^ Der Bundesrath wählte

(am 16. Juli 1862) Hrn. Jakob Strub, von Oberuzwyl (St. Gallen,, Eisenbahnstationvorsteher in Uzwyl, als Bosthalter in dort,

(am 18. Juli 1862) Hrn. Louis E l o s u i t , Bataiilonskommandant, von und in Martinach (Wallis), als Bosthalter und Telegraphift daselbst; ,, Franz Müller, von Wallenftadt (St. fallen), Eisenbahn. stationsverwalter in Maienfeld (Graubünden), als Bosthalter und Briesträger an lezterm Orte.

Berichtigung.

Jm II. Bande des Bundesblattes v. J. 1862, Seite 768, Zelle 13. von unten, soll es es heißen. 135 statt 153 Millionen.

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Bekanntmachung.

Das sehwelzerische Handels- und Zolldepartement bringt hiemit zu öffentlicher Kenntnlß, daß von der von ihm veranstalten . neu bearbeiteten Ausgabe des a l p h a b e t i s c h e n W a a r e n v e r zeichnisses zum s c h w e i z . Z o l l t a r i f nunmehr auch die Auflage in sranzosischer Sprache i.n Druke erschienen ist , welche Werk, in klein Folio, 154 Seinen stark, geheftet, gegen portofreie Einsendung des Betrages , zum greife von Fr. 2. 50 bei der Oberzolldirektion , den Zollgebietsdirektionen und den Hauptzollstätten bezogen Werden kann.

.^4 ^s ist zu beachten , daß diese neue Ausgabe alle seit den. Erscheinen defrühern (vom Jahr 185...) von dem ..Departement erlassenen allgemeinen Tarife

entscheide enthält, und daß die frühere Ausgabe gänzlich außer ^ül^gkei.. gesez.. ist.

Bern, den 15. Juli 18.^2.

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......^annt^a..^^.

Die schweiz. Postverwaltung wird in nächster Zeit sueeessive neue Franko^ marken in .^urs sezen, deren Länder durchlöchert sind , so daß die Blätter leicht von .^and getheilt und die einzelnen Marken abgebrochen werden konnen. Die dermaligen Brandmarken werden dann binnen einiger Zeit zurükgezogen.

Einstweilen erfolgt nur die Zurükziehung der Marken zu 15 Wappen, und zwar so.l dieselbe bis ^nde August 18l..2 vollendet sein.

Die Jnhaber von Frankomarken zu 15 .Wappen konnen daher dieselben bis .^nde August noch zur Frankirung verwenden oder auch bei den Postbüreau- und Ablagen gegen andere Marken auswechseln, oder aber gegen Barvergütung zurük^ geben.

^om 1. September I8^2 an werden die Marken zu 15 Wappen nicht mel^r zurükgenommen und dürfen zur Frankirung nicht mehr verwendet werden. .^or^ respondenzen, welche nach diesem Zeitpunkte mit denselben srankirt würden, werden als unfranklrt behandelt werden.

.Gegenwärtige Verfügung ist bei sämmtlichen schweizerischen Postbüreau^ und Ablagen durch Anschlagen zu verofsentlichen und soll in die amtlichen Blätter der Kantone eingerükt werden.

Bern, den 7. .^..li 1^^ Für das schweiz. P o s t d e p a r t e m e n t .

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^n...schrei^nng t^n erledigten Stellen.

(Dle Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o .

f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein, ferne..

wird von ihnen gefordert, daß sie ihren T a u s n a m e n , und außer dem Wohnorte auch den . ^ e i m a t h o r t deutlich angeben.)

1) G e h i l f e bei der .^auplzollstätle S a e e o n e . r . .^Genf). ^ahresbesoldung .^r. 1200. Anmeldung bis zum 3. August 18.^ bei der Zolldlrektion ^enf.

2) B r i e f t r ä g e r beim ^ostbürean S c h a f f h a u s e n . Jahresbesoldung Fr. 8.^0.

Anmeldung bis zum 24. Juli 18^2 bei der .^reispostdirektion Zürich.

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1862

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Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.07.1862

Date Data Seite

23-24

Page Pagina Ref. No

10 003 786

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