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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 13. Januar 1860.)

Der Bundesrath hat die abgeänderten Gesellschaftsstatuten der Oronbahngesellschaft durch folgenden Besch1uß genehmigt: Der

schweizerische

Bundesrath,

nach Einsicht: einer Anschrift des Verwaltungskomite der Eisenbahn von Lausanne .nach Freiburg an den Bundesrath d. d. 21. November 1859. wodurch Dasselbe unter Berufung auf Art. 54 der Detail-Konzession vom 4. August 1857) um Genehmigung der abgeänderten Gesellsehastsstatuten ersucht; einer Zuschrift des nämlichen KonIite an den Staatsrath von Waadt vom 15/18. September 1859 wodurch die erwähnte Genehmigung vorerst bei dem Staatsrathe von Waadt nachgesucht worden war ; einer Zuschrift lezterer Behörde vom 4. Oktober 1859, wodurch die .Genehmigung abgelehnt wird ; in B e t r a c h t : 1) daß nach Art. 54 der Detail-Konzefston für die Eisenbahn nach .Lausanne vom 4. August 1857 der Bundesrath ermächtigt ist, über Anstände . die sieh in Betreff der Ausübung der gemäß dieser Konzession dem Stande Waadt eingeräumten Rechte oder in andern , in der Konzession .unvorhergesehenen Fällen erheben , auf eingelangte Beschwerde hin zu entscheiden ; 2) daß eine solche Beschwerde vorliegt und auch begründet ist , indem nach Art. 8 der Detail-Konzession die Regierung von Waadt zuur Eintreten aus die Frage der Genehmigung der Statuten - Abänderung , welche ihr am 15/18. September 1859 von Seite der Bahnverwaltung mitgetheilt worden . verpflichtet ist , die Regierung von Waadt aber laut ihrer Zuschrift an die Babnverwaltung vom 4. Oktober l 859 das Eintreten auf diese Frage verweigert ; 3. daß die Statuten-Abänderung nur in den Bestimmungen über das Gesellschaftskapital , die Verhältnisse der Aktien . die Organisation und

S. e.idg. Gesezsammlung, Band V, Seite 042.

.^4 den Si.. der Gesellschaftsbehörden besteht , somit in keiner Richtung An^ stand bietet , oder eidgenössische oder kantonale Jnteressen gefährdet ; 4) daß daher der Natur der Sache nach der Bundesrath im vorliegenden Falle berufen ist , am Pla.e des Staatsrathes von Waadt sich über die Genehmigung der abgeänderten Statuten auszufprechen , da derselbe das Eintreten verweigert hat ; beschließt: 1. Den^ vorliegenden. durch Herrn Notar J e a n Aug. E u o n ^ ii^ Freiburg unterm 13. September 1859 vollzogenen Akt über Abänderung^ der Statuten (acte de modii.cation de statuts) der Eisenbahngesellschas^ von Laufanne nach Freiburg und an die Bernergränze , wird vom Biin^ ^esrathe am Plaze des Staatsrathes von Waadt die Genehmigung er^

theilt.

2. Die bundesräthliche Genehmigung ist auf dem vorliegenden Ori.^ ginalalte einzutragen, und dieser unter Mittheilnng gegenwärtigen Beschlusses deIn Verwaltungskomite der Bahngesellfedast in Freiburg zuzu^ stellen.

3. Gegenwärtiger Beschluß ist dem Staatsrathe von Waadt ebenfalls .nIitzutheilen.

(Vom 18. Januar 1860.)

Nach einer Mittheilung des schweiz. Generalagenten in Neapel ist vo^ der dortfeitigen Regierung der Einsuhrzoll auf r o h e r Seide für da.^ Königreich Beider Sizilien etwas herabgefezt worden , nämlich .

Due.. 1. 67 pr. Rotolo für Seide zum Titel bis auf 20 Deniers.

,, . -- . 30 ...

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20

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Der Bundesrath hat für den Besuch ausländifcher Militäranstalten^ Lager und Truppenübungen durch Offiziere des eidgenössischen Stabes fol-^ gendes Reglement erlassen : Art. 1. Der Bundesrath bezeichnet auf den Vorschlag seines Militär...

Departements alljährlich, in der Regel im Mona.^ Februar, eine Anzahl.

Offiziere des eidg. Stabes, welche im laufenden Jahre Truppenübnnger...

oder militärische Anstalten inI Auslande zu besuchen haben. Der Bundes.^ rath bestimmt die zu besuchenden Uebungen und Anstalten und versieht diI^ ....ainit beauftragten Offiziere nIit den nöthigen Empfehlungen.

Axt. 2. Das eidg. Militärdepartement stellt den kommandirten.

.Offizieren für diese Besuche die nöthigen Jnstrnktionen zu und gibt ihne^

16^ Anleitung über alles, was die zwekmäßige Lösung ihrer Aufgabe .erleichtert.

^ben so kann das MilitärdepartenIent ihnen bestimmte Fragen zur Beant..wortung übernIachen.

A r t . 3. Die kommandirten Ossiziere haben bis zum Schlusse des gleichen Jahres einen Bericht über ihre Sendung und die Beantwortung .der gestellten Fragen und Austräge dem eidg. Militäxdepartemente einzu...eichen.^ Diese Berichte sind im Archiv des Militärd.epartements auszube^wahren.

^ Art. 4. Die Dauer solcher Besuche ist in der Regel aus 20 Tage sestgesezt ; sie kann jedoch bei besondern Verhältnissen vom Militärdepartemente verlängert werden. Die kommandirten Offiziere erhalten als Ersaz sür Sold und Kosten eine den jeweiligen Verhältnissen angemessene Summe. deren Betrag der Bundesrath bestimmt. Die Hälfte dieser Summe wird beim Beginn der Reise, die andere Hälfte nach Ablieferung ^.des Berichts ausbezahlt.

Art. 5. Offiziere des eidg. Stabes, welche ausländische Militärschulen zum Behuf ihrer militärischen Ausbildung ans längere Zeit besuchen wollen. können sich nIi.t ihrem Gesuch beim eidg. Militärdepartement melden. Der Bundesrath entscheidet über das Gesuch, übernimmt im Entsprechungsfall die erforderlichen Unterhandlungen mit dem betreffenden Staat und sezt eine angemessene Entschädigung sür die Dauer des Aus^enthalt..., des fraglichen Offiziers in der gewählten Schule fest.

Art. 6. Die TheilnahnIe von Offizieren des eidg. Stabes an Feldzügen im Auslande kann durch die Vermittlung des Bundesrathes erfolgen. Diese Behörde entscheidet, ob die Bewilligung zu ertheilen und welche Unterstüzung den betreffenden Offizieren zu leisten sei.

Der Bundesrath wählte folgende Postbeamte :

(am 16. Januar 1860.)

Hrn. J. J. Surbeck, von Unterhallau , in Riehen, zum Posthalter an lezterm Orte.

(am .^0. Januar 1850.)

.Hrn. Auguste Bécheraz, von Euarni (Waadt), zum Postverwalter und Telegraphisten in St. Jmmer (Vern^.

.Hrn. Eduard A l d e r , von Küßnacht (Zürich), zum Ehes des Fahrpost^ bureau in Loele (Neuen burg).

1^ .^

...

(Vom 20. Januar 1860.)

Jn .Folge abgelaufener Amtsdauer hat der Bundesrath zu Jnspektoren der Spezialwaffen und der Jnfanterie für 3 Jahr^ (1860-1862) ernannt : a. zum Jnspektor des Genie: Hrn. Oberst A u b e r t , J. L. H., in Genf.

...

^ ,, der Artillerie: ,, ,, Fischer. Adolf, iu Reinach (Aargau).

zum Obersten der Kavallerie: ..

...

Ott. Hans, in Zürich.

...

...

.. Scharffchüzen: ..

^ Müller, Franz, in Zug.

b. zu Jnspektoren der Jnfanterie und Stellvertretern derselben: für den I. Kreis (Zürich): Hrn. Oberst V e i l l o n . Charles, in Lausanne.

Stellvertreter: Hrn. Oberstlient. A l i o t h , August, in

Basel.

,,

,,

II. Kreis (Bern): Hrn. Oberst S c h w a r z , Samuel, in Aarau.

Stellvertreter: Hrn. .Oberstlieut. Philippin, Jules, in Neuenburg.

,, Hrn. Oberstlieut. v. Escher, Hs.

Konrad. in Zürich.

...

..

nli. Kreis (Luzeru): Hrn. Oberst L e t t e r , F. J. M./ in Zug.

..

^

IV.

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...

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Vl.

... (Freiburg und Neuenburg) : Hrn. Ob.rst B a r m a n ,

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Vu.

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... VIll.

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I.^.

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.. (Solothurn und Basel): Hrn. Oberst H u b e r - S a ladin, J. J. F.. in Paris.

Stellvertreter: Hrn. Oberstlieut. v. P l a n t a , Rud.

And., in Ehur.

^, ^(Schaffhausen und Thurgau): Hrn. Oberst ^ F u n k , Alexander, in Nidau (Bern).

,, (St. Gallen und Appenzell): Hrn. Oberst D e n k e r , Ludwig, in Neuenburg.

,, (Aargan): Hrn. Oberst P a r a v i ein i, Rudolf, in

...

,,

^ll.

...

(Uri, Schw...z, Unterwalden u. Zug): Hrn. Oberst Jsler, Joh., in Kaltenbach (Thurgau.).

Stellvertreter : Hrn. Oberstlieut. B acho f e n . Samuel, in Basel.

V. .,,. (Glarus und Graubünden): Hrn. Oberst G o n z e n -

bach, K. E. V.,^ in St. Gallen.

L. M. G., in St. Moriz (Wallis).

Basel.

.., (Tefstn): Hrn. Oberst v. S a l i s , Jakob, in Jenins (Graubünden).

lt^ für den ^1I. Kreis (Waadt) : Hrn. Oberst K e r n , Friedrich, in Basels Stellvertreter : Hrn. Oberstlieut. Vigier-v.Stein^ brugg, Viktor, in Solothurn.

Hrn. Oberstlieut. V o g e l , Joh. Jakob^..

^ in Zürich.

,, ., .^m. ,, (Wallis und Gens^: Hrn. Oberst H a u s e r , Rudolf..

in Aarberg (Bern.)

a.

h.

Für die obgedachte AnItsdauer sind ferner ernannt worden : zum eidg. ^Oberauditor : Hr. B l ö s c h , Ed. Eugen, in Bern,^ Oberst im Justizstabe.

,, ...

Oberfeldarzt:^ .. L e h m a n n, Samuel, in Bern,.

Oberst im Gesundheitsstabe.

Als Pulververkäufer ist patentirt worden : Hr. Albert E h e d e l . Negotiant in Verrières (Neuenburg).

Berichtigung.^ Man lese auf Seite ^. .^eile .....^ 29 und ^0 hievox: ^on dem Betrag^ v o n 5^ Millionen Franken in Obligationen dex Bank find keine^ ^0,000 Franken, a l s o k a u m ^ ^ gekündigt worden.

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