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Bundesblatt 109. Jahrgang

Bern, den 19. Dezember 1957

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Erscheint wöchentlich. Preis 3O Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr zuzüglich .

Nachnahme- und Poscbestettungsgebühr Einrückunasgebühr: 50 Eappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an < Stampili & Cie, in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der internationalen Hilfswerke (Vom 22. November 1957) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Drei Millionen Flüchtlinge leben auf unsrer Erde - ungefähr je ein Drittel in Europa, im Mittleren und im Fernen Osten. Regierungen und nationale wie internationale Hilfsorganisationen bringen ihnen die im Rahmen ihrer Mittel mögliche Hilfe. Das Problem der Flüchthngshilfe hat jedoch ein solches Ausmass angenommen, dass seine Lösung in weltweitem Rahmen noch sehr viel Anstrengung und Zeit erfordern wird.

In .Europa ermöglichte das vereinte Handeln der westlichen Länder, den ungarischen Flüchtlingen eine rasche Hilfe zu gewähren. Dank der hauptsächlich vom Hochkommissariat der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge entwickelten Tätigkeit bestehen gute Aussichten für die Regelung der Frage der ungarischen Flüchtlinge in Österreich und Jugoslawien. Der Hochkommissar, unser Landshìarin August Lindt, beabsichtigt nunmehr, das von seinem Vorgänger begonnene Werk zugunsten der «alten» Flüchtlinge mit neuer Energie fortzuführen und der Unterbringung in Lagern, wo noch immer sehr viele dieser Unglücklichen leben, ein Ende zu setzen.

Im Nahen Osten trägt die UNO an den Unterhalt der arabischen PalästinaFlüchtlinge bei, während im Fernen Osten Hongkong weiterhin von chinesischen Flüchtlingen gefüllt wird und auch die europäischen Flüchtlinge aus China dorthin strömen.

Nur eine intensive internationale Zusammenarbeit kann der Gesamtheit der Probleme auf den Grund kommen. Die Schweiz, die ruch vor kurzem den Beweis für ihre Fürsorge gegenüber den Flüchtlingen erbracht hat, muss ihr Werk weiterführen, indem sie den spezialisierten Organisationen alle nötige Unterstützung gewährt.

Bundesblatt. 109. Jahrg. Bd. II.

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1078 Auf einem anderen Gebiet rufen die gefährdeten Kinder nach internationaler Hilfe. Es handelt sich insbesondere um die unterernährten Kinder, deren Anzahl auf ungefähr 600 Millionen geschätzt werden kann. Der Internationale Kinderhilfsfonds der Vereinigten Nationen sowie das Schweizerische Bote Kreuz - im Kahmen seiner Mittel - haben zugunsten der notleidenden Kinder eine sehr wirksame Tätigkeit entfaltet. Besonders schwierig ist das Problem der Bettung von Kindern in den tropischen Gebieten. Dort müssen die Kinder nicht nur genügend ernährt und hygienisch betreut werden, sondern auch Schutz vor den endemischen Krankheiten erhalten, welche - wie die Malaria oder die Lepra - die gesamte Bevölkerung von Gebieten, die oft grösser als ganz Europa sind, Generation um Generation heimsuchen. Die Schweiz leistet bestimmt ein nützliches Werk, wenn sie den beiden erwähnten Institutionen wie bisher die grösstmögliche Unterstützung gewährt.

Wenn im Ausland Naturkatastrophen eintreten, dann bemüht sich unser Land, Soforthilfe zu erbringen. In den Jahren 1956/1957 hat der Bundesrat verschiedenen an die internationale Hilfstätigkeit gerichteten Notrufen zugunsten der Opfer von Unwettern in Jugoslawien, von Erdbeben im Libanon, in Griechenland und im Iran, von Überschwemmungen in Ungarn, im Iran, in Indonesien, Bulgarien, der Türkei und Spanien sowie eines Minenunglücks in Belgien Gehör geschenkt. Diese Form der Hilfstätigkeit ist eine der wirksamsten und verdient es, weitergeführt zu werden.

Der Kredit von 6,5 Millionen Franken, den Sie uns für die Jahre 1956/1957 zur Verfügung gestellt haben, ist erschöpft. 5 225 000 Franken sind als freiwillige jährliche Beiträge an schweizerische und internationale Hilfsorganisationen ausgerichtet worden; 610000 Franken wurden als zusätzliche Aufwendungen für die ungarischen Flüchtlinge sowie für die ärztliche Hilfe an die Bevölkerung Ungarns verwendet ; 300 000 Franken wurden für die Hilfstätigkeit an die Opfer von Naturkatastrophen im Ausland ausgegeben, während der Best für verschiedene Aktionen,. wie die ärztliche Hilfeleistung an die Bevölkerung von Port Said oder die Eingliederung von behinderten Flüchtlingen in der Schweiz, aufgewendet wurde.

Die1 internationale Hilfstätigkeit bleibt auf allen humanitären Gebieten unentbehrlich. Da die privaten Aufwendungen nicht
genügen, bleibt die finanzielle Unterstützung durch die Eidgenossenschaft weiterhin erforderlich. Wir sehen uns deshalb veranlasst, Sie um die Gewährung weiterer Mittel für die nächste Periode zu ersuchen. Auf Grund der während der bisherigen Perioden gemachten Erfahrungen sind wir der Ansicht, dass es aus praktischen Gründen wünschbar wäre, inskünftig über Kredite für einen Zeitraum von drei Jahren zu verfügen. Statt alle zwei Jahre auf diese Fragen zurückzukommen, würden wir Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Zeit nur noch im dritten Jahr jeder Periode beanspruchen. Dieser Modus würde auch die Budgetplanung der schweizerischen und internationalen Hilfsorganisationen erleichtern. Die Hilfswerke, mit denen wir durch unsere finanzielle Unterstützung in den Jahren 1958, 1959 und 1960 zusammenarbeiten möchten, sind die folgenden:

1079 :

I. KinderMlfsfonds der Vereinigten Nationen

Der Kinderhilfsfonds der Vereinigten Nationen, bekannt auch unter der englischen Bezeichnung UNICEF oder der französischen FISE, ist 1946 durch einen entsprechenden Beschluss der Generalversammlung der Vereinigten Nationen gegründet worden. Er sah sich vor eine ungeheure Aufgabe gestellt.

Zwei Dritte;! der 900 Millionen Kinder, die auf der Erde leben, haben keine richtige Na'hrung und weder ärztliche noch hygienische Pflege. Die Folge ist eine erhöhte Kindersterblichkeit und für die Überlebenden eine auch in reifen Jahren andauernde organische Schwächung.

Der Kinderhilfsfonds hat sofort auf universeller Ebene einen gross angelegten Feldiïug zugunsten der gefährdeten Kinder organisiert. Dem dringendsten Bedürfnis entsprechend führte er von 1947 bis 1950 in erster Linie Nothilfsaktionen durch, vor allem in den kriegsverheerten G.ebieten Europas und Asiens.

In der Folge widmete er sich langfristigen Aktionen, besonders in wirtschaftlich unterentwickelten Ländern. Von 1953 bis 1956 hat er sein Werk konsolidiert, indem er seine Tätigkeit enger mit derjenigen der Eegierungen der begünstigten Länder sowie mit derjenigen von verschiedenen spezialisierten internationalen Organisationen, wie der Internationalen Weltgesundheitsorganisation und der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinigten Nationen (FAO) koordinierte. Der Schutz von Mutter und Kind, die Krankheitsbekämpfung und die Erna.hrungsaktionen haben in diesem Zeitpunkt einen beträchtlichen Umfang erreicht. So haben 1956 ungefähr 30 Millionen Kinder und Mütter die Hilfe, des UNICEF erhalten, der in 102 der insgesamt 196 Länder tätig ist.

Auch dieses Jahr verwendete der UNICEF den grössten Teil seines Budgets für den Kampf gegen die endemischen Krankheiten, für den Schutz von Mutter und Kind und für die Ernährungsakt-ionen.

In der nächsten Zeit wird der UNICEF, des Umfanges der vorherrschenden Bedürfnisse bewusst, danach trachten, sein Tätigkeitsgebiet im Eahmen seiner finanziellen Mog]ichkt3Ìten noch weiter auszudehnen. Von der Feststellung ausgehend, dass ungenügende und falsche Ernährung die gefährlichsten und häufigsten Übel sind, unter denen die Kinder zu leiden haben, beabsichtigt er, in erster Linie die Dienste für die Konservierung und Verteilung ,von Milch zu fördern. 1956 haben diese Dienste 70 Millionen Kilogramm
Pulvermilch verteilen können. Im übrigen beabsichtigt der UNICEF, in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation und der Ernährungs- und LandwirtschaftsOrganisation der Vereinigten Nationen,, wissenschaftliche und praktische Studien von beträchtlichem Interesse für die gesamte Menschheit fortzusetzen; da in gewissen Eegionen das Problem der Beschaffung von Milch unlösbar ist, handelt es sich darum, künstliche Proteine tierischen oder pflanzlichen Ursprungs zu schaffen, die von Kindern :verdaut werden können. Der UNICEF hat bereits in Chile eine Versuchsfabrik für die Herstellung von Fischmehl und in Indonesien eine solche für die Produktion von Sojamilch ausgerüstet. Die von ihm zusammen mit anderen internationalen Organisationen und der Bockefeiler-Stiftung

1080 finanziell unterstützten Laboratorien setzen ihre Forschungen fort. Sie bezwecken die Massenproduktion eines proteinreichen Nahrungsmittels, das aus Brdnüssen, Sesam, Baumwolle und allenfalls aus Sonnenblumenkernen hergestellt werden soll.

Der Kinderhilfsfonds wird seinen Kampf gegen die Krankheiten, welche die Umwelt der Kinder verseuchen, fortsetzen. Die Malaria befällt jahrlich mehr als 100 Millionen Kinder. Der UNICEF sieht vor, einen Drittel seinetr Ausgaben bis zu einem Betrag von maximal 10 Millionen Dollars pro Jahr zu ihrer Eindämmung und Ausrottung zu verwenden. Er hofft, bis 1967 diese Krankheit wie auch die Frambösie (Parasyphilis), an welcher über 50 Millionen Personen leiden und von der 100 Millionen andere Menschen bedroht sind, beinahe vollständig ausrotten zu können. Die BCG-Tuberkulose-Schutzimpfungsaktion, die schon in 28 Ländern eingeleitet worden ist, wird fortgesetzt werden, ebenso die LepraBehandlung (5 Millionen Kranke). Die Bekämpfung des Trachoms (einer Art Augenbindehautentzündung) wird intensiviert.

Der Schutz von Mutter und Kind wird mindestens einen Viertel der gesamten Aufwendungen erfordern. Es geht darum, Sanitätspersonal zu schulen, die Ausbildung von Kinderärzten zu fördern und den Gesundheitsdienst auf dem Lande, aufrechtzuerhalten, sowie denjenigen in städtischer Umgebung zu entwickeln. Die Unterrichtung in Kinderpflege und -hygiène sowie die soziale Eingliederung von benachteiligten Kindern bleiben vor allem in Indien die Hauptaufgabe der Aktionszentren.

Gesamthaft sieht der UNICEF für die Periode 1958-1960 vor, seine Aktionen in Europa zu reduzieren, in Lateinamerika etwas zu verstärken und in Afrika, Asien und im östlichen Mittelmeer stark zu entwickeln. Um seine Ziele zu erreichen, muss der UNICEF,die ihm zufliessenden Zuwendungen, deren wichtigste die Beiträge der Eegierungen sind, vergrössern können. Die Begierungsbeiträge erreichten 1956 den Betrag von 17,5 Millionen Dollars, verglichen mit Gesamteinnahmen von 19,8 Millionen Dollars. Dank den Bückstellungen aus den vorangegangenen Jahren konnten jedoch 22,4 Millionen Dollars für die Durchführung der Aktionen verwendet werden. Der. UNICEF hofft, dass seine Gesamteinnahmen 1957 20 Millionen Dollars betragen werden, wovon 18 Millionen Dollars Begierungszuwendungen wären. Diese sollten in den nächsten*
Jahren stufenweise erhöht werden, um 1960 mindestens 25 Millionen Dollars zu erreichen. Dies würde dem UNICEF die Durchführung seiner wichtigsten Pläne ermöglichen.

Mehr-als die Hälfte der Begierungszuwendungen wird von den Vereinigten Staaten von Nordamerika aufgebracht, welche 1956 9,7 Millionen Dollars zur Verfügung gestellt hatten, während die übrigen Begierungen zusammen 7,8 Millionen erbrachten. 1957 werden diese Zahlen zweifellos 10, respektive 8 Millionen betragen. Die Vereinigten Staaten sind gewillt, 1958 11 Millionen Dollars, d.h.

52,5 Prozent des Budgets, zur Verfügung zu stellen, sofern die anderen Begierungen die übrigen 47,5 Prozent erbringen. Westeuropa wurde aufgerufen, die Hälfte derjenigen Beiträge zu leisten, welche von diesen andern Begierungen

1081 erwartet werden. Es ist hier aber hervorzuheben, dass die begünstigten Länder an Ort und Stelle unabhängig von ihren Jahresbeiträgen eine zusätzliche Ausgabe von 1,5-2 Dollars auf jeden Dollar zu tragen haben, den der UNICEF ihnen für die Ausführung eines festgesetzten Programmes auf ihrem Gebiet zukommen lässt.

In der Sorge um das Gelingen seiner Mission hat der UNICEF alle Mitgliedstaaten ersucht, ihre Beiträge merklich zu erhöhen. 16 Eegierungen haben ihre Zuwendungen im Vergleich zum Vorjahre heraufgesetzt. Es handelt sich insbesondere um- Deutschland, Grossbritannien, Italien, die Niederlande, Österreich, Schweden und die Vereinigten Staaten.

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Die Schweiz ist seit ihrem Beitritt zum Kinderhilfsfonds der Vereinigten Nationen am 29. April 1947 Mitglied seines Verwaltungsrates. 1957 ist sie in den Budgetausschuss gewählt worden. Unter den 146 internationalen Beamten des UNICEF befinden sich 7 Schweizerbürger, von denen zwei hohe Posten bekleiden.

. Im vergangenen Mai hat der Exekutivdirektor des UNICEF um die Erhöhung des jährlichen Beitrages der Schweiz um 50 Prozent von 1958 an ersucht, womit sie diesen von einer Million auf anderthalb Millionen erhöhen würde.

Es ist zu bedenken, dass der UNICEF seit seiner Gründung bis heute über 220 Millionen Dollars als Eegierungsbeiträge erhalten konnte. Davon sind 8 648 000 Dollars (15 880 000 Franken) von der Schweiz in 11 Jahresbeiträgen erbracht worden. Unser Land kommt damit an die zweite Stelle der europäischen Staaten, nach Frankreich (5 980 000 Dollars) und unmittelbar vor Grossbritannien (3 399 000 Dollars). Beim Vergleich des Beitrages in Beziehung zum Volkseinkommen fand sich die Schweiz an der ersten Stelle der europäischen Staaten.

Wie der Schweizerische Beobachter bei der Organisation der Vereinigten Nationen in New York anlässlich einer Eeise in verschiedene Länder, wo er an Ort und Stelle die erbrachten Leistungen sehen konnte, feststellte, ist der UNICEF bestimmt eine Organisation von hoher Wirkungskraft. Im Bestreben, dieser Institution eine bedeutende finanzielle Unterstützung zu gewähren, ohne gegenüber den anderen Bedürfnissen das richtige Mass zu verlieren, beabsichtigen wir, ihm während der nächsten 3 Jahre einen jährlichen Beitrag von 1150 000 Franken zu gewähren.

H. Not-Fonds der Vereinigten Nationen für Flüchtlinge
(UNREF) Der UNO-Hochkommissar für die Flüchtlinge sichert den rechtlichen Schutz der Flüchtlinge, organisiert die Aktionen für Soforthilfe sowie für die Unterstützung auf kürzere oder längere Sicht, arbeitet Projekte zur endgültigen Eingliederung der Flüchtlinge in ihren definitiven Aufnahmestaaten aus und bereitet ihre Auswanderung in enger Zusammenarbeit mit dem Zwischenstaatlichen Komitee für europäische Auswanderung (CIME) und den Hilfstätigkeitsorganisationen vor. Ausser für die Soforthilfe ist das Hochkommissariat kein eigentliches Ausführungsorgan. Es ist deshalb gehalten, den Eegierungen und

1082 den öffentlichen und privaten Institutionen die Sorge um die Ausführung der Aktionen an Ort und Stelle zu überlassen. Auf diese Weise ist die Schweizerische Auslandhilfe herangezogen worden, um mit dem Hochkommissariat in Österreich, Italien und Jugoslawien zusammenzuarbeiten.

Das Hochkommissariat arbeitet mit den finanziellen Mitteln, die ihm vom Not-Fonds der Vereinigten Nationen für Flüchtlinge (der unter den englischen Initialen UNEEF bekannt ist) zur Verfügung gestellt werden. Das Mandat des Hochkommissars ist zeitlich beschränkt. Es ist von der Generalversammlung der Vereinigten Nationen am 12. November 1957 für eine Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 1963 erneuert worden.

Ohne Eücksicht auf die laufenden Aufgaben, welche es weiterhin ausübte, richtete das Hochkommissariat seine Hauptanstrengungen seit Ende 1956 auf die ungarischen Flüchtlinge. Es hat den ungarischen Flüchtlingen in Österreich und Jugoslawien temporäre Hilfe gebracht und die Möglichkeit einer definitiven Ansiedlung in verschiedenen Ländern geschaffen. Wir haben Ihnen in unserer Botschaft vom 17.Mai 1957 über das gesamte Ungarnproblem, wie es sich damals stellte, Bericht erstattet. Heute dürften von den 195 000 ungarischen Flüchtlingen, welche in Österreich und in Jugoslawien Asyl gefunden hatten, 87 Prozent in 34 Ländern eine normale Existenz gefunden haben. 10 000 sind freiwillig nach Ungarn zurückgekehrt. In Österreich, wo 175 000 ungarische Flüchtlinge um Asyl nachgesucht hatten, sind zu Beginn des Monats November 1957 10 500 in Lagern untergebracht verblieben und ungefähr ebenso viele ausserhalb von Lagern. Jugoslawien, das 20 000 Personen aufgenommen hatte, zählte zum gleichen Zeitpunkt nur noch 4800 Flüchtlinge; die übrigen sind nach definitiven Aufnahmeländern abgereist oder in ihre Heimat zurückgekehrt. Der Hochkommissar hofft, dass bis Ende dieses Jahres 1500 weitere Flüchtlinge Österreich verlassen können und dass dasselbe auch für alle in Jugoslawien befindlichen Flüchtlinge, von einigen Hundert abgesehen, der Fall sein wird.

Auf diese Weise wären über 90 Prozent der Fälle geregelt.

Wenn sich diese Voraussagen erfüllen, so werden sich zu Beginn des Jahres 1958 noch 19 000 ungarische Flüchtlinge in Österreich aufhalten. Für 6500 von ihnen bereitet das Zwischenstaatliche Komitee für europäische
Auswanderung (CIME) die Emigration vor. Weitere 5000 werden vom Hochkommissariat, welches hiefür über bereits gesicherte Kredite im Betrage von 3,5 Millionen Dollars verfügt, bei ihrer Eingliederung in die österreichische Wirtschaft unterstützt werden, während sich 3500 weitere Flüchtlinge zweifelsohne mit ihren eigenen Mitteln an Ort und Stelle niederlassen können. Es werden somit 4000 ungarische Flüchtlinge verbleiben, für welche die Möglichkeiten einer definitiven Ansiedlung zu schaffen sind.

Mehr als die Hälfte der 160 000 ungarischen Flüchtlinge, die bisher angesiedelt wurden, konnten sich in aussereuropäischen Ländern niederlassen. Der grössten Anzahl wurde von Kanada (36 000) ein bleibendes Domizil geboten, gefolgt von den Vereinigten Staaten (35 400), Grossbritannien (15 400), der Bundesrepublik Deutschland (14 500), Australien (11 700), der Schweiz (10 700),

1088 Frankreich (8500), Schweden (6200) usw. Vergleicht man die Anzahl der aufgenommenen und definitiv angesiedelten Flüchtlinge mit der Anzahl der Einwohner, so findet sich die Schweiz an zweiter Stelle nach Kanada; macht man einen entsprechenden Vergleich : mit dein Volkseinkommen, so befindet sich unser Land an der Spitze der Liste.

Die Kegelung des Problems der ungarischen Flüchtlinge stellt schon jetzt einen bemerkenswerten Erfolg dar. Er wurde ermöglicht durch eine internationale Zusammenarbeit ohnegleichen sowie durch die besonders von der Liga der Bot-Kreuz-Gesellschaften und vom Hochkommissariat der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge entfaltete Tätigkeit. Der Hochkoninissar war beauftragt, die Operationen zu leiten, die Gesamtheit der getroffenen'Massnahmen zu koordinieren und die nötigen Verbindungen zu sichern. Er hat zu diesem Zwecke über 10 Millionen Dollars beibringen können. Die Liga der Bot-Kreuz-Gesellschaften hat ihrerseits den ungarischen Flüchtlingen Naturalien und Barmittel im Werte von 32,2 Millionen Dollars zukommen lassen. Die Begierungen haben dem CIME 9 Millionen Dollars für den Transport dieser Flüchtlinge überwiesen, 8,5 Millionen Dollars sind auf Grund von bilateralen Abkommen Österreich direkt zugeflossen, und die jugoslawische Begierung hat ferner 7 Millionen Dollars aufgewendet, welche noch nicht zurückvergütet worden sind. Insgesamt handelt es sich um 66,7 Millionen Dollars, wobei die Spenden der zahlreichen Wohltätigkeitsorganisationen, die sich auch nicht schätzungsweise erfassen lassen, nicht inbegriffen sind.

' Auf Grund der gemachten Erfahrungen und vom Wunsche beseelt, das Interesse, das die Welt für die ungarischen Flüchtlinge gezeigt hat, möge sich auch der Tragödie der anderen Flüchtlinge zuwenden, richtete der Hochkommissar einen Appell an die Begierungen zugunsten der 40 000 «alten» Flüchtlinge, welche sich schon seit Jahren in verschiedenen europäischen Lagern befinden. Der frühere Hochkommissar, Herr van Heuven Goedhart, hatte einen Vierjahresplan (1955-1958) mit 16 Millionen Dollars Gesamtkosten vorgesehen, der die Aufhebung dieser 220 auf Österreich, Deutschland, Griechenland1 und Italien verteilten Lager vorsah. Durch den Mangel an genügenden Beiträgen ist die Ausführung dieses Planes verzögert worden. Seit dem Beginn seiner Durchführung
haben sich die Preise erhöht, und die in den Lagern verbliebenen Flüchtlinge sind natürlicherweise am schwierigsten unterzubringen, wegen ihres Alters, wegen ihres Gesundheitszustandes oder schliesslich wegen ihrer Demoralisierung,: die sich nach so vielen Jahren :des Wartens, der Untätigkeit und der ständig .enttäuschten Hoffnungen eingestellt hat. ; Dazu kommt, dass während der Monate der Ungarnkrise diese Frage einigerrnassen zurückgestellt wurde und die «alten» Flüchtlinge ihre Aüswanderungsmöglichkeiten zugunsten der imgarischen Flüchtlinge verringert sahen. Es zeigte sich damals, dass der ursprünglich vorgesehene Betrag von 16 Millionen Dollars auf jeden Fall ungenügend sein würde.

In Anbetracht dieser Sachlage hat der Hochkommissar kürzlich beschlossen, die Ausführung des Vierjahresplanes energisch wiederaufzunehmen und

1084 ihn durch ein Zusatzprogramm zu verstärken, das als sogenanntes «Intensivierungsprogramm» die Schliessung aller europäischen Lager bis Ende 1960 ' zum Ziel hat. Die gemeinsame Ausführung des alten und des neuen Planes erfordert die Beibringung einer Summe von 10,5 Millionen Dollars. Der Hochkommissar hat die Eegierungen ersucht, ihm diesen Betrag in einem Zeitraum von zwei Jahren'zur Verfügung zu stellen.

Daneben wird für die definitive Ansiedlung von «alten» Flüchtlingen, welche ausserhalb von Lagern leben, ab 1959 eine Million Dollars jährlich nötig sein. Ein internationaler Spezialist sucht sie gegenwärtig zahlenmässig zu erfassen. Auf Grund der ersten Eesultate dieser Untersuchung lässt sich ihre Anzahl in Europa auf etwa 130 000 schätzen.

In Hongkong trägt das Hochkommissariat an den Unterhalt der europäischen Flüchtlinge aus China bei und sichert die Unterbringung derjenigen unter ihnen, die als «schwierige Fälle» zu bezeichnen sind, in humanitären Institutionen verschiedener europäischer Länder. Es hat hiefür Ausgaben von 140 000 Dollars für 1957 und von 200 000 Dollars für 1958 vorgesehen. Das Problem der europäischen Flüchtlinge in China hängt in erster Linie von der Transportfrage ab. Wir werden hierauf im folgenden Kapitel über das Zwischenstaatliche Komitee für europäische Auswanderung (CIME) näher zu sprechen kommen.

Als Antwort auf den Appell des Hochkommissars zugunsten der «alten» Flüchtlinge, die sich noch immer in den europäischen Lagern befinden, hat der Bundesrat dem Exekutivkomitee des Not-Fonds der Vereinigten Nationen für Flüchtlinge (UNEEF) und dem ad hoc-Komitee der Vereinigten Nationen mitgeteilt, er beabsichtige, beide Projekte zur Schliessung der Flüchtlingslager finanziell zu unterstützen unter dem Vorbehalt, dass die anderen Eegierungen ebenfalls Beiträge leisten und die eidgenössischen Eäte die nötigen Beiträge bewilligen. Bis Ende Oktober 1957 sind für das Jahr 1958 gegenüber dem UNEEF die folgenden A^erpflichtungen im Gesamtbetrag von 2 279 416 Dollars eingegangen worden : Australien. 112000, Frankreich: 257148, Griechenland: 9000, Grossbritannien: 280 000, Israel: 5000, Luxemburg: 3000, Neuseeland: 56 000, Niederlande: 96 000, Österreich: 6000, Schweden: 115 987, Tunesien: 2000, Türkei: 4286, Vereinigte Staaten: l 333 000.

Was die Schweiz anbetrifft,
so hat der Hochkommissar in der Folge die Bedeutung seines Appells näher erläutert, wobei er uns um neue freiwillige Beiträge von total 541 300 Dollars für sein Programm zur Schliessung der Lager ersuchte. Schon 1956 und 1957 hat unser Land den Vierjahresplan des UNEEF durch jährliche Beiträge von total einer Million Franken unterstützt. Dazu hatten wir während der gleichen Zeitspanne dem Hochkommissar 4 630 000 Franken zugunsten der ungarischen Flüchtlinge zur ^Verfügung gestellt. In dieser Zahl ist ein Betrag von 250 000 Franken inbegriffen, der für den Transport dieser Flüchtlinge durch das CIME bestimmt war. Ausserdem sind für die «Notreserve» des Hochkommissars 215 000 Franken bewilligt worden.

1085 Diese Zahlen stellen beträchtliche Anstrengungen dar. Das Werk ist jedoch noch nicht vollendet, und die Bedürfnisse sind noch immer dringend. Die Schweiz hat sich ständig um das Los der Flüchtlinge gekümmert. Sie muss ihre Mission der Menschenliebe.solange fortsetzen, als.es die Umstände erfordern.

Heute, da das Hochkommissariat tatkräftig an die baldrnöglichste Lösung eines der schwierigsten Flüchtlingsprobleme geht, sind es sich die schweizerische Regierung und das schweizerische Volk schuldig, ihm grosszügige Unterstützung zu gewähren. Diese ist umso verdienter, als diese Organisation gerade während der Ungarnkrise bewiesen hat, wie wirksam sie Probleme zu meistern versteht.

Wir beabsichtigen deshalb, der Erwartung des Hochkommissars zu entsprechen und ihm bedeutende Beiträge zu gewähren, welche jedes Jahr festzulegen sind.

m. Zwischenstaatliches Komitee für europäische Auswanderung (CIME)

Das Zwischenstaatliche Komitee für europäische Auswanderung (CIME) ist am 5.Dezember 1951 in Brüssel geschaffen worden. Sein Ziel ist, die Beförderung derjenigen europäischen Emigranten nach Übersee sicherzustellen, welche ohne internationale Hilfe nicht auswandern könnten; ausserdem berät es die Regierungen bei Fragen der Aus- und Einwanderung. Mit dieser Hauptaufgabe verbindet sich die Aufgabe, im Einvernehmen mit dem Hochkommissariat der Vereinigten Nationen für Flüchtlinge die kollektive Beförderung der Flüchtlinge zu organisieren. Ist also die Hauptaufgabe des CIME vorwiegend technischer Natur, so hat seine Nebentätigkeit, die oft sehr wichtig ist, einen humanitären Charakter.

Das CIME, eine temporäre internationale Organisation, die von den Vereinigten Nationen unabhängig ist, zählt zurzeit 27 Mitglieder. Die Schweiz hat sich an ihm von Anfang an beteiligt. Aus diesem Grunde nimmt ein Vertreter des Bundesrates an den Beratungen des CIME-Eates teil; an den Sitzungen1 des Exekutiv-Komitees ist unser Land durch Beobachter vertreten.

Von 1952 bis heute hat das CIME den Transport von 720 000 europäischen Auswanderern durchgeführt. 1956 betrug ihre Anzahll72 139: beinahe zwei Drittel von ihnen, nämlich 106 281, waren Flüchtlinge, darunter 42 068 Ungarn, 1190 europäische Flüchtlinge aus China und 63 023 andere. Für die ersten acht Monate des laufenden Jahres belief sich die Gesamtzahl der beförderten Auswanderer auf 148 566, davon waren 88 980 Flüchtlinge: 53 646 Ungarn, 3800 Flüchtlinge aus dem Mittleren Osten, 1573 europäische Flüchtlinge aus China und 29 961 andere.

Der Aktionsplan für 1958 sieht den Transport von 157 000 Auswanderern vor, darunter von 21 600 Flüchtlingen. Diese Emigranten werden hauptsächlich aus Italien (47 470), Österreich (18 580, darunter 6500 ungarische Flüchtlinge), der Deutschen Bundesrepublik (14 170), den Niederlanden (12 280), Spanien (11 260) und Griechenland (9760) sowie verschiedenen andern Ländern (41 930, darunter 4800 ungarische Flüchtlinge und 8730 Flüchtlinge aus dem Mittleren Osten) kommen. Die wichtigsten Aufnahmeländer werden Argentinien, Australien, Brasilien, Israel, Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika sein.

1086 Diese beabsichtigten Aktionen bedingen ein Betriebsbudget von 87,4 Millionen Dollars und Verwaltungsbudget von 8,2Millionen Dollars, d.h. insgesamt 40,6 Millionen Dollars. Von diesem Betrag fehlen noch 2,5 Millionen Dollars, die das CIME von den Eegierungen erwartet.

Für 1959 sieht ein Vorprojekt provisorisch den Transport von 139 000 Auswanderern vor. Das Gesamtbudget würde alsdann 40,4 Millionen Dollars erreichen, wovon 37,2 für die Betriebskosten und 3,1 Millionen Dollars für die Verwaltungskosten bestimmt wären.

Das CIME übte seine humanitäre Tätigkeit, die sich für den Massentransport der ungarischen Flüchtlinge als wertvoll erwiesen hat, ebenfalls zugunsten der europäischen Flüchtlinge aus China aus. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Bussen, die nach der Revolution von 1917 aus ihrer Heimat geflüchtet sind. Nachdem China den gleichen Regimewechsel erfuhr, begannen diese Flüchtlinge den neuen Staat im Einverständnis mit den chinesischen Behörden, die ihnen Ausreise-Visa erteilten, zu verlassen. Auf ihrer Durchreise durch Hongkong wurden sie bis vor kurzem von den gemeinsamen Diensten des UNOHochkommissariates für die Flüchtlinge und des CIME betreut. Im Laufe der letzten fünf Jahre konnten auf diese Weise über 10 000 Flüchtlinge aus China in Amerika (37% in Brasilien), in Australien (25%) und in Europa Asyl finden.

Das CIME konnte ihren Transport ab Hongkong dank einem Spezialfonds sichern, welcher 1952 von der ehemaligen Internationalen Flüchtlingsorganisation (OIR) hinterlassen worden war. Diese Reserve war beinahe erschöpft, als zu Beginn des Sommers 1957 die chinesischen Behörden eine beträchtliche und ständig steigende Anzahl von Ausreise-Visa erteilten. Als diese Flüchtlinge plötzlich nach Hongkong' fluteten, musste das CIME sehr bald feststellen, dass es innert kurzem aus Mangel an verfügbaren Mitteln gezwungen sein würde, diese Aktion einzustellen. Dies würde wahrhaft eine Tragödie für die Flüchtlinge bedeuten, die unverhofft ein Ausreise-Visum erhalten hatten und dennoch m China, bleiben müssten. Angesichts dieser Lage hat der Direktor dieser Organisation, der keinerlei ständige oder obligatorische Beiträge als Betriebsmittel znfliessen, einen dringenden Appell an die Regierungen gerichtet.

Er ersuchte sie in erster Linie, ihm ohne Aufschub 280 000 Dollars zur Verfügung
zu stellen, um das Programm von 1957 durch die Evakuierung von zusätzlich 460 Fluchtlingen vervollständigen zu können.

Die Schweiz beantwortete diesen Appell mit einem Beitrag von 15 000 Dollars (rund 65 000 Franken), Belgien erbrachte 50 000 Dollars, Deutschland 10 000, Frankreich 57 143, Italien 15 000, Neuseeland 28 000, die Niederlande 105 000 und Österreich 2800. Der derart erhaltene Betrag von 282 943 Dollars erlaubt es, die Aktionen bis zum Ende des Jahres weiterzuführen und die Gesamtzahl der 1957 aus Hong-Kong evakuierten europäischen Flüchtlinge auf 2900 zu erhöhen. Die Vereinigten Staaten haben bisher noch keinen Beitrag geleistet ; es scheint jedoch, dass die amerikanische Verwaltung eine bedeutende Zuwendung vorbereitet.

Mit diesen neuen Mitteln können die Transporte auf dem See- und Luftwege weiterhin durchgeführt werden. Am 3. November 1957 hat ein

1087 Flugzeug 62 Flüchtlinge aus China, die als «schwierige Fälle» betrachtet wurden, über Genf nach Europa gebracht. Dreissig von ihnen wurden in der Schweiz definitiv aufgenommen.

. Seither sind 800 neue Flüchtlinge in Hongkong eingetroffen. Wahrscheinlich wird sich ihre Anzahl vergrössern und auf das Jahresende eine Ziffer zwischen 1200 und 1500 erreichen. Wenn diese Flüchtlinge dank neuer Beiträge vom CIME evakuiert werden können, so wird man sich später mit denen beschäftigen müssen, die in China noch zu Tausenden warten; von ihnen haben schon über 5000 ein Ausreise-Visum in Aussicht gestellt erhalten. Ihr Schicksal wird von der Freigebigkeit der westlichen Welt abhängen. Der UNO-Hochkommissar für die Flüchtlinge hat den Appell des CIME unterstützt und erneuert, indem er erklärte: «Vom humanitären Standpunkt aus kann ich es einfach nicht glauben, dass diese Flüchtlinge ihrer Chance, sich eine neue Existenz zu schaffen, gerade in dem Augenblick beraubt werden sollen, in welchem ihre Ansiedlung in greifbarer Nähe erscheint . . . » Mit Ihrem Beschluss vom 17.Mai 1954 haben Sie die Weiterführung der Teilnahme der Schweiz ani CIME für die ganze Dauer des Bestehens dieser Organisation genehmigt. Sie haben uns ebenfalls ermächtigt, an den Verwaltungsausgaben teilzunehmen.

'· ' Während der Jahre 1956 und 1957. haben wir dem CIME 500 000 Franken für den «Spezialfonds» (Defizit aus den Aktionen), 180000 Franken 'für den Transport der ungarischen Flüchtlinge, 50 000 Franken für den Transport der Flüchtlinge aus Ägypten und 64294 Franken für denjenigen der europäischen Flüchtlinge aus China zur Verfügung gestellt, was einem Gesamtbetrag von 794 294 Franken entspricht. Dies ergibt zusammen mit unserem Beitrag an die Verwaltungsausgaben für die Periode 1956/1957 einen Totalbetrag von l 213 547 Franken. Nicht in diesem Betrage Inbegriffen sind die 250 000 Franken, die dem UNO-Hochkommissariat für die Flüchtlinge zur Verfügung gestellt wurden, um durch das CIME für den Transport von ungarischen Flüchtlingen Verwendung zu finden.

.

Wir halten dafür, dass die dem CIME für seine humanitäre Wirksamkeit gewährte Hilfe während der nächsten Periode fortgesetzt werden muss. Da unser Land wenigstens für den Augenblick keine grossen Auswanderungsprobleme kennt, ist unsere Teilnahme ani CIME hauptsächlich auf die
Unterstützung derjenigen Aktionen gerichtet, die für die Flüchtlinge durchgeführt werden.

Zugunsten dieser Flüchtlinge ersuchen wir Sie um neue Mittel, die es uns ermöglichen sollen, von Fall zu Fall den Appellen des CIME zu entsprechen, welche dieses. für seine verschiedenen Flüchtlingstransportaktionen an die Eegierungen wird richten müssen. Anstatt einen jährlichen Beitrag zu bestimmen, ziehen wir es vor, unsere jeweiligen Zuwendungen je nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten festzulegen, wobei ein beträchtlicher Teil unserer künftigen Zuwendungen für die Evakuierung der europäischen Flüchtlinge aus China bestimmt sein wird.

1088 IV. Bureau der Vereinigten Nationen für Unterstützung und Arbeitsbeschaffung für die Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten Diese internationale Organisation, die vor allem mit- ihren englischen Initialen UNEWA bekannt ist, wurde von den Vereinigten Nationen am I.Dezember 1948 geschaffen, um den arabischen Flüchtlingen zu helfen, welche Palästina beim Entstehen des Staates Israel verlassen hatten. Zurzeit betreut dieses Amt über 930 000 Flüchtlinge, die in Zelten oder provisorischen Baracken in Jordanien, im Libanon, in Syrien und im Gebiete von Gaza leben.

In seinem Budget für 1958 sieht das UNEWA Gesamtausgaben im Betrage von 40,7 Millionen Dollars vor, wovon 25,7 Millionen für den Unterhalt der Flüchtlinge und 15 Millionen für Lehrtätigkeit und soziale Eingliederung bestimmt sind. Die gesamten Mittel dieser Organisation stammen aus freiwilligen Beiträgen von ungefähr dreissig Ländern. Davon erbrachten allein Grossbritannien und die Vereinigten Staaten bis heute 90 Prozent.

1948 und 1949 hatte die Schweiz durch die Entsendung von Lebensmittelund Medikamentenhilfe im Gesamtwerte von 670 000 Franken zur Hilfe an die Palästina-Flüchtlinge beigetragen. Anderseits hatte die vom Internationalen Komitee vom Boten Kreuz im Auftrag der Vereinigten Nationen unternommene Aktion ein Defizit von 950 000 Franken ergeben : zu seiner Deckung wurden über 500 000 Franken aus schweizerischen Quellen erbracht. Im Dezember 1953 beschlossen wir, 250 000 Franken für den Kauf von Eöntgenapparaten aufzuwenden, welche für die Spitäler des UNEWA im Nahen Osten bestimmt sind.

Die für die Spitäler von Nablus (Jordanien) und Gaza (ägyptische Zone) bestimmten Apparate funktionieren heute an Ort und Stelle zur Zufriedenheit der Ärzte und der Kranken. Die notwendigen Mittel wurden den 7 Millionen Franken entnommen, die Sie uns durch Ihren Beschluss vom 18. Dezember 1951 über die Weiterführung der Internationalen Hilfstätigkeit in den Jahren 1952 und 1953 bewilligt hatten.

Dieser Betrag von 250 000 Franken stellt für die Jahre 1950 bis 1957 unsere einzige Leistung an die Palästina-Flüchtlinge dar. Nachdem er praktisch erschöpft ist, haben wir die Absicht, als erneute Geste ein Projekt gleichen Umfangs und ähnlicher Natur zu finanzieren, das vom UNEWA im Einvernehmen mit den schweizerischen Amtsstellen und der Schweizerischen
Gesandtschaft in Beirut aufgestellt und dessen Ausführung den im Nahen Osten tätigen Stellen des UNEWA anvertraut würde.

V. Schweizerische Hilfswerke Die grossen zwischenstaatlichen Organisationen können den vielfältigen Anforderungen der internationalen Hilfstätigkeit nicht genügen. Für die Durchführung von Aktionen sind einige von ihnen, die dafür nicht selbst eingerichtet sind, notwendigerweise auf die Mitwirkung von privaten Hilfsorganisationen angewiesen. Diese privaten Organisationen haben im übrigen ihre eigenen Tätigkeitsgebiete, in denen Kriterien Anwendung finden können, die vom humani-

1089 tären Standpunkt aus betrachtet weniger einschränkend sind. Sie unterstützen beispielsweise zahlreiche Flüchtlinge, welche aus rechtlichen Gründen nicht unter das Mandat des UNO-Hochkommissariates für die Flüchtlinge fallen.

Staatliche und private Organisationen ergänzen sich deshalb, und auch die privaten Hilfswerke verdienen unsere Unterstützung. Die wichtigsten unter den schweizerischen privaten Institutionen, nämlich die «Schweizer Auslandhilfe» (SAH; früher unter dem Namen «Schweizer Europahilfe» bekannt) und das Schweizerische Bote Kreuz können ihre Wirksamkeit erhöhen, wenn die Eidgenossenschaft ihnen ihre finanzielle Unterstützung gewährt, welche neben die ihnen durch die Freigiebigkeit unserer Bevölkerung zukommenden Mittel tritt.

Während der Periode 1956/1957 wurden den schweizerischen Hilfswerken 2 005 000 Franken aus dem Kredit von 6,5 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, den Sie für die Weiterführung der Internationalen Hilfswerke gewährt hatten. Die Schweizer Auslandhilfe erhielt l 455 000 Franken, das Schweizerische Bote Kreuz 800 000 Franken, während 250 000 Franken für diejenigen Flüchtlinge bestimmt wurden, welche als «schwierige Fälle» betrachtet und gemeinsam von der Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartementes und der Schweizer Auslandhilfe aufgenommen wurden. Die Schweizer Auslandhilfe hat zudem zugunsten der ungarischen Flüchtlinge in Österreich einen Betrag von l 700 000 Franken erhalten, der dem ausserordentlichen, von Ihnen mit Beschluss vom 13. Juni 1957 bewilligten Kredit von 7 Millionen Franken entnommen wurde. Wir erachten die Weiterführung unserer Anstrengungen zugunsten dieser schweizerischen Hilfswerke während der nächsten Periode für notwendig.

1. Schweiger Âuslandhïlfe (SAH) Die frühere Schweizer Europahilfe ist mfnmehr in die Schweizer Auslandhilfe (SAH) umgewandelt worden. Sie hat die ihr von der Eidgenossenschaft zur Verfügung gestellten Beträge wir folgt verwendet: :· · .

Pranken

Flüchtlingshilfe in Österreich ·.· Hilfe an Ostberliner Flüchtlinge ; ...

Hilfe in Griechenland . .

Hilfeinjugoslawien. .

Hilfe in Italien . . .

Nachtrag für eine früher in Brasilien durchgeführte M i s s i o n . . .

Verwaltungskosten-Anteil , Total : . . . . . , . . .

350000 100 000 450 000 200 000 200 000 30 000 125000 1455000

. Zu dieser Summe sind die Beträge hinzuzurechnen, welche die SAH jedes Jahr sammelt. Das Netto-Ergebnis dieser Kollekten belief sich im Jahre 1956 auf 828 200 Franken und im Jahre 1957 auf 706 545 Franken.

Die SAH hat im Einvernehmen mit dem Politischen Departement, dem Justiz- und Polizeidepartement und dem Finanz- und Zolldepartement, und

1090 auf Grund der Stellungnahme unserer Vertretungen im Ausland ein neues Programm aufgestellt, das für 1958 und 1959 die folgenden Aktionen vorsieht: a. Flüchtlingshilfe in Österreich Die Zahl der «alten» Flüchtlinge in Österreich hat während der beiden letzten Jahre um 80 000 abgenommen. Zusammen mit den dortigen Ungarn, die bisher noch nicht auswandern konnten, gelangt man heute zu einer Gesamtzahl von 420 000 Flüchtlingen, von denen bereits 300 000 die österreichische Einbürgerung erlangt haben. In den Lagern und andern Notquartieren verbleiben ungefähr 130 000 Flüchtlinge, die für ihre Niederlassung Hilfe benötigen. Die SAH beabsichtigt diese zu unterstützen, wobei sie auf die während der UngarnKrise gemachte Unterscheidung zwischen «alten» und «neuen» sowie zwischen heimatlosen und naturalisierten Flüchtlingen verzichten wird.

Seit 1950 hat die SAH den Grossteil ihrer für Österreich verfügbaren finanziellen Mittel für die wirtschaftliche Eingliederung der Familien und die berufliche Ausbildung der Jugend verwendet. Auf diese Weise konnte sie 1600 Familien von -zusammen 7000 Personen und 1200 jungen Leuten helfen, wobei die ungarischen Flüchtlinge nicht mitgezählt sind.

Für die Flüchtlingsfamilien hat die SAH ein dezentralisiertes Darlehenssystem eingeführt, das durch 13 Ortskassen angewendet wird. Die Flüchtlinge können so ein Anlaufkapital aufnehmen, welches ihnen erlaubt, eine Wohnung zu finden oder eine Existenzmöglichkeit, z.B. ein Geschäft zu gründen. Bis heute wurden 60 Prozent der gewährten Darlehen zurückgezahlt und wieder als neue Darlehen verwendet. Weil der Anteil der «schwierigen Fälle» im umgekehrten Verhältnis zur Anzahl der verbleibenden Flüchtlinge zunimmt, muss man damit rechnen, dass sich dieses Bild in Zukunft verschlechtern wird und die Darlehen à fonds perdu häufiger sein werden. Auf der andern Seite hat die Steigerung der Lebenskosten die SAH gezwungen, den Durchschnitt der Darlehen von 1400 auf 2000 Franken zu erhöhen. Um diese sehr geschätzte Form von Hilfeleistung fortzusetzen, wird deshalb die SAH neue Mittel benötigen.

Ein anderer Teil der nachgesuchten Kredite wird es der SAH erlauben, den als «schwierige Fälle» betrachteten Flüchtlingen im Einvernehmen mit den österreichischen und internationalen Hilfswerken'beizustehen. Infolge der allmählichen Aufhebung der
Lager wird es in der Tat nötig, eine steigende Anzahl von alten, kranken oder arbeitsunfähigen Flüchtlingen in geeigneten Anstalten unterzubringen.

Die SAH beabsichtigt ebenfalls, den Bau von Jugendheimen fortzusetzen.

Es geht dabei darum, den Lehrungen beiderlei Geschlechtes das Verlassen von abgelegenen Gegenden zu ermöglichen, damit sie näher zu den Industriezentren kommen und ihre Berufsausbildung unter besseren Bedingungen und mit der Aussicht auf höhere Löhne vervollständigen können.

1091 b. Flüchtlingshilfe in Italien Ohne die kürzlich aus Ägypten angekommenen Flüchtlinge mitzuzählen, hat Italien in seinen Lagern 20 000 italienischsprechende und 3000 fremdsprachige Flüchtlinge aufgenommen. Die letzteren werden von den internationalen Organisationen in Zusammenarbeit mit dem italienischen Staat betreut, während die Flüchtlinge italienischer Abstammung allein von Italien unterstützt werden. Die italienischen Flüchtlinge sind deshalb benachteiligt; aus diesem Grunde hat die SAH beschlossen, ihnen ihre Tätigkeit zugute kommen zu lassen.

Ein internationaler Fonds, der 1954 von der SAH für die individuelle Ansiedlung von italienischen1 Flüchtlingen geschaffen wurde, hat es 55 Familien ermöglicht, sich eine neue Existenz zu gründen/ Zum schweizerischen Beitrag sind die von der norwegischen Europahilfe und dem UNO-Hochkommissariat für die Flüchtlinge erbrachten Leistungen hinzuzurechnen. Das ExekutivKomitee, welches den Flüchtlingen zinslose Darlehen gewährt, hat bereits 57 neue Gesuche erhalten, denen es wegen des Fehlens von Mitteln nicht entsprechen konnte; ihre Zahl wird zweifellos infolge der Schliessung der Lager von Capua und Aversa ansteigen. Die SAH wäre deshalb gerne in der Lage, diesem internationalen Fonds einen neuen Beitrag zukommen zu lassen.

Die landwirtschaftlichen Genossenschaften «SACIDA», die die geflüchteten Bauern und ihre Familie umfassen und unterstützen, beabsichtigen ihre Tätigkeit mit der Ansiedlung von 300 weiteren Familien fortzusetzen. Der italienische Staat und die Flüchtlinge selbst werden einen bedeutenden Teil der Kosten tragen, während die SAH an das Betriebskapital beisteuern würde, welches es ermöglicht, die Entwässerungsarbeiten sowie den Ankauf von einigen landwirtschaftlichen Maschinen und von Vieh zu finanzieren.

Schliesslich hegt es der SAH daran, zusammen mit dem UNO-Hochkommissariat für die Flüchtlinge und anderen internationalen Organisationen einen Fonds zu schaffen, der es den betagten Flüchtlingen ermöglichen würde, ihre letzten Lebenstage in friedlicher Zurückgezogenheit zu verbringen.

c . ' Hilfe an Flüchtlinge und N o t s t a n d s g e b i e t e in Griechenland Dank der von der SAH dem «Eefugees Service Commitee» in Athen (einer griechischen Institution, die die ehemalige Internationale Flüchtlings-Organisation [OIE] ersetzt)
zur Verfügung gestellten Beiträge konnten sich bereits 60 Flüchtlingsfamilien eine neue Lebensgrundlage schaffen. 200 Gesuche sind zurzeit hängig. Ein neuer Beitrag würde es zusammen mit den nach und nach von den Begünstigten zurückgezahlten Summen ermöghchen, dieses sehr nützliche Werk fortzusetzen und gegebenenfalls den «alten» Flüchtlingen zu helfen, die sich noch immer in Notquartieren befinden.

Die SAH beabsichtigt auch, ihre Aktion im kriegsverwüsteten Norden Griechenlands fortzusetzen. Von 1955 bis 1957 hat sie zehn Dörfer in Westmazedonien und im Epirus vollständig wiederaufgebaut oder wirtschaftlich

1092 saniert. Die berufliche Ausbildung der Jugend und Hygienefragen sind weitere Anliegen ihrer Tätigkeit. Ihre Hilfe kam insgesamt 2800 Menschen zugute; zwei Drittel ihrer Geldmittel wurden als Wiederaufbau-Darlehen vergeben. Um eine ihre Wirksamkeit mindernde Zersplitterung zu vermeiden, beabsichtigt die SAH, ihre Tätigkeit in den gleichen Gegenden fortzusetzen, in denen Hunderte von anderen Dörfern vom Kriege zerstört worden sind.

Griechenland wird periodisch von Erdbeben heimgesucht. Die SAH glaubt deshalb, sie habe sich hier einem neuen Tätigkeitsbereich zu widmen, weil die vom Auslande - auch von der Schweiz - erbrachten Hilfeleistungen gezwungenermassen beschränkt sind. Der Wiederaufbau ist ein Problem auf lange Sicht, seine finanzielle Last hegt schwer auf den Opfern und dem griechischen Staat.

Die SAH sieht vor, mit ihrem Beitrag in bescheidenem Ausmasse am Wiederaufbau von Dorfschulen, Landwirtschaftsschulen, Sozial- und Gesundheitszentren usw. beizutragen.

d. Hilfe an Jugoslawien Während des letzten Krieges verlor Jugoslawien 11 Prozent seiner Bevölkerung. 20 Prozent der Gebäude wurden zerstört, worunter 80 Prozent der Spitäler und die Hälfte der Schulen. Die SAH hielt es deshalb für angezeigt, ihre Hilfe auf die Ausrüstung von Spitälern und die Berufsausbildung der Jugend zu konzentrieren.

Am 10. Juli 1957 ist das Spital von Sarajewo eingeweiht worden, dessen sanitarische und ärztliche Ausrüstung im Werte von 195 000 Franken von der SAH zur Verfügung gestellt worden ist. 130 Kinder können in ihm hospitalisiert werden. Ein anderes, bedeutenderes Kinderspital wird zurzeit in Titograd, der Hauptstadt von Montenegro, errichtet. Es zeigt sich aber, dass der von der SAH für seine sanitarischen und medizinischen Installationen vorgesehene Betrag von 163 000 Franken ungenügend ist, so dass hiefür ein neuer Beitrag von 100 000 Franken erforderlich wäre.

Die SAH beabsichtigt im übrigen, dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk eine kleine Unterstützung zu gewähren, um ihm den Ausbau der beruflichen Schulungskurse zu ermöglichen, welche es in der Schweiz für junge Bauern und Arbeiter aus Jugoslawien organisiert. Daneben würde es sich auch darum handeln, Anschauungsmaterial zu liefern, welches in der Folge den jugoslawischen Berufsschulen zur Verfügung gestellt würde.

Wir glauben, dass die SAH
es verdienen würde, bei beiden Arten von Hilfstätigkeit ermutigt zu werden, welche sie erfolgreich zugunsten der durch den Krieg so hart geprüften Bevölkerung dieses Landes unternommen hat.

2. Kinderhilfe und Kampf gegen die Tuberkulose Das Schweizerische Bote Kreuz lässt jedes Jahr gesundheitsgefährdete und kranke ausländische Kinder in unser Land kommen. Sein Kinderhilfswerk bringt sie entweder auf seine eigenen Kosten in Heilanstalten oder, dank der

1093 privaten Grosszügigkeit, bei wohltätigen Familien unter. Diese Kinder können während eines Aufenthaltes von gewöhnlich vier Monaten dank dem schweizerischen Klima und dank der ihnen gewährten Pflege nach und nach gesundheitlich wiederhergestellt werden. Seit Kriegsende konnten auf diese Weise 7600 ausländische Kinder in der Schweiz in Heimen und Sanatorien des Schweizerischen Boten Kreuzes Heilung finden; 174000 andere Kinder sind von schweizerischen Familien aufgenommen worden.

Im mazedonischen Mikrokastron in Nordgriechenland übernahm das Schweizerische Bote Kreuz für eine Dauer von zweieinhalb Jahren den Unterhalt eines Präventoriums für vierzig Kinder.

Schliesslich verteilt das Bote Kreuz vor allem in Österreich als Vorbeugungsmassnahme in seinem Kampf gegen die Tuberkulose weiterhin Betten und Bettwäsche an Kinder von Flüchtlingsfamilien.

Während der Periode 1956/1957 hatte das Schweizerische Bote Kreuz dank dem von der Eidgenossenschaft zur Verfügung gestellten Beitrage von.

800 000 Franken die Möglichkeit, im Auslande an 350 Kinder Betten und Bettwäsche zu verteilen und in der Schweiz 500 gesundheitsgefährdete oder kranke Kinder, u.a. aus Griechenland und Jugoslawien, in Familien und Heilanstalten unterzubringen. Ausserdem konnte 100 Kindern, die auf seine Kosten in griechischen Heimen hospitalisiert waren, die Gesundheit wiedergegeben werden.

Es war ihm ferner möglich, die Wohnungsverhältnisse von zahlreichen griechischen Familien niit insgesamt 327 kranken oder verwaisten Kindern zu verbessern.

Obwohl seine Mittel bescheiden sind, trägt dieses so nützliche Werk in bemerkenswertem Umfange zum Ansehen der Schweiz auf humanitärem Gebiete, bei. Wir beabsichtigen deshalb, ihm für die nächste Periode neue Mittel zu bewilligen, welche es ihm ermöglichen, kranke oder gesundheitsgefährdete Kinder in: die Schweiz kommen zu lassen, die Verteilung von Betten an Flüchtlingskinder fortzusetzen und seine Hilfstätigkeit in Griechenland weiterzuführen.

3. Die Aufnahme von als «schwierige Fälle» zu bezeichnenden Flüchtlingen in der Schweiz Im Einvernehmen mit dem UNO-Hochkommissariat für die Flüchtlinge planen die unter die Ägide der Schweizer Auslandhilfe gestellten Wohltätigkeitsorganisationen, 100 bis 150 betagte oder kranke Flüchtlinge, die im Auslande weilen und als «schwierige Fälle» zu
betrachten sind, dauernd in Heimen in der Schweiz aufzunehmen. Die Unterhaltskosten für diese Flüchtlinge würden vom Bunde getragen. Die schweizerischen Hilfswerke würden es übernehmen, sie unterzubringen und ihnen Kleider und Taschengeld zu verschaffen; dabei würden sie eng mit der Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements zusammenarbeiten, welches für das Problem der in der Schweiz aufgenommenen Flüchtlinge zuständig ist.

Bundesblatt. 109. Jahrg. Bd. II.

80

1094 Die durch die Aufnahme dieser Flüchtlinge während der nächsten Periode verursachten Kosten würden mit Hilfe des Kredites gedeckt, um den wir Sie für die Weiterführung der internationalen Hilfstätigkeit ersuchen, sowie durch die einmaligen Beiträge, welche das UNO-Hochkommissariat für die Flüchtlinge für jeden von einer Wohltätigkeitsorganisation aufgenommenen «schwierigen Fall» ausrichtet. Sind diese Summen einmal erschöpft, so würde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in den für die Flüchtlingshilfe vorgesehenen Kredit seines Budgets den Betrag einsetzen, der für den ständigen Unterhalt der in der Schweiz als «schwierige Fälle» aufgenommenen Flüchtlinge erforderlich ist.

VI. Schlussîolgerung Die heutige Situation macht die Weiterführung der internationalen Hilfstätigkeit unentbehrlich. Durch den Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1955 haben Sie uns einen Betrag von 6,5 Millionen Franken für die Jahre 1956 und 1957 zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung des Programmes, das wir Ihnen soeben in grossen Zügen vorgelegt haben, wäre ein Betrag von 11 500 000 Franken notwendig. Er würde sich auf die Jahre 1958.1959 und 1960 erstrecken, nachdem wir aus den oben in der Einführung erwähnten Gründen eine Periode von drei Jahren vorziehen. Über diesen Globalkredit würde der Bundesrat verfügen und ihn auf die in dieser Botschaft dargelegte Weise verwenden, wie er dies übrigens schon seit Jahren nach einer sich bewährenden Methode hält.

Über die Verwendung der Mittel werden wir Ihnen selbstverständlich zu gegebener Zeit Eechenschaft ablegen. Geht der nachgesuchte Betrag Verhältnismassig um ein weniges über denjenigen der vorangehenden Periode hinaus, so ist dies auf das allgemeine Anwachsen der Bedürfnisse zurückzuführen und vor allem darauf, dass von uns eine ganz besonders bedeutende Anstrengung zugunsten der «alten» Flüchtlinge gefordert wird. Um die für die wechselnden Umstände notwendige Bewegungsfreiheit nicht einzuschränken, haben wir es vorgezogen, ausser für den UNICEF das genaue Ausrnass für jeden unserer Beiträge nicht schon zum voraus festzulegen. Wir ziehen es vor, unsere finanzielle Unterstützung den verschiedenen Ausführungsphasen des Programmes anzupassen, das diese Botschaft nur skizzenhaft umreissen kann. Ausserdem sollte der Bundesrat über eine genügende Eeserve verfügen,
um den unvorhergesehenen Hilferufen besonders bei1 Naturkatastrophen im Auslande entsprechen zu können. Auf jeden Fall werden wir die von Ihnen zu bewilligenden Kredite nur nach reiflichster Überlegung und nur beim Bestehen von tatsächlichen Bedürfnissen in Anspruch nehmen.

Gestützt auf diese Erwägungen empfehlen wir Ihnen Zustimmung zum beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss.

Da der Beschluss die vorgesehene Kreditgrenze von 5 Millionen Franken überschreitet, benötigt er, gemäss Bundesbeschluss über die Finanzordnung, das absolute Mehr der beiden Bäte (Ausgabenbremse).

:· .

'

1095

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 22.November 1957.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Streuli Der Bundeskanzler: Ch. Oser

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Weiterführung der Internationalen Hilfstätigkeit

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 22. November 1957, beschliesst :

Art. l Für die , Weiterführung der internationalen Hilfstätigkeit während der Jahre 1958, 1959 und 1960 wird dem Bundesrat ein Betrag von 11% Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Der jährliche Kreditbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

1096 Art. 2 Im Kahmen des bewilligten Gesamtaufwandes können Beiträge an internationale Hilfsorganisationen oder an schweizerische, im Ausland tätige Hilfswerke ausgerichtet werden. Der Bundesrat bestimmt das Ausmass der einzelnen Beiträge und setzt die näheren Bedingungen fest.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der internationalen Hilfswerke (Vom 22. November 1957)

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1957

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19.12.1957

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