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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates (Vom 23. April 1901.)

An die wirklichen, durch Belege ausgewiesene, auf Fr. 3300.50 veranschlagten Kosten der Entwässerung der Willisried-, der Holzund Mosmatte, Gemeinde Giffers, Kanton Freiburg, wird unter dem Vorbehalt einer gleich hohen, kantonalen Leistung ein Bundesbeitrag von 20 %, im Höchstbetrage von Fr. 660.10, zugesichert,

(Vom 26. April 1901.)

Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes der elektrischen Schmalspurbahn Palézieux-Châtel-St. Denis wird auf den 29. April gestattet.

Das allgemeine Bauprojekt der elektrischen Schmalspurbahn Châtel-Bulle-Montbovon für .die Teilstrecken: a. km. 3,o--6,osc der Sektion Bulle-Montbovon, auf dem Gebiet der Gemeinden Le Pâquier und Gruyères; b. km. 9,620--17,387 der Sektion Châtel St. Denis-Bulle, auf dem Gebiet der Gemeinden Progens, Sales, Vaulruz und Vuadens, wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

Der Bundesrat hat auf die Eingabe der Regierung des Kantons Bern betreffend die Zulassung der Rekruten zur pädagogischen Prüfung folgendes geantwortet: Mit Schreiben vom 14. November 1900 stellen Sie das Gesuch : 1. Der Bundesrat möge die nötigen Verfügungen treffen, damit künftig, und zwar von der Aushebung von 1901 an, kein Stellungspflichtiger zur Rekrutenprüfung zugelassen werde, der nicht einen amtlichen Ausweis über die von ihm zuletzt besuchte

1018 Schule vorweist, und es möge als solcher Ausweis das obligatorische Schulzeugnis, da wo ein solches eingeführt ist, bestimmt werden.

2. Der Bundesrat möge dafür sorgen, daß Jünglinge, welche mit geistigen oder körperlichen Gebrechen behaftet sind, der Prüfung nicht unterstellt werden.

Gestützt auf ein Gutachten des eidgenössischen pädagogischen .Oberexperten vom 23. November 1900 hat unser Militärdepartement die Ansichtsäußerung der kantonalen Erziehungsbehörden über das erstgenannte Gesuch eingeholt.

Von den 20 eingelangten Antworten sind 13 im Sinne der Zustimmung zu der Anregung gehalten, sechs lehnen dieselbe ab und eine verhält sich neutral.

Die Ergebnisse der Rekrutenprüfungen werden vom eidgenössischen statistischen Bureau kantons- und bezirksweise zusammengestellt und veröffentlicht. Einzelne Kantone stellen analoge Aufstellungen der Gemeinderesultate her. Es erscheint daher notwendig, daß der letzte Schulort der Rekruten richtig ermittelt; werde, weil nur dann die statistischen Arbeiten zuverlässig werden, und ein richtiges Bild der Thatsachen geben können.

Wir können uns daher auch unserseits mit diesem Teil Ihrer Eingabe einverstanden erklären, und unser Militärdepartement wird einen diesbezüglichen Passus in sein nächstes Rekrutierungskreisschreiben aufnehmen, in dem Sinne, daß jeder Stellungs.pflichtige einen amtlichen Ausweis über die zuletzt besuchte Schule beizubringen hat.

Betreffend den zweiten Punkt Ihrer Eingabe ist zunächst auf folgende Stelle im bisher üblichen Rekrutierungskreisschreiben aufmerksam zu machen : ,,Hinsichtlich der Idioten oder geistesschwachen Rekruten ist es Sache des Aushebungsoffiziers im Verein mit den ihm unterstellten Organen, zu entscheiden, ob die betreffenden Rekruten die pädagogische Prüfung zu bestehen haben oder nicht."

Bei der Aushebung kommen die Rekruten in der Regel zuerst zu der pädagogischen Prüfung. Erscheint nun ein geistesschwacher Rekrut, bei dem es zweifelhaft ist, ob er die Prüfung zu bestehen hat oder nicht, so wird derselbe vorerst bloß einer vorläufigen Prüfung unterstellt. Allfällige Zeugnisse von Behörden, Geistlichen oder Lehrern werden dabei gewissenhaft zu Rate gezogen. Gestützt auf diese vorläufige Untersuchung bildet der

1019 pädagogische Experte sein Urteil und schickt den Rekruten mit seiner Ansicht zu den Ärzten. Ist auch die sanitarische Kommission derselben Ansicht, so ist der Fall entschieden. Ist sie dagegen anderer Meinung, so entscheidet der Aushebungsoffizier.

Diese Praxis hat sich durchaus bewährt.

Auf jeden Fall wird es nicht angehen, daß einzig die Zeugnisse von Behörden, Geistlichen und Lehrern entscheidend sein können. Es könnten gegen ein solches Verfahren eine erdrückende Zahl von Versuchen namhaft gemacht werden, die darthun wollten, daß geistig ganz normale, aber außergewöhnlich schlecht geschulte Rekruten von der Prüfung zu dispensieren seien, nur deshalb, damit für gewisse Gemeinden ein besseres "Durchschnittsergebnis resultiere.

Der eidgenössische pädagogische Oberexperte führt in seinem Gutachten vom 23. November 1900 einige typische Beispiele hierfür an.

Wir sind daher der Ansicht, daß in dieser Richtung irgend eine Änderung zu treffen sich nicht empfehle.

Im übrigen benutzen wir diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, mit uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

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"Wahlen.

(Vom 26. April 1901.)

Muitärdepartement.

Sekretär des Oberinstruktors der Artillerie: Major Th. Vonwüler, Instruktor H. Klasse der Artillerie, in Frauenfeld.

Finanz- und ZolMepartement.

Zollverwaltung.

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt in Buchs : Jost Lütolf, von Luzern, Gehült'e I. Klasse io Chiasso-Bahnhof.

° Handels-, Industrie- und

Landivirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

Sekretär-Buchhalter des eidg.

Hengsten- und Fohlendepots in Avenches : Camenisch, Christian, von Schleuis (Graubünden).

Post- und HHsenbahndeparlemenl.

Postverwaltung.

Posthalter in Schloßwil (Bern) : Elise Äbi-Nußbaum, von Winigen, Telegraphistin in Schloßwil.

Postcommis in Zürich: Oskar Sträub, von Kaisten (Aargau), Postaspirant in Zürich.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist und Telephonist in Bremgarten (Aargau): Bertha Rügge, von Frick (Aargau), Telegraphengehülfin in Bremgarten.

1021 (Vom 30. April 1901.)

Militär département.

Eegistrator der Militärkanzlei : Kanzlist I. Klasse :

Gustav Müller, von Trimbach, in Bern, zur Zeit Kanzlist I. Klasse der Militärkanzlei.

Arthur Althaus, von Unterlangenegg, bisher Kanzlist II. Klasse der Militärkanzlei.

Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

Verwalter des Waffenplatzes Thun :

Paul Neuenschwaiider, Landwirt, in Thierachern.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Aigle: Karl Kalbfuß, von Coinsins (Waadt), Postaspirant in Aigle.

Posthalter in Concise : Moritz Boulenaz, von Corsier s.

Vevey, Briefträger und Bote in Concise.

Telegraphenverwaltung.

Telephongehiilfe II. Klasse in St. Gallen :

Samuel Häusermann, von Egliswil (Aargau), Telegraphist in St. Gallen.

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Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. II.

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