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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathe....

(Vom 18. Juni 1862.)

Das eidg. Departement des Jnnern hat dem Bundesrathe das Gutachten der am 13. April d. J. bestellten Expertenkommission für Vrüfung der Frage über E r r i c h t u u g e i n e r e i d g e n ö s s i s c h e n E i e h s t ä t t e vorgelegt, und es sind die von dieser Kommission diessfalls gemachten Vorsehläge genehmigt worden.

(Vom 20. Juni 1862.)

Der Bundesrath hat für die Vertretung der schweizerischen Jnteressen bei der V i e h aus stell un g in . L o n d o n zu Kommissarieu ernannt: Hrn. Rudolf Z a u g g e r , Direktor der Thierarzneischule in Zürich.

,, William Jules Andre de Rham, von Montavaux, Kts. Wa...dt.

,, Andreas planta, Nationalrath, von Samaden, Kts. Grau..

büuden.

Als Breisrichter für die gedachte Ausstellung sind bezeichuet worden : Hr. J. J. Karlen, Regieruugsrath, in Bern, nnd ,, D. E. Gemsch, Bataillonskommandaut, in Schwyz.

An die Viehausstellung in London gehen aus der Schweiz 50 Stüke, und zwar 3.) mit einem Bnndesbeitrag und 11 ohne eiue Subvention.

Jnsolge einer Rote der k. bayerischen Gesandtschaft vom 15. d. Mts., betreffend die Herstellung eines Reziproztätsverhältnisses in Bezug auf den Auseuthalt von Familien verheirateter Handwerksgesellen in Bayern und in der Schweig hat der Bundesrath au sammtliche Kautousregierungen folgendes Kreisschreiben erlasseu :

Tit. l ,,Anlässlich einiger Spezialfälle (wobei in dem einen der Familie eines Handwerksgesellen in einer Gemeinde die Riederlassung verweigert, im andern Falle von einem solchen eine Kaution verlaugt wurde), hat die k. bayerische Gesandtschaft die Erklärung abgegeben, dass i.. Bauern der Aufenthalt ausländischer Geselleu überhaupt nicht auf gewisse Orte beschränkt und es eben so wenig denselben verwehrt sei, auch ihre Familie

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bei sich zu haben, und sie hat gewünscht, dass der Bundesrath die in fraglicher Be^iehnug in Bauern bestehende Einrichtung an sämmtliche Kantonsregierungen mittheilen mochte, um ans diese Weise die Koustatirung eines Reziprozitätsverhältnisses für die Zukunft zu veraul.assen.

,,Das eidgenossisehe Justiz- und Bolizeidepartement sprach sich über dieses Begehren solgendermassen aus : ,,.,Es wäre gerade kein besonderer Grund vorhanden, warum einem solchen, allerdings genauer und schärser zu formulireuden Verlangen der^ koniglich^ba...erisehen Gesaudtschast keine Folge gegeben werden sollte ^ allein es ist fast als sicher vorauszusehen, dass bei einer solchen Mitteilung an die Kautone wenig herauskommeu wird. Das Verhältnis verheiratheter Gesellen kommt in der Schweiz so zu sagen gar nicht vor, sondern es ist nur denjenigen Ländern eigentümlich, welche keine Gewerbssreiheit haben und der Erlangung des Meisterreehtes vielfache Schwierigkeit in den Weg legen.

,,.,Die schweizerischen Kantone haben desshalb weder ein Juteresse, dass ihnen hierin von Bauern aus Gegeurecht gehalten werde, uo.h überhaupt ein Bedürsniss, für diese Klasse von Leuten Besonderheiten in ihre Gesezgebung einzuführen. Sofern Bauern einen allgemeinen Niederlassung..^ vertrag mit der .Schweiz ab^uschliessen wünschen sollte aus der breitern Grundlage gegenseitiger freier Gewerbsausübung, so dürste eine nähere Berüksichtigung eiues solchen Wnnsches auch von Seite der Schweiz gau^ am Vlaze sein . aus der andern Seite ware aber fast als sicher voransznseheu, dass eine Ausrage, betreffend gegenseitige Regnlirung der Verh.iltnisse der verheiratheten Geselleu, wenig Anklaug bei den Kantoneu finden dürfte. Es ist dabei insbesondere ..och zu bemerken, dass in der grossern ^ahl von Kantonen es zu diesem Behnfe formlicher Verandernngen in der Gesezgebuug bedürste, indem in vielen Kantonen das diesssällige Dispositionsreeht ^en Gemeinden selbst überlassen und desshalb die

Ansicht irrig ist, als ob durch die blosse Koustatirnug des Gegenreehtes

diese Verhältnisse steh im Wege von Regierungsbeschlüssen reguliren lassen würden.

Es dürfte um so weniger ein Bedürsniss zu einer Regnlir^.ng Dieses Verhältnisses vorhanden sein, da in den .meisten Kautonen der Schweiz die Riederlasfnng auch den bayerischen Staatsangehörigen in ziemlieh liberaler Weise selbst ohne Vertrag gestattet wird.^^ ,,Wir haben hierauf beschlossen, der k. bayerischen Gesandtsehast zu eroffnen, dass wir dafür halten, es werde bei dem Versuche einer blossen Regnliruug der Verhältnisse der verheiratheten Gesellen eine Verständignug mit den Kautonen nicht leicht erhältlieh seiu, und es sei daher besser, eutweder die bestehenden Verhältnisse, bei welchen sich Uebelstände von Bedeutnng noch nicht erzeigt haben, fernhalten, oder dieselben im ^inne einer umfassender^ R^..lir^ng der gegenseitigen Niederlassung^ und Verkehr^verhältnisse abzuändern. Wir wollen in dieser B^iel^u^.g die weitern Erofs^.ngen g^wärtig.^n ; indessen werden ^vir, sofern die koniglieh-b^erische

633 Gesandtschaft auf ihrem Begehren beharren sollte, mit Rüksicht aus die bestehenden freu...duachbarlichen Verhaltnisse, keinen Anstand nehmen, den Kantonsregierungen von ihrer Eroffnung Kenntniss zu geben, nur müßten wir sür diesen Fall den Wnnseh ausdrüken, dass sie die Vuukte, hiusichtlich welcher die Reziprozität gewünscht würde, ganz bestimmt formulieren mochte.

.,Mit Rote vom 15. Juni spricht nun die königliche bayerische ^..esandtschaft den Wunsch aus , dass wir den Kantonen , als Zusicheruug

des koniglich^a^ischen Staatsministeriums für den Fall der Reziprozität

Folgendes erossnen mochte : ,,.,dass den ^amilien verheiratheter ausländischer Handwerksgesellen, .,,,welche in Bauern ihrem Erwerbe nachgehen, die Aufenthaltsnahme nicht ,,,, beanstandet werde, wenn sie mit den .erforderlichen Legitimationspapiereu ,,,,versehen si^d, und dass dieselben eine Ausweisung in so lange nicht zu ,,,,besorgen haben, als sie gegen besehende Geseze oder obrigkeitliche An,,.,ordnungen sich nicht verfehlen und sich ordentlich sortbringen, ohne einer ,,,,Unterstü^ung aus Staats- oder Gemeindemitteln zu bedürfen...^ ,,Jndem wir Jhnen dieses Verlangen zur Kenutniss bringen, gew.ir-

tigen wir Jhre gefälligen Erklärungen, wobei wir gänzlich Jhrem Er-

messen anheimstellen, ob Sie sich zu einer derartigen Regulirung dieses Spezialverhältnisses herbeilassen wollen.^

Als Kommis aus dem Hauptpostbüreau Reuenburg sind worden: Hr. Auguste .Loup, von Reuenburg.

,, Adamir Gretillat, von Montmollin, Kts. Reuenburg.

,, Léon H e lg, von Delemont, Kts. Bern.

gewählt

(Vom 23. Juni 1862.)

Der Bundesrath ermächtigte sein Bostdepartement zur Erstellung neuer Bostkurse, nämlich: 1) eines Sommerkurses zwischen B r i e n z und M e i r i n g e n , im An-

schluss an die Brünigkurse.

2) eines ^ommerkurses zwischen A i g l e und S é p e h ; 3) eiues Bostknrses zwischen Lausen und B a s e l über Arlesh^im .

4) eines Bostknrses zwischen le V o n t und le B r a s s u s ü^er l'Abba.^e und les Biou^..

Die drei erstern Kurse sollen aus den l. Juli d. J. und der vierte aus den l 5. gleichen Monate erstellt werden.

BundesbIatt. Jahrg. XIv. Bd. II.

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^4 Der Bundesrath hat die einstweilige Führung der Geaaste eines Kreispostdirektors in Gens dem Sekretär und Uebersezer der Generalpostdixektion, Hrn. David K a l t b r u n n e r von Gens, übertragen, unter Vorbehalt spaterer definitiver Schlussnahme.

(Vom 25. Juni 1862.)

Als Telegraphist an das neu errichtete Telegraphenl.üreau in Sitten ist Hr. Eduard Schürch von Othmarsingen (Aargau) gewählt worden.

(Die aus Seite 58l hievor sich findende Anzeige von der Wahl des Hrn. Franz Jofeph Meyer von Münster beruht ans einem Jrrthum.)

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Inserate.

Vermißter Heimathschein.

Ein unterm 20. Jull 18.^1 gefertigter, auf Joh. Ulrich Haas ...on Gais,

geb den 15. August 18l8, lautender, mit ....r. 272... bezeichneter Heimathschein wird vermiß und hiemit als ungültig erklart.

Für den Fall , dass diese Ausweisschrift noch aufgesunden werden sollte , so

wolle dieselbe der loblichen Gemeindekanzlei Gais zugestellt werden.

Trogen, den 20. Juni 18^2.

Samens der Landeskanzlel des Kts. Appenzell A. ....h..

L. Schläpfer, Landschreiber.

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