82 von diesem Dienste aus Rütsicht auf dessen Gesundheit dispensirt werden, und es wählte der Bundesrath an dessen Stelle den Herrn eidg. Oberstlieutenant v. S p r e c h e r in Ehur.

Zum Posthalter und Briefträger in Schmerikon, Kts. St.

ist Herr Eölestin Kriech, von und in dort, gewählt worden.

#ST#

Gallen

J u s e r a. t e.

Bekanntmachung.

Zur Beachtung für den schweiz. Handelsstand erläßt das eidg.

.Handels- und Zolldeparteinent die Anzeige, daß durch eine Schlussnahme des kaiserlich- französischen Ministeriums der Finanzen verschiedene Vereinsachungen und Erleichterungen hinsichtlich des Tranfitverkehrs durch Frank reich versuchsweise eingeführt worden sind.

Es bestehen diese Veränderungen im Wesentlichen darin : 1. Abschaffung aller Beschränkungen und Formalitäten sur solche Produkte, welche bei der Einfuhr wie bei der Anssiihr zollsrei sind.

2.

Ersezung des Geleitscheins (acquit à caution) durch den Frei-.

paß (passavant) und Abschaffung der Verbieinng für diejenigen Produkte,..

.welche vom Einfuhrzoll befreit find, dagegen einem Ausfuhrzolle unter-.

liegen.

3.

Abschaffung der doppelten Verbleiung oder des Bezugs von..

Mustern für eine Anzahl Waarenartikel , namentlich Kolonialwaaren aller Art.

4.

Abschaffung der Verbleiung und des Zeichens für Pferde, Zug und Schlachtvieh, mit Jnbegriff der Schweine und Spanferkel.

Der bezügliche Erlaß des Ministeriums der Finanzen. mit einer Reihe von Vollzugsanleitungen , findet sich seiner vollständigen Fassung .nach ini Moniteur vom 10. Juli d. J. publizirt.

B e r n , den 15. August 1860.

Das schweif. Handels- und Zolldepartement.

83 ^e.^annt.nIachung.

^)).it Bezugnahme auf^.ie in Nr. 41, 42 u.. 43 des.Bnndesblattes von.die^em Jahr er^ssene ^Bekanntmachung des Handel und Zolldepartements wird ^ieniit zur öffentirchen Kenntniß gebracht. daß .durch das kaiserlich^ französische ^Gesez vom l 4. v. M., betreffend .d^ie Aufhebung .des Ausfuhrverbots .aus ^Ger^err^nde. Brennholz ^u. f. .w. . im ..Ferner.n noch die Ausfuhrzölle auf Bau- und Nuzholz, .mit Ausnahme des Nnßbaiinihvtzes, in Frankreich ..^nfgeho^en worden sind.

Bern , d^n 15. August ..1^60.

Das schweiiz. .Handels- und ^oildep.artement.

Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Kanzlei erhielt .s. .Z. vom schweizerischen Ministex ^n Paris, unter andern, folgende zwei Todscheiue: 1^ Für etnen P i e r r e Roche, .gew. Taglöhner, von.Bern^, wobu^ baft gewesen in T o u l o n , gestorben Im dortigen Bürgerfpital am 3i. März ^859 im Alter von .^0 Jat.re.n. ..^r war der Sohn des sel.

Schuhmachers Pierre Roche und der sei. Françoise Bremond, und Garte ^der Thérèse Luerèee ^A^gustine Verlaque in Toulon.

.-) Für J e a n B a p t i s t e .Alexis Mathis, ae.w. Gastwtrtt.. in Stra^ barg an der Akademiestraße Nr 4, gebürtig von M o u t t e r G r a n d v a l (Bern)^, .^bemann der M a r i e Dieiuert, gestorben den 30. Oktober i.^9 im Alter von 57 Jahren. i.^r war der Sohu des pensionirten Offiziers Alexis MathIs und der ^ltsabetl) Desinante, beide verstorben.

Da die Hetmath.örigkeit der Obge.nann.ten bisher nicht ausgemittelt werden konnte, so siebt sich die .unterzeichnete Kanzlei i.m Falle, die Staatskanzleien der Kantone, so wie die Gemeinds und Polizeibehörden, welche die Verstorbenen als ihre Angehörigen erkennen sollten, hiemit zu ersuchen, ihr davon gefälligst Anzeige macheu zu wo.llen.

B e r n , den 18. August 1860.

Die schweiz. Bundeskanzler.

Bekanntmachung , betreffend .^apiertieterung sur die eidgenössische Vo^szählung van 1860.

Jn Folge .Beschlusses des Bundesrathes vom 30. Juli ab...in wir^ hiermit die Lieferung des .Papier.^ für die Haushaltung.^listeu der eidge-

^4 .nössischen Volkszählung von 1860 zu freier Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Bedingungen der nebernahme dieser Lieferung sind: 1) Das Papier ist in 300,0.^0 offenen, exakt geschnittenen Bogen, jeder ^16 Zoll ( 0,48 Metres) boch ui.d 2.. Zoll 8 Linien ( 0 624 Metres) lang^ in Bern an den von der eidgenössischen Verwaltung zu bezeichnenden Ort, frei von Transportkosten, Spesen, Aus. und Adlade- oder Camionnage. oder sonstigen Gebühren, und gut verpakt abzuliefern. das Papier soll solides, weißes Schreibpapier, im Gewicht von 30 ^ (I5 Kilogramm) per 5e..0 Boge.n, sein, und die g.inze Lieferung in der Qualität dem Muster entsprechen, aus welches hin dem uebernehmer dte Lieferung zugeschlagen .worden ist.

^ 2) Die LieseriIng miiß in folgenden Terminen stattsinden: Am 2.^. September ..^6,000 Bogen oder 72 Ries zu 500 Bogen.

,, i^ Oktober 40,000 ,, ,, 80 ,, ,, ,, ,,

13.

,,

,, 20.

..

,, ^ 27.

..., 3. November

72,000

.,

,,

,,

,,

,,

70,^00 70,000 ^2,000

...

..

,,

.. 140 .^ .. 140 ., ,, ^24 ,,

144

,, ., ,,

,, ,, .,

.,

300.000 Bogen oder 6^0 Ries.

Bei verspäteter Lieferung verfällt der uebernehiner in eine Konven^ ^ionatstrafe von je 2 Fr. per Tag der Verspätung und per Ries.

Wird eine Lieferung um me.hr als 8 Tage verspätet, so ist die eidge.

^.öfsifche Verwaltung überdieß Berechtigte den Vertrag aufzulösen.

3) Der Uebernehmer verpflichtet sich, die zur Fabrikation oon iveitern .^0,00^ Bogen, von gleicher O.ualit.it und Dimension und gleichem For..

^uat wie die vorbeschriebenen, erforderlich .n Robstosse, vom 3. November 18.^0 an bis zum te.. Dezember 1860 in der Weif.: in Bereitschaft zu t..al^ .ten, daß er Nachbestellungen .des eidgenössischen statistischen ..^iire.au's bis .aiif den Betrag von .^0.0^0 Bogen innert ^10 Tagen, vom ^mo^ang der Bestellung an gerechner, ausführen kann. ^ür sol.1)^ Nachlieferungen gelten die gleichen Zablungs. und sonstigen Bedingungen, wie. für die hievor genannte se.ste ....iefernng von 3i,o,000 Bogen.

4) .^ntspriecht eine Lieferung ganz oder theilweise nicht dein Muster, so ist die eid^enöfsifche Verwaltung berechtige dieselbe zneu^iiweisen, so wie auch, obne Heileres den Vertrag aufzulösen.

5) Zur Sicherheit sür die Erfüllung seiner sämmtliel)en Verp^ichtun^ gen hinterlegt der tlebernehmer innert acht Tagen, vom .^bschlnsse des Vertrages an gerechter, eine Summe von 3000 Fr. bei der eidgenössischen ..Staatskasse. .

Die Anineldungen sind gehörig versiegelt, und mit der Aufschrift: ^Angebot siir di.^ Lieferung von Papier für die HaiIs^altungslisten ^ ver.

sehen, bis spätestens den 2.^. August nächsten dem eidgenössischen statisti-

sehen Bureau einzureihen, unter Beilegung von Mustern derjenigen O.ua^ lilät.eii, welche die Bewerber zu liefern anerbieten, und unter Angabe der Preise per Ries von 50e) ^ogen von den hievor genannten Dimensionen.

Das beizulegende Muster brauch.: in der Größe diesen Dimensionen nicht .zu entsprechen.

^s wird gewünscht, daß die Bewerber iii ibren Aninelduiigen mit^theilen, iuir wie viel Maschinen ihre Fabrik.e arbeitet, und weiche O.uan..

..titä.^n Papier sie per .^ag zu liefern i.n .^ran.^e sind.

85 Am 26. August, Vormittags 11 nhr, sindet in Gegenwart ^.es Vor^ Sehers de^ Departements des Jnnern i.m Lotal des eidgenössischen statistischen Bureau^ in Bern die ..Eröffnung der eingegangenen Anmeldungen statt^ sämmrtiche Bewerber sind eingeladen, dieser ^rössnung beizuwohnen.

Der Zuschlag wird spätestens den 2. September erfolgen.

B e r n , den 8. August 1860.

Das ei...^. Departement des Jnnern^.

Publikation.

Das Oberkxiegskommissariat hat in Beziehung auf die ..Angaben für ^de Arr ....teferuugen und ^utl.aben der beirrenden Kantons^ und Ge..

^etndebeamtunge.n, Privaten und Lieferanten sur den Truppenzusammenzug bei Brugg und Lenzdurg, tn Vollziedun... des ^ ..^5 des Verwaltung^ reglemeuts, auftragsgemäß folgende Bestimmungen zur öffentlichen Kennetn^ zu dringen.

Die ..^i.isendung säiumtlicher Rechnungen und Bordereaux für Liefe.

ruugen und Leitungen jeder Art von Seite der Kantone hat l ä n g s t e n s bis ^ n d e O k t o b e r an das Division.^riegskom^istar.,at des Tropen zusammenzugs (.^idgen. Stadsmajor J e n n r) in St. Gallen^ stattzusinden.

Fur die Svezialwassen können sie hingegen dem Ob.rkriegstommiffariat zu Handeii der entsprechende.. Krieg^kommissäre übermittelt werd^. S p ä t e r e i n g e h e n d e F o r d e r u n g e n , w e l c h e r G a t t u n g sie aneh sein mögen, m ü ß t e n v o r s c h r i f t g e m ä ß unnachftchtltrh zurü^gew i e s e n w e r d e n , und die Säumenden hätten den ibnen darauf erwachsenden Schaden sich selbst zuzuschreiben. (^. 235 des Verw Reglement^.)

Die Lieferanten und Privaten sind ruksichtlich der Abfassung und ^es .^ingabetermins der regtem^ntarifchen Lieferunast^ordereaux und sonstwer ^rgüt..ing.^anspra...hen strenge den gleichen Bestimmungen unterworfen ^. -36.^ Für die Art und Weise des Verfahrens zur Ausmittelung und Festsezung der Veraütung.^beträge für allfätlig durch die Lageranstalren an Land und .^igentbiiin verursachten Schaden sind ^ie ^. ^27, 1^^ und ^8 des Verwaltnng^reglemeut.^ allein maßgebend, und es wird ganz besonders auf die dureh den lezreru anberaumte e^ingabefrist hingewiesen , laut welchem derartige Reklamationen, um als zulässig berüksichtigl zu werden, i n n e r r v i e r T a g e n ^et'm Truppenkommando, wenn da.^selde noch an Ort und Steile ist, sonst aber bei'm Divisio^kriegstommissariat des Trup^ veiizufammenzu^s, eingereicht werden rntissen^ e^ wäre denn, daß ganz bestimmt nachgewiesen werden könnte, da^ der ..^igentbumer erst später zux .Kenntniß der Beschädigung habe gelangen können.

B e r n , im August i860.

Das eidg. ^ber^rie^s^mmisfaria...

Bnndesblatt Jahrg. XII. Bd. III.

86 Einladung

an ^ie schweinisch^ Jll^striellen.

^..

Das schweizerische Militärdevartement macht, mit Ermächtigung de^.

Bundesrathes, Folgendes bekannt: Die ..^iiifül.rung einer verbesserten Handfeuerwaffe bei der s..r.wei..e^ rischen Armee ist als dringendes Bedürfnis anerkannt und wird oon d^ h. Bundesversammlung in naher Zeit unzweifelhaft beschlossen werden.

Dieß wird, schon für die erste Bewaffnung, einen Bedarf von 7o bi.^ 100,000 neuen Gewehren hervorrufen, die in den nächsten Jahren beschaff^ werden müssen; von der svätern fortwährenden ^rgänzun... IInd der all.

Inähligen Ausdehnung der begonneneu Bewaffnung auch auf die Lan^.

wehr u. s. w. nicht zu sprechen.

Dieser Anlaß sollte nun ergriffen werden, um ^die Fabrikation u.^ seres Waffenbedarfs auf unfern eigenen Boden ^iI ziehen, damit wir darin nicht länger vom Auslande abhängig seteii und die für unsere Waffen aufzuwendenden bedeutenden Summen im Lande selbst verbleiben.

i.^s herrscht vorlaut die Ansicht, daß eine schweizerisch.. Waffensabrifaiion nicht in eidgenössischen Staats- oder Regie -Werkstatten zu betreu ben, sondern der Privatindustrte zii überlassen se.i Das Militärkarte ment wünscht nun zu erfahren , ob bie^ür bei den schweizerischen Jndustriellen Unternehmungslust walte und ob Aussicht aus Erreichung des Ziel.^ wirklich vorhanden sei, zu welchem Zweke es dieselben einladet, ibm ihre Mittheilungen und Anerbietungen zu Inachen. DaInil sie hiesnr ein^ Anhaltspunkt gewinnen, werden die Grundlagen zu allsälligen Unterbandlungen hier angedeutet: 1. Die ^idg..nosseus...hasr würde si...^ verbindlich machen, eine Reihe von Jabren eine MinimuInzahl von Gewebren zu beziehen, z B. jahrl^ 10,0^0. Sebr wu^schen^werth wäre jedoch, .wenn besonders für d^e ersten Jahre die Unternehmer auel) ein größeres Quantum liesern konnten.

2. Die nötbigen Räumlichkeiten niit Wasserkrasr dürsten wo.^l vo^ den betreffenden Ortschaften , beziehungsweise Kantonen geliefert werden^ Die Eidgenossenschaft übertä^l die dießsällige Sorge jedoch den Unter..

nebmerii. Sie fordert bloß, daß die Hauptfabriten^ nicht zu nahe an die Gränze, sondern mögliehst in das Jnnere des Landes verlegt werden.

Dabei wird ausdrüklich hervorgehoben, daß es nicht in der Vierseitigen Tendenz liegt, die ^o^fektion der einzelnen Wasfenbestandtheile vollständig in den i^entralwerkstätten zu vereinigen, sondern dabei so viel wie
möglich Privatbuchsenmacher zu betdeiligeu.

^ 3. Die sür Anschaffung der Maschinen und sonstigen i^inrichtunge^ nötigen Kapitalien können nöthigeusalls, unter festzusezenden Bedingung gen, von der Eidgenossenschaft vorgeschossen werden.

4. Der Preis der gelieferten Waffen mußte bei gleicher Ouilitär mit denjenigen ausländischer Fabriken nicht in zu grellen Mißverhält..

.ntsseu stehen.

8^ 5. Die .^ibgenoss..nschaft müßte sich durch ständige Experten ein^ strenge Kontrole der Fabrikation vorbehalten. Nicht nur muß sie die^ Oualität des zu verwendenden Eisens und sonstigen Materials vorschrei.

den, sondern auch die stufenweise Verarbeitung bis zur Vollendung de^ Waffe überwachen und alles, was nicht als gut ersunden wird, verwersen.

können. Nur Waffen und Waffenbestandtbeile, welche diese Kontrole bestanden, werden mit dem eidgenössischen Stempel versehen Das Departement würde es mit Vergnügen sehen, wenn aus diesem oder ähnlichen Grundlagen schweizerische Jndustrielle sich zu Unterhaus ^ lungern bereit zeigen wurden. Sollten si^ abweichende Grundlagen zux^ Erreichung des Zieles für besser erachren, oder überhaupt nr^liche Winken iu der Frage geben können , so würden auch solche Mittt.eitungen sehr gerne angekommen. Eingaben sind bis den 15. September nächsten au.

.das unterzeichnete Departement zu richten.

B e r n , den l. August 1860.

Für das schweiz. Militärdepartement.

^taln^i.

^u.^s^r.^bnn^ .....^n erledigten ^t^llen.

(^.ie Bewerber müssen ihren Anmeldungen. welche s c h r i f t l i c h und p o x t o ^ f r e i ^u ^esche.hen^ haben . g.^e Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein, fernem wird von i^nen gefordert, daß sie ihren ^ a u f n a m e n , und außer dem Wohnort^.

auch den .^.eimathort deutlich angeben.)

1) A d j u n k t d e s W e r k f ü b r e r s d e r e i d g . T e l e a r a p h e n w e r k stätte.

Fixer Jahresaehalr Fr. 2100 und Provisionsantheil. An^ meldung bis zum 15. September 1860 beim schweiz. ^inanzdeparte.menr in Bern.

2) P o s i k o m m i s in A a r a u . Jahresbesoldung Fr. I416. Anmeldung bts zum 2. September 18e^o b.i der Kreispostdirektiou Aarau.

3) P o s t k o m I u i s in St Galleu. Jahresbesoldung Fr. 1508. An..

meldung bis zum l. September 1860 bei der Kreispostdirektion St.

Gallen.

4 ) P o s t k o m m i s i n V i v i s , Kts. Waadt. Jahresbesoldung Fr. .^.0.

Anmeldung bis zum 1. September 1860 bei der Kreispostdirektion Lausanne.

^1) T e l e g r a p h i s t und A u s l ä u f e r iu O l t e n. Jabresbesolduna .

Fr. ..^..0. Anmeldung bis zum 3I. August ^860 bei der Telegraphen inspeftiou Bern.

88 ....) T e l e g r a f i s t in B a s e l . Jahresbesolduna. Fr 900. Anmel^ dung dis zum 31. August 1860 bei der Telegrapheniuspektion Bern.

3) K v u t r o l e u r bei d..r Hauptzollstätte V e r r i è r e s , Kts. Neue.^

bur^. Jahresbesoldung Fr. 2200. Anmeldung bis zum 25. August..

1860 bei ber Zolldirektion iii Lausanne.

4) E i n n e h m e r bei der Nebenzollstätte St. M a r g r e t h e u , Kts..

St. Gallen. Jahresbesolduna. Fr. 1300. Anmeldung bis zum 25..

August 1860 bei der Zolldirektion in Chur.

.5) S t a d t b r i e f t r ä g e r in L u z e x n . Jahresbesoldung Fr. 800. An^ melduug bis zum 25. August 1860 bei der K...eispostdirektion Luzeri..

..6) P o s t k o m w i s in St. Galleu. Jahresdesoldung Fr. 1.^00. Au.^ Ineldung bis zum 22. August 1860 bei der Kreispostdirektion St.^

Gallen.

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1860

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44

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18.08.1860

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82-88

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10 003 167

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