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Mehrheit der ständeräthlichen Kommission, betreffend die Erstellung der Furka-, Oberalp- und Arenstrasse und die Vervollständigung de.... bildnerischen Straßennetzes.

(Vom

7. Februar 1862.)

Tit..

Unterm 26. Juli 1861 hat die Bundesversammlung die Erstellung der Strafen über die Furka, die Oberalp und den Arenberg beschlossen, und den betreffenden Kantonen in .Anwendung des Art. 2l der BundesVerfassung folgende Beiträge aus der Bundeskasse bewilligt : 1. An Uri und Wallis für die Erstellung der Furkastrasse von Oberwald bis Hospeuthal , die 44 Kilometer oder .) Schweizerstunden laug ist, einen Beitrag von zwei Dritteln der Baukosten in dem Sinne, dass dieser Beitrag die Summe von Fr. 800,000 nicht übersteigen dürfe.

2. Den Kantonen Uri und Graubünden für die Erstellung der Oberalpstrasse von Andermatt bis Dissentis, 61/8 Schweizerstunden Länge.

einen Beitrag von zwei Dritteln der Baukosten unter Festsetzung eiues

.Maximums von Fr. 350,000.

3. Den Kantonen Uri und Schwyz für die Erstellung der Axenstrasse einen Beitrag von zwei Dritteln der Baukosten in dem Sinne, dass derselbe die Summe von Fr. 600,000 nicht übersteigen dürfe.

Jn erwähntem Beschlösse heisst es dann serner. dass die Zusicherung der bestimmten Beiträge für die Furka- und Oberalpstrasse erst dann in Kraft treten soll, wenn durch Beschluss der betreffenden Kantone die Aussühruug beider Strafen gesichert sei.

Endlieh ist den beteiligten Kautonen eine Frist, und zwar bis Ende des Jahres t 86 l festgesetzt worden, um sich für Annahme der sie betreffenden Bestimmungen zu erklären.

521 Mit Botschaft des Bundesrathes vom 3l. Januar 1862^) wird den Räthe.. über .die im Laufe d..s ^patsahrs ^ statt^efundenen Konferenzen der betheiligten Kantone, betreffend die Erstellung der Furka-, der Oberalp.^ und der Ar^enftrasse Kenntnis^ gegeben und die definitiven Erklärungen der Kantone Uri, Sehw^, Graubünden und Wallis mitgetheilt.

Die Erklärungen der Kantone Uri und Graubünden für die Erstellung der ^.beralp- und Fnrkaftrasse sind identisch, indem sie nämlich den Bau der genannten ^trassen nach den Bestimmungen des Bundesbeschlusses übernehmen wollen, insofern ihnen das Maximum des ftipulirten Bundes-

beitrags zugesichert wird.

Die Erklärung des Kantons Wallis lautet dahin: es habe der

Grosse Rath einstimmig die Annahme der Bestimmungen des Bundesbesehlusses vom 26. Juli vorigen. Jahres, soweit es ihn betreffe, beschlossen. Es ergiebt fi^h sodann ans dem Eonferenzprotokoli, dass bei den diessfälligen Unterhandlungen zwischen den Abgeordneten von Uri und Wallis bezüglich de.. Bau der Fnrkastrasse, die Fahrbahubreite aus 14 Fuss festgesetzt worden ist.

Die Erklärungen der Kantone Uri und Sehw^z , betreffend die Ersteilnng der Ar^enstrasse, stimmen überein, das sogenannte m i t t l e r e T r a e é nach den Bestimmungen des Bu..desbes..hlusses auszuführen. ^i.. drücken indessen den Wunsch aus. es mochte der Bund den si^.en Beitrag von .^r. 700,000 leisten, wogegen sie sich anheischig machen würden, den Bau der ^trasse dem See entlang zu bewerkstelligen, d. h. die sogenannte horizontale Linie auszuführen.

Das ist, Tit., der gegenwärtige ...^tand der Angelegenheit.

infolge der obigen .Erklärungen . mit Ausnahme derjenigen von Wallis, kann der Bau der Alpenstrasseu nur dann als gesichert betrachtet werden, wenn den Kantonen die im Bundesbeschluß vorgesehenen Maximalbeitrage für die Oberalp- und Furkastrasse verabreicht werden.

Für die Erstellung der ^enstraße, und zwar der horizontalen Linie, walten keine Zweifel, selbst wenn die Leistung eines fi^.en Beitrags nicht beschlossen würde, da neben der militärischen Wichtigkeit bedeutende kommer^ielle Jnteressen im Spiel sind, die den Ban derselben erheischen.

Wenn dagegen der Ban

der Oberalp- und der Furkastrasse ausge-

führt und der Bundesbeschluß vom .^6. Juli l .^6 l nieht bloss auf dem Vapiere stehen, sondern ei^.e Wahrheit werden soll, so muss der Bund den betreffenden Kantonen, und namentlich dem Kanton Uri entgegenkammen, der gleichzeitig für drei ....^trassennnternehmnngen in Anspruch genomme.. wird, und dessen Hülfsnnttel bekanntermassen gering sind.

^) Sie^e Seile 285 hle^or.

52^ ^..nrch den seiner ^eit von den Rathen Verworfenen Antrag der Solidarität zwischen sämmtlu.hen prosektirten Strasseu konnte man sieh zum Voraus denken, dass die Erstellung der beiden Alpenstxassen auf bedeutende Schwierigkeiten stossen und die Ausführung derselben in Frage stellen werde.

Doeh^ auch hierin zeigen sich die betreffenden Kantone geneigt, wenn ihnen die Max^imalbeiträge verabfolgt werden, und anerbieten als Gegenleistung eine ^.ahrbahnbreit... von 14 Fuss ^n erstellen, während dem sie im Bundesbefchluss nur auf 12 Fuss vorgeschrieben. ist.

^,ie Mehrheit Jhrer Kommission glaubt, wenn man die Vollziehung des Bundesbesehlufses ernstlieh wolle, so tonne den. Besuch der betressenden Kantone ^ar wohl entsprochen werden, und zwar unbeschadet der Ehre der Bundesversammlung und der politischen Moral, an die appellirt worden ist.

Auffallend ist die Geneigtheit, die man durchblicken lässt, um gewisser Jnteresseu willen deu Beitrag für die Erstellung der horizontalen ^eustrasse um Fr. 100,000 zu erhohen. Aber eine Alpenstrasse, die das Vorderrheinthal mit dem Rhonethal verbinden soll, das hält man in politischer, militärischer und nationalokonomischer Hinsieht für ein eitel

^..ing, und betrachtet es als gleichgültig, wenn die genannten Thäler

Sackgassen bleiben und noch Jahrhunderte lang durch die Bollwerke der .^atur von einander getrennt sind.

.^ie Mehrheit Jhrer Kommission will keine solchen Vergünstigungen machen, sondern die Thalstrasse und die Alpenstrasse gleich behandeln, da nur ein einseitiges Urtheil deu Ru^en der Leitern in Abrede stellen kann.

Sie glaubt daher, es sei angemessene..., den Kantonen für ein und allemal die Mar^malaus.^e als Aversalsummen zu verabfolgen, als Gefahr zu lauseu . dass die Zweidrittheile der Erstellungskosten das Maximum der Bundesbeiträge übersteigen und neue Begehren um weitere Unterstü^ung gestellt würden.

Jedermann weiss, dass die Kostenanschläge der Jngeuieure für Strasse..oder Eisenbahnbauten in der Regel unter der Wirklichkeit sind. ^o wird es ohne Zweifel auch bei der Erst..lluug der A.lpenstrassen der ^all sein, so dass mit ziemlicher Sicherheit aufnehmen ist, die betreffenden Kantone werden weit mehr als einen ^rittheil der gesammteu Baukosten zu bestreiten haben.

^a es dem Kanton Graubünden a^s. unvorhergesehenen Gründen nicht moglieh gewesen sein soll, bis Ende des Jahres 1861, betreffend die Erstelluug der Albulastrasse und der ^trecke von ^amaden bis zur Berniuastrasse eine Erklärung ab^ugeb...., so erklärt die Mehrheit der Kommission,

523 mit dem Antrag des Bundesrathes einverstanden zu sein, dass der Regierung des genannten Kantons der Termin bis zum 1. Juli 1862 zur .Abgabe einer definitiven Erklärung verlängert werde, um dannzumal auch diesen Gegenstand erledigen zu können.

Aus diesen Gründen beantragt Jhnen die Mehrheit der Kommission : Zustimmung znm Besehlusse des Nationalraths.

Bern, den 7. Februar 1862.

Die Mitglieder der Mehrheit derKommission . ^) L. Teiler, Berichterstatter.

^elti.

^. .^er.

.^. ^ttofre^..

...) Die .^ommlsston bestand aus den ^erren.

.^. ^ a p p e l e r , in Zürich.

L. D e n z l e r , ln ^euenburg.

.^l. B e c k e r , in S.^lolhnrn.

.^. W e l.. i, ln ..Iarau.

A. StäheIln^runner, in Basel.

.^. G o t t o f r e ^ , in Lausanne.

Bunde^bIatt. Jahrg. Xiv. Bd. I.

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Bericht der Mehrheit der ständeräthlichen Kommission, betreffend die Erstellung der Furka-, Oberalp- und Arenstrasse und die Vervollständigung des bündnerischen Straßennetzes. (Vom 7. Februar 1862.)

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