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Jnserate.

Bedingungen , welche dte Regierung von Brasilien den freiwilligen Einwanderern, die sich auf den Regierungskolonien niederlaiseu wollen, bewilligt.

1.

Die Kolonisten werden als freiwillige und ohne irgend eine Schuldpflicht der Regierung gegenüber

betrachtet.

2.

Den Einwanderern daher, sobald fie in Rio de. Janeiro ankommen , steht es ganzlich frei. irgend eine Bestimmung zu nehmen und fich . wie es. ihnen beliebt, auf ihre eigenen kosten ohne das geringste hinderniß von Seile der .Regierung zu eiabliren, aber auch ohne Anspruch auf Unierstuzungen und geldlichen Beistand oder auf irgend welche der unten bezeichneten Vergünstigungen von Seilte derselben.

3.

Diejenigen aber , welche binnen 24 Stunden am Bord der Schiffe , die sie hierher geführt haben . erklaren , nach irgend einer der Regierungkolonien gehen zu wollen, indem fie Länder kaufen, um fich auf denselben als kleine Eigenthümer niederzuhauen, werden folgende Vergünstigungen genießen .

§. 1. . Sie werden in der Verberge auf der Jnsel Bom J e s u s aufgenommen und dori unentgeltlich, auf kosten der Regierung, ernährt und in ihren Krankheilten gepflegt, bis sie fich nach der Provinz und Kolonie, die sie zu il..rer Anfiedelung gewählt .haben, begeben konnen.

^ Diejenigen aber , die nicht nach den .Kolonien gehen wollen , konnen , wenn fie es wünschen, auch in der .Verberge auf der Jnsel aufgenommen werden, müssen aber ihre Unkosten selbst tragen.

Die Regierungkolonien, die zu der Verfügung der Kolonisten gestellt werden, von denen es fich in dieser Bedingung handelt , find diejenigen , die in den Provinzen von spirito Santo, Minas Geraes, St. Katharina und Parana etablirt find.

§. 2. Sie werden auch nach irgend einer der erwähnten Kolonien sammt ihrem Gepäke mit moglichst geringem Aufenthalt unentgeltlich transportirt.

§. 3. Nach ihrer Ankunft in Rio de Janeiro und während fie sich am Bord oder auf der Jnsel Bom Jesus aufhatten , um das Dampfboot , welches sie nach ihrer andersartigen Bestimmung. führen soll, zu erwarten, ist es ihnen gestattet, sich mit ihren diplomatischen Agenten und den Konsuln ihrer Nationen , so wie auch mit andern Personen in Verbindung zu sezen.

Die Zentralkolonisationsgesellschaft wird ihnen die Mittel, die sie zu ihrer .Verfügung hat, um die .Einwanderer von der Jnsel nach der Stadt und vice-versa an den zu diesem Zweke bezeichneten Tagen zu führen, verschaffen.

Außer den Tagen und in Stunden, die nicht dazu bezeichnet sind , konnen fie indessen auf ihre eigenen kosten nach der Siadi kommen , wann und wie sie wollen.

.^78 .^. 4. Auf der ^o.lonie, wozu fie sich bestimmen, werden sie aufgenommen .^nd vorläufig behauset, während st^ stch auf ihren respekti^en Grundstüken noch nicht eingerichtet haben.

^. 5. Als ^erkauf^ werden fie ein Grundstük von 125000 Ouadratbra^as .^ ^der die. .^älste dieser Oberstäche, wenn sie e^ verziehen, für ^ ^teae^ (.^ei.^ .^ die Ouad.^lbraca. aus ^ Jahre Zahlungsfrist erhalten ^ der ^ausprei^ muß in 4 gleichen ..Terminen, von dem zweiten Jahre ihrer Ansiedelung an gerechnet bezahl werden.

Die mehr als 18 Jahre zählenden Sohne haben das ^echt auf gleiche Grund^ stüke unter .denselben Bedingungen, wenn die Oberhäupter der Familien, zu denen sie gehoren, darum anhalten.

^. .^. Die Grundstüke, nachdem ste gemessen und bezeichnet. mit einem vor^ läufigen .^ause von hinreichender Große für eine ^amilie und mit einer Oberstäche von 1000 Ouadratbra^as ausgerotteten Waldes versehen stnd, werden den .^in^ Wanderern abgeliefert.

^. 7. Als Vorschuß empfangen fie die nothwendigern Akerwerkzeuge , die Samen für ihre ersten Pflanzungen, so wie auch die ^..chrung während ^ ^o^ naten , wenn sie keine Mittel zum Lebensunterhalt haben , und wenn es auf der .Kolonie an offentIicher oder ^rivatarbeit mangelt, mit welcher fie sich beschäftigen ^nnten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

.^.s wird ausdrüklich erklärt, daß der Vorschuß der täglichen Geldunterstüzun^ ^en oder Leben^mittel am .^nde der ^ Monate oder setbst früher, sobald die .^in^ .^anderer die nothigen Mi^el haben , um solchen Beistandes zu entbehren , o^er .^enn sie sich nicht mit der Bebauung der il^nen angewiesenen Länder beschädigen, gänzlich aufhob.

4.

Die Kolonisten kennen am .^nde des zweiten Jahres Bürger werden , und sind vom Militärdienste frei, ausgenommen von dem der Bürgergarde in der Ge^ meinde, dem 17. Artikel de^ Gesezes vom 18. September 1850 gemäß.

.^io de J a n e i r o , am ^. .November 18.^1.

^ritte..^ ^ire^rium der .^auzlei de^ ^kerbaue.^, de.^ ^anl^el^ nnd der iisseutlichen ^lrt^eiten de.^ ^aisertl.mn^ Brasilien.

.^ote. Diese, a^f einer Mitteilung der k. brasilianischen Gesandtschaft in der Schweiz beruhende^ Bekanntmachung hat zum Zwek , die Schweizer gegen die ^achtheile irriger Angaben zu sichern.

^..u.^reibnng.

Die StelIe eines uebersezers aus dem Jralienischen ist, in .^olge nachgesuchter Entlassung, bei der Bundeskanzlei erledigt und wird hiemii zur freien Bewerbung ^ ^ach Baumann stnd 125000 brasilianische Ouadratbra.^as 185.^.44.^875 schweizerische Ouadratklaster .^der . 1^2 Jucharten und 5...92 Ouadra^klafter neues S.chweizermaß.

.^) ^ach dem neuesten, übrigens veränderlichen Wechselkurs find .^75 .^eis ...^ 1 .^r. Papiergeld ^eichte Währung^ oder 1 ^p. ^ .^^ ^eae....

479 «uêgeichrieben. Der ©ehatt ist toortäuftg auf gr. 2000 festgefezt. Bewerber, welche mit den drei Uanbeasprachen vertraut sein müssen*), haben ihre .Anmeldungen mit .Studien* und Seumundäzeugntssen bîè zum 15. Juni d. 3. der öiindeäkanzlet «lnzugeben. Sine Sßrüfung der Bewerber wird vorbehalten.

B e r n , den 20. -Kai 1862.

·-Oie schwciz. 5,tunîv'..>fanjtei.

*) .Die Senninijj auch der e n g l i s c h e n S p r a c h e würbe den SJorjug bedingen.

P e k a n n t m a et) u n g.

Jnfolge Beschlusses dea britischen ..ISarfarnenl-.; »um 3. b. W. sinb im @tn= fuhrjotttarif fur Wctn folgende Sltanderungen eingetreten unb mit tem 4. April in SBirfsamfcit gesejttoorfcen: .Sein jede» ©attung bia auf 25 Orad ©eist 1 p. per ®al!one.

Weine, die »on 26 bis 4- ©rad hatten, 2 ,, 6 Sßenee p« ©atlone.

SBeinc, die über 42 ©rad hatten, , sind einer Z-ifchl-ggebühr »on 3 ÏJSence für - jeden weitem ©rad ®etst unteTworfen.

Die bUljer.gen 3l-|tt
,, ,, 26 ,, 1 ,, 6 -Pence per ©attoite.

in " o" lì f, n *" lì lì li 2.8eine in gtaschen 2 ,, -- ,, ,, ,,

B e r n , den 12. Aprtt i8fi2.

-..Das schweig. .Candela.: unii 3 0 UîcV.irtcmcnt,

B e k a n n t m ad) u n g.

Zufolge «inet SRittljeilung beS schweizerischen Äonsula in a K e t è o u ï n e sind seit dem 17. 3
3.3cii.e aller Art, per Oatfon . . . ff, @trl. --.' '2 &.*) g til. --. 3 p.

Sigartcn aller Art, p« ff . . . .

,, --. 3 ,, ,, --. 5 ,, ;}.oljcï Ta&aE (TabaKOtcitter), per H ,, --. 2 ,, · ,, --. l ,, ©ebörrte iSruchte und Sonsitüren, per Stet. ,, --. -- ,, ,, --. 10 ,, Bunbeeb.att. Jahrg. XIV. BD. H.

480 ....Ben.gei als 25 ®i..lïon3 geistige ©etrdnîe tn einem goß und U 80 .tab«!

oder Stgarren per fitste dürfen nicht eingeführt werden.

.Die ®ingangs.-.).eg.str.-gebühr per Siste oder ilolte ist 3 ..penee.

2»ünze, .ffiaß-- und ®e....tchtefuß tote in (ängland.

- - B e r n , den 26. URaïj 1862.

-.Daè schtoeiz. .pandcl..»: tmd 3oU..n..part..«..«nt.

Jln5sd)rcib.ang von erledigten Stellen.

(5Dte SBetoerber müjsen ihren .Anmeldungen, welche s c h r l f t H d ) und p o r t o ju geschehen haben, gute Ceumundazeugnisse betjuIegtn im gatte sein; ferne» bon ihnen gefordert, daß sie ihren T a u f n a m e n , und außer dem Wohnottt ben Ç e t m a t h o r t deutlich angeben.)

S o m m i S auf dem .Cauptpostbürcou © t. © a l l e n . 3ahresbesotdung 8r. 2000. anmeldung 6t8 zum 15 Juni 1862 Bei der RrelSpostdirektlon ©t. ©allen.

2) 33 ü r e a u d i e n e r auf dem .gauptpcftbüreau SB'« r n. JahreSbesoldung gr. 840, -Anmeldung bis zum 5. 3uni 1862 bei der Sretäpcstdirekticn .-öern.

ftet ttird ·auch 1)

1) . . E e l e g r a p h i s t in © U t e n , mit SBerpflichtung zu permanentem ..tagdienst und asertragung der Depeschen. ..Jahrtó&eseldung î5r- 1650 nebst gr. 450 und !£)epEfchenproB.fion für Stnêhi se. -Anmeldung bis 7. 3«ni b. 3. bei der Stelegrapheninfpeftton Lausanne.

2) T e l e g r a p h i s t auf dem ..Celegrophcnbüreau SB i B i 8. Sahreebesoldung Sr. 900. Inmeldung biâ zum 7. 3uni 1862 bei der ..telegrapljeninspekticn Causanne.

3) -.B r i e f t r a g e r für den Stadtbezirk SB e r n. Sahreebesoldung gr. 900. -Än= meldung bta zum 6. 3uni 1862 bei der Slteiepostdirektion Bern.

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1862

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30.05.1862

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