148 #ST#

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e .

Bekanntmachung.

Aus einem vom Prodiktator der Jnsel Sieilien unterm 2. September I860 erlassenen Dekrete, betreffend die Ermäßigung der Einsuhrz ö l l e , werden folgende, den schweiz. Handel und die schweiz. Jndustrie.

mehr oder weniger interessirende Ansäze hiemit veröffentlicht: Maßstab des

Zollsazes.

Käse aller Art und jeder Her..

kiinft . . . . . .

Hüte aller Art von Filz, aus

Eantaro

Zollbetrag.

Neuer Ducati. (Grani.

Alter Ducati Grani.

8

zollfrei

--

Haaren, Stroh, Seidenstoff, überhaupt aller und jeder Art und Form, auch fir..

nissirte und sogenannte Gibus

. . . . . .

Hüte aus Holz- oder aus Palmgeflecht . . . .

Pergament , Fließpapier ,

d a s Duzend ,,

3

--

--

ll20 làl2

18

--

18 60

Schreibpapier , Drukpapier

aller Art, Papendekel und unbeschriebene Bücher .

Landkarten . . . . .

Tücher, als Kasimir jeder Art, glatte und gestreifte, sogenannte wollene Trieots, Euixs und jedes andere derartige Wollengewebe., selbst wenn sie mit Leineu, Baumwolle und Seide gemischt find . 0 . .

Baumwollengarn , gefärbtes ,, ungefärbtes Deken, wollene, baumwollene, leinene, auch gefüllte und gesteppte . . . . .

Cantaro Rotolo

1 zollfrei

-

10 --

die Derimal.Eanna Eantaro ...

2 7 6

50

4 20

die Deei-

mal Canna

17

60

50

14.^ .^aßstab des ^vllsa^.

.^ollbetrag.

^euex ^ucat.i. .^.xa^.

Alter I^uca^. (^x^^i.

Umschlagtücher von ^olle, so^ wol länglichte, sogenannte Shwals oder Plaids, als

vierekige, glatte, bedrnkte,

gestreifte oder gemischte und mit leinenem oder baumwollenem Faden verzierte, .^ mit und ohne Fransen, auch mit seidenen Enden, ausgeschlossen jedoch die mit Wolle, Seide, Gold oder

Silber durchwirkte (für

diese siehe Seidengewebe) Rotol netto Faden, weißer . . . . Cantaro ,, gefärbter . . .

Wvllengarn, gefärbtes .

,, ungefärbtes. .

Strunipfwirkerwaaren aus Baumwollen^. und Wollengarn oder anderem Stoff, wie Käppchen , Ealotten, Strümpfe, Handschuhe Bindeu, Fransen, Laeets, feine Ehenillen jeder Art, so wie jede andere nicht nach Ellen zu messende Arbeit auch gemischter A r t . . . . Rotolo netto Baumwollene . wollene und andere mit Seide vermisch^ ten Arbeiten, insofern die Seide minder als die Hälfte des andern Stoffes bildet; wo die Seide dieses Maß ubersteigt, werden die Gegenstände als ,,Gewebe oder Arbeiten von Mischseide..

behandelt . . . . .

Mousseline. weiße und toile cassis, auch weiße und ge..

streifte Nastücher . . .

mal^Eanna Mousseline, gemusterte (Spo-

die Deei-

linata)

.

.

.

.

.

.

1 10 12 1.^ 10

-

2 2.^ 4l5 3^

.

.

^

.50

I

---

75

--

4^

22

30

--

60

150 Maßstab

des

Zollsatzes

Zollbetrag.

Neuer Alter Ducati Grani. I^.^ti. ...^ni.

Mousseline, gestiate mit Jnbe,.

griff der Mouchoirs, auch farbige

.

.

...

.

.

die Derimal-Canna

--

50

^

^^

Mousseline, weiße mit ächtem oder unächtem Gold- oder Silberfaden, oder Seide

gestikt mit Jnbegriff der Mouchoirs . . . . .

Tücher oder Biber, 3 und mehrfchäftig gewoben , so ausgerüstet , daß sie den Anschein glatt gewobener erhalten , auch solche mit Seide gemischt . . . .

Dito sogen. Danientücher, auch mit Seide gemischt Slipper. Halbschipper und Kalmuk . . . . .

Toiletteseife , auch in Pulversorm oder parfümirt . .

Tüllbanden , baumwollene , nicht gestikte (s. baumwollene u. a. Arbeiten).

Tabak in Blättern aller Art und Herkunst . . . . Eantaro

brutto.

Tabak , verarbeiteter , jeder Gattung

.

.

.

.

Eanna.

gleich steht

--

6

--

88 40

.

.

-

9

. . . .

Wollengewebe, gemeine, bedrukte, teppicha.tige Stoffe

--

--..

- 60 -- 40

- 80

--

6

80

--

.

Wol.lengewebe , ausschließlich von Wolle, auch Eireasfienne Derimal..

Dito mit Beimischung von Leinen oder Baumwolle Wollene, leinene, baumwollene oder andere Gewebe mit Seide gemischt, so lange der Werth der Seide dem Werthe des andern Stoffes

50 50

2

18 1

.

.

-

.--

---

80 ^0

1^ .^aßstab . des

^ollsa^.

^ollbeixag.

^euer Alter l^ucatt. ..^ni.. ^uc.^t.i. ^r.^ni.

Leinwand , oder Gewebe aus Hanf, glattgewoben (aus..

schießlich Eanevas ) wie : Batiste, Leinwand, Linon, Servietten, Mouchoirs und jede andere nicht genannte ^ Art von Leinwand , jeder Herkunft, sowohl roh als

gebleicht , weiß , gefärbt oder bedrukt , glatt oder

gestreift, ebenso mit Baumwolle oder Wolle gemischt, auch Wachstuch . . .

DeeimalEanna.

--

60

--

40

10

Dito gekreuzt gewoben , als Dot^ und jedes derartiges Gewebe jeder Herkunst, roh, gebleicht , weiß , gefärbt, be.drukt, glatt oder gestreift

(s. Leinwand).

Baninwollengewebe aller Art, auch a.s Mouchoirs. glatt, bedrukt oder gestreift . . DeeimalEanna.

Dito dergleichen mit Beimischung bon Wolle, Leinen, oder andern Stoffen , die aber Streifen von drei oder höchstensvier seidenen Fäden enthalten , oder an denen ganz kleine Blümchen oder Verzierungen von echtem oder unechtem Gold- und Silberfaden sich vorfinden (f. Wollengewebe).

Seidengewebe aller Arten, genannte und nicht genannte, mit Jnbegriff der Schleier,

Flor, Seidentüll, Seiden-

band und Borten , sowie jede andere Arbeit ganz aus Seide, sowie auch Mode-

-

80

1^ ..^aßstab

de...

.^ollsazes.

waareu aller Art und Gat^ tung . . . . . .

Dergleichen mit Beimischung

Rotolo netto.

von Wolle. Leinen, Baumwolle oder anderer Materie ,, Baumwollensamniet, glatt oder gestreift . . . . . DeeimalEanna.

Seidenband (s. Seidengewebe) Bändel mit Beimischung von Seide (s. Seidengewebe mit Beimischung).

.^ollbetrag.

Neuer ^llter . I^ati. Gr^i. I^u<^. .^xa.ni.

3

--

5

50

2

-

2

75

t

70

^ - ^ 6 0

B e r n , den 14. September 1860.

Das eidg. ^andel.^ und Zolldepariten.ent.

Bekanntmachung.

Jn dem Verzeichnis^, welches der schweiz. Konsul in N e w . O r l e a u s unterm 11. August d. J. über die daselbst während der ersten Hälfte dieses Jahres verstorbenen Schweizer d^n Bundesrath^ eingesandt hat, kommt eine M a r i a H o l t h a n s , geb. C h r i s t m a n n vor, die im 39. Aitersiahre starb, und deren Heiinathsort nicht angegeben ist.

i^s werden daher die Tit. Staatskanzleten der Kantone, so wie die Gemeinds. und Polizeibehörden, welche die genannte Person als ihre An.

gehörige erkennen sollten, l)iemit ersucht, der unterzeichneten Kanzlet davon

gefältige Anzeige zu machen.

Bern, deu 7. September t860.

Die schweiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Jn Ergänzug der schon in der vorhergehenden Nummer des Bundesblattes erschienenen Bekanntmachung, betreffend die im Königreich Sardinien

1^ eingetretenen Zollreduttsonen, w^d hiemit angezeigt. daf^ das bezügliche königliche Dekret vom I8. dieß, welches vorbehältiieh der Genehmigung durch das Parlament sofort provisorisch in Vollziehung getreten ist, im Ganzen folgende Zollerniäßigiingen festsezt :

.^te^rie ^ ^es .^lrif^ Maßstabd. Bisheriger

.^...llansazes.

.^ilo.

.^ol.l.

Fr. i..^.

.^duzirter

.^oll.

Fr. ^.

L e i n e n w a a r e n von Hanf oder Flachs, ^ auch in Mischung mit Baumwolle oder

Wolle: .

roh, gebleicht oder mit Gebleichtem gemischt, die nicht im Art. 4 der Vollziehungsvorschriften zum Zolltarif p. Vl begriffen sind . . . . . ^ ...

1

farbig gewobene . . . . . . .

1

1. 25

-.7^

gekardete oder geleimte (Watte) . . . 100 Garn, rohes, einfaches, bis u. mit Nr. 45 1 . .

,, ,, von höhern Nrn. I ,, ,, gezwirntes. von allen Nrn. 1

20. --.20 --. 4() --. 5()

.'... ---.10 -.20 --. 25

--.80

-.30

-.75

--.40

bedrukte . . . . . . . . . .

--.75

1

1 . 50

-.50 1. -

Kategorie ...

Baumwolle:

,, gebleicht oder gefärbt, von allen Nummern

.

.

.

.

.

.

B a u m w o l l e n s t o f f e , auch in Mischung mit Leinen oder Wolle: rohe oder gebleichte . . . . . .

gefärbte

.

.

Baumwollenstoffe : farbig gewobene

.

.

.

. . .

.

.

.

.

0 ...

bedrukte . . . . . . . . .

brodirt mit Leinen, Baumwolle oder Wolle gewichste , firnifirte oder auf Firniß bemalte

.

.

.

.

Borten und Bänder

.

.

.

.

.

. . . . . .

1

.l 1

1

I. 59

I. 25

--.7^

1

..^.50

2.-

--...75

-.-.50

1

t.

1

Baumwollensammt

I

.^tellorie 1^.

Garn von Wolle oder Haaren aller Art: naturfarbig . . . . . . . .

gefärbt

.

.

.

.

.

.

.

.

.

--.60

1

Bodenteppiche . . . . . . . .

Spizeu, Tülle und Berliner Trieot . .

. . . . . . .

1 . .--

1

1. --

I. .-- . -- . 60

--.40 6. -

-.20 2. --..

I. 25

.--.75

1

--.60

..-..40

1

--.80

-.60

^ ^aßstabd. B.s.^erigex .^ollansazes.

.^oll.

.^ilo.

Fx. ^t.

Gewebe von Wolle oder Haaren, auch in Mischung mit Leinen oder Baumwolle:

nicht gewalkt . . . . . . . .

..

gewalkt und gerauht oder nicht . . .

Spizen

aus

Wolle

.

.

.

.

.

.

2. --

l

.

1

.^. -4. --

.^edu^rter ^oll.

Fx. ^t.

l. -1. 50 ,...

--

Kategorie. 11.

Gewebe von Seide oder Floretseide, sowol in Stüken, als in Banden , Saktücher und Shawls, in Mischung mit andern Stoffen , in welchen die Seide oder Floretfeide weder den Eintrag noch den Zettel bildet, Seide oder Floretseide sich aber im Eintrag vorfindet..

^

1

4. --

3. --

Bern, den 31. August 1860.

Das schweiz. .Handels- und ^olIdepartement.

Ansschreibnng von erledigten Stel.len.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; sexner wird von ihnen gefordert, daß fie ihren ..^ au fn am en, und außer dem Wohnorte auch den ^eimathoxt deutlich angeben.)

1) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in B e r l i n g e u , Kts. Thnrgau.

Jahresbesolduug Fr. 240. Anmeldung bis zum 30. September 1860

bei der Kreispostdirektion Zürich.

2^ P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r iu B o n s t e t t e n , Kts. Zürich.

Jahresbesolduug Fr. 180. Anmeldung bis zum 30. September 1860 bei der Kreispostdirektiou Zürich.

....) P o s t k o m m t s tu ^ h a u x ^ d e - F o n d s , Kts. Neuenburg. Jahres^ besoldung Fr. 1500. Anmeldung bis zum 30. September 1860 bei der Kreispostdireftiou Neuenburg.

1 ) P o s t h a l t e r iu B ä r e t s c h w e i l , Kts. Zürich. .Jahresbesoldung Fr. ....0o. Anmeldung bis zum 30. September I860 bei der Kreispost^ direktiou Zürich.

2) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in Netstal, Kts. Glarus. Jahres^ besoldung Fr. 660. Anmeldung bis zum 2t. September 1860 bei der

Kreispostdireftion St. Galleu.

3) Posthatter und B r i e f t r ä g e r in K r i e g s t e t t e n , Kts. Solo.

thurn. Jahresbesoldung Fr. 480. Anmeldung bis zum 20. Sep.

tember 1860 bei der Kreispostdirektiou Basel.

4) P o s t h a l t e r iu L a u f e n b u r g , Kts. Aargau. Jahresbesoldung Fr. 800. Anmeldung bis zum 20. September 1860 bei der Krelspost^ direktton Aarau.

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Jahr

1860

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.09.1860

Date Data Seite

148-154

Page Pagina Ref. No

10 003 183

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