#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

XII. Jahrgang. II.

Nr. 38.

#ST#

14. Juli 1860.

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über ..

die Reor-

ganisation der Gebirgs- und Raketenbatterien.

(Vom 25. Juni 1860.)

l. Gebirgsbatterien.

Die bisherige Organisation der Gebirgsbatterien ist durch das Militärorganisationsgesez vom 8. Mai 185() bestimmt wie folgt: Nach Art. 14 und Tafel 2 dieses Gefezes besteht der Mannschaftsbestand einer solchen Batterie aus 1l5 Mann.

Nach Art. 46 zählt die Gebirgsbatterie 4 Haubizen.

Dazu nach Art. 47 per Batterie je 1 Ergänziingsgeschüz.

Zu jeder 40 1 2

Haubizbatterie sind nach Art. 51 zu liesern: Munitionskisten in die Linie, Kaiffon in die Divisionsparks, Vorrathsiaffetten in die Depo:parks.

Der Bestand an Pferden

Tafel 8 - 53.

und Sauinthieren ist laut Art. 56 und

Der Munitionsvorrath soll betragen 200 Schüsse für jede Gebirgs-

haubize. per Batterie also 800 Schüsse (Art. 58).

Nach Art. 3 des Bnndesgefezes über die Beiträge der Kantone und der Eidgenossenschaft an Mannschaft u. zum Bundesheer, vom 27. August

1851, werden die Geschüzröhren, Laffetten, Munitions- und Werkzeug-.

kisten und Kaissons den Kantonen Graubünden und Wallis von der genossenschaft geliefert.

Bundesblatt.

Jahrg. XII.

Bd . II.

5 l

Eid-

.

.

.

^

Ueber die .Bedienung der Gebirgshaubizen war bis jezt die vo.^ .Kriegsrathe erlassene Jnstruktion vom 9. September 1847 maßgebend, welche bezüglich aus den Bestand und die Organisation der Batterien aus ^.as allgemeine Militärreglenient von .8... 7 fußte. Diese Organisation wurde durch das Militärgesez von 18^0 in einigen Punkten Inodifizirt;.

die fragliche kriegsräthliche Jnstruktion aber. d. h. das eigentliche Exer^ zirreglenient für die Gebirgsbatterien blieb bis zum heutigen Tage fort^ bestehen.

Die im Jahr 1857 eingesezte MilitärkomInission hat sich neben den vielen andern. auf die Artillerie bezüglichen Fragen namentlich auch niit der Reorganisation der Gebirgsbatterien und einer Revision der kriegs^ räthlichen Exerzirinstruktion von 1847 besaßt. Ein mehrfach durchbe^ xathener und von praktischen Offizieren bereits versuchter Entwurf liegt vollständig ausgearbeitet vor.

Dieser Entwurf zu einer ,,Jnstruktion für die Bedienung der Gebirge batterien^ enthält bezüglich aus ^Organisation und den Bestand der Batterie^ einige Aenderungen an dem Geseze über die Militärorganisation von 1850.

und in so weit es solche Abänderungen betrifft, gehört der Gegenstand in den Kompetenzbereich der Bundesversammlung, wie auch bezüglich der Kompetenzfrage der Art. l 5..) der Militärorganisation den Anhaltspunkt

in diesem Sinne gibt.

Die Abweichungen vonI fraglichen Geseze, welche der Entwurf ent^ .^ält, sind folgende:^ 1) Der M a n n f c h a f t s best and e i n e r B a t t e r i e w i r d v o n 115.

auf 128 Mann e r h ö h t , wie solches nach dein f r ü h e r n G e s e z e w a r ; d i e K l a s s i f i k a t i o n v o n K a n o n i e r ^ und T r a i n ^ f o l d a t e n w i r d a u f g e h o b e n . Die Tafel 2 zu fraglichem Geseze. so weit sie die Gebirgsbatterien betrifft, wird also aufgehoben und durch eine neue ersezt.

Der bisherige Bestand des Personellen d^.r Gebirgsbatterien hat sich in der Praxis als ungenügend herausgestellt. und es ist eine Vermehrung desselben um

1 Hiiffchmied.

1 Sattler und

11 Trainfoldaten ein absolutes Bedürfniß geworden. Denn zur Instandhaltung des Beschiäges reicht ein einziger Hufschmied eben so wenig aus. ais bloß ein Sattler zum Nachfüllen der Sattelkissen u. s. w. Nach der Organisation von 1851 kämen ans 44 Sauinpf...rde bloß 4 Gefreite und 44 Trainsoldaten, nun braucht aber überdieß ein jedes der 9 Offiziers- und Unterosfi.^Is..

pserde einen Führer. da die Offiziere und Unteroffiziere im Ho.^gebirge ihren Dienst ineist zu Fuß machen müssen.

Die Aushebung des Unterschiedes zwischen Kanonier^ und Train^ soldaten bei den Gebirgsbatterien bedründet sieh durch die eigentümlichen

577 Dienstverrichtungen bei dieser Waffengattung. Der Dienst des Kanoniers ist bei den Gebirgsbatterien weit einfacher als bei den bespannten Bat^ terien, und bei dem Beladen der Thiere und beim Abladen, beim Aus^Ind Einspannen müssen die Verrichtungen des Trainsoldateu und des .Kanoniers so Hand in Hand gehen, daß es gewiß als eine zwekinäßige Neuerung betrachtet werden darf, wenn die Verschmelzung der beider^ Dienstbranchen vorgenommen wird. Es geht dieß um so eher an, als .die Gebirgsartillerien keine Reiter zu sein brauchen; denn laut Regle.

ment sind nur l Trainwacht.^eister und ^ Trainkorporale beritten; e^ wäre daher gewiß ein Leichtes. den für diese Unterossiziersstellen geeignete..

Jndividuen in den Rekrntenschulen die nöthigen Kenntnisse iIn Reiten beizubringen. Für alle Uebrigen ist das Reiten Nebensache nnd di.^ Uebung bei den vorkommenden Märschen im Gebirg mit Schießübungen nnd Bivouaks die Hauptsache. Bereits .im Jahr 1855 (Bundesblatt 1l, Seite l 81) hat für die Trainsoldaten eine im Gebirge passende Bekleb dung, Beschuhung und der Tornister statt des Mantelfaks eingeführt werden müssen; eben so nothwendig ist es auf der andern Seite. daß die Kanoniere mit den Pferden umzugehen wissen, mit welchen sie steten Um..

gang haben, und daß fie das Basten gründlich lernen.

Der Unterricht selbst wird in dieser Beziehung keine Schwierigkeiten darbieten , da e^ leicht sein wird. den Kanonier mit der Wartung der Pferde vertraut zu machen, und dem iezige.i Trainsoldaten die einfache Gesehü..bediennng, etwas Munitionskenntniß und Begriffe vom Richten beizubringen.

Jst dieses einmal erreicht, so wird das Avanee.nent durch alle Stusen fortgehend unbestreitbar den Korpsgeist der Batterien heben, und es wird dann auch möglich sein, in jeglicher Lage Tüchtigeres zu leisten, als beim .bisherigen Systeme.

2) Die z w e i V o r r a t h s l a f s e t t e n s o l l e n w i e d e r i n d i e L i n i e statt in die D e p o t p a r k s g e l i e f e r t w e r d e n , wie dieß auch früher der Fall war; e b e n s o soll die Z a h l von 4 W e r k z e u g k i s t e n v e r m e h r t w e r d e n , die Bestimmung des Bedürfnisses aber der Instruktion oder einer befondern Ordonnanz überlassen werden. Dieses bedingt eine Aenderung des ^.lrt. 5l des Militärgesezes und der betreffenden Tafeln zu diefem Geseze und
zu demjenigen über die Beiträge der Kantone an Material .^. zum Bundesheer. vom 27. August 1851.

Die beiden Vorrathslaffetten müssen nach den gemachten Erfahrnn..

gen notwendigerweise wieder in die Linie geliefert werden, da sie in den Depots fo viel ais nichts nüzen. Bekanntlich werden die i^ebirgsbatterien ini Hochgebirg verwendet. wo man sich unter Umständen einige T.agreisen von dem Depotpark entfernt befinden wird. Bei keiner Bat..

terie ist es nun aber nöthiger, die Vorrat^slaffetten bei der Hand zu haben. als gerade bei den Gebirgsbatterien, wo schon durch das Stürzen eines Pferdes eine Laffette zu Grunde gerichtet werden kann, und die

....78 .Laffetten bei der meistens unvermeidlichen Hemmung des .^iiklanfes be..

.kanutexweise sehr leiden.

. ^ Die Zahl von 4 Vorrathskiste.n per Batterie hat sich nach den bis..^ .hexigen Erfahrungen als ungenügend herausgestellt, da namentlich ein^ einzige tragbare Feldschmiede zuin gehörigen Unterhalten des Beschläge^ .nicht hinreicht, auch für Mitsührung von etwas.. Schanzgeschirr und des Kochgeräthes wenigstens theilweise gesorgt werden muß. uiu nicht b^i bloßem Anhängen an die Basts^ttel u. s. w. einzelne Stüke gar zu bal.^ zu verlieren.

Die Feststellung der Anzahl sollte, wie bereits bemerkt. in den Bereich der Ordonnanz verwiesen und aus dein Geseze weggelassen we.rden. ^ 3) Der Pse.rde- und Saumthierbestand bleibt der gleiche.

nämlich 53.

Eine einzige Abänderung der Tafel 8 des Militärgesezes würde bezüglich der Verwendung der Pferde entstehen. inde.^ in Zukunft statt 3 nur noch 2 Unteroffizierspferde, dagegen 4.5 statt nur 44 Sauinthiere nothwendig würden.

ll. .^etellbatteriell.

Die jezige Organisation der Raketenbatterien beruht ans folgenden .Vorschriften: Art. 14 und Tafel 2 des Militarges^zes fezt den M a n n f c h a f t s bestand einer Raketeubatterie auf 70 fest. Das Biindesgesez über die Beiträge der Kantone und der Eidgenossenschaft an Mannschaft . Pferden ^e.

vom 27. .August 1851 bestimmt den Mannschastsbestand für den Auszug .aus 70. für die Reserve- oder haiben Raketenko.nvagnien aiif .^0 (Art. .^l und Tafel 2 dieses Gesezes.)

. Nach ^rt. 46 , 47 und .58 des Organisationsgesezes besteht das Materielle einer Raketenbatterie in 8 Raketengestellen, 6 Raketenwagen und 1 Vorrathswagen in die Linie, 3 Raketenwagen in den Divifionspark, 2..)0 Schüsse aus jedes Raketengestell, Die Re.servebatterien bestehen aus 4 Raketengeftellen.

Nach Art. 56 und Tafel 7 und 8 des gleichen Gesezes beträgt der Pferdebestand einer Ra^tenbatterie 36. Die nähere Organisation der Raketenbatterien wurde durch die Verordnung des Bundesrathes vom 26.

^ärz 1853 bestimmt.

Die Artilleriekoniinifsion hat sich seit längerer Zeit init dieser .^aff^ beschäftigt und ist zu dem Schlusse gelangt, daß einige erhebliche Verän^ derungen an dein Bestehenden zu treffen sind. Die Kommission hat auch hier ihre Anträge in eine definitive ,,JnstriIktion für die Bedienung der R.iketenbatterien^ ausgearbeitet, die. sowol die Organisation und den Be-

.

^

^and der Batterien an Mannschaft und Materiellem als das ganze Exer^tium umfaßt. Jn so weit nun die Anträge Abänderungen der bisherige^ Geseze in sich schließen, ist dazu vor Allem ebenfalls die Zustimmung der Räthe erforderlich.

Aenderungen dieser Art sind nun folgende : t) E r h ö h u n g d e s M a n n s c h a f t s b e s t a n d e s d e r R a k e t e n b a t t e r i e n , und z w a r des A u s z u g e s ^on 70 auf 109, de.^ R e s e r v e von 40 auf 75, und Aufhebung der Klassifikation^ von Kanonier- und Trainsoldaten , ^ .also eine Abänderung von Art. i 4 und Tabelle 2 des Militärorganif^.tionsgesezes , und von Art. 3 und der übrigen einschlagenden Bestie Bungen des Sealagesezes.

2) A e n d e x n n g des M a t e r i e l l e n der . B a t t e r i e n .

J m A u s z u g.

Jn die Linie sollten fortan geliefert werden:

6 Raketengestelle statt 8.

4 Vorrathsgestelle statt 6, 10 Raketenwagen^ statt 9, 1 Vorrathswagen wie bisher, l Feidsch.niede,.

1 Fourgon.

Jn den Divistonspark: 4 Rak.etenwagen, von der Eidgenossenschaft zu liefere statt von den betreffenden Kantonen.

Jn der R e s e r v e .

4 Raketengestelle, 2 Vorrathsgestelle statt 3, 6 Raketenwagen statt 5, l Vorrathswagen wie bisher,

1 Feldschmiede.

^ ^

1 Fonrgon.

Jn den Divistonspark : 2 Raketenwagen. von der Eidgenossenschaft zu stellen; also eine Abänderung der Art. .46, 5l und .58 und der betreffende^ Bestimmungen des Sealagefezes^ nebst den entsprechenden Tabellen.

Jn Folge dieser Aendernngen würde also den^ Kantonen für j^ed^ ..Raketenbatterie bloß die Mehrstellung von je 1 Raketenwagen u...d ^ Fei.^sehiniede überwunden.

3) A e n d e r u n g des P f e r d e b e ^ s t . a n d e s .

Jm Auszug 88 statt wie bisher 36, Jn der Reserve ^60 statt wie bisher 3.5; .^lfo eine Aenderung d.^r .Tafeln 7 und 8 zum Miiitärorganifationsgefeze..

^80 JIn Sinne der Reorganisation liegt es auch . daß die bisherigen ^.^ Raketen wegfallen und gänzlich durch 12^ erfezt werden sollen. Dies^ Neuerung berührt freilich bloß die bundesräthliche Verordnung von. 26.

März 1853; gleichwol wird^ ste in den neuen Gesezentwurf ausdrüklich.

aufgenommen.

Zur Begründung der vorgeschlagenen Aenderungen erlauben wir uns folgende Auseinandersetzungen, wobei wir uns auf den von der Artillerie...

Commission darüber erstatteten Bericht und die Erfahrungen ftüzen, welche.

seit d...r Organisation der Raketenbatterien, namentlich aber bei Anlaß des aktiven Dienstes einer solchen Batterie bei der Gränzbewachnng im Tesstu im Frühjahr 1859 gemacht worden find.

Da der Mannschastsbestand wesentlich von dem Bestande des MaSeriellen abhängig ist, so müssen wir zuerst auf die in lezterer Richtung noth.^ .wendig werdenden Abänderungen des Bisherigen eintreten. Der noch in ..^raft stehenden Bestimmung gemäß soll eine Raketenbatterie des ....lus..zuges 6 12^ und 2 6^ Raketengestelle bedienen. Nun stellt es sich aber als nothwendig heraus. die 12^ Raketen als alleinige Mnnitionsgattiing.

^er bespannten Raketenbatterien anzuwenden , indem es wegen der wesent^.

lich geringern Tragweite und Perkussionskraft der 6.^ Raketen nicht wol^ angeht , solche mit Nuzen in eine Linie mit denen schweren Kalibers aiis^ zustellen . dann aber auch , weil der Verbesserung der Handfeuerwaffen, so wie der Einführung der gezogenen Gefchüze wegen das 6.^. Raketenkaliber als zu wenig weit reichend und unsicher verlassen werden muß, währenddem laut Versuchen im jüngsten Raketenwiederhoiungskurfe in Zürich die 12^ Raketentragweiten bis 2500 Schritte ergaben. Daher der Vorschlag, eine Raketenbatterie des Auszuges aus 6 12^ Raketengeschüzen und die ReservebaIterien aus ^. 12^ Raketeng.schüzen zu ox^ ganisiren.

Jn den Raketenbatt..rien nach bisheriger Organisation stand einem Raketengeschüz oder Gestell bloß die Zahl von 60 Raketen zu Gebote.

waches offeubar ein viel zu beschränktes Munitionsquantuni ist; denn nicht bloß ist solches mitunter demjenigen . welches unsere FeldgeschüzbatterieI...

.mitführen, nämlich 175 Schüsse per 6^ Kanone,

140^ ,, 106 ,, 94^ .,

., l 2^ ,, lange 12^ Haiibize, - .^ 24.^ .,

.sondern es muß bedacht werden , daß auch diese Zahl von Schüssen als ein Minimum zu betrachten ist, welches in den Ineisten fremden Artillerien.

weit überstiegen wird.

Folgende Angaben über das MunitionsquantunI iu andern Staate^ ^uögen hier ihren Plaz finden: Französische Artillerie nach srüherrn System : ^ei 12^ Kanonen .

.

.

.

23.^ Schüsse per Geschüz...

.. 8^ ,, .

- 24^ langen Haubizeu

. .

. ^ .

.-

.

^5.Etm.

^

.

.

.

232.

153

.,, ,,

,, ,,

...

,,

.

1 ^

,,

,,

,,

^

Bei den 1853 eingeführten 12^ Granatkanonen 1.^ Schüsse.

Bei den neuesten gezogeneu Gefchüzen 240 Schüsse per Gefchüz bel .^n Batterien.

. ^ Bei den österreichischen Raketenbatterien kommen 136 Schüsse auf^

^edes Gestell.

Hiezu kommt noch , daß gerade mit Raketen eine größere Feuer-

schnelligkeit möglich ist als mit gewöhnlichem Feldgeschüz und dieser Vorzug.

dahin salten würde, wenn das disponible Munitionsquantuin ein zu beschränktes wäre; es wird daher dasselbe auf wenigstens 100 res.^. 90 per Raketengestell sestgesezt.

Diese MunitionsvernIehrnng macht 10 ^ a g e n , b e z i e h n n g s . w e i s e 6 per B a t t e r i e e r f o r d e r l i c h . während bis jezt nur deren .) waren.

Jm Fernern hatte eine Raketenbatterie bisher bloß einen Vorrathswagen, den man zugleich als Schmiede einrichten wollte. Nachdem nun .aber durch die vorbemerkte Vermehrung der Fuhrwerke und aus den unten noch zu entwikelnden Gründen die Zahl der Pferde diefer Batterien sehr groß geworden ist , ist die Zugabe einer eigenen FeldschIuiede durchaus noth.wendig geworden.

Auch ein Fourgon wird der Raketenbatterie zum Bedürsniß , so gut .wie jeder gewöhnlichen Feldbatterie.

Bezüglich der Bespannung wird allgemein anerkannt. daß der Ra.ketenw..gen mit 6 statt bloß n.it .^ Pferden bespannt werden müsse, wenn die Raketenbatterien nur einigermaßen ihrem ^weke entsprechen und an ^Beweglichkeit nicht weit hinter den Feldbatterien zurükbleiben wollen.

Der Wagen samint Ausrüstung und Munition wiegt

nämlich eirea

.

.

.

.

.

.

.

....iezu noch die aufgeseff.^ne Bedienungsmannschaft , fünf ^Mann mit Tornister un.^ ^.aput .

.

.

.

296^ .^ 750 ,,

somit .

.

.

.

.

.

.

.

3715 .^ oder 929 ^ per Pferd. wenn deren nur 4 nnd 62() .^, wenn deren 6 stnd.

Das Lastquantnm von 660 ^ wird aber in der Artillerie allgemein als das Maximum angesehen , was auf ein Zugpferd gerechnet werden darf.

Schon bei der Verordnung über die Organisation der Raketenbatterien

..om 26. März 1853 fühlte m-n das Bedürsniß einer Erhöhung der

vom Gefez bestimmten Pferdeanzahl , griff aber , statt die Organisation von 1850 selbst abzuändern, welche, beiläufig gesagt, zii einer Zeit entstanden ist . wo man noch keine einzige Rakete besaß , zu dem durchaus ^unzulänglichen Mittel, sestzusezen, daß der Mehrbedarf von Pferden au^ ^en Divifionsp^rks gestellt w^rde. Es braucht hier wol nicht näher aus..

.einander gesezt zu. werden , zu welcher Komplikation ein System führen mußte, nach welchem die einen Fuhrwerke einer und derselben Batterie vor..

.^2 einem K^uton , ^ie andern .dagegen ^nit Parktrain aus beliebigen andere Kantonen bespannt werden mußten.

Die in dem Vorstehenden begründete Vermehrung der Raketenwageu von neun auf z.^hn, wozu dann noch die FeldschIniede täIne, hat nun aber l.iothwendig eine Vermehrung der Bedienungsmannschaft, die Vermehrung des Pferdebestandes eine solche der Trainmannschast zur Folge. .^m Fernern ^llt sich die Notwendigkeit heraus, den Bestand an Offizieren um einen Unterlieutenant zu vermehren und der Batterie einen .^rzt und einen Pferde^ arzt beizn^eben. Eben so notwendig ist es, die Zahl der Arbeiter z.^.

konipletiren, da z. B. ein Hufschmied unmöglich genügen kann.

Da nun die Raketenbatterien in Folge der vorgeschlagenen Modifika.^ tionen bezüglich der Mannschaft. des Materiellen und des Pferdebestandes ohnehin einer Reorganisation unterworfen werden müssen, so sollte dieser Anlaß nicht versäumt werden, um den zwischen Raketeurs und Train be..

stehenden Unterschied auszuheben und damit ans den Raketenbatterien eine.

Spezialität von Artillerie zu schaffen, welche das Element der Beweglich^ keit von Hause aus in sich trägt nnd dadurch mehr, als es gegenwärtig der Fall ist, diese Waffe aus den taktischen Standpunkt zu bringen , de^ sie namentlich bei uns einnehmen sollte.

Offenbar ist die Raketen^ artillerie nie dazu zu verwenden, als Brigade oder Linienartillerie per^ rnanent bei der einen oder andern Brigade öder Division eingetheilt, solche stets und direkt durch ihre Wirksamkeit zu beschüzen. sondern sie gehört.

dem Theile der Feldartillerie an, welchen wir mit dem Namen ,,Dispositions^ und Reserve^ Artillerie.^ bezeichnen. Solcher zugetheilt. hat sie die doppelte

Ausgabe zu erfüllen, entweder bei Lokalgese.chten, Streifzügen n. s. w. in

Wirksamkeit zu treten, wozu die gewöhnlichen Gesehüze gar nicht oder wenigstens in weit geringerem Maße tauglich sind. z. B. bei Flnßüber^ gängen in Pontons, bevor Brüken zn Stande gekommen , in der Ver.^ theidigung von Häusern, Kirchen, Ortschaften, im Waldgesecht, bei Ueber.^ schreitung sumpfiger Terrainstreken , Aufstellung auf sehr steilen Anhöhen^ u. s. w., oder dann aber als eigentliche Reserveartillerie aufzutreten, da wo die Entscheidung zu erreichen gesucht wird. oder wo dieselbe, vom Feinde angestrebt. vereitelt werden soll. Hiez.u eignen sich Raketenbatt^rien gan.^ Besonders. sorvol durch das rafeh.e Feuer der Raketengeschüze, als durch die geringe .^ielfläche, die ste den feindlichen Geschossen darbieten. und die ^Möglichkeit, eine größere ^ahl von Raketengefchüzen in einer gegebenen Raumaii.^h.rung .aufzustellen. als ordinäre Feldgeschuze.

Um diesen verschiedenen Aufgaben zu genügen, i^ begreiflich di^ größtmögliche Manövrirfähigk^it erforderlich. nnd um zn dieser zu gelan^e.n, muß die gefammte Mannschaft der Batterie das Selbstbewußtsein ^in.er großen Leistungsfähigkeit in Bezug auf Beweglichkeit besizen. ^ii.

rin^n solchen gelangt sie aber nicht. so lange sich der Kanonier und Train.

soldat als zn.iei abgeschiedene Klassen gegenüberstehen. wie dieß stets n^ in .^iel zu hohem Grade bei unserer Fetdartillerie der Fall ist. J^ d.e^

58.^ meisten Artillerien sind die Schranken bereits gefallen. wel^.e früher ^ .Kanonier von dem Trainsoldaten schieden ; selbst bei der österreichische^ Artillerie, welche ani längsten beim Alten verblieb. fand n^n es .nach de^.

Erfahrungen von 1848,^49 gerathen, das Txain.torps, so. weit es die Fetd^ artillerie beschlägt, aufzulöfen, und mau kennt auch dort nur noch Be.^ dienungskan^niere und Fahrkanoiiiere, -^ überall zeigt sich die Tendenz, beide Branchen .so viel als mö.gli.ch zu assimiliren.^ Vom Ossizier verlangen wir^fchon seit Jahren, daß er be^de Dienste kenne. S.^te nicht ....uch.

der .intelligente ^Unterofsi^x .und Kanonier dahin. zu bringen sein. in bejden Richtungen brauchbar zu werden , und wie vorteilhaft mußte diefes Gefühl aus den Geist einer solchen Batterie. auf den gesummten Dienst derselben wirken, wenn Einer den Andern ersezen könnte und das ^lvan.^ ment durch beide Dienstzweige hindurch fortlaufen könnte.

Es wird von ferne nicht daran gedacht, diefes System ans unsere ganze Feldartillerie auszudehnen, da dieß eine reine Unmöglichkeit wäre ^ allein die Raketenbatterie bildet eine Spezialität unserer Artillerie, welche,.

wenn man ihr die nöthige Aufmerksamkeit schenkt, zu einem wahren Elitenkorps gebracht werden kann und berufen ist, in der Vertheidigung unseres Vaterlandes eine schöne Rolle zu ^spielen. Vom Standpunkte der JnAuktion aus hat die Einführung der vorgeschlagenen Neuerung gar kein^ Schwierigkeiten, da zugegeben werden muß, daß es vollkommen möglich ist, in den sieben Wochen Jnstruktionszeit eines Rekruten ihm die Be.diennng der Raketengestelle ini ausgedehntesten Sinne neben dem Traindienst heimbringen, in fo fern der gute Wille dazu da ist, das nöthige Jnstruktionspersonal beigezogen wird und besondere Raketenrekrntenschnlen stattfinden,.

ähnlich den besondern Rekrutenschulen sür Parkartillerie und für die Gebirgs..

batterien. Gewiß ist es eben so gut möglich, mit sechs Wochen Rekrutenschule und einer Woche kantonalem Vorunterricht einen Raketeur die ReitDressur zu erlernen, als in fünf Wochen einem Jägerrekruten alle Detail^ seines Dienstes beizubringen. Es wird dieß noch ganz besonders durch die Erfahrung unterstüzt, die in den lezten Jahren in dieser Richtung ge^ n.acht worden ist. Seit deni Jahre 1852 hat nänilich noch nie eine Rekrutenschule sür Raketeurs
stattgefunden, fondern es wurden dieselben iI..

den gewöhnlichen Rekrutensehiilen der Artillerie als gewöhnliehe Kanonier^ gebildet, oh^ie je ein.e Ratete, .ein Raketengestell oder einen Raketenwagen.

zu Gesteht zu bekommen ; und doch hatten sie in den Wiederholungskursen in wenigen Tagen das Exerzitium der Raketen sich angeeignet und bestunden am eilften oder zwölften Tage des Kurfes eine Jnfpektion mit ziemlich befriedigenden Leistungen. Andererseits werden gegenwärtig die Trainsöldaten in den Rekrutenschulen aus Mangel an Jnstruktoren und Pferden ost mit Jnstrnktionszweigen beschäftigt, auf welche unbeschadet ihrer Ausbildung weniger Zeit verwendet werden könnte, wie z. B. Geschirrkenntniß, An- und Abschirren ^r. Bei genügendem Personal nnd ge.^ rügender Pferdezahl könnte auf der Jnstruktion des Traindienstes viel Zei^

.

^

erspart und sur die Jnstruktion der Mannschaft als Raketeurs verwendet.

.werden.

Wäre sämmtliche Mannschaft im Reiten und Fahren geübt, so schlöffe .vieß nicht aus, diejenigen Leute als Fahrer zu verwend.r., welche sich vou Hause aus am besten für diesen Dienst eignen . nian will keinen täglichen Wechsel der Geschüzbedienenden und Fahrenden stattfinden lassen , sonderu ^s sollen bloß alle Lente zu beiden Verrichtungen im Nothfalle verwendet ^.werden können. Die Raletent..atterie, von welcher wir oben sprachen, hat .in ihrem Dienste im Kanton Tessin den Mangel dieser beidfeitigen Aus^ Bildung sehr empfunden. indem zufällig viele Trainsoldaten krank wurden, worunter die Wartung der Pferde bedeutend litt, und einige Tage hindnrch ^ .^ur zur Noth ausgeübt werden konnte.

^ Durch diese Aendernngen entsteht allerdings eine Mehrbelastung sür ^die betreffenden Kantone ; allein dieselbe scheint nicht so erheblich, um dießfalls eine Revision des Sealagesezes selbst vorzunehmen . und es kann, wenn diese einmal statt hat, ans eine billige Erleichterung alle erforderliche Rüksicht genommen werden.

Kosten für die Umänderung des Materiellen zieht es keine, oder jeWenfalls nur sehr^ geringe nach sich; das Material der Raketenbatterieu .selbst ist vo..e den Kantonen noch sehr unvollständig angeschafft worden.

Die 6^ Raketenwagen können übrigens für eine angemessene Ueberg
^ie zum Theil schon oben bemerkt worden ist . liegen die OrganiNationen sowol über die Bedienung der Gebirgshaubizen , als diejenige .der Raketenbatterien vollständig ausgearbeitet vor nnd könnten sofort, nach..

dem die vorgeschlagenen Aendernngen beschlossen wären , von einem Tag .^nf den andern bei den betreffenden Batterien eingeführt werden. was so^wol mit Bezug auf die Organisation dieser Korps, als auch bezüglich ^es Dienstes durchaus keine Schwierigkeiten darbieten würde.

B e r n , den '2.5. Juni 1860.

Jni Namen des fchweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

^. ^re^-Herose......

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schien

58..^.

^esezeutwurf über

^ die Organisation der (^ebirgs^ und Naketenbatterien.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Anhörung des Berichtes und Antrages des Bundesrathes, beschließt: Art. 1. Das Material .einer Gebirgsbatterie ist sagendes: J n d e r L in ie :

4 Gebirgshaubizen,

2 Vorrathslaffetten, .^0 Munitionskisten und der nöthigen durch Ordonnanz zu bestimmenden Zahl von Werkzeug- und Vorrathskisteu.

Jm D i v i s i o n s p a r k : 1 Kaisson.

Art. 2.

1 1 t

Der Mannschaftsbestand einer Gebirgsbatterie ist: Hauptmann , Oberlieutenant, l. Unterlieutenant,

I ll.

1 Arzt, 1 Pserdarzt, I Feldweibel, 1 6 7 14 I ^ 1 1

Fourier, Wachtmeister , ^ Korporale , Gefreite, Frater, Hufschmiede, wovon 1 Gefreiter, Schlosser, Wagner,

1 Sattler.

3 Trompeter, 83 Kanoniere , .^otal 1.^8 Mann.

.

.

^

Art. 3. Der Pserdebestand einer Gebirgsbatterie ist: a. O f f i z i e r s r e i t p f e r d e : Hauptmann . . . . . . . . l Oberlieutenant . . . . . . . .

1 I . Unterlieutenant . . . . . .

1 ^

..

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1

.

.

.

.

.

.

.

.

.

I

Unteroffiziersreitpserde . . . .

P f e r d e und S a u m t h i e r e zum Trans.

p o r t des Materiellen: 4 Hanbizen . . . . . . .

4 6 Laffetten, wovon .2 im Vorrath 6 40 Munitionskisten . . . . . 20

2

Arzt

.

.

.

Pferdarzt

.

.

.

1

6 b.

c.

Werkzeugkiste. Feldapotheke, Offi-

ziersgepäk, Fourage und Ueber..

zählige.

. . . . . . . 1.5 -

Total de^ Pferde und Saumthiere

, ^

53.

Art. 4. Das Material einer Raketenbatterie ist folgendes: Jr. der Linie: .^m Auszug. .^n dex ^exv.^.

Zwölfpfünderraketengestelle

. . . . .

6

4

Vorrathsgestelle . . . . . . . .

Zwölfpfünderraketenwagen . . . . .

Vorrathswagen . . . . . . . .

4 10 1

2 6 1

Feldfchmieden

.

.

.

.

.

.

.

.

.

l

Rüstwagen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1

Jm D i v i s i o n s p a r k : Zwölspsünderraketenwagen , von der Eidgenossenschaft zu liefern . . . . . .

1 1

23

15

4

2

Art. 5.

Der Mannschaftsbestand einer Raketenbatterie ist: ^m Auszug. .^n dex ^esexv^ Hauptmann . . . .. . . . . . . .

1 1 .Oberlieutenant

.

.

li. Unterlieutenant Il.

Arzt

,, .

Pferdarzt

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1

.

.

-

. . . . . . .

t

.

.

1

.

.

1

1

.

.

1

1

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Transport

6

^ 1

.

....

.

.

.

^

JIn Auszug.

Transport 6

^Feldweibel . . . . . . . . . .

Fourier

.

.

Wachtmeister

Korporale

.

Gefreite

Fxater

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Hufschmiede

.

.

.

.

.

.

.

..^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

4

3

8

.

.

. . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Wagner

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Sattler

.

.

Mannschaft

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1

.

1

l

2 ^

1

....^.

1

.

.

.

3

12

Schlosser

Trompeter

1

.1 4

.

.

1

.

.

.

.

.

Jn der Reserve..

.

5

1 ^

i

1.

.

3

.

7 2

.^7

Total 109 ^ln m e r k u n g .

Art. ^o.

1

2

7.^

Jn der Reserve können sich statt 1 Hauptmann und 2 l.lnterlieutenante auch l Oberlieutenant und 2 Unterlieutenante oder 1 Hauptinann, 1 Oberlieutenant und 1 llnterlieutenant befinden.

Der Pserdebestand einer Raketenbatterie ist:

a. Offizierspf.erd^.: ^m A.u^ng.

.Hauptmann

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2

Oberlieutenant . . . . . . . .

l . Unterlieutenant . . . . . . .

1 1

I 1 .

1

Arzt

,,

.

.

.

Pferdarzt

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1

1

1 1

Wachtmeister

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

4

Korporale . . . . . . . . . .

Trompeter

.

.

.

.

.

.

c. Zugpferde

.

.

.

1

I

Fourier

.

.l

I

h. llnteroffiziersreitpferde: Feldweibel . . . . . . . . .

.

Jn der Reserve.

^

.

3

4

3

. . . . .

Total

1 i

3 2

68 88

44 60

Art. 7. Die auf die Organisation und den Bestand der Gebirgsund Raketenbatterien bezüglichen Bestimmungen des Gesezes über die Militärorganifation vom 8. Mai 1850 und des Gesezes über die Beiträge an Mannschaft, Pferden und Maierieltem vom 27. August 1851 find.

so weit sie mit gegenwärtigem Geseze im Widerspruche sind, aufgehoben.

^Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Gesezes beauftragt..

^.^^.^.^.^-.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung über die Reorganisation der Gebirgs- und Raketenbatterien. (Vom 25. Juni 1860.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1860

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.07.1860

Date Data Seite

575-587

Page Pagina Ref. No

10 003 126

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.