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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend das Pensionsbegehren der Witwe Louise Lang in Brugg.

(Vom 29. November 1901.)

Tit.

Mit Eingabe vom 24. Oktober 1901 rekurriert Witwe Louise Lang in Brugg gegen unsere Schlußnahme vom 4. Januar 1901, festgehalten durch Beschluß vom 3. Juni 1901, wodurch ihr Gesuch um Bewilligung einer Pension wiederholt abgelehnt wurde.

Wir beehren uns, Ihnen hiermit in Sachen Bericht und Antrag zu unterbreiten.

Major Paul Lang, Instruktor II. Klasse des Genie, erlitt am 17. September 1900 eine Gehirnblutung, welche die Lähmung der einen Körperseite und am 18. September den Tod zur Folge hatte. Major Lang befand sich in der Kaserne im Bette als der Schlaganfall erfolgte, der einer ausgedehnten atheromatösen Entartung der Arterien zugeschrieben wird. Bei der Autopsie wurden außer dieser letzterwähnten Erscheinung noch Schrumpfniere und Hypertrophie des rechten Ventrikels konstatiert.

Major Lang hinterläßt eine Gattin und drei Hoch minderjährige Kinder im Alter von 12, 10 und 7 Jahren. Vermögen ist nicht vorhanden.

Wir gewährten der Witwe Lang den Nachgenuß einer Jahresbesoldung des Major Lang, im Betrag von Fr. 4800 vom 1. Oktober 1900 an gerechnet, lehnten dagegen die Bewilligung einer Pension ab, da der Kausalzusammenhang zwischen der Krankheit des Major Lang und dem Militärdienste nicht nachgewiesen, ja sogar ausgeschlossen ist.

1201 Hierauf stellten Herr W. Rengger, Arzt in ßrugg, als Pfleger der Witwe und Kinder des Major Lang, und der Gemeinderat von Brugg das Ansuchen, es möchte der Bundesrat auf die Frage der Pensionierung der Hinterlassenen zurückkommen und diesen eine Pension bewilligen.

Der Bundesrat hielt aber an seiner Schlußnahme fest, da wichtige neue Motive nicht vorgebracht wurden. Solche sind auch in der Eingabe der Rekurrentin an die Bundesversammlung nicht zu finden. Es kann nicht nachgewiesen, ja nicht einmal wahrscheinlich gemacht werden, daß der Tod des Major Lang eine Folge des Militärdienstes gewesen sei. Im Gegenteil spricht der Sektionsbefund durchaus für die Annahme, daß Major Lang einem Leiden erlegen ist, das sich von langer Hand her entwickelt hatte und dessen Ursachen durchaus nicht im Militärdienste zu suchen sind. Daran muß aber unter der Herrschaft des zur Stunde noch geltenden Pensionsgesetzes unbedingt festgehalten werden, daß auch Instruktionsofiiziere resp. deren Hinterlassene nur dann Anspruch auf eine Pension haben, wenn Invalidität oder Tod direkt auf den Militärdienst zurückzuführen sind. Ein Verlassen dieses* Standpunktes würde zu Konsequenzen führen, welche der Bundesrat nicht verantworten zu können glaubte.

Wir beantragen Ihnen daher, es sei das Pensionsbegehren der Witwe Louise Lang in Brugg abzuweisen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 29. November 1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. IV.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Rekurseingabe des Regierungsrates des Kantons Baselstadt gegen die Entscheide des Bundesrates vom 24. Juli 1900 und vom 16. März 1900, betreffend den Umbau des Centralbahnhofes.

(Vom 2. Dezember 1901.)

Tit.

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:

Der Regierungsrat des Kantons Baselstadt reichte der Bundesversammlung unterm 24. Juni 1901 einen vom 10. gleichen Monats datierten Rekurs ein gegen die Entscheide des Bundesrates vom 24. Juli 1900, betreffend die Überführung der Bruderholzstraße über den Centralbahnhof Basel, und vom 16. März 1900, betreffend die Beseitigung der Passerelle über den Centralbahnhof an der Solothurnerstraße in Basel. Das Rekursbegehren lautet bezüglich des erstgenannten Entscheides (S. 16): ,,Sie wollen den hohen Bundesrat anweisen, es sei die Bahnverwaltung anzuhalten, an die Kosten der Verlegung der Nauenstraße und der Verlegung der Überführungsbrücke einen angemessenen Beitrag zu leisten und mit dem Regierungsrat des Kantons Baselstadt hierüber ein definitives Abkommen zu treffen", und mit Bezug auf den Entscheid betreffend die Passerelle an der Solothurnerstaße (S. 21) : ,,Sie möchten dem hohen Bundesrat den Auftrag erteilen, er wolle in Aufhebung seines Entscheides vom 16. März 1900 die Bahn-

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend das Pensionsbegehren der Witwe Louise Lang in Brugg. (Vom 29. November 1901.)

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Jahr

1901

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49

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04.12.1901

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1200-1202

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