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Bundesblatt 109. Jahrgang

Bern, den 31. Januar 1957

Band I

Erscheint wöchentlich. Preis 30 Franken im fahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Sappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stampili & Cie. in Sem

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Zollabfertigungsgebäudes bei der neuen Rheinbrücke in Au (SG) (Vom 25. Januar 1957) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Der Bau einer leistungsfähigen Rheinbrücke von Au (SG) nach Lustenau (Vorarlberg) bildet einen Bestandteil der Eheinregulierung, die gemäss Staatsvertrag vom 10. April 1954 zwischen der Schweiz und Österreich gemeinsam durch beide Länder auszuführen ist. Der Standort der Brücke wurde von der gemeinsamen Rheinkommission nach Verhandlungen mit den anliegenden Grenzgemeindeh festgelegt ; er befindet sich bei km 82,580, ungefähr in der Mitte zwischen den bestehenden Holzbrücken Au-Oberfahr und Monstein-Au. Nach Abschluss der Verhandlungen mit Österreich wurde mit dem Bau der Brücke im Herbst 1955 begonnen. Sie kann voraussichtlich gegen Ende 1957 dem Betrieb übergeben werden.

Die neue Brücke wird den bestehenden lebhaften Handelsverkehr zwischen St. Gallen, Au und Lustenau sowie den ebenfalls bedeutenden lokalen Fahrrad-, Fussgänger- und landwirtschaftlichen Verkehr zwischen den beiden letztgenannten Gemeinden aufzunehmen haben. Sie bildet mit einer Tragfähigkeit von 60 t den leistungsfähigsten Übergang im St. Galler Eheintal und wird deshalb in vermehrtem Masse auch für schwere Transporte benützt werden, da bis jetzt auf der ganzen Rheinstrecke bis Buchs keine Brücke mit einer zulässigen Tragkraft von über 15 t vorhanden war.

Der zukünftige Rheinübergang bietet Anschlussmöglichkeiten an -die bestehenden und projektierten Durchgangsstrassen. Es ist daher möglich, dass mit dem Bau der Eheinstrasse bis Graubünden ein Teil des Touristenverkehrs aus Bundesblatt. 109. Jahrg. Bd. I.

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162 Deutschland, der sich heute vorwiegend über Schaanwald abwickelt, den neuen Übergang Lustenau-Au vorziehen wird, der sich für die Weiterreise in südlicher Eichtung besonders eignet. Durch die Verbesserung der Verbindungen zwischen Bregenz und Dornbirn nach Lustenau ist eine Belebung des Eeiseverkehrs in Kichtung Bodensee und St.Gallen zu erwarten. Ähnliche Auswirkungen.wird der auf österreichischer Seite vorgesehene Anschluss an die Eheinbundesstrasse Eichtung Feldkirch zur Folge haben.

Es ist vorgesehen, nach Fertigstellung der neuen Brücke die beiden Übergänge Au-Oberfahr und Monstein-Au zu schliessen und die zwei alten Brücken abzubrechen. Als Ersatz für die an diesen Orten aufzuhebenden Zollstellen wird am neuen Übergang ein Zollamt eröffnet. Dies bedingt die Erstellung eines neuen Gebäudes mit Amtsplatz, die dem zu erwartenden Verkehr angepasst sind. Insbesondere sind der Abfertigung von Handelswaren ausreichende Bäume zur Verfügung zu stellen. Für die Stationierung der Automobile, Motorräder und Fahrräder muss ein Amtsplatz vorhanden sein, der auch bei Grossandrang genügen wird. Der ungehinderten Abwicklung der Abfertigungen dient die Trennung des Handelsverkehrs vom übrigen Verkehr durch eine um das künftige Zollgebäude führende Umfahrungsstrasse, so dass die Lastwagen hinter dem Gebäude abgefertigt werden können. Die Planung hat schliesslich auch der künftigen Entwicklung Eechnung zu tragen.

Gestützt auf diese Erwägungen sieht das von der Zollverwaltung in Zusammenarbeit mit der Direktion der eidgenössischen Bauten ausgearbeitete Projekt folgendes Eaumprogramm vor : 1. Platzgestaltung Der Anschluss von der neuen Eheinbrücke zum Dorf e Au und zur projektierten Bheinstrasse wird durch einen zirka 7 m hohen Damm hergestellt, der zwischen Bhein und Binnenkanal bereits im Frühjahr 1956 aufgeschüttet worden ist. Seine Fortsetzung über den Binnenkanal und die Bahnlinie wird eine Brücke bilden, deren Erstellung im Jahre 1957 geplant ist. Durch eine Verbreiterung dieses Dammes unmittelbar im Anschluss an die Eheinbrücke kann der nötige Platz für das Zollamt, den Amtsplatz und die Umfahrungsstrasse gewonnen werden.

Die dadurch bedingte Damm- und Fahrbahnverbreiterung macht eine zusätzliche Schüttung von 17 500 m3 und den Erwerb von zirka 5500 m2 Land notwendig. Für beides sind die Kosten vom
Bunde zu tragen. Die Dringlichkeit einer Koordinierung der Aufschüttungsarbeiten mit den Eampenarbeiten der Eheinbauleitung zwangen zu raschem Handeln. Die Oberzolldirektion hat daher im Einvernehmen mit dem Finanz- und Zolldepartement bereits den Bodenerwerb und die Aufschüttung des zukünftigen Amtsplatzes veranlasst.

2. Abfertigungsgebäude Das neue Zollgebäude wird auf der Dammaufschüttung erstellt. Es soll folgende Eäuine enthalten :

163 im Kellefgeschoss : Toilettenanlagen, Garderobe, Heizung, je ein Kaum für Zollgüter und Fahrräder ; im Erdgeschoss : Zollbüro, Grenzwachtposten, Schalterraum für den Warenverkehr, je ein Eaum als Personen- und Warenhalle. Auf der Strassenseite wird die Passkontrollkabirie mit zwei Schaltern eingebaut. Auf der Gebäuderückseite befindet sich eine Güterrampe.

Das geplante Gebäude weist ein Bauvolumen von 2100 m3 auf-. Die Flachdachkonstruktion mit den grossen Vordächern bietet Personen und Waren bei schlechtem Wetter ausreichenden Schutz.

Die grosse Aufschüttung und die Notwendigkeit einer raschen Überbauung erfordern entsprechende Fundierungsarbeiten für das Gebäude sowie für die Brückenwaage, die Faulgrube, Schächte und Leitungen.

Da die zu bebauende Parzelle noch keinen Anschluss an die Wasserversorgung besitzt, und ferner keine Leitungen für das Abwasser und die Zuführung von Licht- und Kraftstrom vorhanden sind, müssen diese Werkleitungen durch die Eidgenossenschaft erstellt werden.

Die Frage der Errichtung eines Grenzwächterwohnhauses (4 Wohnungen) wird sich ebenfalls stellen. Sie wird aber erst in einem späteren Zeitpunkt geprüft werden können, da über die Art der Finanzierung noch nicht entschieden worden ist.

3. Baukosten Das vorbeschriebene Neubauprojekt erfordert eine Aufwendung von 480 000 Franken.

Auf Grund dieser Darlegungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Objektkredit für den Bau des Zollgebäudes bei der neuen Eheinbrücke in Au (S G) zu bewilligen und dem nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss zuzustimmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 25. Januar 1957.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Streuli Der Bundeskanzler : Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Zollabfertigungsgebäudes bei der neuen Rheinbrücke in Au (SG)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. Januar 1957, beachliesst:

Art. l Für die Erstellung eines Zollabfertigungsgebäudes samt den dazugehörigen Umgebungs-, Platz- und Strassenbauten, sowie für Landerwerb wird ein Objektkredit von 480 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Zollabfertigungsgebäudes bei der neuen Rheinbrücke in Au (SG) (Vom 25. Januar 1957)

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Jahr

1957

Année Anno Band

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05

Cahier Numero Geschäftsnummer

7299

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.01.1957

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161-164

Page Pagina Ref. No

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