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Schweizerisches

XIV. Jahrgang. ll.

B u n d e s b l a t t .

Nr. 22.

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12. Mai l862.

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des schwel. Bundesrathe..... an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1861.

Geschäftskreis des politischen Departements.

Das

leztverwich.me Jahr darf,

so weit der speziell in den Bereich

des politischen Departements fallende uud hier zur Rede zu bringende

Geschäftsverkehr in Frage kommt, füglich als eines der ruhigsten feit dem Jnslebentreten der neuen Bundeseinrichtungen bezeichnet werden. Freilich kamen a u ..h Fragen zur Behandlung, die, mehr oder weniger einen politischen Charakter tragend, nicht verfehlen werden, auf unser. politisches Leben ebenfalls mehr oder wen.ger Einfluss zu üben, so z. B. das seit dem Abschlusse eines Handelsvertrages zwischen Frankreich und Großbritannien in verschiedenenen Staaten zu Tage getretene Streben nach Erleiehte.rungen für den aligemeinen Handelsverkehr im Sinne des von der schwei-

zwischen Verwaltung seit s.h.r befolgten Freihandelssystemes und die

Sendung des Herrn von T s c h u d i n a ..h Brasilien mit den an dieselbe st ..h knüpfenden Ergebnissen. Diese Angelegenheiten bildeten indessen vorzugsweise Gegenstand d...r Thätigkeit derjenigen Departemente , in deren G...sehästskreis die Handelsbeziehungen und Auswandernngsverhältnisse fallen, und haben demnaeh auch in dem dieselben besehlagenden Theile des Gesehastsberichtes angemessene Berükstchtiguug gefunden. Neue bedeutendere Fragen rein politischer Ratnr sind i .n lezten Jahre keine entstanden, und von den seit früher hängenden ist keine zu einem Abschlusse gediehen. Unter solchen Un.ständen sind wir im Falle, von der bisherigen Uebung bezüg-

BundesbIatt. Jahrg. XIV. Bd. II.

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290 lieh der Eintheilung des politischen Berichtes abzuweiehen und die zu behandelnden Gegenstände so weit thunlich nach den ^ S t a a t e n , statt nach den M a t e r i e n geordnet Jhnen vorzuführen, und beginnen mit demjenigen, dessen Gebiet auf die weiteste Ausdehnung das unserige begränzt nnd mit dem auch der bedeutendste Vermehr besteht, nämlich mit Frankreich.

Sa.^ersrage.

^Die Savo^erfrage, welche im Jahre 1860 vorzüglich unsere poli-

tische Thätigkeit in Anspruch nahm, befindet sich heute noch im gleichen

Stadium, wie am Schlusse des gedachten Jahres. Wir erachten es daher nicht für nothwendig, näher auf dieselbe zurük^ukommen und bemerken nur, dass sich auch ...ie Ansicht kund gab, es dürfte diese Frage in Verbindung mit andern, und namentlich mit Verhandlungen über ^Handelsund Verkehrserleichterungen. ani ehesten eine geeignete Losung finden. Solche Ausiehten fanden ans leicht begreiflichen Gründen nnsern Beifall nicht, wir stellten uns vielmehr aus den Standpunkt, dass man sich. troz politischer Differenzen und ohne diese in die Sache zu ziehen , gan^ füglich über materielle Jnteressen werde verständigen konnen.

Leider zeigte sich noch immer eine Nachwirkung des sur die Eidgenofsensehaft nachtheiligen Ausganges der vorjährigen Verhandlungen über diesen Gegenstand in der gereizten Stimmuug der beiderseitigen Gränzanwohner, welche Stimmung schon im Jahr 1860 zu bedauerliehen Kundgebungen geführt und auch im Geschäftsjahre, neben kleinern Reibungen und Ausschreitungen Einzelner und in de.^ fresse, wieder zu einen. bedentendern Konflikte und vielfachen Verhandlungen Aulass gegeben hat.

Vorfall in ^llle^la..Grand.

Am Kirehweihfeste der savo^isehen Gränzgemeinde Ville-la-Grand hatte die französische Volizei Jnhaber von Hasardspielen aus das Gebiet der genferischen Gemeinde Brésinges gewiesen, wo die Ortspoli^ei die übliche Gebühr von denselben erhob. Weder von den Beteiligten selbst, noch von der srau^osiseheu ^oli^ei wnrde hiegegen Einsprache gemacht, da .....iemaud zweifelte, dass Waare und Spielhalter sich auf schweizerisehem Gebiete befänden. Ein Emwohner von Ville- la-.Grand, Samens Vierre L o u g e t , behauptete jedoch das .Gegenteil und nahm hievon Veranlass.^ng, die Reeht^uässigkeit dieser Gebührenerhebung ^u befreiten und den Kanton Genf und die Schweig aus die pöbelhafteste Weise zu besehi^upfen.

Da er diefe Beschimpfungen selbst beim Eintritte in ein auf schweizerischem Gebiete liegendes W^rlhsha..s fvrtsezte, so machten die dort anwesenden Volizeiangeftellt...n von dem ihnen unbestreitbar Anstehenden Rechte Gebrauch, und verhafteten .Louget, so wie auch seinen Vater, der ihn ^n befreien suchte. Alsbald versammelte sich eiu meuterischer Volkshanfe vor dem Hause, grifs dasselbe von genseriseher und savo^ischer Seite mit Steinwürfe.. an nnd verlangte .^ie Loslassung der Verhafteten. Geuferis.he Gendarnien, die von Juss.... her den Belagerten zu Hilse kommen wollten,

291 wurden durch ^teinwürse unterrichteter Dinge zur Rükkehr gezwungen, nachdem sie und ihre Pserde mehrfache Beschädigungen erlitten hatten.

Wiederholte Bemühungen der belagerten Polizeiagenten, die Ortsbehörde von Ville-la-Grand zum Einschreiten zu vermögen, blieben erfolglos, da die französische Gendarmerie sich schon vor dem Angriffe nach A n n e m a s s e zurükgezogen hatte und der Maire von Ville-la-Grand abwesend war.

Auch mehrfache Aufforderungen an die Volksmenge, sieh zu entfernen, blieben unbeachtet. Die Angriffe wurden nur immer heftiger und versehen die eingeschlossene Bolizeimannschast in den Zustand der Rothwehr, so dass ihr nichts ül.r^g schien, als von den Wassen Gebrauch zu wachen und zu schiessen, wodurch drei l.er Angreisenden, immerhin in nicht sehr erheblichem Masse, verwundet wurden. Selbst dieses Mittel endigte den Tumult nicht , vielmehr konnte dieser, nachdem er bei zwei Stunden gedauert halte, erst durch das amtliehe Einschreiten des inzwischen herbeigekommeuen Gemei..devorstehers beschwichtigt werden.

Der Staatsrath des Kantons Gens unterrichtete uns durch Telegramm vom l 9. August von diesem Vorfalle und stellte beförderlichen schriftlichen Bericht in Aussicht. Bevor dieser noch einlangte, erfolgten jedoch schon Reklamationen und Aktenmittheilungen von Seite der sran^osisehen Regierung, welche das Geschehene in einem ganz andern Lichte darstellten, eine Gebietsoerlezung durch schweizerische Volizeiage..teu behaupteten und Genugthuung verlangten. ^hne aus die Einzelheiten dieser diplomatischen Verhandlungen hier einzutreten, konnen wir uns auf die Bemerkung beschränken, dass schweizeriseherseits nichts versäumt worden ist, um sich mögliehst genauen Aufschluss über den Hergang zu verschaffen, und dass die gepflogenen Erhebungen einerseits das Begehren der französischen Regierung als unbegründet dargelhan, andererseits das Vorgehen der genser^scheu Polizei gerechtfertigt haben. Gestüzt aus diese Ergebnisse, widerlegten wir mit ........te vom 11. Oktober^) die Reklamationen der sranzösiseheu Regierung, erklärten uus aber, zum Beweise, dass uns um eiue loyale Bes.^itiguug ^es entstandenen Konfliktes und um eine gerechte Erledigung der beiderseitigen Beschwerden zu thnn sei, bereit, durch eine aus französtsehen und schweizerischen Abgeordneten gebildete Komu.isfion noeh
weitere Erhebungen machen zu lassen, deren Ergebnisse zur Grundlage einer gütlichen Verständigung dienen sollten.

Die kaiserliche Regierung ging aus dieses Anerbieten ein , und in ^olge dessen ernannten wir die Herren D u p l a n ^ V e i l l o n von ^aufanne und ^taatsratl.^ P i a g e t in Reuenburg zu unseren Kommissarien, die in. Vereine mit zwei Delegirten der sranzosisehen Reg.eruug die Untersuchung Ende Rovembers wieder aufnahmen, um den Thatbestaud moglichst genau und unparteiisch ausznmitteln uud über das Ergebniss uns .einfachen Berieht zu erstatten. Von Seite der Regierung von Gens wurden zwar im .Lause der Untersuchung Bedenk^. über die .Kompetenz

^) Slehe Bunde.^blat. v. ^. 18.^1, Band III, Seite 2.....

292 dieser Untersu.hungskommission zur Vorladung und Einvernahme von Zeugen ohne Mitwirkung ber ordentlichen Gerichtsbehörden erhoben, wir erklärten aber der Regierung, dass die vorwürfe Angelegenheit um ihres vol^rre.l..tlich.m Charakters willen keineswegs als eine kantonale, sondern als eine eidgenossische betrachtet werden müss.. und der Bundesrath demzufolge kraft Art. 90 der B.mde.^rfass.mg befugt gewesen sei, Kommissarien zu ernennen und di.^ Angelegenheit ge^näss den Bestimmungen d.^r eidg. ^es^gebung untersuchen ^u lassen. Am l1. ^..^ember .oard die Untersuchung geschlossen , und nachdem die bezüglichen Akten uns zugegaug..u, hatten wir ^ie Befriedigung, durch dieselben unsere srühere ^arstellung des Vorfalles im Wesentlichen bestätigt zu sehen. Die srau..osische Regi^r....g änsserte indessen den Wnuseh, dass die beiderseitige.. .Commissarie.. b..huss Abfassung eines gemeinschaftlichen ^chlussberiehtes zusammen..

traten mochten. Obgleich nun die Würdigung der ermittelten Thatsach...n und die daraus zu ziehenden Schlüsse eigentlich Sache der beiden R.^ Vierungen gewesen w.ir^n und deshalb .^u weitern Erorternngeu zwischen d..n .^ommissaxien selbst kein ^rund n..hr vorlag, so g.anbt^n wir ^och, aueh diese^n Wunsche des kaiserliehen Ministeriums entgegenkommen ^u sollen, wobei wir immerhin unsere Abgeordneten anwiesen, etwaige eig.mtliche Vorschläge d^r franzosischen Commissario.. lediglich anzuhoren und darüber uns einzuberichten.

Am 27. Jam.ar l 8^.... trat in ^olge dessen die Kommission wirklieh wieder zusammen , sie konnte sieh aber nicht ^n einem gemeinschaftlichen Sehlussberiehte einigen. Jn .^^r Ausfassung l^es ganzen ^or^ang^s walt^ten erhebliche Meinungsverschiedenheiten, die si.h auch in den beiderseitigeu Folgerungen offenbarten, welche aus d..m Verlaufe d.^s Ereignisses bezüglich einer Vertheilung der eventuell sür die ^u ..^ehaden gekonnnenen Personen gemeinsam fest^es^t^.u Enlschädig^ugsb^t^ge aus die beiden Staaten gezogen wurden. Man verständigte sich endlich nach fünftägiger Verhandlung dahin, die beiderseits geltend gemachten Ansichten in einem gemeinschaftlichen Sehlussprot^koll nle^erznlegen und dasselbe den Kommitt.^nt...n zuzustellen. Dieses Protokoll ist s. ^. v^.rosfentli.ht worden^); ^oir konnen uns demnach daraus beschränken, einfach aus dasselbe ^u oerweisen,
ohne hier näher auf dessen Jnl..alt einzutreten. Jn Betreff d^r Ents.hädigungssrage maehte uns sodann unterm l 8. .^ebruar der kaiserliche .Botschafter die Erofs..n..g. der Vorschlag der her.värtigen ..^ommissarien, die von ^.^r .kommission eventuell festgesezten Entschädigungen von beiden Staaten je zur Hälfte zu tragen, erscheine seiner Regierung nicht gerechtfertigt, und diese konne eben so wenig ^u gleichen Theilen an diese Eutsehädigungen beitragen als zugaben, dass ^as V.^rh^lten der s.^hwei^rischen Agenten mit demjenigen der sranzosischen Angehorig.^n auf gleiche ^inie zu stellen sei, zum Beweise ihrer versohntiei,en Gefinnüng jedoch sei sie ^u einem Abkommen geneigt, wonach ^r..nkreieh einen ...^ritttheit der Ensehädi^^ Slel^ ..........ndesbla^ ^. J. 18^^, Band l, ^eile ....^.).

2.)3 gung tragen würde. Auf ein solches Abkommen konnte aber unsererseits nicht eingetreten werden, indem diese Verlheilungsw^.ise gewissermassen das mit den gewonnenen Uutersnchungsergebnisseu im Widerspruch.. stehende Zngeständniss in sich geschlossen hätte, als läge aus d^.n schweizerischen Betheiligten eine grossere Verschuldung als aus den franzosischen, und nicht nur die ^usällig schwerern Folgen des an si..,. geringern, in mehrfacher Hinsicht zu rechtfertigenden Fehler^ der schweizerischen Bediensteten. Wir zogen daher vor, die Angelegenheit in der Weise abschliesslich ^u erledigen, dass unsererseits die gan^e Entschädigung au die verwundeten Savovarden ini Betrage von ^r. 43.^0 bezahlt und von der französischen Regierung die Entschädigung an den Jnhaber des Wirthshauses, Samens E h a u f s a t, ini Betrage von Fr. 4l)0 übernommen werde. Untern. 24. Februar gaben wir unseren Minister in Baris von dieser Entschließung ^enntniss und übermittelten ihn. die entsprechende ...^umme zuhanden der kaiserliehen Regierung, welche dagegen den Betrag für den Wirlh Ehauffat zu unserer Verfügung stellte., womit denn dieser ^pau seine Beilegung gesunden hat. ^ Dappenthal.

Wie früher so zu sagen alljährlich , so sind wir auch im vorigen Jahre wiederholt im Falle gewesen, die vertragsmäßigen Rechte der Schweiz ans den Besi^ des Dappenthales und die Ausübung der herwärtig.m Ge^ richtsbarkeit in diesem Gebietsteile gegenüber den Ansprüchen der franAbfischen Regierung wahrzunehmen und zu verteidigen.

^..ie erste Veranlassung hie^u gab die im Februar durch den waadtländisehen Landjägerposten von ...^t. Eergues bewerkstelligte Verhaftung eines gewissen Ber u et aus dem Juradepartement wegen eines in R^ou begangeneu Betruges und Fälschungsversuehes, in Folge dessen Bernet vom Boli^eigeriehte Rvou verurtheilt wurde. Raeh Ueberstehun^ der Strafe und auf ein bezügliches Begehren der Freiburgerbehorden wurde Bernet nach Freiburg ausgeliefert. ^ie franzostsehe Gesandtschaft xeklamh.te unterm l l . ^.^.irz gegen diese Verhaftung, wobei si.. dieselbe als eine Verlegung des sur das Dappenthal angenonunenen .^t^..us qno darstellte, da fragliches ..Gebiet gewissernmssen als neutraler Gruud und Boden betrachtet werden muffe, in Bezug aus welchen die schweizerischen Behorden sich jeder Zwangsmassreg..l so lauge zu enthalten
hätten, bis der Zweifel über das Eigenthnn.^recht zwischen den beiderseitigen .Regierungen seine Losung gesunden haben würde. Getreu dem sehweizeriseherseits unveränderlich eingenommen neu Standpunkte hielten wir in unserer Autwort vom 2l. Juni au dem dureh die Wiener-.^on^resserklärun^ poni 20. März 1815 der Schweiz zuerkannten Besizreehte fest und widerlegten namentlich die Berufung der Gesandtsehast aus einen Vorgang von 185l, wo in der Hoffnung, dass die waltenden Differenzen in ^er Hauptsache eine Erledigung auf dem W...g^ des Einverständnisses finden würden, die Weisung au Waadt erfolgt war, geriehtliehe Schritte sur einu.al einzustellen und Alles ^u vermeiden, was inzwischen die Angelegenheit noch verwikelter machen konnte.

.^4 Wir hoben hervor, dass , nachdem die Jurisdiktion während eines Zeitraumes von mehr als 35 Jähren unbeanstandet ausgeübt, sene Weisung aber ausdrüklieh nur in der ^ofsnung einer baldigen Erledigung in d...r Hauptsache erteilt worden, aus diesen. leztern Umstande keine Reehtsnachtheile für die Schweiz abgeleitet werden dürfen nnd die Anständigkeit der schweizerischen, beziehungsweise waadtländischen Gerichte keinem Zweifel unterliegen konne. Besonders aber verwahrten wir uns dagegen, dass, im Widerspruche mit allen Rechts- und Moralgrnndsa^en , das ^appeuthal zu einer Zufluchtsstätte sur Verbrecher gemacht und die Bevoll^.r....g selbst in bürgerlicher B^iehung der Rechtlosigkeit überliefert werde , was der Fall wäre, wenn der von Frankreich geltend gemachten Ansehanuug hierseits beigepflichtet .oürde, was aber wol kaum in den .Absichten der französischen Regierung liegen koune.

Jn der Antwort auf diese Erossnung beschränkte sieh die sranzostsche Gesan...tschast auf ein... Verwahrung der jenseitigen Ansprüche. K..r^ nachher berichtete uns ab^r ^ie Regiernng von Waadt, dass der sranzosische Gendarmerieposten in Les R o u s s e s Weisung erhalten habe, sich künstig jeder Amtshandlung der schweizerischen Volici im ^appenthal nothigenfalls selbst mit Gewalt .^u widerten, welcher Bericht in der Folge sowol

durch Mittheilungen des sranzosischeu Botschasters, als durch die Thatsachen selbst Bestätigung erhielt. Jm Hinblik darans, dass bis anhin

die Volici im .^appenthal v.^n den w^adtl.indischen Behorden gehandhabt und in Strafsachen überhaupt vou d.^n . waadtländ. sehen Gerichten untersucht und geurtheilt Borden, ein Ab.oeichen von dieser Vra^is ab.r die Stellung der Schwe^ gegenüber Frankreich nur hätte versehliu.mern konnen, dursten ^ir ui^t anstehen, die Regiernng von Waadt wied^.rho^t anzuweisen, nach ^i.^ ^. ..u .^.^r bisherigen Uebung in Bezug auf Handhabung der Volizei- nnd ...^trasgeriehtsbarkeit festzuhalten. Andererseits beauftragten ^ir uusern Gesandten in Baris ^u Erofsnungen in gleichem .^inue an den kaiserlichen ..^iuister der aus^ärtigeu Entlegenheiten.

Am 31. ....^i.tober erhielten wir von der Regieruug des Kantons Waadt den Bericht^ das^ Sonntags den 2^. gleichen Monats eine starke Abtheilung srau.,osischer Gendarn.erie und Soldaten vom ^ort Les Rousses die Ortsehast les Cressonnières suisses betreten habe, in der Absicht, ^ie Verhaftung eiu.^s gewissen ^ o u r u i e r zu verhindern, der von. Bolidigeriete R.^on verurteilt Borden und si.h der Strafe durch die Flucht entzogen hatte. Wir beeilten uns, sosort zwei Kommissäre, die Herren Regierungspräsident M i g .^ , von Bern , und Staatsralh V e i l l o n, von Waadt, auf .^..rt uud Stelle abzuordnen, um über den Vorfall nähere Erkundigungen einzuziehen. Gleichzeitig wiesen wir den sehweizerisehen Ge.langten in Baris au, bei dem kaiserl^ Ministerium daraus zu dringen, ^das.. die in das Dappenthal eiugerükte bewaffnete Macht (wenn diess nicht s.^hon geschehen ^oär...) sofort über ^ie Gränze zurükge^ogen u^.d dass für .diese ausfallende Gebietsoerlezuug angemessene Genugtuung geleistet, so

295 wie auch Vorsorge getroffen werde, damit s...lch^ Gewalttaten sich nicht wiederholen.

Die . Erhebungen unserer Kommissaren bestätigten vollständig den .Bericht der R^ier..ng von Waadt. Die Truppe war unter dem .^ommande eines G.mdarmerieosfiziers in Les Eressonnieres eingerükt, hatte sich iedo.h bald wieder zurükge^ogen, nachdem der in St. Eergues stationnirte waadtländische Gen^armeriekorporal dem Osfizier auf Befragen mitgetheilt, dass er nicht b^huss der Verhaftung Fourriers dahin gekommen sei. A^ der Hand der ihr zugekommenen Berichte bestritt zwar die fran^ofis..he Regierung die Richtigkeit der von uns vorgebrachten Thatsachen, was uns bewog, den Thatbestand in allen Einzelheiten nochmals ermitteln zu lassen ; allein auch diese zweite Untersuchung bestätigte nur die früher gewonnenen Ergebnisse, lieferte aber den fernern Beweis, dass inzwischen auf die Bevölkerung oes Weilers Les Eressonnieres einschüchternde Einflüsse gewirkt und die Besorguiss wach gerufen hatten, für ihre Angaben unter gewissen Verhältnissen ^ur Verantwortung gezogen zu werden. Wir theilten mit Rote vom 23. Rovember die Erhebungen der Herren ^ommissarien unserm Gesandten in Varis mit, und beauftragten ihn, das früher schon gestellte Begehren um Genugthnnng und Vorkehrungen zur Verhütung ähnlicher Gebietsverle^ungen zu erneuern. Wir waren aber hiebei im Falle, neben einer nochmaligen Erorterung der Rechtsfrage im Sinne der schon vielfach und bei verschiedenen Anlässen geltend gemachten, in den Verträgen begründeten schweizerischen Anschauungsweise auch ausdrükliehe Verwahrung einzulegen gegen die in einer Rote des kaiserl. Ministers der auswärtigen Angelegenheiten an den hiesigen franzosis.hen Botsehafter vom .). Rovember ausgesprochene und überraschende Drohung, dass die angeordneten Massnahmen zur selbst gewaltsamen Verhinderung amtlicher Handlungen der waadtländischen Behorden im Dappenth..l von der fra^osischen Behorde so lange ausrecht gehalten werden, als .^ie .Sachlage es erfordern moge. M^t Rükst.ht ans die gleichzeitig

kundgegebene Geneigtheit zu einer endgiltigen Regelung, sei es in der

Hauptsache, sei es über einen modns vivendi, Hand zu bieten, bemerkten wir nämlich, wir konnen uns so lange nicht veranlasst sehen, auf Unterhandlungen uns einzulassen, als jene Erklärung fortbestehe, die einer Drohnng gleich ^u erachten sei. Weit entfernt , unsern wohlbegründeten Begehren entgegen zu kommen, beharrte die franzosisehe Regierung vielmehr in ihrer dem Bundespräsidenten durch Marquis Turgot am 30. De^ember abschriftlich mitgetheilten Erwiderungsnote aus der Bestreitung der eingeklagten Gebietsoerlezung , indem sie behauptete , dass nur der Gendarmerielieutenaut von St. Elaude in Begleitung eines einzigen Geudarmen und unter ^erumständungen, die seinen Schritt vollkommen rechtfertigten, einige Augenblike in Les Eressonnieres erschienen sei, dass fie

desshalb die Diskussion als geschlossen betrachten müsse und die gestellte Genugthuungsforderung abweise.

296 Manien.

Pensionen.

Jm Gesehäst.^riehte sur das Jahr 1857 konnten wir Jhnen die Beendigung der Liquidation spanischer Bensions- und Soldrükstande .aus den Jahren l 828^1 8^9 melden, wobei wir bemerkten, dass die Lie.uidation der Rükstände aus der e.sten Berio..e von der Kapitulation von 1804 bis 1828 aus manche Schwierigkeit stoßen wer.^e und sobald nicht zu erwarten sei , dass aber unser Generalbevollmächtigter, H.^rr Oberst^ lieutenant K r u t t e r , die nothigen Einleitungen getrosf..n habe, un. die Beihilse der spanischen Behordeu zur Bei. ringung der erforderlichen Ulkten zu erlangen. Herr Krutter hat sich unter Mitwirkung des schweizerischen Konsuls, Hrn. Bräudlin in Barcelona, seiner schwierigen Ausgabe mit aller Hingebung und in so weit mit Erfolg unterzogen , als e^ ihm ge^ lu..geu ist, der spanischen Regierung eine belegte Zusammenstellung der in Frage stehenden Forderungen im Betrage von ....,6l 2,242 Realen 12 Maravedis einzureichen. Durch Entscheid der Staatsschuldendirektion vom .). Dezember. l 85.) wurden hievon jedoch nur 3,^)ll,364 Realen 12 Maravedis anerkannt, 3,^..)38. 13 als n.cht genügend nachge.^ wiesen in snspenso gelassen und der Rest als nicht zulassig abgewiesen.

H.rr Krutt...r rekurrirte gegen diesen Entscheid an die Konigin, indem er namentlich daraus hinwies, .vie schwierig, ja unmoglich es wäre, nach so langer Zeit alle verlaugten Belege beizubringen, und dass die von ihn.

bei^.br...chten Nachweise, in Abweisungen der zustandigen Militärbehorden un^ genehmigten Rechnungsauszügen bestehend, welche ihrerseits auf Grund gehorig ^eprüs^er Belege ausgestellt worden waren, als genügend anerkannt werden müssen, und es sich ui.lt n.ehr darum handeln tonn..., eine bereits entschiedene und anerkannte Sache neuerdings einer Revision zu unterwerfen. Dabei legte er auch gegen den von der ^taalssehuld^udirektion bestimmten Zahlungsmodus durch unverzinsliche Amortisatiousbons Verwahrung ein, da .^eren Werlh aus kaum 6 .^ steht, während sowol nach der in Bern abgeschlossenen Kapitulation, als nach einer kouigliehen Verorduung vo^u 1. Jnni l 822 di^ Zahlung der fraglichen Forderungen iu Baar erfolgen sollte. Auch dieser Rekurs wurde abgewiesen , vorzüglich aus dem Grunde, weil Herr Krutler die für einheimische Gläubiger geltende ^ristbestimmuug von 30 Tagen nicht eingehalten
habe. Dieser Einwand kouute aber uni so weniger als stichhaltig angesehen werden, a^s jene Fristbestimmuug eben nur für einheimische Gläubiger Geltung hat, sür Forderungen aber, die auf ^taatsvertrageu beruhen, nicht Anwendung finden darf, und insbesondere durch eine kouigliche Verordnung vom 17. April 1853 erklärt worden ist, dass sür die hier in Rede stehenden Reklamationen die Unterlassung der rechtzeitigen Einreichung der Li.^nidationsbegehren ohne Rachtheil bleiben solle. Rach Einholung des Gutachtens angesehener Reehtsgelehrten und ans deren eiustiu^migen Raih fand unser Bevollmächtigter sich oeraulasst, dem Finanzministerium eine neue Vorstellung und Verwahrung einzureichen , die von uns untern.

297 2. Januar l 86l durch. Vermittlung der spanischen Gesan^tschast empfehlend unterstüzt wurde. ^er Erfolg war nicht günstiger. Unterm 5. Februar 186l wurde Hrn. .^rutter eröffnet, dass die Konigin am 3l. Dezember t 860 seinen Rekurs abgewiesen habe, es ihm jedoeh unbenommen bleibe, sieh noch an den Staatsrath zu wenden. ^ie Begründung der Abweisung führt unter Andern. an, dass die fragliche Schuld nicht als auf St^atsverträg.^. beruhend anerkannt werden konne, weil sonst ihre Lie.uidation nach der anf solehe Forderungen bezüglichen Gese^ebu..g ausgeführt worden wäre , ^udem sei diese Eigensehast der Forderung stillschweigend auch von Hrn. Krulter (dem ja eben durch die Beglaubigung als Be^ ....ollmaehtigter des Bundesrathes . ein diplomatischer Eh.rrakt...r verliehen worden war) zugestanden worden , da er seine Eingaben an ^as Finanzund an das Kriegsm.nisterium gerichtet habe , statt im Ramen des Bundesratl.^s an das Staatsmiuisterium, wie es für Staatsschulden , denen volkerre.btli..he Verträge ^u Grunde liegen, sonst üblich sei. ...^en ihm freigestellten Weg der Berusung an den Staatsrath konnte und durfte indessen Herr Butter nicht einschlagen , indem er gerade dadurch die Kompetenz der spanischen Berichte ^..r Entscheidung d..r Frage anerkannt und lezter.. so des internationalen Eharakters entkleidet h.rtte ; er musste sieh daraus beschränken, gegen das Versahren der königlichen Regierung ^u protestiren, was er durch Schreiben an den Finanzminister vom 20. .^.bruar mit dem Beisügen tl,.at, dass, wenn nicht volle Anerkennung der gestellten Forderungen erfolgen sollte, er dem Bundesrathe die weitere BeHandlung der ^aehe anheimstelle. Welche Ausnahme diese protestation gefunden hat, ist uns noch nieht bekannt. Unsererseits fanden wir, nachdem wir von dieser Sachlage durch das Konsulat in Bar^loua unterri.htet worden , es sur angemessen , der spamsehen Gesandtschaft darüber aussührli.l^e Mittheilung ^u machen, wobei wir die Erwartung aussprachen, dass den gerechten Anforderungen, die durch das .^rgau des Hrn. Krutter bei der koniglieben Regierung in uuserm Rau.eu geltend gemacht worden seien, endlich ein Geuüge geleistet und dass die Gesandtschaft nicht anstehen werde, dieses Begehreu bei der kouiglichen Regierung angemessen ^n befürworten. ^er Herr Gesandte lehnte jedoch durch Rote vom .^. Juli
d. J.

eiu diesssälliges Einschreiten ab, indem er erklärte, er könne sich uni so weniger bewo^eu finden, uuseru. .^nstnnen zu entspreehen, als schon d^e Belichten seines .^nites mit einer Uuterstü^ung von Forderungen au seine Regierung sich nicht vereinbaren lassen , werde die Reklamation aber im gewohuliehen Wege bei der spanischen Regierung eingebracht, so sei, falls sie begründet erfunden werden sollte , nicht ^u be^w^ifeln , dass den diessfälligen ...lnspruchen G.müg.. gethan werde. Dies^ Benierkung, so wie die ganze Fassung der Rote bewogen uns, die Verhandlungen über die Vensiousangeleg^nheit vorderhand ruhen ^u lassen ; nad^d^.u. aber im Dezember Herr E h a p u i ^ das E^e.^natur als Schweizerischer Generalkonsul in Madrid erhalten und uns berichtet hatte , dass Aussichten aus eine besriedifende Losung vorhanden seien, säumten wir nicht, ihm den Austrag

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^ur Anhandnahme des Geschäfts zu ertheilen, und es wird nun zu gewartigen sein, welchen Erfolg die von ihm einzuleitenden Verhandlungen haben werden. Von der .Loyalität und dem Gerechtigkeitssinn der spanisehen Regierung erwarten wir, dass sie endlich den wohlbegründeten Ansprüchen Rechnung tragen werde.

.^.ta.lien.

.Anerkennung des ^nlgreichs fallen.

Wir hatten in unserm vorjährigen Geschäftsberichte mehrfach VeranFassung, ans die Folgen hinzuweisen, welche die in den Jahren 1859 und 1860 in Jtalien eingetretenen Gebietsveränderungen für unsere Beziehungen zu dem damaligen Königreiche Sardinien herbeiführten. Eine weitere und für die Erhaltung dieser Beziehungen in ihrem seitherigen freundnachbariichen Eharakter offenbar nicht unwesentliche Folge der Ein^erleibung der mittel- und süditalienischen ^Landestheile war das vom Barlamente am l 4. März 1861 angenommene Gese^, welches Sr. Majeftät Viktor Emannel und seinen Rachtommen den Titel eines ^.Konigs von Jtalie...^ verlieh. Die konigliche Gesandtschaft gab uns durch Rote vom 23. März von diesen. Vorgange Kenntniss. Da diese Rotistkation weder eine formliche Anerkennung des Ko.ugreichs Jtalien verlangte, zu welcher nach der Bundesverfassung allein die h. Bundesversammlung befugt gewesen wäre, noch erwähnte, aus welchen Läufern oder Provinzen der italienische Staat bestehe, in dieser Hinsieht also die Frage der Gebiets^ Erwerbungen durchaus unberührt liess,. so glaubten wir im Hinblik ans mehr oder weniger analoge ^orgä^ge aus frühern Jahren nicht anstehen .zn sollen, diese Mittheilung durch folgende, an nusern Gesandten in Tnrin .gerichtete Ant.vortsnote vom 30. März zu erwidern : ,,Mit Rote vom 23. diess hat Herr Eo.u.na..denr J o e t e a u uns in ..^ennt^iss gesezt, dass das Rationalparlameut ein, auch von Sr. Majestät dem Konig von Sardinien sanktionirtes Gesez erlassen hat, kraft dessen Vietor ^manuel ll. für sich und seine Rachsolger den Titel ,,^Konig .^on Jtalien^^ anninnnt.

,,Jnden^ wir Jhnen hienüt diese Rote in Abschrift übermalen, ^theilen wir Jhnen ^en Auftrag, unsererseits der Regierung des Konigs Vietor Emanuel diese gefällige Mitteilung zu verdanken, so wie anch.

die Besrie^ignng aus^u^preehen für die sreundschastlichen Gesiunungen, welche die Regierung Sr. Majestät bei diesem Anlasse gegen die Schweiz ^eäussert hat. Diese werde nicht ermangeln, von ihrer ^eite mit loyaler Gesinnung das Jhrige beizutragen, uni die alten freundschaftlichen Beziehnngen beider Rachbarländer auch bei veränderten staatlichen Verhältnissen ^u erhalten und immer mehr zn befestigen.^ Es gereicht uns zur Besriedigung, hier bestätigen zu konnen, dass in unserm Verkehr mit der italienischen Regierung ini Allgemeinen die gegebenen Frenndschastsverfiehernugen sich bemährt haben. Rur in einer, ^ür das schweizerische Staatsleben jedoch sehr wichtigen ^.rage konnte

299 leider bis jezt eine Verständigung nicht erzielt werden , nämlich in der tessinischen Bistl,umsangelegenheit , mit der die Benuzung der Freipläze des sogenannten Eolleginm Borromäum in Mailand in Verbindung gebracht wurde.

Bi^h....msfrage und Kollegium Borromäum.

. Was die kirchliche Seite dieser Frage anbelangt, so h..t sich der Stand Derselben seit 1860 in Richts geändert, in.^em die päpstliche Regierung über die Konferenzverhandlung.m vom Rovember 1860 sich im ^anfe des Jahres 186l zu keiner Kundgebung veraulasst gefunden hat, und vor Eingang einer solchen sur uns zu bezüglichen Schritten kein Grnnd vorlag.

Um so lebhafter wurden aber die Verhandlungen übex den materiellen Theil betrieben.

Ans unsere, noch im vorjährigen Geschäftsberichte Seite 419 ^) angeführte Rote an den schweizerischen Gesandten in Turin erfolgte unterm 2..... F .. br n a .. eine Erwiderung durch Schreiben des kouiglichen Ministeriums an die Gesandtschaft in Bern, welches vor Allem zu unserer Ueberras.hn.^ die Bemerkung enthielt, dass nichts in der Rote des Bnndesrathes den Wunsch nach einer Verständigung erbliken lasse und es der

königlichen Regierung moglieh gemacht hätte. eine missbeliebige Erorterung

in freundschaftlicher Weise zu beendigen, nachdem Graf E a v o u r sodann unserer Rechtfertigung des von der Regierung von Tessin aus die bischoslichen Taselgut...r gelegenen S^uesters , welches als ein vorzeitiges und einseitiges, die einem befreundeten .Staate schuldigen Rüksi.hten verlebendes Vorgehen bezeichnet n.nrd, eine eingehende Widerlegung gewidmet, beauftragte er den Gesandten mit der Erossnu..g, dass auf die Begabung des

Eoll..gi..m .^elvetieuu. in Mailand Beschlag gelegt worden sei, diese Mass-

nahm.., welche übrigens erst nach Ablauf des Schuljahres ^ur Anwendung ko^nm.m sollt... . indessen nur eiue Gleichstellung beider Staaten sür die zu ^eroffnenden Unterhandlungen bezwekte, die konigliehe Regierung zudem stets vom lebhaften Wnnsche nach Verständigung beseelt und ihrerseits zur Ernennung v^n Abgeordneten bereit sei, die mit h.^rwärtigen Bevoll^ wäehtigten eine V.rei..b.^r....g anzustreben hatten. Wir säumten nicht, ...uf l^tern Vorschlag einzugehen, indem mir uoch im ^aufe des solgeuden Monats Mä^ Bevollmächtigte in der Berson der Herren Nationalrath Jauch und ...^taatsrath Bolla, denen in der Folge a neh Hr. alt Stände^ rath ^ieli beig^r.^net wurde, ernannten un^ der italienischen Regierung davon mit de^u Ersuchen Anzeige machten, auch die jenseitigen Kommissarien mit all^.r Befordernug ^u ernennen. Dabei unterließen wir übrig.^ns nicht, gegen .^ie Beschlagnahme der Begabung des Kollegium Helvetieum na.hdrüklich zu rekl..miren. Während - bemerkten wir - die

Ansprüche der ^.h.veiz hinsichtlich der Eomaskischen Tafelgüter vom staat-

ti.hen und kirchlichen Standpunkte aus vollkommen begründet seien und die Jnt..rimso..r.v^.ltn..g über den im Kanton Tessin gelegenen Theil der^

^ Seile 8.^8 i^n I. Band de... Bundestages v. .^. 18^I.

300 selben nur eine Massr.^el, welche andere ...Staaten schon öster und selbst Sardinien bei ^ vorkommenden Sedisvaeanzen unbedenklich angewendet haben , so entbehre dagegen die Beschlagnahme jeuer Begabung jeder rechtlichen Grundlage, indem die Berechtigung der Kantone ^ur uugehinBerten Beugung der Freiplaze aus stistungsmassigen Rechten beruhe, welche von allen Regierungen der Lombardie - mit einiger Unterbrechung zu Revolutionszeiten - von Anfang an bis zur Stunde unwidersprochen anerkannt und geachtet worden seien. ^as Verhältnis sei 1842 durch einen formlichen Staatsvertrag mit Oesterreieh naher geregelt worden ; dieser Vertrag bestehe noch in .^rast und sei in Beantwortung der buntes-

rathlichen Denkschrift vom 9. September 185.) durch d^e königliehe Re-

gier.mg als Rechtsna.hsolgerin mit allen daraus erfolgenden Verbindlichkeilen mittels Rote vom l ^ . Januar ....^ und seither wiederholt anerkannt und sestgehalten worden.

Obgleich die italienne Regierung uuserm Wnusehe um baldige Bezeichnung ihrer .Abgeordneten entgegen kam , so verzögerte sich der Zusammentritt der Konferenz doch bis Anfangs August.

^ie Instruktion unserer Abgeordneten ging im Wesentlichen dah.n, von dem Bis.humsvermögen einen der ^evolkernngszahl der ehemaligen sehweizerisehen Spre^geltheile entsprechenden Antheil zu beanspruchen, die Ausfolge der speziell für diese Gebietstheile bestimmten Stiftungen und augemessene Auslosung des au den allgemeinen Stiftungen entfallenden Antheils ^u verlangen und überhaupt an der Hand der von den betheiligten zwei .^antonsregierungen beizubriugeu..eu Materialien die herwärtigen Rechte und Jnterefsen allseitig bestens wahrzunehmen. ..^ie Konferenzen wurden am 1. Anguft in Turin eröffnet, und dauerten bis zum l 3. gl. Mts., wo die Verhandlungen eingestellt wurden, weil in den instruktionsgemäß Vorschlägen der italienischen Abgeordneten neben verschiedeneu andern unzulässigen Ansprüchen namentlich zwei Forderungen gestellt wurden, auf welche die unsrigen nicht eingehen konnten; es sollte nämlich die Uebereinkunst erst in Wirksamkeit treten, wenn die .^piritualieu mit dem heiligen .^tuh.e ins Reine gesezt sein würden, und die Güter der er^bischofliehen Tase. von Mailand sollten, von jeder Theilung ausgeschlossen. ^ar nicht in den Bereich der Verhandlungen gezogen werden. Andererseits hatten die schweizerischen .^ommissarien verschiedene besondere Ansprüche des Staates Tessin und tessiniseher und bündneriseher Gemeinden zur Sprache gebracht, über welche die italienischen .^ommissarien weitere Erhebungen nothwendig erachteten, di... geraunte Zeit in Anspruch nehmen würden, diese Zwischenzeit wollten sie dann auch dazu bennzen, von .ihrer Regierung neue Weisungen einzuholen, namentlich um zu ermessen, ob und in wie weit die von ihnen vorgeschlagenen Vertragsgrundlagen abgeändert werden konnten. Seit dieser Unterbrechung der .^onserenzverhandlungen, die zur Stunde noch nicht wieder ausgeuommmen worden sind, folgten sich mehrfache .Korrespondenzen mit der Regierung des Kantons T...ssin und mit der italienischen Regieruug, bei welcher .^err Tourte wiederholt daraus drang, dass nicht strikte an den oben bezeichneten Forderungen fest-

301 ^ehalten werden mochte, wobei er hervorhob,

dass vom heiligen Stuhle

selbst die ^nlässig^eit. ja Rothwe..digk..it der Erledigung der Temporalien-

frage u..al..h....g.g von der Regelung der kirchlichen Verhaltnisse mehrfach .ausdrül^lich ausgesprochen , und auch vom verstorbenen Ministerpräsidenten Grasen Eavour anerkannt worden sei.

Eine Verständigung über die Gru..olag..n der wieder aufzunehmenden Konferen^verhandlu..gen aber konnte im Geschäftsjahre uicht mehr erzielt werden.

Unterdessen ging d.^s Schuljahr des er^bisehoflicheu Seminars in Mailand zu Ende, und die ..ta.ienisch.. R..gieru..g schritt wirklich ^..r Ein^iehnng der ^en schweizerischen St.rndeu Anstehenden Freipla^e. bereits unterm 2. Mär... h.rlte die ^rooi...,ialregierung in Mailand dem erzbisehoslichen Ordinariate jede fernere ...lnsnahme schweizerischer ^oglinge unt^rsagt und deu .^wek dieser Massregel dahin l.^eichuet, Bischof und Stist von Eomo Schu.. ..u gewähren und gleichzeitig Mittel ^u gewinnen, um mit moglich geringster .Belastung des Staates den in seinem Einkommen dur.h die Beschlagnahme der Taselgüter in Hessin geschmälerten Bischof zu entschädigen. Wie schon oben gesagt worden ist, haben wir wiederholt gegen d^se Massre^el reklamirt. uud es ist auch den Bemühungen nusers Gesandten in Turin gelungen, die Zulassung der schweizerischen Zoglinge für ein serneres ^^uljahr vom November 1861 ab ^u erlangen, w.^hrend dessen, wie wir hoffen, die Temporalieufrage in der Bisthumsan-.

gelegenheit erledigt und damit au^.h dieser instand beigelegt werden wird.

Fre.lich war bein.. Beginne des ^..rs^.s die entsprechende Weisuug noch nicht nach Mailand ertheilt worden, und ^...dur.h trat eine mehrwod^ntliche V..r^ogerung in d.^r Ausnahme der Zoglinge ein , während welcher diese den Aufenthalt in Mailand ans eigenen Mitteln bestreiten mussten.

Wir fanden^ es der Billigkeit angemessen, die Betreffenden hiesir aus der Bundeskasse entschädigen zu lassen.

..^..xän^erhal.nisse.

Während über die so eben berührten ^rag..n eine definitive V^.rständigu^g uo.h längere ^eit iu Anspruch nehmen wird, find von den s^it Jahren hängigen Anständen läugs der italieuis.heu Graupe verschiedene definitiv abgethan worden , so dass wir Jhnen in der lezt^.n Zession eine Uebereiu^nft zur Genehmigung unterbreiten konnten, durch welche die Grän^linie zwischen Tessin und der Lombardie endgiit.^ geregelt wird. ^) Jm Jahr 18.^2 soll nun die Grau^ereinigung gegenüber Viemont stattfinden, was wegen der
vorgeritten Jahreszeit im Berichtsjahr nicht mehr moglich war.

dagegen haben iu Be^ng aus die streitigen funkte der bündneriseh^itali..uisehen Grenze seit dem Uebergange der Lombardie an Sardinien keine speziellen Verhandlungen. mehr stattgefunden, obgleich wir dieser Angelegenheit fortwährend unsere Aufmerksamkeit gewidmet..

^) Siehe Bundesblatt v. J. 1^^, ^and I, Seite lo^.

302 haben und auf die Anbahnung einer diesssälligen Verständigung im geeigneten Angenblike Bedacht zu nehmen nicht versäumen werden.

Aueh gegenüber .

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e ^ .

^ e i c h

sind die durch das Mittel der Gesandschaft in ^Wien geführten Verbandlnngen über den im Jahr 1859 unerledigt gebliebenen Granzanstand bei Finstermün^ noch nicht zu Ende gediehen. Das kaiserliche Ministerium erklarte durch promemoria vom 12. Juni, die Vergleichsvorschlage der schweizerischen Kommissarien vom 24. September 1859 nicht annehmen zu können; dagegen machte es seinerseits einen Mittelantrag, durch welchen die frühern österreichischen Ansprüche allerdings bedeutend ermässigt, aber immerhin Oesterreieh in den Besiz des linken Jnnusers gelangen würde.

Mit Rüksieht auf die strategische Bedeutung des von ^esterreich immer noch angesprochenen Landstriches konnten wir um so weniger auf diesen Mittelantrag eingehen, als diese Ansprüche durch keine Urkunden sich erhärten lassen ; wir waren daher im Falle, denselben abzulehnen und den Hrn. Geschäftsträger unterm 30. Dezember ^861 mit einer diesssalligen Eröffnung zu beauftragen. Die übrigen noch waltenden Streitigkeiten dieser Art find von geringerer Bedeutung und das daherige Material noch nicht in der Weise vervollständigt. dass se^t schon hier darüber eingehender zu berichten wäre.

^rei.^.rgeranlelh.m.

Zu einem längern ..Notenwechsel mit der kaiserlichen Regierung hat uns im Geschästssahre eine Verfügung ^des Finanzministeriums vom 30. Juli 1861 Veranlassung geboten, welche den Verkauf. von Losen der l^isenbahnanleihe ^es Kantons Freiburg in .^esterreieh mit Berufung auf eine frühere Verordnung untersagte, ^erzusolge der Vertrieb von ansländis.hen Anleihenslosen in den k. k. Staaten verboten ist, wenn das Anleihen nicht von einer auswärtigen .^taatsregiernng selbst ausgegeben wird, oder nicht ans einer von einen. auswärtigen .Staate gegebenen Garantie beruht. Die Regierung von Freiburg nahm unsere Verwendung für die Rüknahme dieser für die Jnteressen ihrer Verwaltung äusserst uaehtheiligen Verfügung in Anspruch, und wir standen um so weniger an, ihrem Be^ehxen zn willfahren, als die Kautone in Bezug aus ihre finanzielle Verwaltung durch ...ie Bundesverfassung uieht beschränkt uud also gleich jedem andern Staate durchaus souverän siud. Die Bemühungen unsere Geschäftsträgers blieben indessen erfolglos, und auch eine direkte Verwendung des Bundesrathes bei den. kaiserlichen Ministerium führte zu keinem bessern Ergebniss. indem das lettere mit
^ote vom 27. Oktober, ohne aus eiue nähere Begründung sich einzulassen, erklärte, dass die kaiserliehen Be.^ horden sich ansser Staude befinden, den hierseits ausgesprochenen Wünsche...

entgegenzukommen.

303 ^ers^eden^.

Der Verkehr mit den übrigen auswärtig^. Staaten hatte keine Verh^ltnisse ^um Gegenstande , die zu einer speziellen Erwähnung dieser .

Staaten Veranlassung bieten konnten, indem er entweder untergeordnetere Geschästsvermittlungen betras, oder im Berichtsjahre nicht zum Absehluss der Verhandlungen führte , oder endlich Fragen betraf , welche Beziehungen zu mehreren auswärtigen Regierungen umsahen.

^af.wesen.

Eine solche war die Frage über Erleichterung des allgemeinen Verkehrs durch Aushebung der bisher beinahe allerwärts bestandenen Bassformalitäten. Jn Verbindung mit dem Handelsvertrage ^wischen Frankreich und Grossbr.tannien kam auch eine Vereinbarung zwischen diesen beiden Staaten zu Stande, derzusolge englische Untertanen künftighin, ohne mit Bässen versehen zu sein, in Frankreich ^.gelassen werden sollten, wie diess in Grossbritannien gegenüber Ausländern schon vorher üblich gewesen. Die Vortheile dieser Verkehrserleichterung waren zu einleuchtend . als dass sie nicht bald auch anderswo Anklang gesunden hätte , besonders aber in der mit Frankreich in so lebhasten Beziehungen stehenden Schweiz, wo übrigens dem Durehreisenden in dieser Hinsieht längst schon alle thnnliehe

Begünstigung gewährt, während für die Reise in^'s Auslaud nach allen

Richtungen Bassvisa gefordert wurden. War die Einholung diefer Bassvisa üherhaupt mit kosten und Zeitverlust verbunden, so musste speziell die Rüksicht aus die hohen Gebühren und die für die Behörden , wie für die Brivaten äusserst lästigen und zeitraubenden Formalitäten , an welche die Ertheilung der franzosischen Visa geknüpft wurde , hier eine Aenderung doppelt wüns.heuswerth machen. Wir liessen daher gleichzeitig mit dem Autrag aus Abschluss eiues Handelsvertrags bei der srau.^osischen Regieruug ein Verkommniss wegen Aushebung der uns gegenüber in so lästiger Weise gehandhabten Bassverordnungen vorschlagen, nachdem wir die sach^ bezüglichen Ansichten der Kantonsregierungen eingeholt hatten, deren Gesammtergebniss war, dass nur die Abschaffung der Bassvisa und der regelmassigen Vorweisung au der Gränze verlangt wurde. Uuser Vorschlag fand jedoch bei der französischen Regierung leine gunstige Ausnahme, namentlich wegen der an den Aufenthalt und die Niederlassung sranzosiseher Bürger in der Schweiz durch die Bundes- und .^a...to..algesezgebnng geknüpften Bedingungen. .^iugeg..n konnte eine Erleichterung der For-^ malitäteu sür ^ie Einholung der Visa erlangt werden , indem die sogenannten G a r a n t i e s c h e i n e nicht mehr gefordert werden. Was uns aber Frankreich beharrlich verweigerte. wurde von anderer ...^eite theils anerboten , theils gegen Gewährung des Gegenrechtes zugestanden , so von Belg i e n , J t a l i e u . den N i e d e r l a n d e n u n d B r e u s s e n . Mit der niederländischen Regierung sind die Verhandlnngen zwar noeh nieht abgeschlossen, da dieselbe die gänzliche Abschaffung der Bässe verlaugte, während vom

304 schweizerischen Standpunkte ans nur zugestanden werden konnte, dass jede ^oon d^.r ^..ständigen Heimathbehorde ausgestellte, mit der Gestaltsb..schreibung versehene Reises.hrist zum Eintritte in die Schweiz genüge, und der Vorweis dieser Urkunde an der Grande oder au.^h im Jnnern des Landes regelmassig von den^ Reisenden nicht verlangt werde , sou..ie dass dieselbe des Visums eines schweizerischen Agenten im Auslande nicht bedürfe.

Sehuz der Schweizer im Au.^ande.

Wiederholt hatten wir schon Veranlassung, uns mit der Frag.. zu beschäftigen, wie den Schweizern in überseeischen Landern, wo wegen besonderer Verhältnisse keine s^hwei^erisehen Konsulate bestehen, oder solche bei d^.n dortigen Z n stand .m nicht in genügend wirksamer W.^ise die Jnteresfen ihrer Landsleute ^u wahren vermogen , genügender S..h..^ für Personen und .Eigenthum zu verschaffen s.i. Ein ^p.^^alfall dieser Art ist auch im Berichtsjahre vorgekomm..^.. Die in ^er Stadt Mexiko eingesäte La..^r..giern..g der glei.hnamig.m Republik hatte im August 186l die Erhebung einer .^riee.ssteuer von den Einwohnern des Bezirks ....^e^iko dekretirt, und eine ähnliche Verfügung war vom Gouverneur des Staates J a l i s e o erlassen worden. Gegen beide Verfügungen wur^e vom Gesandten Frankreichs au.h im Rainen der schweig. Eidgenos^nfch..st prot..stirt und ^ie mexikanische Republik, deren .^^horden, und namentlich die ..^it^ glieder der obersten Landesbehor^e personlich für allen Schaden und Raeh^ theil, .v^lch^.n sehw^.^eris..he Ang.^horige dadurch erlei^...n so.iten, haftbar und verant.^ortli.h erklart.. von d^r mexikanischen Regierung war ab^r diese protestation zurückwiesen worden, w^.il kein ^.weis für ^ie ^rechtig^ng d.^s H.rrn ^.^sandten, ini R.nnen der s..h.v^iz. Eidgenossenschaft zu handeln, vo...ha..^.n sei. J.d^m nus die sran^osis.he Regierung von diesem Vorgange Mitth^ilung machen liess, erhielten wir au.h .^enntni^ von einer protestation, die der Gesandte schon im M..rz 186l gegen ein Dekret, betreffend Einziehung der ^ireheuguter, ebenfalls ini Ramen des

^andesrath^s eingereicht halte. Es ist nun allerdings richtig, dass das

schweiz. Generalkonsulat in Mexiko, wahrend der mehrjährigen Vakanz desselben, bis E..l^ 1860 vom Kanzler der franzostseh.m ..^..sandtschast, Herrn von M o r i n e a n , besorgt worden ist, und die ^.hw^.i^er also schon ver^uoge .^er amtli.h.... Stellung dieses ^onsulatsverwesers unter franosischem S.hu^e standen. Von einer formten Uebertragun^. dieses .^^..u^s dur .h ^.^s..hlüsfe ^^s ^un^^.srath.^s war aber nie die Rede, eben so w.mig von einer Ermächtigung d...r franzosisehen Gesandtschaft, im Ramen der s.hweiz. Eidgenossenschaft zu handeln ; selbst die Uebertragnng der ^onsnl..tsgesch.^fte war oh ^e Znthun d..s ..^nn.^esrathes nnr durch Uebergabe d.^s ^onsulatsarchiv.s von ^.ite der in Mexiko wohnenden ^ehweizer an ^ie sranzosts^.he Gesandtschaft, d^ren ^....huz si^ selbst nachfuehten und z ngesagt erhielten, erfolgt und von un^ erst na^.hträgiich anerkannt worden.

Ein Sehnliches geschah ^85..) in V e r a - E r u z , wo es seither a u eh dabei verblieben ist, während Herr Morineau mit S.hreibe.n vom 15. Oktober

305 1860 uns erklärte, dass er im. Hinblike aus die Haltung der Schweig gegenüber der französischen Regierung die Vertretung des .Konsulats nicht ferner beibehalten kouue. und ohue eine Antwort des Bundesrathes a...zuwarten, das Archiv des Konsulats dem Herrn Arnold Butter zustellte, uoch bevor dieser wirklich zum Generalkonsul der Schweiz in Mexiko ge^ wählt war. Das Schuzverhältniss war also noch vor der Wiederbesezung des Konsulats und wieder ohne ^..thnn des Bundesrathes ausgehoben worden. Jn der Folge und auf dringendes Ansuchen des neuen Generalkonsuls beschlossen wir unterm 31. Mai^ 1861, uns an die nordamerikanische Regieruug zu wenden, damit für besonders wichtige Fälle der Generalkonsul beim Gesandten der Union die nothige Hilfe und Unterstüzung gegenüber den mexikanischen Behorden finde.

Bereitwillig wurde diesem Ansinnen entsprochen, und die Schwerer in Me^ko sind sonach durch. Beschluss und Zustimmung der beiderseitigen Regierungen nothigensalls unter den Schuz der nordamerikauischen Gesandtschaft gestellt. Gleichwol nah^ meu wir keinen Anstand, die Vrotestation des srau^osisehen Gesandten gegen die .Dekrete ü.^r Erhebung von Kriegssteuern anzuerkennen und zu verdanke^, wobei wir jedoch nicht unterliesseu, die kaiserliche Regierung über die so eben dargelegten Verhältnisse aufzuklären, mit dem Beifügen, dass, wenn einzelne schweizerische Angehörige in den Fall kommen sollten , den Schuz der franz. Gesandtschaft oder Kousulate anzusprechen, eine günstige Aufnahme solcher Begehren dem Bundesrathe immerhin angenehm sein werde.

Diplomalis.he und ^onsularagenten.

Hinsichtlich unserer diplomatischen Vertretung im Auslande haben wir anzuzeigen , dass nach Massgabe des Budget der Gesandtschaft in .^..urin ein ständiger Eharakter verliehen und die Stelle dem bisherigen ausseror^ deutlichen Gesandten, Herrn A. T o u r t e von Gens, unter Beibehaltung dieses Titels übertragen worden ist.

Jn dem bei uns beglaubigten diplomatischen und Konsulatspersonal sind im Berichtsjahre folgende Aenderungen eingetreten : B a d e n . Der bisherige Geschäftsträger, Kammerherr und Legationsrath ^. von Dusch, wurde zum Ministerresidenten ernannt.

N o r d a m e r i k a . Der Ministerresident, Herr Th. S. ^ a ^ , mit dem der Bundesrath stetssort in den angenehmsten Beziehungen gestanden, und der seme ^iebe ^ur
Schweiz namentlich bei Anlass d..r Reuenburger..

angelegenheit in anerkennenswerthester Weise bel.hätigt hat, wurde abbe^.useu und dur.h ...en in der gleichen Eigenschaft beglaubigten Herrn Georg G. ^ o g g , ans Vermont, erseht, mit welchem wir iu gleich freuudschastlichen Be^iehnugen , wie mit seinem Vorgänger , zu verbleibeu hossen dürfen.

B^nd^bIa^. .^ahrg. ^Iv. ^. It..

22

306 Das Ex^uatur haben folgende Konsularagenten erhalten: Für J t a l i e n : Herr Jnles V u e e i - B a u d a n a , als Vizekonsul in Genf.

Nordamerika : Karl Ludwig V e r n a ^ s, als Konsul in Zürich, ,, O e s t e r r e i e h : ,, V o r t u g a l :

A. L. W o l f f ,

,,

,,

,, Basel.

F. E o s b . . , , Adolf S eh ..ck,

,, .,

,, ,,

,, Genf.

,, ,,

J. J. de B r o e n c a V i e i r a , als Generalkonsul .n Genf.

Der bisherige spanische Vizekonsul, Herr U rech in Genf, ist laut An-

zeige der konigliehen Gesandtschaft vom 1..). August 1861 dieser Stelle enthoben worden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1861.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1862

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.05.1862

Date Data Seite

289-306

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10 003 705

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