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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 1l. April 1862.)

Der folgenden 1.

nach den .....f allen

Bundesrath hat , aus einen Bericht seines Bostdepartements , Besehlnss gesasst : Die Beförderung von Reisenden mit unterlegten Bserden ist Artikeln 1 und 3 des Extrapostreglements vom 1. Mai 1852 *) Routen, auf welchen die Extrapost besteht, ausschliesslich nur

den Bostpferdhaltern gestattet, welche sich pünktlich an die Vorschriften

dieses Reglement zu halten haben.

2. Es ist Jedermann verboten , Verträge sur die Beorderung von Reisenden mit Vserdewechsel , sei es aus längere oder kürzere Streken , abzuschliessen, oder eine auf derartige Transporteinriehtnngen bezügliche Bekanntmachung zu erlassen.

3. Zuwiderhaudelnde werden nach Art. 6 des Voftregalgesezes vom

... Juui t 849 **) bestraft.

4. Gegenwartige Verordnung ist den.. Vostdepartement zur BallZiehung zuzustellen und in die amtliche Sammlnng der Bnndesgeseze und Verordnungen anzunehmen.

Vom Bnndesralhe sind gewah.t worden : .Hr. Fridolin Luchsinger, von Schwanden (Glarus), zum Posthalter und Telegraphisten in dort , ,, Jgnaz Wild, von Appenzell , zum Bostkommis in Genf.

Als Vnlververkanfer sind patentirt worden .

Hr. Monsch und K in t s eh i in Ehur.

,, Arnold Baumann in Hassen (Zürich) ; ,, Salomo.. Kunz in Dielstorf ,,

*) Siehe eidg. Gesetzsammlung Band V, Seite 435 und 472.

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100.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Bundesblatt

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Jahr

1862

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.04.1862

Date Data Seite

45-45

Page Pagina Ref. No

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