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Botschaft

des

Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossen...

schaft, betreffend weitere Ermäßigung der Durchfuhrzölle.

(Vom 19. Dezember 1859)

Jn Ausführung einer Schlußnahme des h. Ständerathes vom 12. Januar 185..) hatten wir die Ehre, Jhnen in lezter Sommerstzung einen Bericht über die Thunlichkeit und Wünschbarkeit der weitern Er.mäßigung der Durchfuhrzölle vorzulegen. Unserm Antrage entfprechend , beschlossen Sie damals, von einer solchen Ermäßigung Umgang zu nehmen.

Seitdem haben sich jedoch die Verhältnisse in einer Weise geändert, die uns verantaßte. diese Frage nochmals an die Hand zu nehmen und fie ...iner weitern, allseitigen ..Prüfung zu unterstellen. Das Ergebniß dieser Prüfung hat uns überzeugt, es dürfte nunInehr an der Zeit sein, den Ansorderiingen und Jnteressen des schweizerischen Verkehrs. die uns stets .ein Gegenstand besonderer Obsorge waren und es bleiben werden, durch Vornahme einer vollständigen Revision den Bestimmnngen des Zolltarife für die Durchfuhr Rechnung zu tragen.

Als wir im Juni 1859 diese Frage das erste Mal behandelten und Jhnen vortrugen, ließ sich zwar schon voraussehen. es werde in einem nicht zu fernen Zeitraunie die Notwendigkeit einer weitern Ermäßigung der Durchfuhrzölle eintreten. Allein damals lagen noch keine festen An..

haltspunkte vor, auf die gestüzt eine solche Maßregel begründet nnd ge..

rechtfertigt werden konnte, namentlich nicht zu einer definitiven und durchgreifenden Revision; auf dem Wege einer partiellen Revision aber fort..

zuschreiten, hielten wir in vielfacher Beziehung für unzwekrnäßig und nachtheilig. Man würde unter Anderm hiemit nur einzelnen Anforderungen .haben entsprechen können. während vielleicht eben so berechtigte zurükgesezt worden wären. abgesehen von den Störungen und Jnkonvenienzen einer .häufigen ftükweisen Aendernng in der Gesezgebung.

Jn dem verflossenen kurzen Zeitraume find nun aber Ereignisse eingetreten, die vieles umgestaltet haben. Der Besiz der Lombardie ist au

.144 Sardinien übergegangen; dadurch sind die Hindernisse gefallen, welche 'dem Transit nach jenem Lande aus Vorarlberg und den süddeutschen.

Zollvexeinsstaaten durch den Kanton Graubünden entgegenstunden und^ ihn nöthigten, sich theilweise den österreichischen Alpenpässen zuzuwenden.

^Die schweizerische Nordostbahn hat ihren Anschluß an die badische Bahn bei Waldshut bewerkstelligt, wodurch ein ununterbrochener SchienenIveg vom Bodensee über schweizerisches Gebiet nach dem Unterrhein..

den Nordseehäfen und dem ganzen innern und nördlichen Deutschland hergestellt würde ; die Zentralbahn steht im Begriff , ihre Verbindungsbahn mit der französischen Ostbahn in Betrieb zu fezen , und die^ noch vorhandenen Lüken im schweizerischen Bahnnez gehen einer raschen.

Vollendung entgegen. Das alles sind Momente, die ernstlich auf die Transitverhältnisse der Schweiz einwirken müssen: sie bringen uns im Verlauf von wenigen Monaten Veränderungen im Verkehr, die frühem jahrelange Anstrengungen erfordert haben würden.

Daraus erklärt sich denn auch, daß. obschon wir erst vor Kurzern die Beseitigung der lezten, in der Schweiz allfällig dem^ Transit noch entgegenstehenden Schranken bei Jhnen nicht bevorworten konnten, wir heute keinen Anstand nehmen, mit dem Antrage vor Jhre h. Versammlung zu treten, die Durchfuhrzolle einer Totalrevision zu unterwerfen, und dieselben ans eine kleine Kontrolgebühr zurükzusühren.

Wir gehen nun zu der. Erörterung der speziellen Gründe über, welche uns zu dieser Schliißnahme bewogen haben, und werden dann den.

beigefügten Gefezentwnrf in seinen einzelnen Ansäzen erklären und.

inotiviren.

Es besteht zwischen den an den Bodensee gränzenden Gegenden Bayerns und des Vorarlbergs ein sehr bedeutender Verkehr von Schnitt^ waaren (Bretter, Latten) mit dem Unterrhein, der sich aus den Hafen.^ pläzen von Bregenz und Lindau konzentrirt; das jährliche Ouantum des..

selben wird auf 300.000 Zentner gefchäzt. Für den Transport dieser Waaren bediente man sich früher der Wasserstraße des Rheines ; in neuere^ Zeit aber vermittelte ihn über Friedrichshafen hauptsächlich die württembergische Bahn , die entweder direkte bis Mannheim bennzt wurde, oder aber auch nur bis Heilbronn, um die Waare dort, bei günstigem Wasserstande, dem Nekar zu übergeben. Lezten Sommer noch befand sich diesex Verkehr so
zu sagen außer dem Bereich der schweizerischen Transportwege.

Auf der Wasserstraße sowol, als ans den Eisenbahnen bestunden Unterbrechungen, die für diesen Artikel kostspielige Umladungen und Landtransp^rte erforderten. Die schweizerischen und badischen Eifenbahnfrachteu waren zu hoch, und so konnte die württenibergische Bahn diesen Brettertransport.. als ihr Monopol betrachen. Mit der diesen Herbst stattgesundenen Eröffnung des Warenverkehrs auf der Bahnstreke Turgi-Walds.hut änderte sich die Sachlage vollständig.

Die Richtung durch die^ ^Schweiz trat in Konkurrenz. mit derjenigen ...^er ausschließlich deutschem

14.^ .Gebiet, und damit begann eine wechselseitige Ermäßigung der Fracht.ansäze, um sich den Transport des bedeutenden Objektes der 3()0^00(^ .Zentner Schnittwaaren zu sichern. Die Fracht wurde dadurch so herabgedrükt, daß gegenwärtig der schweizerische Transitzoll von 3 % vom Werthe, annähernd 9 Rp. per Zentner, beinahe 30 ^ des ganzen. auf di^ schweizerische Streke fallenden Frachtbetrages erreicht. Das sind nu^ allerdings Verhältnisse, die Abhilfe erfordern. urn so mehr, als die^ deutsche Richtung no.ch ganz besonders dadurch stch im Vortheil befindet. weil der deutsche Zollverein aus Schnittwaaren keinen Transitzoll bezieht.

Es ist übrigens ^zn erwarten, daß in Folge einer weitern Ermäßigung.

der Durchfuhrzölle noch andere Artikel von Bedeutung sich später in den.

Bereich der schweizerischen Transitlinien ziehen lassen werden. Wenn man nämlich weiß, daß jezt schon unsere Eisenbahnen Steinkohlen, Koke. Tors^ und andere Rohstoffe. ja sogar schwere O.uadersteine. auf bedeutend^ Distanzen transportieren. so dars folgerichtig voransgefezt we.den, es eigne sich dieses Material auch zum Transit auf größere Streken, während bi^ dahin die Durchfuhr desselben sich hauptsächlich auf kurze Verbindungsstreken an der Gränze beschränkte.

Wenn einmal die Nothwendigkeit nachgewiesen ist, einen Theil der^ noch bestehenden Transitzölle zu ermäßigen, wie wir glauben es in Vor^ stehendem für die Schnittwaaren gethan zii haben, so liegen die Motive^ nahe, die für Ausdehnung einer solchen Ermäßigung auf den ganzen^ Gesezesabschnitt der Durchfuhrzölle sprechen. Vorab würde eine partielle Maßregel, wie wir früher schon angedeutet haben, nur einzelnen Gegenden, einzelnen Waarenartikeln und einzelnen Transportunternehinunger^.

Vortheile bringen. Dieses widerstreitet aber den Grundsäzen eines republikanischen Staatshaushaltes. wie sie in unserer Bundesverfassung nieder..

gelegt sind ; hiezu kommen noch die mit einer sich oft wiederholenden.

theilweifen Gesezesrevision verbundenen Jnkonvenienzen. Es ist sodann nicht zu bestreiten, daß die Anfäze des Zolltarifs für die Durchfuhr^ betreffend die Verzollnng ,,nach dem W e r t h e ^ . wirklich hoeh sind.

Die Verhältnisse. welche bei Entstehung des Gesezes sür diese hohen An-.

säze sprachen, haben sich in neuerer Zeit wesentlich verändert; es können nämlich gegenüber den Eisenbahnen, bei Festfezung solcher Zölle, nicht wie^ früher Beschädigungen an Straßen und Vrüken. so wie Uferschaden in

Anschlag gebracht werden. Die Höhe der Transitzölle ans Holz hat^

übrigens anch für den Zollfiskns merklich an Jnteresse verloren. seitdem.

behufs Beseitigung der der Vollziehung des Staatsvertrages mit Bade.^.

über die Rheinfehifffahrt entgegenstehenden langfädigen Anstände. die Werthfchäzung des tranfitirenden badifehen Holzes bedentend herabgesetzt^ worden ist. Mit Beendigung der badischen Eisenbahn bis Schaffhausen, beziehungsweise Konstanz, fallen zudem die Rheintranfitzölle sueeessi^

vollständig dahin.

1.46 Jn unsexm Zeitalter schneller und großer Entwikluug duldet der Verkehr keine beengende und formalistische fiskalische Schranken ., er wendet ^fich stets derjenigen Richtung z^, welche ihm das größte Maß von Frei.he^it bietet. Diese Thatsache richtig erkennend, haben Sie die Reduktion ^auf eine kleine Kontrolgebühr des Durchfuhrzolles auf den eigentlichen Kaufmannsgütern, den Waaren.. die nach Zentnern zahlen, beschlossen.

.Obschon das uns bekannte Resultat der seitdem verflossenen ersten neun Monate (Februar bis und mit Oktober) eine nicht unbedeutende Ver^uehrung gegenüber den gleichen Monaten der zwei vorhergehenden Jahre, ^5.000 Rentner zirka. aufweist, so läßt sich von dieser 7 % übersteigen^den Vermehrung zwar nicht schließen, sie sei eine unmittelbare Folge der .Herabsezung der Transitzölle. da der Zeitraum von neun Monaten hiezu zu kurz ist . und wir es zudem mit keinem Normaljahr zu thun haben ; jedenfalls aber hat die fragliche Reduktion günstig zu diesem erfreulichen ..Resultat mitgewirkt, und dürfte ein Motiv mehr bilden. unI auf diesem ^Wege zu progrediren.

Von Waareu, die nach Zentnern zahlen, transitirten nämlich : .im Jahr 1855

409,152 Zentner

,, ,, 1856 473.107 ,, ,, . 1857 454.400. ,, ,, ,, l ^58 459,444

..

,, 1859 zirka 491,479

,,

unter Zuschlag von 72,600 Rentner

^ür die noch nicht bekannten zw^i Monate.

Wir kommen nun auf den Gesezesvorfchlag selbst zu sprechen.

Sie .n erden demselben entnehmen . daß das bestehende System in der Eintheilung (vom Stiik , vom Werth und voin Gewicht) beibehalten wurde und nur in den Unterrubriken und den Zollansäzen Reduktionen eingetreten sind. Es sprechen hiefiir verschiedene Gründe, die knrz zu erörtern noth-

1vendig sein dürfte.

Vor Allem ist in Betracht zu ziehen , d^iß der Zolltarif für die Ein-

^Ind Aussuhr die gleiche Eintheilung ^ befizt. Eine Aenderung nur für die

^Durchfuhr vorzunehmen , erscheint bei näherer Prüfung weder nothwen^ ^g noch zwekmäßig ; im Gegentheil wäre zu befürchten , daß aus einer solchen Aenderung Jnkonvenienzen für die Zollpflichtigen und für die ZollVerwaltung entstehen würden , auf die wir zurükkommen werden. Ein

^weiteres gewichtiges Motiv für Beibehaltung der jezigen Eintheilung liegt

in dein Umstande ,.. daß bei einer Abänderung derselben , z. B. der Ersezung der Werthtaxation durch den Zollbezug nach dem Gewicht und der Zugthierlasten durch Zentner , jeder Anhaltspnnkt zu Vergleichungen mit .srühern Jahren dahinfallen würde. Bei den nun folgenden Erörterungen ^übex die einzelnen Rubriken und Zollansäze bietet sich Gelegenheit , das .Unthunliche einer Aenderung in der Eintheilung noch evidenter hervorzuTheben.

^ 1 4 7

V o m S t ü k.

Die nachstehenden Tabellen weifen nach, daß verhältnismäßig sehr^ .wenig Vieh auf große Distanzen transitirt. Aus genügend erörterte^ Motiven liegt es im Jnteresse des Verkehrs, diesem Transit möglichst Vorschnb zu leisten. Jft man daher einmal über den Grundfaz einig , die Tranfitzölle auf eine Kontrolgebühr zii reduziren , so soll es auch hier dadurch geschehen. daß, wie bei den Waaren, die nach Zentnern zahlen, ^.der Unterschied ..o^i langen und kurzen Streken fallen gelassen wird.

Der ^ezig^ ^ol.l sü.^ Pferde. Manlthiere und Maulesel. die aus lange Streken transitiren , Fr. 3 per Stük, ist im Verhältnis^ zn ihrem Werthe zwar kein hoher, oder störend ans den Transit einwirkender; er übersteigt aber jedenfalls den Betrag einer Kontrolgebühr bei weitem . und so haben wir keinen Anstand genommen, die frühere Rubrik für die Pferde mit dern .übrigen Großvieb. zu verfchmelzen und einen Anfaz von 10 Rp. per Stü1^ .für das sämmtliche Großvieh auszunehmen . welcher ....lnsaz wol von keiner Seite wird beanstandet werden können. Das Kleinvieh hingegen verdient ^iner besonder.. Berechtigung ; dasselbe transttirt häufig in größer^ .Herden ^ wodurch stch ein möglichst niedriger Ansaz für dasselbe hinläng..

.lich begründet.

Der beantragte Zoll von 2 Rp. per ^tük entspricht

..^diesen Verhältnissen.

Das .^ömniernngsvieh , einen überwiegend großen Theil des g...^.

.sainmten Viehtransitverkehrs der Schweiz umsassend, gedenken wir, kraft ^er uns durch A^. 3 de.. Zollgesezes eingeräumten Kompetenzen , nur mit der Hälfte der beantragten Zölle zn belasten . was auch dieser Abtheilung ^eine nicht unwesentliche Erleichterung verschaffen wird.

V o m . W e r t h e.

Die Beibehaltung der Werthverzollung des Holzes und der HolzHöhlen rechtfertigt sich zum Theil schon ans den vorentwikelten allgemeinen ^Gründen; es bestehen al..er noch spezielle Motive, die es rathsani erScheinen lassen , davon nicht abzugehen. Die Verzollung nach dem Gewicht Bietet nämlich ganz die ähnliehen Schwierigkeiten , wie die nach dem Werthe. Nur init wenigen Ausnahmen besizen die Zollstätten keine Eiuxichtungen^. die das Abwägen ganzer Wagenladungen von Holz gestatten, ^viel weniger noch wäre das bei Schiffsladungen thunlich; man würde .also . wie bei der ^erthschäzung , zuerst zu einer Vermessung des KubikInhaltes schreiten müssen. um alsdann das Gewieht nach aufzustellenden .Normen daraus zu ermitteln. Die Verzollung nach dem Gewicht würde somit keine Vereinfachung in der Manipulation mit sich bringen, und so ^ist es wol besser , man bleibe bei dem . woran Publikum und Beamte seit fahren gewöhnt sind, uin so mehr als, wie wir früher bemerkten, der

..Zolltarif die Erhebung der Ausfuhrzölle ans Holz gleichfalls nach den..

.iWerthe vorschreibt.

^48

.

Es erscheint dagegen als wünschenswerth und thunlich , die beiden Rubriken 3% und 5% vom Werthe für Holz, gesägtes, und rohe^ Holz zu versehmelzen. . Der höhere Ansaz war früher nanientlich au^ Ausländisches Flößholz berechnet; die Verhältnisse für diesen Transit haben.

sich nun aber , wie bereits nachgewiesen wurde , in den lezten Jahren wesentlich geändert und werden^ sich später noch mehr ändern. so daß keine.

genügenden Gründe vorwalten , um verschiedene Ansäze fernerhin noch.

aufrecht zu erhalten.

Durch die Einführung eines Einheitszollansazes von für das gefammte transitirende Holz und die Holzkohle Gerungen eines erleichterten Verkehrs in ausgedehnter sein, und der Betrag der neuen Taxe würde ^das Maß .trolgebühr nicht mehr überschreiten.

1 o/.... vom Werthe^ dürfte den Ansor^ Weise entsprochen einer bloßen Kon^

V o ni G e w i ch t e.

Auch hier wurden in dem neuen Zolltarifprojekte für die Durch^ fuhr die Unterscheidungen ,, v o n der Z u g t h i e r . l a s t ^ und ,, v o m Z e n t n e r ^ beibehalten. Die dafür sprechenden Gründe haben wir zwai^ schon in unserer Botschaft voni 24. Juni a. c. ^) erörtert; nichts dest^ weniger möchte es passend fein , sie hier zu wiederholen.

Die ^Rnbrik der transitirenden ^ugthierlasten umfaßt meistens u^iver^ pakte Gegenstände , die in offenen Ladungen an die Zoilftätten gebrach^ werden , wie z. B. Holz , das auf Streke.n von weniger als 2 Stunden tranfitirt , Bausteine. Erze, Steinkohle. Braunkohle, Tors. verschieden^ Erdarten, Kalk, Gvps , Ziegel, Baksteine , Heu. Stroh. frisches Obst, frische Feldgewächse und eine Menge anderer.^ hauptsächlich den Gränz^ verkehr berührender Artikel.

Wenn nun für diese Artikel die Verzollung n.^ch Zentnern vorge...

schrieben werden wollte. so ist mit Bestimmtheit vorauszusehen, daß fü^ die Zollpflichtigen sowol , als für den Zollbezüger zahlreiche Schwierig^.

leiten und Anstände daraus entstehen müßten. Einerseits fehlen. wie gesagt, die Einrichtungen für das Abwägen ganzer Ladungen , die so^.

wie so geschäzt werden müßten. wofür die Einheits.iorm der Z.iigthierlasten sich unstreitig besser eignet , als die der Zentner : andererseits

würde dem Zollpflichtigen die Deklaration des Gewichts sehr erschwert,

da er in den meisten Fällen die Zentnerzahl seiner Ladung nicht kennt , während bisher für ihn die Zahl feiner angespannten Zngthiere, sobald er^ nicht bedeutend überladen hatte, der leicht zu bestimmende Anhaltspunkt sür^ ^ie Gewichtsdeklaration bildete. Der Bezug des Transitzolles auf diesem.

Artikeln nach Zugthierlasten erleichtert demnach die Zollbehandlung fehr^..

während der Bezug nach Zentnern sie im Gegentheil wesentlich erschwere^

-) S. Bunde.^blait ... J. 1...^...., ^and II, Seite 1^.

-14^ .wiirde und geeignet w^re , eine Menge Anstände hervorzurufen. Bei Transporten solcher Artikel durch die Eisenbahnen . wo die Ermittlung des Gewichts einer Ladung nach Rentnern obigen Schwierigkeiten allerdings ^iicht begegnet. ist die Reduktion in Zugthierlasten alsdann eine leichte.

Eine große Vereinfachung in dem Zollbezuge erbliken wir hinwieder in der Aufstellung einer einzigen Rubrik für die Zngthierlasten, gegenüber ^der bisher bestandenen Eintheilung in vier Rubriken , nach der Klassifikation ^des Zolltarifs für die Einfuhr. Jft man einmal grundsätzlich mit der Totalreoisio.. der Diirehsuhrzötle einverstanden , so sprechen weder fiskalische , ^ioch administrative Gründe dafür , die fraglichen Unterabtheilungen beizu-

behalten, wie aus einem Blik auf die beigefügten Tabellen sogleich erhellt.

Der beantragte Einheitsansaz von 10 Rp. per Zngthierlast bringt.

rnit Ausnahme für das Holz , das auf Streken von weniger als zwei Stunden transitirt , allen andern Artikeln nanihafte Erleichterungen. Die

Beibehaltung des bisherigen Ansazes für dieses Holz ist schon der Ein.heitstaxe wegen wünschenswerth , zudem daß dieser Verkehr darunter nicht Beiden wird.

Jn dein neuen Gesezentwurf wurde auch der Ansaz für alle nicht ge.niunten Durchfuhrgüter. nach Maßgabe des Vnndesbeschlnsses vom 12.^ Januar 1859^) ausgenoniiuen , um dadurch alle über die Durchfuhr bestehenden Gesezbestimmiingen in ein einziges Dekret zusaminenznfassen.

Es erübrigt uns nun nur noch, die finanzielle Seite der beantragten Abänderungen mit einigen Worten zu beleuchten, wobei das SömInerungsvieh mit in Betracht zu ziehen ist.

Bisherige durchschnittliche Jahreserträgnisse der Durchfuhrzölle (die Waaren, die nach Zentnern zahlen, nicht Inbegriffen).

Kleinvieh .

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.

. . .

Großvieh und Pferde .

.

.

.

Gesägtes Holz à 3% .

.

.

.

Rohes Hol.; à 5 % .

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.

.

Zugthierlasten . ^.

.

.

.

.

jährliche Durchschnitts Erträgnisse

.

.

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. F r . 1.010 . ,,^ 4,118 . ,, 11,02..)

.

12,781 . ,, 1,450 . Fr. 30,388

Zukünftige a n n ä h e r n d e jährliche Dnrchsehnitts-Er-

trägnisse : Kleinvieh 13,600 Stük à 2 Rp.

.

.

Söniinerungskleinvieh 38,190 Stük à 1 Rp.

Großvieh und Pferde 13,675 Stük à 10 Rp.

.

. Fr. 272 . . . ,, 382 .

. ,, .1,367

Sömmerungsgroßvieh und Pferde 5,808 Stük à 5 Rp.

,, .

290

Holz. Medizin des jährlichen Wertlos Fr. 806,436 à l % ,, 8,064 Zngthierlaften, Medium per Jahr Fi. 8,370 à 10 Rp.

,, 837 .

Fr. 11,212 ^.) S. amtliche Sammlung, ^and VI . Seite 11.^.

^0 .

Frühere jährliche Durchschnitts-Erträgnisse

.

Annähernd zukünftige Durchschnitts-Erträgniss.e

.

. Fr. 30.3^

.

.

jährlicher .....lussali

,,

11.21^

. Fr. 19, l 7^

Auf die einzelnen Rubriken verheilt sich dieser

Ausfall wie folgt :

Aus Vieh ,, Holz ..

.

.

Zugthierlasten

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 15.74^

.

..

wie oben

.

.

.

. F r . 2.817

.

.

.

61.^

Fr. 19.1.7^

Die durch Bundesbeschluß vom 12. Januar 1859 beschiene Reduktion der Durchfuhrzölle auf Waaren. die nach Zentnern zahlen. dürfte annähernd einen Ausfall in den Zolleinnahmen verursachen von eirea .

.

.

.

. F r . 30,000 Hiezn der Ausfall durch die beantragten neuen Reduktionen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

jährlicher Gesammtausfall

19,200

Fr. 49,200

Diese Summe ist zwar für ein kleines Land. wie das unferige, eine schon ziemlich hohe ; betrachtet man ai.er die anhaltend günstigen Ergebnisse der Zollerträgnisse iIn Allgemeinen. so kann mit voller Beruhigung gesagt werden , es stehe nicht zn befürchten , daß der fragliche Ausfall, von dem ^ Theile übrigens sich ans einen bereits ein Jahr in Kraft bestehenden Bundesbeschluß stüzen , irgendwie nachtheilig aus die Finanzlage des Bnndes einwirken werde. Es fällt fodann auch in Betracht , daß bei fortschreitender Zunahme des Transits der Aussall sich , wenn aiich in Hinblik auf die beantragten niedrigen ^ölle , nnr langsam , narh und nach vermindern dürste.

Jn Bezug auf die Redaktion des Gefezprojektes haben wir zu bemerken, daß es nothwendig war. die unter die Abtheilnng der Zugthierlasten fallenden Artikel namentlich aufzuführen. JIn gegenwärtigen Tarif heißt es nämlich bei der Klasse C. 1. 2. 3 und 4 ,,nach der Klassifikation des Zolltarifs für die Einfuhr. Rubrik C l. 1,2, 3... Da jedoch unter diesen gerufenen Rubriken Artikel vorkommen, die, wie z. B. das Holz, eine eigene Abtheilung des Zolltarifs für die Durchfuhr bilden, und zu..

dem im neuen Entwurfe die Unterrubriken wegfallen sollen, so erscheint, um Jrxungen und Mißverständnissen vorzubeugen, die Aufzählung der Ar., tikel als zwekmäßig , was wir in alphabetischer Ordnung gethan haben.

^

l^

Hierauf gestüzt, beantragen wir ^den Erlaß folgenden Bundesbeschlusses : Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Vorschlages des Bundesrathes vom 19. Dezember

1859,

beschließt: 1. Die Abtheilung 111 des Zolltarifs vom 27. August 1851,^ ^Zolltarif für die Durchfuhr/....) wird in folgender Weise abgeändert: Es wird bezahlt, ohne Rükficht ans die Distanz:

A. Vom St ük.

1) Z w e i Rappen (Eentinies)

für Kälber ; ,, ,, ^

Schafe und LäInmer ; Schweine unter achtzig Pfund Gewicht und Spanferkel.; Zi^g^n und Ziklei. .

2) Z .'h u Rappen (Centimes) für Esel ; ,, Fü.len, ,, Maulthiere und Maulesel ; .. P^rde;

^

,, Rindvieh ;

,, Schweine über achtzig Psnud Gewicht.

B. V o m W e r t h .

Ein P r o z e n t für Holz, rohes; Flößholz. gemeines; roh vorgearbeitetes Nuz-

holz; Faßhoiz; ,, Holz, gesägtes oder geschnittenes;

,, Holzkohlen.

(Ausnahmsweise zahlt Holz, welches zu Land über Streken von weniger als zwei Stunden geführt wird, von der Zugthierlaft zehn Rappen, Eentimes.)

C. V o in Gewicht (ohne Rüksicht auf die Distanz).

l. Von der Zugthierlast : Z e h n Rappen (Centimes) für A b f ä l l e ans dem Thier- und Pflanzenreich, wie: Blnt, ^) Siehe amtliche Sammlung, Band I, Seite 21t.

^52 ^ . Klauen , Flechsen und Knochen , Abfchnizel von Fellen , Sagspäne, Kleien.Oelkuchen und Oelkuchenmehl , trokener Trester und Traber, trokene oder teigartige Weindruse ; für B a u s t e i n e , gemeine. rohe und behauene ; ,, Bäume, junge und Sträucher, zur Obst^ und Waldkultur, nuzbare Bäume überhaupt. Reben; ... B e s e n von Reisig ;

^ D a c h z i e g e l nnd Baksteine;

.,, E f f e k t e n und Geräthe, gebrauchte von Haushaltungen ; ,, E r z e aller Art, rohe; ^

,, G e f l ü g e l . lebendes. frische Fische nnd dergleichen;

.,, G e g e n s t ä n d e zu Schaustellungen , als Panoramas, Menagerien, Theatereffekten. Wachsfiguren und dergleichen; ,, G e r b e r r i n d e und Lohkuchen; ,, Heu und grünes Fiitter; .

.

,, H o l z , welches zu Land über Streken von weniger als zwei Stunden geführt wird ; ,, K a l k und G ..,p s, gebrannt und gemahlen; ,, Kartoffeln;

,, Koke, Torf, Braunkohle, Steinkohle;

.. L e h m . Töpferthon. Huppererde, Walkererde und Porzellanerde, alles roh, Suinter, Schlagen; ,, Obst. frisches. frische Feld- und Gartengewächse;

,, S a l z f ä s s e r und G.)psfässer, gebrauchte Kübel., ,,Schieserplatten; ,, S t a t ii e n und M o n n ni e n t e ; ,, S t r o h , Häkerling nnd Spreu.

Il. Vom Schweizerzentner : F ü n f Rappen (Eentin.es) für alle nicht^ benannten Durchfuhrgüter.

2. Mit der Vollziehung dieses abgeänderten Tarifes für die Durchfuhr treten außer Kraft : a. Die Bestimmungen über die Durchfuhr des Zolltarifs vom .^7. Au-

gufi ..1851.

b. Der Bundesbefchluß vom 12. Jänner 1859, betreffend die Durch-

suhrzölte.

3. Der Bundesrath auftragt.

ist mit der Vollziehung dieses Beschluß be^

1^ Dieseu Entwurf hiemit dem Entscheide der h. Bundesversammlung unterstellend, haben wir die Ehre, Jhnen, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung zu erneuern.

B er u, den 19. Dezember 1859.

JIn Namen des fchweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Stän^fli.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schieß

Tabelle A.

Bergleichende ueberstcht

des tranlitirenden Viehes ans i.nrzr uud lange .^tre^en.

^.Aus kurze S t r e k e n , d. h. auf Streken unter 8 Stunden, mit Jnbegriff des aus die Alpen getriebenen fremden SöIuInerungsviehs..

1. Kleinvieh, als: Kälber, Schafe, LämnIer, kleine Schweine und Ziegen..

im Jahr 1855 1856 1857 1858

. . .

...

. . .

. . .

. Stüke.. .Dnxchschn. Stüre. Stü..e.

50,2^0 50,226 47,997 57,220 205.703

51,426

17,836 18,960 19,740 .....2.004 78,540

19,635

2. Großvieh, als: Esel, Füllen, Rindvieh, große Sehweine, Maulesel und Pferde.

im Jahr 1855 .

,, 1856 .

1857 .

1858 .

.

.

.

.

..^undesbla.^. Jahrg. XII. .^d.I.

.

.

.

.

.

.

.

.

Jährlich auf kurze Strekeu 71,06l..

11

.^4 Auf lauge S t r e k e u , d.h. aufStreken von und über 8 Stunden.

1. .^leiuvieh, als: Kälber, Schabe, Lämmer, kleine Schweine und Ziegen.

Stüke. .Dnre^eh.Stüke. S..ük^.

im Jahre 1855 . . . . . 13

1856 . . . . l3 1857 . . . . 9 4 1858 . . . . 464 584 2. Großvieh, als : Esel, Füllen, Rind-

146

vieh, große Schweine, Maulesel und Pferde.

im Jahr 1855 .

^ 1856 .

1857 .

1858 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

498 .^07 695 5^3 ^ 2,363 59l Jährlich auf lauge Strekeu

73^

Mehrzahl auf kurze Streken

70.32^

Tabelle B.

Berechnung

des finanziellen ^rgrbni.s..^ der beantragten ..^ollerma^gung aus der Durchfuhr.

.A. vom Stük.

I. S ö m m e r u n g s v i e h (je zur Hälfte des Tarisansazes).

1. Kälber, Lärnmer, Schase und Ziegen; bis jezt zu 1 i/2 Rappen.^ in Zukunft zu 1 Rappen vom Stük.

Das jährliche Medium

von 1854-1858 war Stüke 38,193, für welche bezogen wurden Fr. Rp.

. 583. 76

Fr. Rp..

nunmehr zu 1 Rappen auf dem gleichen

Ouantuin . . . . . . . . 381 ..)3 Ausfall . . . .

Uebertrag

20l. 83 201. .^

^Fr. Rp.

Uebertrag . . . .

1!^ .Fr. Rp.

20l. 83

2. Esel, Füllen, Rindvieh und Schweine;

bis j.ezt à 71,^ Rappen , in Zukunft zu 5 Rappeu.

Medium wie oben Stiik 5,74....

Bezogener Zoll . . . .

.^ 478. 07

3. Pferde und Maulthiere;

bis jezt à l 5 Rappen, in Zukunft à ^ Rappen.

Medium wie oben

Bezogener Zoll

^

, . 6 3

Großvieh in Allem Stiike. 5,808

für . . . . . . . .

9. 72

^

487. 79

nunmehr das gleiche O.uantum

zu 5 Rappen . . . . . 290. 40 Ausfall .^.^^

197. 3..)

Ii. K l e i n v i e h zur wirklichen Durchfuhr.

Schafe, Lämmer, Ziegen und magere

Schweine ;

bis dato l. auf kurze Streken

jährl. Medium St. 13,4^0 Zu 3 Rpn. bezogener Zoll . .

2. auf lange Streker.

jährl. Medium ,,

....03. 50

151

Zul5Rpn.bezo^ gener

Zoll

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Jn Allem auf kurze und lange

22.

65

Streken Kleinvieh . . St. l 3,60l

426.15

nunmehr das gleiche Ouantum zu 2 Rpn.

vom Stüt berechnet . . . . .

272. 02

Ausfall .^.^^.^ Il1. Großvieh zur wirklichen Durchfuhr.

Esel, Füllen, Rindvieh, fette Schweine.

154. 13

Pferde, Maulthiere; bis dato auf kurze S t r e k e n : für Esel, Füllen, Rindvieh und Schweine

zu 15 Rappen vom Stük.

.

Uebertrag . . . .

553. 35

^56 Fr.

......o.

Uebertrag . . . .

jährliches Medium Stiike l 2,204, bezogener

Fr.

Rp.

553. 3.....

Zoll à 15 Rappen . . . . . 1,830. 70

für Pferde und Maulthiere zu 30 Rappen

per Stük.

jährliches^Medium Stüke 854, bezogener

Zoll à 30 Rappen^ . . . . .

256. 20

bis dato ans l a n g e S t r e k e n : für Esel, Füllen, Rindvieh und Schweine à 75 Rappen vom Stük,

jährliches Medium St. 138, bezogener Zoll

103. 50 .

für Pferde und Maulthiere, à Fr. 3 vom

Stük, jährliches Medium Stüke 479. bezogener Zoll

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1,437.

--

Jn Allem Großvieh aus kurze und lange

Streken, Stüke 13,675 . . . . 3,627.40

nunmehr das gleiche OuantuIn zu 10 Rap.

pen vom Stük berechnet . . . .

1.367. 50

Ausfall . . ^ ^ 2,259. 90 Gesammtaussall auf Vieh . . . . ^,813. 25 vom Werth.

Holz und Holzkohlen bisher wurde bezogen: 1) auf Holz, gesägtem oder geschnittenem, auf vorgearbeitetem Nuzholz 3 % vom Werth.

und auf Holzkohlen Das Medium d.Jahre 1854-1858 war an WerthFr. 388,360. 66

per Jahr.

Der hiesür bezogene Zoll betrug aber in Folge des Staatsvertrages mit Baden nur

^.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fx.

Rp.

Fr.

Rp.

11,028.95

2) aus Holz, rohem, oder nur ganz roh beschlagenem, und aus gemeinem Flößholz 5 .^ vom Werth.

Das jährliche Medium wie oben ver-

zeigt an Werth Fr. 418.074. 91. und der hiefür bezogene Zoll betrug nur .

12,781. 30

Jn Allein wurden a. Fr. 806,435. 57 ^-----

Werth bezogen . . . . . . . 23,810. 25 von nun an auf dem gleichen Werth..

Betrag I % . . . . . . . 8,064. 35 Aussall auf Holz und Holzkohlen . . . . 15,74.^. .)(

^ ^.. vom Gewicht.

.

Fr. Rp.

1^ Fr. R.^

I. von der Zugthierlast, d. h. von jedem angespannten Zugthier, oder aber für je ^5 Zentuer, wenn zu Schiff oder Eisen..

bahn ; bis jezt wurden nachstehende Durch-

fuhrzölle bezogen, als:

^edinm .... 1 .

^ 1 ^ 8 .

tasten.

1) für Holz auf Streken unter 2 Stunden .

2) für Bausteine, Stein..

kohlen, Heu u. a. m.

Rp.

...,941.^0

194.10

5,887 à 15

883. 05

3) für Ziegel, Kalk, G^ps u. a. m. . . . 52 l à 60 3ll2. 60 4) für Schanstellungsgegenstände . . . .

20àFr.3 60. -Jährlich für Zugthierlasten 8, .^69 ^,449. 75 von nun an aus der gleichen Anzahl von

Zugthierlasten zu 10 Rappen . ^.

836. .)0 Aussall auf Zugthierlasten . . . .

^l. vom Zentner.

Der allgemeine Ansaz von 5 Rappen bleibt beibehalten.

ZusanImenzug der Ausfälle:

aus Vieh . . . . . . . Fr. 2,813. .^ ,, Holz und Holzkohlen . . .. 15,745. 90 ,, Zugthierlasten . . . . . ,, 612. 85

Fr. .l9,172. --

612. ^

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend weitere Ermäßigung der Durchfuhrzölle. (Vom 19. Dezember 1859)

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Bundesblatt

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Jahr

1860

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.01.1860

Date Data Seite

143-157

Page Pagina Ref. No

10 002 968

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