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XIV. Jahrgang. II.

Nr. 26.

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7. Juni 1862.

kreisschreiben des

eidg. Departements des Jnnern an sämmtliche eidg. Stande (Basel-Landschaft und Appenzell J. Rh. ausgenommen), betreffend die Organisation eines Systems gemeinsamer meteorologischer Beobachtungen durch die ganze Schweiz (Vom 14. Mai 1862.)

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Wir haben die Ehre, Jhnen beiliegende Mittheilungen und An= fuchen der meteorologischen Kommission der schweizerischen natursorschenden ©esellschast, welche die Einführung regelmassiger Witterungsbeobachtungen »enigstens für die 'Bauer von einigen Jaljren aus Jhrem Gebiete &ezweken, empfehlend zu ül.'ermaf'hen.

Vereinzelte meteorologische Beobachtungen sind bekanntlich in per» ·schiebenen Sandern schon langst gepflogen worden ; allein ohne Zusammenhang, Beständigkeit und ©leichsormigkeit konnten sie sich äu keinem wissenschastlichen Werthe und keiner praktischen Bedeutsamkeit erheben, bis es gelang, ihnen eine gewisse Ausdehnung und Uebereinstimmung zu geben, worin die Seestaaten jiu.gsthin SSorjügliches geleistet haben. ®er 3lnstoss daju ging Don der Bundesregierung der Vereinigten (Staaten Nordamerikas aus, welche i. J. 1853 eine Kouserenä dieser lejterai mit Frankreich, ©rossbritannien, Russland, (Schweden, .Norwegen, Vortugal, Dänemark, den Niederlanden und Belgien in Brüssel erzielte, wo die .Abgeordneten sich über einen Vlan gemeinschastlidjer und gleichmässigerWitterungsbeobachtungen, namentlieh in Betreff ber auf dem Meere herrschenden Winde verständigten.

Bundeablatt. 3ahrg.Xlv. Bd. II.

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482 Das ^rgebniss der daherigen planmassig ausgeführt^. Beobachtung. hat deren Ruzen für die Schisffahrt und die Kultnrbedürsuisse der Volker überhaupt ausser allen Zweifel gestellt ; die Schisssahrt erlaugte dadurch grossere Sicherheit, die durch .Ausstellung uud Benuzung von Telegraphen an den Küsten und durch frühzeitige Auküudiguug anbrecheuder Stürme noch erhoht wurde , ihr Lauf konnte im Allgemeinen abgekürzt und in manchen fallen die Daner der Ueberfahrt um ^ -- .,^ vermiudert werden..

Die Staaten, welche zur Beobachtuug der Lustbewegungen und LuftverÄnderungen Bureau^ eingerichtet und mit Angestellten versehen haben, sind Frankreich, die Niederlande, Großbritannien, Spanien, Bortugal, Russland, Schwel ..n un.^ ..^orw.^en , denen sieh als Mitbeobachter und MitArbeiter durch ihre Marine Jtalien , Belgien . Oesterreich , Bremen , Breussen, Dänemark, Ehile und Brasilien angeschlossen haben.

Man hat indessen troz der erzielten Ergebnisse bald eingesehen , da^ die Beobachtungen vom Meere und von den Küsten ans auch aus den Dunstkreis des Landes, und zwar insbesondere der Binnenländer von verschiedeneu Breitegraden und mannigsaltiger Konfiguration auszudehnen seien , wenn sür die Meteorologie eine breiter... Grundlage gewonnen werden soll. Für die Schweiz gab den ^lnstoss dazu die schweizerische naturforschende Gesellschaft, von der bekanntlich auch ans dein topographischen und geologischen Gebiete die erste Anregung znr Ermittlung der Zustände des .Landes ausgegangen ist , wovon ^ie bald vollendete topographische Karte ein glänzendes Zeugniss ablegt, den.. sich nach einigen Jahren ^e bereits begonnene grosse geologische Karte anreihen wird. Von einer vaterländischen Gesellsehast , welche der Vereinigungspunkt der bedeutendsten Naturforscher der Schweiz ist und bereits so grosse Ersolge ihrer ...^hätlgkeit auszuweisen hat, dars mau erwarten, sie habe die Zwekmässigkeit und Ausführbarkeit ihres Unternehmens reiflich erwogen und werde solchem bis zum vollständigen Gelingen ihre nnausgesezte ^lufmerksamkeit widmen. Hat die Schweiz durch ihren überseeischen Handel die Vortheile mitgenossen , welche demselben durch die meteorologischen Beobachtuugeu der seefahrenden Nationen verschafft wurden . so konnen ihr noch viel weniger diejenigen entgehen, die aus eigenen derartigen .^tnstren-

gungen für die Landwirthsehast und für die Volkswirths..hast überhaupt sich ergeben müssen und, wie von bleibendem Ruzen, aneh einiger Opfer werth sind. Die h. Bundesversammlung^ hat daher keinen instand genommen, das Jhrige zur Erzielung solcher Vortheile beizutragen^), wenn die einzelnen Kantone dazu Hand bieten und die schweizerische uatursorschende Gesellschaft iu dem Wenigen, was sie vou ihnen verlangt, ana.emessen uuterflüzeu wollen. Ohne gemeinsames und allseitiges Znsammenwirken ist der beabsichtigte ^wek offentlieher Wohlfahrt nieht erreichbar.

^) Si.^ bewillig nämlich unterm 4. .^ornung d. J. ^r. 800o. (Siel.e eidg.

Gesezfammlung, Band ^Il, Seile 1.^0.,

483 Jn der Voraussezung , Sie werden mit den Bundesbehorden von der Wichtigkeit des erwähnten Uuternehmens der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft überzeugt sein , geben wir uns . der angenehmen Hoffnung hin, Sie werden demselben in Jhrem Kanton eine gute Aufnahme bereiten und die erforderliche Unterstüzung angedeihen lassen.

Uebrigens benuzen wir diesen Anlass , Sie , Tit. , unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 14. Mai 1862.

Der Vorsteher vom eidg. Departement des Jnnern : J. B.. Pioda

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schweig naturforschenden Gsellschaft an die Negierungen sämmtlicher eidg. Stände, mit Ausnahme von Basel- Landschaft und Appenzell Jnnerrhoden, betreffend

die .Organisation

eines Systems gemeinsamer meteorologischer Beobachtungen durch die ganze Schweiz.

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(Vom April 1862.)

Tit..

Die schweizerische Gesellschaft für die gesammten Naturwissenschaften hat, aus .Anregung des eidgeuossischen statistischen Bureau's, die Frage naher geprüft, ob nicht die Organisation gemeinsamer meteorologischer Beobachtungen dureh die ganze Schweiz wünsehenswerth und moglich ware. Den Bericht und die Anträge, welche die hiefür bestellte Commission ihr in der Versammlung vom 1.). August l 86 l in Lausanne vorlegte und denen sie ihre volle Zustimmung gab, haben wir die Ehre, hier anzusehliessen. Der Bericht enthalt eine vollständige Darlegung des beabsichtigten Unternehmens , er bezeichnet das Ziel, welches dasselbe stch

setzt, die Grundsätze, ans welche es sich stützt, die Mittel endlich, welche

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Kreisschreiben des eidg. Departements des Innern an sämmtliche eidg. Stände (BaselLandschaft und Appenzell I. Rh. ausgenommen), betreffend die Organisation eines Systems gemeinsamer meteorologischer Beobachtungen durch die ganze Schweiz (Vom 14. Mai...

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07.06.1862

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481-483

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