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Aus den Verhandlungen des schnitz. Bundesrathe.

(Vom 12. April 1862).

Mit Zuschrist vom 8/11. dieses Monats macht die Regierung von W a a d t dem Buudesrath die Mittheilung, dass sie dem zwischen sammtliehen Kantonen der Schweiz und den Staatsregierungen von W ü r t t e m b e r g , Brensseu , Hessen-Darmstadt und Bremen getroffenen Uebereinkommen in betreff gegenseitiger Freihaltung vom Militärdienste ) aueh beigetreten sei.

An dem gleichen Uebereinkommen mit Bauern hat der h. Stand

Waadt im Jahr 1858 mit den übrigen h. Ständen der Eidgenossenschast Theil genommen.

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(Vom 14. April 1862.)

Zur Beseitigung der Jnkonsee.uenzen , welehe die wortliche Anwendung des §. 220 des Reglements für die eidgenössische Kriegsverwaltung ll. Theil, betreffend die Vergütung sur Fahrten auf Dampfschiffen, sich ergeben, hat der Bundesrath beschlossen , es sei die eidg. Militärverwaltung ermächtigt, den sragliehen Paragraphen in der Weise anzuwenden, dass die Vergütungen für Fahrten ans Dampfschiffen geleistet werden wie fola.t : Für die ersten 100 Mann . per Stunde Fr. 15. zusammen Fr. 15; zweiten 100 Mann 12, 12, dritten u. vierten 1 00 Mann 18; 0, fünften u. sechsten ,, ,, 12.

6, siebenten, achten, neunten und zehnten 100 Mann, 16.

also f ü r 1000 Mann zusammen

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Fr. 7 3 .

Der Bundesrath ernannte Hrn. Robert v. Erlach in Hindelbank (Bern) zum Präsidenten der Prüfungskommission für die diessjährige Viehausstellung in .London.

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Siehe eidg. Gesezsammlung, Band VI. Seile 233, 357, 627 n. 629.

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VI, " 232.

13^ Als Kommis auf dem Bostbüreau in Vivis ist Hr. Friedrich H e mmeler von Aarau, bish. Bostvolontär, gewählt worden.

(Vom 16. April 1862.)

Jn der Absicht, den internationalen Reisendenverkehr zu erleichtern, hat der Bundesrath, in .Abänderung von Art. 32 des Kousularreglemeut.^

vom 1. Mai 1851^), beschlossen:

1. Bässe von Fremden, welche in die Schweiz reisen wollen, bedürfen des Visums eines schweizerischen Agenten im Auslande nicht.

Die^ Lezteren sind angewiesen . Fremde , welche ein Bassvisnm ver^ laugen, aufmerksam zu macheu, dass solches nicht nothig sei. Das Visum ist nur zu ertheilen, wenn tro^ dieser Ausklärung daraus beharrt wird.

2. Dieser Beschluss tritt sofort in Krast. --- Derselbe ist in die^ offizielle Gesetzsammlung einzurüken und den schweizerischen Agenten Auslande, so wie sämmtlichen Kantousregierungen mittheilen.

im

Vorstehender Beschluss ist sammtlicheu Kantonsregierungen, so wie den schweizerischen Agenten im Auslande mit nachfolgenden Kreisschreiben mit^ getheilt worden.

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K r e i s s c h r e i b e n au d i e K a n t o u s r e g i e r u n g e n .

,,Tit.l ,,Um, so viel von uns abhängt, den internationalen Reisendenverkehr zu erleichtern, haben wir beschlossen, die in neuester Zeit mit einzelnen auswärtigen Staaten vereinbarte Aushebung der Bassvisa zur allgemeinen Regel zu machen, ohne daran die Bedingung des Gegenrechtes zu knüpfen.

,,Wir theilen Jhnen diesen Beschlnss mit und laden Sie ein, Jhr^ betreffenden Behorden und Beamten davon zu verständigen. Wir verbinden damit die Anzeige, dass wir den Beschluss unsern sämu.tlichen auswärtigen Agenten zum .Verhalte mitgetheilt haben, mit der Einladung, auch den Regierungen, bei denen sie akkreditirt sind, davon offizielle Kenntniss zu.

geben und damit die fernere, gegenüber einzelnen auswärtigen Staaten schon früher abgegebene Erklärung zu verbiuden, dass nach der herrschenden Uebung zum Eintritte und ^ur Reise im Jnnern der Schweiz der Vorweis einer Reisesehrift in der Regel gar nieht verlaugt wird, und dazu.

jedeusalls eine jede, von der zuständigen heimathlieheu Behorde ausgestellte,.

mit der Gestaltsbesehreibung versehene Urkunde genüge, ohne des Visums.

eines schweizerischen Agenten im Auslaude ^u bedürfen.

^) Slehe eidg. Gesezsammlung , Band II, Seite 2.^.

134 ,,Wir ersuchen Sie , auch hievon gefälligst Vormerkung zu nehmen, und benuzen diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen. sammt uns in Gottes Machtsehuz zu empfehlen."

b. K r e i s s c h r e i b e n an die s c h w e i z e r i s c h e n A g e n t e n im Au s la n de.

,,Tit..

,,Um, so viel von uns abhängt, den internationalen Reisendenverkehr zu erleichtern, haben wir beschlossen, die in neuester Zeit mit einzelnen auswärtigen Staaten vereinbart Aufhebung der Bassvisa zur allgemeinen Regel zu machen, ohne daran die Bedingung des Regelrechtes zu knüpfen.

,,Wir theilen Jhnen diesen Besehluss zu Jhrem Verhalte mit und laden Sie ein, solchen der Regierung, bei der Sie akkredit.rt sind, in angemessener Form zur offiziellen Keuutniss zu bringen. Dau.it wollen Sie die fernere Mitteilung verbinden, dass nach der herrschenden Uebung zum Eintritte und zur Reise im Jnnern der Schweiz der Vorweis einer Reiseschrift in der Regel gar nicht verlangt wird, und dazu jedenfalls eine jede, von der zuständigen heimathlichen Behorde ausgestellte, mit der Gestaltsbeschreibuug versehene Urkunde genüg.., ohne des Visums eines schweizerischen Agenten im Auslauge zu bedürfen.

"Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung."

Da Herr v. E r lach die unterm 14. diess aus ihu gefallene Wahl.

abgelehnt hat , so ermächtigte der Bundesrath sein Departement des Jnnern, aus einem Dreiervorsehlag den Präsidenten der Kommission selbst zu

wählen , welche das schweizerische Rindvieh , das bei der Ausstellung in

London ausgeführt wird, zu prüfen hat, sofern für dasselbe ein Kostenbeitrag von Seite des Bundes beansprucht wird.

Dieser Ermächtigung zufolge wählte das Departement für die gedachte Stelle Hr... Vogel-Saluzzi von Zürich, vorteilhaft bekannt durch seinen Bericht über die im Jahr 1856 stattgefundene laudwirth-

schaftliche Ausstellung in Baris.

Hr. Dr. August Unholz, von Embrach (Zürich), Ambüleancearzt l. Klasse, ist auf sein Gesuch hin aus dem eidgenossisehen Gesundheitsstabe in allen Ehren entlassen worden.

Ferner wurde Hr. Julius Eberle von Schwyz, in Folge seiner Brevetirung zum Infanterie-Offizier, als eidg. Stabssekretär entlassen.

135 Unterm 3. Februar abhin hat der Bundesrath beschlossen, es habe die Gesellschaft der schweizerischen Nordostbahn sür das Jahr 186l von einer Betriebsstreke von 37 Wegstunden eine Konzessionsgebühr von Fr. 500 für jede W.gstunde mit Fr. 18,500 an die Boftkasse zu entrichten.

(Die Konzessionsgebühr sür das. Jahr 1860 betrug sür gleich viele Wegstunden, zu Fr. 400, Fr. 14,800.)

Ein Bulververkauserpatent hat erhalten: Hr. Meinrad Schonbäehler in Einstedel.., Kt.... Schwyz.

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Inserate.

Bekanntmachung.

Die Heimathörigkeit nachstehender Person , für welche ein Todschein eingesendet wurde, ist z.. ermitteln, namlleh ^ Eine Jakob Schneider, gewesener Soldat in neapolitanischen Diensten, Sohn von Johannes Schneider und der Anna Maria Brodbeck, geboren im Jahr 1825 zu Züllendorf? im Danton Basel, und gestorben den ..... M a i 1859 im Militärspital zu Caserta.

Es wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefallige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, so wie der Polizei- und Gemeindsbehorden hiemit hoflichst angesprochen.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

B e k .. n n t m a d) n n g.

JnfoIge Beschlusses des britischen Parlaments vom 3. d. M. sind im Einfuhrzolltarif sur Wein folgende Abänderungen eingetreten und mi. dem 4. April in Wirksamkeit. geseze worden .

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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