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Schweizerische Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind am 2. Dezember 1901 zur ordentlichen Wintersession zusammengetreten.

Neugewählte Mitglieder : Nationalrat : Herr Dr. jur. Franz B u c h e r, Advokat, von und in Luzern.

Ständerat : Herr Adalbert W ir z, Landesstatthalter, von und in Samen.

· ,, Jean-Marie de C h a s t o n a y , Regierungsstatthalter, von und in Siders.

Im N a t i o n a l r a t eröffnete Herr Präsident Ador die Session mit folgender Ansprache: Hochgeehrte Herren Kollegen!

Im öffentlichen Leben unseres Landes ist seit unserer letzten Session kein wichtiges politisches Ereignis eingetreten.

Das schöne eidgenössische Schützenfest in Luzern, die prächtigen Erinnerungsfeiern der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Schaffhausen haben dazu beigetragen, den Patriotismus neu zu beleben und zu kräftigen, und haben den Eidgenossen Gelegenheit gegeben, einander gegenseitig und hinwiederum dem Vaterlande die Beweise ihrer Ergebenheit und ihrer unwandelbaren Anhänglichkeit zu erneuern.

Die trefflich organisierte und wohlgelungene kantonale Ausstellung des Waadtlandes in Vevey hat den industriellen und ökonomischen Reichtum dieses Kantons gezeigt und zahlreiche Besucher an die Gestade des Genfersees gelockt.

Unter solchen tröstlichen Eindrücken hat das Schweizervolk nur um so lebhafter die ganze Abscheulichkeit jenes Attentats empfunden, dem jenseits dés Océans der Präsident der großen

1208 nordamerikanischen Republik zum Opfer fiel. Es schloß sich den in seinem Namen vom Bundesrate an die Familie des ermordeten Präsidenten MacKinley gerichteten Beileidsbezeugungen an, dieses von verbrecherischer Hand Dahingerafften, dem kurz vorher seine Mitbürger durch Wiederwahl zur Präsidentenwürde ihre Achtung und ihr Zutrauen bezeugt hatten.

Die eidgenössischen Räte haben einen empfindlichen und schmerzlichen Verlust zu beklagen in der Person des im September abhin verstorbenen Herrn Ständerat Th. Wirz.

Geboren in Samen am 21. August 1842, durchlief Theodor Wirz in seinem Heimatkanton die Primär- und Mittelschulstufen, um dann in Basel und Freiburg i. B. die Rechte zu studieren.

Nach Sarnen zurückgekehrt; wurde er 1868 zum Mitgliede, dann zum Präsidenten des Civil- und Kriminalgerichtes gewählt und übte diese Funktionen bis zum Jahre 1876 aus, wo ihn die Landsgemeinde als Ersatz für seinen Vate.r in die Regierung berief und zum Landammann ernannte. Er blieb in der Regierung von Obwalden bis im Frühjahr 1901, also ununterbrochen0 25 Jahre lang, und wurde limai zum Landammann gewählt.

Durch Gesundheitsrücksichten zum Rücktritt von dieser Stelle genötigt, ließ er sich noch bestimmen, seinem Kanton durch Wiedereintritt in den obersten Gerichtshof zu dienen.

Die Entwicklung der politischen Zustände Obwaldens trägt das Gepräge dieser kräftigen Persönlichkeit, welche, dank ihrer religiösen Überzeugung, ihrem geraden Charakter, ihrer hohen Bildung, ihrer Güte und ihrer unbedingten Hingebung für das allgemeine Wohl daselbst eine wohlverdiente große Popularität genoß. Die unermüdliche Thätigkeit des Mannes zeigte sich besonders in den socialen und ökonomischen Fragen, auf den Gebieten des Armenwesens und des Schulwesens.

. Auf eidgenössischem Boden war die Laufbahn von Th. Wirz nicht weniger lang und ebenso glänzend. . Nachdem er 1871 in den Nationalrat eingetreten war, nahm er im folgenden Jahre eine Wahl in den Ständerat an und hat dann während 30 Jahren seinen Heimatkanton in dieser Behörde vertreten, deren Präsident er 1884/85 war.

Wirz hatte im Ständerat großen Einfluß. Er wurde geliebt und geachtet von allen seinen Kollegen, welche in ihm einen der verehrtesten Führer der katholisch-konservativen Partei begrüßten ; sein Wort wurde stets aufmerksam angehört und übte

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häufig einen glücklichen Einfluß auf die Beratungen der Versammlung aus.

Wirz war ein guter Redner. Seine Beredsamkeit war feurig und mächtig ; er liebte lange Perioden, poetische und schwunghafte Wendungen; er verstand es, seine Zuhörer zu fesseln.

Überzeugter Föderalist, war er vor allem ein eifriger Patriot, ein echter Schweizer, und wenn er auch stets seiner politischen Überzeugung treu blieb, so haben doch seine Voten im Ständerat zu wiederholten Malen und in mehreren wichtigen Fragen die Unabhängigkeit seines Geistes und seines Charakters gezeigt, so bei seinem Eintreten zu gunsten des Eisenbahnrechnungsgesetzes und des Versicherungsgesetzes.

Theodor Wirz hat sein Vaterland geehrt und ihm treu gedient; er ist auf dem Ehrenposten gestorben. Wir werden ihm alle ein treues und dankbares Andenken bewahren. Ich lade Sie, meine Herren Nationalräte, ein, sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Sitzen zu erheben.

Im S t ä n d e rat wurde die Session von Herrn Präsident Reichliri mit folgenden Worten eröffnet: Meine Herren Ständeräte!

Seit unserer letzten Sitzung hat der Herr über Leben und Tod einen Kollegen aus unsern Reihen abberufen, welcher den Amtsjahren nach am längsten dem Rate angehört hat.

Am 13. September starb in Sarnen an den Folgen eines seit Jahren keimenden Herzleidens Herr Landammann und Ständerat T h e o d o r W i r z , dessen Leben und Wirken von Jugend an bis an den Rand des Grabes nur auf die Förderung der Wohlfahrt seines engern und weitern Vaterlandes gerichtet war.

Landammann Theodor Wirz war geboren zu Sarnen den 21. August 1842.

Derselbe genoß eine sorgfältige Erziehung im Elternhaus und absolvierte die Sekundärschulen und das Gymnasium in Sarnen.

Auf den Universitäten in Basel und Freiburg im Breisgau widmete er sich dem Studium der Rechte und in Freiburg in der Schweiz erhielt er seine Ausbildung in der französischen Sprache unter gleichzeitiger Frequenz der dortigen juristischen Fakultät.

1210 Nach Hause zurückgekehrt, ei warb sich der talentvolle und gebildete junge Mann rasch das Zutrauen seiner Mitbürger.

In den ersten Jahren seines amtlichen Wirkens entfaltete er : eine segensvolle Thätigkeit als Richter und Gerichtspräsident.

Im Jähre 1876 wurde der Verstorbene in den Regierungsrat gewählt, dessen Mitglied und geistiges Haupt derselbe blieb bis im Mai 1901, wo ihn gesundheitliche Rücksichten zum Rücktritt veranlaßten.

In dieser Stellung war es dem Verstorbenen beschieden seine hohe Intelligenz und Schaffensfreudigkeit in den Dienst seines Heimatkantons zu stellen, dessen Staatswesen er als ausgezeichneter Verwalter und kluger Gesetzgeber, vorzüglich zu gestalten und zu leiten wußte.

Herr Wirz war abwechslungsweise Vorsteher des Erziehungs-, Vormundschafts- und Armenwesens.

Das Schulwesen seines Heimatkantons fand an ihm einen ebenso einsichtsvollen Freund und Förderer, als einen rastlosen Arbeiter. Kein Gebirgskanton hat solche Fortschritte im Volksschulwesen aufzuweisen wie der Kanton Obwalden, welcher bei den Rekrutenprüfungen stets einen ersten Rang behauptet hat.

Der Verstorbene, welchem das Volksschulwesen so sehr am Herzen lag, war wie keiner berechtigt darauf hinzuweisen, daß die Kantone wohl im stände seien, die ihnen zukommenden Aufgaben im Schulwesen zu lösen.

Neben dem Volksschulwesen hatte er aber auch für die Ausbildung und Förderung des Berufslebens und die höhere Erziehung sein Bestes gethan.

Herr Wirz sagte an einer Landsgemeinde in Samen die Schule ist die schönste Perle des Landes -- der Schule schönste Perle aber ist die Hülfe für die Armen. Als Vorsteher des Vormundschafts- und Armenwesens machte er sich zur Aufgabe diese Auffassung zu bethätigen.

In der Hebung sittlicher und socialer Not fand er den würdigsten Beruf eines Staatsmannes und war daher stets dabei, wenn es galt den Armen und Kranken, den Notleidenden und wirtschaftlich .Gedrückten unterstützend beizuspringen.

Der Verstorbene war überhaupt der Mittelpunkt des staatlichen Lebens seines Heimatkantons. Er wußte die Gesetzgebung des Landes mit den Anforderungen der Neuzeit in Einklang zu bringen, und dabei den Anschauungen des Volkes gerecht zu

1211 bleiben. Daher blieb ihm auch die unentwegte Verehrung seiner Mitbürger, die ihn 11 Mal zum regierenden Landammann erhoben hat, während .der ganzen Lebenszeit erhalten.

Herr Wirz hat aber seine hervorragenden staatsmännischen Eigenschaften nicht nur seinem Heimatkanton, sondern dem ganzen schweizerischen Vaterlande gewidmet. Derselbe wurde schon im Jahre 1871 in den Nationalrat gewählt. In sein erstes Amtsjahr fiel die Beratung über die Verfassungsrevision von 1872.

Für den jungen Parlamentarier war das eine Schule, welche ihm für das ganze künftige Leben nützlich wurde und ihn selbst zu einem vorzüglichen Parlamentarier ausbildete.

Im Oktober 1872 trat Herr Wirz in den Ständerat ein, dem er bis zu seinem Tode angehörte und welchen er im Jahre 1884/1885 zu präsidieren die Ehre hatte.

Im Ständerat war das Feld, wo der Verstorbene als Politiker und Staatsmann eine Wirksamkeit entfaltete, welche ihm die Verehrung seiner Freunde und die Achtung seiner Gegner erworben hat, so daß der Vertreter des Ständerates an seinem Grabe mit Recht gesagt hat: ,,Wirz hatte viele Freunde, aber keinen Feind."· Herr Wirz war zeitlebens ein entschieden konservativer Staatsmann, ein Mann von tiefer religiöser Überzeugung, welcher unentwegt und treu seine kirchlichen und politischen Grundsätze verteidigte. Ein idealer Streiter für die Erweiterung der Volksrechte und ein Vorkämpfer für alle Bestrebungen, welche die Hebung des Volkes in sittlicher und ökonomischer Beziehung zum Zwecke hatten. Die humanistische Bildung und Belesenheit des Verstorbenen, unterstützt von großen natürlichen Anlagen, machten ihn zu einem glänzenden Redner.

In der ernsten, sturmbewegten Zeit der 1870er und anfangs der 1880er Jahren hat der Verstorbene bei verschiedenen Anlässen mit allem Aufwand seiner Beredsamkeit die Rechte seiner Konfession verteidigt. Er war dabei ein Kämpfer mit blankem Schild, weil er selbst als Staatsmann und Privater gegen Andersgläubige je und je Toleranz geübt hat.

Es war ihm Bedürfnis des Herzens, jederzeit für die christliche Schule als unantastbares Fundament der Familie und des Staates mit der ganzen Wärme seiner Überzeugung einzustehen.

Als in den 1880er Jahren, dank der damaligen bundesrätlichen Politik, der kirchlich - staatliche Friede herbeigeführt wurde, hat Herr Wirz bei verschiedenen Anlässen seiner Freude darüber Ausdruck gegeben. Er anerkannte die Ehre, welche ihm

1212 zu Teil wurde, als ihn der hohe Bundesrat mit der Mission an den heiligen Vater behufs Austausch des Vertrages über die Regelung der Tessiner-Bistumsverhältnisse betraute.

Herr Wirz wußte, daß die Verfassung von 1874 von den Hoheitsrechten der Kantone Opfer zu gunsten der Bundesgewalt verlangte. Obwohl überzeugter Föderalist, brachte er diese Opfer gerne und ohne Rückhalt in allen Fragen, zu deren Gedeihen ihm die kräftige Hand des Bundes nötig schien.

Seine Arbeitslust in den Aufgaben, welche vom Bunde zu lösen waren, sind das beste Zeugnis für seine Gesinnung. Wir wollen nur erinnern an die gehaltvollen Referate über das Eisenbahnrechnungsgesetz im Jahre 1883, seine Thätigkeit in der Eisenbahnkommission, welcher er Jahrzehnte als Mitglied angehörte.

Seine Berichterstattung über die Fabrik- und Haftpflichtgesetzgebung. Seine Stellungnahme zum Alkohol- und Zündhölzchenmonopol und vor allem seinen warmen Anteil an der Beratung der Gesetze über die Kranken- und Unfallversicherung.

Mit idealer Begeisterung verteidigte er diese Bundesvorlage in seinem Zeitungsorgane bis zum Momente des Volksentscheides, obwohl ihm das Resultat der Abstimmung nicht unbekannt sein konnte.

Der Verstorbene war ein Urschweizer und ein Patriot im besten Sinne des Wortes.

Es ist gewiß noch in aller Erinnerung, mit welcher Begeisterung sein herrliches Referat durchdrungen war, mit welchem er in diesem Rate in der Junisitzung des Jahres 1890 die Abhaltung der Säkularfeier der Gründung der schweizerischen Eidgenossenschaft auf dem klassischen Boden der Urschweiz verlangte, und wie er bei der Säkularfeier in Schwyz am 1. August in schwungvollem Toaste das hohe Lied der Freiheit sang, das am Schlüsse in den Worten ausklang: ,,Eidgenossen, was hat die Urschweiz zur Wiege und die Schweiz zum Paradiese der Freiheit gemacht?

,,Die wahre Eintracht und die Schweizertreue, der Opfermut für Freiheit und Recht, das furchtlose Gott vertrauen.tt Ja wohl, lieber Freund, unter dem Leitsterne dieser Tugenden hast du gelebt und dein Tagwerk vollbracht, bist dahingeschieden als wackerer und edler Eidgenosse. Wir aber wollen dich im dankbaren Andenken erhalten. Meine Herren, ich lade Sie ein, zur Ehrung des verstorbenen Kollegen sich von den Sitzen zu erheben.

1213 Meine Herren Ständeräte!

Das Jahr 1901, mit welchem wir das 20. Jahrhundert beschriften haben, wird in der Geschichte unseres Landes bedeutsame und schöne Erinnerungen verzeichnen.

In den ersten Tagen des Juli vereinigte die Feststadt Luzern unsere Schützen, die Repräsentanten schweizerischer Wehrkraft in ihrem Weichbilde, um denselben ein Fest in bisher nicht gekannten Dimensionen zu bieten.

Und mit den Schützen haben sich auch die Vertreter der Bundesexekutive und der eidgenössischen Räte zum Feste eingefunden und damit bekundet, welchen Anteil sie von jeher an der Entwicklung des schweizerischen Wehrwesens genommen haben.

Waren die Schützentage von Luzern einerseits geeignet, uns von der steten Vervollkommnung unseres Schützenwesens zu überzeugen, so haben sie anderseits eine besondere Weihe dadurch erhalten, daß dabei eine friedliche wahrhaft eidgenössische Gesinnung zur Geltung kam und alles ferne gehalten wurde, das ·die Harmonie der Eidgenossen hätte stören können. Getreu dem Satze, daß zur Einheit und Kraft des Landes neben bewährten Schützen auch die Einigkeit der Herzen erforderlich ist und gepflegt werden soll.

Der Heinrichstag versammelte die eidgenössischen und kantonalen Behörden und eine Großzahl Eidgenossen in Basel zur Erinnerung an den vor 400 Jahren erfolgten Eintritt dieses Kantons in die schweizerische Eidgenossenschaft. Baselstadt und Baselland hatten alles aufgeboten, um dieses Fest recht feierlich zu gestalten.

In gleicher Weise begingen Volk und Behörden von Schaffhausen in den Tagen vom 9./ll. August die 4. Säkularfeier ihrer Aufnahme in den Schweizerbund im Kreise der Eidgenossen.

Wie die eidgenössischen Boten im Jahre 1501 wurden die eidgenössischen und kantonalen Abordnungen in Basel und Schaffhausen mit Jubel empfangen.

Beiderorts nahm die Feier einen hochpatriotischen und freundeidgenössischen Verlauf.

In würdigen kirchlichen Festakten wurde dem Allmächtigen der Dank gebracht für die segnende Hand, mit welcher er im Laufe der Zeiten die Geschicke des'Vaterlandes zum besten geleitet hat.

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Sowohl in Basel als in Schaffhausen bildeten den Glanzpunkt des Festes die von kundiger Hand verfaßten und geleiteten Festspiele, welche in ihrer vaterländischen Dichtung und Anlage die Volksseele packen und zur Begeisterung hinreißen.

Möge die Erinnerung an diese weihevollen Festtage das vaterländische Gefühl stärken und die eidgenössische Bruderliebe, der sie entsprungen sind, erhalten und beleben.

Das erste Jahr des neuen Jahrhunderts ist im Zeichen des innern und äußern Friedens über unserm schönen Vaterlande aufgegangen.

Die Beziehungen der Schweiz zum Auslande waren fortwährend diejenigen des Vertrauens und der Achtung.

Leider stellt sich die Zeitgeschichte nicht überall so wolkenlos dar.

Die amerikanische Republik, mit welcher die Schweiz durch viele geschäftliche Beziehungen verbunden ist und Freundschaft pflegt, hatte das Unglück, durch Verbrecherhand ihr Staatsoberhaupt zu verlieren.

Diesem .traurigen Ereignisse folgt unsere Teilnahme, wie sie im Namen des Schweizervolkes vom hohen Bundesrate ausgesprochen worden ist.

Wir verdanken es dem hohen Bundesrate, daß er mit Energie darnach strebt, das schweizerische Asylrecht nicht durch Elemente mißbrauchen zu lassen, welche durch ihre anarchischen Grundsätze eine Gefahr jeder staatlichen Ordnung sind.

Die traurigste Erscheinung in unserm fortgeschrittenen Jahrhundert ist wohl die Art und Weise, wie das kleine Volk der Buren, das alle Opfer von Gut und Blut für seine Freiheit einsetzt; niedergeschlagen werden soll.

Entsetzen ergreift das Menschenherz, wenn es die Leiden mit ansieht, welche dieses tapfere Volk zu tragen hat. Die Beendigung dieses grausamen Krieges wäre ein wahrer Ostermorgen für alle gebildeten Nationen. · Meine Herren!

Der Bundesrat hat uns mit der Einladung zur ordentlichen Dezembersitzung die Traktanden zugewiesen, auf welcher 53 Geschäfte verzeichnet sind. Die Abwicklung derselben wird unsere Arbeitskraft bis Weihnachten in vollen Anspruch nehmen.

1215 Neben den gewohnten altern Geschäften wird vorab das Budget pro 1902 Ihre Aufmerksamkeit auf sich gelenkt haben.

Während wir seit Jahren in der Lage waren, schon durch das Budget eine befriedigende Finanzlage zu konstatieren, die in der Regel durch die Rechnung noch besser wurde, beläuft sich die Unterbilanz des diesjährigen Budgets auf mehrere Millionen.

Eine Erscheinung, welche geeignet ist, ernste Erwägungen bei Einrichtung unseres Staatshaushaltes walten zu lassen.

Auch das Alkoholbudget, welches bestimmt ist die Finanzen der Kantone mit Hoffnungen zu beleben, bewegt sich in Zahlen, welche pro 1902 die bislang gewohnten Erträgnisse nicht mehr erwarten lassen.

Als Traktandum von weitgehender Bedeutung sind zu erwähnen der Ankauf der Nordostbahn, sowie der Bau der Rikenbahn und Ankauf der Toggenburgerbahn. Es scheint damit die Hoffnung in Erfüllung zu gehen, daß sich der freihändige Ankauf der Schweizerbahnen weiter entwickle und die Eisenbahnfrage auf ruhige Bahnen leite. Mögen sich 'die daran geknüpften Hoffnungen erfüllen und dem Lande zum Segen gereichen. Ich erkläre mit diesen Bemerkungen die Session für eröffnet.

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