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schweizerisches Buundesblatt

XIV. Jahrgang. ll.

Nr. 17.

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12. April 1862.

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des schweizerischen Bundesgerichts an die h. Bundesversammlung über feine Geschäftsführung im Jahr

1861.

(Vom 11. Januar 1862.)

Tit..

Ju..em wir Jhnen den uns gesetzlich abliegenden Berieht u... er unsere Geschäftsthätigkeit während des verflosseneu Jahres 1861 erstatten, beginnen wir denselben mit der Mitteilung, dass unsere Behorde in dem genannten Jahre lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Sitzung vor dem Zusammentritte der ordentlichen Bundesversammlung in Bern gehalten, und dass bei derselben die Zahl der Sitzungstage f ü n s betragen hat , mit Jnbegrifs derjenigen, welche für das Studium der Prozeßakten ver.vendet worden sind.

Wahrend dieser einzigen Sitzung wurden . nel.en der Erledigung einiger anderer, dem Bundeswehr obgelegeuer Geschäfte, vier Rechts-

streitigkeiten benrtheilt, nämlieh .

l Vrozess gegen die schweizerische Telegraphenverwaltung und die West-

bahngesellschast,

1 Brozess zweier Antone unter sich, 2 Expropriationstreitigkeiten.

4 Jn dem erstbenannten Brozesse traten die Hinterlassenen. eines Mannes.

welcher als Arbeiter aus der schweizerischen Westbahn von einer umstürSenden Telegraphenstan.ge erschlagen morden war, des Bh.l.pp Exausax von Bavois , mit eine.. Schadensersatzsordnung gleichzeitig gegen die schweizerische Telegraphenverwaltung und die Westbahngesellschast aus,

Bundesblatt. Jahrg. XIV Bb. II.

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2 und es erklärte die Direktion der le^tern ihren Wunsch , dass mit der von dem Bundesrath an unser Gericht gewiesenen Klage gegen die Telegraphenverwaltung gleich^eit.g auch die gegen sie gerichtete Klage von uns beurtheilt werde.

Wir gaben diesem Wunsche der Gesellschaft Folge, da keine Gründe ^u Ablehnung desselben sür uns vorlagen und die Aburtheilung der Sache durch das gleiche Gericht gegenüber beiden Barteien uns im Jnteress.. der Sache zu liegen schien, und gelangten nach durchgeführter Bro^essinstruktion da^u, deu Klägern eine Schadeusersal^summe von Fr. 5000 zuzuerkennen und die Bezahlung dieser Summe je zur Halste deu beideu Beklagten aufzulegen , weil sich ergeben hatte . dass sowohl die Telegraphenverwaltnng als die Westbahngesellsehast an dem Umfturze der Telegrapheustange, welche den Philipp Eraus.^ todtete, eine

Schuld treffe.

Der ^weiterwähute Bro^ess wurde zwischen den Kantonen Ludern und

Wallis geführt und beruhte, gleich dem in unserm legten Geschäftsberichte erwähnten Brozesse zwischen den Kantonen Ludern und Freiburg, auf einem bundesgerichtlichen Urtheile vom 16. Dezember 185.), wodurch der Kauton Ludern verpflichtet worden ist, au die Mitglieder seiuer im Jahre 1847 abgetretenen Regierung aus dem Grunde bestehender Solidarhast sür sich und die übrigen Stände des ehemaligen Sonderbundes Fr. 11.),66.). 33 Rp. sammt Zinsen zu bezahlen. Wie früher ^reiburg,

so wurde dieses Mal Wallis sür pflichtig erklärt, seme sealamässige Rate an diese Summe ^u^ern zu ersehen.

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Jn den beiden E^propriationsstreitigkeiten endlich wurden die Anträge der bundesgeri.htliehen Jnstrul^tionskommissionen von uns bestätigt, die eine dieser Streitigkeiten waltete ob zwischen einer Gemeinde und der Gesellschaft der Vereinigten .^ehwei^rbahnen , die andere zwischen einem Brivaten und dem Eisenbahnunternehmen Lausanne^reiburg^Beruergren^e.

Reben den beiden vom Bundesgerieht erledigten Expropriationsprozessen wurde eine bedeutende Auzahl solcher Streitigkeiten von den durch das Gericht bestellten Jnstrnl^ionskommissionen ^ur Erledigung gebracht. ...lu E^propriatiousstreitigkeiten waren nämlich aus dem Jahre 1860 i n das Berichtsjahr übergegangen .

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Während des Jahres 186l liefen ueue Rekurse ein .

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Summe Hievon wurden, wie bereits bemerkt, vom Buudesgeriehte selbst

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durch die bundesgeriehtliehen Jnstr..^tionsl.ommissio..eu dagegen

erledigt .

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Summe der erledigten Fälle Mit 1. Januar l 862 blieben somit auhäugig . . .

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Reben diesen 64 E^propriatiousstreitigkeiteu, von denen der grosste

Theil die Eisenbahngesellschaft des Wieseuthals betrifft. und die meistens

3 erst so spät im Berichtsjahre einliefen, dass elne Erledigung derselben vor Ablauf des Jahres unmöglich war, blieben mit .^nde des Berichtsjahres

bei uns folgende weitere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten pendent .

1. der schon in frühern Berichten erwähnte Vostprozess zwischen dem Kanton Uri und dem B u n d e s r a t h , über welchen übrigens n o ..h im Berichtsjahre das Jnstruktionsversahren geschlossen worden ist und ^ie Schlussverhandlung lediglich wegen Verhinderung des Anwaltes der klagenden Bartei noch nicht stattgefunden hat ; 2.

der ebenfalls schon früher erwähnte, durch Eompromiss der bundesgeriehtlichen Entscheidung unterstellte Streit ^wischen Hrn. Thomas Brasse...,, Unternehmer der Hauensteiutunuelbaute , und der E e n t r a l b a h u g e s e l l s c h a f t , welcher unmiltelbar nach Schluss des Berichtsjahres zur Schlussverhandlung und Urtheilssällung gelangt ist ; 3. die Klage der Gemeinde T h u n s t e t t e n gegen den schwerer.sehen B u n d e s r a t h , betreffend Rückforderung einer im Jahre 18.^.3 durch das schweizerische Konsulat in Louisville, Nordamerika, entsremdeten Geldsumme, welche ebenfalls kurz nach Ablauf des Berichtsjahres ihre Erledigung gefunden hat ; 4. die bekanute Streitsache zwischen der E e n t r a l b a h n g e s e l l s c h a s t und dem Kanton B a s e l l a n d , betretend die Beeiuträchtiguug des Hou.burgerbaches durch die Tunnelbaute im Haueustein, durch l^ompromiss au

das Buudesgericht gelangt , 5. die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen über die Eompeten^ des

Bnndesgerichtes diesem vorgelegte Klage von B a s e l l a n d gegen B a s e l stadt auf Realtheilung des Basler-Festungsterrains oder Zahlung von

Fr. 1,162,565.

Auf dem Gebiete der Strafjustiz hatte das Bundesgericht im Beriehtsjahre zu keinerlei Thatigi.eit Veranlassung.

Judem wir hiemit uusern Geschäftsbericht schließen , erneuern wir gleichzeitig die Versicherung uuserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 11. Januar

1861.

Jm Rameu des Bundesgerichtes, Der P r ä s i d e n t :

Aepli.

Der Gerichtsschreiber :

Dr. ^. Ascher.

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Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1861. (Vom 11. Januar 1862.)

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12.04.1862

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