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Schweizerisches Bundesblatt.

^ll. Jahrgang. III.

Nr. ^.

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.I8. August 1860.

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^ Minderheit der Kommission des Nationalrathes,. betreffend die Uebereinkunft bezüglich der Dampfschiffe und der Schifffahrt auf dem Langensee.

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(Vom I4. Juli 1860.)

Tit. !

Die Eidgenossenschaft besizt auf dem Langenfee drei Dampfschiffe, ein Schleppschiff und eine kleine Schaluppe, .die von der österreichischen Verwal.tung gekauft wurden.

Der erste Dampfer Init dem Namen Radetzky, gegenwärtig Helvetia, .wird mit seinen Zugehören auf ungefähr 200,000 Franken geschätzt., er hat l 00 Pferdetraft.

Der zweite, unter dein Nainen Benedek, nun Simplon bekannt, wird auf ungefähr 50.000 Franken angeschlagen, und besitzt 20 Pserdekraft und eine Schraube.

Der Tieino endlich von 45 Pferdekraft kostete 80,000 Franken.

Das Schleppschiff und die Kanoneu mit ihren Laffetten haben gegen 70,000 Franken gekostet.

Das Ganze 400.000 Franken. Jn diesen Werthangaben sind die nothwen.digen Zugehören Inbegriffen.

Die Herren Escher und Wr,ß hatten die Schiffe ohne das in Kanonen und Munition bestehende Kriegsmaterial aus Fr. 260,000 ange.schlagen.

Die Berichte sagen, die Fahrzeuge seien in gutem Stande unterhalten; fragt man aber die. Init ihrer Obhut vertrauten Leute, so antworten sie,.

wie es heißt, die Schiffe bedürfen noch vieler Ausbesserungen, um sie zu einein aktiven Dienste zu befähigen ; der Simplon und der Tieino können

Bundesblatt Jahrg. XII. Bd. Ili.

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leicht zum Paketbootdienste hergestellt werden ; der Radetzk.... aber ist für de....

Krie^ienst^ eingerichtet.

^lm 2.7. J.^ar 1860 lud^der Nationalrath den Bundesrath ^, in der nisten ordentlichen Sitzung der Bundesversammlung Vorlagen.

(propositions) zu bringen, was Init den ange.kauften Schiffen ..^rzu.nehmeu sei. ..^.enn .d.a..s ^ed...i.ch.tn..ß .un.s .nicht .trü^t , .so .war .darunter ver^..i.^... , ^ .sie v^aust ^werd.^n sollen.

Nuu ^tegt uns. der Bundesrath einen Bericht und eine mit der .Verwaltu.ig Sr. Majestät des Königs von Sardinien abgeschlossene Uebereinknnft über die VerIniethnng dieser Schiffe oder wenigstens zweier derselben, ^ des Simplon nnd^des Tieino, ^r. .

Der h. Bundesrath gibt nicht an , ob diese Konvention voll..

gültig und ob die Ratifikation eingtreten fei ; er ist indessen der Mei.^ung., b^im Abschlösse Dieser l^er.ein.kunst ..innerhalb der .Grenzen .^ex ihm erteilten ^efugniß^ge^handelt zu ^aben und nicht berufen zu sein, ..^ ^se.. ^i^st^t ^o^chl^^e ^r^o.^i^o^) ^i^en .zu ^s.^^, ^d^u er sich bloß darauf beschränkt. die Verfügungen niitzu.heilen, wodurch ein Theil wenigstens d^s auf den Ankauf der Schise ^er^en^eten Kapitals zinstragend gemacht wurde.

Jhre kommission h..ilt einstimmig dafür, ^e abgeschlossene Uebereinkunft sei nur als ein Entwurf zu betrachten, der erst dann in Rechtskraft erwachse, wenn er die Genehmigung der Räthe erhalten haben werde, indem die unterm 27. Januar abhin an den^h. Bundesrath gerichtete Einladung, V o r l a g e n zu hinterbringen, ihm nicht die ^Vollmacht über.trägt, ol^e ..die Zustimmung d.er.Räthe über diefe Schiffe z^u .verfügen.

bezüglich der dem .^onventio.nsentwurse zu erteilenden Ratifikation ^hat sich Jhre kommission in zwei Fraktionen getheilt. .Eine ^eh^.heit .von zwei Mitgliedern beantragt. für je.tzt einer Ver.iniethung beizn.pflichteu und ^da.s. geschehene gutzuheißen. .e^^ne ^)tind^rhe..it v^i einem Mi.tgliede .beantragt dagegen, nicht zu rat.fi^iren und ein ^esser^s Mittel ausfindig .zu ^machen, a^s .diesen Schiffen Vorteil zu zi.ehen.

Der Bundesrath hat sich die Befugniß vorbehalten, diefe S^iff.^

^iuagesaniInt oder zuin Theil zu vermiethen . und krast d.ieser Anordnung hätte er beschlossen, nur den Tieino ..i^d den Simplon. ^u vexpa^te.n. ^den .^ade^tzkv ab^r, eine eigentliche schwimmende Festung, .je nach den stattendenden Ereignissen für eine militärische Verwendung zurückzubehalten.

Zur Rechtfertigung des Abgeschlossenen meldet I..ns der h. Bundesrgth, er habe mehreren Personen in Loearno Eröffnungen gem.acht. zu dem ^w^cke, eine Gesellschaft für den Tr^ns.^ort ans dem Langende zwischen Loearno und Arona zu bilden. Diese Gesellschaft hätte, Init einigen Vorbehalten für den Kriegsfall, die Schiffe a t s e^genthnm erworben; allein diese Versuche sührten zu keinem Ziele , weil es äußerst schwierig , um nicht zu sagen unmöglich ist. neben dem von. der sardinischen Verwaltung eingerichteten Dienst noch ergiebige Kurse zu erstellen.

63 Sardinien besi.^t die Eisenbahn Genua^Turin^Arona und damit das 'Monopol für den Transport der von und nach Arona gehenden und koni.Ine.nden Personen und Waaren ; dieses Monopol erstrekt sich mittels der .Kurse der sardinischen Schiffe auf den Langensee ; ein Konkurrenzdienst .würde daher nur einen ganz geringen, .kaum zur Deckung eines kleinen Theiles der Kosten hinreichenden Ertrag gewähren.

Die^nänIlichen Gründe verwehren der Bundesverwaltung den Betrieb ^ines solchen Dienstes auf eigene Kosten, fei es im Regieroege, sei es als ^Unternehmung. Freilich hatte der Bundesrath von Sardinien die Bewilligung eines täglichen Kurses in Verbindung mit zwei Bahnzügen verlangt ., allein dieses Verlangen wurde, wie zu erwarten stand, abgeschlagen.

Die Berechnungen der wahrscheinlichen Ausgaben für den Dienst eines Dampfschiffes von der Kraft des Tirino ergaben ^eine monatlich bis auf 13.000 Fr. ansteigende Auslage, während die Roheinnahinen iIn Monat nicht höher ^als ziI 6000 Fr. ^genommen werden können. Die^ß ergäbe ^eninach ein jährliches ^Defizit von eirea 80.000 Fr. für ein einziges Dampfschiff, und da man wenigstens zweier Schiffe für . einen oxdentlochen. aber beziehungsweise^ bescheidenen Dienst bedürste, so stände man vor einem jährlichen Defizit von wenigstens .160,000 Franken.

. Es blieben daher keine andern Aussichten übrig, als die Schiffe zu ^erkaufen oder zu vermieden. Der Bundesrath wählte Letzteres.

Es ist uns versichert worden, die Abgeordneten der Regierung Sr.^Maiestät des Königs von .Sardinien hätten im Laufe der Unterhandlungen wiederholt anerboten ,^ die Fahrzeuge zu dem an Oesterreich bezahlten Preise zurückzunehmen ; man begreift nicht, was die Gründe sein konnten, weiche den Bundesrath veranlagten, so vorthei.hafte .(die Minderheit der Kommission bezeichnet sie als glänzende,. Anerbietungen zurückzuweisen.

Wie dein auch fei, fo theilt der Bundesrath, wie er sagt, eine Uebereinknnst mit, kraft deren der Tieino und der SiInplon nelst ^ einem

Schleppschiff der sardinischen Verwaltung zum Miethzinse von 6^. des

durch eine Expertenkommission zu bestimmenden Werthes der Fahrzeuge, verpachtet werden. .

Wie sich^ von selbst versteht, fielen die Ausbesserungen dem Miether zur Last. Man kan^i daher nicht genau wissen, w^s die Miethe abwerfen roird, da der Werth der verniietheten Gegenstände noch unbestimmt ist.

Jedenfalls wird diese Verpachtung eine ruinöse Operation sein; nothwendig muß sie ein Desieit ergeben , denn um nicht Verlust zu erleiden , müßte gewiß das angelegte Kapital unter den günstigsten Bedingungen in höchsten^ 15 Jahren amortisirt^ werden. Dazu ^üßte. man 11 .% des verwendeten Berthes. und zwar nicht des durch .....x^ertise bestimmten. sondern des Ankaufswerthes eria^gen. wenn nicht verloren werden soll, auch dazu bei einer nur zu 4 o,.^ angenommenen Verzinsung, während wir wissen, daß der Bund 5 o.^ bezahlt hat.

Naeh den der e^idgenossensehaft in der initgetheilten Uebereinknnst gewährten Bedingungen ergiebt sich ein sicherer

^4 Verlust von 70 bis 75 % auf dem in jenen, d. h. den verrnietheten Ge.^ ^genständen angelegten Kapital.

Die Rechnung ist sehr einfach: Während den 15 Jahren. wo ^iese Gegenstände im besten Zustande noch dauern werden , werden ste .uur 2 % über die zu 4 % angenommene Verzinsung des Kapitals hinaus abwerfen , da die Miethe zu 6 % abgeschlossen wurde. Wäre.

.noch der Ankaufspreis genieint, so aber wird, wie wir^gefehen haden , ^uur der durch Fachmänner festgestellte Wertb verzinset werden : 2 % gebeu in 15. Jahren 30 %. Sicherer Verlust 70 %.

Unter solchen Bedingungen schlägt man uns vor. Schiffe zum Ver...niethen zu behalten, während man den Ankaufspreis daraus hätte lösen .können.

Und das ist noch nicht Alles. Wir haben den sichern Verlust in Betreff derjenigen Schiffe gesehen, welche eine produktive Verwendung er^halten werden. Berechnen wir. was der Radetzkr,, den der Bundesrath zum Dienste im Kriegsfalls behalten will, der Militärverwaltung kosten .wird.

Nehmen wir den Ankaufspreis dieses Schiffes zu 200,000 Frk. .an, so möchte es über 250,000 gekostet haben. Wahr ist es, daß man die Kanonen und Laffetten zu 48,000 Franken schätzt ; sonach blieben immer

^och 200.000 Franken.

Berechnen wir nun die Amortisirung dieser Summe immer auf l^ ^.Jahre hinaus, - es möchte wohl richtiger sein auf 10 Jahre zu rechnen, .-- so erhalten wir jährlich in runder Surnme . . Frk. 13.300.

Zins

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4 %

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8.000.

Laufende Unterhaltnngskosten . . . . .

Verwaltung und Obhut; bestimmen wir das nothwendige Personal auf 6 Mann, 1 Verwalter, 2 Maschinisten und 3 Piloten oder Handlanger. so bekommen wir, zum Dnrchschnittssold von Fr. 2 R p . 5 0 täglich

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5.0i.)0.

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7.300.

Total Frk. 33,600.

Es wäre also eine wirkliche Ausgabe von jährlichen 33,600 Fr. zuIrt Defizit hinzuzufügen. Zu^dem sichern Verlust, den der Bund erleidet wird, um das Vergnügen zu haben, eine schwimmende Festung zu befitzen, welche im Kriegsfalle von höchst geringem Nutzen sein wird ; denn man hat behauptet, sie habe, zum Kampfe ausgerüstet, sich gegen eine gußeiserne.

Kanone von kleinem Kaliber. die von einigen am gegenüber liegenden Ufex befindlichen Jnsurgenten bedient war, nicht halten können.

Angesichts derartiger Ergebnisse ist es wohl erlaubt, sich zu fragen, wie es möglich sei. Gegenstände zu behalten, die mau zum Kostenprei^ abgeben konnte.

65 Bevor die Minderheit der Kommission ihren Bericht schließt, muß ^e noch die Aufmerksamkeit der Versammlung aus den bedeutenden Uebelstand lenken. welcher daraus entspringt, daß das schweizerische Ufer des ^angensees keinen Hafen aufweist, der sicher ^genug wäre ,^ die fraglichen Schiffe zu schüzen. Man versichert, sie seien festgeankert und müßten bei Sturm und Unwetter geheizt werden, um sie auf den See hinaus zu brin^en, damit sie nicht an das Ufer geworfen werden.

Dieser Umstand erfordert die beständige Anwesenheit eines zu dieser .Vorkehrung hinreichenden Personals; nimmt man dasselbe zu 6 Personen .an, so hat man nur^ das unumgänglich Nothwendige.

Aus diesen verschiedenen Erwägungen hat der Unterzeichnete die Ehre, ..Jhnen zu beantragen : Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, .mit Rücksicht auf den Beschluß des Nationalrathes vom 27. Januar ab^in und die in demselben an den ^Bundesrath gerichtete Einladung , der .Bundesversammlung in der nächsten ordentlichen Sitzung Vorlagen^ zu ^bringen. was mit den angekauften österreichischen Dampfschiffen auf dem .Langensee. vorzunehmen sei ; nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes und des mit der far^inischen Verwaltung zur Regelung der Schifffahrt auf dem Langensee vereinbarten Miethvertragentwurfes, .

beschließt: 1. Der zwischen den Abgeordneten der schweizerischen Eidgenossen^ehaft und den Abgeordneten der Regierung Sr. Majestät des Königs

.von Sardinien vom 25. April 1860 zur Regelung der Dampffchifffahrt .auf dem Langenfee vereinbarte Vertragsentwurf wird nicht xatifizirt.

2. Der Bundesrath ist beauftragt, die von der Eidgenossenfchast angekauften Schiffe zu den beßten Bedingungen definitiv unterzubringen und den höchstmöglichen Kauspreis darans zu ziehen.

Bern, den 14. Jnli 1.^60.

Die Minderheit der Kornmission :

^. .^. .^elal.ageaz.

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Bericht der Minderheit der Kommission des Nationalrathes, betreffend die Uebereinkunft bezüglich der Dampfschiffe und der Schifffahrt auf dem Langensee. (Vom 14. Juli 1860.)

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18.08.1860

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