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Inserate.

Bedingungen, welche di... Regierung l.m. Brasilien den freiwilligen EinWanderern, die si.l. ans den Regierungskolonien niederlassen nullen,

bewilligt.

1.

Die Kolonisten werden als freiwillige und ohne irgend eine Schuldpflicht der .Regierung gegenüber betrachtet.

2.

Den Einwanderern daher, sobald sie in Rio de Janeiro ankommen , sieht es gänzlich frei, irgend eine Bestimmung zu nehmen und sich , wie es ihnen beliebt, auf ihre eigenen kosten ohne das geringste Hinderniß von Seite der Regierung zu etabliren, aber auch ohne Anspruch aus Unterstützungen und geldlichen Beistand oder aus irgend welche der unten bezeichneten Vergünstigungen von Seite der.

selben.

3.

Diejenigen aber, welche binnen 24 Stunden am Bord der Schiffe, die sie hierher geführt haben, erklaren, nach irgend einer der Regierungskolonien gehen zu wollen, indem sie Lander kaufen, um stch aus denselben als kleine Eigenthümer niederzulassen, werden folgende Vergünstigungen genießen .

§. 1. Sie werden in der Verberge auf der Jnsel Bom J e s u s aufgenommen und dort unentgeltlich , auf Kosten der .Regierung , ernährt und in ihren Krankheilen gepflegt , bis sie sich nach der Provinz und Kolonie , die sie zu ihrer Ansiedelung gewählt haben, begeben konnen.

Diejenigen aber , die nichl nach den Kolonien gelten wollen , konnen , wenn sie es wünschen, auch in der Herberge aus der Jnsel ausgenommen werden, müssen aber ihre Unkosten selbst tragen.

Die Regierungskolonien, die zu der Verfügung der Kolonisten gestellt werden, von denen es stch in dieser Bedingung handelt , sind diejenigen , die in den Provinzen von Espirito Sanlo, Minas Geraes, Sl. .Katharina und Parana elablirt sind.

§. 2. Sie werden auch nach irgend einer der erwähnten Kolonien sammt ihrem Gepäke mit möglichst geringem .Aufenthalt unenigeldlich transportirt.

§. 3. Nach ihrer Ankunsl in Rio de Janeiro und während sie sich am Bord oder aus der JnseI Bom Jesus aushallen , um das Dampsbool , welches sie nach ihrer anderwärtigen Bestimmung führen soll . zu erwarten , ist es ihnen gestattet.

sich mii ihren diplomatischen Agenten und den Konsuln ihrer Nationen , so wie auch mit andern Personen in Verbindung zu sezen.

Die Zentralkolonisationsgesellschaft wird ihnen die Mittel. die sie zu ihrer Verfügung hat, um die .Einwanderer von der Jnsel nach der Stadt und vice-versa an den zu diesem Zweke bezeichneten Tagen zu führen, verschaffen.

Außer den Tagen nnd in Stunden, die nicht dazu bezeichnet sind, konnen sie indessen aus ihre eigenen Kosten nach der Stadt kommen , wann und wie sie wollen.

51.^ ^. 4. Auf der Kolonie, wozu fle sich bestimmen, werden sie aufgenommen und vorläufig behauset, während fie fich auf ihren respektiven Grundstüken noch nicht eingerichtet haben.

^. 5. Als ^erkauf werden fie ein Grundstük von 125000 Ouadratbracas ^), oder die ^älfte dieser Oberfläche, wenn sie es vorziehen, für .. .^eaes (^eis ^) .^ie Onadratbraca, auf .^ Jahre Zahlungsfrist erhalten ^ der Kaufpreis muß in 4 gleichen Terminen, von dem zweiten Jahre ihrer Ansiedelung an gerechnet, bezahlt werden.

Die mehr als 18 Jahre zahlenden Sohne haben das .^echt auf gleiche Gr^n.^ stüke unter denselben Bedingungen, wenn die Oberhäupter der ^amilien, zu denen sie gehoren, darum anhalten.

^. 0. Die Grundstüke, nachdem sie gemessen und bezeichnet, mit einem vor^ läufigen .^ause von hinreichender Große für eine Familie und mit einer Oberfläche von 1000 Ouadratbracas ausgerotteten Waldes versehen find, werden den .^in^ wanderern abgeliefert.

^. 7. Als Vorschuß empfangen fie die nothwendigern Akerwerkzeuge , die Samen für ihre ersten Pflanzungen, so wie auch die Nahrung während .^ ^o^ naten , wenn sie keine ^....ittel zum Lebensunterhalt haben , und wenn es auf der Kolonie an offentlicher oder ^rivatarbeit mangels, mit welcher sie stch beschäftigen konnten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

.^s wird ausdrüklich erklär^, daß der Vorschuß der täglichen Geldunlerstüzun^ gen oder Lebensmiltel am .^nde der .^ Zonale oder selbst früher, sobald die .^in^ wanderer die noihigen Mittel haben . um solchen Beistandes zu entbehren , oder wenn sie sich nichl^ mit der Bebauung der ihnen angewiesenen Länder beschäftigen, gänzlich aufhort.

4.

Die .Kolonisten konnen am .^nde des zweiten Jahres Bürger werden , und sind vom Militärdienste frei, ausgenommen von dem der Bürgergarde .^in der Ge^ meinde, de.n 17. Artikel des Gesezes vom 18. September 1850 gemaß.

.^io de J a n e i r o , am 2.^.. November 18^1.

.^ritt^ ^irett...rinm der Kanzlei de^ ^rt....^, de^ ^andet^ nnd der .^enuichen Arbeiten de.^ ^atserthnm^ Brasilien.

^ole. Diese, ^uf einer ^illheilung der k. brasilianischen Gesandtschaft in der Schweiz beruhende Bekanntmachung hat zum Zwek , die Schweizer gegen die ^achtheile irriger Angaben zu sichern.

Ausschreibung.

Die Stelle eines Uebersezers aus dem Jlalienischen ist, in .^olge nachgesuchter Entlassung, bei der Bundeskanzlei erledigt und wird hiemit zur freien Bewerbung ^) .^ach Baumann sind 125000 brasilianische O.uadratbra^as 185.^44. ^875 schweizerische Ouadratklaster oder 1.^2 Jucharten und 5.^2 Ouadratklaster neues Schweizermaß.

...^^ ^ach dem neuesten, übrigens veränderlichen Wechselkurs sind .^75 .^eis ^^ 1 ^r. Papiergeld ^eichte Währung^ oder 1 .^p. ^ .^^ .^eaes.

519 ausgeschrieben. Der Gehalt ist vorläufig auf Fr. 2000 festgesezt. Bewerber, welche mit den drel Landessprachen vertraut sein müssen .^), haben ihre Anmeldungen mit Studien.. und Leumundszeugnissen bis zum 15. Juni d. J. der Bundeskanzlei einzugeben. .^ine Prüfung der Bewerber wird vorbehalten.

B e r n , den 20. ^ai 1.^2.

Die schweiz. Bnndeskanzllei.

.^) Die ^enntniß auch der e n g l i s c h e n S p r a c h e würde den Vorzug bedingen.

Bekanntmachung.

Infolge Beschlusses des britischen .^arlamenl... vom .^. d. ...^ find im .^in..

fuhrzolltaris für Wein folgende Abänderungen eingetreten und mit dem 4. April in Wirksamkeit gesezt worden ^

Wein seder Gattung bis auf 25 Grad Geist 1 ß. per Gallone.

Weine, die von .^ bis 4^ Grad halten, 2 ., ^ ^enee per Gallone.

Weine, d.e über 42 Grad halten, sind einer Zuschlaggebühr von .^ ^enee für i^eden weitern Grad Ge^st unterworfen.

Die bisherigen ^ollansäze waren folgende .

bis auf 15 Grad 1 ß. per Gallone.

^

.,

2.^

,,

1 ,,

,^

^

40

^,

2 ,, ^

0 ^enee per Gallone.

Weine in Flaschen 2 ., -^

,^

,^

^

,,

^

..

Bern^ den 12. April 18^2.

Das schweiz. ^ande.ls^ nnd ^...^de^a^en..^.

Bekanntmachung.

Zufolge einer Eintheilung des schweizerischen .Konsuls in ^ e I b o u r n e find seit dem 17. Januar d. J. verschiedene Abänderungen im .^infuhrzolllarif der .Kolonie ^iekoria (Australien) eingetreten, worunter folgende hervorzuheben find, welche mehr oder weniger auch schweizerische Aussuhrprodukte berühren.

Bisheriger Zollansaz . ^euer ^ollansaz.

Weine aller Arl, per Gallon . . . ^Slrl.-. 2ß.^) .^Strl.^. 3ß.

Zigarren aller Ar^ per .^ . . . .

., -^. 3 ,, ^.

^. 5 ,, ...i.oher Tabak ^Tabakblätter), per ^ ^.

.--. 2 ^, ., ^. 1 ^, Gedorrte fruchte und Konfitüren, per ^wt. ., --.. --^ ,, ,, ^. 10 ,,

520 Weniger als 25 Gallons geistige Getränke in einem ^aß und ^ 80 Tabak oder Cigarren per Kiste dürfen nicht eingeführt werden.

Die ^ingangs^egistrirgebühr per Kiste oder ^olis ist .^ .^ene...

^ünze, .^aß^ und Gewichtsfuß wie in England.

B e r n , den 2.^. ...^rz 1.^...

Das schweiz. .^ande^ nnd ^.^l.Ide^a^e^ent.

^.....^chrei^nng non erledigten Stellen.

^Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t ^ ^ r e i zu geschehen haben, gule ^eumundszeugnifse beizulegen im ^alle sein, fernem wird von ihnen gefordert, das. fie ihren T a u f n a m e n , und außer dem Wohnort auch den ^ e i m . ^ t h o r t deutlich angeben.)

1) B ü r e a u d i e n e r und ^ a k e r aus dem ^ostbüreau .^ha..^...e^onds. Jahresbesoldung .^r. .^00.

2) K o m m i s auf dem ^auplpostbüreau ^ e u e n ^ b u r g . Jahresbesoldung .^r. 2000.

.^) K o mm i s auf dem .^ostbüreau ^oele. Jahren

besoldung .^r. 1200.

4) K o m m i s auf dem ^ostbüreau C h a u r ^ ^ d e ^

Anmeldung bis zum ..0. Juni 18^2 bei der Kreispostdirektion ^euenburg.

fonds. Jahresbesoldung .^r. 1500.

5) K o m m i s

aus dem .^auplpostbüreau ^ e u e n ^

burg. Jahresbesoldung .^r. 11^0.

Commis

auf dem ^auplpostbüreau

St. G a l l e n . Jahresbesoldung

.^r 2000. Anmeldung bis zum 15 Juni l8^2 bei der Kreispostdireklion S^. Gallen.

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1862

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2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1862

Date Data Seite

517-520

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