hessischen Staatseisenbahnen au dem Rundreiseverkehr mit Italien nicht mehr beteiligt sein.

Luzern, den 19. August 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

619. (34/01) Tarif für die Beförderimg von Personen u. s. w.

auf den badischen Staatseisenbahnen. Nachtrag III.

Zum Tarif für die Beförderung von Personen u. s. w. auf den badischen Staatseisenbahnen, vom 1. Juni 1900, ist mit Gültigkeit vom1. Septemberr 1901 der Nachtrag III erschienen. Die in denselben aufgenommene Bestimmung ist gemäß den Vorschriften unter P der Verkehrsordnung genehmigt.

Karlsruhe, den 5. August 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

620.

34/01)

(

Gütertarif ÖBB -- Central- und Westschweiz, vom 17. Juli 1899. Nachtrag III.

Mit 1. September 1901 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Balsthal, den 20. August 1901.

Betriebsleitung: der Önsingen-Balsthal-Bahn.

621. (34/01) Gütertarif G TB -- S C B, A S B, W B, STB, E B, B T B, T S B, S E B, S F B, LEB, H W B, J N, B N, N OB, Bötzbergbahn, V S B, TB, W R, B H B, T T B, Si/il T B und 8 OB.

Am 1. September 1901 tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Thun, den 20. August 1901.

Direktion der Thunerseebahn.

295

622. (34/01) Gütertarif JS, B R und RVT-- G T B.

Am 1. September 1901 tritt für den Güterverkehr zwischen den Stationen der JS, B R und R VT einerseits und denjenigen der Gürbethalbahn anderseits ein direkter Tarif in Kraft.

Exemplare dieses neuen Tarifes können direkt oder durch Vermittlung unserer Stationen beim diesseitigen kommerziellen Dienste zum Preise von 50 Cts. bezogen werden.

Bern, den 20. August 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

623. (34/01) Teil II der Tarife für den

s

Auf den 5. September 1901 tritt für Petroleum in Kessel-(Reservoir-, Cisternen-)Wagen, die in den Fahrpark der österreichischen Südbahngesellschaft eingestellt sind, ein ermäßigter Frachtsatz Triest -- Singen N O lì von Fr. 2. 44 für 100 kg., gültig für Wagenladungen von 10 000 kg. in Kraft. Bei Verwendung anderer Kessel-(Reservoir-, Cisternen-)Wagen wird der bisherige höhere Frachtsatz von Fr. 2. 85 für 100 kg. angewendet.

Zürich, den 20. August 1901.

Direktion der Schwein. Nordostbahn.

624. (34/01) Teil II des bayerisch - schweizerisch - elsässisch - südbadischen Gütertarifes, vom 1. Mai 1900.

Taxermässigungen.

Vom 5. September 1901 an ermäßigen sich die Frachtsätze für die ira obgenannten Tarif einbezogenen bayerischen Vizinal- bezw. Lokalbahnstationen: Buchhaus, Burglengenfeld, Ebersberg, Epprechtstein, Kleinschloppen, Lechbruck, Markt Grafing, Markt Kirchenlamitz, Rieder, Rosshaupten, Sameister, SpaltSteinbachch i. Allgäu, Stötten a. AnerbergTeublitztx und Weißenstadt um folgende Beträge: Im Verkehr mit

Eilgui

Basel und Schaff hausen . . . . Fr. 0.14 Konstanz und Singen Mk. 0.12

Stückgut Wagenladungen Für 100 Kilogramm

0.12 0.10

0. 07 0. OG

Zürich, den 19. August 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

296

625.

(34/01) TeilII,, Heft 2, dewürttembergisch-schweiserischenen Gütertarife (Verkehr mit V8B, ERB und Wald, Station der T T B), vom 1. Januar 1901.

Ausnahmetarif für Getreide Württemberg -- V8 B etc., vom 1. Januar 1901.

Ansnahmetarif für Obst VSB -- Württemberg, vom 10. Oktober 1900.

Aufhebung von Taxen.

Die in den obbezeichneten Tarif heften enthaltenen Frachtsätze für die Stationen Bretten, Mengen und Sigmaringen tretea auf den Zeitpunkt der Einführung des neuen Gütertarifs badische Bahn -- Ostschweiz, welche besonders bekannt gegeben wird, außer Kraft.

Der letztere Tarif enthält auch die Taxen für die genannten drei Stationen der württembergischen Staatsbahn.

St. Gallen, den 20. August 1901.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

626. (34/01) Gütertarif Basel badischer Bahnhof und Waldshut -- Gotthardbahn, vom 1. November 1897. Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 5. September 1901 an wird in Ziffer 2 der Erläuterungen zu den Tariftabellen des obengenannten Tarifs die litt, e samt Anmerkung gestrichen und folgendermaßen ersetzt: ,,e. nach und von den belgischen Stationen. Ausgenommen sind Sendungen nach und von Antwerpen transit, sowie Antwerpen (gare centrale, Bassins und Entrepôt) loco, bei denen in dem Frachtbriefe Beförderung über ,,Herbesthal" vorgeschrieben ist".

Luzern, den 20. August 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

627. (34/01) Teil II, lieft l, der belgisch-baseler Gütertarife via Delle, vom 1. Januar 1893.

Neuausgabe.

Am 1. September 1901 gelangt ein neuer Teil II, Heft l, der Gütertarife Belgien -- Basel, enthaltend die besonderen Bestimmungen für den Güterverkehr, sowie das Gleichstellungsverzeichnis für die nicht direkt tarifierten belgischen Stationen, in Kraft. -Dadurch wird das gleichnamige Heft vom 1. Januar 1893 nebst Nachtrügen I bis IV aufgehoben und ersetzt.

Bern, den 20. August 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn,

297

628. (34/01) Kohlentarif Belgien -- N 0 B etc., vom 1. Januar 1900. Aenderung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird auf Seite 3 des obgenannten Tarifs die Taxe für Ans (Est) Charbonnages d'Ans von Fr. 4. 68 in Fr. 4. 67 pro Tonne herabgesetzt.

Zürich, den 19. August 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

34/01)

629. (

Teil II, Abteilung B, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900. Ergänzung.

Am 1. September 1901 treten die folgenden Frachtsätze des im oben genannten Tarifteil II, Abteilung B, enthaltenen Ausnahmetarifes Nr. 2 für Sämereien und Ölsaaten auf den italienischen Strecken in Kraft: Fr. für 100 kg.

Ferrara -- Chiasso Forli -- Chiasso

'

1. 66 1. 48

Luzern, den 20. August 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

Rückvergütungen.

34/01)

630. ( Rückvergütungen auf Transporten von Baumwolle Pino transit (Genua) -- Basel transit (St. Ingbert).

Vom 1. September 1901 an gewähren die schweizerischen Bahnen für Sendungen von roher Baumwolle, die auf Grund der Ausnahmetarife Nr. 18 (italienische Strecke) und Nr. 25 6 (außeritalienische Strecke) ab Genua (inklusive Ladestellen) direkt nach St. Ingbert, Station der pfälzischen Bahnen, abgefertigt werden, eine Rückvergütung von 32 Cts. für 100 kg.

Die Auszahlung dieser Rückvergütungen erfolgt: 1. gegen Vorlegung der Originalfrachtbriefe jeweils nach dem 30. September jeden Jahres; 2. gegen den Nachweis, daß auf den Frachtsätzen für 7500 kg. des genannten Ausnahmetarifs Nr. 18 für Genua (inklusive Ladestellen) -- Pino transit eine Rückvergütung von 13,8 Cts. für 100 kg. geleistet worden ist.

In der Rückvergütung von 32 Cts. ist die in Nr. 2 dieses Organs vom 12. Januar 1898 unter Nr. 35 publizierte Rückvergütung von 16 Cts. für Pino transit -- Basel transit (Mülhausen etc. und weiter) inbegriffen.

Luzern, den 20. August 1901.

Direktion der Gotthardbalui.

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0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

B31. (34/oi) Tarif für lebende Tiere im Verkehr badische Staatsbahnen -- badische Nebenbahnen. Neuansgabe.

Mit Gültigkeit vom 20. August 1901 tritt an Stelle des Tarifs für die Beförderung von lebenden Tieren zwischen Stationen der badischen Staatseisenbahnen einerseits und den Stationen der Bregthalbahn, der Kaiserstuhlbahn, der Nebenbahnen Haltingen - Kandern, Krozingen - Staufen - Sulzburg, Achern-Ottenhöfen, Bruchsal-Hilsbach-Menzingen und der vollspurigen Nebenbahn Wiesloch-Meckesheim, vom 1. April 1899, ein neuer Tarif in Kraft.

Die in demselben enthaltenen Sätze für die Stationen der Neubaustrecke Wiesloch-Waldangelloch (nämlich Eichtersheim, Mühlhausen bei Wiesloch, Rauenberg und Waldangelloch) finden erst vom Tage der Betriebseröffnung an, der seiner Zeit noch bekannt gegeben wird, Anwendung.

Die besonderen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter P genehmigt worden.

Exemplare des Tarifs können durch Vermittlung der Verbandstationen bezogen werden.

Karlsruhe, den 13. August 1901.

Generaldirektion der grossherzoglieh badischen Staatseisenbahnen.

632. (8Voi) lief 11 des deutsch--Prins Heinrich-Bahn-Gütertarif es.

Neiiansgabe.

Au Stelle des vom 1. Mai 1895 gültigen Hefts l des deutsch--Prinz Heinrich-Bahn-Gütertarifs mit Nachträgen kommt am 15. August 1901 ein neues Heft l zur Einführung. (Preis 2 Mark.)

Durch dieses neue Tarif heft kommen teilweise Ermäßigungen und neue Frachtsätze für die Artikel des deutschen Rohstofftarifs zur Einführung.

Die in dem vom 1. Mai 1895 gültigen Heft l und in dessen Nachträgen enthaltenen Frachtsätze des Ausnahmetarifs 11 im Verkehr nach Aumetz, Deutsch-Oth (Hochöfen) und Groß-Moyeuvre, sowie von Bissen bleiben jedoch bis Ende September 1901 noch in Geltung und treten dann ab 1. Oktober 1901 ohne Ersatz außer Kraft.

Strassbwg, den 9. August 1901.

Oeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringeu.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 15. August 1901 : 435. Entwurf zu einem Nachtrag I zum internen Tarif für die Beförderung von Gütern und lebenden Tieren der Dampfschiffgesellschaft Thuner- und Brienzersee, mit Vorbehalten.

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Genehmigt am 17. August 1901: 436. Teil II, Heft 4, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Verbandsgütertarife, mit Vorbehalt.

437. Gütertarif für den Verkehr J S, B R und R V T -- G T B, mit Vorbehalt.

438. Nachtrag III zum Gütertarif für den Verkehr Ö B B -- Centralund Westschweiz, mit Vorbehalt.

439. Nachtrag VI zum Distanzenzeiger für den Verkehr J S, B R, R V T, V Z, F M , Pont-Brassus-Bahn, Regionalbahn Pruntrut -Bonfol, Y Ste C und B N -- S C B, A S B, Bremgarten, E B. B T B, L II B, IIW B, ÜBB und G T B, mit Vorbehalt.

440. Ergänzung des Distanzenzeigers für den Verkehr Ostschweiz Westschweiz, mit Vorbehalt.

441. Nachtrag II zum Distanzenzeiger für den Verkehr G B -- J S etc., mit Vorbehalt.

Genehmigt am 20. August 1901 : 442. Nachtrag II zum Ausnahmetarif für Petroleum im österreichischungarisch-schweizerischen Verkehr, mit Vorbehalt.

443. Rückvergütung auf Baumwolltransporten ab Pino transit (Genua inkl. Ladestellen) nach Basel transit (St. Ingbert).

4.44. Ergänzung des deutsch-italienischen Gütertarifs Teil II, Abteil ung B, durch Aufnahme der italienischen Stationen Ferrara und Forli in den Ausnahmetarif Nr. 2 für Samen und Sämereien.

445. Auflage der Rundreisebillete der Serie II b 19 des Plakattarifes der N OB für Lust- und Rundfahrtbillete in Thalwil und Richterswil.

446. Gewährung einer Taxermäßigung auf Hin- und Rückfahrtsbilleten der Stanserhornbahn an Inhaber von schweizerischen Generalabonnements, mit Vorbehalt.

447. Gütertarif für den Verkehr GTB -- SO B, ASB und Bremgarten, STB, EB, B T B , T S B, SEE, S F B, L E B , H W B, JN, B N (direkte Linie), N 0 B (einschließlich Bötzbergbahn), V S B (einschließlich T B und W R B), R H B, T T B, Sihlthalbahn und S 0 B, mit Vorbehalt.

448. Teil II, Heft l, der belgisch-südwestdeutschen Gütertarife für den Verkehr mit Basel via Delle, mit Vorbehalt.

449. Änderung der litt, e samt Anmerkung in Ziffer 2 der Erläuterungen zu den Tariftabellen im Gütertarif für den Verkehr Basel badischer Bahnhof und Waldshut -- G B.

450. Taxenmäßigung für den Transport von Petroleum in KesselReservoir-, Cisternen-)Wagen der österreichischen Südbahngesellschaft ab Triest nach Singen N 0 B.

451. Taxen für Rundfahrtbillete Faoug-Lyß-Bern-Kerzers-Faoug und umgekehrt, sowie Murten-Lyß-Bern-Kerzers-Murten und umgekehrt.

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452. Vorschlag der Verwaltung der elektrischen Eisenbahn ChâtelSt. Denis-Palézieux betreffend die Gewährung der reduzierten Umladgebühr in Palézieux von 4 Cts. per 100 kg. für alle Güter, welche nach der Güterklassifikation der schweizerischen Reformtarif bahnen den Specialtarifen zugewiesen sind.

453. Aufhebuug der Taxen für den Verkehr mit Bretten, Mengen und Sigmaringen im Teil II, Het't 2, der württembergisch-schweizerischen Gütertarife, im Ausnahmetarif für Getreide etc. im Verkehr Württemberg -- V S B und im Ausnahmetarif für Obst im Verkehr V S B -- Württemberg.

454. Nachtrag III zum Personentarif für den Verkehr J S (Brünig nicht Inbegriffen), B R, R V T und V Z -- V S B, mit Vorbehalt.

455. Nachtrag III zum Gütertarif für den Verkehr T S B, S E E , S F B und G T B -- GB, mit Vorbehalt.

456. Nachtrag IV zum Personentarif für den Verkehr J S (exklusive Briinig), B R, R V T, V Z und P B -- N 0 B und Bötzbergbahn, mit Vorbehalt.

457. Ermäßigung der Schnitttaxe für Ans (Est), Charbonnages d'Ans im Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. im Verkehr Belgien -- Ostschweiz.

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung neuer Linien. Die Eröffnung des Betriebes auf der Strecke Bern-Weissenbühl -- Burgislein-Wattenwil der normalspurigen Gürbethalbahn ist auf den 14. August 1901 gestattet worden. An der 19,os km. langen Linie befinden sich folgende Stationen: Bern-Weißenbühl, Groß-Wabern, Kehrsaz, Belp, Toffen, Kaufdorf, Thurnen und Burgistein-Wattenwil. Die neue Linie dient dem Personen-, Gepäck-, Expreßgut-, Leichen-, Tier- und Gütertransport. Für den Personenverkehr bestehen nur zwei Wagenklassen (II. und 111. Klasse). Außer Billeten für einfache Fahrt gelangen solche für Hin- und Rückfahrt mit 20 % Rabatt, ferner Sonn- und Markttagsbillete, sowie Abonnementsbillete (persönliche und Inhaberkarten für 24 und 00 einfache Fahrten, persönliche Karten für beliebige Fahrten während 3, 6 und 12 Monaten, Abonnements für 2 Personen der gleichen Firma, gültig während 12 Monaten, Abonnements für Schüler und Studenten, gültig während 3, ö und 12 Monaten, und monatliche Abonnementskarten für Arbeiter) zur Ausgabe. Die allgemeinen schweizerischen Réglemente und Instruktionen für den Personenverkehr, sowie das übereinkommen betreffend Rückerstattung von Fahrgeld finden auch im Verkehr der Gürbethalbahn Anwendung. Für den Expreßgutverkehr gilt das allgemeine schweizerische Reglement nebst Tarif, ebenso für Leichentransporte und für lebende Tiere (besondere Taxen).

Für den Güterverkehr sind die Vorschriften der schweizerischen Reformtarifbahnen und das besondere Taxschema derGürbethalbahnn maßgebend.

Für den Transport von Milch im Abonnement, ferner von Milch, frischer Butter und Brot, von Steinen, Kies, Sand etc. und von Holz und Torf bestehen besondereAusnahmetarife.. I m weitern f i n d e n d i e Anwendung. Der Betrieb der Linie wird von der Thunerseebahn besorgt.

301

Direkte Personen- und Gepäckabfertigung zwischen der Gürbethalbahn und den übrigeu schweizerischen Eisenbahnen findet vorläufig nicht statt.

Dagegen können Expreßgut und Güter in Eil- und gewöhnlicher Fracht direkt abgefertigt werden. Die Überfuhr von Expreßgut und Eilstückgut zwischen Bern Hauptbahnhof und Bern-Weißenbühl wird durch einen von der Bahnverwaltung eingerichteten Camionnagedienst ohne Berechnung von besondern Zuschlagstaxen besorgt. Für Frachtstückguter und Wagenladungsgiiter erfolgt die überfuhr per Bahn. Besondere Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfrisen gelangen für Expreßgut, Eil- und Frachtgut zur Anrechnung.

Transportreglement.

Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen.

I. Der schweizerische Bundesrat hat mittelst Schlußnahme vom 16. August 1901 dem Gesuch der Thunerseebahn, als hetriebführende Verwaltung der Gürbethalbahn, um Bewilligung von Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen für die Überfuhr von direkt abgefertigtem Expreßgut, Eilgut und Frachtgut zwischen Bern Hauptbahnhof und Bern-Weißenbühl durch folgenden Beschluß die Genehmigung erteilt: 1. Die Verwaltung der Thunerseebahn wird, gestützt auf § 09, Absatz 2, des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894, ermächtigt, für die zwischen Bern Hauptbahnhof und Bern-Weißenbühl zu überführenden Güter (Expreßgut, Eilätückgut, Frachtgut und Wagenladungen) die nachstehenden Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen in Anrechnung zu bringen : a. für Expreßgut und Eilstückgut 12 Stunden; b. für Frachtstückgut und Wagenladungen 24 Stunden.

2. Die Zuschlagsfristen sub l b sind nur gültig, soforn die Bahnverwaltung sich den Anordnungen des Eisenbahndepartements betreffend die provisorische Bewilligung zur Überfuhr von Wagen zwischen Außerholligen und Bern-Weißenbühl unterzieht und denselben pünktlich nachlebt.

3. Die Bewilligung zur Einrechnung der Zuschlagsfristen fallt ohne weiteres dahin: a. wenn die Bahnverwaltung nicht rechtzeitig für Publikation der Znschlagsfristen sorgt; lt. betreffend der Zuschlagsfristen sub l b, wenn die Bewilligung zur Überführung von Wagen der Bahnverwaltung entzogen wird; c. wenn die Aufnahme des regelmäßigen Betriebes auf der Strecke Bern Hauptbahnhof -- Bern-Weißenbühl gestattet wird.

II. Der schweizerische Bundesrat hat mittelst Schlußnahme vom 20. August 1901 dem Gesuch der Schweiz. Centralbahn um Einschränkung des Güterdienstes und Bewilligung von Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen anläßlich der Truppentransporte am Einrückungstag der Mannschaften des H. Armeecorps zu den diesjährigen Herbstmanövern durch folgenden Beschluß die Genehmigung erteilt: 1. Das Direktorium der Schweiz. Centralbahn wird ermächtigt, anläßlich der Truppentransporte am Einrückungstag der Mannschaften dos II. Arinee-

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corps folgende Einschränkungen in der Besorgung des Güterdienstes eintreten üu lassen : a. Am 2. September 1901 ruht der Güterdienst für Güter iu gewöhnlicher Fracht auf den Stationen Aarburg bis Sursee inklusive, sowie Rothrist bis Zollikot'cu inklusive, Güterannahme und Güterabgabe inbegrifien, vollständig, und es dürfen diesen Stationen vou Samstag den 31. August nachmittags an bis Montag den 2. September abends keine Frachtgüter zugeführt werden.

b. Auf den übrigen Linien und Stationen wird der Güterverkehr nur sistiert, soweit dies durch den Ausfall von Güterzügen infolge Bedarfs von Lokomotiven und Fahrpersonal für die Extrazüge erforderlich ist.

2. Eine Beschränkung in der Annahme und Auslieferung, sowie in der Beförderung von Gütern und lebenden Tieren in Eilfracht darf nicht eintreten.

3. Für Güter in gewöhnlicher Fracht, welche von den in Ziffer l erwähnten Maßnahmen betroffen werden, darf die Bahnvcrwaltuug eine Zuschlagsfrist zu den reglementarischen Lieferfristen von einem Tag in Anrechnung bringen.

4. Die vorstehend erteilte Bewilligung zur Einrechnnng einer Zuschlagsfrist erlischt ohne weiteres, wenn die ßahnverwaltung nicht für rechtzeitige Publikation derselben sorgt.

III. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. August 1901 dem Gesuche der Jura-Simplon-Bahn um Einschränkung des Güterdicnstes und Bewilligung von Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen, anläßlich der Militärtransporte am Einrückungstag der Truppen des II. Armeecorps zu den diesjährigen Herbstmanövern, durch folgenden Beschluß die Genehmigung erteilt: 1. Die Direktion der Jura-Simplon-Bahn wird ermächtigt, am 2. September 1901 die Güterzttge auf den Linien von Biel, sowie von Langnau und Freiburg nach Bern vollständig aufzuheben.

2. Eine Beschränkung des Eilgutdienstes darf nicht erfolgen.

3. Für Güter in gewöhnlicher Fracht, welche von der unter Ziffer l erwähnten Maßnahme betroffen werden, kann die Bahnverwaltung eine Zuschlagsfrist von 24 Stunden zu den reglementarischen Lieferfristen in Anrechnung bringen.

4. Diese Ermächtigung zur Einrechnung einer Zuschlagsfrist fällt ohne weiteres dahin, wenn die Bahnverwaltung nicht für rechtzeitige Publikation der Zuschlagsfrist in vorgeschriebener Weise sorgt.

Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr. Die neue
normalspurige Linie Bern -- Burgistein-Wattenwil (Gürbethalbahn) ist dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellt worden. Eine Änderung der Liste der schweizerischen Unternehmungen, welche diesem Übereinkommen unterstellt sind, ist nicht erforderlich, da die betriebsführende Verwaltung (Thunerseebahn) in dieser Liste bereits aufgeführt ist.

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Die Generaidirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen hat unterm 8. August 1901 nachstehende Bekanntmachung erlassen : ,,Um bei dem im Spätherbst regelmäßig eintretenden außerordentlichen Bedarf an Wagen allen Anforderungen entsprechen zu können, ist es erwünscht, daß die Bestrebungen der Eisenbahn Verwaltungen, den Verkehr in dieser Zeit anstandslos zu bewältigen, allerseits Unterstützung finden.

Hierzu ist vor allem notwendig, daß der Kohlenbedarf für den Winter, namentlich an Hausbrandkohle, möglichst frühzeitig gedeckt wird, und daß, soweit irgend angängig, Vorräte für den Winter schon jetzt beschafft werden, wie dies auch seitens der Eisenbahnverwaltung geschieht.

Die beteiligten Kreise ersuchen wir, bei allen Bezügen in Wagenladungen auf die volle Ausnutzung des Ladegewichts der Wagen Bedacht nehmen zu wollen und sich die schleunige Be- und Entladung der Wagen angelegen sein zu lassen, damit solange, als es im öffentlichen Interesse angängig ist, von einer allgemeinen Verkürzung der Ladefristen abgesehen werden kann."

304

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1901

Année Anno Band

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34

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.08.1901

Date Data Seite

188-188

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10 019 743

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