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#ST#

Botschaft

des

Bundesrathe an die gefezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend die Errichtung einer eidgenössischen Schießschule für die Schüzen und die Infanterie.

(Vom 4. Juni 1862.)

Tit..

Seitdem nicht ^ nur die Scharfschüzen und ersten Jägerkompagnien der Bataillone mit Bräzisionswassen versehen sind, sondern auch die gesammte übrige Jnfanterie ein verbessertes gezogenes Gewehr erhalten hat, ist das Bedürsniss einer grosseren Uebung und sorgfältigeru Jnstruktion im Gebrauehe dieser Wassen ein immer allgemeineres uud dringenderes geworden. Die beste Waffe hat in den Handen eines ungeübten und nicht gründlich instruirten Schüfen keinen viel grosseren Werth als das alte Rollgewehr, und es wären alle Anstrengungen, die man sur Verbesserung der Bewasfunng unserer Jusauterie und Schüfen in den legten Jahren gen.a.ht hat, zum grossten Theile unnüz wollte man der Mannschaft nicht eine, der b.ssern Wasse entsprechende bessere Instruktion ertheilen.

Die Vorlagen, die Jhnen der Bundesrath bisher mit Bezug auf Hebung des Schiesswesens gemacht hat, zielten hauptsächlich darauf ab.

eine g r o s s e r e Uebung der Mannschaft im Schienen zu erreichen. Dahin gehort der Vorschlag auf Verabreichung von Brämien an die besten Schüfen und die taktischen Einheiten , die sich im Schiessen auszeichnen , der Antrag aus Festsezuug eines M.nimuu.s von Schüssen für Rekrutenund Wiederholungskurse, und endlich der Vorschlag, aueh zur Hebung des freiwilligen Schiessweseus Brämien zu verabfolgen.

Diese Massregelu allein reichen nicht aus , um das augestrebte Ziel zu erreichen. es mnss der grosseren Uebung nothwendig eine gründlichere J n st r A k t i o n im S..hiessen zur Seite gehen.

Diese zu bewerkstelligen, schlagen wir Jhnen die e i n e r e i d g e n o s s i s c h e n Schi esssch. ule vor.

Errichtung

589 Eine solche .^hiessschule hätte in allererster Linie zum Zweke,. eine hinreichende Anzahl von Offneren und Unteroffizieren heranzubilden , welche dann sowol in den taktischen Einheiten , denen sie angeboren , als anch ausser der Dienstzeit iu den freiwilligen Vereinen den Schiessunterrieht ertheilen und die Koutrole über die Sehiessübnngen besorgen konnten.

Aus diese Weise würde für die Heranbilduug der Jnstruktoren und Hilfsinstruit oren gesorgt , deren wir so fehr bedürfen , da weder die Zahl der gegenwärtigen Jnstruktoren, noch .hre Durchbildung in diesem ganz spezifischen Fache ausreicht.

.....un sollten uach und nach zum miudesten ^ein Offizier und ein Unteroffizier per Kompagnie bei den ^charfschüzen und der Jnsanterie den speziellen Sehiessunterricht erhalten, damit diese ihrerseits in den betreffenden Kompagnien den Unterricht ertheilen konnten. Wir sagen nach und nach, da es nicht ratl^sam schiene, die daherige Ansgabe aus ein Mal zu bestreiten und auch das Jnstruktionspersoual sich nicht finden würde, so vielen Schülern (t 570) in kurzer Zeit .einen gründlichen Unterricht ^u ertheilen.

^ür einmal sollte nach der Ansteht des Bundesrathes in sorgender Weise versahreu werden . (Wir führen diess hier an, um zugleich die Jdee, die wir mit gegenwärtiger Botschaft vorschlagen , besser zu veran..

schanliehen.)

Die ...^chiessschule haben vorerst ^u besuchen : Für jedes Bataillon und jede Schü^enkompagnie je ein Offizier und ein Unteroffizier, und zwar zuerst die Schüzenkompagnien und Bataillone

des Auszuges. Jn Zahlen ausgedrükt:

Schü^enkompagnien 45 Offiziere, 45 Unteroffiziere, zusammen

Bataillone Halbbataillone

74 10

,, ,,

74 ^0

,, ,,

., ,,

90 Mann,

148 ,, 20 ,,

Jm ganzen 129 Offiziere, 129 Unteroffiziere, zusammen 258Manu, zu deren Instruktion 5 Schulen ^u 50 Mauu durchschnittlich erforderlich wären, die si^ iu den nächsten 2 bis 3 Jahreu abhalten liessen, wobei zuerst die Offiziere und dann die Uuterosfi^ere eiu^ubernsen wären.

Die Schule würde von einem eidgenosfisehen Stabsoffizier geleitet, dem ein Adjutant beigegebeu würde. An Jnstr.^toren wären ^u verwenden : ein Schiessiustruktor l. Klasse, ein zweiter Justruktor als Adjutant des erstern, eine Anzahl Unterinstruktoren im Verhältnisse von je einem auf 10

Schüler.

Die Dauer einer Schule sollte wenigsteus 3 Wochen betragen.

Bezüglich des nähern Details über die innere Organisation dieses.

im Entwnrfe liegenden Jnstituts und namentlich bezüglich des Jnstrnktionsplanes, der in den Schulen befolgt werden soll, verweisen wir Sie auf den einlässlichen Bericht, den Herr eidg. Oberst W i e l a n d und Herr.

5^0 Stabsmajor van B e r c h e m dem eidgenossischen Militärdepartemente über vorliegende Frage erstattet haben.

Die Kosten, welche die beantragten Schiessschulen bei einer Daner von je drei Wochen jährlich verursachen würden, berechnen wir wie folgt :

L Schiessschule für 50 Ostiere.

a.

Stab der Schule: 8 Offiziere und Justruktoren mit einer Besoldung von durchschnittlich Fr. 12 per Tag, für 23 Dienst- und 6 Reisetage

.

h. Schüler:

.

.

.

.

.

.^0 Offiziere

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

3,000

mit einem Schulsolde von

^r. 5 per Tag für 2l Dienst- und 6 Reisetage .

,, 7,000

c. Angestellte: Zeiger, Plantons, Spielleute . . .

d. Material: Scheiben, Munition ...e.

. . . . .

e. Kasernement, Reparaturen, Entschädigungen, Ex^tra-

,, 1,200 ,, 1,800

verpslegung . . . . . . . . . . . . ,, 800 Fr. 13,800 ll. Schiessschule für 50 Unteroffiziere.

Diese käme um zirka ^r. 3500 niedriger zu stehen infolge des geringern .^chulsoldes, der zn ^.r. 2. 50 berechnet

wird. Alle übrigen Auslagen bleiben sich gleich . . .

., 10,300

Wenn daher im gleichen Jahre eine Offizier^ und Unterosfiziersschiessschule abgehalten würden, so entstände darans eine Ausgabe von . . . . . . . . . .

oder in runder Summe . . . . . . . . . .

Fr. 24, t 00 ,, 25,000

Als Wafsenplaz für die zu errichtende Schiessschule hat der Bundes-

rath vorzüglich W i n t e r t h u r im Auge, dessen Behorden zufolge der .^wischen ihnen und dem eidgenossischen Militardepartemente vorläufig gepslogeuen Unterhandlungen sich mit anerkennenswerther Zuvorkommenheit zur Herstellung der nicht unbedeutenden Sehiesseinrichtungen bereit erklärt haben, sofern Winterthur als Hanptwasfenplaz für die Sehiesssehulen benuzt werden soll.

Wir sehliessen, indem wir folgende Anträge Jhrer Genehmigung empfehlen : 1. Der Bundesrath wird ermächtigt, noch im lausenden Jahre zwei Schiessschulen anzuordnen.

2. Es wird ihm hiefür ein ausserordentlicher Kredit von Fr. 25,000

bewilligt.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hoch.ach.tung.

Bern, den 4. Juni 1862.

Jm Ramen des schweif. Bundesrathes, Der Bundespräfident : ^.t^n^fli.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: ^chie^.

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Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend die Errichtung einer eidgenössischen Schießschule für die Schüzen und die Infanterie.

(Vom 4. Juni 1862.)

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1862

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25.06.1862

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