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Schweizerisches Bundesblatt

XIV Jahrgang. ll.

Nr. 30.

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5. Juli 1862.

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der

Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes

und des Bundesgerichtes

Jahren 1861 ,

während des

so wie über die Staatsrechnung vom

gleichen Jahre.

(Vom 10/27. Juni 1 862.)

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.t.

Die unterzeichnete .kommission hat sich zur Vrüsuug der Geschäfts..

führung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes während des Jahres 186 l a... 2l. Mai d. J. in Bern versammelt und alles zur einl.asslichsten Untersuchung nothwendlge Material wohlgeordnet vorgefunden. Rachdem die Kommission zu ni Z.vecke der Spezailberichterstattung sieh in versehiedene Rektionen getheilt hatte, blieb es den einzelnen Mitgliedern .überlassen, die Prüfung d...r ihnen zunächst Angewiesenen Departemente vorzunehmen Die zweite Versammlung der Kommission erfolgte am l0. Juni, und hatte die Anhörung und Vrüsung der Berichte der Sektionen und die Jnspektion der Kanzleien zum Gegenstand. Bei der Berathuug der .einzelnen Beriete haben wir es uns zum Grundsäze gemacht, blosse Wiederholungen aus dem buudesräthlichen Referate zu vermeiden und uns .aneh in der Antragstellung auf dasjenige zu beschränken , was absolut nothwendig und dringend schien. Jndem wir zu den einzelnen Dep.n....

tementen übergehen, tonnen wir nicht un.hin, die Zuvorkommenheit anzuerkennen, mit welcher von Seite der Departements- und Kanzleivorständ der Konnnission alle gewünschten Ausschlüsse gegeben worden sind.

Bundesblatt. Jahr XIV Bd. 11

50

638

A.

^es^ftsfn^n...a ..^ ^nnde^rnt^.

l

^eschäft.^kre^ dr^ politisd,...n ^.^artrmente^.

Dem Vorgang^ des Bundesrathes folgend, besprechen wir den Gesehästskreis des politischen Departements in d.... Reihenfolge der einzelnen Staaten, mit denen die Eidgenossenschaft in. verflossenen Jahre in politische Beziehungen getreten ist.

F r a n k r e i eh .

Auf den Antrag der lel^ahrig..u G^schäfts^.ri^ht.^ommissio^ des Rationalralhes h..t die Bundesversammlung am l.). Juli l 861 beschlossen.

,,Der Bundesrath ^vird sortsa^ren, der Savo.^er.-Angelegenh.^t, als ,,einer immerhin o f f e n e n Frage, seine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden und ,,die Verhandlungen im Sinne einer kräftigen Wahrung ^er Rechte und ,,Jnteressen der Schweiz ^u geeigneter ^eit wieder aufzunehmen.^ Seit diesem Besehlusse hat sich diese Frage in keiner Weise geändert; sie befindet sich heute noch in demselben Stadium wie am ^ehluss.^ des Jahres 186l).

Wenn aneh die Kon.missio.. es sur unthnnlieh erachten würde, dem Bundesrathe gegenüber irgend welche Ansichten aufzusprechen, mit welchen Mitteln und zu welcher ^eit di^. Losung dieses schwierigen Verhältnisses zu veranlassen sei, so glaubten wir gleichwohl, die .^a.t,e nicht mit Stillschweigen übergehen zu sollen, wenn es aneh nur zu dem Zwecke wäre, um die Behoben wach zu erhalten und den Wer.th zu konftatireu, welchen di.^ Eidgen ossensehast auf eine gerechte Erledigung st.^tsfort se^t. Wir halten dafür, es sollte diese Erledigung nicht mit all^ugrossen Schwierigkeiten verbunden sein, zumal Frankreich in den. zweiten Artikel des mit Sardinien am 24. März l 86l) abgeschlossenen ...tbtretnngs...

vertrags unumwunden die ^flieht anerkennt, in Bezug auf ^ie neutralistrten savovisehen Landestheile gegenüber der Eidgenossenschaft alle Verpslichtuugen einzugehen, welche dureh den Wiener-Eongress den. .^onigreieh .^ardinien auferlegt waren. Dau.it wollen wir nicht ausgesprochen haben, .dass wir die Uebernahme dieser gleichen Verpflichtungen ab ^eite Frankreiehs gegenüber den. frühern Zustande äquivalent betrachteten. Jnun...rhin bildet aber diese solenne Anerkennung des schweizerischen Rechtes einen Anhalts- und Ausgangspunkt für ^ie anzuhebenden Unterhandlungen. Die Frage, ob diese Angelegenheit in Verbindung mit andern, und namentlich mit Verhandlungen über Handels- und Verkehrsverhältnisse, am ehesten eine geeignete Losung finden konne, müssen auch wir verneinen, ans ben

Fall nämtieh, als die politische und rechtliche ...^telinng der Eidgenossen-

sehaft auf Kosten n.aterieller Eonzesstonen irgendwie geschmälert werden sollte, und demnach unter der Verbindung dieser verschiedenen Fragen

639 etwas anderes als die Gleichzeitigkeit der Verhandlung verstanden würde.

Unter allen Umständen pflichten wir aber dem Bundesrathe in der Ausehauung bei, dass gesonderte Verhandlungen über Verkehrs- und HandelsVerhältnisse füglich augebahnt und abgeschlossen werben konnen, so lauge nur die hängende politische Frage dabei völlig intakt bleibt. .

Der Vorfall von Vi1le..la^rand, dessen Erledigung die Kommission vollkommen billigt, leistet übrigens den Beweis, wie sehr es im Jnteresse des guten Vernehmens beider Staaten liegt, die hängenden Konflikte beendigt zu sehen. Bis dorthin wird es wesentlich in ^er Bflid.t des Bundesrathes sowohl, als namentlich auch der kantonalen Behörden liegen, durch die Art der Behandlung solcher Vorfälle der Tendenz vorzubeugen, Streitigkeiten und Händel gewohnlicher Art als seindselige Akte von Staat gegen Staat ^n betrachten und darzustellen.

Die Dappenthal-Angelegenheit, in^Bezug auf deren Behandlung das dämliche gilt, was wir eben über die Savo^ersrage gesagt haben, berühren w^.r nur, um das entschiedene Vorgehen des Bundesrathes zu verdanken, das dem festen ..^orsa^ der Bundesversammlung und der Eidgenossenschaft, ihrer Ehre und ihrem Recht in dieser Angelegenheit nichts zu vergebe..,

vollig entsprechend ist.

S p a n i en.

Der Bundesrath hat sich im Geschäftsjahr. durch das Organ des Hrn. ^berstlieu.enaut K r ut te r i.. Bare..loua mit der Liquidation der spanischen Pensionen aus den Jahren 1804-1828 beschästigt.

Die .Direktion der Staatsschulden anerkannte von dem Betrag der Gesammtforderung von 9,612,242 Realen. durch Beschluß vom ..... Dezember 1859 die Summe von 3,911,364 Realen, verweigerte aber die Zahlung in Baarschast und propouirte dagegen unverzinsliche Amortisationsbons, deren .........erth kau^. auf 6^ steht, ob seh o n d u r c h de u W o r t l a u t d e r K a p i t u l a t i o n n n d e i u e r k o n i g l i eh e n V e r o r d n u n g v o m 1. Juni 1 8 2 2 d i e Z a h l u n g in B a a r s c h a f t z u g e s a g t w a r .

Ein Rekurs hlegegen blieb ohne Erfolg, weil die ^ristbesthnmung von 30 Tagen meht eingehalten worden sei. ^a nun aber die Frist bloss für einheimische Gläubiger gilt und eine koni^lu.he Verordnung vom 17. April 18.^3 speziell erklärte, .,dass f ü r die hier in R e d e s t e h e n d e n R e k l a m a t i o n e n d i e U n t e r l a s s u n g der r e eh tz eit i g .. u E i n r e i eh u u g d e r ^ i ^ n . d a t i o n s b e g e h x e n o h n e E i n f l u s s s e i n s o l l , fo wurde eine neue Reklamation an das Finanzminist..rinm gerichtet und von ^m Bundesrath unterstü^t. .^ie hatte keme bessere Wirkung. Die .^ontgin wies die Reklamation durch Be-

schluss vom 3l. Dezember 1860 ebenfalls ab. Welche Ausnahme die

gegen dieses Verfahren von Hr. ^rutter.^ eingelegte Brotestation gesunden habe, ist dem Bundesrath zur ^eit no^ nicht bekannt. Der neu ernannte Generalkonsul der Eidgenossenschaft in Madrid berichtet aber, ^ass

640 Aussi.ht aus eine befriedigende .Losnng vorhanden sei. ^.ie Kommissio..

kann nicht umhin, diese Hoffnung ebenfalls z... theilen. Sie hält es geradezu für nnmoglich, dass die königliche Regierung den wohlbegründeten und an.r^...nt^ ^.or.^rnn^n ...er ^^..sionsbere^tigten sich unter ..^orwänden werde entgehen wollen, welche mit den richtigen Worten zn bezeichnen die bei der offiziellen Besprechung staatlicher Verhältnisse hergebrachte Hoslichkeit verbietet.

J t a l i e n.

^egen die Bereitwilligkeit, mit w^.l.her der Bundesrath die Rotisikation beantwortet hat, dass der Konig oon Sardinien den Titel eines Komgs von Jtalien angenommen habe, hat die kommission nichts einzuwenden, obschon die schweizerische Gegenerklärung einer, nach der Bundesverfassnng bloss der Bundesversammlung zukommenden Anerkennung des

Königreiche Jtalien wesentlich gleichkommt.

..^iese Bereitwilligkeit des

.Bundesrathes und die von Seite der italienischen Regierung bei dem gleichen Anlasse geäusserten Versicherungen freundschaftlicher Gesinnung lassen uns in hol..erm Masse als die bisherigen Resultate der Unterhandlnngen hoffen, dass die Schwierigkeiten, welche unmittelbar nachher von Seite

d^r königlichen Regierung in Bezug aus die Losnng der Tessiner Bisthums-

srage so.oohl als ^vegen der stistnngsgemässen nnd unbestrittenen Reehte, betreffend ^as Colle^ium borroni^nm in Mailand gemacht worden sind, nicht länger sort^auern werden. Wir erwarten, dass der Bundesrath die Mittel werde zu finden wissen, um beide Fragen einer gedeihlichen Losung entgegenzufahren.

.l. ^es.^äft.^krei^ de.^ .^eiiartement^ de.^ ^nnern.

B u n d e s k a n z l e i u u d A r eh i v e.

^.. vollkommener Befriedigung ist auch.. dieses Jahr wieder die von der Kommission vorgenommene einlassliche Jnspektion der Bundeskanzler

ausgefallen.

Rückstände finden sich nieht^, und nach. allen Riehtungen

herrseht eine auerkennenswerthe Ordnung.

^^e ^lbonnentenzahl des Bu^.desblattes hat sich etwas vermehrt, dennoch ist dieselbe, bei 844 Exemplaren, wovon 461 auf die deutsche uud 4^3 auf die franzosische Ausgabe kommen, namentlich für die ^erstere eine sehr geringe zu nennen , und es wäre sehr wünscheuswerth , wenn irgend welche Mittel sich finden liessen, um bei der Bevolkerung und den Behoben eine grossere Betheiligung ^u erzielen.

641 Gerne entnimmt die Kommission dem Bericht.. des Bnndesrathes die Ra^hricht, dass die Sammlung der altern eidgenossischen Abschiede vorrücke. Die Arbeit ist in sachkundigen Händen und wird für unsere Geschichte eine reiche Fundgrube werden und der Eidgenossenschaft zur Ehr^.. gereichen. .

Am.h dieses Jahr sieht sich die Kommission zu einer Bemerkung über die Archivräumlichl^iten geradezu verpflichtet. Unterm 20. Jnli l 8^0 hat die Bundesversammlung beschlossen : ,,Der Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen, wie den in den ..Archivräumlichkeiten sich erzeigenden, die Gesundheit der dort arbeitenden ^Beamteten bedrohenden Uebelständen begegnet werden tonne. ^ Die Vorrichtungen , welehe in Vollziehung dieses Beschlusses seither Strossen worden sind, erzeigen sich nnn als so n.^enig ausreichend, dass der

durch die kellerartigen Räumlichkeiten derart herbeigesührte üble Gesundheils-

zustand ^er Archivbeamteten unverändert fortbesteht . und eiu von diesen l.^tern eingeholtes , bei den Akten liegendes Gutachten von drei Aerzten

wortlich folgendes erklärt :

.,Die Unterzeichneten müssen die betreffenden Büreanr^ als ungesund ,, bezeichnen und mit Nachdruck ein Gesneh ans eine wirksame Abhülfe der .^schädlichen Einflüsse unterstehen. ^ Mit dem verlängerten Verweilen der Beamteten in jenen Bureau^ wird sieh unsehlbar die .Neigung zu rheumatischen beiden von Jahr zu Jahr steigern und ihre Gesundheit unterminiren.

Einer solchen Sachlage gegenüber ist es geradezu eine Ehrenpflicht der betreffenden Behoben, für rasche und ausreichende Abhülse zu sorgen, welche wohl uur in der Verlegung der Arbeitszimmer in Räumlichkeiten, die über dem Souterrain liegen, erhielt werden kann. Wir stellen den bestimmten Antrag : ,,Es sei der Bundesrath eingeladen, die Arb..ilslokale der Archiv"beau.ten ans dem Souterrain in entsprechendere Räumlichkeiten zu verlegen.^

Der K a t a l o g der e i d g e n o s s i s c h e n B i b l i o t h e k ist im Druck erschienen. Es bleibt uns nur zu wünschen übrig, dass derselbe an die obern Behoben der Kantone und sonst gutfinde^.d mitgetheilt und so der Gel.^r..uch der Bibliothek auch weiterhin ermoglicht werde.

Gesundheitswesen.

Die Kommission. spricht den Wunsch au^, dass der Bundesrath auf dem bereits betretenen Bsad sortschreite und aus ein Koul.ordat zwischen den Kantonen hinwirke, welches die Freizügigkeit des schweizerischen Medi^inalpersona.s im Auge habe und aus Grundlage strenger wissenschastlicher Vrüfung den Kandidaten einen sreiern Wirkungskreis in den Kantonen

in Aussicht stellt.

642 B u n d e s b e i t r a g^ a n d i e s .h .v e i z e r i sche n G e s e l l s ch a f t e n. V o l u t e .h n i k u m.

Mit Anerkennung m.^ss erwähnt werden, dass unter dieser Rubrik für die Landwirthsehaft im vergangenen Jahre mehr als früher geleistet wurde.

Die ausgesehen ^r. ^.),0l)l) wurden unter die verschiedenen land.virthsehaftliehen ^esellsehasten vertheilt und grosstentheils sür landwirthsehastliche Ausstellungen ver.ven^.et. Die Kommission misskennt ^as ^weekmässige derartiger Ausstellungen nicht , si.. empfiehlt iedoeh dem Bundesrathe die fernere Ueberwaehung der Verwendung des Kredites, indem unter den schweizerischen .^andwirthen über diese Angelegenheit verschiedene Anfi.hauungen obwalten.

Gleichberechtigt .oie ^ie Ausgabe sür den landwirthsehaftliehen Verein find die Beiträge an die wissenschaftlichen Gesellschaften : die historischen Vereine und die uatnrsorschende Gesellschaft. Wenn der K..nstverein seineu Beitrag noch nicht verwendet hat, so geschah es wohl in wohlverstandenem Jnteresse der Kunst, indem der Büdgetansat^ eines Jahres zu einer entsprechenden und würdigen Leistung ka..m hingereicht h.^tte. Die Unterstül.,nn^en au schweizerische Hülssvereiue im Ausland sind nach der Anficht der Kommission billig unter die 23 Gesellschaften vertheilt. Es ist zn wünschen, ^ass die einzelnen Kantonsregiernngen dem Beispiele des Bundes ebenfalls naehsolgen und ihrer unglücklichen Mitbrüder ini Ausland hnlfreich gedenken.

Die immer zunehmende allseitige .^...erkennung und die steigende Frequenz, deren sich die polytechnische .^chnle erfreut, geben von ihrem blühenden Zustande das erfreulichste Zenguiss. Die Fortschritte in der innern Organisation sollten den ^un^ bestimmen, seinerseits ebenfalls kein Opfer zn scheuen, uni die ^ehnle zu einer technischen Anstalt ersten Ranges zu machen u.^d aus dieser ^tuse zu erhalten.

Eisenbahnen.

Die in dem Transportwesen eines Theiles der schweizerischen Eisenbahnen zu Tage getreteneu Uebelstände haben bekanntlieh zu den mannigsaehsteu und dringendsten Klagen des verkehrtreibenden Vnbliknms A^.lass gegeben. Aile bisherigen Bemühungen der Kantone und einzelner BahnGesellschaften haben nicht ausgereicht, um vollständige Abhülfe zu schaffen.

Die Bundesversammlung selbst hat von einer ihr eingereichten Petition Veranlassung genonnnen, sieh n.it
diesen.. Gegenstande zu befassen, indem der Bundesrath durch Besehluss von 25. Juli 1.^61 von deni Standeratl^e eingeladen wurde, über den ^tand der von den schweizerischen Eisenbahnverwaltungen angenommenen Transportregle^uent..., sowie über die Verbesserungen, welche diese Réglemente noch erheischen, Bericht ^u .erstatten und ini Weitern Anträge ^u hinterbringen über die ^lrt und Weise, wie den .^iesssälligen reehtmässigen Anforderungen des Handels und Verkehrs entsprochen werden konne.

643 Rachdem nun seither von allen Eisenbahnverwaltungen, mit Ausnahme derjenigen des .lu^ industriel und der l^ne d'ltalie ein ..einheitliches Transportregleme..^ angenommen worden ist, hält der Bundesrath dasür, es sollen vorerst die darüber gemachten Ersahrungen abgekartet werden, um sodann an der Hand derselben ^u ermessen, in wie weit die eingeführten Verbesserungen den Anforderungen des Handels und Verkehrs genügen und welche ^Vervollkommnungen noch anzustreben seien.

Die Kommission kann sich mit dieser .Anschauung nicht besriedigt erklaren, weil sie daflir h^t, dass die hier waltenden Uebelstände viel zu dringend seien und sodann, weil nach ihrer Ansicht a.^s dem vom Bundesrath bezeichneten Wege eine gründliche^Abhülfe nicht möglich scheint.

Zur ^eit machen steh in dieser Angelegenheit folgende Ansichten geltend : Die Bahugesellsehaften se^en in ihren Reglementen die Bedingungen fest, unter weichen sie den Waarentransport übernehmen und präsumiren, dass diese ,,Vertragsproposttionen.^ von denjenigen , welche sich der Bahn bedienen, stillschweigend angenommen werden. Rach dieser Ansicht bestünden also soviel ..ivilrechtliche Vorschriften, als Bahngesellsehasten und dazu no..h ^ie Bestimmungen des allgemeinen Transport^.eglementes sur den durchgehenden Verkehr. Dass die Bestimmungen der einzelnen Reglemeute unter sich ähnlich oder moglh.herweise gleich sind, ändert nichts au der Sache, indem die Gesellschaft von ihrem Staudpunkte aus jeden Augen^ blick nach Gntfinden Aendernngen treffen konnen.

Diesem Standpunkt gegenüber behaupten einzelne Kantone --- und die Gerichte haben sich in ihren Judieaten angeschlossen ..--, von einem stillschweigenden Einverstä^dniss des Publikums gegenüber den Bestimmungen der Réglemente konue keine Red.. s^in. wenn daher nicht ein sormlicher, gegenseitig erklärter Vertragswille vorliege, so sei einzig das entsprechende .^ivilgesetz des Kantous maßgebend, oder .^o ein solches nicht bestehe o^er die nothigen Bestinnnungen nieht enthalte, entscheide das Gutsi.^en des Richters. Bringt man nun noch in Anschlag, dass einzelne Bahnlinien auf ganz kurze Strecken verschiedene Kantonsgeb^ete durchziehen und hinwieder in demselben Kanton verschiedene Bahnen bestehen, so muss mau sich nur daruber wundern, dass ein solcher Reehtszustand überhaupt nur so lange ohne die
nachtheitigsten Folgen hat fortbestehen konneu. Hier ist entschieden Abhülfe nothwen.^ig , und nach unserer Ansieht nur dadurch erhältlich , dass eine einheitliche Gese.^gebung für ein möglichst grosses Gebiet hergestellt wird.

Bevor wir ^e Mittel besprechen , mit denen dieses ^iel erreicht werden kann, sei es uns gestattet, mit kurzen Worten die .Einwendungen zu besprechen, welehe einer derartigen Reguliruug der Fr^ge entgegengehalten werden. Die Bahngesellsehasten so wird argumentirt -- geuiessen in Bezug auf den Vertragsabschluß die Rechte der Privatpersonen. es stellt ihnen daher frei, die Bedingungen festzustellen, anter welchen sieden Waarentransport übernehmen. sie haben ferner die Befugniss, aus der stillsehweigeuden Uebergabe der Waaren das Einverft^.ndniss mit den Vor-

644 sehristen des Frachtbriefes abzuleiten und endlieh den^Trausport abzulehnen, wenn der Uebergeber sich ausdrücklich weigert, ans die Bedingungen der Gesellschast einzugehen. Die Ansicht, gegen welche von den. Standpunkt des Eivilreehtes nichts einzuwenden ware, ist völlig unzutreffend für den Verkehr, den die Eisenbahnen vermitteln. dieser Verkehr dars nicht nach den gewohnlichen Vorsehristen des Eivilrechtes beurtheilt werden.

Die von den Eisenbahnen pratendirte ^ertragssreiheit hat nur Anspruch aus staatliche Geltung, wo die E o n e u r r e n z der Verkehrsmittel als Regulator eintritt und das Vnblikum, d. h. diejenigen schüft, zu deren .....u^en die Eisenbahnen vorhanden und staatlich ermöglicht sind. ^ Die Eisenbahn schliesst aber auf ihrer Linie, wenn auch nicht rechtlich, doch faktisch jede Eoneurreuz und jedes andere Verkehrsmittel aus , und die von ihr beanspruchte Vertragssreiheit gestaltet sich daher zum Monopol und zum Vrivilegium.

Dagegen aufzutreten liegt iu der .^flicht des ..Staates.

Die Eompetenz dazu ist auch ans der Basis des positiven Bundesreehtes nicht schwer nachzuweisen.

Die rechtliche Stellung der Eiseubahugesellschasten ist dadurch nicht erfchopst, dass ihnen als Privatgesellschaften die Stellung und die Befngniss der Privatpersonen angewiesen wird.

Der Gegensa^ von Staats - und Brivatban hat in dieser Richtung zu den irrtümlichsten Auffassungen Anlass gegeben. Jener Gegensat.., bezieht sich nur auf die Erstellung der Eisenbahnen oder im Grnnde ....r auf die Kosten der Erstellung, denn diese selbst ist dnreh b.oss private Mittel nicht

moglie ; für die Rechtsstellung der im Betrieb befindlichen Bahn gegen-

über Dritten kommt er gar nicht iu Betracht. Jn dieser Beziehung kommt vielmehr der Eisenbahn ein offentlicher Charakter zu , welcher sie der Sphäre des gemeinen Eivilrechts enthebt und eigentümlichen staatlichen Anordnungen unterordnet. Die. Eisenbahn entsteht und besteht nicht wie ein anderes Rechtssubjekt in .^olge einer allgemeinen Rechtsregel, sondern

durch spezielle staatliche Bewilligung. Di.. privatreeht.iche Stellung reicht

für Erwerbung des Bahngebietes nicht ans, und wie hier der ^taat für Erweiterung des ^rivatreeht^s ^i... Expropriation in .^ln^endung bringt, geradeso muss sieh auch die erstellte Bahn gefallen lassen, iu Bezug anf den Verkehr ausuah^usweisen Vorschrift...^ zu unterliegen.

Einen ^.heil des Verkehrs --- den Transport von Reisenden ^ verdankt die Eisenbahn direkt dem Staat, welcher sein eigenes Regal zu Gunsten derselben, aber nicht auch zugleich zn Gunsten anderer Verkehrsanstalten, die sich in ..^.r^.

selben Richtung bewegen . ausgibt. Alle diese Beziehnngen , welche hier nicht erschopseud ausgeführt sind, sten.peln die Eisenbahn zn öffentlichen Werken, als welche si.. übrigens aneh rechtlich dadurch bezeichnet sin^, dass ihnen das Recht der Expropriation zugestanden worden ist.

Jn diesem öffentlichen El..arakter liegt für den Staat die Besngniss. den Eisenbahn.^ verkehr ans den.. Wege der Gesetzgebung deu gewöhnlichen Rechtsnormen zu entziehen und den Bestimmungen zn unterstellen, die ihrem Wesen augemessen sind. Es liegt nicht in unserer Ausgabe, zu untersuchen, in welchen Grenzen sieh die daherige Legislation zu halten habe; der Bundes-

^

645 ^

rath wir.^ in dieser Begehung ermessen, ob ein solches Gesetz sieh bloss mit den eigentlichen Rechtsverhältnissen ^visehen Bahn und Bublikum zn befassen oder ob es auch andere Rücksichten ins Auge ^u safsen habe.

Auch die ^rage, wer das Gesetz ^u erlassen habe, wollen wir als eine offene behandeln. Offenbar sind die Kantone vollkommen kompetent, für ihr^ Gebiet die nothigen Anordnungen ^u treffen. ^eses konnte im Juteresse der Sache jedenfalls nur so^ geschehen, dass sich mehrere Kantone auf dem Wege des Eoneordates vereinigen würden. Jst dieses mit Schwierigkeiten verbunden oder erscheint es aus irgend einem andern

Grunde als unlhunlieh, so seheint die Zuständigkeit des Bundes nicht

zweifelhaft. Rach ^. 2t ist der Bund befugt, offentliche Werke ^u errich^ ten oder die Errichtung derselben zu unterstützen, sowie ^u diesem ^weck die .^propriatiou geltend zu machen. Wir hab.m schon gesagt, dass, indem er die letztere in Anwendung brachte, di.. Eisenbahnen rechtlich in die Eate^orie ofsentlicher Werke des Bundes versetzt worden seien.

...^arin

liegt nun auch die Berechtigung der Eidgenossenschast , die Rechtsstellung

dieser Werke ^u den. Bublikum auf dem Wege der Gesetzgebung eiuheitlich zu normiren und so den Eharakter der Offentliehkeit recht eigentlich ^ur Anwendung zu bringen.

Wir begnügen uns mit diesen Andeutungen über die Kompetenz, indem wir alles Weitere der Erwägung des Bundesrathes anheimstellen, und schließen diese Abtheiluug mit der Bemerkung, dass nur ein e i n h e i t ^ l ich es Gesetz hier die Hülse bringen kann, welche dem Bublikum wie den Bahngesellschasten in gleichem Masse erwünscht sein n.uss, zumal das Juteresse beider im Grnnde identisch ist.

Wir stellen den Antrag: ,,Es wolle der Bundesrath untersuchen und darüber Bericht erstatten, ,.ob es nicht angemessen sei, die Rechtsverhältnisse der Eisenbahnen, in ,,Be^ug aus den Personen^ und Waarentransport, s.^i es aus dem W^ge ,,der Bundesgesetzgebung oder des Eoneordates festzustellen.^

ll^. ^efchät^krei.^ de... ^n^- nni^ ^olizeidepartement.^.

Es kann naeh der R^tur der ^ache nicht die ^lusgabe der Kommis-

sion sein, die gesetzgeberische Thätigkeit des Bundesrathes in^Ersüllung diesssälliger Mandate der Bundesversammlung un.^ der dieser Behorde Zukommenden Jnitiative, oder vollends die e i n z e l n e n R e k u r s e n t s c h e i d e in ihrem materiellen Gehalt einer Brüfuug zu unterwerfen.

Jn beiden Begehungen wird das letztinstan^liehe Urlheil v.^n der Bundesversammlung selbst gesällt. Jmmerhiu konnen und wollen wir es aussprechen, so weit die summarische Berichterstattung ei..e Meiuu^.gsäusseruug erlaubt,

646 das. wir die Anwendung und Auslegung der Bundesversassung, Geseze und Konkordate in der Regel mit dem Sinn und Geist derselben, und namentlich mit ^en von der Bundesversammlung in Spe^ialsallen ausgestellten Maxime..

im Einklang erfunden haben, und zwar auch dannzumal, wenn diese le^tern vo.. einer frühern Anssass....g des Bundesrathes abweichend waren. Jm ^esondern müssen wir mit Anerkennung die sorgfaltige Motioirnng der .Beschlüsse hervorheben, welche die Geschäftsführung dieses Departements ^ou selber ausgezeichnet hat, und wodurch jene, wenn auck, keineswegs eine ^ese^liehe, doch eine wissenschaftliche Autorität erlangen, die den kantonal..

behorden und den Barteien zur Richtschnur dient, wenigstens für so lange, .bis auch aus diesem Gebiete neue Anschauungen sich werden Geltung verschafft haben.

Hiemit ist bereits an^e^utet, dass, nach unserer unmaßgeblichen Ansieht, die Streitfragen, die sieh über die Ausscheidung der Gräu^linie zwischen den Bundes- und den Kautoual^ewalteu, und namentlich aus dem .Kampfe des sogenannten Heimalhs- und Territorialprinzips ergeben, nicht etwa vollständig zum Abschluss gelangt seien, oder auch nur, dass die^ bisher znr .Anwendung gebrachten Grundsätze für die Regnlirung dieser Verhältnisse nach den Begriffen und Anforderungen ausreichen würden, wie sieh dieselben in ...er neuern ^eit gebildet haben. Rieht bloss in der .BundesVersammlung bewegt sich die Stromuug in der Richtung eines erweiterten Territorials.^tems , sondern es gewinnt dasselbe ^ aneh in den Kantonen immer mehr die Oberhand. Diese Tl,atsa.he kann unmöglich ohne u.assgebende Rückwirkung auf die Entwicklung des Buudesstaatsreehtes bleiben.

Das Jnterefse aller Beteiligten fordert gebieterisch die Losnug des Konstil^s, und ^ie Bundesverfassung gibt die Kompetenz dafür au die Haud.

Wie soll unter Au.^erm der Tatbestand der rechtskräftigen Eivilurtheile ermittat werden, ohne dass ^ugleieh entschiedeu wird, ob das Gese^ resp. der Gerichtsstand der Heimatl^ oder des Wohnortes in Vormuuds.hasts- und Ehesachen, im Versonen- und Erbrecht, in Fragen der Besteuerung u. s. f.

gelten soll .^ Jndeni die .Bundesverfassung den Entscheid darüber in die Hände des Bundes gelegt l^t, ist die kantonale ...^.lbstl.^rrliehl^t iu allen solchen Gebieten, worin dieselbe unter sich selbst in Kollision gerathen ^der
ineinander übergreisen kann , der Bundesantorität bereits untergeordnet. Der ^Unterschied nun, derartige Kollisioussälle jeweilen im Rekurswege zu heben , ...on einer prinzipiellen Losung aus den.. Wege .^er ..Bunde.^gese^gebung. ist in der That mehr bloss formeller Ratur, und es lässt sieh mit gnteni Grund die Frage auswersen, ob denn jene Kantone, welche vorzugsweise an dem einen ^^steni glauben festhalten zu sollen, sieh iu Wahrheit besser dabei befinden , dass ihre Ansprüche jederzeit schwankenden Mehrheitsbeschlüssen Breis gegeben und stückweise verkürzt seien ,^ als wenn die kantonale Gese^gebung und Jurisdiktion ein für alle

Mal mit voller Gleichberechtigung und .^elbststäudigkeit (innert den Schrauben der

Bundesverfassung)

aus die Grnudlage des Territorial-

^..stems gestellt würde ^ . Dnrch eine solche - allerdings radikale -.-

647 Reform waren uuzwei.felhast zwei grosse Resultate erreicht : der Wi.^ersprn.h und Wirrwarr kollidirender Gesetze. und Kompetenzen ist ^rossentheils gehoben und dem bürea..kratis..h..n ...^ehreiberunwesen mächtig Einhalt g..tl..a.^. Die Rekurse au die Bundesbehordeu werden von deui Momente au seltener werden , wo. in dieses ..gebiet Bestimmtheit und Klarheit gebracht sein wird - ein Ziel , welches man wiederholt durch verschiedene Valliativmittel hat anstreben wollen. Anderseits wäre die Rechtsstellung der Sehweizerbürger, wo sie sich immer abhalten mogen, so wie des im . Verkehr mit denselben stehenden Vublik^.ms in den mannigfachen Berühruugs-

punkten des öffentlichen und des Vrivalreehtes einheitlieh, gleichmäßig und

naturgemäß geordnet. Für die Kautone selbst läge eher ein Fortschritt im ^inne der k a n t o n a l s o u v e r ä n e t ä t v o r , als deren Sehw.iehung.

Jndem zwar deren Uebersehreitangen begegnet ist, wäre anderseits dieselbe ^um Zwek ihrer freien und ^ w i r k s a m e n E n t h a l t u n g a n s ein h a l t b a r e s Fundament gestellt. Es gereicht daher, wie uns scheint, dem ^..tänderathe keineswegs zum Vorwurf, dass er in dieser Richtung zumeist die Jnitiative ergriffen hat, wogegen derselbe hinwiederum allerdings fortwährend vorzugsweise berufen ist, allfälli^en Uebergrisfeu der ^undesgewalt entgegenzutreten.

Lediglich zur Vermeidung von Missverständnissen soll ausdrücklieh bemerkt werben , dass wir es weder mit der hier entwickelten Grundausieht , noch mit den Forderungen einer rationellen Gesetzgebung überhaupt im Widerspruch , sondern in jeder Hinsicht angemessen erachten würden , im ^ l r m e n w e s e n , ^as die Anspruch^ des Jndividuums o.^er die Unterstützunaspflieht .^er Gemeinde betrifft, den b ü r g e r l i c h e n Rer^us festzustellen (Art. ^.3 der Bundesverfassung), und ans der andern ^eite gleichwohl sur ^ie Besteuerung die gesammte Eiuw o h n e r s c h a f t in Mitleidenschaft zu ziehen. Die Unterstützung der Armen ist weniger eine gegen- ^ Zeitige Versicherung, als vielmehr ein Zwei^ der Verwaltung, welche das Jnter.^sse ^lller im Auge behalten muss und. wozu also auch alle Gemeindsbewohner das Jhrige beitragen müssen, weil A.^le an der Ruhe und Sicherheit, welche eine gute Verwaltung mit sieh bringt, Theil haben.

Hinsichtlich d^r Konkordate, welche grossentheils auf dem ^oden des Heimathreehtes ruhen und deren Ausserkraslsetzung oder Modifikation sieh als die nothwendige Konsequenz des Gesagten darstellen dürfte , ver-

weisen wir lediglich auf den Art. 6 der Ueberga^gsbeftimm..ug.m zur

Bundesverfassung, ^wonach diejenigen Koukordate ihre Gültigkeit verlieren, deren Jnhalt als Gegenstand der Bundese.esetzgebung erklärt wird, und ^war von der ^eit an, in welcher die letztere in^s Leben tritt. ^ Sehen wir nunmehr, an der .^and des im bundesräthlichen Ges.hästsber.iehte dargebotenen Materials, uaeh, wiesern die Brüfungskommission berechtiget un^ gleichsam dazu ausgesordert war, als den leitenden Ge-

siehts- und ^i..lpnnkt fur die weitere Ausbildung des schweizerischen Bun-

desreehk..s ^ie oben erörterte ^rage in^s Ange zu faffen.

648 Bunde^gefetz, betreffend die Scheidung gemischt .^hen.

Die g e s e t z g e b e r i s c h e T ä t i g k e i t des Justi^- und Volizeidepartements beschrankte sich im Jahr l 86l auf die Vorlage des durch Bundesbesehluss vom 23. Juli 1859 veranlassten Gesezentwurses über den Ger i c h t s s t a u d für die S c h e i d n n g g e m i s c h t e r Ehen. Es lohnt sich der Mühe, aus den Gang dieser Angelegenheit bis zu ihrem Abschluss einen kur^n Rückblick zu werfen. Der Bundesrath, um dem konfessionellen Eleniente Rechnung zu tragen , hatte vorgeschlagen , .oenn Eheleute verschi...de..er Konfession entweder vermoge chres Wolmsttzes ol.^.r kraft des Konkordats vom 6. Juli 182l unter einer einseitigen konfessionellen Gesetzgebung stünden, dass dannzumal t.ie Klage aus Ehescheidung an die Gerichte eiu^.s Kautons zu delegiren sei, der ein für beide Konsessionen gemeinsames Matrimomalgesetz hat und dasselbe ^urch die gewohulichen Eivilgeriehte anwenden läs^t. Jmmerhin^ sollte jedoch die Aushebung einer

genaschten Ehe durch richterliches Urtheil die gänzliche Ehescheidung nur

für den protestantischen Theil bewirken , sofern die Ehe nach den Gebrauchen der katholischen Kirehe geschlossen worden war, so dass also die tallonale Gesetzgebung die Wiederverehelichuug eines geschiedenen katholisehen Ehegatten während der Lebenszeit des andern Ehegatten nicht hatte gestatten dürfen. Der Ständerath, welcher in dieser .^aehe die Priorität hatte, substin.irte an die Stelle des delegirten (kantonalen) Gerichtsstandes das B u nd e s g e r i e h t, und stellte die Kantonalsouveränetät in so weit wieder her, dass es in da^ freie Ermessen der kantonalen Gesetzgebung gelegt sein soll, ob sie dem kirchlichen Dogma staatliehen Schu^ gewähren oder die Wiederverel^elichung dem Gewissen des geschiedenen katholischen Ehegatten überlassen wolle. Rachdem der Nationalrath im ersten Rathschlag jedes Eintreten auf den Gese^entwnrs abgelehnt und der ..^.tanderall., , in der Absieht, .^ine Uebereiustimmnng desto ^er zn er^uogliehen, den kantonalen Gerichtsstand (anstatt des Bundesgerichtes) eon^edirt hatte, adoptirte der Nationalrath in der ^veiten Berathnng ini We^ sentlichen die Grundlage des ursprünglichem. ständeräthliehen Entwurfes, und sehliesslieh einigten sich die Räthe über jene Grundsa^bestimmungen, welche in dem Gesetze vom 30. Januar ^ 3. Februar 1862 niedergelegt

sind. ^) Als zuständig sür die Beurlheilung von Scheidungsklage^ ge-

misehter Ehen sind zunächst die kantonalen Gerichte erklärt, vorausgesetzt, dass die Gesetzgebung ^..r betreffenden Kantoue nicht die aänzliche Eheseheidung oder das bürgerliche Forum ausschließt. Ohnediess ist die Kla^e bei dem Bundesgericht anzubringen. Dieses urtheilt üb..r die .^rage der Ehescheidung nach freiem Ermessen , während in Beziehung ans die wei^ tern Folgen (Vermogeus- und Ents.^ädigungsfr^gen, Erziehung und Unterhalt der Kinder u. s. w.) das Gesetz desjenigen Kantons anzuwenden ist , dessen Gerichtsbarkeit der Ehemann uuterworfeu ist. Diese Bestimmungen finden analoge Anwendung aus Ehen von Broteftauten , sosern

.^) Siehe eidg. ..^ese^sammlung, Band ^II, Selle I2^.

.^49 hinstehtlieh der Gesetzgebung oder Gerichtsbarkeit, unter welcher der Ehemann steht, die oben bezeichnete Voraussetzung sür die Kompetenz des Bnndesgerichtes zutritt. Hinsichtlich der Frage des Wiederverehelichungs^ rechtes des geschiedenen katholischen Ehegatten bleibt die kantonale Gesetz^ gebnna. vorbehalten. ^b unter dieser letzteren und dem Gerichtsstande des Ehemannes der Heimaths- oder Riederiassungskantou verstanden sein soll, ist absichtlich ni.ht gesagt, indem, wo Konkordate bestehen, inzwischen diese maßgebend sind, im Uebrigen aber dem E n t w i c k l u n g s p r o z e s s e in d e r F r a g e d e s T e r r i t o r i a l p r i n z i p s , b e z i e h u n g s w e i s e d e r B u n d e s g e s e t z g e b n n g , n i e h t p r ä j u d i ^ i r t w e r d e n soll.

Sammlung der staa^reel^Iichen .^ntschei.^.

Gemäss erhaltenen Ausschlüssen liegt die ,, ..Sammlung d e r s t a a t s r e c h t l i c h e n E n t s c h e i d e ^ , deren Veranstaltung bei Abnahme des Geschäftsberichts pro 1859 verlangt worden war, im Manuskript vollständig vor, und es wird dieselbe in der nächsten Zeit gedrukt erseheinen.

Die Arbeit soll, wenn auch unter der Aufsieht des Bundesrathes und mit dessen finanzieller Unterstützung iu's ^ebeu gernfeu, doch zunächst keinen offiziellen Eharakter, sondern ledig lieh durch ihren wissenschaftlichen Werth Autorität erhalten. Die Kommission erklärt sieh mit dem Versahren des Bundesrathes vollkommen einverstanden. Einerseits l.^tte eine offizielle ....^.mmlnng, um dieses Attribut mit Recht beanspruchen ..u konnen, eine eompendiose Darlegung des ganzen Materials der einzelnen Fälle erforderl , wodurch das Verständniss kanm erleichtert worden wäre , während eine systematische Dichtung und wissenschaftliche Bearbeitung des Stoffes

d...r Gründlichkeit nur forderlieh sein kann. Anderseits wären allfältige (weil offizielle) Jrrthümer oder Mängel nur um so bedenklicher gewesen.

Die euiinente Tüchtigkeit des Versassers (des Hrn. ^bergeriehtspräsideuten Ulln.er in Zürich) verbürgt die Gediegenheit des Werken.

Es darf .ool.l als selbstverständlich vorausgesetzt werden, dass ^er Bnudesrat^, um dasselbe allgemein zugänglich zu machen , die Uebersetzung iu srauzosischer Sprache anordnen und dafür sorgen wird , dass eiu moglichst niederer Ankaufspreis festgesezt werde. Jndem die ..^amminug der ftaalsreehtlichen Entseheide^ in den gegenwärtigen .^tand des sch^ei^erisehen Bundesrechtes die genauere Einsicht gewährt, wird sie zugleich Belehrung darüber geben, ob und in welcher Richtung eine W^itereutwickl.mg nothweudig und, im Besondern, wiefern die oben angedentete Massregel geeignet oder aber verfrüht wäre. Dieselbe wird zunächst bloss den ^eitraum bis 186l) um^ fassen und soll nachher in der gleichen Form und Anlage von ^em Justizdepartemeut selbst sortgeführt werden.

^ef.^enlwurf , betreffend die S^uer^erhal^nisfe der Niedergelassenen.

Dieselbe Besorderuug in der Ausführung erhaltener Austräge

legt

das Justiz- und ^oli^eidepartemeut hiusiehtlieh des Vostnlat...s vou.. 18.

Jänner .860,. 16. Juli 1861, betreffend die S t ^ u e r v e r h ä l t n i s s e

650 der N i e d e r g e l a s s e n e n , an den Tag. Wir theilen aus dem ^iessfälligen Gesetzentwurf.. , obwohl dessen Vorlage an die Räthe noch nicht ^lat^ gesunden hat, gleichwohl die Hauptbestimmnngen mit, weil deren Jnhalt im Zusammenhang steht mit einem postulate, welches wir am ^ehlasse dieser Abtheilung des Kommisfioualberichts stellen ....werden.

Bereits ist darin der Kreis der Ausgabe et.oas weiter (wenn auch nicht weit genng) gezogen, als der Wortlaut des betreffenden ..Bundesbeschlusses es mit sieh bringt, indem u. A. das Recht der Vormundschaft^beftellung über die Niedergelassenen ..b^.falls erortert ist (wozu wol.l die Ein.^ iadnn.^ des .Nationalrathes vom 6. ^ebruar 1862 die nächste Veranlassung geboten hat. ,.^er ..Bundesrath ist eingeladen, Bericht und Antrag zn hinterbringen, ob und auf welche Weise die Kollision zwischen dem Vormuudschastsrecht de.^ Heimathortes und demjenigen des Wohnortes beseitiget werden konne.^) Nachdem in den Artikeln 1 und 2 der Begriff der Niederlassung (im Gegeusa^e zn bloss^u Ausenthalt) und der Umfang der daraus abgeleiteten

Rechte definirt i.t, wird in den Artikeln 3 und 4 nicht bloss die Verpflich-

tnng des ^iederlassungskantons negirt, heimatliche ...^teuerdekrete anderer Kautone vollziehen zu müssen (Besehluss der Bundesversammlung in dem st. ^.llis.h^hurgauischeu ...^teuerkonslikt vom 2.). Juli 1855), sondern geradezu erklärt, .^ass das h o h e i t l i c h e B e s t e u r u n g s r e e h t für S t a a t s u n ^ g e m e i n d e z w e c k e den. R i e d e r l a s s u n g ^ k a n t o n z u k o m m e , und ^ w a r iu der R e g e l e ^ e l u s i v . Ebenso wird das Grundeigenthu.u und unter osfentlieher Verwaltung stehendes Verniogen in demjenigen Kantou versteuert, in welchem sieh dasselbe befindet. J.. gleicher Weise entscheidet sich die Frage, ob und iu wie weit bei Vermogens.., Handändernngs- und Erbschaftsgebühren die aus dem Grundeigentum hastenden Schulden in Abzug gebracht werden dürfen, naeh ^r G^..set.,g....bnng desjenigen Kautous, in welchem das Grnndeigenthuni liegt.

Abgesehen hievon s^.d außerhalb ihres Heimathkantons wohnhafte ...^ehweizerbürge...

nicht verpflichtet, Steuern oder Gebühren an ^en Heimat^kanton oder die Hei^nathgemeinde zu entrichten, welche nach ihrer Entfernung verlegt worden sind, und es d ü r f e n ihnen s o l c h e S t e u e r n o d e r G e b ü h r e n a u eh n i eh t f ü r d e n F a l l i h r e r R ü ek k e h r a u f g e r e eh n e t w e r den.

Jm Art. 6 ist der von der Bundesversammlung in .^.r .^.u^ Hermann proklamirte Grnndsa.^ niedergelegt, wonach kein Danton b.^rechtigt ist, einen. Bürger, welcher sich in einem andern Kanton niederlassen oder Ausenthalt darin nehmen will, oder einem nicht im Kauton verbürgerten schweizerischen Niedergelassenen oder Aufenthalter , welcher seinen bisherigen Wohnsil^ in einen andern Kauton verlegen will, die Herausgabe seiner .^lusweissehristen zu verweigern. Vorbehalten bleiben, abgesehen von allgemeinen Verfügungen gegenüber dienstpsli..htigen Militärs b...i Vorausficht eines Trnppenanfgebots, ^ie Fälle von polizeilicher o^.r gerichtlicher Beschlagnahme der Rapiere von Personen, die in Kriminaloder Bolizeinntersuchung stehen, bis nach erfolgtem Urtheil, beziehung.^

651 weise bis nach erstandener Strafe, und die Fälle von Verweigerung d..r Ausweispapiere an Bersonen, welche unter Vormundschaft stehen oder welehe wegen unsittlicher Aufführung, Vagabondage, .Bettel... oder ungenü^enden Erwerbs schon einmal in ihre Hehnathgemeinde znrücktransportirt worden sind. . . . . ^hne der Beurteilung üb^.r diesen Entwurf irgendwie vorgreisen zu wollen, konstatireu wir a.^ dieser Stelle lediglich, dass derselbe offenbar Bestimmungen enthält, welche ganz entschieden auf dem Boden der Bundesl^ompet..nz zu materieller Entscheidung und des sogenannten .^erritoria^stems ruhen. Wir werden b.i Anlass der Erorterung über einen Spezialsall (betreffend Doppelbesteuerung, S. 26....

fs. des bundesräthlichen Geschästsberiehtes) auf den Gegenstand ^urückkommen.

^lul^entls.che ^nlerpretalion de^ ^Irl. 74, Ziffer l 5 der Bundesverfassung , betreffend die Behandlung der ^ekuxs.^ Jm Hinblick auf die, demgemäß in .Aussicht gestellte, jedenfalls ziem.^ .

lieh weitgreiseu^e , gesetzgeberische Ordnung von Fragen , welche bisher vorzugsweise die Bundesbehorden beschäftigt hatten, erscheint der .Commisfion eine authentische Erläuterung des Art. ^4, Z^er t 5 d^r Buudesverfassung, b e t r e f f e n d d i e B e h a n d l u n g d e r R e k u r s e , nicht für dringlich, welche in einen.. Berieht und Aulrag des Justiz- und Bolizeidepartemeuts au den h. Bundesrath vom 20. Februar l 8.^2 angeregt ist.

Einmal dürfte das Uebermaass der a^. die Bundesversammlung g...langenden Rekurse erreicht und eher wiederum eiue Abnahme ^u g.^.wärtigen sein. Sodann aber wird die ,,.^ammlnng .^...r staatsrechtlichen Eutscheide^ den Uebelstaud, welchen ^ir allerdings als solchen anerkennen, nicht unwesentlich mildern. Uuter solchen Umständen glauben wir, der mehrerwähuten Bundesgesel^ebung jedenfalls .die Vriorität vindi^iren zu sollen.

Sammlung der noch in .^raf^ begehenden Tagsatzun^beschtusse und .^onlordale.

Ebenso^ dürste das im Verzeichnis. der postulate der Bundesversammlung als unerledigt vorgemerkte Vostulat vom 2..). Juli 1859 dahinfallen oder wenigstens der Entscheid über dessen fortdauernde Gültigkeit bis naeh Erledigung der oben bezeichneten Arbeiten verschoben bleiben.

(,,Der Bundesrath ist eingeladen, für Sammlung und Herausgabe der gemäss Art. 6 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung noch
in ^rast bestehenden Beschlüsse der .^agsa^ung und Konkordate die ersorderliehen Anordnungen zu treffen.^) Unter Umständen konnte die ...^ache so herauskommen , mehr als ein untergeordneter statistischer W ext h übrig bliebe.

dass

kaum

Kehren wir zur Hauptsache, zu den s t a a t s r e c h t l i c h e u V e r h ä l t n i s s e u , zurück.

652 Staatsrechtliche entscheide.

Dem bundesrathlichen Geschäftsberichte ist, zum ersten Mal in dieser Form, ein Tab.eau der Rekurse (230) nach den Kantonen und den Gerichts- und den Verwaltungsbehorden derselben geordnet, mit Bezeieh^ nung der Art und Weise ihrer Erledigung, beigelegt. Die Darstellung der wichtigeren Falle siehe S. 231-265. Eine Reproduktion an dieser Stelle wäre ebenso überflüssig, als nahezu unmoglieh, ohne die Gränzen des gegenwärtigen Kommissionalberichtes zu überschreiten oder der Präzision Eintrag zu thnn. J.. der Berichterstattung des Bundesrathes sind jeweilen, wo es der Fall .st, die abweichenden Beschlösse der Bundesversammlung und ein Resüme ihrer Motivirm.g eingesehoben, .^ eine Vervollständigung,

welche gewiss in jeder Beziehung ^hre Billi^m.g verdient. Dagegen findet

sich der von dem bundesräthlichen abdeichende Entscheid der Bundesversammlnng in B.^ng aus die Waldorduungen im Kanton Unterwalden ob dem Wald und der Gemeinde Schnls (Graubünden) aus ........ 31 und

32 in dem Abschnitte des ,,H..nd..ls- und ^oll.^.partements^ vorgemerkt,

wie denn a..ch die .^ln.ragst..llnn^ und d^r.m V.^rtr^.tung iu den Ratten aussehliesslieh vo^ dem Eh...s dieses Departements übernommen war.

.Geschäfte. welche zwar zunächst in den Bereich eine.^ andern Departement ein^ schlagen, sollen, wenn eine staatsrechtliche Seite ^on.^rrir^ ^weiten von dem Justi^depar^ement ebenfalls beg^achtel werden.

Die Kommission glaubt, im Jnteresse der Saehe, aus diesen.. Umstand^ Veranlassung nehmen zu sollen, bemerkbar zu machen, dass grnndsä.^lich Fragen gemischter Ratur, zun.al wo die staatsrechtliche Seite als die vorherrsehende sich darstellt, wenn nicht geradezu an das Jnstizdepartement gewiesen, doch vou demselben ebensalls begutachtet und folgeweise auch in das Referat über ..staatsrechtliche Verhältnisse^ ausgenommen werden sollten. (Vergl.

Art. 2l) und 21 des Bn..desgese^es über den Geschäftsgang des Bundes^

rathes vom 16. Mai 184.).)

.^andha.^ung de^ B^ndesgese^e^ vom ^. Dezember l^ betretend die Eingehung gemischter .^en.

Ben.erkens^v^.rtl.. ist, dass der am häufigsten wiederkehrende Grnnd von Rekursen in der .....erweigeruug ^er Ehe lag. ^on l 5 Besehwerden dieser Art waren 7 geg^.n Ludern, je 2 gegen Solothnrn und Aargan und

je 1 g..gen Appen^ell ^. Rh., ^ehw.^, Waadt in.d Thurgau gerichtet.

Rach ^em Bnndesgesel^.. vom 3. Dezember l 850 soll der Unterschied der Konsession kein Hindernis^ für die Eingehung einer gemischten Ehe bilden dürfen , und es wird wol äusserst selten oder gar nie, soweit der Bestimmungsgrund in die ....^esfentliehkeit gelangt, ans j^.em Grunde die Eingehung einer gemischten Ehe verweigert. Gleichwohl kanu n^an sich, Angestehts der eben erwähnten ..^ha^saehe, dem Zweifel nicht erwehren, als ob denn doch unter dem Eindrucke widerstrebender Begrisse und Ausehannngen bisweilen konfessionelle Motive mitwirken würden. Die kommission erklärt sich ausdrücklich mit dem Bundesrathe darüber einverstanden, dass

653 es ebensowohl in seiner Besngniss als Verpflichtung l^.ege, in jedem einzelnen Falle den Charakter der Eheeinsprache nach den ihm (dem Bun^ desrathe) zn Gebote stehenden Erkenntniss^uellen selbststäudig zu prüsen und also unter Unistanden die lettere in Anwendung des Bnndesaesetzes vom 3. Dezember 1850 auch dazumal zu verwerfen, wenn die betressende Kantonalbehorde erklärt, dass der Eiuspraehsgrund nicht in der Konfessionsverschiedenheit der Brautleute, sondern lediglich in mangelnden Snbsistenznutteln u. dgl. zu suchen sei, worüber ihr (der Kantonalbehorde) ausschließlich das Entscheidungsrecht zukomme. Diese selbsteigene Vrüfuug des Bundesrathes, wenn sie gegen Alie gleieh..nässi^ und überhaupt auf einer objektiven Basis geübt werden soll, kann nun aber kaum in einer anderen Weise vorgenommen werden, als in^em eben gewisse, aus der R..tnr der ....... a ehe, der Geset^ebnng der Kantone und insbesondere aus der bei nicht gemischten Ehen beobachteten Praxis des betreffenden Kantons hergeleitete a l l g e m e i n e Erfordernisse für die Berechtigung zur Eingehnng emer Ehe (ans dem Titel des ..^trmenwesens) als leitende Gesi.hlspunkte aufgestellt werden, und sofern diese erfüllt sind, nicht zwar sofort und nothwendig ^a eine Verschiedenheit in der Werthm.g und Beurteilung der mass^ebenden ^aktoren gedenkbar ist) die Sehlussfolgernng Pla^.. greift, es sei in kraudem le^is die Konfesstonsversehiedenheit als das geheime Motiv der Einsprache ^u betrachten, wohl aber das sreie Ermessen des Bundesrathes über diesen Punkt eintreten darf und soll. Judem wir also

grundsätzlich die .^nsehanungsweise des Bundesrathes (S. 255-257) voll-

kommen billigen, soll hiemir für die Beurteilung einer von der Regierung de^ Standes ^uzern anhängig gemachten Beschwerde (in dem Rekursfalle Bisang) in keiner Weise präjn..izirt sein, indem die Anwendbarkeit der hier erorterten Maximen an und für fich und im gegebenen ^alle gerade d...n eigentlichen Streitpunkt ausmalt.

Rekurs Dur, betreffend Doppelbefleurung.

Der Entscheid des h. Bundesrathes vom 8. März ^86l, betreffend Doppelbesteurung (^. 2^... --2.^4) scheint uns die Wünsehbarkeit einer gesetzgeberischen Ordnnng Derartiger Verhaltnisse ol^er ^uit andern Worten die Erlassung eines .Kompetenzgesetzes betreffend die Attribute der kantonalen Jurisdiktion ini we.t^.ru Sinne über die Niedergelassenen und abwesenden Bürger neuerdings nahe zn legen. .^r. Nationalrath Dür in Burgdorf, als testanientariseher .^aupterbe einer in Bern, ihrem ordentlichen Wohnsi^e, gestorbenen Frau ^on Diesbach, geb. Dürig, wurde nämlich von ben Behörden ^er Käntone Bern und Freiburg fur die Erbschaftssteuer belangt. Die Behorden von Freibnrg. ^o ver grossere Theil der Erbschaft, aus Liegenschaften bestehend, sich befindet, besteuerten jedoch nur den Nettobetrag der auf ihrem G..bi..te befindliehen Erbftu^e, welcher Betrag bezahlt wurde. Die Behorden ^on Bern dagegen verlaugten die Steuer vou ^...r ganzen Erbschaft, also auch von jenen Theilen, welche im Kanton ^.reibnrg liegen un^ dort versteuert fiu^. Der Bundesrath, in Ueber-

Bundesbtau. ^ahrg. ^..v. ^d. II.

51

654 einstimmung mit einem sichern Entscheid vom Jahr l 85^ (Bundesblatt von 1858 L S. 257), trat auf die Beschwerde des Herrn Dur ni.l.t ein : 1) weil kein Konflikt der Souverän...tätsreehte zweier Kantone bestehe, sondern jeder auf den. Wege d^.r Vollstreckung seiner Ansicht ..^elt^u^ verschassen konue, und weil 2) die Doppelb^steurung sich aus der, beiden Kantonen gleichmässi^ zustehenden Steuerhoheit ergebe . . . .^ Wir kennen diese Argumentation, obwohl sie, wie gesagt, der bisherigen Doktrin entspricht, nicht billigen. Wir sehen nicht ei... wesshalb das Begehren des B ü r g e r s , welcher durch den Widerspruch unter den Kantonen geschädiget wird, nicht gerade so gut Gehör finden sollte, wie wenn die Kantone selbst den ...^und zur Entscheidung anrufen. Kann jeder Kauton aus dem Wege der Vollstreckung seiner Ansieht Geltung verfassen, so hat allerdings keiner von ihnen Grund, die Hülse des Bundes anzurufen ; aber der Konflikt ist niehtsdestoweniger vorhanden . nur wird ein Dritter von den Folgen betroffen. Waren nun freilich die beiden ..Staaten unbedingt souverän und ständen sie nicht in einer solchen ...^eziehnng zu einander, welche die Ausgleichung des Missverhäitnisses gestattet, so müsste der davon betroffene si^ der Gewalt der Anstände unterziehen. weil keine Autorität vorhanden ist, die ihn gegen das U.nreeht schüfen könnte. Damit aber, dass die Kantone zu einem gemeinsamen Staate sich vereinigten, übernahmen sie die Verpflichtung, in der Ausübung ihrer kantonalen Rechte nicht in das Gebiet eines andern Kantons überzugreifen, und wenn dieses dennoch geschehen sollte, so sind ^ie ^undesbehorden da, um zu prüfen und zu entscheiden, auf welcher Seite das Recht s.^i ; nnd die Kantone müssen sich der bundesreehtliehen Entscheidung unterziehen (stehe Verh.ht der nationalräthlichen Kommission vom 17. Januar 1862^).

Die gleiche Anschauung findet sieh bereits in den. Berichte der ständeräthliehen Vetitionskommission in ^aehen des Rekurses Hermann d. d. ^l6. Januar 18^0^), sowie in denjenigen der nationalräthlichen Kommission von. 15. Juli 1861.^.^) niedergelegt, weleh^ ie^term wir folgen^ Stelle entnehmen . .,Jn eineni ^un.^esstaate besil^t kein ^tand eine vollständige ..^ouveränetät, indem dieselbe nieht bloss durch die Attribute der Zentralgewalt, sondern aueh dureh die Souveränetät ..^r
Mitstände einge^ sehränkt ist. ^aeh Art. 3 der Bundesverfassung hat der Vund das Reeht und die ..^flicht, zu interveniren, sobald ^ie ..^onveränetät eines Kantons dureh die Souveränetäts üb e r seh rei tu ug eines andern Kantons leidet. Jn Steuersachen anerkennen wir ^ie Kantonalsonveränetät, sosern sie ^rch keine spezielle Bestimmung der Bundesverfassung beschränkt ist. (Art. 48).

Diese Souveränität wird jedoch durch die der andern Kantone limitât.

Jeder Stand kann die ans seinem Gebiet befindliehen Liegenschaften mit einer Steuer belegen und dieselbe durch den Eigentümer, wo er aueh

^,^ ^. ^unde^la^ .... J. ^.^2, Band l, ^.i^ 4^8.

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655 wohnen mag, sich bezahlen lassen ; hingegen kann kein Stand eine ausser se.nem Gebiet befindliehe Liegenschaft besteuern. .......iess wäre eine U surpatiou, eine Verlegung der .^antonalsonver.änetät, bei w e l c h e r e i n e m B ü r g e r R a c h t h e i l g e b r a c h t w ü r d e . ^as Mobiliarvermögen allein kann durch seinen Besser rechtlich représentât und persouifi^rt werden.

Eine solche Beeinträchtigung muss gut gemacht und der Souveränetätsverl.^uug Einhält .gethan werden. Zn diesem Einhaltthun ist der Bund, welcher alle konstitutionellen Rechte, sowie die der .^antonalsouver.änetät zu wahren hat, verpflichtet und berechtiget. ^urch die Doppelbesteurung wird serner die Gleichheit der Schweizerbürger verlebt und ^ie f r e i e N i e d e r l a s s u n g e r s e h w e r t . Hiegegen einzuschreiten hat der Bund ein Recht, un^ er wird davon Gebrauch machen, wenn die^fällige Beschwerden an ihn gelangen . . . .^ Jn dem srüher erwähnten Gese^esprojekte des Justiz- und Bolididepartements betreffend die Steuerverhältnisse der Niedergelassenen (Art. 3.

und 4^ ist die hier veutilirte Frage wenigstens in ausdrücklicher Weise nicht beantwortet, indem speziell l^loss das Rechtsverhältniss des a b w e s e n d e n Bürgers erörtert ist. ^a jedoch im Art. l, Ziff. 1 als Niedergelassener bezeichnet ist, w^.r in einem andern Danton Grundeigenthum besitzt, so erscheint es geradezu als unerläßlich, dieselbe ebenfalls in den Kreis der weitereu Beratung hineinzuziehen. Ju welchem Sinne der Entscheid ausfallen wird, sobald man einmal darüber einverstanden ist, dass er überhanpt gefällt werden soll, kann nach der Richtung kaum zweifelhaft sein, welche sich in den Beschlüssen der Bundesversammlung aus der nenern.

Ze.t kennzeichnet.

Es scheint uns nun aber, nachdem in einer Anzahl von Fällen solche materielle Entscheide bereits gefasst worden find, nachdem insbesondere der Bundesrath wiederholt eingeladen worden ist, hinsichtlich der Befteuruug der Niedergelassenen (und neulieh von dem Nationalrath^ betreffend die Vor.nundsehaftsbestellung) eine gesetzgeberische Vorlage ^u machen, dass der Augenblick gekommen sei, a l lg e m e i u g ü l t i g e R o r m e u ü b e r d i e R e eh t s st e l i u n g u n d d e n G e r i c h t s s t a n d d e r s eh w e i z e r i s eh e n R i e d e r g e l a s s e u eu ü b e r h a
u p t a u f z u s t e l l e n . Beschränkt sich die Bundesgeset^gebung bloss auf einzelne Materien (im ^..te^exwesen), in denen sieh jeweilen ^as Bedin.fuiss zunächst fühlbar macht, so kann man frei lieh hoffen, daf^ die Art ihrer Regulirung massg.^bend auf verwandte Streitfragen zurückwirken werde, was übrigens auch im gewöhnlichen Rekursverfahren der Fall war, allein aus der andern ^.eit^ könnte ebensowohl die irrthumliche Vorstellung ^la^ greise, als ob in allen jenen Gebieten, auf welche die Bundesgese^gebnng sich nicht ausdehnt, jeuer Dualismus kollidirender ^oheitsr...chle der .^anto^e Fortbestand ha^en solle. .^chli^s.lich ist es auch für die Kautone selbst im höchsten Grade win. sehbar, um ihre Gesetzgebung darnach einrichten zu können, wenn einmal von Bundeswegen in diese Materie eingetreten werden soll, das. es dann in mög.^

6^ liehst ersehopseuder Weise geschehe. Das Missliche einer stückweise... Legis..

latnr ist schon im Jahr 1859 hervorgehoben worden, indem z. B. die ständerätl^iche Kommission zur Brüsnug der Frage des Gerichtsstandes der Niedergelassenen in Vormuudschafts- und Ehesten bemerkt: ,.Es lasst sich nicht leugnen, dass aus dem Umstande, dass der eiue Kanton die Be^.

hor.^n der Heimath, der andere diejenigen d^s Wohnortes als zustandig anerkennt, mancherlei Reibungen und Konflikte entstehen konneu, welche nicht ganz übereinstimmen mit einen.. geordneten Rechts^ustande, wie er im Bundesstaate bestehen sollte. Allerdings fragt es sich, ob der Bund kompetent wäre, aus gesetzgeberischem Wege den Gerichtsstand der niedergelassenen ^ehweizerbürgex sest^.stellen ; allein ..oir mochten diese Frage nicht mit dem B..ndesratl... ,,eher verneinen^, sondern vielmehr e h e r b e j a h e n . Legt doch Art. 74, ^ifs. 13 der Bundesverfassung in die Kompetenz der Bnndesversammlun^ ansdrückli.h ,,gese^liehe Verfügungen über Niederlassung^verh.ilt.^isse^ . Dieser Ausdruck ist so allgemein gehalten, dass er keineswe^s bloss auf ^as im Art. 41, ^ifs. 3 vorgeseheue Bundesgesel^ über die Dan..r und Kosten der Niederlassung, welches bereits uuterm 10. Dezember 18.1.) erlassen worden ist, bezogen werden kann, sondern ans a l l e ^er^ haltnisse der Niedergelassenen, zu denen ohne ^weifel anch il.r Gerichtsstau.^ gehort. Es versteht si.h aber von selbst, dass, wenn man fi.h einmal veranlasst fände, auf gesetzgeberischem Wege diese Verhältnisse zn regeln, ^uan nicht bei den V o r m n n d s c h a s t s - und E h e s a c h e n stehen bleiben konnte, sondern neben den S t a t u ss rag e u im A l l g e m e i n e n namentlich an.h die ^teuerpflicht der Niedergelassenen, sowie die .^rage, naeh welchen Gesezen sie zu b e e r b e n seien, mit in den Bereif des zu erlassenden Bnndesgese^es ^iehen müsste. Wir halten jedoch den Augenblick für massgebendes Einschreiten der Bundesgese^ebnng darum noch nicht sür gekommen, weil die Anflehten uber die ^.v^ck^uässi^eit des einen oder an^ dern Grnndsa^s uoeh zu weit auseinander gehen, die Ges...^ ..nd Hebungen der verschiedenen Kantone, in welche ^nan verändernd eingreisen müsste, n o eh ^n verschieden sind, als dass man dem einen oder andern Theile der ^..hwei^ ein ihm missfälliges ^stem ausdringen
müsste . . . Lassen wir also di... beiden ^steme noch e i n e ^ e i t l a n g in der Schweiz neben einander bestehen. inzwischen wird die öffentliche Meinnng, durch reichere Erfahrungen über die streitige ^rage belehrt, mit grosseur Entschiedenheit, als es j.^t der ^.all wäre, sür das eine oder andere Saften. sich aussprechen, und dann erst wird der Augenblick gekommen sein, wo, wenn man über die Kompetenz des Bnndes einig ist, an die Erlassung eines Gesezes geschritten werben dars . . . .^ Wenn dieses Raisonnement am l 4. Jnli 1^5.) seine volle Berechtigung haben mochte, so glauben wir dag^g.... am heutigen Tage, nuter Hinweisnug ans die seitherigen ^Vorgänge, wie sie in dem vorstehenden Konunissionalberiehte geral^ ^u diesem Zwecke h^r^orgel^oben worden sind, uns jeder weitern Beweisführung uberhoben betrachten .^u dürfen, dass es sich gegenwärtig vielmehr darum hand...lu muss, die Regulierung dieser Verhältnis^.. auf gese^geberischem Wege,

657 womit bereits der Anfang gemacht worden ist, moglichst a l l s e i t i g rationell durchzuführen.

und

Die Kommission beantragt daher, an den Bundesrath die Einladung zu richten, ,,nieht nur in Erledigung früher ertheilter lustrage der Bundesversammlung betreffend die Frage der Besteurung. sondern über die Rechtsverhältnisse und den Gerichtsstand der schweizerischen Niedergelassenen überhaupt (im Personen- und Erbrecht, in Ehesachen, im Vormundschaftsw...seu u. s. f.) allgemein gültige Rormen aufzustellen, beziehungsweise ein die Hoheitsreehte der Kautone gegenüber den Niedergelassenen und den abwesenden Bürgern bestimmendes K o m p e t e n t e s ^ zu entwerfen.^ .^eima^losenwesen.

Auf Seite 27.....-- 283 gibt .^r Bundesrath einläßlichen Bericht über den Stand dieser Angelegenheit in den einzelnen noch rückständigen Kantonen (Bern, Freiburg, Tessin, Waadt, Wallis, Re.^enburg und Gens).

Daraus ergibt sich, dass i in Berichtsjahre in den Kantonen Beru, Reuenburg und Genf zusammen 44.^5 Bersoueu das volle Staats- und Ge..

meindebürg..rre..ht erhalten hab...n, dass die Einbürgerung in Genf vollendet ist, und dass dieselbe im Lause des gegenwärtigen Jahres auch in den Kantonen Bern, Freiburg, Waadt und Reuenburg beendiget werden kann.

Tessi.. hat wohl vorbereitende Massregeln getroffen, ist jedoch noch nicht zum Erlass des erforderlichen Gesezes, noch viel weniger ^ur Vollziehung gekommen, indem der Grosse Rath wiederholt die von der Regierung verheissene Verathung (weg...u anderer Geschäfte u. dgl.) verschoben hat. Jm gleichen Stadium seheint sich die Angelegenheit im Kautou Wallis zu befinden. Die Kommission anerkennt zwar mit dem Bundesrathe, dass man den Verhältnissen in den Kantonen billige Rechnung hatte tragen müssen, und dass nicht mit einem kategorischen Jmperativ Termine an^..raumt werden konnten. Allein auf der andern ..^eite dürfte denn doch die Mehrzahl je^.er Kantone, welche das Gese^ vom 5. Dezember 1.^50 nicht ohne Ueberwindung mannigfacher Schwierigkeiten laugst vollzogen haben, dürfte ^ie Eidg..mossensehast ini Jnteresse der ^ache uu^ der Autorität des Gesezes n a eh l 2 J a h r e n die Erwartung hegen, dass die im Rückstande befindlichen Kantone nnnmehr ohne Unterbrechung die Vollziehung des Gese^es au^s Ende führen werden, selbst wenn etwa eine ansserordentliehe Grossrathsstl^ung nothig oder besondere Vollziehungsorgane vorübergehend ausgestellt werden müssten. Die kommission
abstrahirt jedoch von einem diesssälligen postulat, indem sie aus den eidgenossisehen Sinn und den guten Willen der .^antonaIbehorden vertrauen will ; und da ohnediess die Einladung an den Bundesrath vom 20. Juli 1860 fortdauernde Gültigk^.it hat, ,,b.^i denjenigen Kantonen, welche dem Bundesgese^.. über die Heimathiosigkeit noch uicht vollständig nachgekommen sind, aus u n g e ^ s ä u m t e Vollziehung dieses Gesezes in seinen.. gau^en Umsauge hinzu....

wirken.^

658

l^. ^rfd).^kr.^ de^ ^ilitärde^artement^..

Der umfangreiche Jahresbericht ^es Militardepartements gibt uns zn folgenden Bemerkungen Veranlassung.

..^ e s e . ^ g e b u n g u n d V e r w a l t u n g.

Jm eilsten Jahre des Vestande^ der neuen sehweiz. Militärorganisatiou dürfen die ei^g. Räthe mit Befriedigung ans die seitherigen gese^iberischen Arbeiten von Bund und Kantonen zurückblicken. Aneh in. legten Amtsjahre hat die Administration in allen Zweigen das Jhrige gethan, uni unser Land ans derjenigen Hohe des militärischen Fortschrittes zu erhalten, die ihm zur Stunde wohl nicht mehr abgesprochen werden kann.

Erwähnen wir hier nur der dekretirten Militärstxassen und der ausserordentliehen Truppenübung , anderer uu.hr materieller Leistungen hierorts nicht ^u gedenken.

Bei all...r Anerkennung hiesür kann die Kommission nicht umhin, noch etwelche Wünsche zu äusseru.

Der erste dieser Wünsche geht dahin, dass bei dem durchaus lobenswertheu Streben . das Wehrwesen des Laudes nach allen Richtungen zu heben , das bloss Wünsehenswerthe von dem ....othigen und Unent^ehrlichen streng aus einander gehalten werde. Die schweizerische Bevolkernng ist den ewigen Aenderungen im Militärwesen ohnediess nicht l^old.

Es war daher Jhrer Kommission sehr auffallig, zu vernehmen, dass das kaum ins Leben getretene Gese^ über die Bekleidung der eidgenossisehen ^lrmee in einzelnen Kantonen willkürlieh nnssaehtet werde. Dass diesel ini Einverständnis mit der .^lnsstehtsbehorde geschehe, wol^n wir vorderhand nicht glauben.

^o vollkommen auch das provisorische O b e x k r i e g s k o m m i s s a r i a t in gegenwärtiger Friedensepoche genügen mag , so dringendes Bedürfniss ist es tm Hinblicke auf die Eventualität eines Felddienstes, die Definitive Organisation nieht länger zu verschieben. Anknüpfend hieran und gestuft ans den richtigen Grnndsal^. dass ein gut besorgtes Reehnungswesen , im Zusannnenhang mit dem inner.. Dienst, das ^un^anieut der Kriegsverwaltung bildet, wovon das Wohlsein ^er Truppen nnd deren Befähianng aueh zinu äussern Dienste abhanden, wäre es wohl an .h am Bla^e, von Zeit zu Zeit für die Reehnungsführer der Jnfanteriebataillone und der Spezialwaffen , vielleicht selbst mit ^nzng der .^antonskriegskomntissäre, einen J n s t r u k t i o n s k u r s unter eidgenossiseher .Leitung abhalten zu lassen, wie solches gegenwärtig sehon für den .^omniissariatsstab, für das ^anitätspersonal, für die J^santerie-Jnstrnktoren, die Jnfanterie-^immerleute ^.

geschieht.

^. einen. speziellen Wnnsehe und Autrag gibt die Riehtbeaehtnng

der Bnndesbeschlüsse vom 20. Juli 1860 und 1.). Juli 1.^61 Veran-

659 lassung. Der Erstere lautet. ,,Der Bundesrath wird eingeladen, dafür ^.. sorgen, da ss e.ne möglichste Ausgleichung der Ein^u^tiernngsiaft durch gleichmäßigere Vertheilung derselben aus die verschiedenen .Landesgegenden erzielt und dass d.e den Einwohnern zu leistende Entschädigung für .Ein..

.n.artiernng erhoht werde. ^ Der Besch.luss von ^6l ladet hinwiederum den Bundesrath ein , hierüber Bericht und saehbezügiiche Vorschläge zu bringen.

Da seither eine daherige Vorlage den Käthen nicht gemacht. worden ist, und der kommission namentlich die schon von 18l 7 datirende EutS c h ä d i g u n g für E i n q u a r t i e r u n g , im Betrage von nur 60 Rp., wie sie auch ^. l 84 d...s Verwalluugsreglementes von 1845 wieder als Regel feststellt, unter den heutigen Verhältnissen als vollig ungenügend scheint, um so mehr, da ans eine Ausgleichung im Sinne des ersten Theiles des frühern Bostulats kaum zu rechnen ist, so wird beantragt, zu beschließen: ,,D^r Bundesrath wird ^n einer besord^rlich^u Spe^ialberiehterstattung ,.über die Vertheilung der Einquartierung und bie ^afür ^u entrichtende .^Entschädigung im Sinne der Bundesbeschlüsse vom Juli 1860 und 1861 .,ausgesordert.^ Das Militärdepartement hat seiner ^eit auch ..ie freiwillige sogenannte .,W i n k e l r i e d f t i f t u n g ^ unter seine Aegide genommen. Die Auregnng mit ihreni patriotischen Ziele ist mit Enthusiasmus begrüsst worden. in jüngerer Zeit ist aber von der Saehe so wenig mehr die Rede gewesen, darder endliche Entschluß am Blatte sein dürfte, dieser Angelegenheit entweder die kräftige Unterstü^ung des Bundes augedeihen oder .^ber - wenn sie hiezu nicht geeignet erseheint --. sie definitiv aus den Traktanden fallen zu lassen.

Die Commission fügt hier noch die Bemerkung l^ei, dass sie sieh die Gründe nieht klar machen kann, welche den Bundesrath veranlagt haben, die ^tärk... der .Land.vehr aus .^ ^, festzustellen. Ein ..^eset^ besteht nicht,

welches zu Dieser Verfügung legitimirt hätte, und die Ratur der ..^ach^e

bringt es mit sieh, dass in dieser Hinsieht nicht au alle Cantone die gleiche Anforderung gestellt werden kann. Wo die Dienstzeit im Auszug und der Reserve nach der grossten geglichen Grenze abgemessen wird, kouueu die Landwehrbataillone offenbar nicht dieselbe ..^tärk.^ erreichen , wie in den Kantonen, deren Dienstzeit im Auszug und der Reserve nur 1 2 - 1 5 Jahre beträgt.

U n t e r r i ..h t u n d J n s p e k t i o u e u.

Es kann begreiflicherweise nicht in der Ausgabe der Kommission liegen, den militärischen Unterricht, welchen die Eidgenofsensehaft ertheilt, we.^er in seinem allgemeinen Vlane, noch weniger in bestimmten Einzelnheiten einer Kritik zu unterwerfen. Rnr in Bezug aus das Instruktion^personal erlauben wir uns eine Bemerkung, welche wir mit der vollen Anerkennung des Eifers, des Geschicks und der Ausdauer einleiten, wel.he.

660 der weitaus grossten ^ahl der ständigen Jnstruktoreu grollt werben muss.

Was wir anzuregen haben, ist lediglich die ^rage, ob es nicht am Bla^e wäre , bei den Re^rntenschulen sowohl als in den Wiederholungskursen zur Instruktion auch die da^u tanglichen Truppenoffiziere beizuziehen.

Die Verwendung derselben müsste nach unserer Meinung iu hohem Masse anregend wirken , die Eintönigkeit und Gleichsbrmigkeit des Unterrichtes verbannen und so wesentlich da^u beitragen, un.. die militärisch.. Bildung statt zur blossen formellen Abriehtung zu einen. eigentlichen Faktor der Volkserziehung zu machen; der Vortheile, n.. e l eh e eine solche Einrichtung für die Ausbildung der Offiziere selbst hatte, gar nicht zu gedenken.

Mit dem Unterricht steht die Wohnung des Soldaten im allernächsten Zusammenhang. Eine Reihe von Kantonen hat in dieser Be..

ziehung die rühmlichsten Anstrengungen schon gemacht. andere sind es zu thun bereit. Geräumige, belle un^ zweckmäßige Räumlichkeiten entstehen überall an der Stelle der verrufenen alten Kasernen, nur der e r s t e Waffenplal^ der Eidgenossenschaft steht noch ^urück. Der Renban einer Kaserne in Thun ist ein unabweisliches Be.^ürsniss, von welchem man nur nicht begreisen kann, dass man demselben so lange hat widerstehen konnen.

Die seligen Loyalitäten sind dunkel, schmu^ig und in seder Begehung dazu geeignet, den Wehrmännern die Lust am Militärdienste zu benehmen.

Mit Befriedigung hat daher die Kommission vernommen , dass ^ie Gemeinde Thnu sieh bereit erklärt habe, auf den. dortigen Wafsenpla^ eine neue Kaserne zu errichten und dieselbe gegen Vergütung eines Miethzinses der Eidgenossenschaft zur Verfügung zu stellen. Sollte ein Vertrag wirklich zu Stande kommen, so erwarten wir von dem Bundesrathe, dass er sich solche Vortheile .verde garauliren lassen, welehe mit den.

eigenen sehr bedeutenden Ru^en der Gemeinde Thnn in einen. gerechten Verhältnisse stehen. Dabei wäre es nach unserer Meinung als wesentlicher Faktor in Anschlag zu bringen, wenn das neue Gebäude auf den.

Vlal^e oder in der Rahe der je^igen Kasernen errichtet werden sollte.

Kann auf dieser ^asts nicht unterhandelt werden, so würde der Eidgenoss...nsehast die Vslieht des Vaues aufsallen, wobei sie dann selbstverständlich in seder Richtung uul^ namentlich auch in ^ezug ans den Baupla^ nur ihre eigenen Jnteressen zu Rathe zu ziehen hätte.

Diese Angelegenheit hat in unsern Augen eine solche Wichtigkeit und ist trol^ mau^igfaeher Anregungen in und ausser den Räthen schon so lange ^eit in denselben kläglichen Zustande geblieben, dass wir uns zn folgendem speziellen Anfrage veranlasst finden.

^ ,,Der Bundesrath wird beauftragt, die Frage über Errichtung einer ,,Kaserue in Thun in einer den Jnterefseu des Bundes entsprechenden ,,Weise zum Abschluss zu bringen.^ Untern l1. Juli 18l^l ergieng an den Bundesrath die Einladung: ,,den Gründen nachzuforschen, welche eiuige Kantone veranlassen, osters

661 eine, das Verhältnis.. des Konti..geu..bedarfes überschreitende Zahl .Leute in die Rekrutensehulen .^er Spe^ialwassen, namentlich der Scharfschützen zu schicken, und insofern sich Uebelftände herausstellen sollten, deren Abhülfe herbeizuführen.^ Wenn nun auch aus Seite 343 und 344 des Rechenschaftsbericht...^ der Bundesrath einige Ursachen dieses Missverhältnisses aufzählt, so vermisst mau immerhin noch bestimmte Anträge, welche die Rachtheile einer ^u k u r z e n A u s z ü g e r - D i e n s t z e i t in einigen Kautonen sowohl für den Bund als die betreffenden Kantone, und zwar im Jnteresse des Dienstes sowohl a.s der Finanzen, zu beseitigen geeignet wäre^.

Ohne den ..kränzen des ^rganisatious^se^s vou 1850 für die ver^ schiedenen Dienstklassen irgend welchen Eintrag zu thun, konnte ^weifels^ ohne a.^f dem Wege der Verordnung oder einer dringenden Einladung in dieser Beziehung Abhülfe erzielt werden. Es genügt der Kommission, die Aufmerksamkeit des Bundesrathes nun wiederholt hieraus gelenkt zu haben.

Aus dem nämlichen Wege sollte auch dem Uebelftaud entgegengetreten werden , dass Kantone eine den Bedarf überschreitende Zahl Aspiranten ll. Klasse in die Aspirantenl^nrse senden, was nebst dem finanziellen Raehtheil für die Zentralverwaltung entweder zeitweise Dienstfreiheit oder den Austritt verdienter Offiziere zur Folge hat.

Anbelangend die I n s p e k t i o n e n unserer Mili^ sollte nach unserer Ansicht durchaus dafür gesorgt werden, dass die Truppen der einzelnen Brigaden und beziehungsweise Divistonen den ihnen zufolge der ArmeeEintheilung vorgesehen Befehlshabern unterstellt werden. Diese haben ^unä.hst das Drossle Juter..fse, ihre Truppen ^u kennen und von ihnen gekannt zu werden, und ans diese Weise liesse sich mit dem bloss administrativeu Jnteresse au.h ein wirklicher militärischer Vortheil vereinigen. Dass die Kommandanten der ^pe^ialu..affen in gleicher Weise verwendet werden müssten, versteht steh von selbst.

^ Wenn übrigens die A r m e e - E i u t h e i l u n g aueh n n... aus dem Bapier von etwelehem Rn^en sein soll, so ist es dann aueh sehr wünschenswerth, dass die Cadres der .^täbe stetsfort ergänzt werden u^d durch Publikation

dafür gesorgt werde, dass die Offiziere ihre künftige Stellung kennen.

J^der Soldat verlangt mit Reeht zn wissen, unter welches Kommando er im Ernstsall zu treten berufen sei.

Wir schließen den Abschnitt über den Unterricht mit der Erwartung, dass die Einberufung der Offiziere des eidgenosstsche^ Stabs zum Unter-

richtsdieust in einer gewissen Reihenfolge stattfinde, ^elehe es uumoglich macht, dass einzelne Offiziere zu viel, andere wieder keinen Dienst thnn.

Jn beiden Riehtungen sind der Kommission Beispiele zur Kenntuiss gekou^uen.

Materielles.

Die Bundesversammlung hat von jeher den ^rnndsat^ anerkannt, dass gute Wasfen, namentlich bei einem Milizheere, eine der ersten Be-

66...

dingungen eines guten Erfolges seien. Demgem.^ss sind die Anforderungen an die eidgenössischen Finanzen nie zurückgewiesen worden, welche in dieser Richtung gestellt worden sind. Es lasst sieh nicht verkennen, dass .^ie daherigen Ausgaben oft eine bedeutende Hohe erreichten ; aber es ist zweierlei zu berücksichtigen, einmal, dass solche Ans.haffungen ausser dem freien Entschluss der Militärbehörden liegen. dass vielmehr die Entwicklung der übrigen Militärstaaten hier das Gesel^ gibt, und sodann, dass diese Ausgaben nicht periodisch wiederkehrende sind.

Die Einführung der gezogenen Gesehü^e war schon im Berichtsjahre im vollen Gang, und ist j.^t -- Dank der einsichtigen und energischen Leitnng -- zum ^rossen Theile den. Abschluß nahe. Die Frage über Einsührm.g gezogener Handfeuerwaffen, welche au Wichtigkeit der erster.. nicht nachsteht, ist auch im Berichtsjahre über das Stadium der Versuche nicht herausgekommen. Unser je^.g.. Stand der Bewaffnung ist auch ein solcher, der das gründlichste ...^tu^ium dieser Angelegenheit zulasst. Die ersten Prinzipien find in Bezug auf die ...^ewehrsrage noch so sehr bestritten, dass wir die weitere Entwicklung fügl^h abwarten dürfen und eine rasche Los....g als Uebereilnng betrachten müssten. Der erste Militärstaat Europa^s, F r a n k r e i c h , kann uns in Bezug auf vorsichtige Behandlung der Sache als Muster dienen. Die Arsenale und Laboratorien in Thnn, Rappersw.^l und Luzern, welche im Berichtsjahre begonnen worden sind, gehen zur ^eit ^schon ihrer Vollendung entgegen.

Fest u u g s w e r k e .

Die Einführung der gezogenen ^esehü^e in allen .Armeen l.^at nicht verfehlt, die Ausmerksamkeit auf die Festungswerke zn richten und die Frage zu untersuchen, ob die bisherigen Konstruktionen für die Zukunft noch ausreiehen werden. Die vollkommene Umgestaltung des Angriffs^.

mittels muss nott^wendig auch eine entsprechende .^iendernng der Defensiv^ mittel zur Folge haben. Wenn schon diese einleuchtende Betrachtung ansreichte, ..^ie Aufmerksamkeit der kommission auf unsere an sich nicht sehr bedeutenden Festungswerke zu richten, so war sie dadurch um so mehr durch ossentliche Stimmen und private Mittheilungen anerkannter Offiziere veranlagt, welche nicht nur den Werth einzelner Werke sehr niedrig stellen.

sondern aueh behaupten, dass ^ie Aulag^ und der Ausbau
derselben ^uehr nach d^r Willkür einzelner ^ffi^iere als nach einen. allgemein verbindliehen, geprüften und von den Oberbehorden angenommenen Vlan erfolge. Die mitunter sehr bedeutenden Kredite, welche die Bundesversammlung schon für di^ Werke bewilligt hat, maehen es bei den genannten Wahrnehinungen der .kommission zur ^...flicht, den Antrag zu stellen .

,,Der Bundesrath wird eingeladen, d..r Bnndesversanunlung Bericht ,,darüber zu hinterbringen, ob und in welchem Masse weitere Ausgaben ,,für die Festungswerke gerechtfertigt seien. Bis dorthin ist von allen ,,weitern Ausgaben zn Diesem Zwecke abzustehen.^

663 Schließlich gibt ..übrigens die Kommission der zuvexfichtliehen Hoffnung R^.um, ^ass bei sernerm vereintem Str. ben und festem Zusammenwirken die militärische Zukunft der Eidgenossenschaft auf die ^tnse steh heben w..rde, welche in B.^ug a^.f die Wehrfähigkeit des Landes alle Besorgnisse

an^schliesst.

Dabei ist allerdings nicht zu übersehen, dass in finanzieller Beziehung

die Ausgaben für ^ie Militärverwaltung in den legten Jahren eine bedeutende Hoh^ erreicht haben. Solehe .Ausgaben dürfen immerhin nur in einem gewissen Verhältniss zu den Gesammtkrästen unseres Gemeinwesens und den Einnahmen des Bundes stehen. Wird dieses Verhältnis^ überstritten, so tritt ein Zustand ein, welcher für die Lange nicht dauern dürste. Wir wollen nun keineswegs behaupten, dass die jetzigen Ausgaben im Milit^rwesen für unsere Einkünfte unerschwinglich seien , allein angefichts d..r immer steigenden progression in diesen Ausgaben, ^ie sich in .^n legten zehn Jahren in bedeutendem Masse vermehrten, wird di.^ Vfiicht unnie.. mehr an die eidgenosfifi.hen Behorden herantreten, diessalls einer grossern, nicht unbedingt nothwendigen Ausdehnung vorzubeugen. Wir find weit entfernt, einer ..Sparsamkeit das Wort zu reden, welche eine Schwächung unseres Wehrwes^ns zur ^olge hätte ; allein eine weise Verwaltung wird bei d.^n Ausgaben, angefichts der oben angeführten ^hatsaehen, das Rothwendige voni Gnt.^n zu fiehten un^ unter Umständen aus das erstere sich besehränken können. Auch ohne diessalls ein bestiunntes postulat zu stellen, erwartet die Kommission, der Bundesrath in seiner ..^esennmtheit werde vorkommen^ dieser Anschauung die geeignete Würdigung angedeihen lassen.

V. ^e^aft^rei.^ de^ ^nanzdenart^ment.^.

Jni Allgemeinen erzeigt ^as Resultat der eidge^.osfisehen Finanzverwaltun^ ini abgeschlossenen Rechnungsjahre in der Verwaltungsreehnung einen Einnahmenübersehuss von ^r. 29.),235. 62 und bei der GeneralRechnung eine Vermogensoe..m...hrung von Fr. 62l ,8l 1. 50. Dieses Er^ebniss darf nun offenbar uni so mehr ein befriedigendes genannt werden , als im Jahre 1861 bedeutende ..Dummen verausgabt wurden, welche nicht zu ^en ordentlichen gehoren , und in ihrer Weise keineswegs all^äl.^riieh wiederkehren. Wir erinnern an den Beitrag von Fx. 50,000 an den Bau der Brünigstrasse , an die aussexordenttieh.^n Kosten ^es Auswanderungswesens mit ^r. 48,00l). an die militärischen Anschaffungen,

w^lehe Fr. 1,432,822. .)5 erforderten, und endlich an die Erstellung

eines Laboratorinms^an der polytechnischen Schule, d..e eine Gesamn..tAuslage von Fr. 5l ,090 zur .^olge hatte. Dieses Resultat der FinanzVerwaltung befestigt die Ueber^eugung, dass in dieser Beziehung der Zukunft

664 mit Beruhigung darf entgegengesehen werden. Wenn auch einerseits nicht zn erwarten ist, dass die Ertragnisse der Zollverwaltung, ^ie zur .Stunde bereits 3 Franken perKops der schweizerischen ..Bevölkerung aufmachen, in der nämlichen progression, wie in den legten Jahren steigen werden ; und wenu anderseits die eidgenössischen Finanzen ans Jahre hin bei öfsentlichen Werken durch gültige Bundesb...schlusse engagirt sind , und endlieh für dieselben namentlich bei drei Flusskorrektionen noch bedeutende Opfer in Aussicht stehen : so darf man sich dennoeh mit Rücksieht aus das le^ jährige Reehnungsresultat und den Umstand, das^ unsere Zolle immer noch einer bedeutenden Steigung sähig sind, kaum begründeten Besüreh-

tu^gen hingeben.

Raeh dieser allgemeinen Betrachtung, gehen wir ziellen Geschäftszweigen des Finanzdepartements.

über zu den spe-

Was vorab die Forni der eidgenossischen Staatsrechunug anbetrifft, so ist diese nun durch den le.^tjährigen Bundesbeschluß geregelt. Sie theilt sich nunmehr. in eine V e r w a l t u n g s - und G e n e r a l r e c h n u n g , weleh^ lettere die sogenannten Mutationen, nebst dem Gewinn- und VerlustEont^ in sieh schließt.

Mit Rücksicht aus diese Form und mehrere postulate der BundesVersammlung unterzog der Bundesrath das Reglement über ^as Kassaund Rechnungswesen von. Jahre 1854 einer umfassenden Reform. Das neue Reglement enthalt in l 03 Artikeln viel ausführlichere und präzisere Bestimmungen als das frühere, wobei, wie uns scheint, mit Gewinn die Ersahrungen der legten 7 Jahre zu Rathe gezogen wurden. Die vollständige Centralisation des gesammten Kassa- und Rechnungswesens bildet, soweit immer möglich, die Grundlage der neuen Verordnung ; auch ersieht mau m.t Befriedigung aus demselben, dass ans eine geregelte und strenge Kontrole eiu ganz besonderes Gewicht gelegt wurde.

Dur.h die ^neue Verordnung selbst erlitt das dem Finanzdeparten.ent zunächst unterstellte Finanzbüreau keine Veränderung. Wie bisher leitet dasselbe unter Ansfieht des Departements die Finanzverwaltung.

Als solches besorgt es die vorkommenden Buchungen der Verwaltung, revidirt alle einlassende^ Rechnungen, nnd besorgt überdiess dnrch seinen Ehef das Sekretariat des Finanz^epartements. Es bestund Ende ^..zember 1861

aus 4 Beamteten und 7 Angestellten, während es Ende 1860 3 B...an.te:.... und 7 Abgestellte zählte (vergleiche Geschäftsbericht,

Bundesblatt l,

..^..it... 604, 186l). Jusoweit wäre demnach die .Angabe des Bundesrathes, nach welcher im Berichtsjahre der Bestand des Bur^a.^s ein unveränderter geblieben, zu berichtigen.

Die Abtheilnng Jhrer Kommission, welche speziell mit dem Untersuch des Finan^epartemeuts betraut war, liess sich vom Finanzbüreau sämnuliche Bücher vorlegen, und konstatirt mit Vergnügen, dass alle laut den..

Reglement vorgeschriebenen Bücher geführt und grosstentheils bis auf die

665 legten Tage nachgetragen sind. Die saubere und ^akte Führung derselben lässt nichts ^n wünschen übrig, so wenig als die Ordnung, welche im gesammten ....tktenwesen dieses Büreau^s herrscht. Die Abtheilung, welche die R..visionsarbeiten besorgt, hat im Rechnungsjahre sämmtliche Belege, die Rechnungen für den Truppen^usammen^ug mit inbegrissen, revidirt.

Die von dieser Abtheilung geführte ^eschäftskontroll.. gewährt die Ueberzeugnng, dass diessfalls mit der grossten Gewissenhaftigkeit ^n Werke geg.^ug^n wird. Das Resultat aller dieser Revisionen ...erschaffte dem Bund im Jahre l 861 eine Einnahme, beziehungsweise Rückerstattung von

Fr. 5072. 36.

Wir werden später bei der Generalreehnung Gelegenheit haben, aus die Staatskasse, welche ebenfalls dem Finanzdepartement unterstellt ist, zurückzukommen. Hier wollen wir nur anführen, d.rss wir einen Untersuch Derselben vornahmen, und dass der .^assabestand m... den daher geführten Büchern übereinstimmte.

Ebenso ergab sich, dass der reglementarische Untersuch der Staatskasse durch das Finanzdepaxtement allmonatlich mit einem .^assastur.^e stattfand, und die dahexige Bescheinigung in den Büchern sich eingetragen befindet.

Anbetreffend ^en Untersuch anderer fassen, welche sich aus den ^ollund .^reispostbüreau^ befinden, und einen integrirenden Theil der Staatskafse bilden, so liessen u.^ir uns die dahexigen Verbale vorlegen, woraus sich ergab, dass reglemeutsgemäss durch den Ehes des Rechnungswesens diese Untersuchungen vor sieh gieugen.

Ein Untersuch endlieh sämmtlicher Bücher der Zentralpulververwaltung ergab, dass auf derselben eine Gesehästskontrolle und sodann ^wei Hauptbücher, eines sur todte Eonti. nebst einem .^assaeonto .e., das andere als gewohnlicher Kontokorrent, geführt werden. Dagegen fehlt ein Journal mit oder ohne Vrimanote gänzlieh. Jede Zusannnenftellung und Uebersteht muss theils aus dem .^assakonto, theils aus den Belegen bewerkstelligt werden. Wenn man nun berücksichtigt, dass die Rechnung dieser ....^p^ialverwaltnng Ende 1861 mit einer Einnahme von Fr. 1,1^4,5.^6. 18 und einer Ausgabe vou Fr. l,l)^4.698. 42 abschloss, so .^ir^ man zugeben müssen, dass die angeführte Reehnungsor^anisation eine sehr dürstige ge^ n^nnt werden muss. Es n^are zu wünschen, dass der Bundesrath diesssalls die ..^ache genauer untersuchen und ^ie geebneten Vorkehrungen treffen würde.

Mit diesen wenigen Bemerkungen konnen wir unsern Bericht über das Finanzdepartement sehliessen, indem wir Spezielleres unter der Rubrik ,,.^taatsrechnung^ berühren werden.

^

666

Vl.

^andet..^ un.^ ^olldepartement.

Vei der Prüfung des Geschäftsganges dieses Departements haben wir mit Befriedigung ersehen, dass derselbe auf einer ganz zweekmässigen Organisation beruht, das. in Folge dessen bei der Verwaltung ein gehor.iger Zusammenhang un^ ein regelmässiges Jneinandergreifen stattfinden, die ebensowohl den Gang desselben sichern, als auch einen klaren U^.berblick der gesammten Geschäftsführung ermoglichen, und ^ass in der ^uchführnng, wie überhaupt in der gesammten Verwaltung, so weit sie von hier aus überblickt werden konnte, eine musterhafte Ordnung herrscht, welche die volle Anerkennung verdient.

Wir werden bei unserer gedrängten Berichterstattung unsere ^emerkungen über die zwei Hauptgeschästs^weige des Departements ..- Haudels- und Z o l l w e s e n - auseinander halten, wie denn in der ^hat jedes derselben für sich allein schon einen gichtigen Gesehästskrei^ unserer Staatsverwaltung bildet und desshalb auch gesonderte Behandlung erfordert.

Wir beginnen mit

.... ^oll.^efen.

Diese für die Finanzen d...s ^nndes wichtigste .^lbtheilung der eidgenossisehen Administration lieferte ein über Erwarten erfreuliches Ergebniss.

Während dem sehon in. Anfang.. des Berichtsjahres die Jndnstrie zu leiden hatte, dann in Folge blutiger Bürgerkriege i^. Amerika, in den.jenigen ....ande also, das so grosse ..Quantitäten unserer Jndustrieerzeugnisse der verschiedensten Gattungen kons.unirt und in Folge des Maugels an Vertrauen in die poetischen Zustände Europas, eine wahre Kalamität über verschiedene Zweige unserer Jndustrie hereinbrach, erwartete man wohl nicht, dass dennoch, wie es nun vorliegt, die Einnahmen des Rechnungsjahres 18^1 diejenigen e.llex frühern Jahre übersteigen werden. W...nn d^e .^olleinnahmen selbst in einen. so gesehäftsstillen Jahre und ohne dass dasselbe mit anderweitigen ausserordentliehen Einnahmen begleitet war, fi^ in solchem Masse vermehren konnten, so darf man wohl mit Sicherheit annehmen, dass dieselben in gewohnliehen Jahren einer noeh weitern Progression sähig find. Wir wollen uns in diesem unserm Berichte nieht weit in Details über die Zollergebniss.. einlassen , wer solche wünscht, findet sie in den Rechnungen u..d in dem Berichte des ....^nndesrathe... niedergelegt . daher folgen hier nur einige wenige summarische Vergleiehungen i^. dem zu besprechenden Gebiete.

E i n f u h r von Waaren, die nach Z e n t n e r n tarifirt sind: Jni Jahr 186l wurden deren eingeführt 7,712,722 Rentner, oder 141,855

Zentner mehr als im Jahr 186..). 1,264,66t ^tr. mehr als im Jahr

185.) und 2,0.^,748 ^tr. niehr als im Jahr .l 858. Ein grosser Theit

dieser Annahme fällt aus Getreide. Die im Jahre 1861 zollfrei ein-

667

geführten Objekte für ^isenbahnen, 779,799 Ztr. Betragend, (im Jahr 1858 wurden deren l ,035,028 ^tr. zollfrei eingeführt) si..d in obiger Summe nicht einbegriffen.

Die A u s s u h r von Gütern, die na.b R e n t n e r n tariert find,

belies sich im Jahr 1861 a...f 899,743 Ztr., also auf 89,092 ..^tr. mehr als im Jahr t 860, 142,091 ^tr. mehr als im Jahr 1859 und 221,906 Ztr. .nehr al^ ^ Jal^r 1^. D.e grossi Zunahme fallt auf Käse, wovon im Jahr l861 166,857 ^tr. ausgeführt wurden, oder

20,068 ^tr. n.ehr a^ hu Jahr .^60. 25,965 .^tr. mehr als im Jahr 1859 und 60,73.) Ztr. mehr als im Jahr 1858.

E i n f u h r von Gegenstanden, die nach Z u g t h i e r l . a s t e n tarifirt sind: Jm Jahr 1861 giena^n ein 480,^60 Zugthierlaften, oder 63,544 mehr als im Jahr 1860, 120,230 mehr als im Jahr 1859 und

157,883 mehr als hn Jahr 1858. Diese Zunahme der Einfuhr fallt

hauptsächlich auf Steinkohle.

Die A u s f u h r von 54,712 Z u g t h i e x l a s t e . 1 zeigt eine Zunahme

von 12,049 gegenüber dem Jahr l 860, von 9,533 gegenüber dem Jahr 1859 und 1,494 gegenüber dem Jahr .858.

E i n f u h r von Gegenständen, die nach dem W er t he zahlen und hauptsächlich in Eisenbahnwaggons, Fuhrwerken und Mühlsteinen bestehen.

Diese beschlägt im Berichtsjahr einen Werth von Fr. 457,102, also

Fr. 38,565 mehr als im Jal..r l 860. Fr. 350,730 weniger als im Jahr 1859 und Fr. 1,282,377 weniger als im Jahr 1858.

Die Abnahme rührt hauptsächlich von der verminderten Einfuhr von Eisenbahnwaggons her.

Die A u s f u h r von Gegenständen, die naeh dem W e r t h e ver-

^ollt werden und die hauptsächlich in Bauholz b^teh.m, b..lief sich im Jahre 1861

aus den deklarirten Werth von Fr. 7,l87,736, oder ..m

^r. 1,089,189 hoher als im Jahr I860, un.. ^.r. 2,936,69l hoher als im Jahr 1859 und um Fr. 2,178,5l8 hoher als im Jahr 1858.

Diese bedeutende Zunahme fällt großenteils auf Bauhol^ welches nach Frankreich ausgeführt wurde.

E i n f u h r von Gross.^ und S ehmalvieh im Berichtsjahre 186l :

21 l ,372 .^tück, oder 6,334 ^tück weniger als im Jahr 1860; 2,349 ..^tüek weniger als im Jahr 18^9 und 2,561 Stück weniger als im Jal^r 1858.

Die A u s f u h r von Gross- und ^ e h m a l v i e h belief steh auf

84,716 Stücke, oder 5,565 ^t. weniger als im Jal^r 1860. 3,782 ^t.

weniger a^s im Jahr 1859 und 280 ^t. mehr a.s im^Jahr 1858.

..^lueh der T r a n s i t v e r k e h r ist in fortwährender Steigerung begriffen. Der ^ln^fall in den daherigen Einnahmen wur^e verursacht durch be^ deutende Reduktion des Tarifs auf Transitwaaren, welche nach Zentnern

668 zahlen und die im vorlebten Jahre vollzogen wurde. er wird durch den vermehrten Transit bald wieder ausgeglichen sein. Wenn aber auch die Einnahmen für Transitale die srühere .^.ohe nicht mehr erreichen sollten, so ist damit noch keineswegs bewiesen, dass dieselbe bei hohern Transitzollen hatten beibehalten werden konnen. es ist vielmehr anzunehmen, es hatten jeue Transitgüter bei hohem ^ollansa^e den Weg ansser unsern Grenzen gesucht und gefunden, und es würde desshalb starres Festhalten an. alten Tarife der Schweiz auch in staatsoko..omischer Beziehung nur geschadet haben.

Die Zahl der im Berichtsjahre wegen Zollumgehungen vorgekommeneu ...^tr a s s a l l e beträgt 83.), sie hat si.^ demnach gegenüber dem vorhergehenden Jahre (mit 772) uni etwas vermehrt. Der Betrag der umgaugeuen Zolle .belies sieh aus Fr. 4297. 75 (im Jahr I860 Fr. 4335. 12) und die Summe der verhängten und eingegangenen Bussen auf Fr. 2l ,3t 4. 17 (im Jahr 1860 Fr. 14,786. 64), wovon je ein Drittel dem Verleide, ^ den.. betreffenden Danton, u.o die Zollumgehung stattfand, und ^ der Zollk.afse zufielen.

Es ist am Blal^., wenn diejenigen, welche wirklich Schmuggel treibeu, und namentlich ruckfällige .Schmuggler, die Strenge des Gesezes sühlen, wie es denn hinwiederum nur zu billigen ist, wenn gegen .Solche, welche offenbar ohne die Absieht, den ^oll zu umgehen, in Verwicklungen gerathen, stets die thunliehsten Rücksichten beobachtet werden.

Die

R o h ei u n a h m eu

betrugen

in..

Berichtsjahre

1861

Fr. 8,137,834. 06, oder Fr. 371,908. 5l mehr als im Jahr l860, .^r. 733,727. 80 mehr als im Jahr 1859 und Fr. 1 ,263,026. 99 mehr als im Jal.r 1858.

Rach Abrechnung der A u s g a b e n für Zollauslosungen an die .^antone, Verwaltungskosten, Bauten ^e., im Betrag.. von Fr. 3,502,760. 59 (^r. 20,004. 62 mehr als im Jahr 1860), verblieb der Staatskasse am

Ende des Jahres 186l ein Baarvorschuss von Fr. 4,635,073. 47.

Die V e r w a l t u n g s k o s t e n (Gehalte Fr. 466,855. 18, Grän^ sehul^ Fr. 277,l)8l. 25, Büreaukosten Fr. 109,469. 53 n. s. w.) be^

trugen ^r. 882,181. 46 oder 10,^^^ der Roheinnahmen. Das Bersonal der Zollverwaltung bestand am Jal..resschluss aus 9 Beamten der Oberzolldirektion, 3^ Direttionsbeamten, dann bei den Zollstatten a^s 244 Einnehn.eru (wovon 41 ^ranzwächter und .Landjäger), 6l Kontrolenrs und Gehülfen und 50 Visitatore^., Backern u. s. w. Zum Grä..^s..h.^ wurden verwendet 258 kantonale Landjäger und 153 eidgenossth.he Gränzwäehter.

Vergleichen wir schließlich noch die büdgetirlen Summen für das Jahr 186l, so ...r.^igt sich dief...n gegenüber eine Mehreinnahme von Fr. 1,637,834. 06 und eine Minderausgabe von Fr. 2,339. 41.

^69 ^. .^.n^elsmese^.

Wenn wir unter der Abtheilung ,,^ollwesen^ erfreuliche Ergebnisse ^aus dem Berichtsjahre notiren konnten, welche sonst in der Regel auch ans günstige Handelsverhältnisse schließen lassen, so müssen wir dieser natürliehen Reget zum Tro^ dasselbe Jahr ein im .Allgemeinen sehr schlechtes ^..sch.ift.^ahr für die schweizerische Industrie bezeichnen, welches manche ^ .Agenden unsers Vaterlandes hart betroffen hat. .^iese Kalamität zu beseitigen, lag nicht in^ der Macht der schweizerischen Behordeu. Verschie.dene Ereignisse, Umstände und ungünstige Verhältnisse haben dieselbe herbeigeführt oder vergrossert, die aber alle als vergängliche Ursachen und Wirkungen, die einen bald, die andern später, wieder aushoren werden, dem ..gedeihen unserer sonst lebensfähigen und anf gesunder Basis ruhenden Jndustrie so^ schwere Hindernisse in den Weg zn legen. ^ Ausser den Kriegen in Amerika und der Furcht vor Krieg in Europa, als den Hauptursaehen der Stockung des Handels im Allgemeinen, sind es auch das Schnellstem iu den ^ie Schweiz umgebenden Ländern und .^ie noch zu unser.. Ungunsten bestehenden ^iffer^ialzolle, welche die schweizerische Industrie drücken. ^er ^ruck des Schul^ollsvstems erstreckt sieh aber nur auf den Verkehr mit se dem betreffenden künstlich beschütten Staate ; ansser demselben steht die ^...r freien Entwicklung entsprungene Jndustrie gegenüber ^er Treibhansindusirie im Vortheil. ^as wird aber auch von den einsichtigern Regierungen der ...^ehu^ollstaaten eingesehen; im wohlver^ standenen Jnteresse ihrer Bevölkerungen steuern sie allmählig dem FreiHandelssystem zu. Wohl mag dieser Uebergaug sür manche Jndnstrielte jener Staaten, deren Etablissemente anf dem gefährlichen Fundamente des ...^..hu^zolls beruhen, ein naehtheiliger oder theilweise sogar ein ruinoser werben; er ist aber unausweichlich und daher mehr nur noeh eine ^rage der ^..t. ^i^ Schweiz darf steh glücklich schälen, dass sie nie in dieses trügerische Fahrwasser gerathen ist, und dass sie wohlgexüstet dasteht aus dem Kampsplal., der Konkurrenz. ^ass ihr aber solche Vlä^e, wo immer sich deren finden lassen, so weit moglich eröffnet .verden, u^.d dass den .Schweizern, wo .mnier sie sich niederlassen, aneh d^r mogliehste ...^chu^ werde, ^as gehort zu den unerlässliehen Aufgaben der schweizerischen Behorden. Wir
anerkennen niit Vergnügen, ^ass diese unsere ...^ehorden den Handelsverhältnissen immer mehr Ansmerksamkeit schenken, und wir haben auch die Zuversieht, sie werden nicht ermüden, Dieser für ^ie Schw^.i^ so wichtigen .Angelegenheit fernerhin ihre vollste Anfnierksanikeit zu widmen.

Wir verstehen dabei natürlich keineswegs Vieiregiererei in Handelssachen oder Einmisehnng da, ^o der Handelsstand sich selbst helfen kann und billigermassen selbst helfen soll, sondern ...^ir meinen, der Bund befördere und sorge für möglichst freie Bewegung im Handel und Verkehr überhanpt, für die Ermoglichnng überall freier und unbelastigter Niederlassung, für Gleiehbereehti^ung unserer Angehorigen mit denjenigen anderer Rationen, wo solche sich niederlassen oder Handel treiben wollen, und für Bund.^bta.^.

.^ahrg.

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^2

670 den Schu^ dieser unserer Angehörigen, wo nothig unter Mitwirkung von befreundeten Mächten.

Uebergeheud zu den Handelsbeziehungen mit den einzelnen ..Staaten ersehen wir, dass der Bundesrath st .h bemüht hat, ^.ie nothi^.n Unterhandlungen zu einem Handelsvertrag mit Frankreich anzubahnen. Die franzosische Regierung hat auch ihre Bereitwilligkeit dazu schon vor einem Jahre ausgesprochen ; die Unterhandlungen haben ab..^ tro^ wiederholter Nachfragen von Seite des Bundesrathes noch nicht begonnen. Wohl hat Frankreich einen Handelsvertrag nul England und Belgien abgeschlossen; mit den deutschen Zollvereinsstaaten und Jtalien soll ein solcher dem Abschluß nahe s^.in; dass es aber mit deni in Han^ delsbeziehungen freisten Lande, mit der ...Schweiz, so sehr zogert, in Unterhandlnngen zu treten, scheint nicht von Anerkennung dessen zu Beugen, .vas es vou derselben mit seinen wichtigen Verkehrsbeziehungen , bei deren stets offenen Grenzen unbeanstandet genossen hatte und fortwährend geniesst.

Dagegen haben wir mit Befriedigung ersehen, dass Belgien endlich sich zu Unterhandlungen herbeigelassen hat, um die bis a..hiu be^ standenen hohen und daher höchst unbilligen Differenziale aus Stickereien, Seidenzeuge ..e.. zu besenigen; es ist nur ein Akt der Billigkeit, wenn auch dieser ^taat, d...m die ..^u.eiz ebenfalls für dessen Produkt...

und Erzeugnisse wie allen andern Ländern offen stand, einmal aushort, dieselbe ungünstiger ^u halten, als andere Staaten.

Die vom Bundesrathe Staaten des

gestellten Reklamationen b^.i den südliehen

d e n t s eh e n Z o l l v e r e i n s um Zurückgabe der der ^eh^eiz ini Jahr 185l entzogenen Zollbegünstignngen ans Wein, ^..se u. s. ..... blieben bis anhin ohne Erfolg.^ Wenn man bedenkt, welel^ enorm gross^n Absal.. die Produkte jener Staaten bei beinahe freier Einfuhr in der .Schweiz finden, und weleh^ hohen Zollen dagegen unsere Produkte und Fabrikate dortselbst unterliegen, so wandelt Einen. unwillkürlich da.^ Gefühl au, man unisse si^ dessen bei Gelegen..

heit erinnern. Wir wollen indessen der Hoffnung Raum lassen, es werde der deutsche Zollverein ohne Zogernng aueh der Schweiz zu einem Hand.^lsvertrage Hand bieten, welcher dann d^r vou dieser stets beobachteten Handelspolitik in billiger Weise entspricht. Dass der Bundesrath fortfahren werde, aneh dieser Angelegenheit die mißlichste Aufn.erksanikeit zu schenken, haben wir keine Ursache, zu bezweifeln.

Gern notiren wir, .^..ss ein baldiges Zustandekomn.en einer .^onsularKonvention mit den

G .^. ^l Niederlanden, sowie die Regelung der Jenseitigen Rie^erlassungs- und Handelsverhältnisse -- wie hiezu von der Bundesversammlung in ihrer legten ^esston den. Bundesrathe Vollmacht ertheilt worden ist -- in Aussicht steht , und dass die Regierung des ^on.greiehs Jtalieu die dort bestandenen Difserenzialzölle a^s Wein, Esstg und Branntwein Beseitigt, einige ^olltarifreduktionen vorgenommen und dem von schwel Arischer Seite ausgesprochenen Wunsche ^um Extheilung der Besuguiss an die italienische Zollstatte Madona di Tirano zur Transitabfertigung entsprocheu hat. Wir se^en voraus, der Bundesrath werde, mit der ihm thunlich scheinenden Beförderung, auch mit diesem Staate Unterhandlung gen zum Absolusse eines umsassendern und angemessenen Handelsvertrags anzuknüpfen suchen.

^ass d.^r Bundesrath dann auch in der Hauptstadt vou Spanien, in Madrid, ein Generalkonsulat errichtet hat, um die Handelsinteressen auch in diesem Lande um so wirksamer unterstützen zu konneu, hat unsere volle Billigung. Bei mässigern ^ollansäl^en wäre von den schweizerischen Fabrikaten auf den spanischen Märkten Vieles al^nse^en, gleich wie h....

wieder die Schweiz Wein, ^el und andere Produkte von dorther beziehen könnte. Wir zweifeln daher nicht, der Bundesrath werde der von der k. spanischen Regierung beabsichtigten Revision der Zollgesetzgebung vorgängig die für die Jnteressen unserer Jndustxie .uoglichft geeignete Verwendung betreffenden ^rts eintreten lassen.

Jm Lause des Berichtsjahres hat Frankreich bei seinen Unterhaudlungen über einen Handelsvertrag ^mit der Türkei es übernonnnmen, dabei au eh die schweizerischen Jntexessen ^u wahren.

Eine ^schriftliche Erklärung ^es ottomanischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten gegenüber dem k. französischen Botsehafter gibt die Zustehernng, dass die Bestimmungen de^ französtseh-türkisehen Handelsvertrags auch auf die ...^ehweiz ihre Anwendung haben solle..^), was ^vir u.it .Befriedigung notixen.

Zu den beabsichtigten Unterhandlungen über einen Niederlassung^und Handelsvertrag mit

J ^ pa n

^

werden bereits Vorbereitungen getroffen. Wir müssen dessen Znstandekommen mit Freuden begrüssen, indem .^ir dafür halten, dass ein solcher Ver..^ trag d...r schweizerischen Jndustrie von bedeutenden^ Ru^eu werden müsse, ^. Siehe Bunde.^btat.t .^om ^ahr 18^1, ^and II, Sei..e ^0.

^.72 derselbe ist namentlich desshalb s^hr wünschbar, weil ohne einen solchen die Schweizer kein Rie^erlassnngsrecht in Japan haben, uni den Geschäften daselbst obliegen zu konnen. Allerdings sind Verträge m.t einem fernen Lande für einen kleinen Staat, wie die Schweig, und olme eine Marine zu besinn, etwas Vrekäres. Ob aber nicht gerade dessl..alb die Bürger Dieses kleinen Staates bei ihrem gewohnten bescheidenen Benehmen gegenüber den Ang.^origen desjenigen fremden Staates, den sie bewohnen, die Beliebtesten sein werben..' Wir glauben wenigstens, dass sie, wenn sie einmal in Japan angesiedelt sind, nicht den legten Vlal^ unter den dortigen Fremdlingen einnehmen, und dass sie dann aus einer solchen Stellung auch ersprießlichen Rul^eu sur sich selbst und sür die Jn^nstrie ihres H^.imalhlaudes ziehen werden.

Dadurch, dass in dem Berichtsjahre verschieden neue K o u su l a t e errichtet worden sind, so in Madrid, Lissabon, Venedig, dann in Brasilieu (Santa Katharina und Leopoldina) .vnrde den Bedürfnissen und vielseitigen Wünschen Rechnung getragen. Au^ freuen wir uns, dass der Bun^rath es sich angelegen sein lässt, die Errichtung eines Konsulats in Batavia ^u ermöglichen, und dass es seinen Bemühungen seit dem Ber.chtsjahre gelungen ist, solche anch in Manila und Mauritius neu ^u errichten.

Es ist vollkommen am ^latz, dass die Bundesbehorden ihre Aufmerl^samkeit ans die Handelsinteressen der Schweizer auch nach dem fernen Osten ^u lenken beginnen. Es ist dieses geboten durch die sehr bedeutende Ausdehnung, die .^er schweizerische Handel in neuerer .^eit dorthin genonunen hat und der fortwährend im .Annehmen begriffen ist ; daher wünschen wir aneh, dass der Bundesrath unterstehe, ob nicht noch weitere Konsulate in den Haupthandelsstädten von Ostindien und in ^hina errichtet werden konnten und sollten.

Gerne notiren wir im Fernern, dass in Folge von Verhandlungen mit den Kantonen die ^ese^gebnn.^ derselben, betreffend die Befreiung der Handelsreisenden von Vatentabgaben, nach dem Bundesbeschluße vom 2.). Juli 1^5.), und die Revision ^er kantonalen Geseze über Handel und Gewerbe, sowie der Voll^iehungsverordnungen betreffend die Geträn Steuer in einzelnen Kautonen, welche den Artikeln 29 und 3^ der Bundesverfassung nicht entsprochen haben, im ^inne derselben der unverweilten Erledigung entgegen gehen.
Dagegen vermissen wir noch den Berieht darüber, ob die vom h. ^tand Gens vor einigen Jahren erlassenen und im Bericht des Bundesrathes über seine Geschäftsführung im Jahr 1^59 erwähnten .^troitarife dem Bundesrath zur versassungsmässigen Brüfung unterstellt worden seien ; wir müssen daher den Wnns...^ ausdrücken, dass d.^r Bundesrath hierüber besorderlich Bericht erstatte.

673 Endlich ersehen wir auch noch ans dem Geschäftsberichte des Bundesrathes, ^ass die in oer legten Sommersi^uug angenommenen V o s t u ^ l a t e , betreffeud die Veränderung der Organisation des Handels- und Zolldepartements und die Ausstellung von Zollstätten an den bedeutendsten Eisenbahnstationen der Schweiz in Behandlung liefen, worüber wir die Vorlagen an die Bundesversammlung gewärtigen.

Au. Sehlufse ihres Berichtes über die Amtsthätigkeit des Departemeuts augelangt, wurde im ..^choosse der kommission die ^rage aufgeworfen, ob der fortbestand der in einzelnen Kautonen bestehenden E o n s u m o g e bühr... u, b e z i e h u u g s w e i s e .^blle a n s geistig eu G e t r ä n k e n , . vor den Grundsäl^.. ^es Freihandels und den Bestrebungen der Neuzeit nach .^erkehrserleichterung in allen Richtungen noch serner als gereehtsertiget und auf die Dauer haltbar erscheinen tonne. Ueber di.. W ü n s c h b a r k e i t ihrer Aufhebung ist wohl kaum eine Meinungsverschiedenheit gedenkbar. Allein wäbrend die eine ^eite der Kommission wenn nicht geradezu an der Ausführbarkeit der Massregel ^im Hinblick auf den Art 32 der Bundesverfassung) zwei-

selt, doch den Zeitpunkt und ^ie Finanzlage des Bundes nicht dafür a^e-

eignet erachtet, kann sich dagegen ^die andere Seite der .kommission nicht enthalten, ihre Ueberzeugung dahin auszuspreehen, dass es lediglieh eine .^rage der Zeit ist, waun dieselbe in Ausführung kommen ^oll ; dass aber der Bundesrath nicht säumen sollte, über die Art und Weis..., sowie ^ie Mittel gründliehe Prüfung eintreten zu lassen, wie die Verwirklichung dieses Zieles zu bewerkstelligen n.^re. Dieselbe verhehlt sieh die Schwierigkeit d..r ..^aehe keineswegs . sie ist vor Allem aus in der Absicht einverstanden, dass, so lange die hieranf bezüglichen Bestimmungen der Bundesverfassung nicht auf deni W^..ge der Revision abgeändert sein werden, die Abschaffung der .^onsnmogebühren nicht anders als nach vorausgegangener Auslosung, beziehungsweise Verständigung mit den betreffenden Kantonen erfolgen konnte. ^ie h^lt jedoch diese Verständigung keineswegs für absolut unmoglieh, sobald nur auf beiden Reiten Billigkeit und ein richtiges Verftän^niss d.^r Jnteressen .obwaltet. Die Cantone stnd nämlieh iu den .^taud gese.^t, ^i... vernieintliehe Einbusse niehr als gut zu machen, wenn dieselben einerseits ihre .^teuergese^gebung, und ^var lediglieh in rationeller Weise, so einrichten, dass nahezu die gleiche oder doeh eine erhebliehe Einnahme gesichert bleibt, und wenn sie anderseits snr den übrigbleibenden muthmassigen Ausfall aus der Bundeskasse Deckung erhalten.

Dass Ersteres moglieh ist, ohne von gesunden ^olkswirthsehastlichen Prinzipien abzuweieh..n oder mit der Volksanschauung iu Widerspruch zu treten, ohne a^so iu irgend einer Hinsieht die politische oder materielle Wohlfahrt der Kantone ^u gefährden . dieses Vroblem ist pral^t^sd.. gelost, un^ es bedarf i^. der That blos der rechten Willenskraft, um sich von der Angewöhnung entgegengese^ter, althergebrachter Begriffe zu emanzipiren.

Di.^ Auslosun^ssumme in jährlichen Raten abzubezahlen, wäre hinwiederum auch für den Bund nicht so drückend, als man im ersten Augenblick meinen.

674 mochte, da es sich eben nicht darum handeln würde, die Kantone für den bisherigen Ertrag in vollem Masse zu entschädigen, wie diess bei den Zollen und Dosten der ^.all war, welche an den Bund übergingen, sondern die Kantone lediglich für denjenigen ^achtheil schadlos zu halten waren , welcher nicht ^urch ein anderes billiges Steuersystem abgewendet werden kann.

Wir sprechen von einem ...luslösun^modus auf dem V e r t r a g s . .

w e g e , womit nicht gesagt ist, dass dessen Anwendbarkeit gegen den Willen der Kontrahenten oder auf dem Wege der ^wangs-Er^propriatio.. ebenso unbestreitbar wäre. Allein wir können uns gar leicht die Möglichkeit denken, ^ass einzelne Kantone aus freien .^tü.^en auf ein derartiges Arrangement sieh einlassen wollten, sei es, weil sie aus gut eidgenössischer Gesinnung, wenn es ohne Raehtheil sür den eigenen Kanton geschehen kann, zur Erreichung eines an und für sieh ho eh st wü..schbar..n Endzweckes die Hand bieten wollen, sei es, weil sie im ...^esühl .^er Unhaltbarkeit des Uebelstandes eine solche Auslosung der Gefahr einer Aufhebung der inneru Zolle ans dem Wege ^er Bnndesreviston vorgehen möchten. Hatten aber einmal einzelne dieser Kantone den angedeuteten W^ betreten, so konnten die andern nicht wohl zurückbleiben. Mit einem Worte. wir halten die Schwierigkeit der Ausgabe nicht fnr einen zureichenden Grund, diese selbst von der Hand zu weisen oder zu verzögern, sondern wir sind der Ueberzengung, es l^ge ini abseitigen Jnteresse, sieh sür deren Lösung in .Bereitschaft zu se^en. Es handelt sieh um einen Gegenstand der Ueberlegung sowohl sür die Kantone als den Bund.

Ob übrigens die Massregel aueh auf a u s l ä n d i s c h e Bxodnkte aus^udehnen wäre, wird von der Haltung abhängen, welche die benachbarten Staaten i^.. Handels- und Verkehrsbeziehungen gegenüber der ^ehweiz einnehmen werden.

Vll.

^es.^äft^krei^ de.^ ^^stdepartement^.

l.

V o st w e se n.

Die Konimission hat von der Rechnungsführung d.^r Bostverwalt.mg Einsicht genommen, u.id sie kann in ^o^ge hievon nnr dasjenige wiederholen, was bereits in früheren Berichten hervorgehoben worden ist, dass eine musterhaste Ordnung im Rechnungswesen und in der Verwaltungssorm eingeführt ist. Die Komptabilit.it ist so übersichtlich und vortrefflich geregelt, dass die Entwicklung und die Ergebnisse des Vostbetriebes fortwährend konstant und die Verwaltungswege der untergeordneten Angestellten kontrolirt werden konnen, wodurch allein es moglich wird, je nach Mass-

675 .gabe der Umstand.. diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche geeignet sind, die Juteressen der Verwaltung zu wahren, ohne den Bedürsuissen des Verkehrs ^u nahe zu treten.

Auch der diesjährige ..Geschäftsbericht über das Vostdepartement gewahrt eine so einlässliehe, durch die Rechnungsergebuisse und tabellarischen Ueberfi..hten veranschaulichte Darstellung dieses wichtigen Geschäftszweiges, dass eine summarische Reproduktion in den Hauptpartien nicht nur vollig überflüssig, sondern sogar, ohne der Gründlichkeit Eintrag zu thun, ge-

xadezu unmöglich ist.

Leider war auch im Berichtsjahre das finanzielle Ergebnis^ der Verwaltung nicht ein solches, dass den Kautonen die sealamässige Entsehädiguug ganz ausbezahlt werden konnte. Allein diese Erscheinung hat ihren Grund in .Verhältnissen, deren Hebung nicht in der Gewalt der Verwaltung gestanden hat.

Vora..^ ist es die Erstellung der Eisenbahnen, welche die Bosteiuuahme unzweifelhaft an. meisten xeduzirt. Ju dieser Beziehung werden wir, wenn wir aus die Mindereinnahme vom Ertrag der Reisenden ^u sprechen kominen, unsere Ansteht darlegen, wie ^vielleicht einigermaßen diesssalls remedirt werden konnte. --- Eine weitere, wenn au.h ungleich weniger wichtige Verminderung der Bosteinnahme brachte die bereits 1860 vorgenommene Reduktion der Ta^en für Fahrpostsendungen, ohne welche, nach der Auficht des Departements, wahrscheinlich schon ini verflosseneu Jahre die Sealasumme au die Kautoue hätte ausbezahlt werden tonnen. Wir kouneu uns nicht enthalten, hier schon die Bemerkung einzuschalten, dass das i in laufenden Jahr angenommene und mit 1. Juli ins .^eben tretende neue Bostta^engese^ für di.^ Verwaltung eine noeh empfindlichere Mindereinnahme bringen wird. ^ie ...^nndesversannnlung hat indessen, mit Vorbedacht und in der sichern Voraussieht der ^u gewärtigenden finanziellen Einbnssen ^ie Konzessionen für die Eisenbahnen erlheilt und diese Geseze erlassen, weil sie von der gewiss allein richtigen Ueberzeugung durchdrungen war, dass diejenige nicht eine gut... Verwaltung wäre, welche, nur den fis.kalisehen Standpunkt festhaltend, daraus Bedacht nähme, der Bundeskasse mogliehst hohe Einnahmen ^u sichern, ohne ^ie Wüns.he, ..Bedürfnisse uud Interessen des Vublikums, welches die Erleichterung des Verkehrs verlangt, zu berucksichtigeu.

Jndem die Kommission nun zur Brüsuug des Geschäftsberichts über^eht, wird sie sich aller in demselben selbst niedergelegten Auseiuauderse^uugeu enthalten und nur dasjenige berühren, was zu gehöriger Würdigung dieses Verwaltungszweige.s unerlässlieh erscheint.

^as Jahr 18^0 ^..hloss für die Bostverwaltnng bei einer Gesammteiunahme

von

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

mit einer Totalausgabe von . . . . , . . .

Jm Berichtsjahre ^igte sieh bei einer Einahme von

eine Ausgabe vou

Fr.

^,916,911

,, ,,

5,750,488 7,112,951

,, 5,808,661

676 Es konnten somit

den Kantonen an die sealamässige Entschädigung

von Fr. 1,486,560 nur Fr. 1,304,290, folglich Fr. 182,270 zu weni^ verabfolgt werden.

Gegenüber dem vorhergehenden Jahre hat die Verwaltung in. Berichtsjahre mehr eingenommen . Fr. 250,257. 6l l. ^ .^. ^.... ^ minder ausgegeben .

,, 8l ,605. 5l) l .^^^^ ^ weniger eingenommen ,, 54,2 l 7. 62 ^ .^ ^^ ,^

mehr ausgegeben

. ,, .39,778. 47 l ^ ..^.^ ^

Es ergibt sich sonach ein wirklicher Mehrertrag

für das Jahr 1861 im Vergleiche zu 1860 von

. Fr. l37,867. .1

Die Immission will nun diejenigen Zahlen, welche a..f dieses Rechnungsergebniss wesentlicheru Einfluss geübt haben, ...iner etwas nahern Brüsnng unterstellen.

Unter den M e h r e i n n a h m e n tritt uns vorab die erfreuliehe Erscheinung entgegen, dass die Rubrik . . E r t r a g von B r i e f e n ^ in einer ziemlich regelmäßigen progression begriffen ist. Jm legten Jahre wurden von unsern Bostbüreau... 26,609,65.) zahlbare und 2, l 04,273 portofreie Briefe spedirt, eine Anzahl, welche diejenige des frühen h och sten Jahres

(1859) um beinahe 2 Millionen übersteigt. Entsprechend dieser progres-

fiven ^al,.l war anch die Einnahme eine bisher noch nie erreicht.., und übertrifft diejenige des vorhergehenden Jahres um ^r. 169,2 l 2. .^.ie von. Departement in seinem Berichte ausgenommene Vergieichung nnt der Volks- und Bries^ahl anderer Länder ergiebt, dass die ...^ehweiz naeh England dasjenige Land ist, welches den lebhaftesten Briesverk..hr unterhält, was immerhin zn^n Beweise der industriellen Strebsamkeit unserer Bevolkeru..g dient.

Eine Vermehrung der Einnahmen (um Fr. 49,754) bildete auch die Rubrik. .,Fahrpost^. Die Einnahmen fur Rakete und Gelder zeigen gegenüber 1860 ein... erfreuliche Zunahme, indem 105,036 ^tück mehr befordert wurden. Dass ^iese Zahl und die dadurch bedingte Mehreinnahme nicht noch hoher steht, ist ^vohl nur der Stockung der Jndustrie und der Konkurrenz der Eisenbahnen zuzuschreiben. Lettere ist hier unn nn.. so nachtheiliger, weil die .^ontrole, ob nicht auch postpslichtige Gegenstände (unter l0 .^ Gewicht) hin u.^d wieder der Postspedition entzogen worden, e.ne schwierige, beinahe immogliehe ist. Dieser^Einnahmeposten u^ürde übrigens ohne die bereits angedeutete, auf l. Februar l 860 eingeführte

Reduktion der Ta^.. gewiss noch hoher stehen. Es ist indessen zu g..^

wärtigen, dass bei der allgenu.inen Verkehrs^uual^ue die Zahl der Fahrpoststücke noch fern ...r vermehrt und dadurch das rednzirte ^orto in naher ^ukunst ausgeglichen werde.

Eine dritte Mehreinnahn.^e (uni Fr. 12,55l) ergab der Boften ^ Z e i t s c h r i f t e n ^ , in^em i... Jahr l86l die früher nie erreichte Zahl

von Fr. 19,333,7 l 5 ^tück ta^pflichtiger und 1,071,074 ^tück portofreier Leitungen von der eidgeuossisehen Bost besordert wurden.

677 Unter den M e h r a u s g a b e n im Vergleiche ^m Jahr 1860 erscheint als der wichtigste Vosten derjenige für ,,Gehalte und Vergib t u n g e u ^ (Vermehrung Fr. 77,202).

Jm Berichtsjahre hat sich die ^ahl der Boftl.^.reau^ und Ablagen.

um 25 und diejenige der Beamten und Bedienstetem um 78 vermehrt.

Diese Vermehrung sowohl, als namentlich die Gehaltsverbesserung von Augestellten mußten diese g.ossere Ausgabe herbeiführen. Wenn die Kommission lettere anch vollkommen gerechtfertiget siudet und gerne zngiebt, dass der sich kundgebende Wunsch der untergeordneten Angestellten un.

Erhohung ihrer, mit den erholten preisen der Lebensbedürfnisse nicht mehr im Einklang stehenden Besoldungen ein berechtigter ist, so halt sie dagegen im Widerspreche mit dem Bundesrathe, die .^rage, ob die Besoldung durch theilweise Ueberlassung eines Autheils der ..^a^eneinnahme in ein richtiges und ungleich sür die Beamten, wie sür die Bostverwaltnng in ein günstigeres Verhältnis gebracht werden konnte, nicht mehr für eine ,, ossene^.

Die Erhöhung der si^en Besoldung hat nicht bloss den Vorzug größerer Einfachheit in Ermittelung und Berechnung der Besoldungen , sondern sie schließt auch, was in unfern Augen noch viel wichtiger ist, jede unzul.issige Spekulation aus, zu welcher einzelne Beamte behufs Hebung ihrer Einnahmen versucht werden konnten. Die Gewährung eines Gewinnan-

theils der Angestellten ist allerdings da am Ort..., wo das Mass der Ein-

nahmen theilweise eine ^olg... ..er mehr oder weniger pünktlichen und gewissenhasten Gesehäft.^besorgung und namentlich b^.son^erer technischer Fähigkeiten ist, eine Voraussetzung, ^ie wenigstens iu vorherrschendem Grade hier nieht zutrifft. Uebrigens hat auch die Bundesversammlung bereits für unsere Auffassung entschieden, indem sie sogar alle Rebengeb^hreu der Bostangestellten ausgehobeu hat. ^

Die Rubrik .,Vostmaterial.^ zeigt im Berichtsjahre ebenfalls eine.

Ausgabenvermehru..^ von ^r. .^4,523. Durch die Erstellung der Eis^nbahnen wurden u^.d werden sort^vähreud neue kleinere Vostkurse nothig,.

sür welche passende Wagen angeschafft werden müssen. Jm Jabre 1861 wurden l 2 .Wagen von 2 ..--15 Blätzeu und 26 ...^ehlitten mehr als im vorhergehenden verwendet. ^u deu gewohulicheu Anschaffungen iu Folg^ xegeln..ässig.^r Abnutzung und neuer .^nrse kam noch die Ersetzung der in Glarus verbrannten Wagen und Vostgeräths^hasteu. Die Kommission hat bezüglich dieses Vosten^ um so weniger etwas einzuwenden, da sie sich vielmehr aus den. Untersuche aus dem Kursbüreau überzeugt hat, dass es nur eine richtig verstandene Oekonomie wäre, wenn der Bostverwallung der uothige Kredit zu Anschaffung einer genügenden ^ahl kleinerer Wagen eröffnet würde, damit sie nicht ^enothiget ^väre, grossie, selten von den Reisenden ganz benützte Wagen, welche natürlich mehr Bserde erfordern,.

zu verwenden. Da ein ei.^ig..s Vf^.rd d^e Verwaltung jährlich durch-.

fchmttl.ieh .700^1800 Fr. kostet, so leuchtet ein, dass schon iu eiuem Jahre die Anschasfungskosten eines kleineren Wagens, dessen Bespannung

678 .^u Vserd weniger ersordert, beinahe g^eckt würden.

Die Kommission .erachtet daher, es sollte dieser Bunkt bei ^erathu..g des Budget n.il.er ge..

würdigt werden.

Haben wir nun die Hauptrubriken der vermehrten Einnahmen und ^lusga^.u im ^eriehtsjahre gegenüber den vorhergehenden einer flüchtigen ^..rüsnng unterworfen, so erübriget uns noch, auch diejenigen Dosten, ^.uuter welchen die Verwaltung in. legten Jahre w e n i g e r eingenommen .und ausgegeben hat, zn besprechen.

Unter den M i n d e r e i n n a h m e n erscheint wieder vorab der ^ . E r t r a g .der R e i s e n d e n mit einem Rückschlag vou Fr. 45,853. Diese Rubr.k .hat seit 185.^ in regelmäss^ger Proportion steh vermindert. Während da-

.mals 4,032,92l Reisende durch die Bost befördert wurden, sank diese ^ahl im Jahr l 860 aus .l ,979,640 und im Geschäftsjahre sogar aus 1,933,787 ; es wurden. sonach in diesem noch bei 46,000 .Reisende weniger besordert, obsehon gerade im legten Jahre, wie kann. in einem ^rühern, ein sehr zahlreicher Fremdenverkehr in der Schweiz war, und außerordentliche Anlasse, wie das ....^..hü^ensest in ...^tanz und das MilleBarium in Einsiedeln eine sehr grosse Volksmenge nach einen. bestimmten .Ort hinzogen. Diese für die finanziellen Ergebnisse der ^ostverwaltnng sehr fatale Thatsaehe hat ihren einzigen .^rund in der Erstellung und immer weitern Ausdehnung der schweizerischen Eisenbahnen.

Wenn auch im legten Jahre ^a^ Schienenne.^ ....r ein.. ^lus^ehnung vou 6 ^tnnden .(Lansanne-Villenenve, erossnet ani 6. ^pril 186l) gefunden hat, so liegt gerade darin der Beweis, dass die schon bestehenden Eisenbahnen der ^ost....erwaltnng eine von Jahr zu Jahr nachteiligere Konkurrenz machen.

^ie durch diese Konkurrenz herbeigeführte konstante Verminderung der ^Einnal^nen ans den R...is...u^.u gefährdet aber nicht nur immer mehr die ^Einkünste der Eidgenossensehast und der ^nton..., sondern sie verhindert ^aueh ^ie Bostbehorden, ^ie Verwaltung in einer Weise zu vervollkommnen, .welche den Anforderungen der Zeit uu^ des Publikums entspricht. Unter Diesen Verhältnissen ist für .^^e kommission die Frage unabweisbar ge.^ worden, ob nieht der von der Vostverwaltnng auf die Eisenbahnen übergegangene Gewinn auf dem Transport der Reisenden in hol.^rm Masse ^u Gnnst..n der Eidgenossensehast zu besteuren sei, als e.^ zur Zeit ge^ehieht. Die Abgabe, ^velche ^ie Vahngesellsehasten an den Vund zu b..Wahlen haben, ist l^nreh di.. ^esehlüsse der Bundesversammlung über Ge.nehnngnng der betreffenden Konzessionen bestimmt. Diese Beschlüsse sind ^.alle wortlieh gleichlautend und s.^en fest, dass se nach dem Ertrag der ...^ahu und deren finanziellem Eiufluss aus die ^osteinnah^nen eine jährliehe ^..o.^essious^.bühr vou ^r. 500 per Stunde ini Hochstbetrage zu er^eben sei. Die Faktoren, zu welchen die ^onzessionsgebühr im Verhält^isse stehen soll, sind also der Einsluss der Bahn auf den Ertrag der ^ost und der Ertrag der ...^ahn selbst.

Wenn inan nun berücksichtiget, dass in Folge der Eisenbahnen die ^ostkasse im Jahr l 861 im Verhältnisse zu den Transportkosten ans dem

679 .^eisendentransport einen Verlust von Fr. t .052,2l 8 erlitten hat (P^. 74 des Berichts), u^.d dass anderseits i... gleichen Jahre einzelne BahngeSeilschaften an ihre Aktionäre Dividenden von 8^ und 6^ bezahlt haben , wahrend die an den Bund entrichteten ^onzesstonsgebühxen sich bloss aus Fr. 39,050 belaufen, so bedarf es eines weitern Rachweises wohl nicht, dass diese Zahlen ansser allem billigen Verhältnisse stehen , und dass es nie in der Absteht der Bundesversammlung gelegen haben kann, in sollen. Masse die Einbußen der eigenen und der kantonalen .fassen zum gewinn der Aktionäre werden zu lassen. Wir erachten es

als eine Vflicht der Bundesbehöxden, in dieser Beziehung ein billigeres

Verhältniss festzustellen. Ueber den einzuschlagenden Weg will sich die Commission nieht aussprechen; es liegt . der Jnitiativbehorde ob, hier genaue Untersuchung zn pflegen und geeignete Antrage der Buud^.sversammlung vorzulegen.

Jn Bezug auf die daherige Kompetenz des Bundes erlauben wir uns, unser... ^lnsehauung in wenigen Sä^en darzulegen. Es ist wiederholt die Behauptung aufgestellt worden, es seien die Genehmigungsbesehlüsse der Bundesversammlung zu den .Konzessionen der einzelnen Bahngesellschasten nicht als legislatorische Erlasse zu betrachten, welche nach dem souveränen Belieben der Eidgenossen sehast abgeändert werden können , sondern es komme ihnen mehr ^i... Ratur einer vertragsmäßigen Verpflichtung ^u, welche für die Bahngesellschaften die Voraussetzung und die Bedingung des Unternehmens gebildet habe, es bestehe sonaeh zwischen der Eidgenossensehast und den Gesellschaften in ^.olge dieser Beschlüsse zum mindesten

ein Verhältnis des Vertrauens, welches nicht einseitig gelöst werden

dürfe. .....aeh unserer Ansicht ist diese Meinung eine unhaltbare. Zunächst ist darauf aufmerksam zu mache.., dass der rechtliche Charakter d..r Genehmigungsbesehlüsse ganz derselbe ist wie derjenige des Eisenbahngleis.

Während dieses ^ie Sachverhältnisse der Bahn zu der ^oftver.valtung in Beziehung auf den Transport der Briefe und Fahrpoststücke, sowie bezüglich der fahrenden Vostbüreau^ ordnet , sollen die übrigen Beziehungen^ zu ^er Bostverwaltung jeweilen ini einzelnen ^all b^i Anlass der Genehnngung der Konzessionen geregelt^ werden (Art. 8 des Gesezes).

Als ein ^lusfluss dieser Bestimmung erscheint nun die in allen Konzessionen wortlieh gleichlautende und also aueh in dieser Hinsicht allgemeine. Bestinunung über die .^onzessionsgebühren.

Diese Bestiu.muug ist gerade ebenso ein legislatorischer Akt wie die Bestimmungen des Gesezes selbst.

^owie Art. 1 des Gesezes dnreh den Bundesbeschluß vom 19. Juli 1854 bereits eine .^endernng erlitten hat, so besteht aueh kein rechtliches Hinderniss, den Art. 1 der jeweiligen Genehmignngsbesehlüfse abzuändern oder aufzuheben. Der Bund steht in keiner Weise in irgend einem .^ertragsver.hältnisse zu ^den Eisenbahngesellsehaften, welches ihn in seiner legislatorischen Souveränität beschränkt. Während wir aber aus der einen Seite die reehtliehe Gültigkeit dieses ^al^es in Anspruch nehmen, geben wir anderseits die Erklärung ab, dass der rücksichtslose Gebrauch dieser

680 Freiheit in mannigfacher Beziehung als unpolitisch, ja sogar als moralisch nicht zulässig erseheinen müsste.

Die Bahngesellsehasten haben sich unter der Voraussetzung gebildet und ihre Unternehmungen in's Leben geführt, dass die Basis, aus welcher das Gese^ vom 28. Juli 1852 ruht, eine bleibende sein werde, die Eidgenossenschaft l,.at ^.aher die mo....alighe Verbindlichkeit, von jeder Veränderung abzusehen , weiche di^ Geseltsehasten in ihrer Existenz und in ihrem Gedeihen wesentlich beeintraeh.^ tigen konnte. Weiter geht aber auch il.^re moralische Verpflichtung nieht; sie hat deshalb völlig freie Hand, die Bestimmungen üb...r die .Concessionsgebühren abzuändern, sobald der Nachweis geleistet ist, dass der Gewinn der Eisenbahn..... mit dem Verluste, welchen sie der ..^ostkasse zufügen, in ungebührlichem Verhaltnisse steht, und dieses um so mehr, als die jel^ige Ges.^esbestimmung (.^rt. t der jeweiligen Bundesgenehmigung) grundsä^lieh den Einfluss der Bahnen auf di.^ ^ostverwaltung und die Ertragnisse der erstern als den Massstab der Entschädigung ausstellt.

Die kommission gibt indessen gerne zu, dass die Erholung der Konzessionsgebühr praktisch nur von untergeordneter Bedeutung ist, denn. wie die finanziellen Ergebnisse unserer Eisenbahugesellsehasten dermalen vorliegen, konnte im jetzigen Momente es sich nur darum handeln, die Rord^ ostbahn Gesellschaft zu einer hohern Gebühr ^n verpflichten. Würde aber aueh ^iese selbst das Viersache der je^igen betragen, was auch bei dem glänzendsten Betriebsresultate immerhin als das M.^imum einer zulässigen Gebühr betrachtet werden . dürste , so wäre die diessfällige Mehreinnahn^ nur ^r. 54,500, eine Summe, die weder sür die Eidgenossenschaft, noeh für die betreffende Gesellschaft sonderlich in Betracht fallen konnte.

Ungleich wichtiger , nicht bloss vom finanziellen Standpunkte ans, sondern mehr noch für .^i.^ Bedürfnisse ^es Bnblikums und eines mogliehst schnellen ^ostverkehrs, ist sonder ^weisel .^ie andere ^raa.e, ob den. Bund nieht die Berechtigung zustehe, die Eise.^bahn^esellsehasten zu Beforderung der Reisenden, Briefe und .^..hrpoststücke auch zur R a e h t z e i t zu verpflichten. ^aeh deni Bericht des Bundesrathes rühren eine Menge von Beschwerden nur von daller, dass die Eisenbahnziige von Raehts l0 bis ^^orgens 5 Uhr ihre Kurse einstellen. Der
Rachtheil, ^en eine so lange Unterbrechung der fahrten mit sich bringen muss, ist der .^onnnission einleuchtend ; wenn ^r Gewinn von nur kleinen Zeittheilen von allen Vost^ ad^ninistrationen als ein bedeutender betrachtet wird, so kann die Unterbrechung des Dienstes während der ganzen Nachtzeit uur von .^en stbrendsten Folgen sein. Allein diese Unterbrechung ist für den Bost^ienst nieht nur

in d^. Weise sehr lästig, dass n^n sieh allenfalls dabei ge^nlden konnte;

sie ist geraden unerträglich und unmoglieh , so dass die Administration gezwungen ist, an die Stelle der Eisenbahr^^, welche sich ....er ^^achtrnhe hingeben, Bostverbindung..n treten .^u lassen. Wie sieh die Kommission ans einer ihr von. Departement^ vorgelegten Uebersieht überzeugen konnte, würde ein Abends l0 Uhr von ..^lten nach Reuenbnrg, Bern, Luzern,

681 Zürich und Basel abgehender ^acht^urs an ersterem Orte um l 2 Uhr und ...n den übrigen Orten schon um 11^ Uhr anlangen, uud es konnten sodann Reisende und Postsendungen von diesen Orten aus mit den ersten Morgenden weiter spedirt werden. Die ^ostverw^.itnng wäre in diesem ^alle .^.nn nicht gezwungen, folgende Kurse zu unterhalten, welche einzig im Berichtsjahre il..r einen Reinverlust von beinahe Fr. 60,000 gebracht haben : .^elnverl.....

Olten-Luzern . . . . . . . . . . .

Bern^.Basel Bern^ausanne

.

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.

^on^.bo^Ehan^esonds

.

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,,

16,457^

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,,

20,098

. . . . . . . .

,,

7,000

.

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Fr. 14,758

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.

.

.

Fr. 58,3l3 Bei dieser enormen Einbusse der Eidgenossenschaft , sowie bei der ..^torung, welche der Verkehr erleidet, drängte sieh der Kommission nothwendig die ^rage auf, ob der Vostverwaltung wirklich kein anderer Weg offen stehe, um diesem Uebelstande gründlich abzuhelfen als, wie ^er bundesräthliche Bericht sich ausdrückt, ,,das loyale Zusammenwirken der betheiligten Eisenbahnadministrationen. .^ Wir sind durchaus anderer Meinung und erklaren es als ein Recht des Bundes, von den Eisenbahnen eine solche Einrichtung ihrer Fahrten zu verlangen, welche die Vostadministration sur eine ununterbrochene Beforderung von ^...rsonen und Briefen nothwendig erachtet.

Die Bereehtigung z... dieser Forderung ist naheliegend. Rach Art. 8 des Bnndesgesezes über die Eisenbahnen sind die Bahnverwaltnugen verpflichtet, die Gegenstände d^..r Fahr- und Briefpost unentgeltich zu befordern. Diese

Verpsli^htnug geht nun offenbar nicht nur dahin, dieselben als Eisenbahn-

sraeht ausnehmen zu müssen uud dafür keine Ta^e fordern zu dürfen, so dass in Be^ ans die Art ^..ud die Zeit der Beorderung die Eisenbahnen freie Hand hatten. Vielmehr war uud ist es die Absieht des Gesezes, den Brieftrausport zwischen den Ortschaften, welch.. durch Schienen verbnnden sind, aus die Eiseubahugesellsehafteu zu üb^.rtrageu. ^ie Eisenbahnen siud iu dieser Beziehung in die Verpflichtung der ^ostadministration

getreten uud haben desshalb iu Be^ug aus Bequemlichkeit, Regelmäßigst uud Koutiuuität des Betriebs mindestens dasjenige zu leisten , was vor ihrer Erstellung die B ..st selbst gethan hat.

Schou der Begriff des Brief- oder Vosttrausportes , welcher Ausdruck im Art. 8 des Gesezes uieht bloss Anfällig gebraucht wird, schließt jede Beförderungsart aus, bei welcher die ^oftg..genstande gerade auf deu wichtigsten Stecken viele Stunden lang liegen bleiben. Der. Wortlaut des ^eset^es spricht auch iu anderer Beziehung zu Gunsten unserer Ansicht ,,Die Eisenbahnverwaltnngen sind dem Bunde gegenüber ^u unentgeltlicher Beforderuug ^er Gegenstände der Bri^.s- und Fahrpost verpflichtet^, d. h.

der Transport liegt den Eisenbahnen iu Be^ug auf alle jene Gegenstände

682 aus deu betreffenden Strecken ob, ol,.ne das. der Bund durch Rachtkurse oder auf andere Weise ergänzend einzutreten hätte.

Als es sieh seiner Zeit un.. die Anschlussverhältnisse d.^r schweizerischen Eisenbahnen handelte, ging der Bundesrath in seiner Botschaft zu dem daherigen Gesetzesentwurf von der Ansicht aus, dass die Bestimmung des Art. 13, welche die Eisenbahnverwaltnng verpflichtet, den Anschluß anderer Unternehmungen zu gestatten, nicht genügen tonne, insofern darunter nur d..r bauliche Anschluß verstanden werde , dass es vielmehr im Recht und in der ^flicht des Staates liege, auch den ununterbrochenen Betrieb von Bahn zu Bahn zu regutiren. Die Bundesversammlung erklärte sieh mit dieser Anschauung nicht bioss einverstanden. sondern fand auch, dass dieser B e t r i e b s a n s c h l n s s im Art. 13 des Gesezes schon enthalten und desshalb ein neues Gese.^ nicht nothwendig sei. Es liegt somit hier genau derselbe Gedankengang zu Grunde, welchen wir dem Art. 8 gegenüber eingeschlagen haben ; die Eisenbahnen sind nicht bloss zu materiellem Transport der ^ost^egenstäude, zur blossen Beförderung von Ort zu Ort mit den übrigen Fraehtgegenständen , sondern zu einer solchen Besorderung verpflichtet, wie sie der Ratur der Sache und der Entwicklung der ^ostverhältnisse angemessen ist.

Selbst aber auch angenommen, es sei unsere Juterpretation ^es Art. 8 eine unzulässige, so halten wir dafür, es liege in diesen. Falle in ^er ^flieht der Eidgenossenschaft, dureh Erlass eines neuen Gesezes den gewünsehtenZnstand herbeizuführen. Jn den Bestinnnungen der Art. 8, .) u. 10 des Gesetzes, nämlieh in der Verpflichtung .^nn Vosttransport, zur Gestattung von Telegraphen längs der Bahnlinie und zum Transport der Truppen sollte ein Ae^uivalent für die Besngnisse gesehasfen werden, welche hinwieder der ^taat den Bahnen eingeräumt hat. Von diesen Anschauungen geleitet, stellt daher di... kommission den Antrag .

,,1. Der Bundesrath wird eingeladen, zn prüfen, ob meht Art. 1 des Beschlusses betreffend Genehmigung der Eisenbahnkonzessionen einer Revision uuterstellt werden solle und hierüber bis ^ur nächsten ordentlichen Sitzung Bericht und Autrag zu hinterbringen.

,,2.

Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob der Bund nicht berechtiget sei, aus den. Wege der Gesetzgebung von den Eisenbahngesellsehasten die Einrichtung eines Rachtkurses zu verlangen

nnd auch darüber bis zur Sitzung in. Jahr 18li3 Bericht zu er-

statten.^ Di.^ kommission ist ferne davon, dureh dies^.. Antrage eine missbeliebig^ Vexation gegen Gesellschaften provoziren zu wollen, deren Bestrebungen uno Rützliehkeit fie vollkommen anerkennt und würdiget; allein Angesichts des fatalen Resultats der Einnahmerubrik ,,Ertrag der Reisenden^ hält sie sich hiezu geradezu verpflichtet.

Eine fernere Mindereinnahme (^r. 7.)^^) ergab sich auf der Rnbrik ,.^onzessionen^. Da in Folge der Eisenbahnen die Omnibusunterneh-

68.^ munden ans gieren ......trecken immer seltener werden, so ist eine Ver-.

mehruug diesem Kostens künftig kaum mehr zu gewärtigen. Die Verordnung über die .Konzessionen der Dampsboote, vom 24. Dezember 1861.^ räumt dem Bundesrathe bei den Dampfschiffen hinsichtlich des unentgeldliehen Transports der Postsendungen, der Eoineidenz mit den Bostkurseu.

der Fahrtenordnung, der Bezeichnung der Stationen u. dgl. die gleichen.^.

Befugnisse ein, die wir für Leitern aneh den Eisenbahnen gegenüber vindiziren, und sel^t überdies.. für jedes dienstthuende ^ehifs eine Concessions-

gebühr bis aus Fr. 300 jährlieh fest. Die Ko...misfiou kann daher diesem Erlasse des Bundesrath..^ nur ihre volle Billigung theilen.

Unter den M i n d e r a u s g a b e n von l 86.) erscheinen vorab sü.^ . , B ü r e a u k o s t e n ^ ^r.^7491. Wohl mit ...^rund würfen wir diese Ersparniss dem vom Departements in lester ^eit angenommenen Verfahre^ zuschreiben, gemäss welchem dasselbe für Lieserungen von Bapier, Drucksachen und ..^ie^ellack Konkurrenz eröffnet hat, wobei es jedoch, .vas wir.

nur billigen tonnen, den daherigen Bedarf von Lieferanten aus verschie-.

denen Kantonen zu beziehen trachtete, sobald solche ohne erheblichen pekuniäreu Raehtheil geschehen konnte.

Die Rnbrik ^ T r a n s p o r t k o s t e n ^ erzeigt ^ine Minderausgab.^ von Fr. 4.^,797 und rührt von den. im Laufe des Vorjahrs aufgehobenen Kursen her. Die kommission erwartet, es werde d^.s Departement si.^ auch serner augelegen sein lassen, soweit es ohne Verletzung berechtigte Ansprüche von ..^eite der Kantone moglich ist, solche Karse zn vereinfachen,.

welche mit weniger Bespannung und dadurch verminderten Kosten dem Bedürfnisse des Bubliknms gleichwohl entspreche^. Bei einer rigurosen Durchführung dieses Verfahrens waren nach Ansicht der Kommission.

immer noch wesentliche Ersparnisse zu erzielen.

Bezüglich der übrigen Rubriken, welche nur eine unbedeutende, meh^ den gewöhnlichen Fluktuationen des Vostverkehrs beizumessende .^bänderun^.

zu dem vorjährigen Rechnungsresultate aufweisen , finden wir uns z^ keiner Ben^erkung veranlagt.

Bevor wir unsere Berichterstattung über diesen Gesehästskreis schliessen,.

erlauben wir uns noch eine Andeutung, auf welche Weis... die Einnahmen der Bostverwaltung nieht unwesentlich vermehrt ....erden könnten, ohne das..

diesssall.^ Jemand bel.if^iget würde. Wie .^ir aus einer uus vorgelegten^ Tabelle über die Einnahmen und Ausgaben der ^ostverwaltung in jedeni Monat des abgeflossenen Jahres uns überzeugen konnten, fließen in den

sämmtliehen l l ..^ostkreisen wöchentlich zirka Fr. 150,000 bis ^r. 200,000.

Bruttoeinnahmen.

Aus diesen Eingängen werden für Transportkosten und

Besoldungen auf Ende jedes Monats Fr. 28^..)00 bis Fr. 300,0l)0,.

in den .^uartalmonateu aber Fr. .^^^,.).)^ verausgabt, .vähxend die übrigen Ausgaben von Fr. .^0,0..)..) bis ll)0,0l)l) jeweilen auf den 20...

^)

^leh^ .l.^g. ^es.^sammI...ng, ..^and .^Il, S....^ 8.^^

684 des folgenden Monats geleistet werden.

Am Schlusse jedes Quartals ^ wird sodann der Uebersehuss den Kantonen sür ihre Vostentschädignng ansgerichtet und hien.it die Rechnung ausgeglichen. Würden nun diese Ein^ nahmen, statt wie bis anhin in ^ie eidgenossische Staatskasse, wo sie keinen ^ins abwerfen, versirt zu werden, künftig bei den Kantonalbanken oder der eidgenössischen Staatskasse verzinslieh angelegt, s.. würde dieses snr die Verwaltung eine nicht unerhebliche Mel.^r...inu..hme bringen. Bei der Regelmäßigst, mit welcher die Zahlungen an die Banken geleistet werden konnten, würden diese g.^rne sür solche Deposita einen ^ius von mindestens ..^.^ entrichten, was sür die Bostkasse, wenn im Berichtsjahre aus diese Weise verfahren worden wäre, einen Gewinn von Fr. l2,6l)0 ergeben hätte.

Da die Kantone, namentlich mit Rücksich.t ans ....as nene ^ostta^engese^, noch auf Jal..re hinaus kaum ihre volle ^alaeutschä^igung erwarten dürfen, diese aber aus solche Weise uni den Zins der bei ^en Banken angelegten

Summe, welcher durchschnittlich Fr. 12,000 bis Fr. l 5,000 betragen

dürste, vermehrt werden konnte, so wollte ^ie Kommission, wenn sie auch über die Ausführbarkeit un^ ^weckmässigkeit eines solchen Verfahrens noch keine abgeschlossen.. Meinung sich gebildet hat, diese .Anregung gleichwohl nicht zurückhalten, uni den Bundesrath uni so eher zu bestimmen, auch seinerseits darüber Rathschlag walten zu lassen.

Die waltung zweifelt, ohne ein

Kommission glaubt, in auf das Gesagte sich ...er Bundesrath werde bezügliches postulat zu ll.

ihrer Berichterstattung über die ^ostverbeschränken zu dürfen, indem sie nicht auch jene ^nnl.te, die sie nur anregte, stellen, angemessen würdigen.

T e l e g r a p h e n w e s e n.

Diese interessante Verwaltung hat sich anch in. Berichtsjahre auf erfreuliche W.^ise weiter entwickelt und neuerdings den Beweis geleistet, ^..ie sehr sie in den Bedürfnissen des Volks liegt und denselben auch stets zu entsprechen geneigt ist. Jm legten Jahre wnrden 31^ Stunden neue Linien eröffnet, dagegen einige au^ere Linien anlässlieh von Neubauten oder Reparaturen abgekürzt, so dass ani Jahressehlusse die Gesau..n.tläuge ^ämmtlieher Linien nur um 2l^ Stunden m..hr als ini vorhergehenden Jahre betrug. Rene Bureau^ wurden 1^ eingerichtet, mit welchen am 31. Dezember l^6l 157 Bürea..^ mit zusammen 24.) Apparaten, worunter 4 Bureau^ nur im ^ouuner, geoffnet waren. Die Depesehenzahi übertraf diejenige von 18.....) um 28,.)03. Entsprechend dieser Vermehrung stiegen die Einnahmen von ^r. 488,286 ans .^r. 502,429 im Bericht^ jahre. Obschon sür Besoldungen und Vergütungen eine Mehrausgabe von Fr. 12,2l)4 gemacht wurde und aueh die meisten übrigen AusgabeDosten hoher stunden, betrug die Minderausgabe im Ganzen gegenüber dem vorhergehenden Jahre Fr. l8,8l7, was vorzüglich seinen Grn..d darin hat, dass sur Bau und Unterhalt der Linien 37,3.^7 und für Verschiedenes bei Fr. 4..).)l) weniger ausgegeben wurden. Was indessen in

685 ersterer Beziehung im Berichtsjahre erspart wurde, um so viel mehr wird im nächsten Jahre ausgegeben werden müssen. Der Unterhalt der Linien ^ersordert eine fortwährende Ausgabe, die von Jahr zu Jahr um so hoher werden wird, je mehr die greise für die Stangen steigen. Die Kom^mission mochte daher dem Bundesrathe dringend empfehlen, die Linien, welche umgebaut werden müssen, namentlich .^ie den Eisenbahnen entlang führenden Linien, mit eisernen Stangen nach konischer Form zu versehen, indem diese der durch die Eisenbahn^üge bewirkten Erschütterung mehr wiederstehen und daher mehr Sicherheit Mieten.

Würde aber die Erstellung solcher Stangen zu viel kosten, so sollten na.^ Ansicht der Kommission an die Stelle der zu ersehenden dermaligen Stangen jedenfalls sogenannte imprägnirte gefegt ^werden. Da die Dau^.r derselben auf 12 Jal.re berechnet werden kann, während die jetzigen Stangen nur 5 Jahre brauchbar sind, erstere aber nur 6-7..^ Fr., lel.^e 5 Fr. per Stück kosten, so leuchtet ein, dass deren Einführung schon aus finanzieller Rück^

sieht ratl.sam ist.

^lus der Uebersicht der von .^en 157 Bureau^ Geforderten und empsan.^ genen, internen und internationalen Depeschen muss entnommen werden, dass einzelne Bureau^ nur eine sehr geringe Depesche.^ahl haben und daller für die Verwaltung Verlust bringen. Gleichwohl erachtet die Kommission, es sollte dieser Umstand nicht Veranlassung werden, schon bestehende Bureau^ wieder aufzuheben. Abgesehen davon, dass unter diesen solche sind, welche^ wegen postdienstlichen oder kantonalen Verhältnissen nicht wohl unterdrückt werden konnten, haben die betreffenden Orte an die Erstellungskosten dieser Bureau^ einen ^einjährigen Beitrag von je Fr. 200 per Jahr, entweder vollständig oder zum grossten Theile bereits geleistet, und zwar in der sichern Voraussetzung, dass dieselben auch nach Verfluss dieser Zeit fortbestehen werben. Dagegen ist die Kommission allerdings der Zusieht, dass, wenn ein Kauton, welcher bereits solche nicht rentirende Bnreaux^ hat, mit dem Begehren für Einrichtung solcher neuer Bureau^ einlaugt, von denen eine gleich ungenügende Einnahme erwartet ....erden mnss, derselbe vom Bundesrathe mit feinem Gesuche um so eher abgewiesen werden sollte.

. Die Kommission hat von dem Rechnungswesen auf der Eeutralverwaltung Einsicht genommen , dasselbe wird in gleicher Weise wie dasjenige der Vostverwaltung gesührt, mit welcher diese Administration viele ^lehnli.hkeit hat und auch in Bezug aus Ordnung, Regelmäßigkeit und gute Buchführung wetteifert. Es gereicht uns daher zum Vergnügen, das bereits oben in Betreff der Eentralpostverwaltnng Gesagte hinsichtlieh der Bureau^ dieser Verwaltung wiederholen ^u konnen. Die Kommission kann jedoch die Bemerkung hier nicht unterlassen, dass sie der Einrichtung, gemäss welcher bei Verl.,iudernng des Direktors der Jnspektor des ll. Kreises an dessen Stelle zu treten und die Aussieht über das ^..rsonal und den .^ang ^er Verwaltung zu führen hat, ihren Beifall nicht ertheiien kann.

W..un Le^terer auch allerdings iu Bern wohnt, so hat er doch sein Bundesblau. .^al^.^.v. Bd. .....

53

686 Bureau als Beamter emes Tele^raphenkreises in dem Lokale der Kreispostdirektion von Bern, was schon eine gehorige Oberleitung erschwert.

Dieser Uebelftand wäre aber noch weniger fühlbar. wenn nicht der J..spektor in Amtsgeschäften, wie z. B. zu Bestehligung der Linien seines grossen Preises, ofters und ans längere Zeit aus der Bundessta..t steh entfernen müsste. was bei gleichzeitiger Abwesenheit des Direktors zur ^olge hat, dass zeitweilig gar keine Oberaussieht besieht.

Als die .......ektion unserer Kommission, welche diesen Geschäs.skreis besonders zu prüsen hatte, sieh in.. Bureau einfand, war der gerügte Uebelsland wirtlieh eingetreten.

Der Direktor war mit Urlaub von Bern verreist, und der Jnspeltor des ll. Kreises befand sich aus einer Jnspektion.^reis... Die Kommisston era.htet daher, es wäre ^weckmässiger, wenn, ahnlich wie bei der VulverVerwaltung, eine Verson auf dem Eentralbüreau selbst mit der Stellvertretung des Direktors betraut würde. Dass der Bundesrath in ^wei schweren fällen der Jndis^iplin ernst einsehrill und die Klage auf Verletzung des Telegraphengeheimnisses streng untersuchte, kann die Kommission nur billigen, ebenso hat sie gegen die im Berichtsjahre vorgenommene Abänderung der Geschästsvertheilung ans den.. Eentralbüreau nichts zu be-

merken. Rur will es ihr bedünken, es dürste bei der gegenwärtigen Ar-

beit der Personalbestand noch um einen Kontrolenr vermindert werden.

Die Kommission empfiehlt die in diesem Berichte enthaltenen Andeutungen

der Würdigung ^es Bundesrathes.

^.

...^es^nf^fnbrun^ ^ ..^nnd^^.^er^^^.

Die Gesehästssührnug des Bunde.^geriehts gibt ^.. keinen Ben.erknngen Veranlassung. Dass der Vostprozess z.vischen den. Kanton Uri und dem Bundesrathe seine Erledigung noch immer nieht finden konnte, hat seinen Grund nicht etwa in einer Verzogerung des Jnstruktionsversahrens, sondern lediglieh in einer Verhinderung des Amva.tes ^er klagenden Partei. Die Kommission setzt ^..ls selbstverständlich voraus, dass. wenn geg...n Erwarten dergleichen Verhinderungsgründe sieh wiederholen sollten, da^ Bundesgericht dieselben durch Anwendung der demselben zustehenden E^ekutivmitt..l heben ..^i.rde. ^m Uebrigen beendet sich das BundesBericht mit den Gesehästen nicht im Rückstande.

Hinsichtlich der Vrotokollsührung, deren Reinschrist bis den 8. ^ebruar l. J. vollendet ist, scheint in zwei Vunkten nicht die wünschbare

Vollständigkeit und Regelmäßigkeit zu bestehen. Während in neuerer Zeit

alle .^räsi..ialversügnngen eingetragen sind, war diess .n der Vergangenheit nicht im^ner der ^all. Ebenso sel^lt in dem Brotokoll das Verzeieh^

687 niss der eidgenossischen Sehäl^ungskommissionen, mit Jnbegrisf der von dem Bundesrathe und den Kantonsregierun^en bezeichneten Mitglieder, ohne dass dasselbe lnnwiedernm in dem Missivenbuch der Präsidenten vollständig vorgemerkt wäre, so zwar, dass, wenn wir recht berichtet sind, der vom Bureau sür das Bauwesen angefertigte Etat der auf den 1. Januar l 862 bestehenden ^ehä^ungskommissionen (S. 184) nur mit Benutzung versehiedener (sieh ergänzender) Auskunfts^uellen eombinirt werden konnte.

Da s ed och , wie bereits gesagt, in beiden Beziehungen gegenwärtig die

Ordnung wieder hergestellt ist, so bleibt der Kommission nur übrig, .^e Voraussel^nng anzusprechen, dass das Bundesgerieht au^ deren fortwährenden Einhaltung Bedacht nehmen werde.

^'.

^ t ^ t .

^ r .

^ n .

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.

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.

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l.

Verwaltungsrechnung.

.

Wir haben bereits unter der Rubrik .^Fmanzdepartement^ das Resultat der Verwaltnngsreehnnng angegeben , und gehen nunmehr sofort zur Vrüsnng der speziellen theile derselben über.

1.

Einnahmen.

a . E r t r a g d e r Jmm o b i l i e n u n d a n g e l e g t e n K a p i t a l i e n : Diese waren budgetirt . . . . à Fr. l 44,522. -

und ergaben . . . . . . .

somit mehr als bndgetir^

.

.

.

,, 155,029. 33

Fr.

1l..,507. 33

Diese Mehreinnahme rührt einzig vom Mel^rertrag d..r Kapital^insen

her, indem diese ^r. t 7,8 l 4. 55 mehrmals bu.^getirt eintrugen. Dagegen blieb der Ertrag^ der Liegenschaften um ^r. 7,307. 22 hinter dem Budget-Ansa^e zurück.

Der Nachweis über diese Verminderung, beziehungsweise Ver^uehru^g der Einnahmen findet sich im bu^desräthlichen Re...heusehaftsberiehte.

Wie Jhnen bekannt, wurde bis dahin von de^ eidgenössischen Zoll^ häuseru nur ein fi^er Bacht^ins in Rechnung gebracht. Jm Jahre l 861 nun beschlossen die eidgenössischen Räthe iu ^orm eines Vostulates : ,,Der Bundesrath sei einzuladen, dafür besorgt ^u sein, dass künftig von ,,ihm angehörenden Zollhäusern ein gleicher Zins wie v^n seinem übrigen ,,ihm angehörenden Eigenthnm in Rechnung gebracht werden könne. ^ Diesen^ ^lustrage ist der Bundesrath in der Weise nachgekommen, dass nunmehr ^r. 20,8^0. 33 von den verschiedenen ^ollgebäuden als Zins

688 in Reehnnng gebracht wurden, währenddem hiesür in. Jahr 18^..) nur

Fr. l3,44ii eingieng.m.

Bein. Ertrage der Liegenschaften fällt die verkaufte Domane Belp weg, wa.^ einem Pa..htzinsausfalle von annähernd Fr. 2l)00 gleichkommt.

h. Zinsen von B e t r i e b s k a p i t a l i e n und Vorschüssen.

Sie waren bndgetirt . . . à Fr. 106,354. 22 und resnltirten . . . . . . . .

,,

121,758.86

somit mehr Fr. 15,404. ^4 Bezüglich der Begründung dieser Mehreinnahme verweisen wir den Bericht ^es Bundesrathes.

c. Z o l l v e r w a l t u n g .

Der Voranschlag betrng . . .

eingegangen waren . . . . .

auf

Fr. 6,500,000. ,, 8,137,834. 0....

somit mel..r Fr. 1,637,834.^ Dieser Einnahmeposten gibt uns zu keinen Bemerkungen Veranlassung.

d. B o st v e r w a l tu n g.

Der Voranschlag betrug

.

.

.

d..r Eingang dagegen . . . .

Fr. ^,133,000.

-

,, 7,1l2,95l. 55

somit weniger ^r.

20,048. 45 A.uh diese Verwaltung gibt uns zu keinen speziellen Bemerkungen Veranlassung. Abgesehen von dem Jnteresse, das die Kautone an einer gedeihlichen finanziellen Entwicklung der Bostverwaltnng haben, versetzt auch nur eine solche in die Möglichkeit, den immer sich mehrenden Bedürsnissen entgegenzukommen. Es ist nnn allerdings schwer, diese letzteren, welche oft nieht unbedeutende ^pser erheischen, ^u besrie^igen, und anderseits ein für die ^ehlussre.hnung günstiges Resultat ^u erzielen. Hie^u .oird ein iu.mer mehr sieh hebender Verkehr allerdings ^as meiste beitragen. Allein auch eine hunier mehr vervollko^unuete Konlrole ini innern Dienste dürfte nicht ^unwesentliche Vortheile bringen. Es bewegt sieh ein b...deul...nder Verkehr zwischen kleinern Büreaur^ oder Ablagen, oder zwisehen sogenannten niehtreehnungspfliehtigen Büreau^. Hier ist die richtige ...Ration und der wirkliche E.ngang fast ausschliesslich nnr der Gewissenhastigkeit oder der Sachkenntnis eines Einzelnen überlasseu. Und doch wäre es sel.,r wünsehenswerth, dass sich die Verwaltung versicherte, dass der betreffende Augestellte seine Obliegenheit vollständig kennte; und dass

dnrch i.^g...nd eine Koutrole uian über die Richtigkeit wie Gewissenhaftig-

k^it Dieser Manipulationen wenigstens annäherungsweise Sicherheit erhielte.

Wir berühren diesen Punkt, der speziell ans die Erträgnisse ^er Bostverwaltung Be^ng hat, hier nur im Vorbeigehen, überzeugt, dass der Bun^ ^esrath dieser Anregung, auch ohne einen bestimmten Antrag, die g..eignete ..^lnsmerksamkeit schenken werde.

689 e. U e b r i g e R e g a l i e n und V e r w a l t u n g e n .

Bei der Telegraphen., Bnlver^, ^ündkapsel^ und Münzverwaltuug erzeigten sieh Mehreinnahmen gegenüber den. Voranschlage ; dagegen blieb

der Ertrag der Telegraphenwerkftätte mit Fr. 34,170. 6.) hinter dem Budgetansa^e zurück. Auch die Kanzleieinnahmen überstiegen sene des Vor-

jahres um Fr. 4.),39l. 07.

Es ist erfreulich, wie die von der Eidgenossenschaft in's Leben ge^ rusenen Spezialverwaltungen, beziehungsweise Fabrikationszweige, iu gedeihlicher Entwicklung begriffen sind. Die Kommission glaubt zudem, es dürste namentlich bei der Zündkapselverwaltung ein noch höherer Ertrag moglieh werden, wenn es gelingen sollte, die Fabrikation in dem Maasse zu steigern, dass Dadurch der ganze inländische Bedarf befriedigt werden konnte. Dieser lettere betrug im Rechnungsjahre über 12 Millionen Stücke, währenddem die eidgenössische Fabrik im Jahre l 860 nnr 6 und l 861 nur 8 Millionen herzustellen vermochte. Von daher sah man sieh veraulasst. iu Lüttieh eine Bestellung von 5 Millionen zu machen. Maa. nun auch dieses l^tere sür die Eidgenossenschaft mit keinen finanziellen Raehtheilen verbunden sein, so ist es doeh, abgesehen vom Mehrertrage des Etablissements selbst, ans andern Gründen sehr wünschenswerth, dass die Schweiz unter allen politischen Verhältnissen sich mit diesem unerläßlichen Material im Jnnern versehen kann. deshalb ist es auch nur zu billigen, wenn die Verwaltung durch Auslassung einer neuen Maschine, sowie durch vervollkommnete Einrichtungen, dieser ihrer Aufgabe immer mehr zu genüg..n sueht.

Dagegen bietet die Znkunst der eidgenossischen Münzstätte keineswegs die Beruhigung, wie das so eben besprochene Etablissement. Diese Anstalt ist ans einem ^nsse eingerichtet, welcher es erlaubt, jährlich 5 Millionen Franken zu prägen. Dazu befasst sie sich mit der Fabrikation der Frankomarken und besorgt Aufträge von Vrivateu , die im Rechnungsjahr Fr. l 400. 3.) abgeworfen haben. Mit dem laufenden Jahr... wird nun die Münzprägung, das .Hauptgeschäft. sür längere Zeit eingestellt bleiben; die übrigen Fabrikationszweige werden die Anstalt bei weitein nieht mehr ausreichend beschäftigen, .so dass man unter diesen Umständen genothigt sein wird, entweder au Einführung neuer Fabrikationszweige zu denken, ^der auf ein.^ Reorganisation, beziehungsweise Reduktion, Bedacht zu nehmen. Die Konunission ist weit entfernt, diessalls den. Bundesrathe spezielle Vorschläge hinterbringen zu wollen, sondern begnügt sieh, iu Form eines Boslulates den Anlrag zu stellen : .,Es wolle der Bundesrath untersuchen, ob ^er Münzstätte bei ihrem

,,je^igen Bestand sür die Zukunft geeignete und genügende Beschäftigung

,,zugeuueseu werden konne und verneinenden Falls rechtzeitig Anträge über ,,die Reorganisation der Anwalt der Bunde^versan.mlung hinterbringen.^ Hiemit schliessen wir unsere Bemerkungen über ^ie Einnahmen der Verwaltungsreehnnng, und gehen nunmehr zu deren Ausgaben über.

690

2. A u s g a b e n .

a. Z i n s v e r g ü t u n g e n .

Diese waren budget.rt

und des ferneren

. . . .

a Fr. 134, l ...5. .--

zusammen

à Fr. 2.1 3,097. 74

.....,,,,

Verausgabt wurden . . . . .

somit weniger

78,922. 74

,, 211,724.63 Fr. l ,373. 11

Die Verzinsung d^.s 4^ ^ Anleih.ms allein ersorderte von obiger Summe Fr. l 88,25 l. 89.

Es mag hier am Bla^e sein zu bemerken, dass auch im Rechnungsjahre von obigem Anleihen nur Fr. 250,0l)0 zur Abzahlung kamen.

Schon im Geschäftsbericht.. pro 18l.l) stellte der Bundesrath für das abgelaufene Rechnungsjahr die Unmogliehkeit Deiner grossereu Abzahlung in

Aussicht, weil die .^asse durch die Vorschüsse an die Münzstatte zu sehr

i.. Anspruch genommen .oerde. Dieses ist denn auch in Wirklichkeit ein..

getreten, wobei überdies^ in. Rechnungsjahre ein Anleihen an Wallis und die Hälfte des Mill.ouenauleihens au Glarus ausbezahlt werden mußten.

Ob im laufenden Rechnungsjahre eine grossere .^.nmme von diesem Anleihen zur Abzahlung kömmt, darüber enthalt der bundesräthiiehe Ge.^ sehäftsberieht keine Andeutungen.

Aus der vorgelegten Uebersicht der beschlossenen Bostnlate ergibt sich, dass den 2. Dezember 186I die Schuld auf der Thuneralmend pro 2.

Febrnar 1862 im Betrage von 90,000 Fr. zur Abzahlung gekündet

worden. Ans dem Geschäftsbericht ist indessen nicht zu entnehmen, ob dieses konform mit einem postulat vom l1. Jnli 1861 geschehen, welches dahin gieug, dass die Abbezahlnng nur dann zu erfolgen habe, wenn sie gegen 4^. ..^itel oder aus den Kassavorrathen geschehen kouue. Dagegen wurde uns mitgetheilt, dass die Abbezahlu^g aus vorr.ithigen Baarschasteu ersolgte, womit jenem postulate Genüge geleistet wäre.

h. Allgemeine V e r w a l t u n g s k o f t e u .

^ie waren bndgetirt zu . . . . Fr. 346,665. 34 dagegen wurden bezahlt . . . .

,, 290,661.

somit weniger Fr. 56,003. 34 Diese Wenigeransgabe rnhrt von der geringeren Anzahl Sil^ungstage der eidgenösfischen Rathe und des Bundesgeriehts her. Die daherige Ersparniss betragt allein über Fr. 57,000.

c. Politisches Departement.

Die Ausgaben waren veranschlagt zu Fr. l 07,000. --^ ausgegeben wurden . . . . . .

,, 107,573. 31

somit mehr Fr.

573. 31

691 Diese Mehrausgabe wurde veraulasst durch die kosten einiger eidgenossisck.er Kommissariate und Abordnungen, letztere namentlich in ^ der tessinischen Bisthums- und Granzre^ul^rungsangelegenh^t.

d. D e p a r t e m e n t d e s Jnuern.

Der Voranschlag betrug . . . .

die Abgabe

Fr. 332,689. 50

. . . . ... . . ,, 26l ,340. 88

somit weniger Fr. 7 l ,348. 62 Diese bedeutende Ersparniss rührt namentlich von daher, weil ein Kredit von ^.r. 60,000 als Beitrag an die Bernhardsstrasse im Berichtsjahre nicht verausgabt wurde.

e. Militär-, Finanz-, Z o l l und J u s t i z d e p a r t e m e n t ^ e .

Das Militärdepartement übersehritt den budgetirlen Kredit nur um ^r. l 069. 56. Die ^rei andern genannten Departement verbrauchten die erhaltenen .Geldbewilligungen nicht vollständig. Wir verweisen diesfalls a.^f die Staatsreehnung und enthalten uns weiterer Bemerkungen.

f. M i l i t ä r v e r w a l t u n g .

.^ier beträgt die Bndgetüberschreitnng . Fr. 60,428. 84 währenddem nach Jnhalt der gedruckte... Rechnung Fr. 954,932. 85 weniger als b..dgetirt, verausgabt sein sollen.

Diese Differenz erklärt sieh dnrch den Unistand, dass von ^em Gesammt-

kredit von Fr. 4,725,122. 23 im Jahre 1860 Fr. l,0l5,36l. 69 theils

schon verbraucht, theils auf das Jahr 1862 übergetragen waren, so dass der für das Rechnungsjahr verwendbare Kredit in Wirklichkeit nur

^r. 3,709,760. 54 betrug.

J^.dem wir hier aus die Rechtfertigung des bu^.desräthiicheu Berieh-

tes bezüglich dieser Kreditüberschreituug verweisen, (^ol. 323) können wir nicht verhehlen, dass uns dieselbe nicht in allen Theilen befriedigt hat.

Der Umstand .^. B., dass für verkauftes Material^. 51,l.)3. 99 mehr eingenommen wurden, rechtfertigt noch keineswegs eine ^reditübersehreitu^.g von ^r. 19,724. 32 für Materialanschaffungen. Ebensowenig ist es zu billigen, w.^nn aus dem Fond sur ,,Unterri..ht^ ^chirmzelte sur den ..^ruppenznsannnenzug angeschafft wurden, und vou daher dieser Kredit um ^r. .^7,l90. 40 überschritten wnrde. Wir bezweifeln die Rotl^wendigkeit dieser Anschaffungen keineswegs ; was .oir mit dieser Aussetzung bezwecken, ist die strenge Jnnhaitung der gesel^liehen Form, wonach Gelder nnr zu dem ^wecke verwendet werden dürfen. zu dem sie in Wirklichkeit verwilligt wurden, ausoust das Reeht der gesetzgebenden Behorden zu Geldbewilligung ein rein illnsorisches werden müsste.

^. Zoll^, Bost-, Z ü n d k a p s e l - uud T e l e g r a p h e n w e r k s t a t t v e r w a l tu n g.

Diese ^p..zialverwaltuuge.. geben uns bezüglich ihrer Ausgaben keinen Anlass zu speziellen Bemerkungen. Bezüglich der diesen Verwaltungen er-

602 össneten Kredite uud der R..snltate ihrer dal^.rig.n ^..chnnngen verweisen wir auf diese letztern selbst.

ll.

G e n e r a l r echn u n g.

Uebergehend zur Besprechung der Generalrechnung, haben wir bereits bemerkt, dass dieselbe in ^oei Hauptabteilungen. die Mutationen und den Gewinn- und Verlnsteonto verfällt. Wir wollen auch hier dieser Eintheilung folgen, und beginnen mit a. . M u t a t i o u e n .

bezüglich des E i n g a n g s der Generalrechnung heben wir hervor, dass im Rechnungsjahr der Münzreservefond um Fr. 20l ,514. ^5 än.

Kapital und ^r. 1.),872 an Binsen, somit zusammen um ^r. 22l ,386. 7^ gewachsen ist.

Es dürfte hier am .platze sein, zwei Fragen anzuwerfen, von denen die eine ^as Finanzdepartement bereits in seiner Zuschrift vom l.). ^.lpril abhin an de^ Bundesrath berührt hat, nämlich ^ie . ob es nicht wünschen^werlh wäre, dass dieser Fond von den. übrigen Staatsvermogen ansgeschieden und selbststaudig verwaltet würl^e; und sodann, ob es nicht zweck^ massig wäre, dass über den Termin, die ..^rt und Weise u. s. w. der Umsehmel^ung der kursirenden Münzen eigene reglementarische, oder gesetz^ liehe Bestimmungen erlassen würden.

Es lässt sieh bezüglich der ersteren Frage nicht verkennen, dass die Bestimmung senes ,^ond...s speziell die ist, die Kosten und Verluste von Umschmelzu..gen zu decken ; dass er somit, analog den ^ankbaarsehasten gegenüber ihren knrsirenden Roten, n..it einer .^er Kreditsaktoren unseres gesannnten Münzwesens ist. Die ^ache so ausg..fasst, vermocht^. er seinen Zweck allerdings nur dann vollständig zn erreichen, wenn er nieht beim Staate, sondern anders wie angelegt und gesichert w.^re. Anderseits hat

bis jetzt die Erfahrnng gelehrt, dass ^ie Münzumprägnng selbst b...i weitem

nicht mit so erheblichen Kosten verbunden ist, al.^ u.an früher in Aussicht nahm ; sowie endlich die Eidgenossenschaft als solche nnt...r allen Umständen n.it ihreni gesanunten Vermögen bei einem allsälligen Verluste.. einstehen müsste.

.^lnbetr..ss...ud die zweite ausgeworfene Frage, so wird di... Thatsa..he.

zugegeben, dass naeh einen^ gewissen ^eitabflnsse eine Uniprägung noll.^ig ist.

Wer nun das Eintreten dieses Zeitpunktes zu bestimmen u...^ ..aherige V^rfügm.g.... zu treffen habe, darüber fehlen, so weit uns bekannt, jedwelehe ^..stimnningen. Die Sache hat nameutli.^h in ersterer ^ ziehung ihre Wichtigkeit. denn ^ie einerseits das Bubliknu.. ein Recht bat, zu verlangen, dass zu sehr abgeschliffene Münzen eingezogen werden, s^ hat der Staat ein Interesse, ^asur zu sorgen, dass eine solche Eiuschu.e^ung nicht zu frühe erfolge.

693

Es mag sein, dass in diesen beiden Beziehungen die Brüsung und.

Anhanduahme des Gegenstandes noch ohne Rachtheil ^us längere Zeit verschoben werden kann, und dass zur Stunde ein wirkliches Bedürsuiss zur Regu-.

lirung noch nieht vorhanden ist, aber immerhin wird es am Bla^e sein, wenn frühzeitig genug diefe fragen vom Bundesrathe in das Bereif seiner Berathung gezogen werden.

Der

Kassaverkehr

im Rechnungsjahre ergiate einen Eingang o ou

22,415,33l. 58 gegenüber einem Ausgange von 23,007,88l. 78, somit eine Mehrausgabe von ^r. 592,550. 20.

Der Bestand der Kasse war nach. einer speziellen, uns mitgetheilten.

Uebersicht per ultimo jedes Monats folgender .

Wovon in Bankdepositen.

Aus ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ., ^,

31. Januar . . .

28. Februar . . .

3l. März . . . .

30. April . . . .^ 3l. Mai . . . .

30. Juni . . . .

31. Juli . . . .

3l. August . . .

30. September . .

31. Oktober . . .

30. Rovember . . .

31. Dezember . . .

Fr. 2,990,670. 76 450,000. ., 3,^132,983. 25 . 450,000. ,, 1,912,678. 82 550,000. ,, 1,849,657. 29 550,000. -,, l ,751,49.^. 40 6l0,000. ,, l ,877, 1^3. 9^ 6 l 0,000. ,, 2,223,598. 59 6l 0,000. ,, 2, l 57,257. 58 6 l 0,000. ,. 2,024,930. 87 6l 0,000. ,, 2,442,437. 97 770,000. ^,, 2,.^92,826. 68 ^ 800,000. ^ ,, 2,876,^9. 97 800,000. -------- 2^,632,024. 12

oder monatlich im Durchschnitt

Fr. 2,302,668. 68^

Vergleicht man diesen monatliehen Bestand der eidgenössischen Staatskasse n.it den.. von den eidgenossischen Ruthen iu. Jahre l 856 angenommenen postulate, wonach jew.^ilen nur der doppelte Betrag eines Geldkontingentes in Kassa ^u behalten und die übrigen Gelder zinstragend anzulegen sind, so ergibt sich, dass mit kleinen, fast nicht auszuweichenden.

Differenzen diesssalls dem Bundesbesehlusse von der Verwaltung Genüge geleistet wurde.

^ .

Bezuglich des A u s g a n g e s der Generalreehnnng fiel uns ein Besten von Fr. 810,023. 6l) unter der R..br^. ,, Angelegte Kapitalien^ um so mehr aus, als der bundesräthliehe Berieht denselben in einer Art und^ Weise berührte, die auf^ den ersten Blick einige Besorgnisse erwecken konnte.

Es ist dieses ein Anleihen von früher 6l 5,000, jel^t 81l),0l)l) ^r. .....

eine Baugesellsehast in Loele. Wir erachteten es in unserer Vflieht, de^r Gegenstand einer allseitigen Untersuchung zu unterwerfen, worans sieh ergab, dass im Frühjahr 1857 die ei.^genossische Staatskasse benannte.^ Baugesellschast ein Anleihen von Fr. 8t0,0l)0 machte. Laut Stipulation erfolgte die Einzahlung je nach dem Vorrücken der Arbeit, wogegen

^ .die Eidgen ossensehast auf den Gesammtimmobiliarwerth der Gesellschaft .eine Hypothek erhielt. Als die Eidgenossenschaft bereits Fr. 6 l 5,000 vorgeschossen, erhoben sich Anstände, indem sehon Ende 186l) sieh heraus^ .stellte, dass die Gesells..hast unfähig sei, die Bauten zu vollenden und eine .^...^ation in .Aussieht stand. Jm ^ause des Rechnungsjahres nnn ist ^s der Verwaltung gelangen , mit der Gesellsehast . und 42 ^.anseigenthümern in den. Sinne ein Abkommen zu treffen, dass sieh di^s.. Leitern .i^o^ der Erstern, und zwar jede sur eine bestimmte ^uote, als Schuldner Ergaben, und die daherige ..^nmme ans die 42 verschiedenen Jmmobilien ^pothekariseh versichert wurde. Dag.^.n musste die Eidgenossenschaft die ursprünglich stipnlirte Snmme voll nachbezahlen. Das Gesammtanleih..n .ist .. 4^.. verzinslich, und jahrlieh wenigstens mit 10^^ abzahlbar.

Es kann nicht unsere Ausgabe sein, die Ar.. und Weis..., wie Dieses Anleihen ^857, somit vor süns Jahren abgeschlossen wurde, heute einer ...Kritik zu unterwerfen. allein die Vernmständungen, welche dieses Anleihen .erlebt^ dürfen geeignet sein, die Administration bei Abschluß solcher Au..leihen zu grosstmoglicher Vorsicht ^n veranlassen. Uns dars es einerseits genügen, dass znr Stunde die Angelegenheit sid.. so geregelt befindet, dass .die Eidgeuossenschast bezüglich dieser allerdings nicht unbedeutenden Summe

^..sichert ist ; allein anderseits findet sich die Kommission verpflichtet, mit

.Rücksicht auf den Gang ..nd den Charakter dieses Geschäftes dem Bundes.ralh die strikten Bestimmungen des ^. 2 des Gesezes vom 23. Dez. 185l in Erinnerung zu bringen.

Wenn auch die Anlage einer Millio.. Franken bei d..r schweizeris.l^n .^isenbahngesellschaft des .l...^ industriel nicht im ^.....hnnngsjahre erfolgte, ^o u..ag es doch gerechtfertigt erscheinen, auf dieselbe hier die ...lufnierksani.keit hinznlenken. Die Kommission findet sich l.i^.., vou allem andern

.abg^s...h...u, schon dureh den Unistand verpflichtet, dass der Zius pro l 86 l

.von 50,000 Fr. lau.^ der Ko^trole über .^ie angelegten Kapitalien als ausstehend verzeichnet ist, währeu.^erselbe im Verniogensetat nicht entsprechend ^nter den Ausständen erseheint. Rollte aus diesem Verhältnisse etwa zu ^olg..rn sein, es solle d^r betressen^e ^insrü^.kstand ans dem Grunde man.^elnder Einbringliehke^t stillschweigend als abgeschrieben betrachtet werben, ^so hätten wir gegen ein Derartiges Versahren in doppelter ^ieh....g Ein^..ede zu erl..eb..n. Jn for^.ell...r Hinsicht, weil diess überhaupt nur mit ^nsdriiklicher ^ustinunnng der Räthe geschehen konnte, in materieller Hin.^

^icht, w^.il die Komn.ission üb^..r bie Grunde der Abschreibung nicht hin.länglich unterrichtet .st. Sosern nämlich seit dem Abschlnsse des Dar-

^eihens^..rtrag..s Verhältnisse eingetreten wären, welche in unvorhergesehener .Weise die Rück^ahlnng der ....^.hnld th..ilweise verunmoglicht oder in einer .Weise ersehwert haben, dass ein verhältnissmässiger Abzng sich durch Rück^ Richten der Billigkeit rechtfertigen würde, so ist es ^ache des Bundes^.athes, beziehungsweise ..^r Bürgen, ans diesen. Gesichtspunkte einen theilleisen Rachlass bei der Bundesversammlung nachzusuchen und zu begründen.

6.)5 Jn Hinblick aus die Bestimmungen des Bundesgesezes vom 23. Dez. 1851 über Darleihen aus den eidgenossischen ^ouds, insbesondere auf Art. 2, kann ernstere Annahme nicht v o r a u s g e s e t z t werden, und desshalb muss sieh die Kommission um so dringender veraulasst finden, über das ganze Verh.iltniss und den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit genauern Aufsehlnss zu verlangen. Ohne sieh also für einmal in weitere Erörterungen einzulassen, stellt sie lediglich den Antrag : ,,Der Bundesrath wird ein,,geladen, über den Gegenstand in der nächsten .^il^nng einen Spezialbericht ,,an die Bundesversammlung zu erstatten.^ Auch im Rechnungsjahre wurde neuerdings ein Anleihen von Fr. 35,000 an einen privaten ^. 4..^. gemacht. Diese Kapitalanlage bietet der Kommission die Veranlassung, um die Verwaltung aus einen Uebelstan^ aufmerksam zu macheu, der nach ihrer Ansieht darin besteht, dass im Allgemeinen von ^^Geldanlagen des Bundes bedeutende Summen immer noch ^u einem zu niedrigen ^inssnsse augelegt sich befinden.

Wir verweisen diessfalls namentlich auf unsere ^ahleuangaben bei dem Berichte über die Spezialsonds , woraus sich ergibt , dass eine sehr bedeutende Summe noch immer zu 3..^.^ angelegt ist, und dass fast der ga.^e Betrag des Grenusfondes nur eine 4^ Rente abwirst. Auch ..von den

übrigen Kapitalien der Eidgenossenschaft sind noch Fr. 2.)2,551 à 4 ^ ausgelieheu. Die Kommission glanbt nun, es sollte bei den jetzigen ^eit-

Verhältnissen moglich sein, von den meisten dieser Kapitalien wenigstens einen Zins von 4^^ zu erhalten, wobei allerdings dem Umstande, dass nicht sofort eiue Aeuderuug in der Aulage bei all.m Titeln moglieh ist, die geeignete Berücksichtigung gesollt wird. ^ie ladet demnach den Bundesrath ein, ,,in geeigneter Weise für eine rentablere Anlage seiner Kapitalien besorgt zu sein.^ Endlich entnahm die Kommission aus den Kontrolen über unter..

pfandlieh versicherte Anleihen, dass diese nur in wenigen, meistens franzosischen Kantonen angelegt sind. Ohne nun die .^olidit^t des H.^pothekarwesens dieser Kautone irgeudwie iu ^weisel ziehen zu wollen, will ihr scheinen, dass aueh andere Theile der ^ehweiz durch ihre Hypothekargeseze eben so viele Sicherheit gewähren dürsten. Und da es offenbar

im Sinne des ^. 1 des Gesezes vom 23. Dezember 185l liegt, dass diese Aulagen, soweit dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird,

soviel moglieh in den verschiedenen Kautoneu stattzufinden haben, mochte die Kommission den Bundesrath aus diese Verhältnisse aufmerksam machen, damit er vorkommenden ^alls diesen Bemerkungen die geeignete Reehunug tragen kann.

G e w i n n - u n d V e r l u st - E o u t o.

Hier koustatiren wir vorab, dass durch die vorliegende Rechnung beim Liegenschaflskonto einem postulate vom l.). Juli .i 861 in der Weise Genüge geleistet ist, dass das Rütli im Betrage von ^.r. 55,000 sich nunmel.r im Ausgaug gestellt, somit aus dem Vermogensetat entfernt ist.

^96 Das Gleiche ist der Fall mit der Verrechnungsweise eines Depositums von dem gewesenen Konsul Emer... in Rio^Janeiro, welches sieh gemass Besehluss der Bnndesversammluug ebenfalls vom t..). Juli nunmehr im Ausgange des Gewinn. und Verlustkontos befindet. Raeh Angabe des bundesrathlichen Berichtes hat sich übrigens herausgestellt, dass

dieses Guthaben in Wirklichkeit nicht der Eidgenossenschast gehören soll.

Zu weiteren Bemerkungen gibt uns der Gewinn- und Verlust-Eonto keine Veranlassung.

lll.

S p e z i a l f o n d s.

Hieher gehören bekanntlich: der Jnvalideu-, der Grenus-, der Schulund Eh.^telaiufond, über welche laut Bundesbeschlnss vom .l.. August 1852 gesonderte Rechnungen geführt werden.

Der J n v a l i d e n s o u d ergibt auf 3l. Dezember 186l einen Vermogensetat von Fr. 490,150. An Pensionen wurden im Rechnungjahre ausbezahlt 49.766. 20. Von dem Vermogensbestande befinden sieh

Fr. 58,976 nur zu 3.^..., ^r. 413,190. 83 à 4..^, und nur Fr. l2,318. 84 à 4.^. angelegt.

Bezüglich dieser Kapitalanlagen verweisen wir knngen zu der Generalrechnung.

auf unsere Bemer-

Der G r e n u s J n v a l i d e n s o n d erreichte auf Ende Dezember 1861 die Summe von Fr. 1,592,727. 63, und hat sich im Rechnungsjahre um Fr. 56,^45. 98 vermehrt. Aud. hier befinden sieh Fr. 63,000 zu

3^.^, und 1,506,435. 84 a 4^.. angelegt.

Der S c h u l f o n d hat sich im Rechnungsjahre um Fr. 17,546. 88 vermehrt, und zeigt per ultimo Dezember einen Etat von^r. 340,573. .^9, wovon ^r. 2^8,773. 64 aus den Jnventarbestand des Polytechnikums entfallen.

Beim ^h .^ te lai n f on d dagegen erzeigte sich eiue Verminderung von Fr. 270. 42, was von gehableu Li^uidalionskost.^. im Betrage von ^r. 638. 54 herrührt. Der Vermogensetat betrug Ende Dezember l 861

Fr. 59,135. 59.

B e r n , den 10,^27. Juni 1862.

Die Mitglieder der Kommission : .^mil .^elti, Berichterstatter.

^. ^. Sntter.

^os. Arnold.

.^oft ^el^er.

^. ^..ermann.

^. ^i^ier.

^d. ^^erlin.

6^7

.^nsammenstellnng der .

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^.. Departement de.^ Jnnern.

1) Der Bundesrath ist eingeladen, die ..^lrbeitslokale der ..^rchivbeamten aus den. Souterrain in entsprechendere Räumlichkeiten zu verlegen.

2) Der Bundesrath wird eingeladen, zu unterstehen und darüber Berieht zu erstatten, ob es nicht angemessen sei, die Rechtsverhältnisse^ der Eisenbahnen, in Bezng auf den Bersouen- und Waarentranspor^, sei es anf dem Wege der Bundesg^.se^gebung oder des Konkordates, festzustellen.

^. Jnfti^ nnd P^lizeide^artentent.

3) Der Bundesrath wird eingeladen , nicht nur in Erledigung früher ertheilter Aufträge der Bundesversammlung betreffend die ^rage der Besteurnng, sondern uber.die Rechtsverhältnisse und den Gerichtsstand der s.hwei^eris^en Niedergelassenen überhaupt (im Bersonenund Erbrecht , in Ehesachen , im Vormundschastswesen u. s. s.)

allgemein gültige Rormen anzustellen , beziehungsweise ein die Hol^.itsreehte der Kantone gegenüber ^en Niedergelassenen und den abwesenden Bürgern bestimmendes Kompeteu^gesel^ zu entwerfen.

C. ....^ilitarde^artement.

4) ^er Bundesrath wird zu einer besorderli.^en ..^pe^alberichterstaltung über die Vextheilnn^ der Eiu^.^artirnng un^ die dafür zu e^.trichtete Entschädigung i.m ..^inne der Bun^esbesehlüsse vom 20. Juli 1.^0 und 1.). Juli 1861 aufgefordert.

5) ^er Bundesrath wird beauftragt, die Frage über Errichtung einer Kaserne in Thun in einer den Jnteressen ^es Bundes entsprechen.^ den Weise zum .^lbs^luss zu bringen.

6) Der Bundesrath .vird eingeladen, der Bundesversammlung Berieht darüber zu hinterbringen, ob und in welchem Masse weitere Ausgaben sur die Festungswerke gerechtfertigt seien. inzwischen sollen keine weitern Ausgaben sur diesen Zweck gemacht werden.

698 ^. ^in..n^epartement.

7) Der Bundesrath wird eingeladen , zu untersten , ob der Münzstatte bei ihren. sengen Bestand für die Zukunft geeignete und genügende Beschäftigung zugewiesen werden konne und verneinenden Falls rechtzeitig Antrage über die Reorganisation der Anstalt der Bundesversammlung zu hinterbringen.

8) Der Bundesrath wird eingeladen, über das Anleihen an die Eisenbahngesellsehaft des .Iura industriel der Bundesversammlung in ihrer nächsten S^nng einen Spezia lbericht^zu erstatten.

9) Der Bundesrath wird eingeladen , in geeigneter Weise sur eine bessere Anlage der Kapitalien besorgt zn sein.

^. ^...ftd^arte^ent.

10) Der Bundesrath wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht Art. 1 des ^ Beschlusses betreffend Genehmigung der Eisenbahntonzessionen einer Revision unterstellt werden solle und hierüber bis zur nächsten

ordentlichen Simung Berieht und Antrag zu hinterbringen.

1l) Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob der^Bnnd nicht berechtiget sei , aus dem Wege der Gesel^gebnng von den ^isenbahugesellschasten die Einrichtung eines Raehtknrses zu ver-

langen un^ auch darüber bis zur ^il^uug im Jahr 1863 Berieht

zu erstatten.

.l^. J^ Allgemeinen.

12^ Jn. Uebrig..n wird der Geseh^stsführung des Bundesrathes vom Jahr l8lil die Genehnugung erteilt.

t 3) Die ^eschäftssührnng des Bnndesgerichtes vom Jahr l 8.^1 wird gutgeheißen.

l4) Die von. Bundesrath vorgelegte ..^taatsreehnun^ vom Jahr 186l

ist genel^nigt.

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Bericht der Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes während des Jahren 1861 , so wie über die Staatsrechnung vom gleichen Jahre. (Vom 10/27. Juni 1862.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1862

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.07.1862

Date Data Seite

637-698

Page Pagina Ref. No

10 003 757

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