#ST#

Schweizerischen Bundesblatt.

XIV. Jahrgang. lll.

Nr. 44.

#ST#

B

e

r

13. September 1862.

i ch t

der

nationalräthlichen .kommission über die Reorganisation der Gebirgsbatterien.

(Vom l 7. Juli 1862.)

Tit.!

Im Allgemeinen.

Nachdem die von Jhnen bestellte kommission zur Brüsung der Vorschlage des Bundesrathes betreffend die Reorganisation der Gebirgsbatterien

die bezüglichen Vorlagen geprüft und die darin mangelnden Ausschlüsse

sowohl bnreh den Vorstand des schweizerischen Militärdepartemen..s, als durch der Oberstartillerie-Inspector erlangt hatte. vereinigte sieh die kommission zu den Jhnen lithographirt vorliegenden Antragen, und erlaubt sich sür deren Begründung, uuter Hinweisuug aus die Botschaft und Antrage des Bundesrathes, welche sich ebensalls gedrukt iu ihreu Handen befinden), in Kürze noch Folgendes beizufügen.

Die Gebirgsartillerie wurde im Jahr 1836 in der Eidgenossenschaft angeregt, und 1844 erfolgte die Auschaffung der Geschütze, 1847 erliess der Kriegsrath eine Jnstruetion über den materiellen Bestand und die Bedienung dieser Gebirgsbatterien.

Ein.. eigentliche Ordonnanz über das Materielle dieser Gebirgsbatterien erfolgte erst nach vielfachen Erfahrungen und Versuchen, namentlich

über die Zwekmässigkeit der Bastsättel im Jahr 1861.

^) Siehe Bundesblatt vom Jahr 1862, Band II, Seite 713 Bundesblatt. Jahrg. XIV. Bd. tt1.

22

248 Bereits 1860 gelangte eine Botschaft des Bundesraths au die Bundesversammlung, welche eine Reorganisation der Gebirgsartillerie und der Raketenbatterien be^wekte^, allein, wie Jhuen wohl noch erinnerlich, sind eidgenossischen Räthe damals nicht aus die Vorsehläge de.^ Bundesraths eingetreten, weil einerseits die beabsichtigte Verschmelzung der Kanonierund Trainmanns.hast nicht beliebte, andererseits die Frage der Einführung gezogener ..^eschüt^e noch schwebend war.

Schon die bezügliche Botschaft des Bundesrathes von 1860 konnte sich aus sachkundige Erwägungen einer damals bestandeneu Artilleriekommission stüzen, und seither haben vermehrte Erfahrungen in den Wiederholungseourseu sowohl, als bei dem Truppenzusammenzug im Hochgebirge 186l bestätigt, dass eine Reorganisation der ^ebirgsbatterien nach verschiedeuen Richtungen hin unerlässllch sei.

Ein bei den Akten liegender Bericht vom Dezember l .^61 , unterzeichnet von Oberst Wehrli, Oberstlieutenant Schulthess und Staabsmajor .Lehmann, verbreitet stch in Detail über die nothwendigen Veränderungen, respective Ergänzungen bezüglich der Ansrüstnng der Batterien, des Verfonel.len und des Bserdebestandes, so wie über die Vereinfachung de.^ Exerzierreglements ; dieser Bericht ist geeignet, auch den mit diesem Fache weniger vertrauten Lesern eine überzeugende Ansicht ^u verschassen. - Seither ist nun auch die Einführung der gezogenen ^schü.^e bei der. eidgenofsis.hen Armee zur Thatsache geworden, und das angenommene System lässt st.h mit besonderm Vortheil bei den ^..birgsgeschüze.. anwenden, als woraus der Oberst-Artillerie-Juspeetor mit Recht grosses .Gewicht legt, u..d wir sngen hier noch bei, dass in jüngster Zeit anch die fran^ofifche Artillerie die Transsormation der Gebirgsgeschü.^e in gleicher Weise vorgenommen hat.

Mittlerweile hat aber aueh die Bundesversammlung die Reorganisation der Ral^..batterien l 8l..2 beschlossen und so steint es der kommission in Uebereiustimmung u.it dem Bundesrath, es sei in der That an der Zeit, auch deu Gelurgsbatlerie.. ihr Re^.ht wiederfahren zu lassen.

.^ie von deu sa.^l.kuudigen Ossizieren bezeichneten Maugell.^astigkeiten dürfen nicht länger unbeachtet bleiben ; e^ muss denselben abgeholfen werden, wenn anders diese Waffe ihrem Zwecke entsprechend soll verwendet werden konnen.

^iese ^ebirgsbatterien, vorab in der gebirgigen Schweiz, müssen unstreitig als eine angemessene und wirksame Hülfswafse zur Verth.idig..ng des Landes betrachtet werden.

Jndem daher die kommission beantragt, in die artikelweise Berathung des vorgelegten Gese^entwurses einzutreten, behält sie sieh vor, be^ d^.n einzelnen Bestimmungen die geeigneten Aufschlüsse ^n geben und fügt im Allgemeinen nnr noch bei, dass dnreh diese Bestimmungen die Kautone

^) .^ieh.. Bundesblat. v^..... .^ahr 1^..), ^..nd II, Seite 575.

249 Graubünden und Wallis, welche allein das personelle und. die Bferde zu Geb.ix^sbatterien zu stellen haben, zu Mehrleistungen veranlag werden, uud zwar per Batterie 13 Mann und 2 .^ferde.

Aus der Korrespondenz,

welche das schweizerische Militärdepartement

hieraus bezüglich mit diesen betheiligten Kantonen gepflogen hatte, geht hervor,

dass Graubünden sieh zu diesen Mehrleistungen bereit erklart und

dass Wallis ebenfalls keine weiteren Anstände deshalb erhebt.

Das Materielle der Gebirgsbatterien wird. nach dem geseze vom 27.

August 1851 auf Kosten der Eidgenossenschaft angeschafft uud dieser Theil der Reorganisation belästigt somit die Kantone nicht . dagegen wird es den Kantonen und zunächst den zur Bedieuung der Gesehüze berufenen Mannschaft nur erwünscht sein, in Zukunst, anstatt der sehr kleinen, nicht besonders wirksamen ^aubizen, in Zukunft gezogene Kanonen, die mehr Erfolg versprechen, bedienen zu konneu.

.^m Speziellen.

Materielles.

^irt. 1. Die erste Veränderung besteht darin, schüfe angefertigt werden sollen.

dass

gezogene Ge^

Bisher waren es Gebirgshaubizen vom Ealiber des 12^ ^eld^eschü^es und nur eirea 7 Kaliber ^äuge, mit welchen kleine Hohlgeschosse, Granat.^ und Kartatschgrauateu , sowie auch Büchsenkartätschen geschossen und geworfen wurden.

Die einzuführenden gezogenen Geschü^rohren sollen das 4^ ^eldges.hü^ erhalten^ und so lang werden, als die Bepakuug der Saumthieres^ es gestattet, mit diesen wird die gleiche Munition wie beim gezogenen Feldgesch...^ verwendet. Es ist begannt, dass hinsichtlich der Tragweite, der Sicherheit des Schusses und der rasanteren Flugbahn diese Geschosse

Vorzüge über die bisherigen Vollkugeln uud hohlen Wursgesehosse darbie-

ten , es werden mit diesen Geschüzen die Wirkungen der Vollkugeln, der Granaten, Kartätschgranaten und vielleicht auch der Kartäts^hbüchsen er^ reicht werden kennen..

Die bisherigen in Aarau angestellten Versuche hierüber haben bis jezt gute Resultate ergeben, und wenn sie aueh bis zur Zeit uoch nicht

zum ^lbschlnss geko^nmen sind, so lasst sieh doch nicht im geringsten an einem volligen Gelingen zweifeln.

Eine ^weite Aenderuug in diesem .Artikel betrifft die Kisten zur Verpakung der Munition, der Wer^euge-Vorr^ithe uud ^lusrüstungsgegeustäude.

Bis ie^t waren es per Batterie 4l) Munitions- uud 4 Wer^eu^kisteu. Es w^rd beabsichtigt und es wi.rd durch die gemachten Erfahrungen geboten, 4 Kisten mehr für die Werkzeuge und Vorathsersa^stül.e anzu^ ^schaffen.

250 Judessen scheint es zwekmässiger. die Zahl der erforderlichen Kisten nur für die Munition im .geseze selbst zu bestimmen. dagegen die weiter benötigten Transportkosten der vom Bundesrath auszustellenden Ordonnanz zu überlassen. Es werden per Batterie 800 Schüsse durch das

Gesez vom 8. Mai l 850 gefordert. davon sollen 320 in 40 Kisten mit-

geführt, 120 in laissons des Divisionsparks verpakt und 380 im Depotpark vorhanden sein.

Eine dritte Veränderung bezieht sich aus die Vorrathslaffeten, welche wie früher in der Linie mitgeführt werden sollen, während das Gesez vom 8. Mai 1850 dieselben in den Depotpark verwies, wo sie allerdings nichts nü^en könnten, wenn die Batterie vielleicht Tagereisen weit im Gebirge davon entfernt wäre und , sei es im Gesechte oder nur durch das Stürzen eines ^serdes, die Lasseten zu Grunde gerichtet würden.

Endlich beantragt die Eommission, der Vollständigkeit wegen in diesem Artikel aneh des Erg..nzungsgesehü.,es zu erwähnen, das nach ^lrt.

46 der Militärorganisation vom 8. Mai 1850 aus einem ^..tük per

.Batterie von 4 Geschüzen bestehen soll.

Ans diesem Grunde empfiehlt die Eommission ihren Antrag bezüg-

lieh des Art. 1.

personelles.

^

Der Art. 2 enthält die Veränderung gegenüber dem Bisherigen, dass anstatt 10 Kanonier- nnd 4 Traingefreiten bei jeder Batterie nunmehr nur 8 Kanonier- und 6 Trainereste sein sollen, was sich sowohl in Bezug aus die Dienstleistung dieser Mannschaft, als hinsichtlich des Verhältnis-

ses der Mansehaftszahl rechtfertigt.

Es wird 1 Sattler und 1 Schm.ed mehr verlangt, weil auf Bergmärschen Beschlag und Bastgeschirr schneller ruin.rt wird, als aus Maxschen in der Ebene. Die Erfahrung hat gezeigt, dass nnr 1 Schmied

und 1 Sattler nicht hinreichen, um d..s Beschlag und das Rachfüllen der

Sattelkissen in genügenderweise zn besorgen und im ^tand zu erhalten.

Ferner wird beantragt, das Tratnperfonal um 11 Manu zu vermehren, iud.^m mindestens ans ein Vferd ein Führer desselben komme, denn auch die Ofsi^erspferde bedürfen .Führer, da .^ff.ziere nnd Unteroffiziere im Hochgebirge ihren Dienst meistens zu Fnss machen müssen.

Rach dieser Aussezung wird der Versonalstand einer Batterie um 13 Maun vermehrt, nnd anstatt 115 in Zukunft t 28 Mann betragen.

D^r bisherige Vserdestaud einer Batterie war 6 .^ssiziers-, 3 Unterosf^ie...^ und 44 Bak- oder Sanmpferde, zusammen 53. Es wird nun vorgeschlagen, d^e ersten Unterosf^iere der Batterie, Feldweibel und ^ourier,^ ebenfalls beritten zu ma.^en, was 2 Bserde mehr, mithin 55 erfordert. ^

251 Auch hier haben mannigfache Erfahrungen dargethan, dass nur 3 berittene Unteroffiziere bei einer Batterie nicht hinreichend sind , wenn Dolche auch für besondere Besehle sollen vorwendet werden konnen.

Wie Sie aus den Anträgen der kommission entnehmen, soll der Schlusssaz dieses Artikels nach dem Vorhergehenden selbstverständlich anderà redigirt und gesagt werden: Werkzeugkisten, Vorrathskisten, Feldapotheke, Ossiziersgep.^k, Fourage und Ueberzählige . . . . . 15 Bferde.

Art. 4. Unter ..Vollziehung des Gesezes versteht die kommission auch, dass der Bundesrath gemäss dieser Beschlüsse und kraft seiner Eompetenz die Ordonnanzen und Reglement^ endlich feststelle und erlasse,

wesshalb sie schließlich vorschlagt .

Für Umänderung der ..^esehüze und Munition, sowie für vermehrte Anschaffung von Materiellem wird der in den Budgetvorlagen pro 1863 verlangte Kredit bewilligt.

Bern, den 17. Heumonat 1862.

Samens der Kommission, ^) Der Berichterstatter: .

.^) Die kommission bestand aus den Herren ^

^. .^ Stehlln, in Basel.

.^. .^. ^. ^ leg t e r , ln Zurleh.

L. ^. D e l a r a g e a z , in Lausanne.

..I. . ^ ^ s e h e r , in .^einach .^Aargau).

J. J. ^ h a l l e ^ ^ e n e l , in Gens.

.^.

^.

^te^lia.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der nationalräthlichen Kommission über die Reorganisation der Gebirgsbatterien.

(Vom l7. Juli 1862.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1862

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.09.1862

Date Data Seite

247-251

Page Pagina Ref. No

10 003 844

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.