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Botschaft

des .

Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend Beibehaltung des Helvetiastämpels sur

die Silberscheidemünzen.

(Vom 2. Juli 1860.)

Tit. !

Jn Jhrer lezten Wintersession beschlossen Sie, in Abänderung des Münzgefezes vom 7. Mai 1850, die Einführung von SilbeischeideInünzen .uit 300/1000 Feingehalt. Jn dein bezüglichen Vollziehnngsbeschlnss.. voin 2. Hornung dieses Jahres beauftragten Sie uns unter Anderm noch. für .die Silbericheidemünzen einen neuen Aversstämpel, welcher das eidgenössische Kreuz tragen solle, anfertigen zu lassen, wofür ein Nachtragskredit von Fr. 5000 ansgefezt wiirde.

Wir beschäftigten uns sofort mit den zur Vollziehung dieses lustrages erforderlichen Maßnahmen. Da seit der Anfertigung der Stämpel von .l850 noch eine große Zahl von Zeichnungen vorhanden war, so glaub..

ten wir, uni die Sache zu beschleunigen. von Eröffnung eines Konkurses nbstrahiren zu sollen.

Eine zahlreiche Kommission aus Jbrer Mitte. mit Beiziehung eines Münztechnikers , einigte sich noch im Laufe derselben Sizung über eine Skizze , auf welche gestüzt der bekannte Münzgraveur, Herr Bov..) in Genf, zu Einsendung von Modelizeichnungen eingeladen wurde. Aus Grund der ihm vorgelegten Skizze entwarf Herr Bovy feehs verschiedene Zeichnungen , die wir den Akten der gegenwärtigen Botschaft beifügen , unter denen die Zeichnung Nr. 1 . näiniich das eidgenössische Kreuz mit einer einfachen Ornamentik und außerhalb derfelbe.n einem .Kreis von 22 Sternen die geeigneteste erschien und deßhalb angenommen wurde.

Den Wünschen der Kommission Rechnung tragend, beschlossen wir zugleich, den Reversftäinpel in der Weise abändern zu lassen, daß die Werthz a h l der Münze in arabischer Schrift einzig ans einer Linie. auf einer zweiten Linie das Wort ,, F r a n e . . beziehungsweise ,, Fr an e s .., und zu .unterst in kleinen Ziffern die P r ä g e j a h r s z a h l gesezt werde; endlich

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sollten Avers und Revers gegenseitig in umgekehrter Stellung zu stehen.

kommen, damit die Münzen beim Umwenden Init einer Hand stets die aufrechte Stellung behalten, wie dieß auch bei den meisten und namentlich bei den französischen Münzen der Fall ist. Unterni 19. März schloß dann.

das Finanzdepartement, nach eingeholter Ermächtigung des Bundesrathes, um die Emission der neuen Münzen möglichst zu ^beschleunigen, mit Herru Bov.) einen Vertrag ab , welchem zufolge derselbe innerhalb zwei Monateu die sämnitliche Gravierarbeit zu den Zweifrankenstüken IIin den Preis.

von Fr. 3000 abzuliefern hatte. Gegen Ende Mai langten vorläufig ..in paar e.^ebrauchsstämpel an. und die Münzstätte traf unverzüglich Anstalten, eine Probeprägnng damit vorzunehmen; allein es erzeigte sich so^.

gleich. daß die neuen Münzen mit diesem Gepräge sich kaum zur Emission eignen dürften. Wenn einerseits der Gegenstand der Zeichnung zi....

einem feinen und geschInakvollen Gepräge vielleicht nicht sehr günstig g^ wählt sein mochte, so ließ andererseits die Ausführung derselben nach dem Urtheil von berufenen Experten in mehrfacher Beziehung zn wünsche^ übrig. Würden die neuen Münzen in ihrem vollen Siit.erwerthe , ode^ wenigstens annähernd demselben ausgegeben, fo hätte ein mittelmäßigem Gepräge nicht so viel zu bedeuten, und es wären weniger schiiiume Folgen zu befürchten; da aber dieselben durch das Münzgesez vom 3I. Jannar 1860 ungefähr 6^ unter ihren Innern Werth gesezt wurden nud somit die Privatsvekulation ohnehin in Versuchung gerathen wird. Falschrnünzerei zu treiben . so ist es uin so notwendiger . ein Gepräge zu besizen , das in technischer Beziehung den größtmöglichen Grad von Vollkommenheit erreicht hat, damit abfällige Nachahmungen von der Behörde und vom Publikum selbst leicht erkannt werden können. Dieß war bei.

den neuen Avers^ nnd Reversstämpein jedoch nicht hinreichend der Fall, und überhaupt s.^ienen die probeweise geprägten Geldstüke Niemandem gefallen zu wollen.

Bei dieser Sachlage glaubten wir ernstlich erwägen zu sollen . wa..^ da vorzukehren fei. E.^ schien uns aus den so eben angeführten G^ünden .^Iicht rath^am, die Prägungen mit dem neuen Stämpel beginnen zu lassen; und weil mit der Anfertigung eines neuen Stämpeis abermals eir^.

Zeitverlust von wenigstens zwei Monaten verbunden gewefen wäre,
während der Mangel an kleiner Münze täglich fühlbarer wird, so beschlossen wir unterm 28. Mai lezthin: ,,1. es sei von dem vorgelegten Geprä^e des neuen, von HerrI^ ,, B o v v gravirten Stempels U.,.gang zu nehmen; ,,2. sei die dießfätii^e Prägung mit dem von Herrn K o r n in^ ,,Jahre 18.^7 erstellten Helvetia-Stänipel unter Abänderung ,,der Jahreszahl (18.^7 in 1860^ auszuführen; ,,3. sei darüber der h. BnndesverfamInlnng Berieht zu erstatten.^.

Das Revers anbelangend. ist übrigens den Eingangs erwähnten Anregnngen von ^.eite unserer vorerwähnten Kommission Rechnung getrag.^ worden.

^0 Dieses ist die Darstellung der Sache, die wir nun Jhr.er Beurtheilun^ unterbreiten.

Wie sie sich überzeugen können, wurde von unserer Seite nichts ver...

nachläßigt , ..m den Wünschen der BIIndesversainnilung nachzukommen, Wünsche. welche darauf hinzielten, den neuen Münzen ein anderes als das bisherige Gepräge zu geben, namentlich aber die Emission der Siller^ Scheidemünzen zu beschleunigen und so dem Verlangen des Publikums und den Bedürfnissen des Verkehrs möglichst schnell zn genügen. Da die Ausführung des neuen Stäi.ipels nicht gelang. so hielten wir dajür. der Hanptzwek dürfe nicht einem mehr oder weniger sekundären Umstande unter..

stellt werden, d. h. man müsse die durch den Mangel an kleinen Sil.^ .^runin^.u erzeugte Krisis nicht durch .Ausarbeitung neuer S.ämpel oder durch Verbesserung der so eben eingelangten noeh länger andauern lassen, da man ja in der Münzstätte alles Nöthige besaß . nnI [...gleich die Prä^ gungen mit dein früheren Stämpel vornehmen zu können. Hiezu e...t.

schloßen wir iins denn auch, und ..war hauptsächlich aus dem Grunde.

weil, selbst bei der untadelhaftesten Ausführung, das ausgewählte Gepräge möglicherweise das Publikum nicht allgemein befriedigt hätt^.

So viel in Betreff des Vergangenen.

Bezüglich der Zukunft. so stehen wir immer noch unter dem Bundes.beschiusse voni 2. Februar 1860, welcher verordnet, daß für die Scheidemünzen ein neuer Stämpel mit dem eidgenössischen Kreuz auf dem Av.^rs^ verfertigt werden solle. Wir verkennen keineswegs den ^erth der Gründe, welche die Räthe zu diesem Beschlnsse bewogen haben, und dieß uin so mehr, als es sich hier uin .^ine ganz neue. auf einein besondern Svsteine fußende ..^eldsorte handelte. und es also zwekmäßig erscheinen konnte, der...

selben ein .Aussehen zu geben. wodurch sie sich leicht von de.r äiter.i unterscheiden tieße. Jm gegenwärtigen Stand oer Dinge erzeigen sich jedoch besondere ..lm.tände. die wir Jh^ien ebenfalls näher aus einander se..en wo^eu.

indem sie derart stnd^ daß Sie veranlaßt werden dürsten, dem .^rt. .^ des vorerwähnten Beschlusses vorderhand keine weitere Folge zu geben.

Vorerst in Betreff der Zw^knIäßig^it, den neuen Münzen zur lei^tern Unterscheidung von den ältern nnd zur Vermeidung von Konfusionen ein neues Gepräge ^u geben. so wird derselben dadurch Genüge geleistet, daß, wie
ste.h übrigens von selbst versteht, die Jahreszahlen geändert werden, wodurch je^er .Verwechslung geuugsanI vor.^beugt wird.

Man bat über d^Is alte Gefrage mancherlei Beinerkungen g^nacht, deren W^rth wir hier nicht verringern wollen :^ allein es ist zn berüksichtigen, daß. wenn ein Münzgepräge durch langjährigen Gebrauch bekannt ist. dessen allfäilige Mängel nach und nach verschwinden, d. h. voin Publikum wenig n.el^r beachtet werden. Und, wie Sie sich dessen durch den erwähnten .Vorgang überzeugen können, gibt man, sobald irge.nd ein ..ieues Gepräge nicht vollkommen den geh^ten Wünschen entspricht.. ^^nie.^ nieder dem ältern den Vorzug.

5.^ l Wir müssen übiigeus darauf aufmerksam machen, daß bis zum Zu^ammentritt der gesezgebenden Räthe bereits mehr als für eine Million Franken neue Zweifrankenstüke mit dem Helvetiabilde geprägt und in Eirkulation gesezt sein werden. Wenn Sie nun auf einem neuen Aversstämpel beharren sollten, so müßten diese Stüke, da man nicht wohl gleich^verthige Münzen von verschiedenartigem Gepräge neben einander in Kurs lassen kann, wieder aus dem Verkehr ^zurükgezogen nnd umgearbeitet wer^en. Eine so rasche Einlösung von kaum in V.erkehr gesezten Geldforteu wäre aber wegen der damit verbundenen Kosten weder gerechtfertigt, noch möchte fie dem Publikum aus Grund der eintretenden Störung im Allgemeinen angenehm sein.

Wir wollen hier noch eines Umstandes erwähnen in Betreff der ge^enwärtigen Silberproduktion. Nach den vom schweizerischen Konsul in San Franriseo dem Bundesrathe gemachten Mittheilungen hat man in Kalifornien, ain östlichen Abhange der Sierra Nevada, im Gebiete von Utah, Minen entdekt. welche an Ergiebigkeit den berühmtesten Silberminen Mexikos und Südamerikas gleichkommen. Als die Nachricht ihrer Entdeknng bekannt wurde, sielen sogleich die Silberpreise auf den Hauptmärkten Europas, und zwar in merklicher Weise. Niemand wird heute zuin Voraus bestimmen können, ob und bis zu welchem Grade die alten Silberpreise wiederkehren werden.

Wir finden indessen unter den obwaltenden Umständen nicht hinlänglichen Grund, jezt schon von demjenigen zurükznkomnien, was unterm 31. Januar dieses Jahres beschlossen wurde. Es liegt jedoch eine Andeutnng vor, daß die Vorschriften dieses Beschlusses, welcher die neue Münze zu ^/..^ fein ins Leben rief. keine gar lange Dauer haben dürften.

Jn Erwartung künftiger Eventualitäten wird es jedenfalls klug sein , die neuen Münzen nicht in zu großer Menge zu prägen nnd fich folglich auch nicht allzufehr mit deren Gepräge zu beschäftigen.

Der Bundesrath beehrt sich schließlich, Jhnen noch die Anzeige ..u machen, daß alle, diesen Gegenstand betreffenden Aktenstüke nnd namentlich di^ neuen Stämpel, so wie eine Anzahl der damit geprägten Stüke, den ^esezgebenden Räthen zur Einsicht vorliegen. Er gewärtigt nun. was Sie, Tit., in dieser Angelegenheit weiter beschließen werden, ob nämlich der in Art. 2 des Bundesbeschluß vom 2. Februar l 860 ausgesprochene Zwek durch Annahme
eines besondern Gepr.äges weiter ausgeführt oder die Prägung aus Grundlage des Bundesrat^eschlusses vom 28. Mai abhin fortgesezt werden folle.

Bei diesem Anlasse versichern wir Sie unserer vollkommenen Hoch..

achtung.

Bern, den 2. Juli 1860.

Jm Namen des fchweiz. Bundesrathes.

Der Bundespräsident: .^. ..^re^.^^osee.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schi....^.

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Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend Beibehaltung des Helvetiastämpels für die Silberscheidemünzen. (Vom 2. Juli 1860.)

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14.07.1860

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