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Schweizerisches Bundesblatt.

XIV.

Jahrgang. lll.

Nr. 41.

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23. August 1862.

Bericht der

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.

Kommission des Nationalrathes über die Rheinkorrektion.

(Vom 1 4. Juli 1862.)

Tit..

Die Quellen des Rheins liegen 7240 Fuss über der Meeresfläche.

Auf seinem, 1.)0 Meilen betragenden Laufe bis in den Ozean nimmt er

12,283 Flüsse und Waldbäche auf, und erhält überdiess von mehr als 200 Gletschern bedeutenden Wasserzufinss.

Der mächtige Strom ist bei seinem Ursprunge kaum 3 Fuss breit.

bei Reiehenau hat er aber schon eine Breite von 120 und zu Ragaz eine solche von 2130 Fuss. sein Wasserstand über dem Meere erreicht an lezterm Orte bereits die Hohe von 1590 Fuss , was ihm einen Fall

von 5650 Fuss gibt.

Auf diesem schnellen Lause von 381/2 Stunden schwillt der Strom durch Waldbäche, Gewitterwasser und das Schmelzen der Gletscher mächtig au, wesshalb er wüthend vorwärts stürmt, feine Ufer zerreisst, die Thäler angreift, die aus den Bergen herkommenden Trümmermassen mit sich fortreisst, und dann mit dieser schweren Beute beladen in der Ebene ankommt, allwo er, da sein Bett sich erweitert, je mehr die Schnelligkeit seines Laufes abnimmt, da und dort Trümmermafsen und Sand ablagert.

Diese Ablagerungen drängen den Laus des Stromes bald re.l.ts, bald links, bis er, durch aussergewohnlichen Wasserzufluss angeschwollen. die Trümmer wieder mit sich sortreis.t und dieselben in einer niederern Gebend Bundesblatt. Jahrg. XIV. Bd. III.

t3

132 ablagert.

Wenn aber seine ..Gewässer diese Laufhindernisse nicht wegzn^

nehmen vermögen, so stürzen sie sich dann mit Ungestüm auf die Ufer, und verbreiten da Verwüstung und Schreken , was man eine Uebers eh w e m m u n g nennt.

Solche Verwüstungen hat der Rhem in

den frühesten Zeiten schon

verursacht, ^ dass derselben in den Ehroniken des ^lV. Jahrhunderts Erwähnung geschieht.

Diese Verheerungen erneuerten steh von Zeit zu

^eit int Lause der folgenden Jahrhunderte, und besonders fanden viele solche im .^Vlll. Jahrhundert statt.

und die Tamina im Jahr 1762

Es schwemmten nämlich der Rhein

nach dreitägigem Regenwetter 16 Häuser

in Ragaz weg , weiter unten , bei Oberried , stürzte sich der Rhein auf das Rheinthal, und es stieg dessen Wasser bis zu einer Hohe von 12 bis 15 Fuss, fo dass man die Menschen mit Schissen und Flössen retten musste.

Roch weiter unten wurde die ganze Gegend zwischen Sennwald

und Bregenz bis nach Lindau in einen See verwandelt,

den man be-

fahren konnte.

Diese Unglükssälle zwangen die Rheinuferbewohner zu den äussersten Anstrengungen,

um sich vor ähnlichen Verheerungen zu schüzen.

Es

wurde d.e Errichtung von 12 Schuh hohen und 8 Schuh breiten Erdwällen aus eine Streke von 6 Stunden angeordnet.

Diese Erderhöhun-

gen sollten durch Dämme, Vseiler und O.uerbauten befestigt werden.

Hie^u verwendete man ^ur gleichen ^eit mehr als 2000 Arbeiter, allein umsonst, indem alle diese Arbeiten durch die Ueberschwemmungen der Jahre 1768, 1769 und l770 zernichtet wurden.

Jm leztern Jahre kam die ganze Gegend bis aus Balgach und Bernek unter Wasser.

Widuau stand das Wasser 5 Fuss hoch im Bfarrhause.

Jn

Alle diese Kalamitäten veranlassten die Ortsbehorde, einen Techniker in der Berson des Hs. Konrad R o g n e r von Zürich zu Rathe zn ^ehen, und es wurde von diesen.. das erste regelmäßige .^tudinm sür die Rheinkorrekten vorgenomn.en.

Romer verfertigte eine Karte von den Usern

des Rheins im Mass-

stabe von ^.^,, und bezeichnete darin die austossenden Grnndbesizthümer, so wie die bereits erstellten Werke. Jm Jahr 177..) wurde eine Uebereinkunst zwischen Werdenberg und dem Fürsten von Lichtenftei.. zum Zweke der Eindämmung des Rheins getroffen. Diese Vereinbaren^ besi.^t das Bemerkeuswerthe, dass sie zum ersten Male dem Flnssbett... eine Rorqual-

133 breite festsezt uud gewissermassen die Basis zu allen fpätern Unterhand-

lungen bildet.

Das gedachte Dokument enthielt im Weit^rn noch das^ interessante, dass in demselben eines alten Vertrages vom Jahr 1575 in Betreff der Dämme Erwähnung geschah, in welchem Vertrage die Rormalbreite des Rheinbettes, an dem für den Lauf des Flusses so k r i t i s c h e n Bunkte, nämlich der ^stseite gegen den B o d e n s e e , statt der W e s t s e i t e g e g e n den W a l l e n s t a t t ^ r s e e , ans 118 Fuss von Feldkirch sestgesezt wurde.

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Unter der helvetischen Republik machte das Oberrheinthal mit Sargans und Werdenberg einen Theil vom Danton Linfh aus. Das Unterrheinthal, vom Dorschen Blatten an, gehörte zum Kanton Santis.

Die Däm^e und besonders das Hol^werk waren dannzumal in schreklich schadhaftem Zustande und sogar stellenweise durch Militärkordous und die Bewegungen fremder Truppen gänzlich zerstört. Die Ueberwachn..g der ^lüfse und Wasserstromungen lag damals dem Kriegsminister ob.

Ein Dekret, welches das Vollziehungsdirektorium desshalb unterm I7. Dezember 17.)..) erliess, ist von grosser Wichtigkeit, und lautet also:

.,Das Voll^ieh^ngsdirektorium, erwägend, dass, ^bis ein allgemeines ,.Gesez über die nothigen Arbeiten zur Verwahrung der^Ufer von Stromen, ,,Flüssen, Waldwassern aufgestellt sein werde, dieselben wie vormals von ,,den Gemeinden unterhalten werden sollen, um den Verwüstungen der ,,Austretungen ^uvor zu kommen, und erwägend, dass mehrere dieser ,,Werke vernachlässigt worden sind und schleuniger Ausbesserung bedürfen, ,, b e s c h l i e ß t : ,,1. Alle Werker an den Usern der Strome u. s. w., welche b.^,,her errichtet und unterhalten worden sind, werden es serner durch d^ ,,Gen.einden, so wie es bis anhin geschehen.

,,2. Falls eine Gemeinde sich weigerte, ferner die Arbeiten zu .^r,,richten, zu d.enen sie bis anhin verpflichtet war, ist die Verwaltung^,,kanunex des Kautons begwältigt, dieselben auszuführen und sich die Un^

^34 ,,kosten ersezen zu lassen; sollte dann jene Gemeinde wegen dem Ersaz ,,der durch die Verwaltungskammer gemachten Auslagen Schwierigkeiten ,,veruxsachen , wird diese dem Direktorium einen Bericht erstatten, damit ,,es die nothigen Massregeln nehme, um den Gehorsam gegen die einge,,sührte Ordnung zu erzweken.^ E.^ schien uns interessant, diese erste Jntervention der Zentralbehörde in der vorligenden Sache zu notiren, um so mehr. da schon damals diese Jntervention von einer S u b v e n t i o n begleitet war. Es erhielten nämlich die Bewirke Mels und Wexdenberg vom Voilziehungsdirektorium 4000 Franken (alte Währung), mit der Weisung, dass dieser Beitrag eben so beförderlich als freigebig verwendet werde.

Jm Jahr l 801 klopfte das Rheinthal neuerdings an der Thüre des R a t i o n a l s c h a z e s . Statt einer Subvention verlangte es, dass das Kloster Bsäfers, welches, obgleich es Liegenschaften an den Usern des Rheins habe, noch nie etwas für die Dämme gethan, angehalten werde, einen Theil der Kosten zu übernehmen , oder wenigstens Geld vorzuschiessen.

Jn dieses Begehren wurde aber nicht eingetreten , und , da das Kloster Bfäsers durch die Roth- und Kriegszeiten viel gelitten hatte, so begnügte man sich damit, ihm einen Wuhrbeitrag von t 50 Gulden aufzuerlegen.

Jm April l 801 wurde den Gemeinden am Rhein, in ^olg.. von Betitionen und weil die Kassen erschopst waren, bewilligt, zum Behuf von Dammbauten Holz in den Rationalwaldungen nehmen zu dürfen.

dieser Bewilligung folgte im Juli die Verabreichung einer ^umme von 2062 Gnlden für den Ankauf von Holz und Steinen zu Dammbauten.

Hiemit waren die Betenten nicht zufrieden, sondern sie verlangten, dass die Rheinarbeiten dem Kanton ^äntis ooer ganz Helvetien auferlegt werdensollen. Dieses Begehren wurde natürlicherweise abgewiesen. gegen das Ende der helvetischen Beriode aber ward noch eine Subvention von

Fr. 3000 a. W. für den Rhein bewilligt und eine Kollekte im ganzen Kanton Nantis angeordnet.

^ Unter der Mediationsakte konnte der Danton St. .^a..le.. . dem die gemeinden im Rheinthal, in Hohensa^., Werdenberg und Satans zugefallen waren, nicht viel für die Rheindämme thun. Rach diese.. Akte gehorten die ^oile den Gränzkantonen , und ihr Ertrag musste für den Unterhalt der Strassen, Wege und die Flussuser perwendet werden. Die Flnss- und Wasserlaufpolizei wurde Kantonalsache. Jndessen hatte der Landammann der Schweiz nach Art. 23 der Mediationsakte das Recht, die Strassen, Flüsse und Ufer besichtigen zu lassen, dringende Werke anzuordnen, und solche nothigensalis aus kosten des betreffenden .Kantons aussühren zu lassen.

Die Regierung des Kantons St. fallen richtete ihr Augenmerk vor^ ^üglich auf den Wallenstattersee und die Moräste der Linth. Die Ablagerungen dieses Flusses stauchten das Wasser des Sees auf und bedrohten die ganze fegend. Desshalb wurde im Jahr 1804 der Blan zu einer Linthkorrektion der Taa^sazung vorgelegt. Diese kre.rte dann Staatsaktien, und mit Hülse der Eidgenossen, so wie ganz besonders durch den Jmpuls des berühmten K o n r a d Escher von der Linth

und durch die geschikte Leitung des Obersten Tulla, ward dieses patriotische Werk gut zu Ende geführt.

Glüklicherweise stieg das Wasser des Rheins während einigen Jahren nicht besonders, so dass die Regierung von St. Gallen desshalb nicht einsehreiten musste , und sieh aus den Erlass polizeilicher Verordnungen und Reglemente über die Erstellung und Beaufsichtigung der Dämme beschränken konnte.

Hinsichtlich des Unterhaltes derselben beries sich der Regierungsratl^ in seinen Proklamationen ...loss aus das Dekret von 1799, nach welchem der Unterhalt der Dämme den Gemeinden überbunden .var.

Das Gesez vom Jahr 1807 über Aufhebung des ,.Tritt und Tratt^ war nicht ohne Einsluss aus den Zustand des Rheins. Dasselbe übergab.

nämlieh grossere Landftreken der Kultur. führte aber dadurch die Aus^ rottnng einer Menge von Stauden-Auen herbei . weleh^ 1eztere die User befestigten und zugleich zu Dammbauten dienten.

136 Die Periode von l 814 bis 1830 brachte keine wesentlichen VerÄnderungen ^in das Regime der Rheinfrage; jedoch verdient ein Bunkt hervorgehoben zu werden. Obgleich nämlich der Bundesvertrag von

1815 die Bestimmung der Mediationsakte (^. 23), wonach die Strassen und Flüsse unter die Oberaufsicht der Zentralgewalt gestellt waren, nicht mehr enthielt, so erklärte nicht desto weniger die T^gsazung am 2. August t 8l 7, dass die Rheinfrage in ihre .Kompetenz gehore, nnd stellte ..uch zu diesem Zweke eine Kommission auf.

Diese Schlussnahme war zwar durch furchtbare .Überschwemmungen und unerhortes Unglük hervorgerufen. Denn nieht bloss lag die Ebene zwischen Sargans und Mels vollständig unter Wasser, sondern es war auch das Unterrheinthal von dem ansserordentlieh hohen Wasser des Bodensees bedroht, der eine bis dahin nie gekannte Höhe von l 3 Fuss über den gewohnlichen Wasserstand erreicht hatte. Ferner trng die Hohe der Gewässer der Saarebene, die so gefahrdrohend sür die Bewohner der Ufer der Lh.th, des ^in.iehsees und der Limmat war, n.eht wenig bei, die Aufmerksamkeit der Tagsazung zu erregen.

Diese ergriff von da an ihre Massregeln, welche um so mehr Bedeutung haben, als die Schweiz damals nur ein Staatenbund war, wo ausschliesslieh den Kantonen Alles überlassen war, was die Strassen und Gewässer betraf.

Jn dem von der niedergelegten Kommission am 8. August vorgelegten Berichte war der Zustand der Ebene von Sargans als sehr kritisch dargestellt, und diess um so mehr, als thatsächlich koustatirt wurde, dass das Linthbett bei der Ziegelbrüke im Zeitranme von 40 Jahren um beinahe 16 ^.ss sich gehoben hatte.

Die Kantone .^t. Gallen, Glarus, Schw.^, Zürich, Aargan und Graubüuden wurden als ganz besonders bedroht bezeichnet, auch ward

die Mitwirkung der Eidgenossenschaft als unerlässlieh erkärt, weil mit .auswärtigen Staaten unterhandelt werden musste.

Am l.). Juli l8l9 bezeichnete eine vom Vorort Luzern mit Lichtenstein augeordnete Konferenz den Hrn. Obersten Tulla als Experten in der Flusstorrektionsangelegenheit, und beauftragte denselben zur Vornahme .neuer ^tudieu.

137 ^.as Gutachten. dieses Jngenieurs e..ieng dahin, dass vor Allem der Laus des Rheins von der Tardisbrüke an bis zum Schollber^ regelmassig geordnet und ein starker Damm zwischen Mels und Sargans auf.^ geführt werden solle.

Hiebei hatte es jedoch sein Verbleiben, weil die Frage aufgeworfen ^vurde, ob die Korrektionskosten des obern Rheinthales nicht von den Bezirken des untern Rheinthales getragen werden sollten.

Von der nämlichen Zeit datirt sich auch das Vrojekt für die Korrektion des Rheins von Hochst an bis zu seiner^ Ausmündun^ an dem, unter dem ^amen ,,Eselschwanz^ bekannten Orte.

Jm Jahr 1821 hatte der Flnss ..^ diesem Scheitelpunkte seine ....^.mme durchbrochen und sich direkt in den See gestürzt. - ^ie benachharten Gemeinden Brugg, Hochft, Fussach und Geissan beeilten sich, ^ Baralleldämme auszuführen, um den Rhein in seinem neuen, felbstgegrabenen Bette zu erhalten. Dagegen protestate aber die Regierung von St. fallen, so dass der vorige Zustand wieder hergestellt werden .musste.

Von diese.... Vorgängen war auch der Vorort in Kenntniss gese^t ^worden.

Bei diesem Anlasse kam eine systematische Korrektion des Rheins in Deiner untern .^lbtheilung zur Sprache. Oesterreich übernahm die Vor.studien, in Folge dessen das ..^ u i lösche Vrojeft entstand, w.elches ..n der ^eigentlichen Ausmündung des Rheins nichts änderte, sondern bloss den

.Eselschwanz von Hochst nach Rheinek direkt .abschnitt.

Während dieser Zeit schloss die Regierung von St. Gallen mit de.x österreichischen Regierung einen provisorischen Vertrag, nach welchem ke^in ^amm aus dem einen oder andern Rheinuser ausgesührt werden durfte^, ^hne dass geschworne Experten die Sache untersucht und erklärt hätten, ^es dürse ohne Gesahr für die Gemeinden des entgegengesehen Ufers geschehen.

Jm Jahr 1828 ward endlieh die Korrektionslinie definitiv sestgestellt,.

nämlich von der lichtensteinisehen Gränze bis nach Hochst.

.l38 Während der Beriode pon ^83 l bis 1848 .blieb die Rheinsrage inner den kränzen des Kantons St. fallen. Jn der neuen StaatsVerfassung war eine technische Direktion der Wasser- und Dammbauten vorgesehen, für welche Stelle die Regierung den Jn.^enieur R e g r e l l i bezeichnete, dem nach 6 Jahren (l 836) Herr H a r t m a n n folgte. Unter der Leitung dieses geschikten Jngenieurs machten die Vorarbeiten rasche Fortschritte, vollständigere Vlane wurden ausgenommen, garten herauf gegeben und Verträge mit allen benachbarten Staaten abgeschlossen.

Jm Jahr 1836 ...ahm man das Eselschwanz-Brojekt wieder auf, und nach vielen Unterhandlungen fand im Jahr l 84 l eine .Konferenz in Rheinek statt, in welcher man sowol über die Korrektion des Rheins

als über die Erstellung einer Brüke in Rheinek sich verständigte. Dieses Brojett erhielt die Genehmigung vom Vorort B e r n und dem Kriegsxathe ; allein der Trosse Rath von St. fallen gieng darüber zur Tagesordnung.

Jm Jahr 1846 zerstorte eine schrekliche Ueberschwemmnug in Zeit von einer Stunde die Aernten von 3..^ Millionen .^uadratruthen im Gebiete Vaduz. Ob dieser Verheerung erschroken, wandten sich die Ge^.

meinden .des Rheinthales mit dem Gesuche an den Grossen Rath, dass er die Rheinkorrrektion. und den Unterhalt der Dämme als Staatssa^e erklären und vor Allem die Hülfe des Bundes nachsuchen möchte.

Zu jener Zeit wurde der Jnge.neur V e s t a l o ^ . . l^erusen, um aueh seinerseits ein Gutachten über die .Angelegenheit abzugeben. Jn seinem

diessfälligen Berichte vom 23. Oktober 1847 bezeichnete er das Frohndiensts.^stem, wie es in den Gemeinden üblich sei, als das Haupthinderniss bei jeder Arbeit, die mit Besordernng und Einsicht ausgesülzt werden muss, und rieth daher, dass die Rheinkorrektion vom S t a a t e untere nommen, oder wenigstens unter dessen unmittelbare Leitung gestellt werde.

Die ins Leben getretene neue Bundesverfassung vermehrte begreiflieherweise die Hoffnungen der Rheinthalgegenden. Die Regierung von St. Gallen gelaugte auch wirklieh schon im Hornnng 1848 an den .Bundesrath, und sprach ihn um seine Fürsorge an.

.l^ Dieser ernannte dann ^gleich die He.rren B e s t a l o z z i und La R i e e a al.... Experten,

welche unterm

13. Oktober t 849 einen ausführlichen

Berieht über die Angelegenheit erstatteten.

^nr gle.ehen ^eit gab der

Bundesrath der Regierung ...on St. fallen den Austrag ,

die Unter-

handlungen mit den Rachbarstaaten zum ^weke der Verständ.gung über ein gemeinsames Brojekt fort^usezen.

Es wurden neue Experten in der Berson. der Herren El^.el, Sauer^ beck und L a R i e e a ernannt, welche in ihrem Berichte vom 10. Februar 1852 als einzig wirksames Mittel ^ur Hebung des Uebels d.e Eindäm-

mung des Rheins durch den Staat empfahlen.

Jm Jahr 1853

kamen die Rheinthalgemeinden

mit einer Betition

bei der Bundesversammlung ein. Als bald nachher eine furchtbare Ueberschwemmung unerwartet stattgesunden hatte, so wurde der Bundesrath ermächtigt, vorläufig einen Beitrag von Fr. 50,000 zu verabfolgen.^ . Jm Jahr 1854 sassten die beiden gese^ebenden Räthe in der Rheinkorrekt. onssrage folgenden Beschiuss : .,Art. 1.

Die Eidgenossenschaft erklärt sich bereit. in Anwendung

des Art. 21 der Bundesverfassung, die Korrektion des Rheines ^u unter-

stüzen.

,,Jndessen wird sie ..ur Forderung dieses Unternehmens nur unter der Bedingung Subsidien bewilligen, dass ein Blan sur eine moglichft vollständige Flusskorrektion angenommen und genügende Garantien dafür geboten werden, dass die Arbeiten gehorig geleitet und ausgeführt, so wie der Eidgenossenschaft die nothige Oberaufsicht eingeräumt werde.

,,Art. 2. ^er Bundesrath wird dasür sorgen, dass die Unterhandlungen fortgebt werden, um die ^lnnahn.e eines Korrektionsplanes mit denjenigen nähern Bestimmungen, welde in Folge einer Veränderung der kränze als nothwendig erscheinen, zu erwirken.

,,Er wird der Bundesversammlung neue Anträge hinterbringen und denselben diejenigen Vorlagen beifügen, welche notwendig sind,^nm das Mass, in welchem steh die Eidgenossenschaft an dem Unternehmen betheiligen soll, ^näher zn bestimmen.

^) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band III^ Sei.... ..^7..

l.40 ,,Art. 3. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses beanstragt.^ ^ Seither verstrichen 7 Jahre unter vergeblichen Unterhandlungen mit Oesterreieh nnd unter Vorarbeiten.

Jm Jahr l ^61 wandte sich die Regierung von St. Gallen neuerdings an die Bundesversammlung und stellte das Besuch, sie mochte ihre Schiussnahme vom 8. Februar 1854 in dem Sinne abändern, dass mit dem Beginn der Arbeiten unterhalb Monstein nicht zugewartet werben müsse, bis man mit Oesterreich über den Durchstich des nenen Bettes in der untersten Stromsektion übereingekommen wäre. Hieraus beschloß die Bundesversammlung im Jnli 1861, die Denkschrift von St. fallen an den Bundesrath zurückweisen, damit derselbe der Bundesversammlung

Bericht und allsällig Anträge in der Sache hinterbringe. Diess geschah mit Botschaft sammt Beschlussentwurs vom 24. Januar^ 1862 ^), welche wir zu prüfen haben.

Wir hoffen, dieser geschichtliche Ueberblik werde nicht unzwekmässig erscheinen, zumal er beweist, dass der Rhein seit den ältesten Zeiten für die^ Bewohner seiner User beständig ein Gegenstand der Angst und des Schrekens gewesen ist. Er beweist auch, dass die Rheineindämmung schon im Ansang dieses Jahrhunderts als ein R a t i o n a l w e r k angesehen wurde, so dass es je^t. nach mehr als 60jährigen Ueberlegun^en und Studien, wol an der Zeit .st, endlich Hand ans Werk zu legen.

Die Kommission, welche Sie mit der Brüs.mg des bundesräthlichen ^utaehtens beauftragt haben, hielt es in ihrer Vflicht, in einer so wiehtigen Angelegenheit alle nur wünsehbaren Nachweise sieh zu verschaffen.

Sie besuchte daher selbst die Rheingegenden; sie reiste mehrere Stunden .weit stromabwärts, um sein Regime und sein System der Eindämmung auf beiden Use..... zu studiren. Sie besuchte die Brüke zu Konstanz und folgte dem Lause des Rheins bis nach Sehafshansen. Sie lief.. sich von .eidgenössischen Eierten begleiten und versäumte kein Mittel, sieh Auf-

^) Siehe Bund^blatl. v. ^. 18.^ Band I, Seite t.^.

14t kläruug zu verschaffen. Sie hofft daher, ihren Anträgen mehr Gewicht ^u geben und der h. Bundesversammlung mehr Vertrauen einzuflossen.

Die vom Bundesrath gegebenen Entwikelungen, sammt dem E^ .pertenberichte, entheben uns, auf viele technische Einzelheiten einzugehen, fo dass wir uns darauf beschränken konnen, einige wenige Bunkte, die .vir aufzuklaren^ für nothig hielten, um unsere eigene Ueberzengung festZustellen, hienach zu berühren.

Da uns der^ Befchluss vom ^8. Februar 1854, mit Rüksicht ans die eidgenossischen Behorden , als Ausgangspunkt sür die ganze Rheinsrage geschienen hat, so mnssten wir vor Allem untersuchen, ob ein Abgehen ...on den in. gedachten Beschlusse zu Grunde gelegten Prinzipien hinlänglich gerechtfertigt wäre.

Die Eidgenossenschaft erklärte sich zur Verabfolgung eines Bundesbeitrages bereit, jedoch bloss sür den ^all, wenn die Flusskorrektion vollständig wäre und folglich die Stromsektion von Monstein abwärts in sich ^greifen würde. ..

Der Kommisfionalbericht von 1854 drükt sich über diesen Vunkt ^ehr peremtorisch ans, indem er sagt : ,,^er ^urehstich des neuen Kanals ist die Basis jeder ^rosseren ^Korrektion , so lange man sich daher nicht über diesen Blan wird ver,,einbart haben, ware es unnü^, die Arbeiten in einem grossen Massstabe ,,aussühren ^u wollen, am besten wäre es, man würde für den Augen,,blik aus eine weithin sich erstrebende Rheinkorrektion verzichten.

Man ,,müsste leider anerkennen, dass die Bedingung, an welche die Eidgenossen..,schaft die Verabreichung ihres Beitrages geknüpst hat, nicht erfüllt sei.^ Diese Erklärung beruht auf der Meinung aller Jngenieure, die bisher mit dem Studiuni der Frage betrant waren , und es begreist ^er einfache Raturoerstand, dass die Arbeiten wirklieh auf die bezeichnete Weife begonnen werden sollten.

Die Sache kann aber nicht so leicht als ausgemacht angenommen werden. Der Durchstich des Kanals hängt weniger von der Schweig als von Oefterreich ab, ans. dessen Gebiet er stattfinden follte, so dass sich die ^rage also stellt. Muss für immer auf die Rheinkorrektion verzichtet werden, falls man sich mit Oesterreich nicht verständigen konntet Muss

142 man gar nichts thun, wenn man nicht das Beste zu thnn im Stande ist.^ Wird die Frage also gestellt, fo ist sie nach unserer Ansieht von selbst gelöst. Die Unterhandlungen mit Oefterreich hab^.n schon mehr

als 40 Jahre .gedauert; die kaiserliche Regierung scheint günstig gestimmt zu sein, altein sie stosst aus beharrlichen Widerstand von ..^eite der Lokalbehörden , und sogar von Seite derjenigen Gemeinden , die am Unternehmen am meisten betheiligt sind. Jm Jahr 1854 würde der Bundesrath beaustragt, die Unterhandlungen fortzusein. Die Kommission, welche von sämmtlichen, aus die Rheinsrage bezüglichen Akten Einstcht genommen, hat sich überzeugt, dass die Angelegenheit auch nicht um einen Schritt vorwärts gebracht werden konnte. Soll und dars nun die Schweiz in einer immer znwartenden Stellung verbleiben ^ Wir denken es nicht, weil diess weder ihren Jnteressen, noch ihrer Würde angemessen wäre.

Eine Thatsache hat uns übrigens bei der von uns angestellten Lokal.Besichtigung ausserordentlich überrascht, nämlich, dass die Eindämmung aus der Seite Vorarlbergs weit vorgerükter ist n..d die dortigen Arbeiten

viel mehr beendigt sind, ^ls aus st. gallischer Seite. Hieraus muss .gefolgert werden , dass man entweder den Kanaldurchstich als von nicht wesentlichen. Einslusse auf die obern Dämme betrachtet. oder dass man vollständig entschlossen ist, den Kanal nicht zu bauen.

Diese Beobachtung gewinnt noch mehr Gewicht durch den Umstand, dass aus dem österreichischen User die kaiserliehe Regierung bauen lässt, und nicht d.e Gemeinden.

^ Wir halten daher dafür, es sei einerseits der Würde der Schweiz nicht angemessen, ewig ans die Gesälligkeit (le bon plaisir) einer fremden Macht zu warten , und andererseits können die Arbeiten von Monstein answärts, aueh abgesehen vom Kanaldurchstich , ausgeführt werden.

Ueber diesen Bunkt drükt sich der Bericht der Experten nicht deutlich genug aus. Sie sagen zwar (Seite ....8 ^), dass eine Korrektion des Fluffes oberhalb Monstein mittelst einiger Abänderungen in der ^atur und der

Direktion der Arbeiten möglieh sei. Da das Belt des Rheins durch den Fussacher-Durchstich um 10 bis l 2 Fuss bei Monstein tiefer gelegt werden kann, so ist es einleuchtend, dass die am User ausgeführten Werke theilweise dieser Bewegung folgen werden , und es wird hiebei genügen,

^) Seite 2^0 im I. Bande des Bundestages v. ^. 18^.

l 43 diejenigen Dämme, welche sich gesenkt haben, wieder zu heben.

Ueberdiess

^..ird diese Bewegung sich nicht stark fühlbar machen, so dass man immer.hin mit den weniger ausgesezten Theilen beginnen kann.

Es w..re ein Jrrthum, z^ glauben (sagen ferner die Experten), dass ^wenn steh der Durchstich unterhalb Monstein nicht bewerkstelligen lässt, man nichts Dauerhaftes und .befriedigendes zu erzielen vermoge.

^nsichernng

Diese

ist uns von den Herren Frais se und V r e s s e l mündlich

aus's Bestimmteste bestätigt worden.

Ein

ganz neuer Umstand spricht noch zu Gunsten dieser Ansicht,

nämlich das dnrch die Tieserlegung des ^Rheinbettes unter der Brüke bei .^onstan., erlangte Resultat. Man erinnert sich, dass, nachdem diese Brüke fammt den Mühlen, welch^ ledere das Wasser ausstauchten, abgebrannt .varen, unterm 31. August l 857 eine Uebereinkunst getroffen

wurde,

nach welcher der Reuban den Jnteressen der Bodensee-Uferstaaten entsprechender stattzufinden hatte.

^lso.

Der erste Artikel dieses Vertrages lautet

,,Um den bisherigen nachtheilgen Wirkungen der allzu hohen Wasser..stände ani Bodensee dnrch künstige Tieserlegung derselben vorzubeugen, ,,sollen die abgebrannte Rheinmühle sammt Rebenwerken bei Konstanz ,,nieht wieder hergestellt, die noch vorhandenen Ueberreste dieser Mühlwerke ,,und die da^u gehörigen sogenannten Stauzeilen im Rhein beseitigt und ^überhaupt die Herstellung ähnlicher Wasserbauwerke für die Zukunft nicht ,,mehr gestattet werden.^

Die in 25,000 Guldeu bestehende Entschädigung wurde folgendermassen vertheilt .

Vaden

.

.

.

.

.

.

Schweif

.

.

.

.

.

.

f l . 7,000

,,

7,800

Oesterreich . . . . . , , 7,20..) 25,000 sl.

Württemberg ^a..ern

.

.

.

.

.

.

,,1,500

.

.

.

.

,, l ,500

Diese Uebereinknnst ist von der Schweiz am 22. März 1^8 ratifi^irt worden. Die Regierung des Grossherzogthums Baden legte dann

144 sogleich Hand an's Werk, so dass die alte holzerne Brüke gegenwärtig durch eine eiserne erseht ist, die zugleich für Fuhrwerke und die Eisenbahn dient.

Dieses .^raehtwerk wurde kurze ^eit vorher vollendet, als Jhre Kommission sie in Augenschein genommen hat. Durch Vergleichung der Bro^ file der alten und neuen Brüke fand sie, dass leztere 400 Fuss Oefsnung darbietet, während die frühere bloss .l 50 ansser den Schlagbäumen hatte.

Ausserdem hat die Entfernung dieser Schlagbäume und der Brükenpfeiler eine beträchtliche .Vertiefung des Flussbettes unter der Brüke nnd oberhalb

derselben herbeigeführt. Man räumte Schutt bis aus 12 Fnss Tiefe weg, und man schäzt die Menge des weggeräumten Schuttes ans l 6000 Kubikmeter. Dadurch wurde der Abfluss des Sees , wie begreiflich , ausserordentlich erleichtert. Der mit dem Reubau der Brüke betraut gewesene badisehe Jugenieur machte uns auf ein Brükenjoch ausmerksam , unter welchem das Wasser früher stehen blieb, während es jezt an gleicher Stelle sehr schnell abfliesst. Aus den über die Veränderungen des Sees ^machten Bemerkungen ergibt es sich, dass seit der Wegnahme der alten Brüke und der Mühlen das Rweau der Hochgewässer sich um d r e i Fuss gesenkt hat, und ferner mnss noch ermähnt werden. dass die meisten dieser Beobachtungen vor der vollständigen Wegräumung der Wasserabflusshindernisse gemacht wurden.

Am 1. Juni 1862, als wir in Konstanz waren, stand das Wasser 6 Fuss unter der durchschuittlicheu Hohe der Ho.hgewässer , und war

1^ Fuss niedriger als im gleichen Monat des Jahres 1861, obgleich die Hize um einen Monat früher eintrat und im legten Jahre^ mehr Schnee fiel.

Jhre Kommission hat die Sache mit möglichster Aufmerksamkeit geprüft. sie erhielt vom badischen J..genieur, einem eben so ansgezelehneten als bescheidenen Manne, eine vergleichende Uebersieht des Wasserstandes während den legten vier Jahren , sie hat die mit Wegräumung des Schuttes besehästigt gewesenen Arbeiter einvernommen; sie liess sich die Stelle zeigen, wo früher die Gewässer aufstauchten, so wie a..ch den Ort, wo sie gegenwärtig noch aufgehalten werden. Alle diese Rachweise stimmten vollkommen überein, so dass die Senkung des Riveau^s der Hochgewässer um wenigstens 3^ Fuss l.onstatirt ist.

14.^ Man begreift, dass eine solche Thatsache einen günstigen Einfluss auf den Abfluss des Stromes ausüben mnss. Die Experten geben diesen ver-.

mehrten Absluss zu 0,25 bis .0,35 Meter aus die Sekunde .an. m.d .^ rechnen, dass di^e aus den ganzen See hervorgebrachte Senkung des Wasser...

Siegels 541 Millionen Kubikmeter .betrage, was den grossten Hochge^ wässern des Rheins in vier auf einander folgenden Tagen gleichkommt..

Diese erfreuliche Thatsache erleichtert ^an sich schon wesentlich die Rheins korrektionsarbeiten unterhalb Monstem. und ..dieses ist in unsern Auge^ ein ....^rund mehr, nicht länger mit dem Unternehmen zu zogern.

Herr Jngenieur L e g l e r gibt in einer neuern Denkschrift Resultate an, die von den eben erwähnten abweichen. Wir konnten die Berechnungen , auf welche er sieh stüzt, nicht verisiziren , hingegen konneu wir sag..n, dass die Rachweise. welche wir au Ort und Stelle uns verschafften.

die Angaben der Herren eidgenössischen Experten vollständig bestätigen.

Herr Legler ist ferner der Ansicht, die Tieserlegung des Bodensees hange nicht .allein von einem stärkern Absluss seiner Gewässer unter der Brüke ab, sondern man müsse hiebet .auch das Riveau des Unterstes als Faktor annehmen. dieser A n s i c h t stimmen wir v o l l k o m m e n b e i und g l a u b e n , man m ü s s e s p ä t e r u n t e r s u c h e n , w a s ^u thun sei, um den Absluss des S t r o m e s von S t e k b o r n an und o b e r halb Stein zu erleichtern.

Wie dem auch sein mag,

so ist es konstatirt, dass eine Senkung

von 3 bis 4 Fuss jezt schon bewerkstelligt ist, und desshalb kann man hosfen, der Lauf des Stromes werde von seiner Eiumüudung bei stein an sich merklich bessern.

Mon-

Einem zweiten Hauptpunkte , betreffend d i e V o r a n schl ä g e f ü r die A r b e i t e n , hat Jhre kommission alle mogliche Aufmerksamkeit geschenkt. Mau weiss, dass diese Voranschläge viele Veränderungen erlitten und ihren niedern und hohen Wasserstau... gehabt haben . mau weiss, dass sie in dem Masse stiegen , wie eiue Bundessubvention wahrscheinlicher wurde. .^on 3,800,000 Franken, welche, mit Einschluss der Kanalbaute, im Jahr l 853 vorgesehen waren, sind wir nun, ohne den Kanal, auf

Fr. 8,500,000 glommen.

.^46 Dieser Unterschied ist so frappant, dass man darüber zuerst in Er..

staunen geräth. Er erklart sich jedoch, sobald man den Umständen Rech-

nung trägt. Jm Jahr 1853 handelte es sich nämlich bloss nm Erstellung des dringendsten, d. h. um den Schnz der bedrohtesten Bunkte , es war damals noch nicht die Rede von einer vollständigen nnd durchgreifenden Flusskorrektion, die nicht allein die Eindämmung des Stromes, sondern auch die Hinterdämme betraf, welch^ lettere dazu bestimmt sind, im Fall ^on ausserordentlich hohem Wasserstande oder bei Dammdur.hbrüchen die Gewässer auszuhalten.

Die Ratur der Arbeiten hat sich aber vortheilhast geändert. Man verzichtete nämlich aus die ^uerdämme, welche die ..Gewässer aus das anderseitige Ufer hinüber trieben , von wol.^er sie jedoch um so wüthender wiederkehrten, wenn ein aus der andern Seite errichteter Bseiler sie zurükwarf. Diese Dämme, die man bisweilen mit bewaffneter Hand geg^n die anderseitigen Userbewohner, welche sie zu zerstoren suchten, vertheidigen musste, werden bloss noch als Balliativmittel bei einen. reissenden Strome angesehen , solche konnen dagegen bei langsam fliessenden Gewässern zwekmassig angewendet werden, wie ..,. B. bei der R h o n e , während sie nach dem Urtheil aller Jngenieure für den Rl^ein durchaus nicht passen. Man müsste daher für denselben ans eine Streke von 15 Stunden fortlaufende.

Wuhre errichten , gleich einem langen Kanale, in welchen der reissende Strom fest eingeschlossen würde.

Die Art der W.chrbanten selbst ist aneh wesentlich verbessert worden.

früher spielte dabei das Holz die Hauptrolle, nnd man gebrauchte dazu vorzugsweise sogenanntes W u hr h o l z , das in den Rheinauen wächst.

Faschinen mit .^ies bildeten das Hauptelemeut der W.chre, während dieses

System gegenwärtig als mangelhast bekannt ist. Dasselbe lässt sieh dann anwenden, wenn ein Dammbrueh schleunig wieder ausgebessert oder einer Wuhrdurehsressung vorgebeugt werden muss , ^u einem dauerhaften Werke hingegen konnen sieh Faschinen niemals eignen , indem das Holz fault, sieh alsdann senkt und das Wuhr mit sich zieht. Ein anderer Uebelftand bei den Maschinen ist der, dass sie das Wasser einstkern lassen, woher die G i esse u kommen , welche das Land hinterhalb der Wuhre überschwemmen, zuerst nur weuig, uach und nach aber immer mehr.

Diesen Bunkt haben die eidgenössischen Experten ganz besonders hervorgehoben. Wenn aber Steine statt Holz gebraucht werden müssen, so ist es einleuchtend, dass dadurch die Kosten bedeutend vermehrt norden.

147 Da Jhre Kommmission nicht aus Technikern besteht,

so konnte sie

die Veranschlage nicht mit derjenigen .Gründlichkeit studiren, wie es eine aus Jngenieuren bestehende Kommission gelhan haben würde.

Jedoch

hat ste die bereits erstellten, so wie die im Bau begriffenen Wuhre sorgsältig untersucht; sie hat sich

naeh dem Breise der Materialien

und

Fuhrlohne erkundigt . sie hat die Dimensionen gemessen und den kubischen Juhalt mehrerer Dämme berechnet, sie hat sieh auch darüber ..^ewissheit versehasst, dass nach den ini ^oransehlage angenommenen Mittelpreisen der Knbikfuss

aus l0 bis 15 Rappen zu stehen käme,

was kaum so viel

betragt, als man für die Materialien im Steinbruche zu bezahlen hat.

Wir mussten also mit den Herren eidgenossischen Experten, die wir über den Kostenpunkt sehr genau und aufs Kleinste eingehend befragten, zugestehen, dass die vorgelegten Devise keineswegs übersezt sind und wol als Grundlage für eine zu verabreichende Subvention dienen konnen.

Da übrigens der Staat und die Gemeinden von .^. t. fallen einen ^rossen Theil der Kosten übernehmen müssen , so ist es nicht wahrscheinlich , dass der Trosse Rath dieses Kantons einen zu hoch angeschlagenen Devis genehmigt l.^aben würde.

Wir gelangen nun zum dritten funkte, den die Kommission reiflich zu erwägen hatte, nämlich zur V e r t h e i l u n g der K o s t e n .

Herr Jugenieur H a r t m a n n machte in seinem Berichte vom 29. Oktober 1853 den .Vorschlag, die Kosten zu 4 Theilen zu bestrebten, nämlich.

Fr.

84,650 von den bei der Rhei.^orrektion am meisten betheiligten und bisher zum Unterhalt der Damme ausschliesslich verpflichtet gewesenen Gemeinden .

,,

50,000 von den Eigentümern der den Ueberschwemmnngen ausgesäten Liegenschaften ,

,,

50,000 vom Kanton St. Gallen.

.,

50,000 von der Eidgenossenschaft.

^r. 234,650.

Bund^bl...^.

.

.

^ r .

.

.

..^^v

.

.

.

.

. .^ . i It .

l

4

14^

. Der gegenwärtige Vorschlag modistzirt die Repartitionsbasis dahin, dass die Eidgenossenschaft einen d r i t t e l der ^..esammtkoste.. zu trafen hatte , die zwei andern Drittel aber unter den Staat St.

fallen und

die betreffenden Gemeinden zu vertheilen waren, nämlich 2,000,000 dem Staat und 3,700,000 den betheiligten gemeinden.

Le^.re Summe käme zur .^inen Hälfte auf d.e wuhrpslichti^n ..^emeinden , Korporationen oder Bart.knlaren , zur andern Hälfte auf die..

jenigen Gemeinden, .Korporationen ode... ^artikularen, deren Grundeigenthum der Ueberschwemmuug ausgesezt ist.

Di^es Grundeigenthum selbst würde in 3 Kategorien geteilt,

je

nach ihrem gegenwärtigen Werthe .u.nd .dem sür sie durch die Korrektion si.h ergebenden Mehrwerthe.

Auf die erste dieser Kategorien käme ein .^ostenanlheil von 60^, ,, .,

,, zwe^e ,, ,, dritte .,

^

,, ,,

,, ^,

^ ,,

,, ,,

,, ,,

.^^..

I0^.

^Diese drei Hauptklassen konnten wieder je nach der örtlichen Lage abgeheilt werden.

Bei Vertheilung der den wuhrpflichtigen gemeinden

..ufsallenden

Fr. 1,^50,000 würde in Betracht gezogen.

a.

^ie Userstreke, welche jede Gemeinde .^u fchü^en hat ,

b.

das Verhältnis^ des ...^emeindevern.ogens ,

c. die Bevolkeruug jeder Gemeinde , d. die .^treke der Wuhre, welche noch zu erstellen sind ; e.

die Streke der zu bauenden Hinterdämme .

k.

die Lage jeder Gemeinde ^n Hinsicht auf den Laus des Stromes.

Dieser

Repartitionsmodns hat iui Grossen Rathe von St. Gallen

^u langen Verhandlungen Anlass gegeben, a u ..h wurde er i^.. einem Spezialberichte der Herren Experten besonders behandelt und von ihnen billig gefunden, wesshalb wir uns dabei nicht länger aufhalten zu sollen glauben.

We^. nach diesem ...^stem die Gemeinden und Grundbesizer des Rheinthals etwas weniger belastet werden, als nach dem Vorschlag.. des Hrn.

Hartmann ,

so halten wir es durch die Billigkeit geboten ,

zumal diese

Ortschaften s...it Jahrhunderten schon eine sie fast erdrükende Last zu tragen gehabt ha...en ,

und weil mehrere deshalb wirklieh erschopst find.

Sie

l 49 können die ihnen auffallenden .kosten lediglich mittelst übermässig hoher Gemeindesteuern bestrebten.

Jhre bisherigen jährlichen Ausgaben beliefen

sich aus Fr. 115,000, ^welche Summe bei einem Zinsfnss von 4^. ein Kapital von Fx. 2,888,000 repräsentirt, während das versteuerbare Vermögen dieser Gemeinden bloss ein Kapital von Fr. 3,067,690 ausweist.

Die sxagliehen Gemeinden haben seit dem Jahr 1822 ^.ie Summe von Fr. 2,63l ,127

verausgabt, und man kann kaum begreifen, ^vi... sie

eine solche Last zu tragen vermochten.

Das Traurigste bei der Sache ist, ^dass, in Ermanglung eu.es vollständigen Wni..rs...stems ,

die mit grossen kosten ausgeführten Arbeiten oft

in einigen Standen durch ein plözliches Anschwellen des Stroms^ zerstört worden sind.

Solche Fälle mussten, wie Jedermann leicht einsieht,

eine

allgemeine Entmutigung aus die Bewohner des Rheinusers hervorbringen.

Die Kommission glaubt daher, da^ der den Gemeinden auserlegte Kostenbeitrag genüge,

besonders wenn man die anderweitigen .^nsgal.^n

sür Al..zugskanäle, für ein zwekmässiges Verlandungs- und Ansehlemmuna^festem ^olm.u...^ und den Unterhalt der Wuhre in Betracht zieht.

Von den 4,8^0,000 ^ranken, welche nach ^dem, den Rheintl..algemeinden auffallenden Kostenantl..eile noch übrig bleiben , übernimmt der

Kanton St. Gallen 2 Millionen und die Eidgenossenschaft 2,800,000 ^r.

Gegen diese Vertheiluugsweise sind einige Einwendungen erhoben worden, indem man gefunden, dass die Betheiligung des Kantons derjenigen der Eidgenossenschaft h^tte wenigstens gleich gemacht werden sollen, und dass sie mit dem, was der nämliche Kanton für die Eisenbahnen gethan habe, in keinen. Verhältniss flehe.

Hieraus muss aber bemerkt werden .

1^ dass es sich hier um eine durchaus nichts eintragende .Ausgabe handelt , weil erst nach einer langen Reihe von Jahren vom ^erbesserten Boden eine hohere Grundsteuer erhoben werden kann ; 2)

dass wahrseheinli^ der Kanton mehreren Gemeinden, welche d^e ihnen auffallenden Kosten nicht zu bestreite.. im Stande sind , theils mit

Subventionen, theils mit Geldanleihen wird behülflich sein müssen; 3) dass anzunehmen ist, gehen,

wie

es werde bei der Rheinkorrektion eben

so

es bei ähnlichen Unternehmungen zu geschehen pflegt,

dass nämlich die Voranschläge bedentend überschritten werden.

l50 Der Band nimmt die .Verpflichtung aus sich, an die Gesammtkosten einen Drittheil zu bezahlen, überstehen darf.

der jedoch in keinem Falle Fr. 2.800,000

Wenn nun,

mie vorauszusehen ist,

ein Kostenausfall

sich ergibt, so mnss derselbe ausschiiesslich pom Kanton St.

den betheiligten Gemeinden getragen werden.

Gallen und

Der Bundesrath trägt ans einen Bundesbeitrag von Fr. 2,800,000 an, und Jhre Kommission stimmt diesem .Antrage bei.

Wir haben bisher nur vom Kanton St.

G a l l e n gesprochen.

Die

bundesr.ithliche Botschaft spricht jedoch auch vom Kanton G r a u b ü u d e n und beantragt,

aus denselben ebenfalls den Bundesbeitrag auszudehnen,

und zwar mit Rükficht aus dessen Gemeinden F.läsch und M ai e n se ld, die aus dem rechten Rheinnfer liegen.

Dieser Vorschlag ist ganz rationell

und stimmt mit den Gutachten aller Experten überein, dahin gehend, dass die Rheintorrektion nnr dann von ......uzen sein tonne, wenn sie aus beiden Usern gleichzeitig stattfinde. Dieses wird auch in einem von der Regieru..g des

Kantons Graubünden unterm

27. Dezember

1861 an den

Bundesrath gerichteten Memorial sehr kräftig darg.ste.lt. Man musste dah^, sobald es sich um eine vollständige Rheinkorr^tion von der .^ardis^ brüke bis Monstein handelte, die ^wei graubündnerischen Gemeinden, welche ans den. rechten User des Rheines liegen, in den Korr^tionspian aufnehmen. Die ihnen ^.. bewilligende Subvention wird ans ^r. 350,000 angesät, und sie steht mit den Beitragen sur ...^t. Gallen in richtigem

Verhältnis.

Die

eine dieser

Gemeinden,

nämlich

grosse Korrektionsbanten ausgesührt.

stchtlgt und fie in

Maienfeld,

hat bereits

Die Kommission hat dieselben be-

vollkommen gutem Zustande gesundeu.

Die

andere

Gemeinde, F l a s c h , wollte bisher den Ri^ei.. nicht eindämmen, weil fie befürchtete, die Eindämmung konnte dem Abfluß ihres Bergbaches, der viel

Gesehiebe mit sich führt, hinderlich fein. Seit Kurzem ist sie jedo.h zu einer

andern Anficht

gonnen.

gekommen,

und hat die Dammbauten wirklich be-

l5l Man könnte einwenden, es sei von Seite de... betreffenden Regierung kein spezielles Gesuch gestellt worden, worauf aber, ausser dem oben ^esagten, erwidert werden kann, dass die Bundesversammlung durch ihren

^Beschluss vom 2l. Juli 1854 sieh schon geneigt erklärt hat, einen Beitrag an die Rheinkorrektion im Kanton Graubünden ^u leisten.

Uebrige..s hat der Kleine Rath dieses Kantons, sobald er vom Berichte der Experten Kenntniss erhielt, unverzüglich das vorerwähnte Memorial vom 27. Dezember 1.^6l an den Bundesrath gerichtet.

Jn diesem Akte..stüke behandelt die Regierung die Angelegenheit der Eindämmung des Oberrheins, und stellt offiziell das Gesuch : ,,Dass dem ,,rechten Rl..einufer aus dem Gebiete der Gemeinden Ma i e n s e ld und ,, F l a s c h auch ein Antheil an der Bundessubvention für die Korrektion ,,des^ Stromes oberhalb der Tardisbrüke zugeschieden werde. ^ Jm Uebrigen erklärte sie sich bereit, die zwei beteiligten Gemeinden

über die Verkeilung der ihnen allsällig bewilligten Subvention verständigen ^u wollen.

Dringlichkeit der K o r r e k t i o n .

Wir glauben hinlänglich bewiesen ^u haben, wie wohlbegründet die Jhnen unterbreiteten Vorschläge seien, wesshalb wir nur noch mit einem Worte der ..Dringlichkeit der Rheinkorrektion erwähnen und darthun wollen, dass dieses grossartige Unternehmen nicht länger verschoben werden könne.

Wenn man das Rheinthal durchreist. so ist man zuerst überrascht, eine so glückliehe Gegend vor sich zu sehen ; denn nirgends in der Schweiz trifft man schonere Obstgärten und reichere Pflanzungen an , die Maisselder erinnern an diejenigen der Lombardie, auf den Hügeln sind die Weinberg.. mit den Waldungen und Weiden enge verbunden.

Alle Zweige der Land.virthschast sind daselbst gewissermassen mit einander verwoben.

Die Fleken und Dbrser stehen verborgen inmitten der Menge von Grün aller Art; alte Schlosser (manoirs), die sich dort als Ueberbleibsel vorigem

152 Jahrhunderte noch finden, mahnen die Bewohner jener fegenden. an da.^ Glük .^Freiheit, das sie je^t geniessen konnen^).

Und dennoch muss man mit Besremden vernehmen , dass aus k..in^ Gegend der Schweiz so viele Leute in fremden Dienst ziehen oder ans..

wandern.

Was mag wol die Ursache an dieser anssergewöhnlichen Erscheinung sein^ Warum wird dieses sehone Thal von seinen Einwohnern gegen die fremde Erde vertauscht^ Die Antwort hierauf ist : weil sie entmuthigt sind ; weil sie pon Generation zu Generation gegen eine verheerende Landplage vergeblich ankämpfen ; weil ihre Hülfsmittel und fräste in unnüzen Anstrengungen sich erschöpfen. - Der Rhein, dieser prachtvolle Strom, um dessen B.si.. die Rationen sich streiten, bildet auf eine Streke von 15 Stunden die Gränze der Ostschweiz, und verlezt nur zu oft deren Reutralität.

Rachdem man kurze Zeit die Schönheit der Obstgarten und Wiesen bewundert hat, wird man peinlich ergrissen, wenn man unbebautes Land, starrende Moraste und Schlamml..änke sieht, unter denen schöne Aerntehofsnungen begraben liegen. Diess Alles rührt vom Rheine her, der, durch den Regen einiger Tage angeschwollen, über seine User getreten ist und mit seinen tobenden Gewässern das schönste Erdreich stundenweit überfluthet hat. Dieses Trauergemälde ist nicht übertrieben, weil Jhre Kommission es eigens betrachtet hat. Diese Verwüstungen gehoren keineswegs zu jenen v e r e i n z e l t e n ausserordentlichen Erscheinungen, die beim Menscheu eine lange und traurige Erim.eruug zurüklassen. Rein, sie erneuern sieh fast jedes Jahr, und werden sogar immer häufiger. Die Wälder der Berggegenden sind ohne Umsicht ausgebeutet worden . man fällte an den Bergabh.ingen die Bäume, deren Wurzeln dem Boden Festigkeit gegeben hatten.

Da nun der Regen von den Millionen und Millionen ..........iml.lättern nicht mehr zertheilt ist, ^o bildet er überall Bäche . diese werden daraus zu Bergströmen, die das Erdreich unterwühlen, alles mit sich sortreissen, was ihrer Gewalt nicht zu wid.^stehen vern.ag, und die dem Strome, in welchen sie sieh ergiessen, Haufen von Kies nnd Gegenständen aller Art zuführen.

^^on allen Bergvölkern^ sagt Johann von Müller, s..nd ^le .....h.^ier ^ ü t e z t untergeht w o r d e n .

153 Der Rhein seinerseits schleppt alles Geschiebe mit sich fort, sezt e^ in der Thainiederung rechts und links ab, erhöht somit jede- Jahr se..n Bett und kann daher immer leichter über die von Menschenhand ihm gestellten Hmdernisse hinweg gehen.

Wir wollen hier die Katastrophen nicht anwählen, die im .^ommissionalberichte von 1854 Seite 32-39 enthalten sind, sondern erwähnen nur kur^ diejenigen, welche seit jener Zeit stattgefunden haben.

1855.

Brosser Durchbrnch bei H a a g , überschwemmtes Gebiet ^rka

5,000,000 Quadratmeter.

---^-

1860.

bei K r i e s e r n und Montlingen, Ueberschwemmun^. zi.rka 22,500,000 Quadratmeter.

^erstorung des ^rossen S a r g a n s e r Wuhres anf ^ka l 00 ^lftr.

Länge . Ueberschwemmung aber nur auf dem alten Rhein^ und Saargebiet.

Einbruch oberhalb R a g a ^ Überschwemmung fruchtbaren Bodens, Zerstorung der lernten, in einer Ausdehnung von ^irk^ 1,500,000 Quadratmeter.

-^ ^ammbruch bei .Buchs; Ueberschwemmung ^rka 6,000,000 --.

1861.

-^-

---

---

Quadratmeter.

Wuhr^ und Dammbruch an der Grande H a a g - S a l e z , Ueberschwemmung von 3,000,000 ^uadratn.eter.

Dammbrnch bei A u . Ueberschwemmung von. 1,000,000 .^..ua^dratmeter.

Einbruch oberhalb Ragat^ wie i. J. 1860; Ueberfluthung von zirka 1^ Million Quadratmeter.

Buchs. 2 Wuhrdurchbrüche. Die Ueberschwemmung konnte aber mit Anstrengung aller möglichen Kräste aus das Gebiet zwischen Wnhr und Damm beschränkt werben.

.... e v e l e n , ebenfalls ein kleiner Wuhrbruch, aber ohne besonders nachtheilige Folgen, als dass deshalb der Gemeinde Buchs eine schone Hol^pslauzung ruinirt wurde.

Haag Sennw..ld, an gleicher Stelle und in gleicher Ansdehnung wie im Jahre 1860.

Das Vorstehende wird genügen, um zu beweisen, dass die unperzügliehe Anhandnahme der Rheinkorrektion unumgänglich .. nothwendi^ is^.

Und dieses Werk kann nur von dauerndem Ruzen sein, wenn es voll-

154 ständig ausgeführt wird; allein es übersteht die graste der dabei betheiiigten Gemeinden und Kantone.

Die Bundesverfassung steht den Fall vor, wo die Eidgenossenschaft die Errichtung öffentlicher Werke durch Bnndesbeiträge erleichtern kann..

und es hat die Bundesversammlung schon wiederholt sich ausgesprochen, dass die Rheinkorrektion ein solches Werk sei.

Der Augenblik ist denn also gekommen, die ^.agen des Rheinthals zu erhören und ihren Leihen einmal abznhelsen.

Die Repräsentanten der 24 Rheinthalgemeinden drüken sich in ihrer

Betition vom ^0. Juli 1861 also aus.

Bürsten wir nicht auf eidgenössische Hülse rechnen, so müßten wir ,,in der That aller Hossnnng baar in die Zukunft bliken.

,,Sollten wir sort zuschauen müssen, wie die tobenden Fluthen des ,,Rheins unsere mit so grossen Anstrengungen errichteten, aber immer zu ,,fchwaeh sich erweisenden Wuhren und Dämme und mit ihnen die er.hossten ,, Früchte des Feldes zerstörend Rein, unsere eidgenossischen Brüder konnen ...und werden uns nicht langer diesem trostlosen ^ustan^e preisgeben . ste ,, können und werden uns nicht versinken lassen in Armnth und Elend, ,,die sichere Quelle moralischer Versinkung ; sie werden uns Ha.nd bieten ,,znr Ermoglichung von dauerhaften Sehu.bauten gegen den wüthenden ,,Stro.n, und so uns besähigen, dass auch wir an dem edlen Wettlauf^ ,,nach Werken der Liebe und an dem Streben nach Verherrlichung unseres ^gemeinschaftlichen Vaterlandes Theil nehmen können.^ Diese Wünsche sollen Erhornng finden . Sie werden sich glüklich schäzen, u.eine Herren, im Falle zu sein, so grosses Elend lindern und die wohlthätige Hand der Eidg.^enossensd.ast unserer äussersten östlichen .Landesgränze fühlen lassen zu können. Andere nicht weniger wichtige Werke erheischen allerdings ebenfalls unsere Obsorge, und wir werden dieselben aneh seiner Zeit und gehörigen Orts berüksiehtigen , zumal die Schweiz die Mittel hat. keines ihrer Binder zu Grunde gehen lassen zu müssen. Wir werden die Gesuche vom Seelande und Rhonethal, so wie von seder andern durch die Gewässer verheerten Gegend mit der nämlichen

Sympathie behandeln, wie es hente beim Rheinthal geschieht. Es ist aber nöthig, dass dabei mit Klugheit und Umsicht zu Werke gegangen werde, ohne welche nichts Gutes sich aussühren tässt.

155 Mogen die von der Oertlichkeit begünstigten Kantone nicht vergessen, ^.as sie gegenüber denen zu thun schuldig sind , die am.och auf Hülfe warten, und mogen lettere sich ihrerseits nicht beklagen, dass sie in zweite .Linie gestellt werden. Das Gute, welches irgend einem Theile der Schweiz erwiesen wird, bringt dem ganzen Vaterlande Ruzen. Hier .besonders müssen wir uns des schonen ...^ahlspru.hes unserer Väter ermnern: ,,Alle für Einen und Einer für Alle.^ Wenn die Vorschlage des Bundesrathes angenommen werden, so hat die Eidgenossenschaft während 12 Jahren eine jährliche Subvention von Fr. 330,000 zu leisten, welches Opfer beim jezigen Stande unserer Finanzen zu bringen moglich ist. Dabei muss aber wol verstanden wer- .

den , dass , wenn die Umstände sich ändern sollten , oder weun wichtige Ereignisse die Hülsse.uelleu des Bundes, worüber wir gegenwärtig verfügen konnen, absorbiren würden, die Subventionen alsdann momentan.

eingestellt werden müssten.

Die kommission hat im bundesräthlichen Beschlussentwurse einige Abänderungen angebracht, die ihr nothig schienen, um die Stellung des Bundesrathes gegenüber den Kantonen, de.ien eine Subsidie bewilligt wird, so wie deren Obliegenheiten in Betreff des Unterhaltes der erstellten Werke besser zu präeisiren. Ferner richten wir an den Bundesrath die Einladung , die Unterhandlungen mit Oesterreich , in Bezug aus die Einmündung des Rheins in den Bodensee, fortzusein.

Zum ^chlnsse haben wir die Ehre, Jhnen die Annahme des nachstehenden Besehlussentwurses zu empfehlen.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t ,

nach Einsicht des Beschlusses vom 8. Februar 1854, betreffend die Korrektion des Rheiues auf dem Gebiete des Kautons St. Gallen, und des Be-

Schlusses vom 2l. Juli 1854, betreffend die Korel^tion des Rheines im gebiete des Kautons Graubündeu , einer Denkschrift des Kleinen Rathes des Kauton.^ St. Gallen vom .l 2. Februar 1.^1 ;

156 einer Anschrift der Regierung von ^raubimden vom 27. Dezem-

.ber 1861, einer Botschaft des Bundesraths vom 24. Januar 1862; endlich im Hinblike auf Art. 2 l der ..Bundesverfassung, welcher vorschreibt, dass dem Bunde das Recht zustehe, im Jnteresse der Eidgenossenschaft, oder eines ^rossen Theiles derselben, aus seine kosten ossentliche Werke zu errichten, oder deren Errichtung zu uuterstüzen,

beschliesst: Art. 1. Es wird den Kantonen St. fallen und ^raubünden znm ^weke der Korrektion des Rheines ^wischen Monstein und der Tardis-

brüke ein Bundesbeitrag bewilligt. Dieser Veitrag soll dem Drittel der ..^esammtkosten gleichkommen ; derselbe darf

jedoch die Summe von

Fr. 2,800,000 für den Kanton St. wallen und Fr. 350,000 für den Kanton ^ranbünden nicht überschreiten.

Art. 2. Die Arbeiten der Rheinkorrektion, wie sie im vorher^ gehenden Artikel. naher bestimmt sind, sollen den dem gegenwärtigen Beschlösse beigegebenen Blauen gemass ansgesü^rt werden und spätestens im

Laufe des Jahres 1876 vollendet sein.

Art. 3. Unter .Vorbehalt der bundesrathlichen Genehmigung dürfen in den planen diejenigen theilweisen Abänderungen angebracht werden, deren Rü^lichkeit im Laufe der Arbeiten sich als unzweifelhaft heraus-

gestellt hat.

Art. 4. Es unterliegen ebenfalls der vorgangigen bundesrälhliehen Genehmigung die Einzeln^ und Ausführungsplane sämmtlieher Arbeiten so wie die Bfliehtenheste eines jeden Arbeitsloses.

Art. 5. Die oberste Leitung und die Ueberwachung der Arbeiten.

steht beim Bundesrathe. Derselbe wird .^iessfalls entweder unmittelbar oder durch seine Beamten die erforderlichen Verfügungen treffen. Jn Folge dessen haben die mit der Ausführung des Unternehmens beauftragten Kantone den Weisungen und Bemerkungen des Bundesrathes gehorige Rechnung zu tragen. Sie werden aueh demselben alljährlich Berieht erstatten über die technische und finanzielle Lage des Uuteruehmens.

Art. 6.

Die Auszahlung des Bnndesbeitrages geschieht na.h Mass^

gabe des Vorrükeus der Arbeiten ; die daherigen jährlichen AbschlagsZahlungen dürfen jedoch

157 300,000 Franken für d.^n .Danton St. fallen und

30,000

,,

,, ,,

,,.

Gra^bünden

nicht überschreite^ Art. 7. Da der dem Kanton Graubünden bewilligte Beitrag sich aus diejenigen Arbeiten bezieht , welche aus d^n Gebiete der Gemeinden Maienfeld u...d Fläsch, aus dem rechten Ufer, auszuführen. sind,. so wird die Regierung des Kantons Graubünden mit Genehmigung des Bundesrathes denjenigen .^lutheil bestimmen, welcher jeder der beiden gemeinden zukommen soll.

A r t . ...... Die Kantone St. fallen und Graubünden haben, jeder aus seinem Gebiete, für den Unterhalt der in Gemässheit gegenwärtigen Beschlusses ausgesührten Werke zu sorgen. Die diesen Kantonen .ukommenden Bost- und ^ollentschädigungen bilden, ini Sinne von Art. 35, Absaz 2 der Bundesverfassung, die Gewähr für diesen Unterhalt.

Jm Verabsäumungsfalle kann der Bundesrath die erforderlichen Massnahmen anordnen, oder sofern es nothig sein sollte, aus Kosten der betheiligten Kantone von sich aus zur Ausführung bringen.

Art. 9. Der Bundesrath ist eingeladen, die Unterhandlungen mit der österreichischen Regierung, betretend die Korrektion des Flusses von Monstein abwärts fortzusein.

...lrt. 1^). Der Buudesrath ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt.

Bern, den l 4. Juli 1862.

Die nationalräthliche Kommission :

^. .......a.^le..^ Berichterstatter.

Sahli.

^hili^in.

maller.

Treidler.

^ o t e . Der vorstehende Beschlußentwurf lst von beiden gefezgebenden Käthen (vom Nationalrath am 2.^. .^uIi 18.^2 und vom Ständerath am 24. gleichen ^ona.^) mit zwei Abänderungen angenommen worden.

15.^ Das erste Alinea des .^Irt. 8 erhielt folgende Faßung .

..Die Kantone St. Gallen und Graubünden haben, seder ans seinem Gebiete, .,für den Unterhalt der i^ Gemäßheit gegenwärtigen Beschlusses aufgeführten Werke .,dle no^igen Bestimmungen zu treffen, und für den ^..ollzng derselben der .^idge^ ,,nossenschaft gegenüber zu haften. Die diesen Kantonen zukommenden Post.. und ,,^ollentschädig..ngen bilden, im Sinne von .^lrt. .^5, ^.lbsaz 2 der Bundesverfafsung, ..die Gewähr für diesen Unterhalt.^ ^ach ^lrt. 9 wurde ein neuer Artikel eingeschaltet, also lautend ^ .,Der Bundesrath ist ermächtigt, ..das .^propriationsgesez vom t. Mai 1850 ,,für das Unternehmen in .Anwendung zu bringen..^ Der ...Irt. 10 des Entwurfes ist daher ...lrt. 11 im Bundesbeschluße geworden.

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Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Rheinkorrektion. (Vom 14. Juli 1862.)

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23.08.1862

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