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Schweizerisches Bundesblatt.

53. Jahrgang. L

Nr. 8.

20. Februar 1901.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli * Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erneuerung der Kot Zession einer Regionalbahn von Saignelégier nach Glovelier.

(Vom

15. Februar 1901.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 29. Oktober 1898 (E. A. S., XV, 233) wurde die Konzession für den Bau und Betrieb einer Regionalbahn von Saignelégier nach Glovelier, die infolge fruchtlosen Ablaufes der zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten angesetzten Frist erloschen war, erneuert und gleichzeitig diese Frist bis zum 29. Oktober 1900 verlängert. Da innerhalb dieser neuen Frist zwar die Gesellschaftsstatuten, nicht aber auch das definitive Bauprojekt und der Finanzausweis zur Genehmigung vorgelegt wurden und die Konzessionäre auch unterließen, das Gesuch um Verlängerung der Frist zu stellen, so erlosch die Konzession mit dem 29. Oktober 1900 neuerdings.

Erst unterm 28. Dezember 1900 reichten die Herren Boéchat und Gouvernon, als Konzessionäre, das Gesuch ein, es möchte der Bundesrat eine Verlängerung der Frist bewilligen. Dieses Gesuch wurde damit begründet, daß die Herstellung der definitiven Baupläne durch topographische Aufnahmen behufs Verbesserung des Tracés verzögert worden sei und daß der Finanzausweis Bundesblatt. 53. Jahrg

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298 noch nicht habe geleistet werden können, weil der Große Rat des Kantons Bern unterm 22. November 1899 verschiedene Bedingungen gestellt habe, welche auf die Finanzierung Einfluß hatten. Diese sei aber zur Stunde gesichert und die Baupläne würden voraussichtlich -bis zum 1. April 1901 erstellt werden.

Das Eisenbahndepartement machte mittelst Schreibens vom 9. Januar abhin die Konzessionäre darauf aufmerksam, daß und warum die Konzession erloschen sei. Es könne sich somit nicht mehr um eine Fristverlängerung, sondern nur um eine Erneuerung der Konzession handeln. Zur Vermeidung unnützer Weiterungen wolle es das Gesuch als in diesem Sinne gestellt betrachten. Hiervon wurde auch die Regierung des Kantons Bern verständigt, mit der Einladung, sich über das Gesuch vernehmen zu lassen. Diese Behörde antwortete unterm 16. Januar, daß sie mit der Erneuerung der Konzession einverstanden sei.

· Da die Gesellschaftsstatuten von uns unterm 7. Juli abhin genehmigt werden konnten,, die Gesellschaft somit zu Recht besteht, und da nach den Angaben der Potenten die Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen bevorsteht, so erscheint uns das Gesuch um Erneuerung der Konzession als begründet.

Wir beantragen Ihnen daher, demselben durch Annahme des nachstehenden Beschlußentwurfes zu entsprechen und benützen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 15. Februar

1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

299

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Erneuerung der Konzession einer Regionalbahn von Saignelégier nach Glovelier.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Herren E. Boéchat und A. Gouvernon in Delsberg vom 28. Dezember 1900; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 15. Februar 1901, beschließt: ' 1. Die durch Bundesbeschluß vom 26. März 1897 (E. A. 8.

XlV, 361 ff.) den Herren E. Boéchat, Regierungsstatthalter, und A. Gouvernon, Bankier, beide in Delsberg, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilte, durch Bundesbeschluß vom 29. Oktober 1898 (E. A. S. XV, 233) erneuerte und abgeänderte, am 29. Oktober 1900 erloschene Konzession für den Bau und Betrieb einer Regionalbahn von Saignelégier nach Glovelier wird unter den gleichen Bedingungen erneuert, mit der Maßgabe, daß die technischen und finanziellen Vorlagen dem Bundesrate binnen einer Frist von 12. Monaten, vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, einzureichen sind.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses 'beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erneuerung der Konzession einer Regionalbahn von Saignelégier nach Glovelier. (Vom 15. Februar 1901.)

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Jahr

1901

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Volume Volume Heft

08

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20.02.1901

Date Data Seite

297-299

Page Pagina Ref. No

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